Johnson & Johnson Safe Fleet Fahrsicherheits-programm Handbuch
Im Folgenden finden Sie kurze Informationen zum Fahrsicherheits-programm Safe Fleet.
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Informationen für Firmenwagenfahrer Unser Credo Allem voran steht unsere Verantwortung gegenüber den Ärzten, Krankenschwestern und Patienten, aber auch gegenüber Müttern, Vätern und all den Menschen, die unsere Produkte verwenden oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Die Erfüllung ihrer Ansprüche erfordert von uns stets hohes Qualitätsniveau. Wir müssen ständig bemüht sein, unsere Kosten so niedrig wie möglich zu halten, damit wir vernünftige Preise beibehalten können. Aufträge unserer Kunden müssen umgehend und zuverlässig ausgeführt werden. Unseren Lieferanten wie auch unseren Abnehmern sollen wir die Möglichkeit geben, einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Unser Credo Verantwortung tragen wir auch für unsere Mitarbeiter, für alle jene Frauen und Männer. die auf der ganzen Welt bei uns tätig sind. Jeder von ihnen ist als Individuum zu achten. Ihre Würde muss respektiert und ihre Verdienste müssen anerkannt werden. Sie müssen auf die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes vertrauen können. Die Vergütung für die Arbeit muss fair und angemessen sein, die Arbeitsplätze unfallsicher, sauber und ordentlich. Wir müssen unsere Mitarbeiter auch bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Familien unterstützen. Die Mitarbeiter sollen sich ermutigt fühlen, Vorschläge zu machen und auch Beschwerden vorzutragen. Bei entsprechender Qualifikation muss Chancengerechtigkeit gegeben sein, sowohl bei der Einstellung als auch bei Forderung und Beförderung. Dabei ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass fähige Führungskräfte zur Verfügung stehen, die gerecht und ethisch handeln. 2 Verpflichtet fühlen wir uns auch gegenüber dem Gemeinwesen, in dem wir leben und arbeiten, aber auch gegenüber der ganzen Menschheit. Wir müssen uns als gute Staatsbürger erweisen, das Gemeinwohl im Auge haben, Wohltätigkeits-Organisationen unterstützen, sowie auch unseren angemessenen Teil an Steuern tragen. Wir müssen uns für die Verbesserung allgemeiner Lebensbedingungen, speziell der Gesundheitsfürsorge und der Bildung, einsetzen. Wir haben das uns für unsere Arbeit anvertraute Firmeneigentum in gutem Zustand zu erhalten und wollen dabei den Schutz der Umwelt nicht außer acht lassen. Schliesslich sind wir unseren Aktionären gegenüber verantwortlich. Ein angemessener Gewinn muss erwirtschaftet werden. Wir sollen neuen Ideen gegenüber stets aufgeschlossen bleiben. Die Forschung ist voranzutreiben, fortschrittliche Entwicklungsprogramme sind zu entwerfen, durch Fehler entstandene Verluste müssen getragen werden. Neue Ausrüstungen müssen erworben, neue Einrichtungen erstellt werden; auch sind neue Produkte auf den Markt zu bringen. Reserven als Vorsorge für schlechtere Zeiten müssen gebildet werden. Wenn wir nach diesen Grundsätzen handeln, werden die Aktionäre eine angemessene Dividende erwarten können. I. Einleitung II. Die Programmelemente III. Die weltweit gültige Safe Fleet Policy IV. Was Sie als Fahrer wissen müssen a) Fahrzeugzubehör b) Wissenswertes über Reifen c) Ihre Pflicht als Fahrer aus der Straßenverkehrsordnung d) Geschwindigkeit - Sind Sie auch zu schnell unterwegs ? e) Unzureichender Abstand f) Kleine Hinweise für sichere Fahrweisen V. Verhalten bei einem Unfall im Strassenverkehr VI. Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug VII. Die Ansprechpartner im Unternehmen VIII. Informationsquellen Inhalt IX. Schlusswort 3 „Die Arbeitsplätze müssen sauber, ordentlich und unfallfrei sein.“ So heißt es im Credo des Konzerns Johnson & Johnson. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird somit zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Gerade im Bereich des Führens von Firmenfahrzeugen spielt das Thema Sicherheit eine entscheidende Rolle. Jedes Mal, wenn Sie sich in Ihr Auto setzen, um zur Arbeit oder zu einem Kundenbesuch zu fahren, begeben Sie sich potentiell in Gefahr. Wetter, Straßenzustand sowie Einstellung und Können der Autofahrer - Sie eingeschlossen - ändern sich laufend. Eine Veränderung in die falsche Richtung, und die Herausforderung ist da - eine Herausforderung, die Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben bedrohen kann. Safe Fleet bietet Lösungen für diese Herausforderungen. Ein Fahrsicherheitsprogramm kann natürlich nicht das Wetter beeinflussen. Aber Safe Fleet kann Ihnen helfen, mehr Kontrolle darüber zu gewinnen, wie Wetter und Straßenzustand und andere Autofahrer Ihre Sicherheit im Straßenverkehr beeinflussen. I. Einleitung Dieses Programm kann jedoch nur zum Erfolg führen, wenn Sie als Fahrer es aktiv unterstützen. 