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produktkatalog | preisliste 2 SAG Motion Group: S a l z b u r g e r Al u m i n i u m AG Ein Partner, dem die Welt vertraut! SAG Motion Group wurde im Jahr 2006 gegründet. Das Unternehmen ist Teil der Salzburger Aluminium Gruppe, die bereits im Jahr 1898 als Filiale der Schweizerischen Aluminium AG entstanden ist und seit 1992 unter dem neuen Namen firmiert. Der Firmensitz befindet sich in Lend, einem traditionsreichen Standort der Aluminiumindustrie im österreichischen Bundesland Salzburg. Neben Österreich ist SAG Motion mit Tochtergesellschaften in Frankreich, Holland, Schweden, der Slowakei und Mexiko vertreten. Speziallösungen für höchste Ansprüche SAG Motion hat sich als hoch innovativer Zulieferer von Komponenten, Systemen und Sonderlösungen aus Aluminium, Stahl, Edelstahl, Kunststoff, alternativen Materialien und Werkstoffhybriden weltweit einen exzellenten Namen gemacht. SAG Motion Group zählt renommierte Unternehmen aus folgenden Branchen zu ihren Kunden: | | | | | Nutzfahrzeuge Automobile Luftfahrt und Rüstung Erneuerbare Energien Spezialmärkte Von der Entwicklung bis zur Serienfertigung SAG m ot i o n g r o u p Die Kernkompetenzen des Unternehmens liegen im Segment geschweißte Behälter, innovative Energiespeicher-Systeme und Strukturlösungen aus modernen Aluminiumlegierungen. Sie garantieren den entscheidenden Kundennutzen und die entsprechenden Alleinstellungsmerkmale. Das Dienstleistungsspektrum reicht dabei von der Entwicklung bis zur Serienfertigung. Das Motto lautet dabei: Alles aus einer Hand! Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l 3 Ein Unternehmen macht Geschichte Wenn ein Unternehmen mehr als 110 Jahre erfolgreich am Markt reüssiert, dann muss es ziemlich viel richtig gemacht haben. SAG Motion Group als Teil der Salzburger Aluminium AG steht beispielhaft für eine Unternehmensstrategie, die auf nachhaltigen Erfolg baut. Und die sich auch in Zukunft daran orientieren wird, verlässlich eine in jeder Hinsicht erstklassige Leistung sicherzustellen und Kunden bei ihrer globalen Expansion zu begleiten. Gründung der Gesellschaft als Filiale der Schweizerischen Aluminium AG Salzburger Aluminium AG (management buyout aus der Alu Suisse) Thixalloy® Components GmbH & Co. KG Aluminium Lend GmbH & Co. KG 1898 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 h i s to r i e Euromotive GmbH & Co. KG 4 Alutech GmbH und SAG Alu-Recycling GmbH SAG Motion Group: 1951 1980 1985 Alutech Nederland B.V., SAG France S.A.S., Fueltech Sweden A.B. HPI GmbH (51%) Salzburger Aluminium Sohar L.L.C. (70%) 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 SAG-MECASA S.A. de CV (60%) SAG Motion Group, SAG Materials Group Alutech Slowakei s.r.o., SAG Deutschland GmbH h i s to r i e 2000 Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l 5 Führend durch Forschung Als der weltweit führende Produzent von metallischen Kraftstoffbehältern sieht sich SAG Motion mit der hohen Anforderung konfrontiert, im Interesse der Kunden diese technologische Führungsposition zu halten bzw. auszubauen. Daraus resultiert eine intensive Entwicklungstätigkeit, bei der sich das Unternehmen seine lange Erfahrung rund um den Werkstoff Aluminium zunutze macht. Das Ergebnis sind stets kundenspezifische und zukunftsweisende Lösungen. Kundenspezifische Lösungen aus einer Hand Auf diese Weise entstehen innovative Eigen- und kundenspezifische Sonderentwicklungen, wie sie im hoch kompetitiven Kraftstoffbehältermarkt eine Notwendigkeit sind. Konkret bietet SAG Motion folgende Dienstleistungen an: | Verbindungstechnik | Umformtechnik | Bauteilprüfungen | Beschleunigungssignalmessung | 3D-Messgerät | Analyse | Rückstandsanalysator | Pre-/Postprocessing | Umformsimulation | Festigkeitsberechnung | Crashberechnung | Klimakammer | Druckwechselprüfkammer f o r s ch u n g Bei der Realisierung dieser hohen Niveaus, die sich SAG Motion selber zum Ziel setzt und vom Kunden erwartet werden, tritt das Unternehmen als Komplettanbieter auf. SAG Motion ist kompetenter Partner und Begleiter durch die gesamte Prozesskette innovativer und zukunftsweisender Projekte. Von der Materialauswahl, Entwicklung kundenspezifischer Legierungen über Design, Werkzeugauslegung, Simulation, bis hin zur Prototypenfertigung, Erprobung und Überführung in die Serienfertigung steht SAG Motion seinen Partnern mit umfangreichem Know-How zu Verfügung. Dass sämtliche Produkte recycelbar sind bzw. viele davon aus recyceltem Aluminium hergestellt werden dokumentiert darüber hinaus die Verantwortung, die das Unternehmen für die Umwelt wahrnimmt. 