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REMKO PGT
Propangas-Heizautomaten
Bedienung
Technik
Ersatzteile
Ausgabe D – R02 REMKO – alles bärenstark.
Betriebsanleitung
Vor Inbetriebnahme / Verwendung des Gerätes ist diese Anleitung sorgfältig zu lesen!
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Aufstellung, Wartung etc. oder eigenmächtigen Änderungen an der werkseitig gelieferten Geräte- ausführung erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Änderungen vorbehalten!
Ortsveränderliche Propangas-Heizautomaten
REMKO PGT 30 / 30 E
REMKO PGT 60 / 60 E
REMKO PGT 100 / 100 E
Inhalt
Seite
Inhalt
Sicherheitshinweise 4
Technische Daten
Gerätebeschreibung 4
Gerätedarstellung PGT 30 / 30 E
Verwendung von Flüssiggas 5
Ersatzteilliste PGT 30 / 30 E
Seite
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Außerbetriebnahme 12
Gerätedarstellung PGT 100 / 100 E 20
Sicherheitseinrichtungen 12
Ersatzteilliste PGT 100 / 100 E 21
Pflege und Wartung 12
Störungsbeseitigung 22
Kundendienst und Gewährleistung 13
Wartungs- und Pflegeprotokoll
Schaltschema 14
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Diese Betriebsanleitung muß immer in unmittelbarer Nähe
des Aufstellungsortes bzw. am Gerät aufbewahrt werden!
3
Sicherheitshinweise
Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich immer die jeweiligen örtlichen Bau- und Brandschutzvorschriften sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Beachten Sie zusätzlich die folgenden Sicherheitshinweise.
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Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die in der Bedienung unterwiesen worden sind.
Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden, daß Personen durch Abgase und Strahlungswärme nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen können.
Das Gerät darf in Räumen nur dann aufgestellt und betrieben werden, wenn dem Gerät eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird.
Im Baustellenbetrieb dürfen nur Schläuche für Flüssiggas nach DIN 4815 Teil 1, Druckklasse 30 verwendet werden.
Gerätebeschreibung
Das Gerät wird mit Flüssiggas nach DIN 51622 in gasförmiger Phase direkt befeuert. Das Geräte arbeitet ohne
Abgasanschluß und ist für einen vollautomatischen, universellen und problemlosen Einsatz konzipiert.
Das Gerät ist mit eingebauter Power-Regulation zur stufenlosen Regulierung der Heizleistung, robusten
Flammbrenner, elektrischen Magnetventil, geräusch- und wartungsarmen Axialventilator, Ionisationsüberwachung, elektrischer Zündung, Raumthermostatsteckdose und Anschlußkabel mit Stecker ausgerüstet.
Das Gerät entspricht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen EU-
Bestimmungen.
Das Gerät ist EG - Baumuster geprüft, DVGW registriert, betriebssicher und einfach zu bedienen.
Einsatzbereiche der Geräte.
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Ortsveränderliche Flüssiggasbehälter müssen unbedingt standsicher und aufrecht aufgestellt werden.
Trocknen von Neubauten, Punktbeheizen von Arbeitsstellen im Freien oder in offenen, nicht feuergefährdeten Fabrikationsräumen und Hallen.
◊ Flüssiggasbehälter dürfen während des Gerätebetriebes niemals liegend verwendet werden.
Explosiosgefahr: Gasaustritt in der Flüssigphase.
◊ Ständiges oder vorübergehendes Beheizen von
Räumen mit ausreichender Frischluftzufuhr.
◊ Sicherheitseinrichtungen dürfen weder überbrückt noch blockiert werden.
◊ Enteisen von Maschinen, Fahrzeugen und nicht brennbaren Lagergütern, Temperieren von frostgefährdeten Teilen.
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Das Gerät darf nur in gut belüfteten Räumen betrieben werden.
Für einen optimalen Gerätebetrieb sollten die Geräte nicht bei Umgebungstemperatur oberhalb von
25 °C betrieben werden.
Der ständige Aufenthalt von Personen im Aufstellungsraum ist nicht gestattet.
Entsprechende Verbotsschilder sind an den Eingängen anzubringen.
Arbeitsweise
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Das Gerät muß standsicher und auf nicht brennbarem Untergrund aufgestellt und betrieben werden.
Es ist sicherzustellen, daß keine brennbaren Gegenstände bzw. Materialien angesaugt werden können.
Das Gerät darf nicht in einer feuer- und explosionsgefährdeter Umgebung betrieben werden.
Eine Sicherheitszone von 1,5 m um das Gerät herum ist freizuhalten. Grundsätzlich ist zusätzlich ein Mindestabstand von 3 m zum Geräteausblas einzuhalten.
Der Geräteausblas darf nicht verengt bzw. mit
Schlauch- oder Rohrleitungen versehen werden.
Niemals fremde Gegenstände in das Gerät stecken.
Durch Schalten des Betriebsschalters in Stellung „I” wird der Zuluftventilator in Betrieb gesetzt und der Programmablauf des Brennerautomaten gestartet.
Nach einigen Sekunden öffnet das elektrische Magnetventil die Gaszufuhr zum Brenner. Das Flüssiggas wird durch eine Düse unter Druck in das Brennerrohr befördert. Hier wird das Gas mit einer der Geräteleistung angepaßten Menge Sauerstoff angereichert.
Das Gas-Luft-Gemisch wird am Brennerkopf durch einen elektrischen Zündfunken entzündet. Die Zündung wird automatisch beendet, sobald eine einwandfreie
Flamme brennt und der Brennerautomat die Flamm-
überwachung übernommen hat.
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Das Luftansauggitter muß immer frei von Schmutz und losen Gegenständen sein.
Das Gerät darf keinem direkten Wasserstrahl ausgesetzt werden.
Bei eventuellen Unregelmäßigkeiten oder Erlöschen der Flamme wird das Gerät durch den Brennerautomaten abgeschaltet. Die Störlampe des Automaten leuchtet auf. Ein Neustart kann erst nach manuellen Entriegelung des Brennerautomaten erfolgen.
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Alle Elektrokabel des Gerätes sind vor Beschädigungen z. B. durch Tiere zu schützen.
Vor Arbeiten am Gerät ist grundsätzlich die Gasversorgung abzusperren und der Netzstecker aus der
Netzsteckdose zu ziehen.
Ein Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) unterbricht bei Überhitzung die Gaszufuhr und verriegelt sämtliche
Gerätefunktionen. Die manuelle Entriegelung des STB kann erst nach Abkühlung des Gerätes erfolgen.
Die Regulierung der min / max Heizleistung kann während des Gerätebetriebes stufenlos an der eingebauten
„Power-Regulation” vorgenommen werden.
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Einsatz von Flüssiggas
Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) VBG
21 vom 1. Oktober 1993 für die Verwendung von Flüssiggas.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für:
1. die Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken
2. Flüssiggasanlagen für Brennzwecke, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden
3. Flüssiggasverbrauchsanlagen für Brennzweck soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden
(7) In Treppenräumen, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer
Nähe dürfen Druckgasbehälter nur aufgestellt werden, wenn dies zur Ausführung von Arbeiten dort vorübergehend notwendig ist und besondere
Sicherheitsmaßnahmen durch den Unternehmer getroffen sind.
(9) Bei Verbrauchsanlagen mit angeschlossenen Druck- gasbehältern ab 1 Liter Inhalt, denen Gas aus der
Gasphase entnommen wird, müssen die Druckgasbehälter aufrecht stehend und standsicher aufgestellt werden.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand in staatlichen Rechtsvorschriften geregelt ist.
§ 4 Anforderungen an Personen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben oder in der Wartung dieser Anlagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, daß sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.