4 Ein besseres Verkehrsklima lässt sich nicht verordnen oder erzwingen. Gefordert ist vielmehr das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen und seine Bereitschaft, einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit zu leisten ! Im Jahr 1996 wurde daher das Programm Safe Fleet ins Leben gerufen. Damit dieses Programm weltweit in allen Johnson & Johnson Companies umgesetzt werden kann, werden folgende sechs Programmelemente als Grundsatz angenommen und werden hier inhaltlich kurz beschrieben: Der Erfolg dieses Programms hängt natürlich davon ab, wie intensiv es durch das leitende Management getragen und vor allem gefördert wird. Die Konzernleitung überträgt dem leitenden Management jeder Company bestimmte Aufgaben, die eine effektive Förderung dieses Programms zum Ziel haben. Schließlich hat jeder Unternehmer die ethische und moralische Verpflichtung, seinen Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu garantieren. 2. Field Management Als weitere Voraussetzung zum Erfolg des Programms gilt es, die direkten Vorgesetzen für Safe Fleet zu sensibilisieren. So müssen diese mit ihren Mitarbeitern Unfallbesprechungen durchführen, um die Ursachen von Unfällen aufzudecken. Safe Fleet sollte ebenfalls ein Thema auf allen regionalen Meetings sein, um dadurch dem Projekt die nötige Aufmerksamkeit der Mitarbeiter und damit auch der Zielpersonen zu schenken. Mitarbeiterverantwortung zu übernehmen heißt auch, sich verantwortlich für die Sicherheit der Mitarbeiter zu zeigen. 3. Das Safe Fleet Team In jedem Land wird das Projekt Safe Fleet durch ein Team geleitet, welches sich aus Personen der entsprechenden J&J Unternehmen und deren Abteilungen zusammensetzt. Dieses Team hat die Organisation der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen mit Firmenfahrzeugen im Straßenverkehr zur Aufgabe. Die Aufzeichnung und Analyse von Unfällen ist hier ein wichtiges Instrument um Gefahrenschwerpunkte zu erkennen und demnach Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. 4. Fahrertraining und Fortbildung Der Erfolg dieses Projektes hängt in erster Linie von der sicheren und unfallfreien Fahrweise der Fahrzeugführer ab. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neue Mitarbeiter im Rahmen der Einführungstage mit dem Projekt vertraut gemacht werden. Diese Unterweisung soll vor der Übergabe des Firmenfahrzeuges erfolgen. Innerhalb von 90 Tagen muss dann ein Fahrsicherheitstraining erfolgen, welches im dreijährigen Turnus zu II. Die Programmelemente 1. Unterstützung durch die Unternehmensleitung 5 wiederholen ist. Nicht nur J&J-Mitarbeiter sollen trainiert werden, sondern auch die fahrberechtigten Familienangehörigen. Dem Coaching von „High-RiskDrivern“ (unfallauffällige Fahrer) kommt ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. II. Die Programmelemente 5. Motivation und Anerkennung 6 Um den Mitarbeiter von der Zweckmäßigkeit dieses Projektes zu überzeugen, reicht es meist nicht aus, ihn mit den Folgen von Unfällen im Straßenverkehr zu konfrontieren. Safe Fleet wird somit zu einem Produkt, welches durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Motivation und Anerkennung „vermarktet“ werden muss. Inwieweit dies in den einzelnen Unternehmen umgesetzt wird, bleibt der Unternehmensleitung überlassen. 6. Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Um die Fahrer von Firmenfahrzeugen nicht nur vor den Gefahren, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr hervorgerufen werden zu schützen, ist die aktive Einbindung des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in das Programm von großer Bedeutung. So ist die Teilnahme der Abteilungen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Unternehmen an der Arbeit des nationalen Safe Fleet Teams der Garant für das Aufdecken von sonstigen Gefährdungen, die z. B. durch ergonomische Gestaltungsmängel am Arbeitsplatz auftreten können. Der Arbeitsplatz, der für jeden Johnson & Johnson-Mitarbeiter das größte Risiko darstellt, ist das Fahrzeug. Daher sind die folgenden sieben weltweit gültigen Richtlinien über den Einsatz von Fahrzeugen in Kraft getreten, deren Beachtung verbindlich ist. Drei Richtlinien gelten für jeden Johnson & Johnson-Mitarbeiter, bzw. für jeden Geschäftszweig von Johnson & Johnson, der in Ausübung seiner Geschäftstätigkeit ein Fahrzeug führt. Dazu gehören zum Beispiel, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein, Geschäftsfahrten zwischen J&JNiederlassungen oder zu Orten außerhalb des Firmengeländes, Botendienste oder das Mitnehmen im Fahrzeug von Kollegen oder Geschäftspartnern. Weltweite Fuhrpark-Richtlinien von Johnson & Johnson, gültig für alle Johnson & Johnson-Mitarbeiter, die in Ausübung ihrer Tätigkeit ein Fahrzeug führen Die nachstehenden drei Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter von Johnson & Johnson-Gesellschaften. Dazu gehören: 1. 