Auftrag

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Auftrag

GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Hafenstraße 14

31785 Hameln

Tel: 05151 / 788­0

Fax: 05151 / 788­120

zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten

1.) Auftragsart

Neuauftrag

Freischaltung:

Bitte alle Angaben in Druckschrift ausfüllen.

frühstmöglich erst ab 01.

.201

Vertragsänderung:

Termin:

(Kundennummer / Vertragsnummer) frühstmöglich erst ab 01.

.201

2.) Rechnungsadresse

Name:

Vorname:

Straße / Hausnr:

PLZ:

E­Mail: *

Telefon:

Geburtstag:

Ort:

Mobiltelefon:

* Wir benötigen eine gültige E-Mail-Adresse für den Versand der Rechnungen. Sofern Sie einen volumenbasierten Tarifwählen, bekommen Sie Ihre aktuellen Verbrauchsdaten mail.de, siehe auch Punkt 7 - Zusatzdienste)

3.) Verbrauchsstelle

(falls abweichend von Punkt 2)

Straße / Hausnr:

PLZ: Ort:

4.) Tarifwahl Internet

Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Hameln GmbH mit der Bereitstellung eines Internetzugangs an der oben genannten

Verbrauchsstelle, gemäß folgendem Tarif:

Grenzenlos

22,95 € / Monat

27,95 € / Monat

32,95 € / Monat

37,95 € / Monat

Volumenbasiert mit synchroner Bandbreite

VB 500

VB 2000

VB 5000

VB 8000

VB 15000

VB 20000

Freivolumen pro

Monat

500 MB

2000 MB

5000 MB

8000 MB

15000 MB

20000 MB

Grundpreis pro

Monat

9,95 €

19,95 €

29,95 €

39,95 €

59,95 €

69,95 €

Kosten bei

Mehrverbrauch

1,9 ct/MB

1,7 ct/MB

1,5 ct/MB

1,3 ct/MB

0,9 ct/MB

0,7 ct/MB

+ 0,00 €/Mon

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate

Anschlussgebühr:* einmalig 49 € + 5,00 €/Mon

+ 9,00 €/Mon Info

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Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate

Anschlussgebühr:* einmalig 49 €

Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate

Anschlussgebühr:* einmalig 89 €

Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Anschlussgebühr:* einmalig 129 €

* Die Anschlussgebühren entfallen bei Vertrags- und Tarifänderungen (siehe Punkt 1).

Auftrag zur Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses Seite 1 von 2 piper:air & piper:phone gültig ab 01. Dez. 2011

5.) Tarifwahl Telefon

Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Hameln GmbH mit der Bereitstellung eines VoIP-Telefonanschlusses an der oben genannten

Verbrauchstelle gemäß folgendem Tarif: piper:phone Deutschland­Flat 9,00 € / Monat piper:phone Basic 5,95 € / Monat

6.) Telefonoptionen

Ich möchte eine neue Rufnummer mit meiner Vorwahl

Ich möchte zzgl.

beauftragen

Rufnummer(n) mit meiner Vorwahl beauftragen einmalig 19,99 € Gebühr kostenfrei

7.) Zusatzdienste

Ich möchte folgende kostenlose E­Mail­Adressen nutzen:

1.

2.

@piper­mail.de

@piper­mail.de

8.) Hardware

Sofern Sie neben der piper:air-Antenne noch weiterere Hardware benötigen, wählen Sie diese bitte aufdem beiliegenden Hardware-

Blatt aus.

Ich möchte die auf dem Hardware­Blatt gewählten Geräte, zu den jeweils ausgewiesenen Konditionen und Preisen, bestellen

9.) Einzugsermächtigung

Der nachstehende Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Hameln GmbH wideruflich, Rechnungsbeträge aus diesem

Name d. Kontoinhabers:

Kreditinstitut:

Bankleitzahl:

Unterschrift Kontoinhaber:

Kontonummer:

10.) Laufzeit, Kündigung, AGB

Der Vertrag hat die unter Punkt 4 gewählte Laufzeit, beginnend ab dem Tag derAbholung des Antennenequipments und der daraus um jeweils ein Jahr, sofern er nicht vom Kunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorAblaufder Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Kündigungsmonats, unabhängig vom Abholdatum des

Geschäftsbedingungen(siehe Anlage) sowie die Leistungsbeschreibung für Daten- und Internetzugänge(ebenda) der Stadtwerke werden.

11.) Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: GWS Stadtwerke Hameln GmbH, Hafenstraße 14, 31785 Hameln.

12.) Auftragserteilung

Mit meiner Unterschrift erteile ich den Stadtwerken Hameln den Auftrag, die oben gewählten Leistungen an meiner Verbrauchsstelle

Die Stadtwerke Hameln GmbH ist berechtigt, Auskünfte bei der für meinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA einzuholen. Der Vertrag beginnt mit Abholung des Antennenequipments.

Ort/Datum:

Auftrag zur Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses

Unterschrift:

Seite 2 von 2 piper:air & piper:phone gültig ab 01. Dez. 2011

Portierungsauftrag von

X

3U TELECOM GmbH

Kündigung von Telefon-/ISDN-/PMX-Anschlüssen bei TNB abgebend

(separate Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich)

TVS STR

Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummer/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei

Telekom Deutschland GmbH zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das

Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das Vertragsverhältnis - abweichend von etwaigen anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder

Kündigungsbedingungen - über den nächstmöglichen Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt.

Gleichzeitig beauftrage/n ich/wir die Portierung der angegebenen Rufnummer/n.