6 SAG Motion Group: Zusatzausbildungen in der SAG-Akademie f o r s ch u n g Dass Höchstleistungen in all diesen Bereichen nur von erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern erbracht werden können, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund besuchen unsere talentierten und engagierten Lehrlinge die SAG-Akademie, wo sie eine ergänzende Ausbildung zur Berufsschule und zur täglichen Arbeit im Betrieb genießen. Die Akademie umfasst die Bereiche Persönlichkeitsentwicklung, EDV, Fremdsprachen ebenso wie Seminare mit dem SAG-Topmanagement, die den Lehrlingen Einblick in verschiedenste Bereiche des Unternehmens liefern. Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l 7 Wenn Qualität zur Philosophie wird Neben zahlreichen anderen Parametern basiert der Erfolg bei SAG Motion auf einer konsequenten Qualitätsphilosophie, die das Unternehmen seit jeher auszeichnet. So etwa war SAG eine der ersten Firmen in Österreich, welche die ISO 9001-Zertifizierung durchführte. Viele weitere Zertifizierungen und Auszeichnungen dokumentieren nach außen hin, was innen täglich gelebte Praxis ist. Das heißt, alle Produkte, Prozesse und Dienstleistungen unterliegen strengen externen und internen Qualitätskontrollen. Mittels Festigkeits-, Umform-, Spannungsanalysen sowie Schweißberechnungen und Analysen zur Flüssigkeitsbewegung werden Fehler bereits in der Entwicklung weitgehend ausgeschlossen. Als Entwickler und Produzent von geschweißten Behältern für alle großen Nutzfahrzeughersteller ist OEM-Qualität für SAG Motion eine Selbstverständlichkeit. Alle Zertifizierungen im Überblick: | | | | | | | | | | | ISO 9001:2008 (inkl. Produktdesign) ISO TS 16949:2009 (inkl. Produktdesign) DIN EN 9100:2003 (inkl. Produktdesign) ISO 14001:2004 Environmental Management System EN 15085-2 CL1/CL 2 EN ISO 3834-2 HP0/HP 100 R DIN 29591 DIN 2303 ÖNORM M 7812 Teil 1 DIN 6701-2 q ua l i tät Für jedes Produkt das optimale Schweißverfahren 8 Gerade das Thema Schweißen ist ein exzellentes Beispiel dafür, wie SAG Motion die hohen Qualitätsansprüche in der Praxis umsetzt. Denn einerseits beherrscht das Unternehmen zahlreiche verschiedene Schweißverfahren, sodass für jedes Produkt die optimale Technik angewandt werden kann, vom Metall-Inertgasschweißen über WolframInertgasschweißen bis hin zu Widerstandsschweißverfahren. Weiters befinden sich zusätzliche Verfahren im Versuchsstadium, wie etwa das Laser-Hybrid-Schweißen oder das Reibschweißen. Andererseits befinden sich an jedem Standort zertifizierte European Welding Engineers, die ihr Wissen direkt an andere Mitarbeiter weitergeben und gleichzeitig die hohe Qualität der Schweißarbeiten sicherstellen. SAG Motion Group: q ua l i tät Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l 9 Inhaltsangabe Produktgruppe Bitte beachten Sie folgende Punkte: Produkte Seite PG 1 Aluminium-Kraftstoffbehälter 11 PG 2 Aluminium-Kombitanklösungen 18 PG 7 Konsolen und Befestigung 22 Montage- und Betriebsanleitung 23 PG 5 Stahl-Kraftstoffbehälter 25 PG 6 Stahl-Hydraulikbehälter 27 PG 7 Konsolen und Zubehör für Stahl-Kraftstoffbehälter 28 PG 7 Tankgeber 29 PG 4/PG 7 Aluminium-Druckluftbehälter mit Zubehör PG 4 30 Aluminium-Druckluftbehälter mit Befestigungssystem „C-Schiene“ 35 Montageanleitung C-Schiene 36 AGBs 37 1.Im vorliegenden Katalog finden Sie die Bruttopreise für unsere Tanksysteme, Druckluftbehälter und das dazugehörige Zubehör. Die Preise gelten ab Werk, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet. 2.Die im vorliegenden Katalog angeführten Artikel sind Standardprodukte. Sonderausführungen sind auf Anfrage jederzeit umsetzbar. 3.Trittstufentanks, Tanks hinter dem Fahrerhaus sowie bauraumoptimierte Tanks sind – wenn auch im vorliegenden Katalog nicht angeführt – auf Anfrage jederzeit erhältlich. 4.Kombitanklösungen sind in den verschiedensten Kombinationen von Diesel, Öl, Biodiesel und AdBlue® - auch als Tripletanklösung – möglich. 5.Das angegebene Volumen entspricht dem rechnerischen Wert, der sich aus der Tankgeometrie ergibt und unterliegt geringfügigen Abweichungen. 