2. 3. Fahrer, die als Teil ihrer Tätigkeit regelmäßig ein Firmen- oder das eigene Privatfahrzeug führen (allgemein bezeichnet als „Außendienst“: Vertrieb, Service, Marketing) zum Fahren von Firmenwagen berechtigte Fahrer Fahrer, die während der Arbeit ihr Privatfahrzeug für Geschäftszwecke benutzen (Fahrten zwischen J&J-Niederlassungen, Botendienste, Mitnehmen im Fahrzeug von Kollegen oder Geschäftspartnern) I. Mobiltelefone Fahrern, die auf einer Geschäftsreise mit dem Auto fahren, ist es untersagt, während der Fahrt ein Mobiltelefon oder andere elektronische Geräte (Palm Pilots, Computer, Funkgeräte, GPS [Global Positioning System]) zu bedienen, wenn diese Geräte bei der Bedienung in der Hand gehalten werden müssen. III. Safe Fleet Policy Sieben Richtlinien gelten für alle von Johnson & Johnson anerkannten Fahrer, die als Teil ihrer Tätigkeit regelmäßig entweder Firmenfahrzeuge oder ihre Privatfahrzeuge fahren (allgemein bezeichnet als „Außendienst“: Vertrieb, Service, Marketing). 7 II. Alkohol und Drogen Es ist den Mitarbeitern untersagt, ein Firmen- oder anderes Fahrzeug zu führen, solange sie unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen. III. Sicherheitsgurte Fahrer und alle Beifahrer müssen während aller geschäftlichen Fahrten in einem Firmen- oder anderen Fahrzeug Sicherheitsgurte anlegen. III. Safe Fleet Policy Weltweite Fuhrpark-Richtlinien von Johnson & Johnson, gültig für alle Johnson & Johnson-Mitarbeiter, die als Teil ihrer Tätigkeit regelmäßig ein Fahrzeug führen 8 Zusätzlich zu den Richtlinien hinsichtlich Mobiltelefonen, Drogen & Alkohol und Sicherheitsgurten gelten die folgenden vier Richtlinien für den folgenden Personenkreis: 1. Mitarbeiter aller Johnson & Johnson-Gesellschaften, die als Teil ihrer Tätigkeit regelmäßig ein Firmen- oder Privatfahrzeug führen (allgemein bezeichnet als „Außendienst“: Vertrieb, Service, Marketing) 2. zum Fahren von Firmenwagen berechtigte Fahrer IV. Geeignete Fahrzeuge & erforderliche Voraussetzungen des Fahrers Alle Mitarbeiter, die aus geschäftlichen Gründen ein Firmen- oder anderes Fahrzeug führen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: A. Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis B. Einhaltung der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes C. Einhaltung aller Weltweiten Fuhrpark-Richtlinien von J&J V. Risikofahrer Als Risikofahrer (Fahrer, die innerhalb eines Jahres zwei oder mehr selbstverschuldete Unfälle verursachen) eingestufte Fahrer müssen an besonderen Schulungsmaßnahmen teilnehmen. VI. Fahrsicherheitstraining Alle Mitarbeiter, die als Teil ihrer Tätigkeit regelmäßig ein Firmen- oder Privatfahrzeug führen, haben die Pflicht: A. zum Zeitpunkt ihrer Einstellung, spätestens nach 90 Tagen an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen B. mindestens einmal alle drei Jahre an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen. VII. Fahrzeugwartung und -zustand III. Safe Fleet Policy Alle Firmenfahrzeuge müssen in den vom Hersteller oder der Leasing-Firma vorgeschriebenen Intervallen (Jahresinspektion, gefahrene Kilometer, etc.) gewartet werden. Der Gesamtzustand des Fahrzeugs (innen und außen) muss angemessen sein und sollte durch den Vorgesetzten kontrolliert werden. 9 a) Fahrzeugzubehör Für das Zubehör von Firmenwagen gelten in Deutschland, aber auch innerhalb des Konzerns bestimmte Vorschriften. Das Zubehör kann aber durch die einzelnen Companies ergänzt werden. Sie erfahren von dem Safe Fleet Beauftragten Ihres Unternehmens, was Sie als Zubehör für Ihre Sicherheit im Fahrzeug mitführen müssen. Mindestens müssen folgende Dinge in Ihrem Fahrzeug vorhanden sein: IV. Fahrerwissen Die Warnweste muß bei jedem Unfall oder Panne angezogen werden. Nur somit können Sie sicherstellen, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen werden. Als Firmenwagenfahrer sind Sie dazu verpflichtet ! 