Auftrag
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Auftrag
GWS Stadtwerke Hameln GmbH
Hafenstraße 14
31785 Hameln
Tel: 05151 / 7880
Fax: 05151 / 788120
zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten
1.) Auftragsart
Neuauftrag
Freischaltung:
Bitte alle Angaben in Druckschrift ausfüllen.
frühstmöglich erst ab 01.
.201
Vertragsänderung:
Termin:
(Kundennummer / Vertragsnummer) frühstmöglich erst ab 01.
.201
2.) Rechnungsadresse
Name:
Vorname:
Straße / Hausnr:
PLZ:
EMail: *
Telefon:
Geburtstag:
Ort:
Mobiltelefon:
* Wir benötigen eine gültige E-Mail-Adresse für den Versand der Rechnungen. Sofern Sie einen volumenbasierten Tarifwählen, bekommen Sie Ihre aktuellen Verbrauchsdaten mail.de, siehe auch Punkt 7 - Zusatzdienste)
3.) Verbrauchsstelle
(falls abweichend von Punkt 2)
Straße / Hausnr:
PLZ: Ort:
4.) Tarifwahl Internet
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Hameln GmbH mit der Bereitstellung eines Internetzugangs an der oben genannten
Verbrauchsstelle, gemäß folgendem Tarif:
Grenzenlos
22,95 € / Monat
27,95 € / Monat
32,95 € / Monat
37,95 € / Monat
Volumenbasiert mit synchroner Bandbreite
VB 500
VB 2000
VB 5000
VB 8000
VB 15000
VB 20000
Freivolumen pro
Monat
500 MB
2000 MB
5000 MB
8000 MB
15000 MB
20000 MB
Grundpreis pro
Monat
9,95 €
19,95 €
29,95 €
39,95 €
59,95 €
69,95 €
Kosten bei
Mehrverbrauch
1,9 ct/MB
1,7 ct/MB
1,5 ct/MB
1,3 ct/MB
0,9 ct/MB
0,7 ct/MB
+ 0,00 €/Mon
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Anschlussgebühr:* einmalig 49 € + 5,00 €/Mon
+ 9,00 €/Mon Info
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Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Anschlussgebühr:* einmalig 49 €
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Anschlussgebühr:* einmalig 89 €
Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Anschlussgebühr:* einmalig 129 €
* Die Anschlussgebühren entfallen bei Vertrags- und Tarifänderungen (siehe Punkt 1).
Auftrag zur Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses Seite 1 von 2 piper:air & piper:phone gültig ab 01. Dez. 2011
5.) Tarifwahl Telefon
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Hameln GmbH mit der Bereitstellung eines VoIP-Telefonanschlusses an der oben genannten
Verbrauchstelle gemäß folgendem Tarif: piper:phone DeutschlandFlat 9,00 € / Monat piper:phone Basic 5,95 € / Monat
6.) Telefonoptionen
Ich möchte eine neue Rufnummer mit meiner Vorwahl
Ich möchte zzgl.
beauftragen
Rufnummer(n) mit meiner Vorwahl beauftragen einmalig 19,99 € Gebühr kostenfrei
7.) Zusatzdienste
Ich möchte folgende kostenlose EMailAdressen nutzen:
1.
2.
@pipermail.de
@pipermail.de
8.) Hardware
Sofern Sie neben der piper:air-Antenne noch weiterere Hardware benötigen, wählen Sie diese bitte aufdem beiliegenden Hardware-
Blatt aus.
Ich möchte die auf dem HardwareBlatt gewählten Geräte, zu den jeweils ausgewiesenen Konditionen und Preisen, bestellen
9.) Einzugsermächtigung
Der nachstehende Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Hameln GmbH wideruflich, Rechnungsbeträge aus diesem
Name d. Kontoinhabers:
Kreditinstitut:
Bankleitzahl:
Unterschrift Kontoinhaber:
Kontonummer:
10.) Laufzeit, Kündigung, AGB
Der Vertrag hat die unter Punkt 4 gewählte Laufzeit, beginnend ab dem Tag derAbholung des Antennenequipments und der daraus um jeweils ein Jahr, sofern er nicht vom Kunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorAblaufder Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Kündigungsmonats, unabhängig vom Abholdatum des
Geschäftsbedingungen(siehe Anlage) sowie die Leistungsbeschreibung für Daten- und Internetzugänge(ebenda) der Stadtwerke werden.
11.) Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: GWS Stadtwerke Hameln GmbH, Hafenstraße 14, 31785 Hameln.
12.) Auftragserteilung
Mit meiner Unterschrift erteile ich den Stadtwerken Hameln den Auftrag, die oben gewählten Leistungen an meiner Verbrauchsstelle
Die Stadtwerke Hameln GmbH ist berechtigt, Auskünfte bei der für meinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA einzuholen. Der Vertrag beginnt mit Abholung des Antennenequipments.
Ort/Datum:
Auftrag zur Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses
Unterschrift:
Seite 2 von 2 piper:air & piper:phone gültig ab 01. Dez. 2011
Portierungsauftrag von
X
3U TELECOM GmbH
Kündigung von Telefon-/ISDN-/PMX-Anschlüssen bei TNB abgebend
(separate Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich)
TVS STR
Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummer/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei
Telekom Deutschland GmbH zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das
Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das Vertragsverhältnis - abweichend von etwaigen anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder
Kündigungsbedingungen - über den nächstmöglichen Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt.
Gleichzeitig beauftrage/n ich/wir die Portierung der angegebenen Rufnummer/n.
