RAHMENLEHRPLAN

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RAHMENLEHRPLAN | Manualzz
Entwurf (Stand 11.03.03)
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ...)
- 2 -
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom
30.05.1972” geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss
auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
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Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
•
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und
im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
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• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
- 5 -
Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
- 6 -
Teil IV:
Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum .../zur ... ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum .../zur ... vom ... (BGBl. I S. ...) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung des
Bundesministeriums für ... dem Berufsfeld ..., Schwerpunkt ... zugeordnet1.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsbezogenen
fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische Berufsgrundbildungsjahr
überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr1.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf .../... (Beschluss der KMK vom ...) wird durch
den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben2.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der “Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe” (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. 05 1984) vermittelt 3.
Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden schulischen Zielen aus:
Ausgangspunkt für das berufsschulische Lernen sind die konkreten berufs- und werkstattspezifischen Handlungen. In den folgenden Zielformulierungen werden daher in nahezu allen
Lernfeldern Handlungen beschrieben, die von den Lernenden im Sinne vollständiger Arbeitsund Geschäftsprozesse als tatsächliche und konkrete berufsspezifische Arbeitshandlungen
selbst geplant, durchgeführt und bewertet werden sollen.
Die in den Zielformulierungen genannten Arbeitsprozesse sollen von den Lernenden als vollständige Handlungen möglichst im Team ausgeführt werden.
Durch die Veränderungen in den Geschäftsprozessen des genannten Berufes erhalten die betrieblichen Mitarbeiter verstärkt Kontakt mit Auftraggebern und externen Kunden und sind
darüber hinaus im Arbeitsprozess selbst interne Kunden aller miteinander kooperierenden
Abteilungen eines Betriebes. Diese Kundenorientierung stellt insbesondere die technischen
Mitarbeiter in den Betrieben vor neue Herausforderungen. Im Rahmenlehrplan sind daher in
den Lernfeldern der Grundbildung 40 Stunden zur Erweiterung der Kommunikationskompetenz der zukünftigen Mitarbeiter vorgesehen. 20 Stunden finden im Lernfeld 1, jeweils 10
Stunden in den Lernfeldern 2 und 3 statt. Den Lernenden sind insbesondere Aspekte und Elemente der Kommunikation, Kundenorientierung und Qualitätssicherung zu vermitteln. Sie
sollen in nachfolgenden Lernfeldern gleichermaßen Berücksichtigung finden, werden jedoch
nur noch dann ausdrücklich erwähnt, wenn neben ihrer generellen Beachtung spezielle Aspekte des beruflichen Handlungsfeldes berücksichtigt werden müssen.
1
Entfällt, wenn keine Zuordnung erfolgt.
2
Entfällt, wenn kein Rahmenlehrplan existiert.
3
Dieser Absatz der Vorbemerkungen entfällt bei allen anderen als den gewerblich-technischen Berufen.
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Für die Vermittlung fremdsprachiger Elemente unterhalb der Kommunikationsebene sind
entsprechende Ziele und Inhalte mit 40 Unterrichtsstunden in die Lernfelder integriert.
Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieser ist in den
Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die Inhalte sind daher unter arbeitsplanerischen-arbeitsprozessbestimmenden, fachlichen und betriebsspezifischen bzw. gesellschaftlichen Aspekten benannt.
Inhalte, die jedem Arbeitsprozess immanent sind, werden nur in Lernfeld 1 erwähnt, sollen
jedoch generell in allen weiteren Lernfeldern der Grund- und Fachbildung Berücksichtigung
finden. Dieses gilt für die Inhalte
•
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•
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•
Arbeitsplanung
Herstellerunterlagen
technische Informations-, Kommunikations- und Dokumentationssysteme
Verfahren und Geräte zum Messen und Prüfen.
nationale und internationale Normen, Vorschriften und Regeln
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Qualitätsmanagement*
Fremdsprachige Begriffe
Umweltschutz, Entsorgung und Recycling
Kommunikation mit Mitarbeitern und Kunden
Moderation und Präsentation.
*) Im ersten Ausbildungsjahr sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, die Qualität ihrer
Arbeit ständig zu überprüfen und zu verbessern .Der Selbstbewertungsprozess bildet in den
folgenden Jahren den Ausgangspunkt zu einem ganzheitlichen Qualitätsdenken im Rahmen
des Qualitätsmanagements.
