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Unsere AGBs können Sie hier downloaden | Manualzz

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Cell Active Medizintechnik GmbH

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ab 01. März 2012. Die zuvor gültigen AGB werden ab diesem Datum nicht mehr angewendet.

1. Geltung: a) Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden kurz Kunden genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei zukünftigen Ergänzungs- und Folgeaufträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

b) Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage

(www.cellactive.at und www.soxpad.com).

c) Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegungen unserer AGB.

d) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer

Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

e) Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote, Vertragsabschluss: a) Unsere Angebote sind unverbindlich.

b) Unsere Angebote im Onlineshop dienen der Abgabe eines Kaufangebotes durch den Kunden. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte (Vertragsangebot). Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Kunde von uns per Email eine Empfangsbestätigung. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Ein Kaufvertrag kommt erst mit Versand des bestellten Produktes an den Kunden zustande. Die elektronische

Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebotes des Kunden, sondern informiert diesen nur über den

Eingang seiner Bestellung bei uns. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

c) Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im

Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

d) In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese bei seiner Entscheidung zur Beauftrag zugrunde legt – uns darzulegen. Für diesen Fall können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

e) Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.

3. Preis: a) Unsere Preise verstehen sich netto Kasse ab Werk zuzüglich Verpackung, Versicherung, Montage, Fracht

(Zölle und ähnliche Abgaben) und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die

Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kunden.

b) Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu stellen und Leistungen zurückzuhalten, sofern die entsprechenden

Teilzahlungen nicht ordnungsgemäß bezahlt werden. Hiernach geleistete Zahlungen werden auf den sich aus der Schlussrechnung ergebenden Gesamtbetrag angerechnet. c) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die

Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien,

Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc., verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen: a) Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung des Kunden fällig. Der Kunde ist grundsätzlich zur Vorauszahlung verpflichtet und kann den Kaufpreis auch per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren begleichen.

b) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

c) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der

Sekundärmarktrendite zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

5. Lieferbedingungen und Lieferfristen: a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die angegebene Lieferadresse.

b) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Angabe einer Lieferfrist unverbindlich und nicht als Zusicherung bzw. als fixer Liefertermin zu verstehen. Ein Lieferanspruch besteht nur, solange der Vorrat reicht, wir haften nicht für die Verfügbarkeit der Produkte.

c) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, welche uns an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern – insbesondere bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Transportbehinderungen, behördlichen

Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

d) Ist die bestellte Ware nicht vorrätig, so bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.

e) Schadenersatzansprüche oder eine Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

6. Vertragsaufhebung, Stornierung, pauschalierter Schadenersatz:

Eine Vertragsauflösung bzw. Stornierung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Stimmen wir einer Vertragsaufhebung bzw. Stornierung zu, so steht uns – unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen – ein Stornobetrag von 30 % der Vertragssumme zu.

6.a)Widerrufsrecht bei Onlinebestellung (nur für Konsumenten): a) Der Kunde kann seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit) nach

Erhalt der Lieferung ohne Begründung in Textform oder durch Rücksendung der Lieferung widerrufen. Zur

Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung/Poststempel.

b) Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Ware statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigen Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Artikeln, die durch

Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes

Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Die Kosten der Rücksendung gehen immer zu lasten des Konsumenten (§ 5g Abs. 2

KSchG). Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten oder die Annahme zu verweigern. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

7. Versand- und Verpackungskosten, Gefahrenübergang: a) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

b) Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres

Hauses, geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Kunden über.

c) Die übernommene Ware muss vom Kunden sofort auf die mengenmäßige Richtigkeit überprüft werden. Bei

Transportschäden hat der Kunde sich entsprechend den auf der Rückseite des Lieferscheines enthaltenen

Weisungen und Empfehlungen des Spediteurs zu verhalten bzw. uns diese unverzüglich anzuzeigen.

8. Haftungsbeschränkungen: a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen

Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

b) Gegenüber Unternehmer haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

Weiters geltend die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

d) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der

Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

e) Der Kunde verzichtet auf jeden Schadenersatz, außer er beweist, dass uns eine krasse grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

f) Der Höhe nach ist der Schadenersatz jedenfalls mit dem Betrag begrenzt, für den wir Versicherungsdeckung erlangen können.