Name/Firma :
Straße:
PLZ:
Ortsnetzkennzahl
Ort:
Rufnummer/n
Vorname:
Hausnr.:
PK-TNBauf: D107
Bei Telekommunikationsanlagen:
Durchwahl-RN Abfragestelle
-
Rufnummernblock von bis
X restl. MSN kündigen
Ort, Datum: nur vom Anbieter auszufüllen
Portierungstermin:
Portierungsfenster:
Rückinformation an
X
06:00 - 8:00 Uhr
3U TELECOM GmbH
Terminverschiebung Portierungsdatum neu:
Unterschrift:
alle Anschlussinhaber und ggf. Firmenstempel ggf. Referenz-Nr. intern:
06:00 - 12:00 Uhr
über Fax:
06421/999-1400
Tel.: 06421/999-2202
Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL durch
neue CuDa-Kündigung zusenden Terminverschiebung der CuDa-Kündigung zusenden
Stornierung der CuDa-Kündigung ist erfolgt
Portierungstermin bestätigt:
Portierungsauftrag wird abgelehnt:
MSN:
MSN:
Son
Ansprechpartner
Portierungskennung TNBabg
Terminverschiebung bestätigt:
Stornierung ausgeführt: interne Bemerkungen TNB aufnehmend
MSN:
MSN: ja ja ja
Rng
Tel.: nein nein nAt
WAi nAt nATaVb
Anl
Datum:
Grund:
Datum:
Aif
MSN:
MSN:
Fax:
Kuf MSNf:
GWS Stadtwerke Hameln GmbH
Hafenstraße 14
31785 Hameln
Tel: 05151 / 7880
Fax: 05151 / 788120
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH
(Stand 11/2011)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung einer Datenverbindung zur
Übermittlung von IPPaketen und deren mög lichen Zusatzdiensten durch die GWS Stadt werke Hameln GmbH (im Folgenden „GWS“ genannt) und einem Vertragsnehmer (im Fol genden „Kunde“ genannt) mit einem Volu men(VB) oder einem Grenzenlostarif(GL).
(2) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und etwaigen schriftlich hinterlegten Sonder vereinbarungen.
elektronischen Nachrichten (EMail, News) geeignet und/oder bestimmt sind, so zu konfi gurieren, dass der Versand nur einem autori sierten Benutzerkreis möglich ist und somit anonymer Versand von SpamNachrichten
über die Systeme nicht möglich ist (Verbot von sog. OpenMailRelays).
(7) keine Einrichtungen zu benutzen oder An wendungen auszuführen, die den Netzbetrieb der GWS stören oder dessen Sicherheit ge fährden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Ein gültiger Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten Vertragsformu lars bei den GWS zustande. Die Vertragser klärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne
Angaben von Gründen in Textform und zu sätzlich durch Rücksendung der überlasse nen Einrichtungen widerrufen werden.
Widerruft der Kunde den Vertrag nicht, so be stätigt er damit auch die Gültigkeit und
Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäfts bedingungen (AGB), die auch unter www.pi perair.de eingesehen werden können.
§ 3 Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung in nerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von
Gründen in Textforum widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Datum des Vertragsab schlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Wi derrufes. Der Widerruf ist zu richten an: GWS
Stadtwerke Hameln GmbH, Hafenstraße 14,
31785 Hameln.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
(1) einen geeigneten Ort inklusive elektrische
Energie für die Installation und den Betrieb der Empfangseinrichtungen bereitzustellen sowie im Rahmen von Störungsmeldungen oder Wartungsarbeiten den Zutritt hierzu zu ermöglichen.
(2) keine Veränderungen an den Empfangs einrichtungen der GWS vorzunehmen,
(3) erkennbare Schäden an den Empfangs einrichtungen unverzüglich mitzuteilen,
(8) für von ihm gewünschte international rou tebare („offizielle“) IPAdressen die erforderli chen Angaben und ggf. Dokumentationen zur
Verfügung zu stellen, um eine Registrierung der IPAdressen durch das zuständige RIPE
NCC zu ermöglichen.
(9) vor Abgabe einer Störungsmeldung an die
GWS zu überprüfen, ob die Störung mögli cherweise außerhalb des Verantwortungsbe reich der GWS liegt. Stellt sich nach einer
Störungsmeldung heraus, dass keine Stö rung im Verantwortungsbereich der GWS vorlag, hat der Kunde den entstandenen
Überprüfungsaufwand zu ersetzen, sofern der Kunde dies hätte erkennen können. Der
Verantwortungsbereich der GWS im Sinne dieser Vorschrift erstreckt sich auf die eige nen technischen Einrichtungen inkl. Lei tungsstrecken, auf dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Über gabeeinrichtungen sowie auf die Verbindung der GWS an das Internet (Verbindung zum
Backbone des Carriers/Providers).
§ 5 Vermietete Empfangseinrichtungen
(1) Dem Kunden werden nach Vertragsab schluss die notwendigen Empfangseinrich tungen (Kundenendgerät: piper:air Antenne und Zubehör) vermietet.
(2) Jeder Versuch, die geschützte Konfigura tionsschnittstelle der überlassenen Einrich tungen zu überwinden, ist untersagt. Weiter ist jegliche Änderung der Konfigurationsein stellungen der überlassenen Einrichtungen strikt untersagt. Eine solche Änderung kann erhebliche Störungen des Netzes und/oder anderer Teilnehmer zur Folge haben und dementsprechende Schadensersatzforderun gen nach sich ziehen.
(3) Die Vermietung erfolgt vor allem im Inter esse des Kunden, um hohe Anfangsinvesti tionen auf Kundenseite zu vermeiden.
(4) keine rechts oder sittenwidrigen Inhalte im Internet anzubieten,
(5) keine sog. „SpamMail“, d.h. EMails zu kommerziellen oder Werbezwecken an Emp fänger, die diesen EMails nicht ausdrücklich vorher zugestimmt haben, zu versenden.
Gleiches gilt für SpamNews, d.h. den Ver sand von Nachrichten im USENET zu den genannten Zwecken.
(4) Das Kundenendgerät ist so anzubringen, dass der Empfang bei Inbetriebnahme eine ausreichende Qualität vorweist (siehe auch:
„Anleitung Inbetriebnahme Ihres piper:airAn schlusses“, die bei Abholung mitgeliefert wird und zzgl. unter www.piperair.de einzusehen ist).