10 In jedem Firmenwagen muß sich ein Handfeuerlöscher befinden. Machen Sie sich mit der Handhabung vertraut. Auf dem Feuerlöscher sind alle wichtigen Informationen zum Umgang aufgedruckt. Wissen Sie wo Ihr Verbandskasten untergebracht ist ? Sehen Sie nach. Im Ernstfall bleibt Ihnen keine Zeit erst nach dem Verbandskasten zu suchen. Achten Sie darauf, dass entnommene Materialien auch wieder nachgefüllt werden. Wie wichtig Reifen für die Sicherheit im Verkehr sind, weiß jeder, der schon einmal auf nasser Fahrbahn ins "Rutschen" geraten ist. In vielen Situationen ist allein der Zustand Ihrer Reifen für einen Unfall entscheidend. Meist kann man Schäden nicht mit dem bloßen Auge erkennen. Ursachen für eine Beschädigung können längere Zeit zurück liegen, bevor sie äußerlich sichtbar werden. Die häufigsten Gründe für Reifendefekte: äußere Einwirkungen, aus denen Einfahr- und Schnittschäden resultieren x Anwendungsfehler, wie z.B. Fahren mit zu niedrigem Luftdruck oder Überfahren von Bordsteinen x 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Laufstreifen Profil und Mischung beeinflussen die Haftung auf der Straße. Laufstreifen-Unterplattte Verbindet den Laufstreifen mit der Nylonabdeckung. Microflanco Verbindet die Lauffläche mit dem Seitenteil. Nylonabdeckung (2 Lagen, spiralgewickelt) Sicherheitsbandage für Hochgeschwindigkeitsreifen. Stahlgürtel Festigkeitsträger; beeinflusst Fahreigenschaften und Reifenkontur. Karkasse (aus Rayon oder Polyester) Festigkeitsträger, konturbestimmend für den Querschnitt. Seitenteil Schützt die Karkasse. Liner Zur Abdichtung, statt Schlauch. Wulstschutz Beeinflusst die Stabilität, Felgenschutz. Kernreiter Beeinflusst die Stabilität. Kabel (Stahldraht) Sichert den Felgenschutz. Mischungs-Wulstschutz Schützt vor Montageschäden Kernfahne (Kreuzgewebe aus Kevlar oder Rayon) Beeinflusst die Stabilität. IV. Fahrerwissen So ist ein Reifen aufgebaut: 11 TECHNIK Luftdruck oder Reifenfülldruck Zu niedriger Luftdruck führt zu einer starken Erwärmung des Reifens. Die Folgen sind häufig: x x x x x Reifenschäden schlechte Fahrstabilität höherer Reifenverschleiß höherer Kraftstoffverbrauch Höherer Kraftstoffverbrauch führt zu einem höheren CO2-Ausstoß! Wichtig: Da Luft schleichend austritt, ist eine Fahrverhaltensänderung nicht spürbar! längerer Bremsweg IV. Fahrerwissen Richtiger Reifenfülldruck 12 x Der Reifen rollt mit der ganzen Lauffläche auf der Fahrbahn. x Das Profil fährt sich gleichmäßig ab = maximale Kilometerleistung x Größte Haftfläche = minimaler Bremsweg = optimale Kurvenstabilität = optimaler Fahrkomfort Zu hoher Reifenfülldruck x Der Reifen berührt nur mit der Mitte der Lauffläche die Fahrbahn und fährt sich dort stärker ab. x Geringe Haftfläche = längere Bremswege = verringerte Kurvenstabilität = der Reifen wird hart und fährt sich unkomfortabel x verringerte Lebensdauer der Reifen Zu niedriger Reifenfülldruck x Die Mitte der Lauffläche hat keine Bodenkontakt, der Reifen läuft auf seinen Schultern. x Erhöhter Reifenabrieb am Schulterbereich = geringere Kilometerleistung = starke Erhitzung der Reifen x x Längere Bremswege durch geringe Haftfläche Verringerte Lebensdauer der Reifen x x x x x x Luftdruck 2 x pro Monat und besonders vor langen Fahrten am kalten Reifen prüfen! Bei warmen Reifen in keinem Fall Luft ablassen! Luftdruck an die jeweilige Beladung anpassen. Informationen hierüber stehen in der Bedienungsanleitung, am Türholm oder Türdeckel. Bei Umrüstung auf Sonderreifen/Räder gelten spezielle Luftdruckangaben. Fragen Sie den Reifenhersteller, Umrüster oder Tuner. Reserverad regelmäßig kontrollieren! Immer Ventilschutzkappen aufsetzen. Profiltiefe Ab 4 mm Profiltiefe nimmt die Haftung bei nasser Fahrbahn ab. Hohe Aquaplaninggefahr bei Breitreifen. Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren! Empfohlene Mindestprofiltiefe Sommerreifen 3 mm und Winterreifen 4 mm. 8,0 mm 3,0 mm 1,6 mm Deutlich sind die tiefen Profilrillen zu erkennen, über die das Wasser bei der Fahrt abgeleitet wird. Nur im Stand sind bei 3 mm Profiltiefe kaum Unterschiede zum Neureifen auszumachen. Einige Stellen sind schon blank, die Rillen unterbrochen. Hier staut sich beim Fahren das Wasser. Der neue Reifen verliert bei 70 km/h kaum Bodenkontakt. Die Rillen verdrängen das Wasser. Es hat sich bereits ein Wasserkeil (oben) gebildet, der sich vorn unter den Reifen schiebt. Große Gefahr: Der Wasserkeil schiebt sich fast unter die gesamte Auflagefläche des Reifens. Zu schnell. Die Rillen schaffen es nicht mehr. Nur seitlich und hinten besteht Bodenkontakt. Nur noch seitlich Kontakt. Jede Brems- oder Lenkbewegung kann verhängnisvoll werden. Die Reifen heben ab, das Auto schwimmt, es ist vom Fahrer nicht mehr zu kontrollieren. bei Tempo 70 bei Tempo 100 IV. Fahrerwissen im Stand 13 Reifenbelastung und Geschwindigkeiten Speziell im Urlaub kommen mehrere Faktoren zusammen, die den Reifen extrem belasten. Daher Fahrzeug nicht überladen! Luftdruck beachten! í eventuell erhöhen! x keine zu hohe Geschwindigkeit! x hohe Außentemperaturen berücksichtigen! x x Reifenersatz IV. Fahrerwissen Verwenden Sie nur Reifen, die für Ihr Fahrzeug zugelassen sind (Fahrzeugschein Ziffer 20 bis 23). Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Umrüstungen, die nicht im Fahrzeugschein genannt werden, müssen mit entsprechendem Gutachten (ABE) nachträglich eingetragen werden. 14 Tipps x x x x x Keine Reifen o verschiedener Hersteller, o mit unterschiedlichem Profil, o mit unterschiedlicher Profiltiefe Vierradantrieb erfordert vier identische Reifen! Im Zweifelsfall bessere Reifen auf die Hinterachse! Bei Neumontage von Reifen immer neue Ventile einsetzen! Laufrichtungsvorgaben des Reifenherstellers beachten! Reifenlagerung und Pflege Vor Reifenwechsel zuerst Laufrichtung und Position markieren, (z.B. VR = vorne rechts). Reifen gründlich reinigen (keine Hochdruckgeräte!) und auf Beschädigungen überprüfen. Tipps Reifen immer kühl, trocken und dunkel lagern! Gummi altert durch Wärme schneller. x Benzin, Öl, Fett und Lösungsmittel von Reifen fernhalten! x Reifen mit Felgen am besten liegend stapeln oder hängend aufbewahren! Reifen ohne Felgen senkrecht stellen und von Zeit zu Zeit drehen! x Winterreifen Die Gummimischungen der Sommerreifen verhärten bei Temperaturen unter 7°C. Deshalb sind Winterreifen in der Kälte auch auf trockenen Straßen besser. x Besonders gefährlich im Winter: Breitreifen mit Sommerprofil und Hochgeschwindigkeitsreifen. x Immer vier Winterreifen aufziehen. x Falls die Reifenhöchstgeschwindigkeit unter der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegt, muss laut Gesetz ein Aufkleber mit der aktuellen Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers angebracht werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter: IV. Fahrerwissen x 15 Reifenbezeichnung IV. Fahrerwissen Jeder Reifen ist an der Seitenwand durch den Hersteller mit einer normierten Zahlen- und Buchstabenfolge gekennzeichnet. 16 Beispiel: 205/50 R 15 86 V Bedeutung: x 205 Breite des Reifens in mm x 50 Verhältnis Höhe zur Breite des Reifens in % (hier 50% der Breite) x R Kennzeichnung der Bauart "Radialreifen" x 15 Felgendurchmesser in Zoll x 86 Tragfähigkeitskennzahl (hier: 530 kg) x V Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse (hier: bis 240 km/h) Alterserscheinungen?! Die Lebenserwartung eines Reifens beträgt laut aktuellem Stand der Forschung maximal 10 Jahre. Reifentechniker und auch Verkehrssicherheitsexperten empfehlen allerdings Reifen, die älter als 6 Jahre sind, besonders aufmerksam zu checken. Das Material wird porös, die Gefahr von Schnittverletzungen wird höher und speziell bei Hochgeschwindigkeitsreifen steigt das Ausfallrisiko. c) Ihre Pflicht als Fahrer aus der Strassenverkehrsordnung Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für: sein Gehör den eigenen Zustand die Lesbarkeit der Kennzeichen die Besetzung und Ladung die Funktion der Beleuchtung Zustand des Fahrzeuges die Benutzung des Mobiltelefons Erläuterungen Für den Fahrbetrieb ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich. Das ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat, es lenkt oder dessen Bewegungsabläufe steuert. Auch bei Fahrzeugen, die ohne Fahrerlaubnis bewegt werden können, ist der Fahrzeugführer verantwortlich; er muss deshalb die notwendigen Fertigkeiten haben, z.B. bei Pferdekutschen (§ 31 StVZO). Die Pflichten des Fahrzeugführers bestehen vor der Inbetriebnahme, während der Fahrt und beim Parken. Für das Be- und Entladen ist er jedoch nur soweit verantwortlich, als es verkehrsbezogen erfolgt ( z.B. Lastverteilung auf dem Fahrzeug ). Daneben ist auch der Fahrzeughalter verantwortlich (OLG Düsseldorf VRS 74, 69), wenn er Kenntnis von Mängeln oder unzureichenden Sicherung des Fahrzeugs hat (§ 32 Abs. 2 StVZO). In diesem Fall darf er die Inbetriebnahme weder anordnen noch zulassen, solange die Mängel nicht beseitigt worden sind. Wer Halter ist, richtet sich nach der Eintragung im Fahrzeugschein; Abweichend dazu kann jedoch auch derjenige Halter sein, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das KFZ hat und es für eigene Rechnung gebraucht (BGH NZV 1997, 116). IV. Fahrerwissen Seine freie Sicht 17 Hier einige Urteile Der Führer hat vor Antritt der Fahrt eine Bremsprobe durchzuführen, um die volle Funktionsfähigkeit der Bremse festzustellen (OLG Koblenz 1976, VRS 51, 98). Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört ausreichender Treibstoff insoweit, als das KFZ nicht gefährdend liegen bleiben darf, z.B. auf Autobahnen (OLG Düsseldorf VerkMitt 2000 Nr. 79). Nicht nur die vorgeschriebenen, sondern auch die zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen ( z.B. Nebelschlussleuchte ) müssen ständig betriebsfähig sein (OLG Celle VerkMitt 1979 Nr. 45). IV. Fahrerwissen Der Fahrer hat zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch Änderungen am Fahrzeug wegfallen kann, z.B. nachträglicher Einbau eines anders gearteten Lenkrades (BayObLG VerkMitt 1975 Nr. 4 = VRS 48, 153) oder Aufkleben einer farbigen Folie an der Windschutzscheibe (OLG Koblenz VRS 47, 225). § 23 gilt auch im internationalen Verkehr für außerdeutsche Fahrzeuge im Sinne des § 1 IntVO (KG 1985 VRS 69, 309). 18 Rauchen am Steuer kann bei einer Verkehrslage, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, fahrlässig sein (OLG Düsseldorf NJW 1980). Der Fahrer hat die ordnungsgemäße Beladung des Fahrzeugs bei Fahrtantritt zu prüfen und nötigenfalls während der Fahrt zu überwachen. In gleicher Weise ist verantwortlich, wer ein beladenes Fahrzeug zur weiteren Führung übernimmt (BGH 1965 VRS 29, 26). Neben Freisprechanlagen sind auch „Headsets“ zulässig, sofern bei Gesprächsannahme nur ein Knopf am Telefon gedrückt werden muss. Kommt es bei der Benutzung dieser Geräte durch Unaufmerksamkeit zu einem Unfall, haftet der Fahrer zivilrechtlich (LG Frankfurt NZV 2001, 480). Wird hingegen beim Anwählen das Telefon in die Hand genommen, bleibt das Verbot auch für Headsets wirksam. Kopfhörer dürfen dabei nur einseitig verwendet werden, weil andernfalls gegen das Verbot des 23 Abs. 1 (Beeinträchtigung des Gehörs) verstoßen wird. Auch andere technische Lösungen, bei denen kein Hörer in die Hand genommen werden muss, bleiben zulässig, vor allem fest eingebaute Freisprechanlagen. Das Verbot umfasst nicht nur das Anwählen oder Gespräche, sondern auch die Versendung von SMS-Nachrichten, der Abruf von Internetdaten über Handy, Einspeichern von Nummern oder Einstellungen am Telefon während der Fahrt. Zum Begriff „Fahrt“ gehört der fließende Verkehr, somit grundsätzlich auch verkehrsbedingtes Warten, z.B. vor Ampelanlagen. d) Geschwindigkeit - Sind Sie auch zu schnell unterwegs ? Die Unfallursache "Geschwindigkeit" liegt in der Rangfolge der häufigsten Unfallgründe in Deutschland nach wie vor an erster Stelle. Das heißt: Bei jedem vierten Verkehrsunfall, bei dem mindestens eine Person verletzt oder getötet worden ist, war ein Unfallbeteiligter "zu schnell" unterwegs. Verkehrsteilnehmer kennen natürlich die gesetzlichen Tempolimits, wie etwa 50 km/h innerorts oder 100 km/h auf Außerortsstraßen sowie Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen etc. Geschwindigkeit als Unfallursache bedeutet häufig auch "nicht angepasst" gefahren zu sein, also: ohne die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse oder die persönlichen Fähigkeiten oder die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung berücksichtigt zu haben. Es gibt also einiges zu beachten, um sich und andere möglichst vor Schaden zu bewahren. Deshalb unsere Tipps: Tempo anpassen! Angepasst ist die Geschwindigkeit, wenn Sie notfalls sofort anhalten oder ausweichen können - das kann Menschenleben retten. Nur so schnell fahren, dass Sie innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können - bei schmalen Fahrbahnen müssen Sie innerhalb der halben Sichtweite anhalten können. Kein russisches Roulett im Nebel! Zu hohes Tempo kann zum Horror-Tripp werden. Durch den Nebelschleier fehlen Anhaltspunkte und Kontraste aus der Umgebung - die gefahrene Geschwindigkeit wird häufig unterschätzt, die Konzentration überfordert und Gefahrensituationen zu spät erkannt. Übrigens: Bei einer Sichtweite von weniger als 50 m dürfen Sie auf keinen Fall schneller als 50 km/h sein. Dann dürfen Sie auch Nebelschlussleuchten benutzen. Nicht schneller als das Schild erlaubt! Die Einhaltung von gesetzlichen Tempolimits müsste eigentlich selbstverständlich sein. Hier nochmals die wichtigsten Limitbestimmungen: - im Ort maximal 50 km/h - außerhalb maximal 100 km/h - Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsschilder - geschwindigkeitsbeschränkte Zonen (meistens Tempo-30-Zonen) - Schrittgeschwindigkeit in so genannten verkehrsberuhigten Bereichen IV. Fahrerwissen Auf Sicht fahren! 