Die Lernfelder für die berufsschulische Ausbildung in den Fachrichtungen Motorradtechnik
und Fahrradtechnik beginnen in der Fachstufe II bzw. im 3. Ausbildungsjahr jeweils mit dem
Lernfeld 9MT bzw. 9FT.
In der Fachstufe I bzw. im 2. Ausbildungsjahr werden in den Lernfeldern 5 bis 8 nur
grundlegende Inhalte, die für beide Fahrzeuge gleich sind, abgehandelt.
Es besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem
Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird empfohlen, für die Gestaltung von exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zu Grunde
zu legen.
Die für die Zwischenprüfung relevanten Inhalte des Rahmenlehrplans werden in Lernortkooperationen zwischen den beruflichen Schulen und den betrieblichen bzw. überbetrieblichen
Ausbildungspartnern sowie in den regionalen Prüfungsausschüssen abgestimmt.
- 8 -
Teil VI:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin
Lernfelder
Zeitrichtwerte
Nr.
1. Jahr
1 Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
100
2 Demontieren, Instandsetzen und Montieren
80
von fahrzeugtypischen Baugruppen oder
Systemen
3 Prüfen und Instandsetzen elektrischer und
elektronischer Systeme
80
4 Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und
Regelungssystemen
60
5 Prüfen und Instandsetzen von Rahmen
2. Jahr
3. Jahr.
4. Jahr.
60
6
7
8
9
Prüfen und Instandsetzen von Fahrwerkssystemen
Prüfen und Instandsetzen der elektrischen
Anlage
Inspizieren und Einstellen von Antriebssystemen
80
60
80
Fachrichtung Fahrradtechnik
Montieren und Anpassen von Fahrrädern
100
10
12
Prüfen und Instandsetzen von Systemen der
Kraftübertragung
Umrüsten und Nachrüsten von Fahrzeugen
und Systemen
Instandsetzen und Aufbauen von Rädern
13
Präsentieren und Verkaufen von Fahrrädern
11
100
80
40
100
Summe
320
280
280
140
- 9 -
9
10
11
12
13
Fachrichtung Motorradtechnik
Prüfen und Instandsetzen von Verbrennungsmotoren
Diagnostizieren und Instandsetzen von Systemen des Motormanagements
Prüfen und Instandsetzen von Systemen der
Kraftübertragung
Instandhalten und Nachrüsten von Komfortund Sicherheitssystemen
Präsentieren und Verkaufen von Motorrädern
100
100
80
100
40
Summe
320
280
280
140
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Lernfeld 1:
Warten und Pflegen von Fahrzeugen
oder Systemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Pflege- und Wartungsarbeiten zur Funktions- und Werterhaltung an Fahrzeugen oder berufstypischen Systemen durch.
Sie ermitteln Kundenerwartungen zur Auftragsabwicklung und reagieren auf Kundenwünsche. Sie führen Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Lieferanten und beachten die
Bedeutung der Kundenpflege. Sie zeigen eine positive persönliche Einstellung gegenüber
ihrer Werkstattarbeit und übernehmen Verantwortung für den Geschäftsprozess.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Funktionseinheiten der Fahrzeuge oder berufstypischer Systeme und beschreiben die Funktion der Teilsysteme. Sie wenden Verfahren zur Analyse und Veranschaulichung von Funktionszusammenhängen an.
Sie nutzen Servicepläne und Reparaturleitfäden, beschaffen sich technische Unterlagen und
wenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung zur Informationsgewinnung und Dokumentation an. Sie setzen die dem Service zugrunde liegenden Regeln, Normen und Vorschriften um.
Sie stellen die Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen
sicher.
Im Rahmen der Servicearbeiten entwickeln sie Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein und
wenden die Vorschriften für den Arbeits- und Umweltschutz sicher an.
Sie dokumentieren die durchgeführten Wartungsarbeiten und informieren über deren Art und
Umfang.