Name/Firma :

Straße:

PLZ:

Ortsnetzkennzahl

Ort:

Rufnummer/n

Vorname:

Hausnr.:

PK-TNBauf: D107

Bei Telekommunikationsanlagen:

Durchwahl-RN Abfragestelle

-

Rufnummernblock von bis

X restl. MSN kündigen

Ort, Datum: nur vom Anbieter auszufüllen

Portierungstermin:

Portierungsfenster:

Rückinformation an

X

06:00 - 8:00 Uhr

3U TELECOM GmbH

Terminverschiebung Portierungsdatum neu:

Unterschrift:

alle Anschlussinhaber und ggf. Firmenstempel ggf. Referenz-Nr. intern:

06:00 - 12:00 Uhr

über Fax:

06421/999-1400

Tel.: 06421/999-2202

Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL durch

neue CuDa-Kündigung zusenden Terminverschiebung der CuDa-Kündigung zusenden

Stornierung der CuDa-Kündigung ist erfolgt

Portierungstermin bestätigt:

Portierungsauftrag wird abgelehnt:

MSN:

MSN:

Son

Ansprechpartner

Portierungskennung TNBabg

Terminverschiebung bestätigt:

Stornierung ausgeführt: interne Bemerkungen TNB aufnehmend

MSN:

MSN: ja ja ja

Rng

Tel.: nein nein nAt

WAi nAt nATaVb

Anl

Datum:

Grund:

Datum:

Aif

MSN:

MSN:

Fax:

Kuf MSNf:

GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Hafenstraße 14

31785 Hameln

Tel: 05151 / 788­0

Fax: 05151 / 788­120

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH

(Stand 11/2011)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung einer Datenverbindung zur

Übermittlung von IP­Paketen und deren mög­ lichen Zusatzdiensten durch die GWS Stadt­ werke Hameln GmbH (im Folgenden „GWS“ genannt) und einem Vertragsnehmer (im Fol­ genden „Kunde“ genannt) mit einem Volu­ men(VB) ­ oder einem Grenzenlostarif(GL).

(2) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und etwaigen schriftlich hinterlegten Sonder­ vereinbarungen.

elektronischen Nachrichten (E­Mail, News) geeignet und/oder bestimmt sind, so zu konfi­ gurieren, dass der Versand nur einem autori­ sierten Benutzerkreis möglich ist und somit anonymer Versand von Spam­Nachrichten

über die Systeme nicht möglich ist (Verbot von sog. Open­Mail­Relays).

(7) keine Einrichtungen zu benutzen oder An­ wendungen auszuführen, die den Netzbetrieb der GWS stören oder dessen Sicherheit ge­ fährden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Ein gültiger Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten Vertragsformu­ lars bei den GWS zustande. Die Vertragser­ klärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne

Angaben von Gründen in Textform und zu­ sätzlich durch Rücksendung der überlasse­ nen Einrichtungen widerrufen werden.

Widerruft der Kunde den Vertrag nicht, so be­ stätigt er damit auch die Gültigkeit und

Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäfts­ bedingungen (AGB), die auch unter www.pi­ per­air.de eingesehen werden können.

§ 3 Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung in­ nerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von

Gründen in Textforum widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Datum des Vertragsab­ schlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Wi­ derrufes. Der Widerruf ist zu richten an: GWS

Stadtwerke Hameln GmbH, Hafenstraße 14,

31785 Hameln.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

(1) einen geeigneten Ort inklusive elektrische

Energie für die Installation und den Betrieb der Empfangseinrichtungen bereitzustellen sowie im Rahmen von Störungsmeldungen oder Wartungsarbeiten den Zutritt hierzu zu ermöglichen.

(2) keine Veränderungen an den Empfangs­ einrichtungen der GWS vorzunehmen,

(3) erkennbare Schäden an den Empfangs­ einrichtungen unverzüglich mitzuteilen,

(8) für von ihm gewünschte international rou­ tebare („offizielle“) IP­Adressen die erforderli­ chen Angaben und ggf. Dokumentationen zur

Verfügung zu stellen, um eine Registrierung der IP­Adressen durch das zuständige RIPE­

NCC zu ermöglichen.

(9) vor Abgabe einer Störungsmeldung an die

GWS zu überprüfen, ob die Störung mögli­ cherweise außerhalb des Verantwortungsbe­ reich der GWS liegt. Stellt sich nach einer

Störungsmeldung heraus, dass keine Stö­ rung im Verantwortungsbereich der GWS vorlag, hat der Kunde den entstandenen

Überprüfungsaufwand zu ersetzen, sofern der Kunde dies hätte erkennen können. Der

Verantwortungsbereich der GWS im Sinne dieser Vorschrift erstreckt sich auf die eige­ nen technischen Einrichtungen inkl. Lei­ tungsstrecken, auf dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Über­ gabeeinrichtungen sowie auf die Verbindung der GWS an das Internet (Verbindung zum

Backbone des Carriers/Providers).

§ 5 Vermietete Empfangseinrichtungen

(1) Dem Kunden werden nach Vertragsab­ schluss die notwendigen Empfangseinrich­ tungen (Kundenendgerät: piper:air ­ Antenne und Zubehör) vermietet.

(2) Jeder Versuch, die geschützte Konfigura­ tionsschnittstelle der überlassenen Einrich­ tungen zu überwinden, ist untersagt. Weiter ist jegliche Änderung der Konfigurationsein­ stellungen der überlassenen Einrichtungen strikt untersagt. Eine solche Änderung kann erhebliche Störungen des Netzes und/oder anderer Teilnehmer zur Folge haben und dementsprechende Schadensersatzforderun­ gen nach sich ziehen.

(3) Die Vermietung erfolgt vor allem im Inter­ esse des Kunden, um hohe Anfangsinvesti­ tionen auf Kundenseite zu vermeiden.

(4) keine rechts­ oder sittenwidrigen Inhalte im Internet anzubieten,

(5) keine sog. „Spam­Mail“, d.h. E­Mails zu kommerziellen oder Werbezwecken an Emp­ fänger, die diesen E­Mails nicht ausdrücklich vorher zugestimmt haben, zu versenden.

Gleiches gilt für Spam­News, d.h. den Ver­ sand von Nachrichten im USENET zu den genannten Zwecken.

(4) Das Kundenendgerät ist so anzubringen, dass der Empfang bei Inbetriebnahme eine ausreichende Qualität vorweist (siehe auch:

„Anleitung Inbetriebnahme Ihres piper:air­An­ schlusses“, die bei Abholung mitgeliefert wird und zzgl. unter www.piper­air.de einzusehen ist).

(6) eigene Systeme, die für den Versand von (5) Das Kundenendgerät ist zu Erden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)

(6) Bei einer Kündigung hat der Kunde die

überlassenen Einrichtungen unverzüglich auf eigene Kosten abzubauen und im Kunden­ zentrum der GWS gereinigt, vollständig und ohne Schaden zurückzugeben. Bei Schaden oder Verlust sind die GWS berechtigt, je nach

Schadensgröße an dem Equipment, Scha­ densersatz zu fordern.