(6) eigene Systeme, die für den Versand von (5) Das Kundenendgerät ist zu Erden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)
(6) Bei einer Kündigung hat der Kunde die
überlassenen Einrichtungen unverzüglich auf eigene Kosten abzubauen und im Kunden zentrum der GWS gereinigt, vollständig und ohne Schaden zurückzugeben. Bei Schaden oder Verlust sind die GWS berechtigt, je nach
Schadensgröße an dem Equipment, Scha densersatz zu fordern.
Der Rechnungswert des zur Verfügung ge stellten Empfangseinrichtungen beträgt
450,00 €.
§ 6 Zusatzdienste Telefon – piper:phone und EMail – piper:mail
(1) Die Verfügbarkeit von piper:phone ent spricht der unter Punkt 12 (LB für Telekom munikationsdienste der GWS Stadtwerke
Hameln GmbH piper:air – piper:phone – pi per:mail) angegebenen Verfügbarkeit.
Die gewerbliche Nutzung der Tarife pi per:phone – Deutschland Flat und piper:pho ne Basic sind untersagt. Sollten die GWS eine gewerbliche Nutzung der aufgeführten
Tarife nachweisen können, ist es den GWS gestattet, nach schriftlicher Aufforderung, den
Telefonanschluss zu deaktivieren.
Im Falle einer Kündigung gelten die Bestim mungen zur Vertragslaufzeit und der Kündi gungsfrist nach §8.
Bei einer Portierung zu einem anderen Netz anbieter hat dieser die gesetzlich gültige Frist von 6 Wochen nach Vertragsende zu waren.
Die Nutzung des Zusatzdienstes Telefon pi per:phone ist ausschließlich in Verbindung mit dem Internetanschluss piper:air möglich.
Weitere Hinweise zur Nutzung des Zusatz dienstes Telefon – piper:phone sind in den aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB) und auf der Internetseite www.piperair.de hinter legt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich sein gesamtes piper:mail Postfach (EMails, Kontakte, Ter mine, usw.) regelmäßig zu sichern. Die GWS führen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Sicherung des piper:mail Postfaches und der zugehörigen Inhalte durch.
Die Kündigung des Internetanschlusses über piper:air resultiert in einer Löschung des pi per:mail Postfaches zum bestätigten Kündi gungsdatum.
Der Kunde kann seinerseits, zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, sein piper:mail
Postfach durch die GWS löschen oder sper ren lassen. Der Auftrag hierzu muss schrift lich erfolgen.
Eine Wiederherstellung der Daten ist nach ei ner Löschung des piper:mail Postfaches nicht mehr möglich.
Die GWS behalten es sich vor den piper:mail
EMail Dienst jederzeit einzustellen. Der
Kunde muss hierüber mindestens vier Wo chen vorher in Kenntnis gesetzt werden.
Weitere Hinweise zur Nutzung des Zusatz dienstes EMail – piper:mail sind in den aktu ellen Leistungsbeschreibungen (LB) und auf
Seite 1 von 3
der Internetseite www.piperair.de hinterlegt.
§ 7 Entgelte, Zahlungspflichten, Zahlungs vereinbarungen, Unterschrift, Preisände rungen, Tarifwechsel
(1) Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifes und der Geschwindigkeit (Band breite), welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart ist.
(2) Bei den angebotenen volumenbasierten
Tarifen (VB) werden die Tarifpauschalen und der Mehrverbrauch im Folgemonat abge bucht. Berechnungsgrundlage sind die Ver brauchsdaten, wie sie dreimal wöchentlich per EMail mitgeteilt werden. InternetVerbin dungen, welche am letzten Tag eines jeweili gen Abrechnungsmonats über die
Tagesgrenze hinaus andauern (bis zur
Zwangstrennung), werden in die aktuelle Ab rechnungsperiode übernommen.
a) Bei den GrenzenlosTarifen (GL) wird der
Kunde nicht mehr über sein Volumen infor miert.
b) Bei den GrenzenlosTarifen wird der Pau schalbetrag, welcher vertraglich festgelegt ist, im Folgemonat abgebucht. Die GWS halten es sich vor die Abbuchungen für die Gren zenlosTarife auf den Anfang eines Monats zu legen. Die Änderung des Abrechnungszeit raums wird mindestens 4 Wochen vorher schriftlich bekanntgegeben.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per
Banklastschrift. Vorbehaltlich in den Leis tungsbeschreibungen, Sondervereinbarun gen, Anzeigen oder OnlineAnzeigen aufgeführten Bestimmungen, gelten die nachfolgenden Regelungen: a) Durch die Unterschrift wird das Einver ständnis zu den Vertragsbedingungen erklärt und bis auf Widerruf eine Abbuchung von dem genannten Konto gestattet.
b) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts kräftig festgestellt, unbestritten oder aner kannt ist.
Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages, bleibt unberührt.
c) Bei Zahlungsverzug, insbesondere wenn
Lastschriften nicht eingelöst und oder zurück gegeben werden, sind die GWS berechtigt, den Anschluss des Kunden, unter Berück sichtigung des Mahnwesens, zu sperren. In diesem Fall erhält der Kunde erneut erst dann Zugang, wenn die rückständige Ge samtforderung der GWS ausgeglichen ist.
Im Fall der Bearbeitung einer Rücklastschrift sind 3,50 EUR (inkl. MwSt.) sowie die Bank bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die
GWS zur außerordentlichen Kündigung des
Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB berechtigt.
(4) Der Kunde ist auch für Kosten verantwort lich, die andere Personen über seine Zu gangskennung verursachen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangskennung so wie sein persönliches Passwort sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewah ren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber den
GWS für die Einhaltung der vorstehenden
Pflichten. Er stellt die GWS von Kosten und
Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verlet zung der vorstehenden Pflichten entstehen.
(5) Bei einer Änderung des gesetzlichen Um satzsteuersatzes ändert sich der Bruttopreis für Privatkunden entsprechend. Hieraus er gibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Nettopreise gegenüber Firmenkunden verste hen sich zzgl. der aktuell gültigen Umsatz steuer.