§ 6 Aufstellung von Flüssiggasanlagen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 so errichtet und aufgestellt werden, daß sie sicher betrieben und instand gehalten werden können.
Verbrauchsanlagen nur an
– höchstens 8 Druckgasbehälter zur gleichzeitigen Gasentnahme angeschlossen werden; diese Behälter müssen im
Freien oder in einem besonderen Aufstellungsraum aufgestellt sein.
(11) Abweichend von Abs. 10 dürfen in Arbeitsräumen bis 500 m³ sowie für jede weitere 500 m³ Rauminhalt
– ein Druckgasbehälter mit einem zulässigen Füllgewicht bis 33 kg oder
– zwei Druckgasbehälter mit einem zulässigen
Füllgewicht bis jeweils 14 kg aufgestellt werden.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 so aufgestellt werden, daß sie gegen mechanische Beschädigung geschützt sind.
(12) Abweichend von den Absätzen 10 und 11 dürfen in
Arbeitsräumen bis 500 m³ sowie für jede weitere 500 m³ Rauminhalt bis zu 8 Druckgasbehälter aufgestellt werden:
– aus betriebstechnischen Gründen, wenn die
Flüssiggasanlage während der Gasentnahme unter ständiger Aufsicht steht.
(3) Druckgasbehälter müssen so aufgestellt werden, daß sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind.
(4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß um zum Entleeren angeschlossene Druckgasbehälter ein ausreichender Bereich eingehalten wird, in dem sich keine Kelleröffnungen und -Zugänge,
Gruben und ähnliche Hohlräume, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluß, Luft- und Lichtschächte sowie brennbares Material befinden.
(15) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß in Räumen und Bereichen, in denen mit explosionsfähiger
A t m o s p h ä r e g e r e c h n e t w e r d e n m u ß ,
Verbrauchseinrichtungen nur unter Beachtung der
Explosionsschutzmaßnahmen in Betrieb genommen werden.
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Flüssig- gasanlagen so aufgestellt werden, daß sie nicht
öffentlich zugänglich sind, oder die Sicherheitseinrichtungen, Regeleinrichtungen und Stellteile an der Versorgungsanlage müssen gegen unbefugten
Zugriff Dritter gesichert sein.
Verbrauchsanlagen, bei denen ein Austritt unverbrannten Gases und die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert ist, so aufgestellt werden, daß
(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht in Räumen unter Erdgleiche aufgestellt werden.
– Lüftungsöffnungen von Aufstellungsräumen von einem ausreichend bemessenen Bereich ohne
Zündgefahr umgeben sind. Der Bereich ohne
Zündgefahren darf durch bauliche oder gleichwertige Maßnahmen begrenzt sein, wenn die Lüftung nicht unzulässig behindert wird.
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gungsanlagen
(9) Schlauchleitungen müssen so angeschlossen wer-
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Verbrauchsanlagen nur an Versorgungsanlagen angeschlossen werden, die den zu erwartenden Beanspruchungen soweit genügen, daß Versicherte nicht gefährdet werden.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Verbrauchsanlagen an Versorgungsanlagen nur angeschlossen werden, wenn unter Berücksichtigung den, daß die Schlauchverbindungen nicht unzulässig mechanisch belastet werden. Soweit hierzu besondere Einrichtungen erforderlich sind, hat der Unternehmer diese zur Verfügung zu stellen.
(10) Schadhafte Schläuche dürfen nicht verwendet werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß schadhafte Schläuche sachgemäß ausgetauscht werden. der Anschlußwerte aller Verbrauchseinrichtungen und der Betriebsdauer keine den Betriebsablauf störende Unterkühlung der Versorgungsanlage eintritt.
(12) Sind beim Gebrauch ortsveränderlicher Verbrauchseinrichtungen Schlauchbeschädigungen nicht auszuschließen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß für den Bereich zwischen Druckregelgerät und
(3) Vereisungen, die infolge zu hoher Gasentnahme entstanden sind, dürfen nur durch langsames Auftauen beseitigt werden. Offenes Feuer, glühende
Gegenstände und Strahler dürfen zum Auftauen
Verbrauchseinrichtung mindestens „Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung” verwendet werden. nicht verwendet werden. Vereisungen dürfen nicht abgeschlagen werden.
(13) Verbindungen von Schlauchleitungen müssen so verlegt werden, daß sie sich nicht unbeabsichtigt lösen können.
(4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß bei
Anschluß der Verbrauchsanlagen an Versorgungsanlagen sichergestellt ist, daß Flüssiggas nicht unbeschädigungen beabsichtigt in flüssiger Phase zu den Brennern gelangen kann.
Anschlußstutzen des Ventils von Druckgasbehäl-
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß beim Betrieb
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen nicht direkt an von Verbrauchsanlagen, in denen Schläuche verwendet werden, die besonderen chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen unterliegen, Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern, daß tern angeschlossen werden. bei Schlauchbeschädigungen Gas in gefahrdrohender
Menge entweichen kann.
Schlauchleitungen
§ 11 Betreiben von Verbrauchsanlagen
(1) Werden gemäß § 8 Abs. 4 Schlauchleitungen verwendet, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß diese geeignet sind.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchsanlagen nur betrieben werden, wenn gefährliche Ansammlungen von unverbranntem
Gas vermieden werden.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Schlauchleitungen so verlegt werden, daß sie gegen chemische, thermische und mechanische Beschädigungen geschützt sind.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchsanlagen nur mit einem gleichmäßigen auf die Verbrauchseinrichtungen abgestimmten Arbeitsdruck betrieben werden.
(3) Schlauchanschlüsse und Schlauchverbindungen müssen so ausgeführt werden, daß ein dichter
Anschluß gewährleistet ist und sie sich nicht unbeabsichtigt lösen können.
(4) Verbrauchseinrichtungen dürfen nur an Schlauch- leitungen angeschlossen werden, die nicht länger als 0,4 m sind.
(5) Abweichend von Abs. 4 dürfen Verbrauchseinrichtungen an Schlauchleitungen angeschlossen werden, die länger als 0,4 m sind, wenn besondere betriebs-technische Gründe vorliegen und wenn besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und die Schlauchlängen so kurz wie möglich sind.
(4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß bei
Verbrauchsanlagen, bei denen die Verbrauchseinrichtungen nicht dem Druck vor dem Druckregelgerät standhalten, Einrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg verwendet werden.
(11) Verbrauchseinrichtungen dürfen nur aus der Gasphase betrieben werden.
(12) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß bei
Fortleitung in der Gasphase sichergestellt ist, daß in den Leitungen keine Rückkondensation erfolgen kann.
(6) Schlauchleitungen sind vor dem erstmaligen Anschließen gefahrlos auszublasen.
(8) Bei ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen müssen die Schläuche gegen zu erwartende unzulässige
Beanspruchungen geschützt werden.
Verbrauchseinrichtungen so betrieben werden, daß die Verbrennungsluft einwandfrei und Flammenstabilität gewährleistet ist.
(19) Verbrauchsanlagen dürfen erst von Versorgungsanlagen getrennt werden, wenn sicher gewährleistet ist, daß kein weiterer Gasaustritt erfolgen kann.
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§ 12 Oberflächentemperaturen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß heiße
Oberflächen, die nicht unmittelbar für den Arbeitsvorgang erforderlich sind und im Arbeits- und Verkehrsbereich liegen, gegen zufälliges Berühren so gesichert werden, daß Verletzungen ausgeschlossen sind. Dies gilt nicht für Teile von Verbrauchseinrichtungen, bei denen die Gefahr durch Verbrennung erkennbar ist.