Der Rechnungswert des zur Verfügung ge­ stellten Empfangseinrichtungen beträgt

450,00 €.

§ 6 Zusatzdienste Telefon – piper:phone und E­Mail – piper:mail

(1) Die Verfügbarkeit von piper:phone ent­ spricht der unter Punkt 12 (LB für Telekom­ munikationsdienste der GWS Stadtwerke

Hameln GmbH ­ piper:air – piper:phone – pi­ per:mail) angegebenen Verfügbarkeit.

Die gewerbliche Nutzung der Tarife pi­ per:phone – Deutschland Flat und piper:pho­ ne Basic sind untersagt. Sollten die GWS eine gewerbliche Nutzung der aufgeführten

Tarife nachweisen können, ist es den GWS gestattet, nach schriftlicher Aufforderung, den

Telefonanschluss zu deaktivieren.

Im Falle einer Kündigung gelten die Bestim­ mungen zur Vertragslaufzeit und der Kündi­ gungsfrist nach §8.

Bei einer Portierung zu einem anderen Netz­ anbieter hat dieser die gesetzlich gültige Frist von 6 Wochen nach Vertragsende zu waren.

Die Nutzung des Zusatzdienstes Telefon ­ pi­ per:phone ist ausschließlich in Verbindung mit dem Internetanschluss piper:air möglich.

Weitere Hinweise zur Nutzung des Zusatz­ dienstes Telefon – piper:phone sind in den aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB) und auf der Internetseite www.piper­air.de hinter­ legt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich sein gesamtes piper:mail ­ Postfach (E­Mails, Kontakte, Ter­ mine, usw.) regelmäßig zu sichern. Die GWS führen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Sicherung des piper:mail ­ Postfaches und der zugehörigen Inhalte durch.

Die Kündigung des Internetanschlusses über piper:air resultiert in einer Löschung des pi­ per:mail ­ Postfaches zum bestätigten Kündi­ gungsdatum.

Der Kunde kann seinerseits, zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, sein piper:mail ­

Postfach durch die GWS löschen oder sper­ ren lassen. Der Auftrag hierzu muss schrift­ lich erfolgen.

Eine Wiederherstellung der Daten ist nach ei­ ner Löschung des piper:mail ­ Postfaches nicht mehr möglich.

Die GWS behalten es sich vor den piper:mail

­ E­Mail ­ Dienst jederzeit einzustellen. Der

Kunde muss hierüber mindestens vier Wo­ chen vorher in Kenntnis gesetzt werden.

Weitere Hinweise zur Nutzung des Zusatz­ dienstes E­Mail – piper:mail sind in den aktu­ ellen Leistungsbeschreibungen (LB) und auf

Seite 1 von 3

der Internetseite www.piper­air.de hinterlegt.

§ 7 Entgelte, Zahlungspflichten, Zahlungs­ vereinbarungen, Unterschrift, Preisände­ rungen, Tarifwechsel

(1) Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifes und der Geschwindigkeit (Band­ breite), welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart ist.

(2) Bei den angebotenen volumenbasierten

Tarifen (VB) werden die Tarifpauschalen und der Mehrverbrauch im Folgemonat abge­ bucht. Berechnungsgrundlage sind die Ver­ brauchsdaten, wie sie dreimal wöchentlich per E­Mail mitgeteilt werden. Internet­Verbin­ dungen, welche am letzten Tag eines jeweili­ gen Abrechnungsmonats über die

Tagesgrenze hinaus andauern (bis zur

Zwangstrennung), werden in die aktuelle Ab­ rechnungsperiode übernommen.

a) Bei den Grenzenlos­Tarifen (GL) wird der

Kunde nicht mehr über sein Volumen infor­ miert.

b) Bei den Grenzenlos­Tarifen wird der Pau­ schalbetrag, welcher vertraglich festgelegt ist, im Folgemonat abgebucht. Die GWS halten es sich vor die Abbuchungen für die Gren­ zenlos­Tarife auf den Anfang eines Monats zu legen. Die Änderung des Abrechnungszeit­ raums wird mindestens 4 Wochen vorher schriftlich bekanntgegeben.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per

Banklastschrift. Vorbehaltlich in den Leis­ tungsbeschreibungen, Sondervereinbarun­ gen, Anzeigen oder Online­Anzeigen aufgeführten Bestimmungen, gelten die nachfolgenden Regelungen: a) Durch die Unterschrift wird das Einver­ ständnis zu den Vertragsbedingungen erklärt und bis auf Widerruf eine Abbuchung von dem genannten Konto gestattet.

b) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts­ kräftig festgestellt, unbestritten oder aner­ kannt ist.

Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten

Vertrages, bleibt unberührt.

c) Bei Zahlungsverzug, insbesondere wenn

Lastschriften nicht eingelöst und oder zurück­ gegeben werden, sind die GWS berechtigt, den Anschluss des Kunden, unter Berück­ sichtigung des Mahnwesens, zu sperren. In diesem Fall erhält der Kunde erneut erst dann Zugang, wenn die rückständige Ge­ samtforderung der GWS ausgeglichen ist.

Im Fall der Bearbeitung einer Rücklastschrift sind 3,50 EUR (inkl. MwSt.) sowie die Bank­ bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die

GWS zur außerordentlichen Kündigung des

Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB berechtigt.

(4) Der Kunde ist auch für Kosten verantwort­ lich, die andere Personen über seine Zu­ gangskennung verursachen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangskennung so­ wie sein persönliches Passwort sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewah­ ren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber den

GWS für die Einhaltung der vorstehenden

Pflichten. Er stellt die GWS von Kosten und

Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verlet­ zung der vorstehenden Pflichten entstehen.

(5) Bei einer Änderung des gesetzlichen Um­ satzsteuersatzes ändert sich der Bruttopreis für Privatkunden entsprechend. Hieraus er­ gibt sich kein Sonderkündigungsrecht.

Nettopreise gegenüber Firmenkunden verste­ hen sich zzgl. der aktuell gültigen Umsatz­ steuer.

(6) Monatliche Preise werden zu dem in der

Rechnung angegebenen Zeitpunkt, spätes­ tens jedoch zum Monatsende fällig.