Inhalte:
Arbeitsplanung
Herstellerunterlagen
Servicekonzepte und -umfänge
Reparaturleitfäden und Servicepläne
Blockschaltbilder, Diagramme und Funktionsschemata
Technische Systeme und Teilsysteme
Technische Informations-, Kommunikations- und Dokumentationssysteme
Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen
Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe
Ersatzteil- und Materialbedarfslisten
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, Straßenverkehrsordnung
Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
Entsorgung und Recycling
Arbeitsqualität
Gesprächsführung und Kommunikationsregeln
Verbale und nonverbale Kommunikation
Konfliktvermeidungsverhalten
Moderations- und Präsentationstechniken
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Lernfeld 2:
Demontieren, Instandsetzen und Montieren
von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder
Systemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Demontage, Instandsetzung und Montage einer oder
mehrerer Baugruppen eines Fahrzeuges oder einer berufstypischen Anlage und führen diese
durch. Sie wenden betriebliche Informationssysteme zur Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsprozessen an und nutzen insbesondere digitale Datenträger. Sie berücksichtigen
gesetzliche- und Herstellervorschriften und wenden technische Kommunikationsmittel an.
Die Schülerinnen und Schüler setzen Werkzeuge, Maschinen, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe funktionsgerecht ein. Bei der Demontage prüfen sie die Bauteile und Bauelemente auf
Wiederverwendbarkeit bzw. Wiederverwertbarkeit.
Bei der Herstellung von lösbaren Verbindungen, insbesondere den Schraubverbindungen,
beachten sie die technischen Daten und Montagevorschriften. Im Zuge der Instandsetzung
von Bauteilen, Baugruppen, Systemen und Anlagen führen sie die erforderlichen Arbeiten
zum Umformen und Trennen von Halbzeugen durch, insbesondere Bohrarbeiten sowie Gewindeherstellungs- bzw. –instandsetzungsarbeiten. Sie wenden die Prüfgeräte zur Ermittlung
von Längen, Durchmessern und Gewinden an.
Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren, bewerten, dokumentieren und präsentieren ihre
Arbeitsergebnisse.
Sie kommunizieren mit Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden.
Inhalte:
Demontage-, Instandsetzungs- und Montagepläne
Fahrzeuge, fahrzeugspezifische Bauteile, Baugruppen und Systeme
Maschinen, Montagewerkzeuge und Werkstoffe
Bohrungen und Gewinde
Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen von Flächen, Längen und Gewinden
Schrauben und Schraubenverbindungen
Anzugsdrehmomente
Korrosionsschutz
Haftungsrecht
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Lernfeld 3:
Prüfen und Instandsetzen elektrischer
und elektronischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen und Fehlerbeschreibungen
die Prüfung und Instandsetzung von elektrischen und elektronischen Systemen an Fahrzeugen
oder berufsspezifischen Systemen.
Zur Informationsgewinnung verwenden sie konventionelle und elektronische Informationssysteme. Sie nutzen Schaltpläne und andere technische Dokumentationen der Elektrotechnik /
Elektronik bei der Analyse von Grundschaltungen elektrischer Bauelemente an..
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Fehlersuche an Fahrzeugen oder berufsspezifischen
Systemen durch und setzen elektrische und elektronische Systeme instand. Sie wählen die
erforderlichen Prüf- und Messgeräte aus. Sie messen und ermitteln elektrische Größen, wenden dabei Tabellen und Formeln an und beurteilen die Messwerte und Signale.
Sie wenden die Unfallverhütungsvorschriften zur Vermeidung von Gefahren im Umgang mit
elektrischem Strom an.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse und bewerten diese
durch Vergleichen mit errechneten Größen und Herstellervorgaben Unter Berücksichtigung
grundlegender Kommunikationsregeln präsentieren sie ihre Arbeitsergebnisse.
Inhalte:
Schaltpläne
elektrische und elektronische Bauelemente, Baugruppen und Systeme
elektrische und elektronische Schaltungen, Grundgrößen und Signale
Elektrische Mess- und Prüfgeräte
Installationsvorschriften
Schaltzeichen, Klemmenbezeichnungen
Leitungen, Leitungsverbindungen
Vorschriften zur Prüfung elektrischer / elektronischer Systeme
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Umgang mit elektrischen Bauteilen
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Lernfeld 4:
Prüfen und Instandsetzen von
Steuerungs- und Regelungssystemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung
Die Schülerinnen und Schüler planen an Hand von Arbeitsaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von fahrzeugspezifischen Steuerungs- und Regelungssystemen.
Zur Beschaffung notwendiger Informationen wenden sie herstellerspezifische Informationssysteme an und nutzen die Kenntnisse von Mitarbeitern und Vorgesetzten.
Sie unterscheiden Steuerungen und Regelungen und ordnen fahrzeugtypische Baugruppen
und Bauteile hydraulischen, pneumatischen oder elektrisch/elektronischen Systemen zu. Sie
analysieren Funktionszusammenhänge und wenden grundlegende Prüf- und Messverfahren
zur Untersuchung der Signal-, Stoff- und Energieflüsse an.
