Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Zweihandschaltungen Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen im DGUV Test Fachbereich Holz und Metall Kreuzstraße 45 40210 Düsseldorf GS-HSM-32 Stand 04-2015 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Inhaltsverzeichnis Seite 0. Vorbemerkung 3 1. Örtliche und sachliche Zuständigkeit 3 2. Antragstellung und Prüfauftrag 4 2.1 Antragstellung 4 2.2 Dokumente bei der Antragstellung 4 2.3 Angebot und Vertrag 4 3. Art, Umfang und Durchführung des Prüfverfahrens 5 3.1 Sicherheitstechnische Anforderungen 5 3.2 Dokumente für die Durchführung der Prüfung 5 3.3 Bescheinigungen anderer Stellen 8 3.4 Vorbereitungen für die Prüfung am Baumuster 8 3.5 Prüfung am Baumuster 8 3.6 Nachprüfung 8 4. Gültigkeitsdauer und Zurückziehen einer Prüfbescheinigung 9 4.1 Gültigkeitsdauer 9 4.2 Zurückziehen einer Prüfbescheinigung 9 ANLAGE 1: Antragsformular 10 ANLAGE 2: Richtlinien/Normen/weitere Regelwerke/ 12 ergänzende Anforderungen Seite 2 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall 0. GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Vorbemerkung Diese Grundsätze werden den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und dem technischen Fortschritt folgend von Zeit zu Zeit überarbeitet und ergänzt. Für die Prüfung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist stets die neueste Ausgabe verbindlich. Diese Grundsätze enthalten eine Auswahl der für die Prüfung und Zertifizierung der Arbeitssicherheit von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) wichtigen Vorschriften und Regeln der Technik. Neben diesen Prüfgrundsätzen ist jeweils die neueste Fassung der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen" (DGUV Grundsatz 300-003) verbindlich. 1. Örtliche und sachliche Zuständigkeit Die Prüfung und Zertifizierung wird durchgeführt von der Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen im DGUV Test Fachbereich Holz und Metall Kreuzstraße 45 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 8224-16910 Telefax: 0211 8224-26910 E-Mail: [email protected] Prüfbereiche der Prüf- und Zertifizierungsstelle “Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen“ (HSM) Prüfbereich: Zweihandschaltungen - Zweihandsicherheitsrelais - Zweihandschaltpulte (mechanischer Teil) Die Prüfbereiche der Prüf- und Zertifizierungsstelle HSM sind auf der Seite des DGUV Test http://zzmweb.dguv.de/faces/GP?_afrWindowMode=0&_afr Loop=1820336401924000&_adf.ctrl-state=11gobjw47l_4 in einer Datenbank aufgeführt. Seite 3 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall 2. Antragstellung und Prüfauftrag 2.1 Antragstellung GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Die Antragstellung erfolgt mit dem in Anlage 1 als Muster beigefügten Formblatt. Für jedes Baumuster ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Angabe von Name und Anschrift des Herstellers ist ggf. durch Name und Anschrift des Importeurs zu ergänzen. Geprüft wird das Baumuster eines Erzeugnisses, das serienmäßig hergestellt wird oder werden soll. 2.2 Dokumente bei Antragstellung Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus welchen Art und Umfang der durchzuführenden Prüfung eindeutig hervorgehen. Sofern die Unterlagen in einer Fremdsprache abgefasst sind, ist eine deutsche Übersetzung erforderlich. Zu den Unterlagen, die der Prüf- und Zertifizierungsstelle bei Antragstellung zur Verfügung gestellt werden müssen, gehören z. B.: 2.3 Prospektunterlagen und Fotos (soweit vorhanden), Systembeschreibung der Funktion und der Struktur der sicherheitsgerichteten Steuerung bzw. der Schutzeinrichtung (Pflichtenheft), Grobe grafische Darstellung der jeweiligen sicherheitsgerichteten Funktionen (Blockschaltbilder oder Blockgrafiken), Angabe der zu erreichenden PLs bzw. SILs mit Zuordnung der Kategorie nach EN ISO 13849-1 für jede Sicherheitsfunktion, Pläne der elektrischen/elektronischen und pneumatischen Ausrüstung, Angabe des Typs der Zweihandschaltung gemäß EN 574. Angebot und Vertrag Nach Eingang der Auftragsunterlagen wird dem Auftraggeber entsprechend der aktuellen Gebührenordnung ein Angebot unterbreitet und der Prüfvertrag zugesandt. Der von beiden Parteien unterschriebene Prüfvertrag gilt als Auftragsannahme. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind gemäß DGUV Grundsatz 300-003 geregelt. Seite 4 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall 3. Art, Umfang und Durchführung des Prüfverfahrens 3.1 Sicherheitstechnische Anforderungen GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Der sicherheitstechnischen Prüfung von Zweihandschaltungen sind insbesondere die in der Anlage 2 aufgeführten Vorschriften, Normen, Bestimmungen und Regeln in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde gelegt. 3.2 Dokumente für die Durchführung der Prüfung Zu den Unterlagen, die der Prüf- und Zertifizierungsstelle bei der Prüfung zur Verfügung gestellt werden müssen, gehören soweit zutreffend z. B. nachfolgende Unterlagen, die in einer Dokumentationsliste mit Angabe der jeweiligen Dok.-Nr., des Datums und der Version zusammenzustellen sind. Die Dokumente sind grundsätzlich in einer Papierversion und einer Version auf einem elektronischen Datenträger (z. B. PDF-Datei) vorzulegen. Für Unterlagen, die mit speziellen Softwaretools erstellt wurden und sich nur in elektronischer Form bearbeiten und prüfen lassen, müssen der Prüf- und Zertifizierungsstelle die entsprechenden Softwaretools zur Verfügung gestellt werden. 3.2.1 Systemdokumente - Funktionale Spezifikation und Pflichtenheft inkl. grafischer Darstellung - Spezifikation der Sicherheitsfunktion und der Sicherheitsanforderungen - Projekt-Sicherheits-, Verifikations- und Validierungsplan. 3.2.2 Hardwaredokumentation - Blockschaltbilder mit Beschreibung der jeweiligen Funktionsblöcke - elektrische bzw. elektronische Schaltpläne -ggf. pneumatische Plänemit Beschreibung der funktional zusammenwirkenden Schaltungsteile auf Modul- und Detailebene - Beschreibung über Bau- und Funktionsweise - Stücklisten - Aufbaupläne, Bestückungspläne - Datenblätter der verwendeten Bauteile. 3.2.3 Dokumentation und Berechnung von Zuverlässigkeitswerten Für die Zuordnung zu dem jeweiligen PL bzw. SIL sind die Methoden der Berechnung, die Basis der verwendeten Daten sowie die durchgeführte Berechnung zu dokumentieren. Seite 5 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Insbesondere sind nachfolgende Dokumente vorzulegen: - Bauteilwerte B10D, MTTFD bzw. PFHD (soweit zutreffend) - durchgeführte Berechnung sowie Angabe des verwendeten Berechnungswerkzeuges des MTTFD - bzw. PFHD, DC, DCavg, SFF, CCF-Wertes für jede Sicherheitsfunktion bzw. jedes Sicherheitsbauteil. 3.2.4 Softwaredokumentation 3.2.4.1 Prüfung von Sicherheitskomponenten Grundlegende Dokumente - Spezifikation der Architektur, des System- und Moduldesigns Beschreibung der Softwarestruktur anhand von Ablauf- und Blockdiagrammen, ggf. Zustands-Übergangsdiagramme Beschreibung der Funktionen und ihrer Anordnung innerhalb der Struktur Sicherheitsfunktion der Software sowie Fehlererkennungsmaßnahmen Definition der Bedingungen und Grenzen für Datenschnittstellen zwischen Modulen Software-Integrationsplan. Beschreibung der Teststrategie - Testplan und Analyse der Testabdeckung für System- und Modultests Definition der Testfälle inkl. Erwartungsbedingungen Beschreibung der verwendeten Testumgebung Protokoll über die durchgeführten Tests. Sonstige Dokumentation - verwendete Technologie, Programmiersprachen und Entwicklungswerkzeuge angewendete Programmierrichtlinien Beschreibung der zugehörigen Konfigurations- und Parametriersoftware Programmlisting und Programmausdruck mit aussagefähiger Kommentierung Beschreibung des Befehlssatzes für den verwendeten Mikroprozessor. 