(7) Ein Tarifwechsel in den volumenbasierten

Tarifen (VB) kann rückwirkend zum 01. des aktuellen Monats erfolgen, sofern der laufen­ de Kalendermonat noch nicht abgeschlossen ist.

Der mögliche Tarifwechsel betrifft nur das zu­ gehörige Freivolumen, die Geschwindigkeits­ optionen sind von einem rückwirkenden

Wechsel ausgeschlossen.

Bei den Grenzenlos­Tarifen (GL) ist ein rück­ wirkender Wechsel generell nicht zulässig.

Der Kunde hat die Möglichkeit einen Tarif­ wechsel zum 01. eines kommenden Monats zu bestellen, bspw. wenn er zu einem be­ stimmten Monat erhöhtes/niedrigeres Trans­ fervolumen erwartet (VB), oder eine höhere/niedrigere Geschwindigkeit benötigt

(in VB oder GL).

Jeder Tarifwechsel muss schriftlich (E­Mail oder postalisch) erfolgen und seitens der

GWS ebenfalls schriftlich (E­Mail oder posta­ lisch) bestätigt werden.

Ein Tarifwechsel beeinflusst die bestehenden

Vertragslaufzeiten wie folgt:

Wechsel innerhalb der VB­Tarife (Freivolu­ men oder Geschwindigkeit): Keine Änderung der Vertragslaufzeit.

Wechsel innerhalb der GL­1000, GL­2000,

GL­4000 Tarife (unabhängig von Aufwertung oder Abwertung der Geschwindigkeitsoption):

Aktuelle Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 6 Monate.

Wechsel aus einem GL­1000, GL­2000 oder

GL­4000 in den GL­6000: Aktuelle Vertrags­ laufzeit verlängert sich um weitere 12 Mona­ te.

Wechsel aus dem GL­6000 in den GL­1000,

GL­2000, GL­4000: Aktuelle Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate.

Die schriftliche Bestellung zum Tarifwechsel

(E­Mail oder postalisch), sowie die Bestäti­ gung der GWS (E­Mail oder postalisch) wer­ den einem gültigen Vertrag zugefügt und dienen dem weiteren Vertragswesen als

Grundlage zur Ermittlung der geltenden Ver­ tragslaufzeiten.

Jeder Tarifwechsel kann innerhalb von 14 Ta­ ge ohne Angabe von Gründen in Textform wi­ derrufen werden. Die Frist beginnt mit dem

Datum der Bestätigung durch GWS. Zur

Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der

Widerruf ist schriftlich (E­Mail oder posta­ lisch) zu richten an: GWS Stadtwerke Ha­ meln GmbH, Hafenstrasse 14, 31785 Hameln

[email protected]. Der Widerruf ist gültig mit

Bestätigung durch die GWS.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)

§ 8 Beginn, Laufzeit und ordentliche Kün­ digung

(1) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung. Es wer­ den dem Kunden alle notwendigen Emp­ fangseinrichtungen (Details zum Equipment und Umfang der Lieferung werden in der

Leistungsbeschreibung und unter www.piper­ air.de erläutert) vermietet, die er selbst zu montieren hat. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Übergabe der funktionsbereiten Emp­ fangseinrichtungen, spätestens jedoch einen

Monat nachdem der Kunde zur Abholung schriftlich aufgefordert wurde. Die GWS be­ halten sich vor, im Falle der Nichtabholung das bereitgestellte Equipment in die regelmä­

ßige Berechnung bis zum Ende der Vertrags­ laufzeit einzubeziehen. Macht der Kunde von seinem 14­tägigen Vertragswiderrufsrecht keinen Gebrauch, entstehen spätestes 4 Wo­ chen nach Bereitstellung des Equipments und mangelnder Erreichbarkeit des Kunden

(mindestens 2 erfolglose Versuche der GWS) die monatlichen Gebühren und die Bereitstel­ lungspauschale.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien frü­ hestens zum Ablauf der vereinbarten Min­ destvertragsdauer gekündigt werden. Die

Kündigung kann nur zum Monatsende erfol­ gen. Die Kündigung hat schriftlich mindes­ tens 3 Monate zum Vertragsende zu erfolgen.

Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch mit einer Mindest­ laufzeit von weiteren 12 Monaten.

(3) Die GWS sind berechtigt, Kundenanlagen außer Betrieb zu nehmen, wenn der entspre­ chende Kunde auch nach mehrfachen Auf­ forderungen (mindestens 2

Telefongesprächen) zur idealeren Antennen­ ausrichtung, schlechte Übertragungswerte hat und damit die Stabilität des Netzbetriebes der GWS stört oder dessen Sicherheit ge­ fährdet.

(4) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Die Kündigung kann nur akzeptiert werden, wenn sie vom Vertragsnehmer oder einer ge­ setzlich berechtigten Person (Nachweispflicht ist zu erbringen) unterzeichnet ist. Die Kündi­ gung wird erst mit der schriftlichen Bestäti­ gung seitens der GWS wirksam. Ist die

Kündigung nicht per Einschreiben und Rück­ antwort (Rückschein) zugestellt, hat der Kun­ de den Eingang der Kündigung und deren schriftliche Bestätigung zu kontrollieren und die GWS spätestens 14 Tagen nach Kündi­ gungszustellung zu informieren, wenn die

Kündigungsbestätigung nicht ordnungsge­ mäß eingegangen ist.

(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündi­ gung hat der Kunde einen Schadensersatz in

Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regu­ lären Vertragslaufzeit monatlichen Preise, er­ rechnet aus dem aktuellen Kundentarif, zu zahlen. Der Betrag ist in einer Summe sofort fällig. Der Betrag ist entsprechend anzupas­ sen, wenn der Kunde einen niedrigeren oder die GWS einen höheren Schaden nachwei­ sen.

(6) Die vermieteten Empfangseinrichtungen sind auch im Falle einer außerordentlichen

Kündigung gemäß §5 (6) unverzüglich abzu­ geben.

Seite 2 von 3

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche we­ gen Verzugs (bspw. Verzugszinsen) bleibt vorbehalten. Insbesondere hat der Kunde bei

Nichteinlösung von Lastschriften die entste­ henden Rücklastschriftgebühren zu ersetzen.