Sie benutzen Vorschriften und Regelwerke zur systematischen Fehlersuche und entwickeln
Strategien zur Problemlösung.
Die Schülerinnen und Schüler demontieren und montieren steuerungs- und regelungstechnische Bauteile und kontrollieren die Funktion des Gesamtsystems durch Prüf- und Messverfahren. Sie dokumentieren ihre Prüf- und Messergebnisse und beurteilen diese durch Vergleichen
mit errechneten Größen und Herstellervorgaben. Sie grenzen auftretende Fehler und Abweichungen systematisch ein und beheben diese.
Bei der Durchführung der Arbeitsaufträge beachten die Schülerinnen und Schüler die Normen
und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität. Beim Umgang mit hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen/elektronischen Systemen wenden sie die Vorschriften des Arbeitsund Umweltschutzes an.
Inhalte
Reparaturleitfäden, Funktionsschemata, Fehlersuchpläne
Steuerkette, Regelkreis
Steuerungs- und regelungstechnische Größen
Sensoren, Aktoren, EVA-Prinzip
Grundschaltungen der Steuerungs- und Regelungstechnik
Symbole, logische Verknüpfungen
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei hohen Drücken
Entsorgung von Betriebsstoffen
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Lernfeld 5:
Prüfen und Instandsetzen von Rahmen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Prüfung und Instandsetzung von Rahmen sowie die
Montage von Zusatzeinrichtungen und Anbauteilen an Rahmen.
Im Gespräch mit dem Kunden erfragen sie Einzelheiten zur Präzisierung und Erledigung des
Auftrages.
Nach der Schadensdiagnose des Rahmens bzw. zur Herstellung und Anbringung von Teilen
erstellen sie für den Kunden eine Vorkalkulation. Bei Feststellung von über den Auftrag hinausgehenden Arbeiten holen sie die Zustimmung des Kunden ein.
Bei der Planung, Durchführung und Kontrolle des erteilten Arbeitsauftrages nutzen sie alle
verfügbaren Informationssysteme.
Sie werten die Informationen aus und führen den Arbeitsauftrag durch.
Sie dokumentieren die Mess- und Prüfergebnisse der Rahmendiagnose und vergleichen sie
mit vorgegebenen Werten. Nach der Beurteilung des Schadensausmaßes treffen sie eine Entscheidung in Bezug auf Wiederverwendbarkeit, Reparatur oder Austausch.
Im Zusammenhang mit Anbauten, Zusatzeinrichtungen und Reparaturen werden Teile ausgewählt oder gefertigt und verbaut.
Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse.
Sie handeln verantwortlich hinsichtlich fehlerhafter Beurteilungen, Montagen und Reparaturen in Bezug auf Produkthaftung und Gewährleistung.
Bei der Fahrzeugübergabe erläutern sie dem Kunden die durchgeführten Arbeiten, die Rechnungserstellung und begründen einen eventuellen Mehraufwand.
Inhalte:
Gespräche mit Kunden und Mitarbeitern
Arbeitsauftrag
Rahmenprüf- und Messgeräte
Richtwerkzeuge
Rahmenaufbau und –geometrie
Rahmenwerkstoffe, Werkstoffkennwerte
Werkstoffverhalten bei Bearbeitung, Wärmebehandlung, Belastung
Umformen, Trennen, Anpassen von Anbauteilen
Schutzgasschweißen, Hartlöten, Weichlöten
Kleben, Nieten, Schrauben, Klemmen, Stecken
Haftungsrecht
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Lernfeld 6:
Instandhalten von Fahrwerkssystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Instandhaltungung von Fahrwerkssystemen und führen sie durch.
Durch Kommunikation mit dem Kunden erhalten sie Informationen zur Fehlereingrenzung
und zur Abstimmung der Fahrwerkssysteme nach individuellen Wünschen.
Sie nutzen technische Unterlagen und wenden die Möglichkeit der Datenverarbeitung zur
Informationsgewinnung und Dokumentation an.
Zur Ermittlung von Verschleiß oder Schäden bei unterschiedlichen Systemen setzen sie entsprechende Mess- und Prüfgeräte ein und beurteilen die Ergebnisse unter dem Aspekt von
Wiederverwendbarkeit oder Austausch. Sie demontieren und montieren die Systeme, Gruppen
und Elemente, insbesondere der verschiedenen Lagerarten und stellen diese ein.
