LG Chem, Ltd. 20, Yeouido-dong, Yeongdeungpo

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LG Chem, Ltd. 20, Yeouido-dong, Yeongdeungpo | Manualzz

LG Chem, Ltd.

20, Yeouido-dong, Yeongdeungpo-gu,

Seoul 150-721, Korea

Tel. +82 (2) 3773-3196;

Fax +82 (2) 3773-7875

Gültig ab Juli 2013

Im Folgenden „LGC“ genannt, stellt unter den untenstehenden Bedingungen die folgende

Zeitwertersatzgarantie für das

Batteriespeichersystem RESU 5.0

(der „Garantiegegenstand“) zur Verfügung.

Begünstigter der Garantie, räumlicher Abdeckungsbereich der Garantie

LGC bietet dem Endkunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) eine nicht übertragbare Garantie für die verbleibende Leistungsfähigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Garantiegegenstands gemäß den Anforderungen der folgenden Bedingungen.

Zeitwertersatzgarantie (nur für Kunden, die das KfW-

Förderprogramm „Erneuerbare Energien „Speicher“, Programmnr. 275 in

Anspruch in Anspruch nehmen wollen).

Achtung: Diese Zeitwertersatzgarantie ist nur anwendbar in Kombination mit der Teilnahme am KfW-Förderprogramm: Erneuerbare

Energien „Speicher“ Programmnr. 275) der Bundesrepublik Deutschland. Die Garantie ist nur für diejenigen Endkunden gültig, die

Förderanträge für das Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland als Förderbegünstigte in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Förderung von stationären und dezentralisierten Batteriespeichern für die Verwendung in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage gestellt haben. Um alle Mißverständnisse auszuräumen können alldiejenigen Kunden, die nicht als Förderprogramm-

Begünstigte wie oben beschrieben gelten, diese Restwertgarantie nicht in Anspruch nehmen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist anzumerken, dass diese Zeitwertersatzgarantie weder ausdrücklich noch stillschweigend etwaige andere Garantien außer der Zeitwertersatzgarantie auf den Kunden überträgt. In diesem Garantieschein übernimmt bzw. macht LGC weder ausdrücklich noch stillschweigend weitere den Garantiegegenstand betreffende Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art, die nicht mit dem hierin dargelegten verbleibenden Kapazitätsniveau in Verbindung stehen. Der Endkunde ist die natürliche oder juristische Person, die den Garantiegegenstand zum Zwecke des Einsatzes vor Ort erwirbt.

Garantielaufzeit

Die Garantie für den Garantiegegenstand, die LGC dem Kunden zur Ver fügung stellt, gilt für 7 Jahre (die „Garantielaufzeit“), beginnend am Datum der Rechnung, die der Verkäufer dem Kunden für den Erwerb des Garantiegegenstandes ausstellt.

Garantieumfang

1. LGC garantiert und sichert zu, dass die Energie-Kapazität des Garantiegegenstandes unter angemessenen Nutzungsbedingungen während der Garantielaufzeit mindestens 4 kWh bzw. 77 Ah (80 % der Nennenergie von 5 kWh bzw. 80 % der Nennkapazität von 97 Ah) beibehält. Die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Zeitwertersatzgarantie stellen sich wie folgt dar:

(i) Die Umgebungstemperatur während dem Betrieb des Garantiegegenstandes darf nicht unter 0

℃ sinken und 40 ℃ nicht überschreiten;

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(ii) der Garantiegegenstand sollte keinen Temperaturen von über 50

℃ ausgesetzt werden;

(iii) sämtliche unten dargelegten Grundanforderungen für den Garantieumfang müssen erfüllt werden.

2. Wenn der gemeldete Garantieanspruch gerechtfertigt ist, wird der Garantiegegenstand im Sinne der Zeitwertersatzgarantie als beschädigt angesehen, woraufhin Krannich Solar GmbH & Co. KG (im Folgenden „Krannich“ genannt) diesen an LGC übergibt.

Sollte LGC gegen die in Abschnitt 1 oben dargelegte Zeitwertersatzgarantie verstoßen, tätigt LGC via Krannich eine Zahlung an den

Kunden. Diese unterliegt folgenden Bestimmungen:

Die besagte Zahlung beläuft sich auf 100 % des Kaufpreises gemäß der Rechnung für den Zeitraum ab dem Rechnungsdatum bis zum 24. Monat (Klasse I); danach:

72 % des Kaufpreises des Garantiegegenstandes gemäß der Rechnung für den Zeitraum vom 25. bis zum 36. Monat nach dem Rechnungsdatum (Klasse II); danach:

58 % des Kaufpreises des Garantiegegenstandes gemäß der Rechnung für den Zeitraum vom 37. bis zum 48. Monat nach dem Rechnungsdatum (Klasse III); danach:

44% des Kaufpreises des Garantiegegenstandes gemäß der Rechnung für den Zeitraum vom 49. bis zum 60. Monat nach dem Rechnungsdatum (Klasse IV); danach:

30% des Kaufpreises des Garantiegegenstandes gemäß der Rechnung für den Zeitraum vom 61. bis zum 72. Monat nach dem Rechnungsdatum (Klasse V); danach:

16% des Kaufpreises des Garantiegegenstandes gemäß der Rechnung für den Zeitraum vom 73. bis zum 84. Monat nach dem Rechnungsdatum (Klasse V).