6.Die Mengenstaffel ist aufgeteilt auf verschiedene Losgrößen bzw. optimale Verpackungseinheiten. i n h a lt sa n g a b e 7.Das Paket24 besteht aus 24 Stk. von einem Tankquerschnitt, wobei ein individueller Volumen-unabhängiger Mix möglich ist. 10 8.Die Angabe der empfohlenen Anzahl an Konsolen versteht sich als Richtwert. Bei Verwendung einer anderen Anzahl sowie anderer als der von SAG Motion Group angebotenen Konsolen kann aufgrund unterschiedlicher Qualität des Materials und der Verarbeitung bei Folgeschäden keine Garantie mehr übernommen werden. 9.Der Lieferumfang für Aluminium Kraftstoffbehälter und Kombitanklösungen umfasst: Kraftstofftank inkl. Einfüllstutzen mit abschließbarem Tankdeckel, Anschluss für Tankgeber und Ablassschraube. SAG Motion Group: Montage- und Betriebsanleitung Diese Anleitung gilt für Kraftstoff-, Öl-, Wassertanks und sämtliche Aluminium-Behälter für flüssige Medien, sowie für Befestigungszubehör aus Aluminium, welche an Kraftfahrzeugen montiert werden. Diese Richtlinien sind Grundlage der Gewährleistung und müssen deshalb beachtet werden. Befestigungskonsolen möglichst im Bereich der Schwallwände montieren 1 . Tanks über 600 Liter müssen auf 3 Konsolen befestigt werden. Abstand A soll gleich oder kleiner als Rahmenhöhe B sein 2 . Befestigungshöhe B muss mindestens 300mm betragen. Konsolen werden ungebohrt geliefert, daher weitgehende Anpassung an jeden Fahrzeugrahmen möglich. Befestigung pro Konsole mit mind. 4 Schrauben M12, 8.8 verz. 3 — Beilageleisten sind erforderlich 4 . | Für schräge Rahmen geeignete Adapter verwenden 5 . | Um Scheuern und Spaltkorrosion zwischen Konsolen, Spannbändern und Tank zu verhindern, sind geeignete flüssigkeitsdichte und rutschfeste Gummiunterlagen zu verwenden 6 . Diese müssen immer breiter als die Auflage sein. Zudem müssen die Gummiunterlagen jeglichen Kontakt zwischen Spannbändern und Tank vermeiden. Gilt insbesondere auch bei Verwendung von Konsolen und Spannbändern aus Stahl. | Jeder metallische Kontakt zwischen Stahl und Aluminium ist zu vermeiden! (Gefahr der Kontaktkorrosion!). Verwendung von nicht leitenden und nicht saugenden Isoliermaterialien; insbesondere auch zwischen Aluminiumkonsole und Stahl-Chassis-Rahmen 7 . (Lackierung ist keine geeignete Isolierschicht) | Gummibeilagen und Isoliermaterial dürfen während der Montage sowie im Betrieb nicht verrutschen. Befestigung des Tanks auf den Konsolen mittels mitgelieferter Spannbänder inkl. Spannbandgummi 8 . Beide Spannschrauben abwechselnd anziehen mit einem maximalen Anziehmoment von 20Nm (wegen Reibkorrosion auch nicht zu leicht anziehen). | Nach den ersten Fahrten Tank auf sicheren Sitz kontrollieren. Spannband gemäß Abbildung „A” richtig montieren. Nietkopfreihe des Spannbandes muss unbedingt auf dem Spannbandgummi aufliegen 9 . | | | | | Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l m o n tag e - u n d b e t r i e b sa n l e i t u n g Tankbefestigung Tankbefestigugn am Fahrzeug 23 Allgemeine Richtlinien für Kraftstoff-, Öl-, Wassertanks und sämtliche Aluminium-Behälter für flüssige Medien | Der Standard-Behälter besitzt alle erforderlichen Anschlüsse einschließlich Tankverschluss (belüftet!). Jede Abänderung erfordert die Zustimmung von SAG Motion. | Für Tanks auf Sonderwunsch des Kunden kann nicht für deren Funktion garantiert werden (außer Dichtheit zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme). | Während des Betriebes darf im Behälter weder ein Über- noch Unterdruck von mehr als 0,1bar auftreten. Dies ist entweder durch regelmäßiges Reinigen der Belüftungsöffnung im Tankverschluss und/oder durch Installation eines separaten Belüftungsventils sicherzustellen (Dies gilt auch für Ölund Kombitanks). | Verschraubungen und Anschlussteile müssen aus passiviertem Stahl sein (z.B. verzinkt). Buntmetallteile (z.B. aus Messing, Kupfer, ...) dürfen keinen direkten Kontakt haben. | Nachträgliche Lackierungen und Anstriche sind möglich, müssen jedoch bleifrei und gut haftend sein. | Bei Verwendung von anderen oder nicht empfohlenen Zubehörteilen unbedingt Rücksprache mit SAG Motion halten. | Bei Änderungen am Produkt oder widmungswidriger Verwendung durch den Kunden bzw. Benützer selbst, erlischt die Garantie und jegliche Haftung bei Folgeschäden. | Nach Fahrzeug- bzw. Tankreinigung sollen basische Waschmittelrückstände gründlich gespült werden. Hinweis für Kombitanks und Öltanks Öltanks während des Betriebes nie bis zum Sauganschluss entleeren! (Kavitationsschäden an der Pumpe) A l lg e m e i n e r i ch t l i n i e n Achtung: Nutzinhalt soll nur 80% des Gesamtvolumens betragen! 