Sie führen eine Funktionskontrolle durch, dokumentieren diese und präsentieren dem Kunden
ihre Arbeitsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler handeln verantwortungs- und qualitätsbewusst im Sinne der
Funktions- und Werterhaltung.
Inhalte:
Betriebsstoffe
Radaufhängungen
Federung, Dämpfung
Lenkung
Räder, Reifen
Bremsen
Lagerungen
Werkstoffe
Oberflächenschutz
StVZO, Normen
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Lernfeld 7:
Prüfen und Instandsetzen der
elektrischen Anlage
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen und Fehlerbeschreibungen
Instandsetzungsarbeiten an Elementen, Gruppen und Systemen der elektrischen Anlage von
Fahrzeugen und führen diese durch.
Sie nutzen technische Unterlagen und elektronische Systeme zur Informationsgewinnung und
Dokumentation.
Nach Auswertung aller Informationen legen sie die Diagnose- und Arbeitsschritte fest, wählen die Mess- und Prüfmittel aus und führen unter Beachtung der Vorschriften eine systematische Fehlersuche durch.
Die ermittelten Messwerte und Signale werden in einem Mess- und Prüfprotokoll festgehalten
und beurteilt.
Sie führen eine Funktionskontrolle durch, dokumentieren alle für die Rechnungserstellung
notwendigen Daten und geben sie in den innerbetrieblichen Ablauf weiter.
Inhalte:
Dokumentationsunterlagen
Schaltpläne, Fehlersuchpläne
Vorschriften zur Prüfung elektrischer / elektronischer Systeme
Energieerzeugung
Energiespeicherung
Elektrische Starthilfen
Beleuchtungs- und Signalanlage
Schaltzeichen, Klemmenbezeichnung
Steuerungs- und Regelungssysteme
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Lernfeld 8:
Inspizieren und Einstellen von
Antriebssystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Kundengespräche zur anstehenden Inspektion. Sie dokumentieren Kundeninformationen zu aufgetretenen Störungen im Antriebssystem.
Sie beschaffen Informationen zur Durchführung von Inspektions- und Einstellarbeiten. Zur
Veranschaulichung von Elementen, Gruppen und Systemen nutzen sie Kommunikationsmedien und Datenträger.
Sie werten die Informationen aus und planen die Feststellung des Istzustandes.
Die Schülerinnen und Schüler führen Funktionskontrollen durch. Sie demontieren und montieren Gruppen und Systeme des Antriebs im Rahmen der Inspektion und zur Beseitigung
von Störungen.
Sie prüfen alle vom Hersteller zur Funktions- und Werterhaltung vorgesehenen Größen und
Einstelldaten.
Sie erstellen Mess- und Prüfprotokolle des Istzustandes und beurteilen die Ergebnisse. Sie
leiten notwendige Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Sollzustandes ab und
führen diese durch.
Sie beurteilen ihre Arbeitsergebnisse in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit, dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und leiten die Unterlagen innerbetrieblich
weiter.
Sie informieren den Kunden bei der Fahrzeugübergabe über durchgeführte und notwendige
weiterführende Arbeiten.
Inhalte:
Wartungs- und Inspektionspläne
Motorprüfgeräte
Arbeitsverfahren und Aufbau von 2- und 4- Takt- Otto- Motoren
Motorsteuerung, -schmierung, -kühlung
Kraft- und Schmierstoffe, Kühlflüssigkeit
Gemischbildung (Vergaser), Abgas, Zündeinstellung
Kettengetriebe
Automatische Kraftübertragung
Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen der Antriebsysteme
Umweltschutz, Entsorgung
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Fachrichtung Fahrradtechnik
Lernfeld 9
FT:
Montieren und Anpassen von
Fahrrädern
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Montage und Anpassung von Fahrrädern nach Arbeitsauftrag und führen sie aus.
Sie nehmen die Wünsche des Kunden bezüglich des Fahrzeugtyps, der Ausstattung und dem
Verwendungszweck entgegen und zeigen im Gespräch mögliche Alternativen auf.
In Bezug auf die individuellen Wünsche und ergonomischen Gegebenheiten beschaffen sie
die notwendigen Informationen und werten sie aus.
Sie erstellen und unterbreiten dem Kunden einen Kostenvoranschlag.