§ 13 Dichtheiten / Undichtheiten
(4) Während des Betriebes der Verbraucheinrichtungen müssen Lüftungsöffnungen offengehalten werden.
(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen, die nicht an Abgasanlagen angeschlossen werden müssen und die
Verbrennungsluft in den Raum leiten, nur betrieben werden, wenn
– die Räume gut be- und entlüftet sind und
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen nur betrieben werden, wenn ihre gasbeaufschlagten Anlagenteile bei den aufgrund der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen dicht bleiben.
§ 15
– der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft keine unzuträglichen Konzentrationen erreicht.
Außerbetriebnahme von Verbrauchseinrichtungen
(2) Verbrauchsanlagen müssen an Versorgungsleitungen dicht angeschlossen werden.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß zum
Aufspüren von Undichtigkeiten nur Gasspürgeräte und Mittel verwendet werden, durch die eventuell ausströmendes Gas nicht entzündet wird.
(4) Bei Undichtigkeiten muß die zugehörige Absperr- einrichtung geschlossen werden. Zündquellen sind zu beseitigen, bis das ausgeströmte, unverbrannte
Gas entfernt ist.
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Gaszufuhr zu den Verbrauchseinrichtungen unterbrochen werden kann, um einen unkontrollierten Gasaustritt bei Außerbetriebnahme und Betriebsruhe der Verbrauchseinrichtungen verhindern zu können.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die
Gaszufuhr zu der gesamten Verbrauchsanlage leicht unterbrochen werden kann.
(3) Die Gaszufuhr zu den Verbrauchseinrichtungen und zur Verbrauchsanlage muß:
(5) Undichte Druckgasbehälter sind unverzüglich aus dem gefährdeten Bereich, soweit dieses ohne Gefahr möglich ist, zu entfernen und entsprechend zu kennzeichnen.
(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Druckregelgeräte mit verschlissenen oder beschädigten
Dichtungen nicht angeschlossen werden. Verschlissene oder beschädigte Dichtungen müssen ersetzt werden.
– zum Arbeitsschluß oder bei längeren Arbeitsunterbrechungen, soweit nicht durchgehender Betrieb einer Verbrauchsanlage erfolgt,
– zur Beendigung des durchgehenden Betriebes,
– nach Verbrauch des Flüssiggases,
– vor dem Abschrauben des Druckregelgerätes,
– vor dem Lösen von Leitungen,
– bei Störungen oder in Gefahrfällen
(7) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Druckbehälter mit verschlissenen oder beschädigten Dichtungen zum Gaslieferanten zurückbefördert werden. unterbrochen werden.
§ 17 Brandschutz bei Verbrauchsanlagen
(8) Druckregelgeräte dürfen an Druckgasbehälter nur angeschlossen werden, wenn die Anschlüsse aufeinander abgestimmt sind.
§ 14 Lüftungseinrichtungen/Abgasleitungen
(1) Verbrauchseinrichtungen müssen so betrieben werden, daß eine Brandgefahr verhindert ist und
Verbrennungen oder Verbrühungen vermieden werden.
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur in Räumen aufgestellt werden, die so be- und entlüftet sind, daß in der
Raumluft keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, kein gesundheitsgefährliches Abgas-Luft-
Gemisch und kein Sauerstoffmangel auftreten kann.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen in Räumen und Bereichen, in denen mit gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre gerechnet werden muß, nur unter Beachtung der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen betrieben werden.
(2) Im Freien errichtete Anlagen müssen so aufgestellt werden, daß die erforderliche natürliche Lüftung nicht behindert wird.
(3) Soweit technische Lüftungseinrichtungen notwendigerweise installiert sind, müssen diese vor Inbetriebnahme der Verbrauchseinrichtungen in Funktion gesetzt werden. Soweit natürliche Lüftungseinrichtungen notwendigerweise vorhanden sind, müssen diese wirksam gemacht werden.
(3) Läßt sich die Brandgefahr in den Bereichen nach
Absatz 2 aus baulichen oder betriebstechnischen
Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen für den Einzelfall in einer Betriebsanweisung festzulegen.
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§ 18 Instandsetzen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchsanlagen nur durch von ihm beauftragte
Personen instandgesetzt werden und daß für die
Instandsetzung nur geeignete Ersatzteile und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Teile von Verbrauchsanlagen, die Verschleiß und Alterung unterliegen, nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt werden. Dies gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße Beschaffenheit durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist.
§ 22 Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten
Eine für die Verbrennung ausreichende Luftmenge wird zugeführt, wenn z. B.
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 10-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in
Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist,
2. ständig offene Lüftungsöffnungen nach den
Durchführungsanweisungen zu § 14 Abs. 1 vorhanden sind.
(6) Abweichend von Absatz 5 dürfen Verbrauchseinrichtungen ohne Abgasführung in Räumen betrieben werden, wenn
– diese gut be- und entlüftet sind und
– der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft keine unzuträgliche Konzentration erreicht.
(1) Abweichend von § 6 Abs. 6 dürfen für Bauarbeiten
Druckgasbehälter und Verbrauchsanlagen in Räumen und Bereichen unter Erdgleiche aufgestellt werden, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen notwendig ist und natürliche oder technische
Lüftung die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sowie die Bildung eines gesundheitsgefährlichen Abgas-Luft-Gemisches und
Sauerstoffmangel verhindert und die Flüssiggasanlage unter ständiger Aufsicht steht.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Druckgasbehälter zur Versorgung der Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche
– bei längeren Arbeitsunterbrechungen und
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z. B.
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in
Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöffnungen für Zu- und
Abluft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind, deren Größe in m³ mindestens der
0,003-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im
Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht. entfernt werden.
(3) In Tunnels, Stollen, Kanalisationen und Räumen
ähnlicher Bauart dürfen Behälter mit mehr als 14 kg zulässigem Füllgewicht nur dann betrieben werden, wenn der Unternehmer hierfür die nach den
örtlichen Verhältnissen erforderlichen zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen festgelegt und für die Flüssiggasanlage einen im Betrieb mit Flüssiggasanlagen unterwiesenen Versicherten benannt hat, der
1. den sicherheitstechnischen Zustand der Anlage täglich zu prüfen und
2. die Aufstellung der Flüssiggasanlagen und den
Druckgasflaschenwechsel zu überwachen hat.
(4) Ist in einem Raum oder in einem engeren Bereich einer Baustelle die Verwendung mehrerer Flüssiggasanlagen erforderlich, hat der Unternehmer den gegenseitigen Abstand und die erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den örtlichen Verhältnissen festzulegen.
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen in Räumen nur betrieben werden, wenn
– den Verbrauchseinrichtungen eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird und
– die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet werden.
(7) Abweichend von Absatz 5 dürfen in Räumen mit einer für die Verbrennung ausreichenden Luftzufuhr zum Austrocknen dieser Räume Heizgeräte betrieben werden. In diesen Räumen ist der ständige Aufenthalt von Personen verboten. Auf das Verbot ist an den Eingängen der Räume durch das allgemeine Verbotszeichen mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Der ständige Aufenthalt von Personen in diesen Räumen ist verboten” hinzuweisen.
(12) Bei Bauarbeiten müssen Verbrauchseinrichtungen so aufgestellt werden, daß durch Abgase oder
Strahlungswärme keine Brände entstehen können.
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Verbrauchseinrichtungen in Räumen nur betrieben werden, wenn
– den Verbrauchseinrichtungen eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird und
– die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet werden.