(6) Monatliche Preise werden zu dem in der
Rechnung angegebenen Zeitpunkt, spätes tens jedoch zum Monatsende fällig.
(7) Ein Tarifwechsel in den volumenbasierten
Tarifen (VB) kann rückwirkend zum 01. des aktuellen Monats erfolgen, sofern der laufen de Kalendermonat noch nicht abgeschlossen ist.
Der mögliche Tarifwechsel betrifft nur das zu gehörige Freivolumen, die Geschwindigkeits optionen sind von einem rückwirkenden
Wechsel ausgeschlossen.
Bei den GrenzenlosTarifen (GL) ist ein rück wirkender Wechsel generell nicht zulässig.
Der Kunde hat die Möglichkeit einen Tarif wechsel zum 01. eines kommenden Monats zu bestellen, bspw. wenn er zu einem be stimmten Monat erhöhtes/niedrigeres Trans fervolumen erwartet (VB), oder eine höhere/niedrigere Geschwindigkeit benötigt
(in VB oder GL).
Jeder Tarifwechsel muss schriftlich (EMail oder postalisch) erfolgen und seitens der
GWS ebenfalls schriftlich (EMail oder posta lisch) bestätigt werden.
Ein Tarifwechsel beeinflusst die bestehenden
Vertragslaufzeiten wie folgt:
Wechsel innerhalb der VBTarife (Freivolu men oder Geschwindigkeit): Keine Änderung der Vertragslaufzeit.
Wechsel innerhalb der GL1000, GL2000,
GL4000 Tarife (unabhängig von Aufwertung oder Abwertung der Geschwindigkeitsoption):
Aktuelle Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 6 Monate.
Wechsel aus einem GL1000, GL2000 oder
GL4000 in den GL6000: Aktuelle Vertrags laufzeit verlängert sich um weitere 12 Mona te.
Wechsel aus dem GL6000 in den GL1000,
GL2000, GL4000: Aktuelle Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate.
Die schriftliche Bestellung zum Tarifwechsel
(EMail oder postalisch), sowie die Bestäti gung der GWS (EMail oder postalisch) wer den einem gültigen Vertrag zugefügt und dienen dem weiteren Vertragswesen als
Grundlage zur Ermittlung der geltenden Ver tragslaufzeiten.
Jeder Tarifwechsel kann innerhalb von 14 Ta ge ohne Angabe von Gründen in Textform wi derrufen werden. Die Frist beginnt mit dem
Datum der Bestätigung durch GWS. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist schriftlich (EMail oder posta lisch) zu richten an: GWS Stadtwerke Ha meln GmbH, Hafenstrasse 14, 31785 Hameln
– [email protected]. Der Widerruf ist gültig mit
Bestätigung durch die GWS.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)
§ 8 Beginn, Laufzeit und ordentliche Kün digung
(1) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung. Es wer den dem Kunden alle notwendigen Emp fangseinrichtungen (Details zum Equipment und Umfang der Lieferung werden in der
Leistungsbeschreibung und unter www.piper air.de erläutert) vermietet, die er selbst zu montieren hat. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Übergabe der funktionsbereiten Emp fangseinrichtungen, spätestens jedoch einen
Monat nachdem der Kunde zur Abholung schriftlich aufgefordert wurde. Die GWS be halten sich vor, im Falle der Nichtabholung das bereitgestellte Equipment in die regelmä
ßige Berechnung bis zum Ende der Vertrags laufzeit einzubeziehen. Macht der Kunde von seinem 14tägigen Vertragswiderrufsrecht keinen Gebrauch, entstehen spätestes 4 Wo chen nach Bereitstellung des Equipments und mangelnder Erreichbarkeit des Kunden
(mindestens 2 erfolglose Versuche der GWS) die monatlichen Gebühren und die Bereitstel lungspauschale.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien frü hestens zum Ablauf der vereinbarten Min destvertragsdauer gekündigt werden. Die
Kündigung kann nur zum Monatsende erfol gen. Die Kündigung hat schriftlich mindes tens 3 Monate zum Vertragsende zu erfolgen.
Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch mit einer Mindest laufzeit von weiteren 12 Monaten.
(3) Die GWS sind berechtigt, Kundenanlagen außer Betrieb zu nehmen, wenn der entspre chende Kunde auch nach mehrfachen Auf forderungen (mindestens 2
Telefongesprächen) zur idealeren Antennen ausrichtung, schlechte Übertragungswerte hat und damit die Stabilität des Netzbetriebes der GWS stört oder dessen Sicherheit ge fährdet.
(4) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Kündigung kann nur akzeptiert werden, wenn sie vom Vertragsnehmer oder einer ge setzlich berechtigten Person (Nachweispflicht ist zu erbringen) unterzeichnet ist. Die Kündi gung wird erst mit der schriftlichen Bestäti gung seitens der GWS wirksam. Ist die
Kündigung nicht per Einschreiben und Rück antwort (Rückschein) zugestellt, hat der Kun de den Eingang der Kündigung und deren schriftliche Bestätigung zu kontrollieren und die GWS spätestens 14 Tagen nach Kündi gungszustellung zu informieren, wenn die
Kündigungsbestätigung nicht ordnungsge mäß eingegangen ist.
(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündi gung hat der Kunde einen Schadensersatz in
Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regu lären Vertragslaufzeit monatlichen Preise, er rechnet aus dem aktuellen Kundentarif, zu zahlen. Der Betrag ist in einer Summe sofort fällig. Der Betrag ist entsprechend anzupas sen, wenn der Kunde einen niedrigeren oder die GWS einen höheren Schaden nachwei sen.
(6) Die vermieteten Empfangseinrichtungen sind auch im Falle einer außerordentlichen
Kündigung gemäß §5 (6) unverzüglich abzu geben.
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Die Geltendmachung weiterer Ansprüche we gen Verzugs (bspw. Verzugszinsen) bleibt vorbehalten. Insbesondere hat der Kunde bei
Nichteinlösung von Lastschriften die entste henden Rücklastschriftgebühren zu ersetzen.