§ 9 Haftung

(1) Ausgeschlossen sind sämtliche Scha­ densersatzansprüche des Kunden für Schä­ den, insbes. den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermö­ gensschäden des Kunden, soweit keine Ein­ schränkung aus Nr. 2 zur Anwendung kommt.

(2) Der Haftungsausschluss gem. Nr.1 gilt nicht:

­ bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Handeln

­ bei Verletzung vertragswesentlicher Pflich­ ten

­ beim Fehlen einer ausdrücklich zugesicher­ ten Eigenschaft

­ bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs­ gesetz

­ bei Personenschäden

(3) Die Ersatzpflicht ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typi­ scherweise eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt nicht bei grob fahrlässigen oder vor­ sätzlichen Handeln oder bei Personenschä­ den.

(4) Der Kunde haftet für jede auf äußeren

Einflüssen beruhende Beschädigung sowie für ein Abhandenkommen der überlassenen

Einrichtungen. Ein Verschulden ist nicht er­ forderlich.

Auf äußeren Einflüssen beruhende Beschädi­ gung sind beispielsweise:

­mechanische Beschädigung (Bruchstellen etc.)

­Beschädigung aufgrund Überspannung und

Blitzschlag

­Beschädigung aufgrund Eintritt von Wasser oder sonstige Fremdstoffe in das Gerät.

(5) Dem Kunden wird ausdrücklich eine Ver­ sicherung gegen Überspannung und Blitz­ schlag empfohlen, wie sie meist Bestandteil von Hausratversicherungen ist.

(6) Der Kunde haftet für Kosten, die durch ei­ ne befugte oder unbefugte Nutzung des Kun­ denanschlusses durch Dritte entstanden sind, sofern die Nutzung über die vorgesehene

Übergabeschnittstelle bzw. Übergabeeinrich­ tung des Kunden erfolgte.

(7) Der Kunde ersetzt den GWS jeglichen

Aufwand und Schaden, der aus dem vom

Kunden zu vertretenden Versand von Spam­

Nachrichten von oder über seinen Anschluss resultiert.

Nr.2) gelöscht, sofern bis dahin keine Ein­ wände erhoben wurden.

(2) Eine Verwendung dieser Daten zu ande­ ren Zwecken als den genannten, insbeson­ dere eine Weitergabe an Dritte, ausgeschlossen.

ist

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung der Anschrift oder ­ bei Bankeinzug­ der

Bankverbindung den GWS unverzüglich mit­ zuteilen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Stand November 2011 gültig für alle Neuverträge und Vertragsände­ rungen ab dem 01.12.2011

§ 10 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden zum Zweck der Verwaltung und Ab­ rechnung elektronisch gespeichert. Ferner werden zwecks Abrechnung Informationen

über die Datenübertragungsmenge auf der

Anschlussleitung des Kunden aufgezeichnet und das Ergebnis dem Kunden monatlich zur

Verfügung gestellt (VB­Tarife). Diese nut­ zungsabhängigen Abrechnungsdaten werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen nut­ zungsabhängige Entgeltabrechnungen (§ 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011) Seite 3 von 3

GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Hafenstraße 14

31785 Hameln

Tel: 05151 / 788­0

Fax: 05151 / 788­120

Leistungsbeschreibung

für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH

(Stand 11/2011)

1. Art der Leistung

Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH (im Fol­ genden „GWS“ genannt) stellen dem Ver­ tragsnehmer (im deutlich besser sein.

Folgenden

IP) und Mail gebucht werden können.

des Internets nicht möglich.

„Kunde“ genannt) eine Datenverbindung zur Übermitt­ lung von IP­Paketen zur Verfügung (Breit­ band­Internetverbindung), über die bei Bedarf auch Zusatzdienste wie Telefonie (Voice over

2. Geschwindigkeit

Die Datenverbindung wird im Regelfall (der

Regelfall setzt eine einwandfreie Installation des Kundenendgerätes voraus) mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit (Bandbreite) von mindestens 1 MBit/s (1024 KBit/s) im

Download und mindestens 512 KBit/s im

Upload angeboten. Höhere Übertragungsge­ schwindigkeiten sind zu realisieren und durch den Kunden zu beauftragen.

In den volumenbasierten Tarifen (z.B.: VB

500 – mit SDSL 1000) ist die Übertragungs­ geschwindigkeit synchron (z.B.: VB 500 – mit

SDSL 1000 = 1024 KBit/s Down und 1024

KBit/s Up), in den Grenzenlostarifen (z.B.: GL

6000) ist die Übertragungsgeschwindigkeit asynchron (z.B.: GL 6000 = 6016 KBit/s

Down und 2048 KBit/s Up).

Die angegebenen Übertragungsgeschwindig­ keiten verstehen sich als Maximalwerte

(MIR), nicht als garantierte Werte (CIR).

Die jeweils nutzbare Übertragungsgeschwin­ digkeit ist abhängig von den im Nutzungszeit­ raum bestehenden Netzauslastungen. Die

GWS werden das eigene Netz inklusive der

Internetanbindung technisch so bemessen und auslegen, dass die Übertragungsge­ schwindigkeit auch in Stoßzeiten nicht deut­ lich unter der angegebenen Geschwindigkeit liegt oder gar auf das Niveau von „DSL­light“ oder „ISDN­Verbindungen“ absinkt. Zum An­ deren ist sie auch abhängig von der Installati­ on beim Kunden und der daraus resultierenden Leitungsqualität. Angaben oder Zusicherungen von Übertragungsge­ schwindigkeiten zu bestimmten Hosts im In­ ternet sind aufgrund der technischen Struktur

Die Laufzeitverzögerung für IP­Pakete durch die Funkanbindung liegt im Mittel in der Grö­

ßenordnung von DSL­Anbindungen (ohne

FastPath), zu den meisten Nutzungszeiträu­ men wird die Laufzeitverzögerung sogar

3.

Datenübertragungsvolumen, Nachbe­ rechnung (nur bei volumenbasierten Tari­ fen mit synchroner Bandbreite)

Der monatliche Grundpreis enthält ein be­ stimmtes monatliches Freivolumen (z.B.: VB

500 – mit SDSL 1000 = 500 MByte Freivolu­ men), welches sich aus der Summe der Da­ tenübertragungen zum Kunden (Download) und zum Internet (Upload) zusammensetzt.