9. Produkthaftung: a) Der Kunde verpflichtet sich, das ihm übergebene Benutzerhandbuch samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten. Dem Kunden ist bekannt, dass bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandeln gegen das

Benutzerhandbuch und Sicherheitshinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt. Soweit der Kunde als Unternehmer bei dem Gebrauch der von uns gelieferten Ware Schaden erleidet, gelten damit verbundene Ansprüche gegen uns nach den Produkthaftungsbestimmungen für ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. b) Der Kunde verpflichtet sich, Waren die ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher bzw. Personen, die nicht Unternehmer sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten

Dritter sind ausgeschlossen. c) Der Kunde verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf eben dieselben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Ware zu vereinbaren und übernimmt er es bei einer Verletzung dieser

Überbindungspflicht, uns hinsichtlich aller entstandenen, damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos zu halten.

10. Software: a) Gehören zum Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, erhält der Kunde hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Benutzerhandbuch,..) ein nicht

übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.

b) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns ist der Kunde – bei sonstigen Ausschluss jeglicher Ansprüche

- nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den aus¬drücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Source-Code. c) Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.

11. Eigentumsvorbehalt: a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen durch den Kunden in unserem Eigentum.

b) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

c) Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

d) Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Kunden sind wir berechtigt, die Herausgabe des in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstandes zu verlangen und diesen abzuholen, ohne dass hierdurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.

e) Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir darüber hinaus vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben wir darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nehmen wird den Kaufgegenstand wieder an uns, sind wir und der Kunde uns darüber einig, dass wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzüglich nach Rücknahme des

Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Kunden ein öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.

f) Für den Fall der gestatteten Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes durch den Kunden verpflichtet sich dieser schon jetzt, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes an diese abzutreten, den Vertragspartner (das ist der Käufer des Kunden) davon spätestens bei Vertragsabschluß unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und auch in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen.

g) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch

Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

12. Gewährleistung: a) Im Sinne des § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Tagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte

Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

b) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei

Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. c) Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde im obigen Sinne ein Unternehmer ist.

d) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

e) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die ursachengemäß aus der Sphäre des Kunden stammen und insbesondere auf nachfolgenden Gründen beruhen: f) Unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässig Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung. g) Für Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung des Werkstoffes durch uns nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem wir das Produkt in Verkehr brachten, nicht erkannt werden konnten, haftet wir nicht, auch nicht auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Dementsprechend übernehmen wir einzig

Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte im Sinne der Betriebsanleitung grundsätzlich brauchbar und das

Produkt im Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Leistungen, die in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich angeführt sind, gelten als nicht zugesagt.

h) Soweit Service- und Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie/Gewährleistung vor Ort durchgeführt werden, werden Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

i) Bei Verkauf gebrauchter Waren sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umbauten oder Umänderungen übernehmen wir keine Gewähr.

j) Des Weiteren entfällt unsere Gewährleistungspflicht dann, wenn der Kunde seine Verpflichtungen, darunter seine Pflicht zur rechtzeitigen Zahlungsleistung, nicht erfüllt.

k) Maßnahmen unsererseits zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen

über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend sei.

l) Für das von uns aufgrund der Gewährleistung Gelieferte gilt die ursprüngliche Gewährleistungsperiode, ohne

Rücksicht darauf, zu welchem Zeitpunkt während dieser Periode Abhilfe stattfindet.

m) Wir haften jedoch nicht für Betriebsunterbrechungsschäden, Gewinneinbußen oder sonstige indirekte Verluste und/oder Schäden.

n) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer

Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

o) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder von uns anerkannt sind.

13. Schlussbestimmungen: a) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine

Anwendung.

b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

d) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in

Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

e) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

f) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran kein wie immer gearteten

Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Cell Active Medizintechnik GmbH, Stifterstraße 6a, 4070 Eferding / Austria • UID-Nummer: ATU52424700 • FN: 212936t • Handelsgericht: Wels

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