(13) In Räumen über Erdgleiche dürfen Verbrauchseinrichtungen zum Austrocknen und Heizen im durchgehenden Betrieb unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:
1. Die Druckgasbehälter müssen über Erdgleiche aufgestellt werden.
2. Die Flüssiggas-Schlauchleitungen müssen über eine Leckgassicherung angeschlossen werden.
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3. Die Flüssiggasanlage muß von einem Versicherten, der vom Unternehmer beauftragt ist, täglich mindestens einmal geprüft werden, wobei insbesondere
– die Aufstellung der Flüssiggasbehälter,
– Verlegung, Anschluß und Dichtheit der Leitungen, sowie
– die Aufstellung der Verbrauchseinrichtungen zu überprüfen sind.
Gasanschluß
Der Gasanschluß / Gerätebetrieb darf nur unter Zugrundelegung der UVV VBG 21, sowie der jeweiligen örtlichen Bau- und Brandschutzvorschriften erfolgen.
Die Geräte sind für einen konstanten Geräte-
Anschlußdruck von 1,5 bar (Flüssiggas nach DIN
51622 Kat I
3B/P
,I
3+
) konzipiert.
Eine Unter- bzw. Überschreitung des Anschlußdruckes ist unzulässig. Bei Verwendung längerer Schlauch- oder Rohrleitungen ist der entsprechende Druckverlust zu berücksichtigen.
Verbrauchseinrichtungen zum Austrocknen und
Heizen im durchgehenden Betrieb unter folgenden
Bedingungen eingesetzt werden:
– Einhaltung der in Abs. 13 genannten Bedingungen
– Es dürfen nur Heizgeräte mit Gebläse verwendet werden.
Es dürfen ausschließlich geprüfte und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete Komponenten wie
Gasschlauch, Druckregler und Schlauchbruchsicherung oder Leckgassicherung verwendet werden. Es sind nur
Druckregler mit fest eingestelltem Ausgangsdruck zulässig. Die Geräte dürfen ausschließlich aus der Gasphase betrieben werden.
Betriebsschluß in Räumen nur verbleiben, wenn ausreichende Lüftung sichergestellt ist.
§ 33 Flüssiggasverbrauchsanlagen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen wie folgt geprüft werden:
– nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können,
– nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinflussen können,
– nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr auf
1. Ordnungsgemäße Beschaffenheit
2. Dichtheit
3. Funktion und
4. Aufstellung.
Wichtige Hinweise zum Gasanschluß
◊ Ein konstanter Geräte-Anschlußdruck von 1,5 bar
(1500 mbar) muß, auch im Dauerbetrieb, gewährleistet sein.
◊ Im Baustellenbetrieb dürfen nur Schläuche für Flüssiggas nach DIN 4815 Teil 1, Druckklasse 30 verwendet werden.
◊ Vor der Erstinbetriebnahme ist die Gasversorgungsleitung gründlich zu reinigen.
Anschluß der Gasversorgung.
Nehmen Sie den Anschluß folgendermaßen vor.
1. Schließen Sie den Druckregler an die Gasflasche(n) bzw. die
Versorgungsanlage an. (2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus nicht mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als
33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung durch eine vom Unternehmer beauftragte Person unter der Voraussetzung, daß die Verbrauchsanlage aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist.
(4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 u. 2 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß Anlagen nach §1
Abs. 1 Nr. 2 u. 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Linksgewinde beachten!
2. Öffnen Sie das Flaschenventil bzw. das Absperrventil der Versorgungsleitung.
Bei gleichzeitiger Entnahme aus mehreren Gasflaschen müssen alle Ventile geöffnet werden.
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse der Prüfungen nach den Abs. 1 bis 4 in einer Prüfbescheinigung festgehalten werden, die bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist. Die
Prüfbescheinigungen müssen den zur Einsicht Berechtigten jederzeit vorgelegt werden können.
3. Drücken Sie den Entsperrknopf der Schlauchbruchsicherung nach Öffnen des (der) Ventil(e).
Dieser Vorgang ist auch nach jedem Flaschenwechsel erforderlich.
Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der
VBG 21 zuwiderhandelt.
4. Prüfen Sie nach Aufstellung und Anschluß der Geräte alle gasführenden Verbindungen auf Dichtigkeit.
Seifenlösung, Lecksuchspray.
9
Wichtiger Montagehinweis
Bei der Montage bzw. Demontage des Gasschlauches muß, unter Beachtung des Linksgewindes, mit einem
Gabelschlüssel SW 19, am Gasanschlußnippel des Gerätes (nach DIN 4815, Teil 2) gegengehalten werden.
Dieses Vorgehen trifft ebenfalls für den Druckregler, die
Schlauchbruchsicherung und alle weiteren Gaskomponenten zu.
Aufbau Mehrflaschen – Set
Um eine gleichmäßige Gasentnahme zu gewährleisten, müssen alle Flaschenventile geöffnet sein.
Gasschlauch z. Gerät
Schlauchbruchsicherung
Druckregler
Gasschlauch lösen Gasschlauch festziehen
HD-Schlauch 0,4m
T-Anschluss
Drehen Sie die Überwurfmutter im Uhrzeigersinn
Drehen Sie die Überwurfmutter gegen den
Uhrzeigersinn
Vor allen Arbeiten an der Gasversorgung und bei einem Austausch der Gasflaschen müssen alle
Absperrventile geschlossen sein und es dürfen keine Zündquellen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein.
Wichtige Hinweise zu Druckgasbehältern
◊ Die Druckgasbehälter sollten seitlich hinter dem Gerät aufgestellt werden.
◊ Die Behälter dürfen nie durch den Warmluftstrom der Geräte erwärmt bzw. enteist werden.
Es besteht Explosionsgefahr!
◊ Flüssiggasflaschen dürfen während des Gerätebetriebes niemals liegend verwendet werden.
Gasaustritt in der Flüssigphase.
Wichtige Hinweise zu vereisten Versorgungsanlagen
Durch nicht ausreichend dimensionierte Versorgungsanlagen besteht die Gefahr der Vereisung der Druckgas- oder Druckbehälter. Durch das Absinken des Gasdruckes ist eine ordnungsgemäße Versorgung der
Verbrauchseinrichtung mit Gas in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet.
Unvollkommene Verbrennung, schädliche Abgase oder
Erlöschen der Flamme sind die Folge. Daher ist die
Versorgungsanlage so groß zu wählen, daß solche
Probleme nicht entstehen können.
Die Beseitigung des kristallinen Reifansatzes darf nicht durch offenes Feuer, glühende Gegenstände oder
Strahler geschehen. Eine ausreichende Gaszufuhr zur
Verbrauchsanlage kann durch die Verwendung eines
Verdampfers sichergestellt werden.
Die Gasversorgung ist entsprechend dem Geräteanschlußwert (s. Gerätetypenschild), Betriebsdauer und Umgebungstemperatur der Versorgungsbehälter auszulegen.
Um ein starkes Vereisen der Behälter zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Flaschenbatterie von mind. 3 Flaschen.
Je nach Geräteleistung und Betriebsdauer kann die
Flaschenbatterie unter Verwendung des Mehrflaschen-
Sets (Zubehör) erweitert werden.
Tankgasanlagen
Beim Anschluß der Geräte an Tankgasanlagen ist in
Abhängigkeit von der Rohrleitungslänge auf eine ausreichende Rohrdimensionierung zu achten.
Um eine einwandfreie Gerätefunktion zu gewährleisten, ist es empfehlenswert in unmittelbarer Nähe des Gerätes einen fest eingestellten Druckregler mit 1,5 bar Ausgangsdruck und entsprechendem Gasdurchsatz (siehe
Gerätetypenschild) sowie eine auf den jeweiligen Vordruck abgestimmte und zugelassene Absperreinrichtung zu montieren.