§ 9 Haftung
(1) Ausgeschlossen sind sämtliche Scha densersatzansprüche des Kunden für Schä den, insbes. den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermö gensschäden des Kunden, soweit keine Ein schränkung aus Nr. 2 zur Anwendung kommt.
(2) Der Haftungsausschluss gem. Nr.1 gilt nicht:
bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handeln
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflich ten
beim Fehlen einer ausdrücklich zugesicher ten Eigenschaft
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs gesetz
bei Personenschäden
(3) Die Ersatzpflicht ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typi scherweise eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt nicht bei grob fahrlässigen oder vor sätzlichen Handeln oder bei Personenschä den.
(4) Der Kunde haftet für jede auf äußeren
Einflüssen beruhende Beschädigung sowie für ein Abhandenkommen der überlassenen
Einrichtungen. Ein Verschulden ist nicht er forderlich.
Auf äußeren Einflüssen beruhende Beschädi gung sind beispielsweise:
mechanische Beschädigung (Bruchstellen etc.)
Beschädigung aufgrund Überspannung und
Blitzschlag
Beschädigung aufgrund Eintritt von Wasser oder sonstige Fremdstoffe in das Gerät.
(5) Dem Kunden wird ausdrücklich eine Ver sicherung gegen Überspannung und Blitz schlag empfohlen, wie sie meist Bestandteil von Hausratversicherungen ist.
(6) Der Kunde haftet für Kosten, die durch ei ne befugte oder unbefugte Nutzung des Kun denanschlusses durch Dritte entstanden sind, sofern die Nutzung über die vorgesehene
Übergabeschnittstelle bzw. Übergabeeinrich tung des Kunden erfolgte.
(7) Der Kunde ersetzt den GWS jeglichen
Aufwand und Schaden, der aus dem vom
Kunden zu vertretenden Versand von Spam
Nachrichten von oder über seinen Anschluss resultiert.
Nr.2) gelöscht, sofern bis dahin keine Ein wände erhoben wurden.
(2) Eine Verwendung dieser Daten zu ande ren Zwecken als den genannten, insbeson dere eine Weitergabe an Dritte, ausgeschlossen.
ist
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung der Anschrift oder bei Bankeinzug der
Bankverbindung den GWS unverzüglich mit zuteilen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Stand November 2011 gültig für alle Neuverträge und Vertragsände rungen ab dem 01.12.2011
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden zum Zweck der Verwaltung und Ab rechnung elektronisch gespeichert. Ferner werden zwecks Abrechnung Informationen
über die Datenübertragungsmenge auf der
Anschlussleitung des Kunden aufgezeichnet und das Ergebnis dem Kunden monatlich zur
Verfügung gestellt (VBTarife). Diese nut zungsabhängigen Abrechnungsdaten werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen nut zungsabhängige Entgeltabrechnungen (§ 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011) Seite 3 von 3
GWS Stadtwerke Hameln GmbH
Hafenstraße 14
31785 Hameln
Tel: 05151 / 7880
Fax: 05151 / 788120
Leistungsbeschreibung
für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH
(Stand 11/2011)
1. Art der Leistung
Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH (im Fol genden „GWS“ genannt) stellen dem Ver tragsnehmer (im deutlich besser sein.
Folgenden
IP) und Mail gebucht werden können.
des Internets nicht möglich.
„Kunde“ genannt) eine Datenverbindung zur Übermitt lung von IPPaketen zur Verfügung (Breit bandInternetverbindung), über die bei Bedarf auch Zusatzdienste wie Telefonie (Voice over
2. Geschwindigkeit
Die Datenverbindung wird im Regelfall (der
Regelfall setzt eine einwandfreie Installation des Kundenendgerätes voraus) mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit (Bandbreite) von mindestens 1 MBit/s (1024 KBit/s) im
Download und mindestens 512 KBit/s im
Upload angeboten. Höhere Übertragungsge schwindigkeiten sind zu realisieren und durch den Kunden zu beauftragen.
In den volumenbasierten Tarifen (z.B.: VB
500 – mit SDSL 1000) ist die Übertragungs geschwindigkeit synchron (z.B.: VB 500 – mit
SDSL 1000 = 1024 KBit/s Down und 1024
KBit/s Up), in den Grenzenlostarifen (z.B.: GL
6000) ist die Übertragungsgeschwindigkeit asynchron (z.B.: GL 6000 = 6016 KBit/s
Down und 2048 KBit/s Up).
Die angegebenen Übertragungsgeschwindig keiten verstehen sich als Maximalwerte
(MIR), nicht als garantierte Werte (CIR).
Die jeweils nutzbare Übertragungsgeschwin digkeit ist abhängig von den im Nutzungszeit raum bestehenden Netzauslastungen. Die
GWS werden das eigene Netz inklusive der
Internetanbindung technisch so bemessen und auslegen, dass die Übertragungsge schwindigkeit auch in Stoßzeiten nicht deut lich unter der angegebenen Geschwindigkeit liegt oder gar auf das Niveau von „DSLlight“ oder „ISDNVerbindungen“ absinkt. Zum An deren ist sie auch abhängig von der Installati on beim Kunden und der daraus resultierenden Leitungsqualität. Angaben oder Zusicherungen von Übertragungsge schwindigkeiten zu bestimmten Hosts im In ternet sind aufgrund der technischen Struktur
Die Laufzeitverzögerung für IPPakete durch die Funkanbindung liegt im Mittel in der Grö
ßenordnung von DSLAnbindungen (ohne
FastPath), zu den meisten Nutzungszeiträu men wird die Laufzeitverzögerung sogar
3.
Datenübertragungsvolumen, Nachbe rechnung (nur bei volumenbasierten Tari fen mit synchroner Bandbreite)
Der monatliche Grundpreis enthält ein be stimmtes monatliches Freivolumen (z.B.: VB
500 – mit SDSL 1000 = 500 MByte Freivolu men), welches sich aus der Summe der Da tenübertragungen zum Kunden (Download) und zum Internet (Upload) zusammensetzt.