3.2.4.2 Prüfung von Zweihand-Funktionen in Maschinensteuerungen Bei der Prüfung von Zweihand-Funktionen in Maschinensteuerungen wird vorausgesetzt, dass für die eingesetzte(n) Sicherheitskomponente(n) zur Steuerung der Zweihand-Funktionen die zugehörige EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. Seite 6 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Die folgende Dokumentation muss zur Verfügung gestellt werden: - Beschreibung der Struktur des Anwenderprogramms, insbesondere des sicherheitsrelevanten Teils durch Ablauf- und Blockdiagramme, ggf. ZustandsÜbergangsdiagramme - Anwenderdokumentation und Funktionsbeschreibung der Funktionsbausteine - Beschreibung der verwendeten Variablen und Signale - Deklaration aller Variablen- und Signalnamen mit Erläuterung der Funktion - Angabe einer eindeutigen Beziehung von Variablen- und Signalnamen zwischen Dokumentation und ausführbarem Code - Symboltabelle zum Nachweis der Übereinstimmung von I/O-Signalnamen mit Hardware-I/Os - Programmlisting und Programmausdruck mit aussagefähiger Kommentierung. 3.2.5 Fehlereffektanalyse (FMEA) Die Fehlereffektanalyse ist maßgeblicher Bestandteil der Prüfung und bezieht sich im Wesentlichen auf die Betrachtung, Bewertung und Beherrschung aller sicherheitskritischen Fehler, die im System auftreten können. Folgende Dokumente werden benötigt: - Hardware-Fehlereffektanalyse auf Modul- und Bauteilebene - Software-Fehlereffektanalyse auf Modul- und Detailebene. Aus der vorgelegten Dokumentation muss nachfolgende Information hervorgehen: - Geräte-/Bauteilname/Funktion Fehlerannahme Hardware- und Softwarezustand vor Fehlerannahme Fehlerauswirkung Fehlererkennung Fehlerbeherrschung/Maßnahmen. 3.2.6 Betriebsanleitung und Installationsanleitung 3.2.7 Für eine EG-Baumusterprüfung ist eine Zusammenstellung der intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Sicherheitskomponente mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie einzureichen (Nachweis z. B. internes QS-System). Seite 7 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall 3.3 GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Bescheinigungen anderer Stellen Es sind bereits vorliegende Bescheinigungen oder Gutachten anderer Stellen vorzulegen. Die Prüfstelle kann Bescheinigungen oder Gutachten anderer amtlich anerkannter Prüfstellen oder Sachverständiger anfordern. 3.4 Vorbereitungen für die Prüfung am Baumuster Für die Prüfung müssen ggf. Personen anwesend sein, die die notwendige Auskunft über Bau, Ausrüstung und Funktionsweise des zu prüfenden Baumusters geben können. Das Baumuster muss in betriebsbereitem Zustand vorgestellt werden. 3.5 Prüfung am Baumuster Zur Prüfung ist ein Mustergerät zur Verfügung zu stellen. Das Mustergerät ist so aufzubauen, dass alle Bauteile für eine Fehlersimulation gut zugänglich sind. Ggf. ist eine "Brettschaltung" aufzubauen. Ersatzteile wie z. B. Sicherungen, Halbleiter, Kondensatoren und Widerstände müssen dem Prüfmuster in ausreichender Zahl beigefügt sein. An dem vorgestellten Baumuster wird im Einzelnen insbesondere folgendes geprüft: - - Übereinstimmung des Baumusters mit den eingereichten Unterlagen Prüfung des Baumusters nach den sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß Abschnitt 3.1 EMV und Umweltprüfung gemäß EN 61496-1 bzw. EN 62061. Der Antragsteller muss sich damit einverstanden erklären, dass im Bedarfsfall bei der Prüfung auch Teile der Einrichtung zerstört werden. Der Antragsteller muss Softwarewerkzeuge vor und während der Prüfung zur Verfügung stellen, die eine Fehlersimulation und eine Prüfung der zu zertifizierenden Hard- und/oder Software ermöglichen. 3.6 Nachprüfung Sind bei der Prüfung Mängel festgestellt worden, wird eine Nachprüfung erforderlich. Wenn der Antragsteller die im Prüfbericht angegebenen Mängel abgestellt hat, unterrichtet er die Prüf- und Zertifizierungsstelle unter Beifügung geeigneter Unterlagen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle entscheidet in Abhängigkeit vom Umfang der notwendigen Änderungen, ob eine Nachprüfung am Baumuster erforderlich ist oder eine theoretische Beurteilung ausreicht. Seite 8 von 12 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 4. Gültigkeitsdauer und Zurückziehen einer Prüfbescheinigung 4.1 Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit der Bescheinigung wird in der Regel auf max. 5 Jahre begrenzt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Verlängerung erfolgen. 