Zur Vermeidung von Funktionsstörungen an den Regel- und Sicherheitseinrichtungen des Gerätes durch schädliche Stoffe wie Rost und Staub aus der Gasversorgungsleitung bzw. Behälter hat sich der Einbau von
Gasfiltern vor den Regel- und Sicherheitseinrichtungen der Geräte als zwingend notwendig erwiesen (siehe
DIN 4788 und TRF 88 Abschnitt 5).
10
Inbetriebnahme
Beim Einsatz der Geräte sind die jeweiligen Richtlinien zu beachten z. B.: Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo) der einzelnen Bundesländer, Arbeitsstättenrichtlinien
ASR 5, Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14, Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Heiz-, Flämm- und
Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten” (VBG 43).
Vollautomatischer Heizbetrieb mit Raumthermostat
Das Gerät arbeitet vollautomatisch und abhängig von der
Raumtemperatur.
3 1
1. Ziehen Sie den Brückenstecker ab.
2. Verbinden Sie den Stecker 3 des
Raumthermostaten 4 mit der Thermostatsteckdose 1 des Gerätes.
Beachten Sie unbedingt zusätzlich die folgenden Hinweise:
◊ Mit der Bedienung der Geräte, Überwachung der
Behälter und des Flaschenlagers ist eine Person zu beauftragen, die über den entsprechenden Umgang ausreichend belehrt wurde.
◊ Die Person muß über eventuelle Gefahren im Umgang mit Flüssiggas unterrichtet werden.
4
3. Platzieren Sie den Raumthermostat an einer geeigneten Stelle.
Der Thermostatfühler darf sich nicht im Warmluftstrom befinden und nicht direkt auf einem kalten
Untergrund befestigt werden.
4. Stellen Sie am Raumthermostaten die gewünschte Temperatur ein.
◊ Die Geräte dürfen nur in gut belüfteten Räumen und nicht in Wohnräumen oder gleichartigen Aufenthaltsräumen aufstellen werden.
5. Schalten Sie den Betriebsschalter in Stellung „I” (Heizen).
◊ Für einen optimalen Gerätebetrieb sollten die Geräte nicht bei Umgebungstemperatur oberhalb von 25 °C betrieben werden.
◊ Der Elektroanschluß der Geräte muß nach VDE
0100 § 55 über einen besonderen Speisepunkt mit
Fehlerstromschutzschalter erfolgen.
6. Beachten Sie: Der Zuluftventilator läuft an, der Brennerautomat steuert und überwacht vollautomatisch den Programmablauf.
Nach ca. 15 Sekunden erfolgt die
Flammenbildung.
Einstellung und Regulierung der Heizleistung
Verbinden des Gerätes mit der Stromversorgung
180°
1. Schalten Sie den Betriebsschalter in Stellung „0”.
2. Verbinden Sie den Netzstecker des
Gerätes mit einer vorschriftsmäßig installierten und ausreichend abgesicherten Netzsteckdose.
230V/1~ / 10A / 50Hz
3. Achten Sie beim Anschluß des Gerätes an die Netzsteckdose unbedingt auf die richtige Polarität!
1. Stellen Sie die gewünschte Heizleistung stufenlos an der „ P o w e r - R e g u l a t i o n ” ein.
2. Beachten Sie, daß Heizleistung auch während des
Gerätebetriebes stufenlos verändert werden kann.
L i n k s d r e h u n g : g r ö ß e r e H e i z l e i s t u n g
R e c h t s d r e h u n g : k l e i n e r e H e i z l e i s t u n g
Heizbetrieb ohne Raumthermostat
Das Gerät arbeitet im Dauerbetrieb.
2 1
4. Drehen Sie den Netzstecker um
180°, falls das Gerät während der
Startphase eine Störabschaltung vornehmen sollte.
1. Verbinden Sie den mitgelieferten
Brückenstecker 2 mit der Thermostatsteckdose 1 am Gerät.
Wichtige Hinweise zum Gerätebetrieb
◊ Es ist sicherzustellen, daß die Zuluft frei angesaugt und die Abluft ungehindert ausgeblasen wird.
◊ Der Geräteansaug und -ausblas darf nicht verengt bzw. mit Schlauch- oder Rohrleitungen versehen werden.
◊ Sicherheitsabstände zu brennbaren und feuergefährdeten Materialien sowie die örtlichen Brandschutzvorschriften sind zu beachten.
2. Schalten Sie den Betriebsschalter in Stellung „I” (Heizen).
3. Beachten Sie: Der Zuluftventilator läuft an, der Brennerautomat steuert und überwacht vollautomatisch den Programmablauf.
Nach ca. 15 Sekunden erfolgt die
Flammenbildung.
Lüften
In dieser Betriebsart läuft nur der Zuluftventilator. Das
Gerät kann zum Umwälzen der Luft genutzt werden.
1. Schalten Sie den Betriebsschalter in Stellung „II”.
2. Beachten Sie, daß in dieser Schalterstellung ein
Heizbetrieb ist nicht möglich ist.
11
Außerbetriebnahme
1. Schließen Sie die Ventile aller Flaschen.
2. Lassen Sie die Flamme ausbrennen.
3. Schalten Sie den Betriebsschalter in
Stellung „0”.
4. Ziehen Sie den Netzstecker aus der
Netzsteckdose.
Wichtige Hinweise zur Nachkühlphase bei Geräten mit automatischem Ventilatornachlauf (PGT 100 / 100 E)
Der automatischen Ventilatornachlauf dient zur Vermeidung eines Wärmestaus innerhalb des Gerätes und verhindert dadurch das Auslösung des STB nach Abschalten des Brenners.
Aus diesem Grund darf der Elektroanschluß, außer in
Notsituationen, nicht vor Ablauf der Nachkühlphase vom Stromnetz getrennt werden.
Pflege und Wartung
Das Gerät ist entsprechend seiner Einsatzbedingungen je nach Bedarf und durch einen Sachkundigen, wiederkehrend mindestens alle zwei Jahre, auf seinen arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Das Ergebnis dieser Prüfung muß in einer Prüfbescheinigung festgehalten werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und den zur
Einsicht Berechtigten auf Wunsch jederzeit vorzulegen.
Die mit der Bedienung des Gerätes beauftragten Personen haben das Gerät bei Arbeitsbeginn auf augenfällige
Mängel an den Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie auf das Vorhandensein und die korrekte
Funktion der Schutzeinrichtungen zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, ist der Aufsichtführende zu verständigen.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes gefährden, ist umgehend dessen Betrieb einzustellen!
Die regelmäßige Pflege und Wartung, spätestens nach jeder Heizperiode gewährleisten einen störungsfreiem
Betrieb und eine lange Lebensdauer des Gerätes.
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitstemperaturbegrenzer
Das Gerät ist mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) ausgerüstet, der bei Überhitzung die Gaszufuhr unterbricht und das Gerät elektroseitig verriegelt.
Jede Gerätefunktion ist abgeschaltet.
Die „ R E S E T”-Rückstellung ist erst nach Abkühlung des Fühlers unter ca. 90 °C möglich.
Die Entriegelung erfolgt nach Abschrauben der Schutzkappe durch Drücken der Taste „ S T B - R E S E T”.
1 2
Brennerautomat
1. Nehmen Sie die Schutz- kappe 1 ab.
2. Drücken Sie den Taster 2.
3. Setzen Sie die Schutzkappe wieder auf.
Bei Unregelmäßigkeiten oder Erlöschen der Flamme wird das Gerät durch den Brennerautomaten abgeschaltet. Die Störlampe des Automaten leuchtet auf.
Vor allen Arbeiten am Gerät muß die Gaszufuhr geschlossen und der Netzstecker aus der Netzsteckdose gezogen werden.