24 SAG Motion Group: Montagehinweise m o n tag e H i n W e i s e C - s C H i e n e „Behälterbefestigung mit C-Schiene“ 36 m8 24 nm m10 50 nm Verschraubung über die gesamte gewindelänge! anzugsmoment die nutsteine dürfen seitlich nicht über die C-schiene hinausragen! keine eine einseitige befestigung efestigung (symmetrische anbringung = ideal) mindestens zwei nutsteine erforderlich! C-schiene nur zur befestigung des behälters verwenden! die C-schiene muss auf der ganzen breite aufliegen! SAG Motion Group: 1.Vertragsabschluss: Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen, seien es allgemeine oder spezielle des Käufers, verpflichten uns nur, wenn wir sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Uns erteilte Aufträge sowie allfällige Auftragsänderungen sind für den Käufer in jedem Fall verbindlich. Für uns werden erteilte Aufträge oder Änderungen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. 2.Preise: Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, unverpackt und sind Tagespreise, außer es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Laufzeitpreis festgelegt. Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages. Wir sind berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Angebotslegung Änderungen bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Gehältern, Frachten oder sonstigen öffentlichen Abgaben eingetreten sind. Durch Beteiligung an den Werkzeugkosten erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die Werkzeuge. Diese verbleiben in unserem Eigentum. Skonti, Rabatte und Zahlungsziel hinsichtlich der Werkzeuge bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Drei Jahre nach der letzten Lieferung sind wir berechtigt, die Werkzeuge zu verschrotten Kosten für die Änderung, Instandhaltung und den Ersatz der Werkzeuge trägt der Besteller. 3. Lieferung und Lieferzeit: Unsere Lieferung gilt mit der Übergabe an den Käufer, den Spediteur oder Frachtführer bzw. nach Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Lieferungen unserer Vorlieferanten. Die Lieferverpflichtung beginnt mit dem Tage der Annahme der Bestellung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Hat der Käufer Unterlagen, Angaben, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder eine Anzahlung zu erbringen, so beginnt die Lieferfrist nicht vor der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Behinderungen der Ausführung und Auslieferung einer Bestellung, welche von uns nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise beseitigt werden können (wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrungen, nicht rechtzeitiges Eintreffen von Vormaterial, Verkehrsstörungen usw.) sowie deren Folgen, gelten als höhere Gewalt und entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht. Wir sind berechtigt, nach Wegfall der Behinderung die bestellten Lieferungen vorzunehmen. Das Recht auf Schadenersatz infolge von Lieferverzug ist jedenfalls auch dann ausgeschlossen, wenn dieser aufgrund von Beschädigungen der bei der Produktion des bestellten Materials verwendeten Maschinen und Werkzeugen eingetreten ist und uns diesbezüglich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft. Je nach Art der Fabrikate sind bei der Lieferung Abweichungen von Gewicht, Stückzahl, Laufmetern etc. bis +/- 10 von Hundert sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlußmenge als auch vereinbarter Teillieferungen gestattet, sofern in unseren jeweils gültigen technischen Lieferkonditionen nichts anderes bestimmt wird. Für die Errechnung des Fakturenwertes sind die von uns ermittelten Mengeneinheiten (fabriksabhängig grundsätzlich Gewichte, in Sonderfällen auch Stückzahlen, Laufmeter etc.) maßgebend. 4.Abnahme: Von uns geliefertes Material wird nur dann abgenommen, wenn die entsprechenden Werkstoffnormen eine Abnahme vorsehen oder wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Abnahme hat innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach gemeldeter Abnahmebereitschaft auf Kosten des Bestellers zu erfolgen. Andernfalls gilt die Abnahme als durchgeführt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Material zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Erforderliche Exportunterlagen sind vom Käufer beizubringen. 5.Verpackung: Falls nach Meinung des Verkäufers eine Verpackung erforderlich ist, erfolgt sie in handelsüblicher Weise grundsätzlich auf Kosten des Käufers. 