Überschreitet der Kunde im Abrechnungsmo­ nat das vereinbarte Freivolumen (Datenüber­ tragungsvolumen), so ist dieser

Mehrverbrauch mit dem vertraglich verein­ barten Preis pro vollendetes MByte zu vergü­ ten (Kosten bei Mehrverbrauch).

Abrechnungszeitraum ist der jeweilige kom­ plette und beendete Kalendermonat.

Ein im Abrechnungsmonat nicht genutztes

Freivolumen verfällt; es kann nicht in den nächsten Abrechnungsmonat übertragen werden. Das genaue Datentransfervolumen wird jedem Kunden mit einem gültigen volu­ menbasierten Tarif dreimal wöchentlich per

E­Mail mitgeteilt (Voraussetzung ist die Mit­ teilung einer gültigen E­Mail­Adresse).

Dies gilt nicht für piper:air Kunden mit einem

Grenzenlostarif, hier ist des Datentransfervo­ lumen kein Bestandteil der Abrechnung.

4. Übertragungstrecke

Als Übertragungsstrecke versteht sich die physikalische Verbindung vom Zugangspunkt

(ZP) der GWS (alle Zugangspunkte der GWS sind unter www.piper­air.de veröffentlicht) bis hin zum Kundenendgerät („piper:air – Anten­ ne“). Die Verbindung zum Kunden erfolgt al­ so mittels Datenfunk gungsstrecke erfolgt gesichert, sodass sie mit üblichen Methoden (WLAN­Sniffer, etc.) nicht abhörbar sind.

über die

Übertragungsstrecke. Die Übertragungsstre­ cke erfordert i.d.R. eine freie Sichtverbindung zwischen ZP und Kundenendgerät (Sender und Empfänger), welche von den GWS na­ turgemäß nicht garantiert werden kann. Der

Kunde hat diese Voraussetzung vor Unterzei­ chung zu prüfen (Empfangs­ und Qualitäts­ test der Übertragungsstrecke).

Eine kostenfreie Überprüfung kann mittels Testge­ rät („piper:air – Testantenne“), welches bei den GWS, oder einem Fachpartner (eine

Fachpartnerliste ist unter www.piper­air.de

veröffentlicht) empfangen werden kann, im

Vorfeld zum Vertragsverhältnis überprüft wer­ den.

Die Übertragung aller Daten auf der Übertra­

5. Notwendige Empfangseinrichtungen

Der Kunde benötigt für die Nutzung des An­ gebots ein spezielles Kundenendgerät („pi­ per:air – Antenne“). Dieses kann nur bei den

GWS gemietet werden. Das Kundenendgerät wird durch die GWS konfiguriert; der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu der Kon­ figurationsschnittstelle.

Das Kundenendgerät wird gemäß der beilie­ genden Installationsanleitung vom Kunden selbst installiert. Auf Wunsch kann die Instal­ lation kostenpflichtig durch die Techniker ei­ nes Fachpartners erfolgen. Der Kunde wird

(bei der Selbstmontage) auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften insbesondere für die Installation von Antennen (Blitzschutz, Er­ dung etc.) hingewiesen.

6. Andere Internetprovider

Der Zugang zum Internet kann nur über die

GWS als sog. „Provider“ erfolgen. Die Wahl anderer Anbieter ist nicht möglich.

7. Mehrplatzbetrieb

Leistungsbeschreibung für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)

Das Kundenendgerät („piper:air – Antenne“) kann in Absprache mit den GWS in Einzel­ platz­ oder Mehrplatzbetrieb (unterschiedli­ che Nutzungsverträge über technischen Voraussetzungen werden durch das Gerät erfüllt, eventuell zzgl. Hardware zur Verteilung innerhalb des Hauses muss der Kunde selbst beschaffen.

Der Mehrplatzbetrieb ist jedoch nur innerhalb eines Hauses zulässig, wenn der Vertragsin­ haber des Kundenendgerätes dem zustimmt und weiteren Kunden den Mehrplatzbetrieb genehmigt. Ein Vorteil des Mehrplatzbetrie­ bes ist die vereinfachte Außeninstallation, da nur ein Kundenendgerät angebracht werden muss. Beim Mehrplatzbetrieb erheben die

GWS keine einmaligen Pauschalen für weite­ re Kunden, die einen eigenständigen Vertrag eingehen und das Kundenendgerät des ers­ ten Kunden mitnutzen. Eine darüber hinaus­ gehende Gemeinschaftsnutzung eines

Anschlusses bspw. durch Nachbarn mittels

WLAN ist nicht zulässig.

In Ausnahmefällen, bspw. wenn der Nachbar durch eine ungünstige Lage selber keine

Möglichkeit zum Empfang hat oder es andere

Gründe gibt, können die GWS nach Abspra­ che mit dem Kunden eine schriftliche Zustim­ mung zur haushaltsübergreifenden Nutzung erteilen.

8. Mehrwertdienste

Das Angebot beinhaltet keine sog. Mehrwert­ dienste wie bspw. die Bereitstellung einer

Homepage oder eines FTP­Servers. Die

GWS bieten als Zusatzdienste Telefon (Voice over IP) und Email an, die im Folgenden er­ läutert werden.

9. Zusatzdienst Telefon – piper:phone

Die GWS bieten über den Internetanschluss piper:air den Zusatzdienst Telefon – pi­ per:phone an. Der Telefonanschluss pi­ per:phone ist nur in Kombination mit einem gültigen piper:air – Vertrag möglich. Die Ver­ tragslaufzeiten sind bindend, d.h. der pi­ per:phone Vertrag endet automatisch mit dem Vertragsende von piper:air.

Der Zusatzdienst piper:phone ist ein „Voice over IP – Dienst“ (VoIP), so dass die techni­ sche Verfügbarkeit an den Internetzugang gebunden ist.

Der Kunde benötigt zur Nutzung von pi­ per:phone Endgeräte, welche einen „Voice over IP –Dienst“ realisieren können (VoIP­fä­ higen Router oder VoIP­fähiges Telefon). Die

GWS bieten den Kunden dementsprechende

Endgeräte zum Kauf an, der Kunde ist aber nicht verpflichtet die empfohlenen Endgeräte

über die GWS zu erwerben.