Beachten Sie die folgenden Hinweise:
◊ Halten Sie das Gerät frei von Staub und sonstigen
Ablagerungen.
◊
Benutzen Sie zum Reinigen ein sauberes oder leicht angefeuchtetes Tuch, mit dem Sie den Schmutz von der Oberfläche abwischen.
◊
Setzen Sie keinen Wasserstrahl ein.
Hochdruckreiniger usw.
◊
Verwenden Sie keine scharfen, umweltschädlichen oder lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel.
◊ Verwenden Sie auch bei extremer Verschmutzung nur geeignete Reinigungsmittel.
◊ Überprüfen Sie die Ansaugöffnung für die Verbrennungsluft, den dahinter montierten Injektor und die
Gasdüse regelmäßig auf Verschmutzung.
◊ Reinigen Sie regelmäßig den Gasbrenner, die Gasdüse und die Stauscheibe.
◊
Kontrollieren Sie regelmäßig die Ansaug- und Ausblasgitter und reinigen Sie diese bei Bedarf.
1. Entriegeln Sie den Brennerautomaten durch Drücken des Störknopfes.
Ein stark gelbliches Flammbild läßt auf eine unzureichende Frischluftversorgung bzw. Verschmutzung innerhalb des Gerätes schließen.
Brennerautomat erst nach einer Wartezeit von 60 Sek. entriegelt werden kann.
Ausbau und Reinigung des Gasbrenners
Vor der Entriegelung einer Sicherheitseinrichtung ist die Ursache der Störung zu lokalisieren und zu beseitigen.
1. Schließen Sie die Gaszufuhr zum Gerät und ziehen
Sie den Netzstecker aus der Netzsteckdose.
2. Entfernen Sie das Ausblasschutzgitter, den Außenmantel und den Inspektionsdeckel.
12
3. Lösen Sie die Klemmschraube an der Halterung der
Gasdüse.
Kundendienst und
Gewährleistung
4. Lösen Sie die Klemmschraube am Elektrodenhalter.
5. Ziehen Sie die Zünd- und Ionisationselektrode aus dem Elektrodenhalter.
6. Entfernen Sie die Befestigungsschrauben des Brenners und ziehen Sie den Brenner aus dem Gerät.
7. Reinigen Sie den Brenner mit einer Drahtbürste und
Pressluft.
8. Bauen Sie den Brenner wieder in das Gerät ein und montieren Sie die Zünd- und Ionisationselektrode im Elektrodenhalter.
9. Stellen Sie die Zündelektrode gemäß untenstehenden Angaben ein und ziehen Sie die Klemmschraube an Elektrodenhalter an.
Die Spitze der Ionisationselektrode muß sich im Be-
reich der Flamme befinden.
Voraussetzung für eventuelle Gewährleistungsansprüche ist, daß der Besteller oder sein Abnehmer im zeitlichen
Zusammenhang mit Verkauf und Inbetriebnahme die dem Gerät beigefügte „Gewährleistungsurkunde” vollständig ausgefüllt an die REMKO GmbH & Co. KG zurückgesandt hat.
Die Geräte wurden werkseitig mehrfach auf einwandfreie
Funktion geprüft. Sollten dennoch Funktionsstörungen auftreten, die nicht mit Hilfe der Störungsbeseitigung durch den Betreiber zu beseitigen sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder Vertragspartner.
Ein anderer Betrieb / Bedienung als in dieser Betriebsanleitung aufgeführt ist unzulässig.
Bei Nichtbeachtung erlischt jegliche Haftung und der Anspruch auf Gewährleistung.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Geräte sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung ausschließlich für Heiz- und Lüftungszwecke im industriellen bzw. gewerblichen Einsatz konzipiert.
Bei Nichteinhaltung der Herstellervorgaben, der gesetzlichen Anforderungen oder nach eigenmächtigen Änderungen an den Geräten, ist der Hersteller für die daraus resultierenden Schäden nicht haftbar.
A
B
Zündelektrode
Ionisationselektrode
Gerät
PGT 30 / 30 E
PGT 60 / 60 E
PGT 100 / 100 E
A ca. 3 mm ca. 3 mm ca. 4 mm
B ca. 15 mm ca. 15 mm ca. 30 mm
Einstellhinweise:
Maß A = Abstand von Zündelektrodenspitze zur Unterseite des Brenners.
Maß B = Abstand von Zündelektrodenspitze zur hinteren
Kante des Brenners.
10. Montieren Sie alle weiteren Teile des Gerätes wieder sorgfältig in umgekehrter Reihenfolge.
11. Führen Sie eine Funktionskontrolle des gesamten
Gerätes einschließlich Dichtigkeitskontrolle aller gasführenden Verbindungen mit Seifenlösung bzw.
Lecksuchspray durch.
12. Führen Sie nach erfolgter Wartung eine elektrische
Sicherheitsprüfung nach VDE 0701 durch.
Einstell- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch autorisiertes Fachpersonal ausgeführt werden!
13
Schaltschema
PGT 30 / 30 E und 60 / 60 E
230 / 1~ 50Hz
PE L1 N
KL
6
L1 N 3
5 4 3
STB
MV
A3
A2
A1
S
B6
B5
B4
1
RT 2 3
I Z
RS
1 2
A B
3 4 5 6 7 8
8 8
9
8
M
1~ pgt_30_60.prt M10
ZT
I = Ionisationselektrode
KL = Klemmleiste
M = Ventilatormotor
MV = Magnetventil
RS = Relaissockel
RT = Raumthermostatsteckdose
S = Betriebsschalter
STB = Sicherheitstemperaturbegrenzer
Z = Zündelektrode
ZT = Zündtrafo
PGT 100 / 100 E
230 / 1~ 50Hz
PE L1 N
KL
6
L1 N
5 4
3
3
2
2
1
1
1
M
~
NK
STB
A3
A2
A1
S
I
RS
1
A
2
B
3
B6
B5
B4
1
RT
2
MV
3
4 5 6 7 8 9
8 8 8
A1
11 14
A2
31 34
HS
Z
ZT pgt_100.prt M10
HS = Hilfsrelais
I = Ionisationselektrode
KL = Klemmleiste
M = Ventilatormotor
MV = Magnetventil
NK = Nachkühlthermostat
RS = Relaissockel
RT = Raumthermostatsteckdose
STB = Sicherheitstemperaturbegrenzer
S = Betriebsschalter
Z = Zündelektrode
ZT = Zündtrafo
Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
14
Technische Daten
Baureihe
Nennwärmebelastung
Heizleistung
Luftleistung
Brennstoff/Gasart
Geräte-Anschlußdruck
Geräte-Anschlußwert
Elektroanschluß 1~
Frequenz
Leistungsaufnahme
Absicherung (bauseits)
Schutzart
Schalldruckpegel L pA 1m
1)
Gewicht (ohne Zubehör)
Abmessungen Länge kW kW m³/h bar kg/h
V
Hz kW
A dB(A) kg mm
PGT 30 / 30 E
26
10 – 26
800
PGT 60 / 60 E
55
25 – 55
1.450
PGT 100 / 100 E
100
50 – 100
3.600
F l ü s s i g g a s K a t. I
3 B / P
, I
3 +
1,5 1,5 1,5
0,78 – 2,0
230
50
1,95 – 4,27
230
50
3,9 – 7,8
230
50
0,07
10
IP 44
56 – 69
0,11
10
IP 44
62 – 72
0,125
10
IP 44
74 – 82
12
450
260
410
20
650
320
510
47
1060
435
620
1) Geräuschmessung DIN 45635 - 01- KL 3
Technische Daten des Brennerautomaten
Betriebsspannung
Frequenz
Sicherheitszeit
Wartezeit nach Störabschaltung
Zulässige Umgebungstemperatur
Mind. erforderlicher Ionisationsstrom 5 µA
Empfindlichkeit (Ionisationsstrom) 1 µA
Schutzart IP 44
230 V (-15 % + 10 %)
50 Hz (40 - 60 Hz)
5 Sekunden ca. 60 Sekunden
– 20° C ... + 60 °C
Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
15
Gerätedarstellung PGT 30 / 30 E
16
Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
Ersatzteilliste PGT 30 / 30 E
Nr. Bezeichnung
24
25
26
27
28
29
30
31
16
17
18
19
20
21
22
23
32
33
34
35
36
37
38
39
40
7
8
9
10
11
12
14
15
1
2
Transportgriff
Außenmantel PGT 30
2a Außenmantel PGT 30 E (Edelstahl)
3 Brennkammer
4
5
6
Abschlußblende, vorne
Ausblasschutzgitter
Sicherheitsthermostat mit Fühler
Inspektionsdeckel
Zündkabel
Taktzünder
Sockel Brennerautomat
Brennerautomat
Ionisationskabel
Klemmleiste, 4er
Ionisationselektrode
Zündelektrode
Anschlußklipp
Winkelverschraubung 1/8" x 6mm
Gasdüse
Gaszuführungsrohr M/R
Gasregulierung
Gaszuführungsrohr R/D
Verschraubung M10x1
GE-Verschraubung 1/4"x 6mm
Magnetventil
Gasanschlußnippel 3/8" lks
Stellknopf, kpl.
