ECO Systems GmbH Technic-Department Gablitzer Steig 1D A-3001 Mauerbach __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Tel+Fax: 0(043)1 / 979 48 29 FBNr.: 98524p St.Pölten UID...: ATU52530202 Mail..: [email protected] Inet...: www.ecopard.com ecopard 1. Kaufgegenstand / Kaufpreisänderungen 1.1. Der Verkäufer darf bei der Lieferung von der im Kaufvertrag umschriebenen Ausführung des Kaufgegenstandes abweichen, wenn es sich um eine serienmäßige, die Form und Konstruktion betreffende Abweichung handelt, die dem Käufer wegen ihrer Geringfügigkeit zumutbar ist. 1.2. Der Kaufpreis wird bei EU-Produkten für die Dauer von 60 Tagen, bei Importprodukten für die Dauer von 30 Tagen, nach Unterfertigung des Kaufvertrages garantiert, sofern die Erhöhung nicht aus der Änderung von Zöllen, Währungsparitäten, Abgaben, Steuern, Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Bedingungen zur Einzelgenehmigung resultiert. Nach Ablauf dieser Frist gelten Erhöhungen aufgrund der im Absatz 1 erwähnten Umstände oder für den Fall, dass sich der Einstandspreis des Verkäufers aufgrund einer Preiserhöhung des Großhändlers/Vorlieferanten erhöht, als vereinbart. Nur bei einer Erhöhung aufgrund einer Preiserhöhung des Großhändlers/Vorlieferanten um mehr als 5% bei EU-Produkten und 10% bei Importprodukten kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der schriftlichen Verständigung, über die Erhöhung seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Verkäufer wird den Käufer anlässlich der Verständigung über die Kaufpreiserhöhung auf dieses Rücktrittsrecht gesondert hinweisen. Tritt er nicht zurück, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. 1.3. Die Kaufpreise gelten für unfreie Lieferungen ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Standardverpackung sind bereits im Preis mit eingeschlossen. Eventuelle Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 2. Liefertermin 2.1. Die Auslieferung des Kaufgegenstandes wird voraussichtlich zum im Kaufantrag festgelegten Liefertermin erfolgen. Der Verkäufer kann den vorgenannten Liefertermin in serienmäßiger Ausführung um 4 Wochen, bei Produkten in Sonderausführung um 8 Wochen überschreiten. Bei Importprodukten erklärt sich der Käufer von vornherein mit einer Überschreitung von 50% des angegebenen Zeitraumes einverstanden. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2.2. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er den Kaufgegenstand am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer den Kaufgegenstand übernommen hat. Die Abholfrist beträgt 10 Tage ab der Verständigung des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort der Firmensitz des Verkäufers. 2.3. Hat der Verkäufer den Käufer schriftlich verständigt, dass der bestellte Kaufgegenstand zur Abholung bereit steht, ist der Käufer verpflichtet den Kaufgegenstand binnen 7 Tagen ab Verständigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen, ebenso gehen danach die mit dem Besitz des Kaufgegenstandes verbundenen Lasten und Gefahren auf den Käufer über. Nach diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer bei Beschädigungen des Kaufgegenstandes nur mehr für den Fall groben Verschuldens. 2.4. Wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle mit neuerlicher Lieferfrist lt. Kaufantrag einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. 2.5. Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme schriftlich zu rügen. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen die mit dem Besitz des Kaufgegenstandes verbundenen Lasten und Gefahren auf den Käufer über. -2- ECO Systems GmbH Technic-Department AGB Seite -2- 3. Zahlungsbedingungen 3.1. Die im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Bankkonto des Verkäufers oder an schriftlich Bevollmächtigte geleistet werden. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital verrechnet. 3.2. Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist. 3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart. 3.4. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist er berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben und zwar für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden sind. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen. 4. Auflösung des Kaufvertrages 4.1. Erfüllt eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht, kann der jeweils andere Teil unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. 4.2. Für den Fall des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist der Verkäufer berechtigt Schadenersatz zu fordern, dies zumindest in Höhe von 10% des Kaufpreises. 4.3. Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine allfällige Anzahlung binnen einer Frist von 8 Tagen an den Käufer zurückzuzahlen. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Der Kaufgegenstand inklusive Typenschein bleibt für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung an den Käufer ausgefolgt wird, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Kosten, etc.) im Eigentum des Verkäufers. 5.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer, über den im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand zu treffen; insbesondere darf der Käufer dieses nicht weiterverkaufen, sicherungsweise übereignen oder verpfänden. Von Zugriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5.3. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich nach, kann der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend machen. Der Käufer hat diesfalls den Kaufgegenstand und den Typenschein auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzustellen. Der Verkäufer ist weiters berechtigt, sich selbst den Besitz an seinem Kaufgegenstand und dem Typenschein zu verschaffen. Für den Fall der berechtigten Einziehung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer verzichtet der Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Der Einzug der Sache erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. 6. Gewährleistung / Garantie 6.1. Dem privaten Käufer steht für die Dauer von 2 (zwei) Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes die gesetzliche Gewährleistung zu. Demnach hat der Verkäufer für verdeckte Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe bereits vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast. 6.2. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Gewährleistung nicht. Insbesondere sind von der Gewährleistung weder Ersatzansprüche, wie zum Beispiel die Stellung eines Ersatzgegenstandes für die Dauer der Verbesserung, noch Schadenersatzansprüche umfasst. Die Garantie- und Gewährleistungspflicht beim FLAT-PACK (Selbstmontagesatz) beschränkt sich ausschließlich auf die Lieferung von Ersatzteilen. -3- ECO Systems GmbH Technic-Department AGB Seite -3- 6.3. Voraussetzung für eine Gewährleistung ist, dass alle Serviceintervalle nach den Vorgaben des Verkäufers und/oder des Produktherstellers rechtzeitig durchgeführt wurden, wobei der vollständig ausgefüllte Serviceplan vorzulegen ist. 6.4. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 6.5. Mängel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Kaufgegenstand, die durch diese verursacht wurden, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde. 6.6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass 6.6.1. der Kaufgegenstand zuvor durch den Käufer selbst oder durch einen Dritten, der kein für den jeweiligen Kaufgegenstand autorisierter Servicepartner ist, unsachgemäß in Stand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist, oder 6.6.2. Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden oder 6.6.3. der Kaufgegenstand durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse beschädigt wurde (z.B. Unfall, Hagel, Überschwemmung) oder 6.6.4. in den Kaufgegenstand Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer und/oder der Produkthersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer und/oder vom Produkthersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z.B. Tuning) oder 6.6.5. der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder durch Überladung oder 6.6.6. der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt hat oder der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Verbesserung gegeben hat. 6.7. Ansprüche aus der Gewährleistung können ausschließlich bei autorisierten Servicepartnern in dem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, als auch die Länder der europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in der Schweiz geltend gemacht werden. Wird der Kaufgegenstand in einem anderen Gebiet als Österreich und Deutschland ausgeliefert oder zugelassen, kann die Gewährleistung nicht in Anspruch genommen werden. 6.8. Im Fall der Verbesserung kann der Verkäufer bzw. der autorisierte Servicepartner nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder ersetzen oder in Stand setzen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum des Verkäufers über. 6.9. Jegliche Garantie ist im Rahmen einer getrennt abzuschließenden Garantievereinbarung zu regeln, welche auch von einem Dritten Anbieter getragen werden kann. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Garantiebedingungen des Verkäufers. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers kann durch eine solche freiwillige Garantieerklärung nicht eingeschränkt werden. 7. Erweitertes Rücktrittsrecht für private Verbraucher 7.1. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er vom Vertrag binnen Wochenfrist zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung des Kaufvertrages, der eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. 7.2. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung- oder die des Verkäufers enthält, dem Verkäufer oder dessen Beauftragten, der an Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Punkt 7.1. genannten Zeitraumes abgesendet wird. 7.3. Tritt der Verbraucher nach den vorgenannten Bestimmungen (§ 3 KSchG) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug damit 7.3.1. der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuerstatten. -4- ECO Systems GmbH Technic-Department AGB Seite -4- 7.3.2. der Verbraucher den Kaufgegenstand zurückzustellen und den Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten; diese Abgeltung ist auf den Verbrauchernutzen abzustellen, nach dem die Abgeltung für die Benutzung des Kaufgegenstandes insbesondere anhand der Betriebslaufleistung des Kaufgegenstandes zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird. 7.4. Ist die Rückstellung der vom Verkäufer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich so hat der Verbraucher dem Verkäufer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. 7.5. Die vorangehenden Absätze lassen Schadenersatzansprüche unberührt. 8. Gerichtsstand 8.1. Als Gerichtsstand wird das für den im Vertrag genannten Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Allfällige Klagen gegen einen Verbraucher sind jedoch bei dem Gericht einzubringen, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder seiner Beschäftigung nachgeht. 9. Sonstige Bestimmungen 9.1. Alle wie immer gearteten Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Form. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers haben keinerlei Wirkung. 9.2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet werden. 9.3. Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Verkäufer alle ihm im Rahmen dieses Vertragsabschlusses zugegangenen Daten, Insbesondere auch seine persönlichen Daten, automatisationsunterstützt verarbeitet und an den Großhändler, verbundene Unternehmen des Großhändlers, den Hersteller, an Vertriebs- und Servicepartner, Meinungsforschungsinstitute für Markterhebungen und Kundenzufriedenheitsanalyse sowie bei gleichzeitigem Abschluss von Finanzierungsverträgen an die jeweiligen Finanzdienstleiter übermittelt. Die gegenständlichen Daten werden keinesfalls an Adressverlage und/oder Direktwerbeunternehmen übermittelt. Der Verkäufer ist im Datenverarbeitungsregister registriert. Der Käufer kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit widerrufen, wobei der Widerruf keine Auswirkung auf das Grundgeschäft hat. 9.4. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle der Beendigung des Händlervertrages zwischen Großhändler/Vorlieferanten und dem Verkäufer vor Auslieferung des Kaufgegenstandes anstelle des Verkäufers ein anderer vom Verkäufer gewählter gewerblich autorisierter Händlerbetrieb mit allen Rechten und Pflichten in den Kaufvertrag eintritt, dies unter vollständiger Entlassung des Verkäufers aus den von ihm in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen. Der Käufer erklärt sich weiters damit einverstanden, dass der Verkäufer gegebenenfalls über Wunsch des eintretenden Händlers die Auslieferung des Kaufgegenstandes in dessen Vollmachtsnamen vornimmt. 9.5. Das Original der Vertragsurkunde verbleibt beim Verkäufer, der Käufer erhält eine Durchschrift oder Kopie. 9.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen/dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. ecp-agb01 – Stand 01.07.2012
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