6a. Fracht und Versicherung: Die Frachtkosten und die Kosten einer eventuellen Versicherung der Sendung auf Wunsch des Käufers gehen zu Lasten des Käufers. Die Ausführung vom Käufer erteilter besonderer Verlade- und Versandvorschriften erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers. Der Versandweg und die Versandmittel sowie der Spediteur und Frachtführer werden durch uns bestimmt. 6b. Gefahrenübergang und Entgegennahme: Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt „Gewährleistung” entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. 7. Versand und Annahmeverzug: Nicht rechtzeitige Erteilung allenfalls notwendiger Versandvorschriften oder nicht rechtzeitige Abholung der Ware setzt den Käufer in Annahmeverzug. Unbeschadet der uns für diesen Fall zustehenden sonstigen Rechte (Schadenersatz) können wir den Versand für den Käufer nach freiem Ermessen vornehmen. Dadurch entstehende Mehrkosten oder Schäden sind vom Käufer zu tragen bzw. uns von ihm zu ersetzen. Wenn der Käufer unsere ordnungsgemäße Lieferung oder erforderliche Lieferdokumente nicht übernimmt, ist unser Auftrag erfüllt und der Käufer zur Leistung des vollen Entgeltes verpflichtet. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Material auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. 8. Analysen und Messtoleranzen: Maßgebend sind allgemein unsere Analysen und Analysemethoden. Wird deren Richtigkeit bestritten, so hat eine Schiedsanalyse durch eine gemeinsam festzusetzende Instanz zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Für die vereinbarten Spezifikationen gelten, soweit es nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, vorhandene EN- (DIN-) Normen. Ansonsten haben unsere technischen Lieferkonditionen Gültigkeit. 9.Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Erklärung der Versandbereitschaft bzw. mit dem Tag der Lieferung und endet nach 6 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb nach 3 Monaten). Zur Geltendmachung von Mängeln sind schriftliche Mängelrügen erforderlich und zwar bei offenen Mängeln unverzüglich nach Warenerhalt; bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung. Bei vereinbarter Abnahme ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Art der Abnahme hätten festgestellt werden können. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Vorlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Voraussetzung für die Anerkennung eines Mangels ist immer, dass die Ware ihren Qualitätsbedingungen entsprechend eingesetzt worden ist. Bei Waren, die uns zur Bearbeitung beigestellt werden, erfolgt bei Anlieferung lediglich eine Identprüfung der Ware (auf Menge, Verpackung). Sollten sich im Zuge der Bearbeitung Mängel herausstellen, verpflichtet sich der Beisteller/Auftraggeber, uns trotz unterlassener Mängelrüge schadlos zu halten. Wird ein Mangel von uns anerkannt, so bleibt es uns überlassen, die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen, den Mangel zu beheben oder gegen Rücksendung der Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Lieferung einer mangelhaften Ware vom Vertrag zurückzutreten. 10. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt und andere Umstände außerhalb unseres Einflussvermögens bei uns und unseren Vorlieferanten berechtigen uns, unter Ausschluss jedweden Schadenersatzanspruches die Lieferfrist um die Dauer der Betriebsbehinderung hinauszuschieben bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 11a.Haftungsbeschränkung: Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Käufers, und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, hält uns der Käufer vollkommen schad- und klaglos. Sonstige Ansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Verlust oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Mustern und dergleichen wird die Haftung für Zufall und leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller nachzuweisen. Versicherungen hierfür schließen wir nur über ausdrücklichen Auftrag und zu Lasten des Bestellers ab. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsanspruch, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte Fahrlässigkeit des Lieferers ausgeschlossen. 11b.Urheberschutz des Lieferanten: Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen darf der Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder selbst für Innovation Reliability Continuity Transparency Sustainability Cooperation Ambition Competence l l l l l l l AGB s Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen [gültig ab August 2010] 37 AGB s 38 einen anderen Zweck noch Dritten zugänglich machen. Für jede Verletzung dieser Bestimmung haftet der Besteller im vollen Umfang des Schadens und nach jedem Grad des Verschuldens. 