Die Bereitstellung von piper:phone kann erst nach dem Empfangs­ und Qualitätstest am

Kundenendgerät stattfinden. Besteht keine ausreichende Empfangsqualität so muss der

Kunde die Antennenanlage entsprechend an­ ders ausrichten und/oder anders montieren.

Sofern keine Möglichkeit der Empfangsver­

Seite 1 von 2 ein

Kundenendgerät) verwendet werden. Die

besserung besteht, kommt der Vertrag über den Zusatzdienst piper:phone nicht zustande.

Technische Details über die Nutzung eines

Telefonanschlusses über piper:phone sind unter www.piper­air.de dokumentiert. Gebüh­ ren für Verbindungsentgelte, die zzgl. entste­ hen können (Sondervorwahlnummern,

Nutzung ins Handynetz und Auslandsnum­ mern) sind ebenfalls unter www.piper­air.de

dargestellt.

Der Kunde erhält zzgl. zu seiner monatlichen

Abrechnung einen Einzelverbindungsnach­ weis, aus dem er alle Verbindungen und alle

Verbindungsentgelte entnehmen.

Die Nutzung von FAX­Diensten (analog oder digital) über piper:phone (Fax über herkömm­ liche Protokolle; z.B.: T.38) ist technisch zu realisieren, kann aber nicht garantiert wer­ den, da nicht alle Faxgeräte kompatibel sind.

Der Kunde kann auf Wunsch die eigene Ruf­ nummer anzeigen (Rufnummernübermittlung) oder unterdrücken (Rufnummernunter­ drückung) lassen, die Standardeinstellung bei der Ersteinrichtung ist „Rufnummernübermitt­ lung“.

Bei der Portierung von Rufnummern (Mitnah­ me der Rufnummer/n von einem anderen

Provider) werden bestehende Telefon­ bucheinträge automatisch vom bisherigen

Netzbetreiber/ Anbieter aus den üblichen Ver­ zeichnissen gelöscht. Telefonbucheinträge müssen daher neu beauftragt werden (For­ mular liegt jedem Vertrag bei).

Die GWS reichen jeden gewünschten Tele­ fonbucheintrag an die zuständigen Stellen weiter, eine korrekte Darstellung in den Ver­ zeichnissen kann aber nicht garantiert wer­ den, da die GWS keinen Einfluss auf die

Daten haben, sobald das Formular zum Tele­ fonbucheintrag weitergereicht wurde. Die

Eintragung in digitale Verzeichnisse (z.B.:

Onlinedienste – www.telefonbuch.de) ist in wenigen Tagen zu realisieren, die Eintragung in schriftliche Verzeichnisse (Örtliches Tele­ fonbuch) kann bis zu 6 Monate dauern.

11. IP Adressen a) Die Internetanbindung umfasst die Zutei­ lung der erforderlichen IP­Adressen (Adress­ raum).

Standardmäßig wird 1 nutzbare globale IP­

Adresse (für maximal 24 Stunden) dynamisch zugeteilt (bei Privat­Tarifen). Sofern rechtzei­ tig bei Antragstellung die Erforderlichkeit wei­ terer Adressen entsprechend den Richtlinien des RIPE NCC (www.ripe.net) dokumentiert wurde (Netzwerkplan bzw. –Beschreibung), wird bei Business­Tarifen die gewünschte An­ zahl von IP­Adressen zugewiesen.

b) Die Zuteilung erfolgt aus dem Provider Ag­ gregatable (PA) Adressraum der GWS beim

RIPE NCC. Eine Weiternutzung der überlas­ senen IP­Adressen durch den Kunden ist nach Vertragsende rechtlich und technisch nicht möglich.

c) Entsteht während der Laufzeit des Vertra­ ges ein als erforderlich dokumentierter Mehr­ bedarf, so werden auf Wunsch dem Kunden bei Business­Tarifen weitere IP­Adressen

überlassen. In diesem Zusammenhang müs­ sen jedoch ggf. bereits überlassene Adressen zurückgegeben werden, um weiterhin einen einheitlich routebaren Adressraum zu ermög­ lichen.

d) Für die Überlassung von mehr als einer IP­

Adresse kann ein angemessenes einmaliges und/oder mtl. Entgelt verlangt werden.

e) Im Rahmen dringender betrieblicher Erfor­ dernisse behalten sich die GWS das Recht vor, zugewiesenen Adressraum auszutau­ schen (Renumbering). Die GWS werde eine solche Maßnahme nach Möglichkeit mindes­ tens 1 Monat im Voraus ankündigen und in

Absprache mit den Kunden der GWS einen

Zeitpunkt wählen, der für möglichst viele Be­ teiligte die geringsten negativen Auswirkun­ gen zeitigt.

SMS­Dienste über piper:phone stehen nicht zur Verfügung.

10. Zusatzdienst E­Mail­ piper:mail

Die GWS bieten den Kunden, die einen neu­ en piper:air – Vertrag abschließen, den Zu­ satzdienst E­Mail – piper:mail an.

Jeder Kunde kann auf dem Vertrag bis zu 2 kostenlose Postfächer mit seiner „Wunsch­E­

Mail­Adresse“ angeben. Ist diese Adresse bereits vergeben oder technisch nicht reali­ sierbar, wird in Absprache mit dem Kunden eine neue Adresse festgelegt.

Für den digitalen Rechnungsversand wird ei­ ne gültige E­Mail des Kunden benötigt, hier wird die erste eingetragene piper:mail –

Adresse verwendet, falls der Kunde auf dem

Vertrag keine E­Mail­Adresse im Feld „2.)

Rechnungsadresse“ angibt.

Unter www.piper­air.de sind die technischen

Details zum Zusatzdienst E­Mail – piper:mail erläutert (Nutzung IMAP, POP3, SMTP, SSL, etc.). Der Kunde findet hier aktuelle Hilfeda­ teien zur Nutzung aller Features des moder­ nen Zusatzdienstes E­Mail ­ piper:mail.

Die GWS führen keine automatische Datensi­ cherung der einzelnen Postfächer, Kontakte und Unterordner durch.

Der Kunde ist verpflichtet selbstständig und regelmäßig seine Inhalte und Kontakte selber zu sichern und extern zu speichern.