Dementsprechend entfällt die Garantie ab dem 85. Monat nach dem Rechnungsdatum.

Das Datum der Geltendmachung von Garantieansprüchen ist für die Zuordnung des Anspruchs zur entsprechenden

Klasse von zentraler Bedeutung.

Gemäß dem Dokument „Garantie über verbleibende Leistungsfähigkeit“ stellt LGC für Endverbraucher im Geltungsbereich, die der Garantiegegenstand über die Vertriebsstelle käuflich erwerben, eine Garantie über die verbleibende Leistungsfähigkeit der Vertragsprodukte zur Verfügung. Sollten der Garantiegegenstand den Zusicherungen der Garantie

über die verbleibende Leistungsfähigkeit nicht gerecht werden, ist LGC verpflichtet, nach eigenem Ermessen entweder

(a) die nichtkonformen Vertragsprodukte zu korrigieren oder zu reparieren, (b) die nichtkonformen Vertragsprodukte zu ersetzten oder (c) den gemäß dem Dokument „Garantie über verbleibende Leistungsfähigkeit errechneten Betrag zu entrichten.

3. Der in Abschnitt 1 dargelegt Anspruch ist der einzige und ausschließliche für den Kunden verfügbare Anspruch, der sich aus oder in Verbindung mit dem Fehlbetrag in Bezug auf die verbleibende Energie-Kapazität ergibt. Nach der Zahlung des Erstattungsbetrages gemäß Absatz <Garantieumfang> Abschnitt 2 haftet LGC unter keinen Umständen für dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehende direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden oder beiläufig entstandene Schäden bzw. Kosten jeglicher Art, einschließlich entgangener Gewinne.

Grundanforderungen für den Garantieumfang

Leistungen gemäß der Zeitwertersatzgarantie werden erbracht, wenn alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:

 Dieser Garantieschein/diese Garantieerklärung liegt im Original vor.

 Der Kaufbeleg des Garantiegegenstandes, der das Lieferdatum ausweist, wird eingereicht.

 Der Kunde unterstützt LGC bei der Feststellung, ob die Mindestkapazität erreicht wurde, indem er dem Unternehmen die vom Wechselrichter aufgezeichneten Batteriedaten übermittelt.

 Das von Krannich für den Garantiegegenstand bereitgestellte Benutzerhandbuch von LG wurde berücksichtigt.

 Die Kapazität des Garantiegegenstandes liegt während der Garantielaufzeit unterhalb von 80 % der Nennkapazität des

Garantiegegenstandes.

 Das Nichterreichen der garantierten Nennkapazität ist nicht die Folge von höherer Gewalt, Feuer, Frost oder äußeren

Kräften.

Garantieausschluss

Die von LGC gewährte Garantie gilt nicht für Schäden, die durch normale Abnutzung, mangelhafte Wartung bzw. Lagerung oder fehlerhafte Reparatur, die Modifikation des Garantiegegenstands durch Dritte außer LGC oder von LGC zugelassene Vertreter von

LGC, die Nichtbeachtung der von LGC bereitgestellten Bedienungsanleitung oder unsachgemäße Installation entstehen.

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Geltendmachung von Garantieansprüchen

LGC ernennt Krannich zu seinem Servicezentrum für den Empfang und die Abwicklung von Garantieansprüchen. Wenn Umstände festgestellt werden, die belegen, dass der Garantiegegenstand mit einer Kapazität von weniger als 80 % seiner Nennkapazität läuft, hat der Kunde umgehend die Originalrechnung und den Bewilligungsbescheid für die Förderung gemäß den „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteries peichersystemen zur Verwendung mit Photovoltaikanlagen“ sowie diesen Garantieschein an Krannich GmbH & Co. KG, Service-Telefonnummer, Service-e-mail-Adresse zu senden, um Garantieansprüche geltend zu machen.

Der Kunde stellt Krannich, das als einziges Unternehmen die Reklamation bearbeitet, die auf der SD-Karte des Wechselrichters gespeicherten Daten zur Verfügung.

Erhärtet die Auswertung der besagten SD-Karte den Verdacht, dass die Kapazität nicht mehr dem in der Garantie dargelegten

Niveau entspricht, wird der Garantiegegenstand am Standort des Kunden zu Lasten und auf Initiative von LGC abgeholt und eine gründliche Untersuchung dahingehend durchgeführt, ob die garantierte Mindestkapazität erreicht wird. In diesem Prozess ist

Krannich für den Kontakt mit dem Kunden zuständig.

Wenn die Auswertung der auf dem Wechselrichter gespeicherten Daten nicht zu einem begründeten Verdacht führt, dass die Kapazität des Garantiegegenstandes geringer ist als das in der Garantie angegebene Kapazitätsniveau, kann der Kunde den Garantiegegenstand zur weiteren Untersuchung auf eigene Kosten an Krannich senden. Deutet diese Untersuchung darauf hin, dass die garantierte Kapazität nicht unterschritten wurde, holt der Kunde den Garantiegegenstand auf eigene Kosten und Initiative bei

Krannich ab.

Geltendes Recht

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten die englische Fassung und die deutsche Übersetzung voneinander abweichen, hat der in englischer Sprache erstellte Garantieschein Vorrang.

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Jeeho Kim

Geschäftsführer

LG Chem

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