19 Oft wird der Anhalteweg aus der gefahrenen Geschwindigkeit unterschätzt. Als Faustregel gilt: Doppeltes Tempo bedeutet vierfachen Bremsweg. Dabei ist zu beachten, dass während der "Schrecksekunde" das Fahrzeug zunächst ungebremst weiterrollt, bis schließlich nach dem ersten Schreck aufs Bremspedal getreten wird. e) Unzureichender Abstand Das Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug hat häufig schlimme Folgen. Denken wir nur an die Massenkarambolagen auf den Autobahnen, die meist bei schlechter Sicht oder glatten Straßen geschehen. Wie kann Auffahren verhindert werden? Hier unsere Tipps: IV. Fahrerwissen Halber Tachoabstand! Außerhalb von Ortschaften empfiehlt sich ein Abstand, der der Hälfte der Tachoanzeige in Metern entspricht. Bei einem Tempo von 100 km/h sind das 50 Meter Abstand. Diese Strecke legt das Fahrzeug in etwa 2 Sekunden zurück. 20 Abstands-Test! Suchen Sie sich einen weiter entfernten Punkt aus, an dem das vor Ihnen fahrende Fahrzeug vorbeifährt. Und beginnen Sie dann zu zählen: "einundzwanzig ... zweiundzwanzig". Haben Sie den Punkt erreicht, bevor Sie zu Ende gezählt haben, ist Ihr Abstand zu gering. Sie können sich auch am Abstand der Leitpfosten orientieren. Auf Autobahnen stehen sie etwa alle 50 Meter, auf Landstraßen alle 25 Meter. Abstand im Ort! Fußgänger oder plötzliche Hindernisse auf der Fahrbahn können den Vorausfahrenden zum plötzlichen Bremsen zwingen. Damit müssen Sie bei der Wahl Ihres Abstands rechnen. Abstand bei schlechten Wetterbedingungen Bei schlechter Sicht wegen Nebel, Regen oder Schneefall größeren Abstand halten. Hier gilt die Regel: innerhalb der halben übersehbaren Strecke anhalten können. Gleiches gilt auf glatter, nasser oder verschmutzter Fahrbahn. Der Vorausfahrende denkt mit! Als Vorausfahrender darf ohne zwingenden Grund nicht stark gebremst werden, etwa weil man sich verfahren hat. Erst kontrollieren, ob jemand folgt, dann bremsen. f) Kleine Hinweise für sichere Fahrweisen Sehen und gesehen werden ! Beim Autofahren werden etwa 90 Prozent aller Sinneseindrücke über die Augen aufgenommen. Lässt das Sehen nach, kann das im Straßenverkehr gefährlich werden. Das gilt nicht nur für die zentrale Sehfunktion, auch das Dämmerungs- und Farbensehen, das Gesichtsfeld und die Blendungsempfindlichkeit spielen eine wichtige Rolle. Das Gesichtsfeld ist der optische Wahrnehmungsbereich, den man sieht, ohne die Augen und den Kopf zu bewegen. Ist das Gesichtsfeld eingeschränkt, vergrößert sich beim Sehen der tote Winkel. Bestimmte Bereiche des Verkehrsgeschehens können nicht mehr ausreichend oder gar nicht wahrgenommen werden. Ebenso spielt das "gesehen werden" eine wichtige Rolle. Achten Sie darauf, daß alle Leuchten Ihres Fahrzeuges funktionieren. Vor allem im Winter sollten die Leuchten regelmässig gereinigt werden. Bei einem Unfall oder einer Panne ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie das Warndreieck auf und warten Sie bei Pannen auf der Autobahn hinter der Leitplanke auf den Abschleppdienst. Firmenwagenfahrer sind dabei verpflichtet die Warnweste anzuziehen. Stellen Sie Ihre Kopfstütze richtig ein ! Die Oberkante der Kopfstütze sollte in gleicher Höhe wie die Kopfoberkante sein. Ebenso muß die Kopfstütze sehr nah zum Kopf eingestellt sein. Dadurch vermeiden Sie zumindest bei einem Heckaufprall das Zurückschnellen des Kopfes nach hinten und beugen somit Verletzungen der Halswirbelsäule vor. Aktive Sicherheitssysteme im Kraftfahrzeug kennen Autofahrer ihre Schutzengel? Aktive Sicherheitssysteme im Pkw sind den Autofahrern sehr wichtig, das Wissen darüber ist aber nur gering - so lautet das Ergebnis einer repräsentativen Studie, die Bosch vom Spiegel-Institut durchführen ließ. Darum erläutern wir Ihnen hier die wichtigsten aktiven Sicherheitssysteme die Unfälle vermeiden helfen, indem sie bereits im Vorfeld auf gefährliche Situationen reagieren: ABS: Sicheres, kontrolliertes Bremsen ohne blockierte Räder. Fast jeder Autofahrer kennt das ohnmächtige Gefühl, wenn ein Auto beim heftigen Bremsen mit blockierenden Rädern stur geradeaus rutscht und nicht mehr lenkbar ist. In solchen Situationen greift das Anti-Blockier-System (ABS) automatisch helfend ein und verhindert das Blockieren der Räder beim Bremsen: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil. Kommt ABS zum Einsatz, spürt der Fahrer dies durch ein Pulsieren des Bremspedals sowie durch ein lautes, tackerndes IV. Fahrerwissen HWS-Trauma Verletzungen der Halswirbelsäule werden durch den "Peitscheneffekt" des Kopfes bei einem Frontalund/oder Heckaufprall verursacht. Hier schnellt der Kopf innerhalb von Millisekunden nach hinten bzw. nach vorne. Wir können nicht immer alle Unfälle vermeiden - jedoch haben Sie es selbst in der Hand dieser Verletzungsart vorzubeugen: 21 Geräusch. Drei Schritte sind beim Bremsen mit ABS zu berücksichtigen: Stark Bremsen, auf der Bremse bleiben und dabei