4.2 Zurückziehen einer Prüfbescheinigung Eine Prüfbescheinigung kann auch zurückgezogen werden, wenn - sich in der Praxis herausstellt, dass die getroffenen konstruktiven Maßnahmen unzureichend sind - sich Änderungen an Prüfgrundlagen ergeben. Seite 9 von 12 GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall ANLAGE 1 (Seite 1 von 2) zu den Prüfgrundsätzen GS-HSM-32 Name und Anschrift des Antragstellers Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.): Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen im DGUV Test Fachbereich Holz und Metall Kreuzstraße 45 40210 Düsseldorf Zeichen desAntragstellers: Antrag auf Datum: □ EG-Baumusterprüfung □ Baumusterprüfung Wir beantragen die Prüfung des folgenden Erzeugnisses: Bezeichnung: Typ(en): Hersteller: Fertigungsstätte(n): Das Erzeugnis wird serienmäßig hergestellt. EG-/Baumusterprüfungen an o. g. Erzeugnis oder an Teilen davon wurde(n) bereits / noch nicht *) beantragt / durchgeführt *) bei ……………………………………………………………………………………………………………………**) Die Antragsunterlagen sind als Anlage beigefügt. ………………….................. Unterschrift des Antragstellers *) Nichtzutreffendes streichen **) Zutreffendenfalls bitte Unterlagen beifügen Seite 10 von 12 GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall ANLAGE 1 (Seite 2 von 2) zu den Prüfgrundsätzen GS-HSM-32 Dem Antrag auf Durchführung einer EG- Baumusterprüfung/Baumusterprüfung vom …………………… sind nachfolgende Unterlagen beigefügt: Bezeichnung Stand Version Bemerkung Systembeschreibung der Funktion und der Struktur der Zweihandschaltung (Pflichtenheft) Grobe grafische Darstellung der jeweiligen sicherheitsgerichteten Funktionen (Blockschaltbilder oder Blockgrafiken, Skizzen) Angabe der zu erreichenden PLs bzw. SILs mit Zuordnung der Kategorie gemäß EN ISO 13849-1 für jede Sicherheitsfunktion Angabe des Typs der Zweihandschaltung gemäß EN 574 Prospektunterlagen, Fotos, Zeichnungen (soweit vorhanden) Seite 11 von 12 GS-HSM-32 Ausgabe 04-2015 Prüf- und Zertifizierungsstelle Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen Fachbereich Holz und Metall ANLAGE 2 (Seite 1 von 2) zu den Prüfgrundsätzen GS-HSM-32 Der sicherheitstechnischen Prüfung von Zweihandschaltungen sind insbesondere nachfolgende Vorschriften, Normen, Bestimmungen und Regeln in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde gelegt. EG-Richtlinien und Normen Bezeichnung 2006/42/EG Titel Maschinenrichtlinie 2004/108/EG EMV-Richtlinie 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung EN 574 Sicherheit von Maschinen - Zweihandschaltungen EN ISO 13849-1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze EN ISO 13849-2 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 2: Validierung EN 62061 Sicherheit von Maschinen - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN 61496-1 Sicherheit von Maschinen - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen EN 61508 Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/ elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme; Teil 1: Generelle Anforderungen Teil 2: Sicherheitssysteme Teil 3: Anforderungen an Software Teil 4: Begriffe und Abkürzungen Teil 5: Beispiele zur Ermittlung der Stufe der Sicherheitsintegrität Teil 6: Anwendungsrichtlinie für IEC 61508-2 und IEC 61058-3 Teil 7: Anwendungshinweise über Verfahren und Maßnahmen. Technical Sheets der VG 4, VG 3 und VG 11 Der Prüfung werden zusätzlich zu den aufgeführten Richtlinien und Normen, die “Technical Sheets“ der VG 4, VG 3 und VG 11 zu Grunde gelegt. Seite 12 von 12
* Your assessment is very important for improving the work of artificial intelligence, which forms the content of this project
advertisement