Nach Erteilung des Auftrages planen sie den Arbeitsablauf, beschaffen die notwendigen Bauteile und Baugruppen und bauen das Fahrrad unter Berücksichtung aller zu beachtenden Vorschriften auf.
Nach Fertigstellung kontrollieren und bewerten sie ihre Arbeit in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Sie dokumentieren alle für die Rechnungserstellung notwendigen Daten und geben sie in den
innerbetrieblichen Ablauf weiter.
Bei der Übergabe präsentieren sie ihre Ergebnisse, erläutern die Rechnungsstellung und weisen den Kunden in die Bedienung und sachgerechte Verwendung ein.
Inhalte:
Komponentenkataloge, Montagevorschriften
Spezialwerkzeuge
Lagerhaltung
Betriebswirtschaftliche und kundenorientierte Kalkulation
Fahrradtypen
Rahmen- und Komponentenauswahl
Rahmenvorbereitung
Gabel
Lenkkopflager, Tretlager
Vorbau, Lenkerbügel
Antriebssysteme, Kraftübertragung
Schalt- und Bremssysteme mit Betätigungseinrichtungen
Sattel, Sattelstütze
Bedienungsanleitung
Haftungsrecht, Gewährleistung, Garantie
Qualitätsmanagement
- 19 -
Lernfeld 10
FT:
Prüfen und Instandsetzen von
Kraftübertragungs- und Bremssystemen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von Kraftübertragungs- und Bremssystemen und führen
sie durch.
Durch die Kommunikation mit dem Kunden erhalten sie Informationen zur Fehlereingrenzung. Sie nutzen technische Unterlagen und erkennen die Funktion der Systeme. Sie diagnostizieren Störungen und werten die Ergebnisse zur Planung der Instandsetzungsarbeiten aus.
Sie demontieren und beurteilen die Bauteile, Baugruppen und Systeme unter dem Aspekt von
Wiederverwendbarkeit oder Austausch und führen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten
durch. Sie montieren die Systeme, stellen sie ein und kontrollieren deren Funktion.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse und beurteilen diese in
Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Inhalte:
Tretantrieb
Kraftübertragungselemente
Kettenschaltung
Nabenschaltung
Bremssysteme
Betätigungseinrichtungen
Berechnungen zu Übersetzung, Entfaltung
- 20 -
Lernfeld 11
FT:
Umrüsten und Nachrüsten von
Fahrzeugen und Systemen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Um- und Nachrüstung von Fahrzeugen und Systemen. Im Dialog mit dem Kunden erfragen sie die Wünsche nach Umrüstungen und Nachrüstungen am Fahrzeug und einzelnen Systemen.
Nach einer Überprüfung legen sie den notwendigen Arbeitsumfang fest und informieren den
Kunden über die Kosten.
Zur Durchführung des Arbeitsauftrages beschaffen sie Informationen unter Nutzung aller internen und externen Möglichkeiten und werten diese aus.
Die Schülerinnen und Schüler führen alle Maßnahmen zur Umrüstung bzw. Nachrüstung
durch.
Sie stellen die Systeme ein und passen sie dem Fahrer und dem Verwendungszweck an.
Sie beurteilen ihre Arbeitsergebnisse in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit, dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und leiten die Unterlagen innerbetrieblich
weiter.
Sie übergeben das Fahrzeug dem Kunden, erläutern die Rechnungsstellung und weisen auf
besondere Gegebenheiten bezüglich der Bedienung und des Fahrens hin.
Inhalte:
Komponentenkataloge
Montageanleitung
Gesetzliche und Herstellervorschriften, Normen
Komfort- und Sicherheitssysteme
Schaltungssysteme
Betätigungseinrichtungen
Kompatibilität
Lenkeinrichtung
Lichttechnische Einrichtung
Zubehör
Sonderfahrzeuge
Bedienungsanleitung
Haftungsrecht, Gewährleistung
Auf
- 21 -
Lernfeld 12
FT:
Instandsetzen und Aufbauen
von Rädern
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Schadens- und Verschleißfeststellung durch.
Sie schlagen dem Kunden Maßnahmen zur Behebung vor und erläutern den Umfang der auszuführenden Arbeiten und die entstehenden Kosten.
Entsprechend dem Arbeitsauftrag planen sie nach der Beschaffung und Auswertung von Informationen die Instandsetzung oder den Neuaufbau des Rades.