Ersatzansprüche wegen eines hieraus mög­ licherweise resultierenden Aufwands oder

Schadens beim Kunden sind ausgeschlos­ sen. Ersatzansprüche wegen grob fährlässig oder vorsätzlich von den GWS zu vertreten­ der Umstände bei einer solchen Umstellung bleiben unberührt.

12. Verfügbarkeit

Die Anbindungen haben im Jahresmittel eine

Verfügbarkeit von mindestens 97,7 %.

13. Störungen und Störungsdienst a) Die GWS beseitigen Störungen ihrer

Netzeinrichtungen im Rahmen der betriebli­ chen und technischen Möglichkeiten unver­ züglich.

b) Die GWS nehmen Störungsmeldungen un­ ter 788 555 telefonisch oder per E­Mail unter [email protected] entgegen und bieten Unter­ stützung an. Dies gilt auch an Wochenenden und für gesetzliche Feiertage.

c) Bei Business­Tarifkunden werden Störun­ gen im Regelfall binnen 24 Stunden beseitigt, soweit die Ursache in den Netzeinrichtungen der GWS oder den überlassenen Empfangs­ einrichtungen begründet ist. Samstage,

Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei Ermittlung dieser Frist nicht berücksich­

Leistungsbeschreibung für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011) tigt.

Erforderlichenfalls wird (kostenlos) ein Tech­ niker zur Störungsanalyse bzw. ­beseitigung zum Kunden entsandt.

Die kostenlose Entstörungstätigkeit ist been­ det, wenn festgestellt wird, dass die Störung ihre Ursache nicht in den

Netzeinrichtungen der GWS oder den über­ lassenen Empfangseinrichtungen hat.

Wünscht der Kunden weitere Maßnahmen zur Störungsbeseitigung an seinen Einrich­ tungen

(Antennenkabel, Netzwerk, Firewall, PC etc.), müssen diese kostenpflichtig beauftragt werden.

Defekte überlassene Empfangseinrichtungen werden Vor­Ort ausgetauscht, sofern sie hin­ reichend zugänglich sind.

d) Bei Privattarif­Kunden wird telefonische

Unterstützung bei der Fehlersuche und Be­ hebung geleistet. Ist danach ein Defekt an den überlassenen Empfangseinrichtungen wahrscheinlich, kann der Kunde bei den

GWS oder bei einem beauftragten Unterneh­ men im Austausch ein Ersatzgerät bekom­ men.

Ein Vor­Ort­Service ist

Privatkundentarif nicht enthalten.

im

Eine evtl. erforderliche Demontage und er­ neute Montage von defekten überlassenen

Einrichtungen obliegt dem Kunden.

e) Auf die Pflicht, vor einer Störungsmeldung im Rahmen der Möglichkeiten des Kunden sorgfältig den Sachverhalt zu prüfen ob die

Störung Ihre Ursache überhaupt im Verant­ wortungsbereich der GWS hat, wird aus­ drücklich hingewiesen. Leichtfertige und offenkundig unbegründete Störungsmeldun­ gen können, insbes. im Wiederholungsfall und bei Vor­Ort­Einsätzen, Kostenerstat­ tungsansprüche auslösen.

Leistungsbeschreibung (LB)

Stand November 2011

Gültig für alle Neuverträge und Tarifänderun­ gen ab dem 01.12.2011

Seite 2 von 2

Inbetriebnahme Ihres piper:air­Anschlusses

GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Hafenstraße 14

31785 Hameln

Tel: 05151 / 788­0

Fax: 05151 / 788­120

Verbinden Sie das Kundenendgerät (piper:air­Antenne) mit dem Port "Radio" an der

Inneneinheit (IDU, Abb. 1) mittels des mitgelieferten schwarzen Outdoorkabels

(Abb. 2). Achten Sie dabei darauf, dass das Ende des

Outdoorkabels ohne Knickschutz nach außen gelegt ist.

Abb. 1: Inneneinheit (IDU)

Schließen Sie dann die IDU mit dem beigelegten Stromkabel an 230 V

Hausstrom an.

Nun beginnen die Kontrolldioden an der

Abb. 2: Outdoorkabel Außeneinheit zu blinken. Nach ungefähr 20

Sekunden erscheint ein roter Balken auf der Anzeige für die

Empfangsstärke(Abb. 3).

Die Antenne ist nun empfangsbereit und Sie können mit dem

Ausrichten auf einen unserer Zugangspunkte beginnen. Eine aktuelle Übersicht aller Zugangspunkte finden Sie auf www.piper­ air.de oder erhalten Sie telefonisch bei uns.

Abb. 3: Antenne gestartet

Abb. 4: Sehr guter Empfang

Sobald die Antenne grob ausgerichtet und an Ihrem Standort piper:air empfangbar ist, wird nach 10 ­

45 Sekunden die Empfangsstärke anhand der grünen Balken angezeigt(Abb. 4).

Für eine problemlose und stabile Verbindung benötigen

Sie vier dieser grünen Balken. Sollte der Empfang nicht stark genug sein, probieren Sie bitte, sofern möglich, einen anderen Zugangspunkt aus.

Abb. 5: FRITZ!Box

Sobald die Antenne ausgerichtet ist, befestigen Sie die

Schrauben der Halterung und erden das Gerät über die Erdungsschraube auf der Rückseite der

Antenne.

Danach können Sie die Inneneinheit(IDU) mittels des mitgelieferten gelben Kabel mit Ihrem Computer oder Router(z.B. FRITZ!Box) verbinden. Nutzen Sie dafür die Schnittstelle "Ethernet" an der

Inneneinheit(IDU). Falls Sie eine FRITZ!Box nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie das Kabel in der

FRITZ!Box in den Port "LAN1" stecken(Abb. 5).

Danach können Sie Ihre internetfähigen Geräte über die restlichen LAN­Ports per Kabel verbinden oder auch über WLAN, sofern Ihre Endgeräte dies unterstützen.

Ist Ihr Computer direkt mit der Inneneinheit verbunden, müssen Sie noch die Einwahl einrichten. Die

Anleitung hierfür, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Produkt!

Ihr Internetteam der GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Inbetriebnahme Ihres piper.air­Anschlusses

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