Brückenstecker
Thermostatsteckdose
Betriebsschalter
Zugentlastung
Anschlußkabel mit Stecker
Abschlußblende, hinten
Ventilatormotor
Mitnehmerkupplung B 6 Ø
Ventilatorflügel
Kupplungsteller
Gasbrenner
Schutztülle
Halteklammer o. Abb. Nachlaufrelais (Zubehör)
Druckregler mit Schlauchbruchsicherung
2 lfdm. Gasschlauch
2 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
5 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
10 lfdm. HD-Gasschlauch ( Baustellenbetrieb)
Mehrflaschen-Set (2-3 Flaschen)
T-Anschluß für Mehrflaschen - Set
Nylondichtung für T-Anschluss
HD-Schlauch 0,4m für Mehrflaschen-Set
Thermostatstecker
EDV-Nr.
1101180
1101181
1101316
1101159
1101444
1101411
1101453
1101409
1101396
1101376
1101134
1101192
1101019
1101018
1101188
1101267
1101142
1101440
1101463
1101384
1101479
1101383
1101197
1101385
1101521
1101520
1102534
1101526
1101187
1101442
1101186
1101320
1101480
1108049
1108455
1101392
1101375
1101417
1101304
1101395
1105075
1101470
1101419
1101174
1108410
1108411
1014050
1101177
1101178
1101179
1101020
Bei Ersatzteilbestellung neben der EDV-Nr. bitte immer auch die Geräte-Nr. (siehe Typenschild) angeben!
17
Gerätedarstellung PGT 60 / 60 E
18
Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
Ersatzteilliste PGT 60 / 60 E
Nr. Bezeichnung
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
32
33
34
35
36
27
28
29
30
31
19
20
21
22
23
24
25
26
13
14
15
16
17
1
2
2a
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Transportgriff
Außenmantel PGT 60
Außenmantel PGT 60 E (Edelstahl)
Isolation
Brennkammer
Gasbrenner
Ausblasschutzgitter
Gasdüse
Gaszuführungsrohr R/D
Winkelverschraubung 1/8" x 6mm
Zündelektrode
Ionisationselektrode
Ionisationskabel
Anschlußklipp
Zündkabel
Stütze, vorne
Gerätesockel
Inspektiondeckel
Gaszuführungsrohr M/R
Verschraubung M10x1
Klemmleiste , 4er
Gasregulierung
Stütze, hinten
GE– Verschraubung 1/4" x 6mm
Sockel Brennerautomat
Brennerautomat
Druckknopfverlängerung
Abdeckung
Tülle
Sicherheitsthermostat mit Fühler
Magnetventil
Thermostatsteckdose
Brückenstecker
Gasanschlußnippel 3/8" lks.
Stellknopf, kpl.
Zugentlastung
Betriebsschalter
Taktzünder
Schutztülle
Anschlußkabel mit Stecker
Ansaugschutzgitter
Ventilatormotor
Mitnehmerkupplung B 8 Ø
Ventilatorflügel
Halteklammer
Kupplungsteller o. Abb. Nachlaufrelais (Zubehör)
Druckregler mit Schlauchbruchsicherung
2 lfdm. Gasschlauch
2 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
5 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
10 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
Mehrflaschen-Set (2-3 Flaschen)
T-Anschluß für Mehrflaschen-Set
Nylondichtung für T-Anschluss
HD-Schlauch 0,4m fürMehrflaschen -Set
Thermostatstecker
EDV-Nr.
1101524
1101525
1101528
1101197
1101376
1101018
1101019
1101134
1101192
1101267
1101188
1101520
1101304
1101320
1101432
1101254
1101255
1101150
1101395
1101375
1101181
1101521
1101427
1101428
1101469
1101441
1101409
1101442
1101412
1101249
1101396
1102534
1101526
1101142
1101420
1101461
1101421
1101422
1101423
1101424
1101426
1101457
1101316
1101280
1101186
1101187
1105075
1101470
1101419
1101174
1108410
1108411
1014050
1101177
1101178
1101179
1101020
Bei Ersatzteilbestellung neben der EDV-Nr. bitte immer auch die Geräte-Nr. (siehe Typenschild) angeben!
19
Gerätedarstellung PGT 100 / 100 E
1
2
3
58
59
4
5
6
8
32
31
33
44 45
34 35 36 37
38
46
43
47
29
51
52
49
50
39 40
41
22
42
29 28
24
30
23 22
27
26 25
8
56
55
54
53
57
9
11a/b 10
12
13
14
15
7
21 20 19 18 17 16
Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
20
Ersatzteilliste PGT 100 / 100 E
Nr. Bezeichnung EDV-Nr. Nr. Bezeichnung EDV-Nr.
1 Transportgriff
2 Außenmantel PGT 100
1101680 29 Gaszuführungsrohr R/D
1101681 30 Stütze, hinten
2 Außenmantel PGT 100 E (Edelstahl) 1101462 31 Betriebsschalter
3 Isolation 1101682 32 Zugentlastung
4 Schutztülle
5 Halteklammer
6 Nachkühlthermostat
7
8
9
Ausblasschutzgitter
Sicherheitsthermostat mit Fühler
Brennkammer
10 Innenmantel, vorne
11a Mantelstütze, rechts
11b Mantelstütze, links
12 Montageblech
13 Gerätesockel
14 Bodenblech
15 Achse
16 Rad
17 Sicherungsring
1101304 33 Anschlußkabel mit Stecker
1101395 34 Brückenstecker
1101683
1101684
1101197 37 Gasanschlußnippel 3/8" lks.