Überschreitet der Kunde im Abrechnungsmo nat das vereinbarte Freivolumen (Datenüber tragungsvolumen), so ist dieser
Mehrverbrauch mit dem vertraglich verein barten Preis pro vollendetes MByte zu vergü ten (Kosten bei Mehrverbrauch).
Abrechnungszeitraum ist der jeweilige kom plette und beendete Kalendermonat.
Ein im Abrechnungsmonat nicht genutztes
Freivolumen verfällt; es kann nicht in den nächsten Abrechnungsmonat übertragen werden. Das genaue Datentransfervolumen wird jedem Kunden mit einem gültigen volu menbasierten Tarif dreimal wöchentlich per
EMail mitgeteilt (Voraussetzung ist die Mit teilung einer gültigen EMailAdresse).
Dies gilt nicht für piper:air Kunden mit einem
Grenzenlostarif, hier ist des Datentransfervo lumen kein Bestandteil der Abrechnung.
4. Übertragungstrecke
Als Übertragungsstrecke versteht sich die physikalische Verbindung vom Zugangspunkt
(ZP) der GWS (alle Zugangspunkte der GWS sind unter www.piperair.de veröffentlicht) bis hin zum Kundenendgerät („piper:air – Anten ne“). Die Verbindung zum Kunden erfolgt al so mittels Datenfunk gungsstrecke erfolgt gesichert, sodass sie mit üblichen Methoden (WLANSniffer, etc.) nicht abhörbar sind.
über die
Übertragungsstrecke. Die Übertragungsstre cke erfordert i.d.R. eine freie Sichtverbindung zwischen ZP und Kundenendgerät (Sender und Empfänger), welche von den GWS na turgemäß nicht garantiert werden kann. Der
Kunde hat diese Voraussetzung vor Unterzei chung zu prüfen (Empfangs und Qualitäts test der Übertragungsstrecke).
Eine kostenfreie Überprüfung kann mittels Testge rät („piper:air – Testantenne“), welches bei den GWS, oder einem Fachpartner (eine
Fachpartnerliste ist unter www.piperair.de
veröffentlicht) empfangen werden kann, im
Vorfeld zum Vertragsverhältnis überprüft wer den.
Die Übertragung aller Daten auf der Übertra
5. Notwendige Empfangseinrichtungen
Der Kunde benötigt für die Nutzung des An gebots ein spezielles Kundenendgerät („pi per:air – Antenne“). Dieses kann nur bei den
GWS gemietet werden. Das Kundenendgerät wird durch die GWS konfiguriert; der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu der Kon figurationsschnittstelle.
Das Kundenendgerät wird gemäß der beilie genden Installationsanleitung vom Kunden selbst installiert. Auf Wunsch kann die Instal lation kostenpflichtig durch die Techniker ei nes Fachpartners erfolgen. Der Kunde wird
(bei der Selbstmontage) auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften insbesondere für die Installation von Antennen (Blitzschutz, Er dung etc.) hingewiesen.
6. Andere Internetprovider
Der Zugang zum Internet kann nur über die
GWS als sog. „Provider“ erfolgen. Die Wahl anderer Anbieter ist nicht möglich.
7. Mehrplatzbetrieb
Leistungsbeschreibung für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011)
Das Kundenendgerät („piper:air – Antenne“) kann in Absprache mit den GWS in Einzel platz oder Mehrplatzbetrieb (unterschiedli che Nutzungsverträge über technischen Voraussetzungen werden durch das Gerät erfüllt, eventuell zzgl. Hardware zur Verteilung innerhalb des Hauses muss der Kunde selbst beschaffen.
Der Mehrplatzbetrieb ist jedoch nur innerhalb eines Hauses zulässig, wenn der Vertragsin haber des Kundenendgerätes dem zustimmt und weiteren Kunden den Mehrplatzbetrieb genehmigt. Ein Vorteil des Mehrplatzbetrie bes ist die vereinfachte Außeninstallation, da nur ein Kundenendgerät angebracht werden muss. Beim Mehrplatzbetrieb erheben die
GWS keine einmaligen Pauschalen für weite re Kunden, die einen eigenständigen Vertrag eingehen und das Kundenendgerät des ers ten Kunden mitnutzen. Eine darüber hinaus gehende Gemeinschaftsnutzung eines
Anschlusses bspw. durch Nachbarn mittels
WLAN ist nicht zulässig.
In Ausnahmefällen, bspw. wenn der Nachbar durch eine ungünstige Lage selber keine
Möglichkeit zum Empfang hat oder es andere
Gründe gibt, können die GWS nach Abspra che mit dem Kunden eine schriftliche Zustim mung zur haushaltsübergreifenden Nutzung erteilen.
8. Mehrwertdienste
Das Angebot beinhaltet keine sog. Mehrwert dienste wie bspw. die Bereitstellung einer
Homepage oder eines FTPServers. Die
GWS bieten als Zusatzdienste Telefon (Voice over IP) und Email an, die im Folgenden er läutert werden.
9. Zusatzdienst Telefon – piper:phone
Die GWS bieten über den Internetanschluss piper:air den Zusatzdienst Telefon – pi per:phone an. Der Telefonanschluss pi per:phone ist nur in Kombination mit einem gültigen piper:air – Vertrag möglich. Die Ver tragslaufzeiten sind bindend, d.h. der pi per:phone Vertrag endet automatisch mit dem Vertragsende von piper:air.
Der Zusatzdienst piper:phone ist ein „Voice over IP – Dienst“ (VoIP), so dass die techni sche Verfügbarkeit an den Internetzugang gebunden ist.
Der Kunde benötigt zur Nutzung von pi per:phone Endgeräte, welche einen „Voice over IP –Dienst“ realisieren können (VoIPfä higen Router oder VoIPfähiges Telefon). Die
GWS bieten den Kunden dementsprechende
Endgeräte zum Kauf an, der Kunde ist aber nicht verpflichtet die empfohlenen Endgeräte
über die GWS zu erwerben.