12.Rücktritt: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers nach bank- und kreditversicherungsgemäßen Gesichtspunkten in Zweifel ziehen lassen, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 13.Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Zahlung ist in der vereinbarten Währung durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass keine fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen. Scheck oder Wechsel bedürfen einer besonderen Vereinbarung und werden nur zahlungshalber angenommen, Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechselzahlung berechtigt nicht zum Skontoabzug. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. Eine Kompensation mit Gegenforderungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten steht uns das Recht zu, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung weiterer Lieferungen sofort fällig zu stellen (Terminverlust), von allen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten und erhaltene Vorauszahlungen bis zur Festsetzung einer etwaigen Entschädigungsleistung einzubehalten bzw. auf unsere Forderungen anzurechnen. Ungeachtet davon steht uns das Recht zu, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über der jeweils geltenden EURIBOR-Rate zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu ersetzen. Zahlungen werden stets auf die älteste offene Rechnung bzw. Forderung angerechnet. Spesen, die im Zusammenhang mit Überweisungen oder auf Basis von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven für unsere Lieferungen im Käufer- oder Bestimmungsland entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. In „Allgemeinen Geschäfts- u. Einkaufsbedingungen” unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen gelten als nicht geschrieben! 14.Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme/Pfändung liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies der Lieferer ausdrücklich schriftlich erklärt. Verarbeitet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Ware anteilsmäßiges Miteigentum zu. Anstelle der uns gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, wobei der Käufer verpflichtet ist, den Verkäufer darüber zu informieren und diesem schon jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, abtritt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer überträgt uns der Käufer das ihm zustehende Eigentumsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. Den neuen Bestand oder die Sache verwahrt der Käufer unentgeltlich für uns. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, das Lager des Käufers zu besichtigen, um die in unserem Eigentum befindliche Ware gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages herauszuverlangen, sowie die Veräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen. 14.a. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Abnehmer außerhalb Österreichs: Abweichend von Punkt 14 liefern wir an Abnehmer außerhalb Österreichs nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent), die uns gegen den Abnehmer aus jedem Rechtsgrund jetzt oder in Zukunft zustehen, vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. 2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 15. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand: Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen dem österreichischen Recht. Nur hinsichtlich der Bestimmung des Eigentumsvorbehalts gemäß Punkt 14.a. dieser Bedingungen gilt deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist für Vertragspartner mit Sitz in einem Vertragsstaat der Europäischen Verordnung über die Gerichtszuständigkeit EuGVV das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Hauptniederlassung des Lieferanten. 16.Wirksamkeit: Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen ist der Verkäufer berechtigt, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der sonstigen Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Partner, auf die wir uns verlassen können! ABB AG Robotertechnik Österreich Brown Boveri Str. 1 A-2351 Wr.Neudorf Tel.: + 43 1 60109 - 0 www.abb.com/robotics Partner, auf die wir uns verlassen können! 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