1101685 38 Befestigungsklammer
1101686
1101631
35 Thermostatsteckdose
36 Stellknopf, kpl.
39 Gasregulierung
40 Klemmleiste, 6er
1101632 41 Hilfsrelais
1101687 42 Zündtrafo
1101688
1101652
43 Schutztülle, groß
44 Ansaugschutzgitter
1101690
1101691
1101188
1101267
1101320
1101019
1101018
1101192
1101134
1102906
1101692
1101366
1108038
1101666
1101677
1101648
1101653 45 Ventilatorflügel 1101693
1102155 46 Ventilatorgehäuse mit Motorhalterung 1101694
18 Radkappe
19 Druckknopfverlängerung
20 Abdeckung
21 Tülle
22 Gaszuführungsrohr M/R
23 GE-Verschr. 1/4" x 6mm
24 Magnetventil
25 Sockel Brennerautomat
26 Brennerautomat
27 Inspektionsdeckel
28 Verschraubung M10 x 1
1101622 47 Ventilatormotor
1101623 49 Gasbrenner
1101524 50 Gasdüse
1101525 51 Winkelverschr. 1/8" x 6mm
1101528
1101441
1101396 54 Ionisationskabel
1101165 55 Zündelektrode
1102534
1101526
52 Zündkabel
53 Anschlußklipp
56 Ionisationselektrode
57 Elektrodenhalter
1101651 58 Innenmantel, hinten
1101409 59 Distanzhülse
1101634
1101695
1101659
1101316
1101696
1101181
1101187
1101698
1101697
1101633
1101450
1101699
Ohne Abbildung:
Druckregler
Schlauchbruchsicherung
2 lfdm. Gasschlauch
2 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
5 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
10 lfdm. HD-Gasschlauch (Baustellenbetrieb)
Mehrflaschen-Set (2-3 Flaschen)
T-Anschluß für Mehrflaschen-Set
Nylondichtung für T-Anschluß
HD-Schlauch 0,4m für Mehrflaschen-Set
Thermostatstecker
1101418
1101664
1101419
1101174
1108410
1108411
1014050
1101177
1101178
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Bei Ersatzteilbestellung neben der EDV-Nr. bitte immer auch die Geräte-Nr. (siehe Typenschild) angeben!
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Störungsbeseitigung
Störungen:
– Gerät läuft nicht an
– Gerät schaltet während des Betriebs aus
(Störlampe im Brennerautomat leuchtet)
– Ventilator läuft, aber die Gaszufuhr ist gesperrt
bzw. es erfolgt keine Zündung
– Gaszufuhr wird unterbrochen, bzw. die Flamme erlischt
– Gerät verbraucht zuviel Brennstoff
– Gerät kann nicht ausgeschaltet werden
– Heizleistung fällt bei Dauerbetrieb ab
– Heizleistung kann nicht reguliert werden
Ursache:
1 – 2 – 3 – 4 – 5 – 7 – 10 – 13 – 17 – 18
2 – 6 – 7 – 8 – 9 – 10 – 13 – 14 – 17
7 – 12 – 13 – 14
6 – 7 – 8 – 9 – 10 – 13 – 14 – 17 – 18
13
5 – 15
14
11
Vor allen Arbeiten am Gerät muß die Gaszufuhr geschlossen und der Netzstecker aus der Steckdose entfernt sein.
Einstell- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch autorisiertes Fachpersonal ausgeführt werden!
Ursache:
1. Das Gerät hat keinen elektrischen Anschluß
2. Der Ventilatormotor ist überlastet, Zuluftventilator läuft unregelmäßig oder ist blockiert)
3. Das Raumthermostat ist zu niedrig eingestellt
Abhilfe:
– Stecker mit entsprechender Steckdose verbinden (230V/1~ 50Hz)
– Motor, Ventilatorflügel und Mitnehmerkupplung kontrollieren und ggf. auswechseln.
– Einstellung muß höher sein als die vorhandene Raumtemperatur
4. Kein Brückenstecker in der Raumthermostatsteckdose
5. Der Betriebsschalter ist defekt
– Brückenstecker mit der Thermostatsteckdose verbinden
– Gaszufuhr schließen, Netzstecker aus der Netzsteckdose ziehen und den Betriebsschalter auswechseln
6. Die Polarität des Netzsteckers ist nicht korrekt – Netzstecker um 180° drehen (Polarität prüfen)
7. Kein Gasdruck am Magnetventil
– kontrollieren, ob Gasversorgung zum Gerät vorhanden ist
– Inhalt der Gasflaschen kontrollieren
– Gasschlauch auf Beschädigungen überprüfen
– Schlauchbruchsicherung entriegeln bzw. austauschen
8. Die Ionisations– bzw. Zündelektrode sind nicht richtig eingestellt
– Einstellung lt. Angaben; Porzellanisolierung der Elektroden überprüfen
9. Das Ansaugschutzgitter des Zuluftventilators ist verschmutzt
10. Abschaltung durch Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB).
Der Netzstecker (nur PGT 100) wurde vor Ablauf der Nachkühlzeit vom Stromnetz getrennt
11. Die Gasregulierung ist defekt bzw. verschmutzt
12. Die Zündung arbeitet nicht
13. Der Druckregler ist defekt, ein falscher Druckregler wurde montiert oder die Schlauchbruchsicherung hat verriegelt
14. Die Gasflasche ist aufgrund niedriger Temperaturen und zu hoher
Gasentnahme vereist
15. Das Magnetventil schließt nicht
– Ansaugschutzgitter reinigen
– Ansaug- und Ausblasschutzgitter kontrollieren (ggf. reinigen)
– Kontrollieren, ob die Frischluftzufuhr ausreicht
– STB entriegeln (STB - Reset)
– Gasregulierung austauschen bzw. reinigen
– Betriebsschalter in Stellung „I” (Heizbetrieb)
– Zündkabel auf Beschädigungen überprüfen
– Einstellung der Elektrode kontrollieren, Taktzünder überprüfen
– originalen Druckregler montieren
– Schlauchbruchsicherung entriegeln bzw. austauschen
– Gasflasche austauschen und 2-3 Flaschen mit dem Mehrflaschen-
Set, EDV-Nr. 1014050, anschließen
– Gaszufuhr schließen
– Flamme ausbrennen lassen
– Betriebsschalter in Stellung „0” und Netzstecker aus der Netzsteckdose ziehen
– Magnetventil auswechseln
16. Undichte Gasverbindung – Leckage mittels schaumbildender Mittel aufspüren und beheben
17. Die Störlampe im Brennerautomat leuchtet
18. Der Brennerautomat ist defekt
– Brennerautomat durch Drücken des Störknopfes entriegeln
– defekten Brennerautomat austauschen
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Wartungs- und Pflegeprotokoll
Gerätetyp : ................................ Gerätenummer : ......................................
Gerät gereinigt – Außen –
Gerät gereinigt – Innen –
Ventilatorflügel gereinigt
Brennkammer gereinigt
Gasbrenner gereinigt
Zündelektrode justiert
Gasschlauch auf Beschädigung geprüft
Gasführende Teile auf Dichtigkeit geprüft
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
Sicherheitseinrichtungen geprüft
Schutzvorrichtungen geprüft
Gerät auf Beschädigungen geprüft
Alle Befestigungsschrauben geprüft
Elektrische Sicherheitsüberprüfung
Probelauf
Bemerkungen: .............................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................................
1. Datum: ................ 2. Datum: ................ 3. Datum: ................ 4. Datum: ................ 5. Datum: ................
................................. ................................. ................................. ................................. .................................
Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift
6. Datum: ................ 7. Datum: ................ 8. Datum: ................ 9. Datum: ................ 10. Datum: ..............
................................. ................................. ................................. ................................. .................................
Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift
11. Datum: .............. 12. Datum: .............. 13. Datum: .............. 14. Datum: .............. 15. Datum: ..............
................................. ................................. ................................. ................................. .................................
Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift
16. Datum: .............. 17. Datum: .............. 18. Datum: .............. 19. Datum: .............. 20. Datum: ..............
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Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift
Lassen Sie das Gerät gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur durch autorisiertes Fachpersonal warten.
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REMKO GmbH & Co. KG
Klima- und Wärmetechnik
32791 Lage
,
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