Sie kontrollieren und bewerten ihre Arbeit in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Sie dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und geben die Unterlagen in den innerbetrieblichen Ablauf.
Bei der Übergabe des Rades erläutern sie dem Kunden die durchgeführten Arbeiten und die
Rechnungsstellung.
Inhalte:
Radarten
Naben
Speichen, Nippel, Felgen
Einspeicharten,
Zentrierung
Bereifung
Lagerungen
Berechnungen und Versuche zur Radbelastung
- 22 -
Lernfeld 13
FT:
Präsentieren und Verkaufen
von Fahrrädern
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Präsentation von Fahrzeugen, Ausrüstungen und
Dienstleistungen unter Berücksichtigung des vorgegebenen Verkaufs- und Ausstellungsbereiches.
Sie beschaffen die erforderlichen Informationen und werten sie aus.
Sie führen die Präsentation kunden- und angebotsorientiert und unter Beachtung der Vorschriften durch.
Beim Verkauf beraten sie die Kunden in Bezug auf Nutzen, Technik und Einsatzbereich des
Fahrzeuges und empfehlen bei Bedarf individuelle Lösungen.
Sie bieten weitere sinnvolle Ausrüstung für Fahrzeug und Person an und weisen auf besondere Dienstleistungen des Fachgeschäftes hin.
Bei der Übergabe der Ware informieren sie den Kunden über Bedienung, Gebrauch und Pflege.
In den Kundengesprächen benutzen die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet fachspezifische Terminologie.
Inhalte:
Vorschläge von Herstellern, Zulieferern, Einkaufsverbänden
Lokale Wettbewerber, Angebotsvergleich
Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern
Rechtsvorschriften - Wettbewerbsrecht, Preisangabenverordnung, Warenkennzeichnung
Kostenberechnung – Kalkulationsverfahren, Prozentrechnung, Zinsrechnung
Verkaufsaktive Raumgestaltung – waren-, verwendungs-, themenorientierte Warenplatzierung
Virtuelle Angebote, Mediale Architektur (Licht, Ton)
Präsentation im Internet
Präsentationsfehler
Produktmerkmale – Hersteller, äußere Merkmale, Besonderheiten, Gütesiegel, Bedienung
Verkaufsgespräche – Fragetechnik, Kundentypen, Kundenerwartungen, Kundenansprüche
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Reklamation,
Umtausch, Rücknahmepflicht, Garantie, Kulanz
Kaufvertrag
Abwicklung von Geldgeschäften - Barzahlung, Kreditkartensysteme, Finanzierungen
Kundenunterlagen
Kundenregistrierung, Wartungsverträge, Reiseangebote, Fahrradevents
Haftungsrecht, Gewährleistung
- 23 -
Fachrichtung Motorradtechnik
Lernfeld 9
MT:
Prüfen und Instandsetzen von
Verbrennungsmotoren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von Verbrennungsmotoren und führen sie durch.
Durch Kommunikation mit dem Kunden erhalten sie Informationen zur Fehlereingrenzung
und bestimmen durch Prüfen und Messen die Störungsursachen.
Sie beschaffen Informationen, unter besonderer Einbeziehung digitaler Kommunikationsmedien und werten sie zur Planung der Instandsetzungsarbeiten aus.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den vorläufigen Arbeitsaufwand und erstellen einen
Kostenvoranschlag.
Bei nicht vorhersehbar aufgetretenen Mängeln informieren sie den Kunden.
Sie demontieren und beurteilen die Bauteile, Baugruppen und Systeme unter dem Aspekt von
Wiederverwendbarkeit oder Austausch und führen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten
durch. Sie montieren die Systeme, stellen sie ein und kontrollieren deren Funktion.
Bei allen Arbeiten beachten sie gegebene Vorschriften.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse und beurteilen diese in
Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Inhalte:
Reparaturanleitungen
Ersatzteillisten
Motorprüf- und Messgeräte
Werkstoffe
Kurbelgehäuse, Zylinder, Zylinderkopf
Elemente des Kurbeltriebs
Elemente der Motorsteuerung
Elemente der Motorkühlung und -schmierung
Berechnungen von Motorkenngrößen
Entsorgung von Schmierölen und Kühlflüssigkeiten
Qualitätsmanagement
- 24 -
Lernfeld 10
MT:
Diagnostizieren und Instandsetzen
von Systemen des Motormanagements
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen durch den Kunden die Prüfung und Instandsetzung von Systemen des Motormanagements
und führen sie durch.