Die Bereitstellung von piper:phone kann erst nach dem Empfangs und Qualitätstest am
Kundenendgerät stattfinden. Besteht keine ausreichende Empfangsqualität so muss der
Kunde die Antennenanlage entsprechend an ders ausrichten und/oder anders montieren.
Sofern keine Möglichkeit der Empfangsver
Seite 1 von 2 ein
Kundenendgerät) verwendet werden. Die
besserung besteht, kommt der Vertrag über den Zusatzdienst piper:phone nicht zustande.
Technische Details über die Nutzung eines
Telefonanschlusses über piper:phone sind unter www.piperair.de dokumentiert. Gebüh ren für Verbindungsentgelte, die zzgl. entste hen können (Sondervorwahlnummern,
Nutzung ins Handynetz und Auslandsnum mern) sind ebenfalls unter www.piperair.de
dargestellt.
Der Kunde erhält zzgl. zu seiner monatlichen
Abrechnung einen Einzelverbindungsnach weis, aus dem er alle Verbindungen und alle
Verbindungsentgelte entnehmen.
Die Nutzung von FAXDiensten (analog oder digital) über piper:phone (Fax über herkömm liche Protokolle; z.B.: T.38) ist technisch zu realisieren, kann aber nicht garantiert wer den, da nicht alle Faxgeräte kompatibel sind.
Der Kunde kann auf Wunsch die eigene Ruf nummer anzeigen (Rufnummernübermittlung) oder unterdrücken (Rufnummernunter drückung) lassen, die Standardeinstellung bei der Ersteinrichtung ist „Rufnummernübermitt lung“.
Bei der Portierung von Rufnummern (Mitnah me der Rufnummer/n von einem anderen
Provider) werden bestehende Telefon bucheinträge automatisch vom bisherigen
Netzbetreiber/ Anbieter aus den üblichen Ver zeichnissen gelöscht. Telefonbucheinträge müssen daher neu beauftragt werden (For mular liegt jedem Vertrag bei).
Die GWS reichen jeden gewünschten Tele fonbucheintrag an die zuständigen Stellen weiter, eine korrekte Darstellung in den Ver zeichnissen kann aber nicht garantiert wer den, da die GWS keinen Einfluss auf die
Daten haben, sobald das Formular zum Tele fonbucheintrag weitergereicht wurde. Die
Eintragung in digitale Verzeichnisse (z.B.:
Onlinedienste – www.telefonbuch.de) ist in wenigen Tagen zu realisieren, die Eintragung in schriftliche Verzeichnisse (Örtliches Tele fonbuch) kann bis zu 6 Monate dauern.
11. IP Adressen a) Die Internetanbindung umfasst die Zutei lung der erforderlichen IPAdressen (Adress raum).
Standardmäßig wird 1 nutzbare globale IP
Adresse (für maximal 24 Stunden) dynamisch zugeteilt (bei PrivatTarifen). Sofern rechtzei tig bei Antragstellung die Erforderlichkeit wei terer Adressen entsprechend den Richtlinien des RIPE NCC (www.ripe.net) dokumentiert wurde (Netzwerkplan bzw. –Beschreibung), wird bei BusinessTarifen die gewünschte An zahl von IPAdressen zugewiesen.
b) Die Zuteilung erfolgt aus dem Provider Ag gregatable (PA) Adressraum der GWS beim
RIPE NCC. Eine Weiternutzung der überlas senen IPAdressen durch den Kunden ist nach Vertragsende rechtlich und technisch nicht möglich.
c) Entsteht während der Laufzeit des Vertra ges ein als erforderlich dokumentierter Mehr bedarf, so werden auf Wunsch dem Kunden bei BusinessTarifen weitere IPAdressen
überlassen. In diesem Zusammenhang müs sen jedoch ggf. bereits überlassene Adressen zurückgegeben werden, um weiterhin einen einheitlich routebaren Adressraum zu ermög lichen.
d) Für die Überlassung von mehr als einer IP
Adresse kann ein angemessenes einmaliges und/oder mtl. Entgelt verlangt werden.
e) Im Rahmen dringender betrieblicher Erfor dernisse behalten sich die GWS das Recht vor, zugewiesenen Adressraum auszutau schen (Renumbering). Die GWS werde eine solche Maßnahme nach Möglichkeit mindes tens 1 Monat im Voraus ankündigen und in
Absprache mit den Kunden der GWS einen
Zeitpunkt wählen, der für möglichst viele Be teiligte die geringsten negativen Auswirkun gen zeitigt.
SMSDienste über piper:phone stehen nicht zur Verfügung.
10. Zusatzdienst EMail piper:mail
Die GWS bieten den Kunden, die einen neu en piper:air – Vertrag abschließen, den Zu satzdienst EMail – piper:mail an.
Jeder Kunde kann auf dem Vertrag bis zu 2 kostenlose Postfächer mit seiner „WunschE
MailAdresse“ angeben. Ist diese Adresse bereits vergeben oder technisch nicht reali sierbar, wird in Absprache mit dem Kunden eine neue Adresse festgelegt.
Für den digitalen Rechnungsversand wird ei ne gültige EMail des Kunden benötigt, hier wird die erste eingetragene piper:mail –
Adresse verwendet, falls der Kunde auf dem
Vertrag keine EMailAdresse im Feld „2.)
Rechnungsadresse“ angibt.
Unter www.piperair.de sind die technischen
Details zum Zusatzdienst EMail – piper:mail erläutert (Nutzung IMAP, POP3, SMTP, SSL, etc.). Der Kunde findet hier aktuelle Hilfeda teien zur Nutzung aller Features des moder nen Zusatzdienstes EMail piper:mail.
Die GWS führen keine automatische Datensi cherung der einzelnen Postfächer, Kontakte und Unterordner durch.
Der Kunde ist verpflichtet selbstständig und regelmäßig seine Inhalte und Kontakte selber zu sichern und extern zu speichern.
