Montage- und Betriebsanleitung für Anhängebock Typ

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Montage- und Betriebsanleitung für Anhängebock Typ | Manualzz

Montage- und Betriebsanleitung für Anhängebock Typ 212050

EG-Bauartgenehmigung nach Richtlinie 2009/144/EG, Genehmigungszeichen: e 4 D 0079

1. Verwendungsbereich und Kennwerte

Der Anhängebock Typ 212050 (Rastschienensatz) darf an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nach Richtlinie 2003/37/EG verwendet werden.

Der Anhängebock darf wahlweise in Kombination mit bauartgenehmigten und zum Anbau geeigneten austauschbaren Anhängekupplungen oder austauschbaren Anhängeböcken für alle Rastschienenstellungen unter Einhaltung der nachstehenden Kennwerte und wirksamen Baumaße verwendet werden: zulässiger D-Wert [kN] 59,6 zulässige Stützlast [kg] 1.800 zulässige horizontale Baulänge L [mm] 110

Die zulässige Einbaulänge (L) bezieht sich jeweils auf die Mitte des Kuppelpunktes der jeweiligen

Anhängeeinrichtung und entsprechen bei austauschbaren Anhängekupplungen in der Rastschiene dem

Abstand bis Mitte Verriegelungsbolzen der Schiebeplatte. Für den Höhenabstand von Kupplungskugeln 50

über der Fahrbahn sind die Hinweise in der Montage- und Betriebsanleitung für die Kupplungskugeln zu beachten.

2. Montage

Der Anhängebock darf ausschließlich an den serienmäßig vorhandenen Befestigungspunkten der

Zugmaschine montiert werden. Die Montageflächen müssen sauber sowie lack- und fettfrei sein. Zum

Ausrichten der erforderlichen Rastschienenweite sind die im Lieferumfang enthaltenen Distanzbleche zu verwenden. Die Befestigung erfolgt mittels M16-Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9. Das Anzugsmoment beträgt 290 Nm. Es sind alle Befestigungsbohrungen in den Seitenteilen zu belegen.

3. Betrieb

Der angegebene D-Wert erlaubt, im Falle der Inanspruchnahme einer Gesamtmasse der Zugmaschinen von

7,62 t, eine Anhängelast von 30 t. Sie entspricht der jeweiligen Gesamtmasse des Anhängers mit vertikal beweglicher Zugeinrichtung bzw. der(n) jeweiligen Achslast(en) eines Anhängers mit starrer Zugeinrichtung.

Bei Zugmaschinen mit anderer Gesamtmasse G

K

(in t) kann die zulässige Anhängelast A (in t) rechnerisch mit der nachfolgender Formel ermittelt werden.

A = D * G

K

/ (g * G

K

- D) [t]

G

K

= technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges in t

A = technisch zulässige Gesamtmasse des Anhängers in t

D = theoretische Deichselkraft zwischen Zugmaschine und Anhänger in kN

2 g = Erdbeschleunigung, angenommen werden 9,81 m/s

D-Werte und Anhängelasten können auch mit den Rechenprogrammen unter www.scharmueller.at überprüft werden.

Die in Kombination mit dem Anhängebock verwendbaren Anhängekupplungen und Verbindungseinrichtungen haben gesonderte Genehmigungen und Kennzeichnungen (Fabrikschilder), welche deren zulässigen Kennwerte und (sofern zutreffend) deren zulässigen Zugösen vorschreiben. Sofern durch diese

Kennzeichnungen vom Anhängebock abweichende Kennwerte ausgewiesen werden, sind für den Betrieb einer Kombination jeweils die kleineren Werte maßgebend.

Bei der Verwendung von bauartgenehmigten und zum Anbau geeigneten Anhängeböcken oder

Anhängekupplungen ist darauf zu achten, dass diese sich innerhalb des Anhängebockes befinden und sicher verriegeln.

4. Wartung und Verschleiß

Im Rahmen der Fahrzeugwartungen sind die Befestigungsschrauben mittels Drehmomentenschlüssel auf festen Sitz zu überprüfen. Lockere Schrauben (Anziehdrehmoment kleiner als 290 Nm) sind durch neue

Schrauben zu ersetzen. Reparaturen am Anhängebock aufgrund beschädigter, verformter oder verschlissener Teile dürfen nur in Abstimmung mit dem Hersteller vorgenommen werden.

Datum: 26.04.2012

Aktenzeichen: 212050

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