Sie beschaffen Informationen zur systematischen Fehlereingrenzung
Sie ermitteln die vorhandenen Systemparameter, erstellen Mess- und Prüfprotokolle und vergleichen die Istwerte mit den Herstellerangaben. Sie legen die Instandsetzungsarbeiten fest
und führen sie durch.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Arbeitsergebnisse in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Sie dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und geben die Unterlagen in den innerbetrieblichen Ablauf.
Bei der Fahrzeugübergabe erläutern sie dem Kunden die durchgeführten Arbeiten.
Sie verwenden berufsspezifische Fachterminologie und fremdsprachige Begriffe.
Inhalte:
Gemischbildungseinrichtungen
Zündsysteme
Abgasnachbehandlung
Steuerkette, Regelkreise
Umweltschutz
- 25 -
Lernfeld 11
MT:
Prüfen und Instandsetzen von
Systemen der Kraftübertragung
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von Systemen der Kraftübertragung und führen sie durch.
Durch Kommunikation mit dem Kunden erhalten sie Informationen zur Fehlereingrenzung.
Sie nutzen technische Unterlagen, bestimmen durch Messen und Prüfen Störungsursachen
und werten die Ergebnisse zur Planung der Instandsetzungsarbeiten aus.
Sie demontieren und beurteilen die Bauteile, Baugruppen und Systeme unter dem Aspekt von
Wiederverwendbarkeit oder Austausch und führen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten
durch. Sie montieren die Systeme, stellen sie ein und kontrollieren deren Funktion.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse und beurteilen diese in
Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit.
Inhalte:
Reparaturanleitungen
Ersatzteillisten
Kupplungen, Primärantrieb
Wechselgetriebe
Sekundärantrieb
Automatikgetriebe
Berechnungen zur Kraftübertragung
- 26 -
Lernfeld 12
MT:
Nachrüsten und Instandhalten von
Komfort- und Sicherheitssystemen
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Reparaturaufträgen und Fehlerbeschreibungen durch den Kunden die Instandhaltung von Komfort- und Sicherheitssystemen.
Im Gespräch mit dem Kunden ermitteln sie den individuellen Bedarf an Komfort- und Sicherheitssystemen und beraten sie zu entsprechenden Nachrüstungen.
Zur Informationsgewinnung nutzen sie technische Unterlagen und planen die weiteren Arbeiten.
Sie führen die Arbeiten unter Berücksichtigung aller zu beachtenden Vorschriften durch.
Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Systeme auf ihre Funktion.
Sie beurteilen ihre Arbeitsergebnisse in Bezug auf Qualität, Aufwand und Kundenzufriedenheit, dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und leiten die Unterlagen innerbetrieblich
weiter.
Sie informieren den Kunden bei der Fahrzeugübergabe über die durchgeführten Arbeiten und
die Bedienung der Komfort- und Sicherheitssysteme.
Inhalte:
Schaltpläne, Einbauanleitung
Herstellerunterlagen, Ersatzteil- und Zubehörlisten
Diagnosegeräte
Mechanische Systeme
Hydraulische Systeme
Pneumatische Systeme
Elektrische Systeme
Elektronische Systeme
Datenkommunikationssysteme
- 27 -
Lernfeld 13
MT:
Beraten von Kunden bei der Auswahl
von Zubehör
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler beraten den Kunden bei der Auswahl von Motorradzubehör sowie
von Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen und deren Pflege.
Sie prüfen Kundenwünsche auf die technische, gesetzliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit und
informieren ihn über Zweckmäßigkeit und Sicherheitsaspekte von Bekleidung, Ausrüstung und
Zubehör. Sie informieren über Um- und Nachrüstmöglichkeiten von Zubehör und Anbauteilen
sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Sie kalkulieren die Nachrüstbzw. Ausrüstungskosten und geben Auskunft über Original- oder Zweitausrüsterprodukte.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Um- und Nachrüstung und formulieren den Auftrag.
Inhalte:
Beratungs- und Verkaufsgespräch
Modische und technische Trends
Bekleidungs- und Ausrüstungskataloge
Sicherheitsausrüstungen
Zubehör- und Nachrüstungskataloge
gesetzliche Vorschriften und Freigaben
Nachrüstteile und -baugruppen
Wartung und Pflege
Gewährleistung

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