Ersatzansprüche wegen eines hieraus mög licherweise resultierenden Aufwands oder
Schadens beim Kunden sind ausgeschlos sen. Ersatzansprüche wegen grob fährlässig oder vorsätzlich von den GWS zu vertreten der Umstände bei einer solchen Umstellung bleiben unberührt.
12. Verfügbarkeit
Die Anbindungen haben im Jahresmittel eine
Verfügbarkeit von mindestens 97,7 %.
13. Störungen und Störungsdienst a) Die GWS beseitigen Störungen ihrer
Netzeinrichtungen im Rahmen der betriebli chen und technischen Möglichkeiten unver züglich.
b) Die GWS nehmen Störungsmeldungen un ter 788 555 telefonisch oder per EMail unter [email protected] entgegen und bieten Unter stützung an. Dies gilt auch an Wochenenden und für gesetzliche Feiertage.
c) Bei BusinessTarifkunden werden Störun gen im Regelfall binnen 24 Stunden beseitigt, soweit die Ursache in den Netzeinrichtungen der GWS oder den überlassenen Empfangs einrichtungen begründet ist. Samstage,
Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei Ermittlung dieser Frist nicht berücksich
Leistungsbeschreibung für Telekommunikationsdienste der GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Stand 11/2011) tigt.
Erforderlichenfalls wird (kostenlos) ein Tech niker zur Störungsanalyse bzw. beseitigung zum Kunden entsandt.
Die kostenlose Entstörungstätigkeit ist been det, wenn festgestellt wird, dass die Störung ihre Ursache nicht in den
Netzeinrichtungen der GWS oder den über lassenen Empfangseinrichtungen hat.
Wünscht der Kunden weitere Maßnahmen zur Störungsbeseitigung an seinen Einrich tungen
(Antennenkabel, Netzwerk, Firewall, PC etc.), müssen diese kostenpflichtig beauftragt werden.
Defekte überlassene Empfangseinrichtungen werden VorOrt ausgetauscht, sofern sie hin reichend zugänglich sind.
d) Bei PrivattarifKunden wird telefonische
Unterstützung bei der Fehlersuche und Be hebung geleistet. Ist danach ein Defekt an den überlassenen Empfangseinrichtungen wahrscheinlich, kann der Kunde bei den
GWS oder bei einem beauftragten Unterneh men im Austausch ein Ersatzgerät bekom men.
Ein VorOrtService ist
Privatkundentarif nicht enthalten.
im
Eine evtl. erforderliche Demontage und er neute Montage von defekten überlassenen
Einrichtungen obliegt dem Kunden.
e) Auf die Pflicht, vor einer Störungsmeldung im Rahmen der Möglichkeiten des Kunden sorgfältig den Sachverhalt zu prüfen ob die
Störung Ihre Ursache überhaupt im Verant wortungsbereich der GWS hat, wird aus drücklich hingewiesen. Leichtfertige und offenkundig unbegründete Störungsmeldun gen können, insbes. im Wiederholungsfall und bei VorOrtEinsätzen, Kostenerstat tungsansprüche auslösen.
Leistungsbeschreibung (LB)
Stand November 2011
Gültig für alle Neuverträge und Tarifänderun gen ab dem 01.12.2011
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Inbetriebnahme Ihres piper:airAnschlusses
GWS Stadtwerke Hameln GmbH
Hafenstraße 14
31785 Hameln
Tel: 05151 / 7880
Fax: 05151 / 788120
Verbinden Sie das Kundenendgerät (piper:airAntenne) mit dem Port "Radio" an der
Inneneinheit (IDU, Abb. 1) mittels des mitgelieferten schwarzen Outdoorkabels
(Abb. 2). Achten Sie dabei darauf, dass das Ende des
Outdoorkabels ohne Knickschutz nach außen gelegt ist.
Abb. 1: Inneneinheit (IDU)
Schließen Sie dann die IDU mit dem beigelegten Stromkabel an 230 V
Hausstrom an.
Nun beginnen die Kontrolldioden an der
Abb. 2: Outdoorkabel Außeneinheit zu blinken. Nach ungefähr 20
Sekunden erscheint ein roter Balken auf der Anzeige für die
Empfangsstärke(Abb. 3).
Die Antenne ist nun empfangsbereit und Sie können mit dem
Ausrichten auf einen unserer Zugangspunkte beginnen. Eine aktuelle Übersicht aller Zugangspunkte finden Sie auf www.piper air.de oder erhalten Sie telefonisch bei uns.
Abb. 3: Antenne gestartet
Abb. 4: Sehr guter Empfang
Sobald die Antenne grob ausgerichtet und an Ihrem Standort piper:air empfangbar ist, wird nach 10
45 Sekunden die Empfangsstärke anhand der grünen Balken angezeigt(Abb. 4).
Für eine problemlose und stabile Verbindung benötigen
Sie vier dieser grünen Balken. Sollte der Empfang nicht stark genug sein, probieren Sie bitte, sofern möglich, einen anderen Zugangspunkt aus.
Abb. 5: FRITZ!Box
Sobald die Antenne ausgerichtet ist, befestigen Sie die
Schrauben der Halterung und erden das Gerät über die Erdungsschraube auf der Rückseite der
Antenne.
Danach können Sie die Inneneinheit(IDU) mittels des mitgelieferten gelben Kabel mit Ihrem Computer oder Router(z.B. FRITZ!Box) verbinden. Nutzen Sie dafür die Schnittstelle "Ethernet" an der
Inneneinheit(IDU). Falls Sie eine FRITZ!Box nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie das Kabel in der
FRITZ!Box in den Port "LAN1" stecken(Abb. 5).
Danach können Sie Ihre internetfähigen Geräte über die restlichen LANPorts per Kabel verbinden oder auch über WLAN, sofern Ihre Endgeräte dies unterstützen.
Ist Ihr Computer direkt mit der Inneneinheit verbunden, müssen Sie noch die Einwahl einrichten. Die
Anleitung hierfür, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Produkt!
Ihr Internetteam der GWS Stadtwerke Hameln GmbH
Inbetriebnahme Ihres piper.airAnschlusses
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