um das Hindernis herum lenken. ESP (Elektronisches Stabilitäts-Programm): Die Bremse, die lenkt. Jeder Fahrer hat schon einmal eine Schrecksekunde erlebt. Dämmerung, nasse oder gar vereiste Fahrbahn, schlechte Sicht - und plötzlich ein Hindernis auf der Straße - der Alptraum jedes Autofahrers. Hier hilft das Elektronische Stabilitäts-Programm (ESP), das die Schleudergefahr bei Kurvenfahrt reduziert und die Spurtreue des Fahrzeugs verbessert. Droht das Auto beispielsweise zu übersteuern und mit dem Heck auszubrechen, bremst das ESP die kurvenäußere Seite des Wagens ab. Zusätzlich zum Bremseingriff kann das ESP auch das Drehmoment des Motors drosseln und damit die Geschwindigkeit verringern. ASR (Antriebsschlupf-Regelung): Sichereres Beschleunigen und bessere Fahrstabilität Zu den unzähligen Gefahren, die im Straßenverkehr auf den Autofahrer lauern, zählt eine nasse, rutschige Fahrbahn. Nicht nur beim Bremsen, sondern auch beim Beschleunigen kann der Wagen plötzlich ausbrechen und außer Kontrolle geraten. In einer solchen gefährlichen Situation hilft die Antriebsschlupf-Regelung (ASR). Sie verhindert das Durchdrehen der Räder und sorgt somit für kontrolliertes Beschleunigen bei optimaler Spurhaltung des Fahrzeugs. IV. Fahrerwissen Diese Technik trägt dazu bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles immer weiter zu reduzieren. Doch es gibt ein System, das noch viel wertvoller ist. Und das keine Technik je ersetzen kann: einen besonnenen Fahrer ! 22 Der tägliche Strassenverkehr kostet Nerven und bedeutet für viele Berufstätige Stress pur. Das Verkehrsaufkommen nimmt zu und die Aggressionen nehmen zu. Gerade auf Autobahnen stellt aggressive Fahrweise demnach eine ernst zu nehmende Gefahr dar. In der oft angespannten Situation hinterm Steuer nehmen viele Verkehrsteilnehmer die eigene Fahrweise als Maß aller Dinge. Der amerikanischer Komiker George Carlin hat das Problem treffend auf den Punkt gebracht: „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Verkehrsteilnehmer sollten sich gegenseitig als Partner sehen und nicht als Konkurrenten. darum: Rücksicht ist besser ! Ihr Auto ist für Diebe nach wie vor interessant. Wird Ihr Auto aufgebrochen, ersetzt Ihnen den materiellen Schaden in den meisten Fällen die Versicherung. Sie erspart Ihnen aber nicht den Ärger und die Laufereien, die damit verbunden sind. Schützen Sie Ihr Kraftfahrzeug vor Dieben! Offen liegen im Auto immer wieder Laptops, Handtaschen, Handys, Geldbörsen, Bekleidung... als "Angebot" herum. Alles Gegenstände, die der Dieb schnell zu Bargeld machen kann. Wir raten: "Räumen Sie Ihr Auto aus, ehe es andere tun!" ! An der Unfallstelle sind es oftmals Laien die als erste Helfer erscheinen und einen entscheidenden Beitrag zur Rettung des Verunfallten beitragen müssen. Der Ablauf aller Hilfeleistungen nach einem Notfall ist wie eine Kette zu sehen, welche aus fünf Kettengliedern besteht, die nur so stark sein kann, wie ihr schwächstes Kettenglied. Setzen Sie dann den Notruf ab: Sie erreichen die Polizei unter 110; die Feuerwehr unter 112. Diese Nummern sind deutschlandweit gültig. Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, sollten Sie sich mit den in dem jeweiligen Land gültigen Notrufnummern vertraut machen. Danach beginnen Sie wenn möglich mit der Ersten Hilfe und weisen die Rettungskräfte ein. Falls Ihr Firmenfahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, informieren Sie umgehend Car Professional Management unter 01 80 / 321 23 56. Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende informieren Sie bitte die Unfallaufnahme der Roland Assistance unter 01 80 / 367 12 39. Rufen Sie die Polizei in jedem Fall hinzu. Geben Sie in keinem Fall ein Schuldanerkenntnis ab. Bei Unfällen mit Personenschaden informieren Sie ebenfalls die Personalabteilung bzw. die Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen. Der ausgefüllte Schadensbericht ist an CPM und ggf. an Ihr Unternehmen zu senden. Den Schadensbericht finden Sie in der blauen Mappe in Ihrem Fahrzeug. Sie können ihn auch unter www.safefleet.de herunterladen. Informieren Sie in jedem Fall Ihren Vorgesetzten über den Unfall. V. Unfall – was tun ? Zu den Sofortmaßnahmen gehört bei einem Verkehrsunfall das Absichern der Unfallstelle. Benutzen Sie hierzu das Warndreieck und tragen Sie die Warnweste. 23 Der §24 des Straßenverkehrsgesetzes (Ordnungswidrigkeiten-Paragraph) sieht im Zusammenhang mit dem §25 StVG (Fahrverbot) für einige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr Fahrverbote von 1 bis 3 Monaten vor. Der Betroffene hat die Möglichkeit, nach Anordnung eines Fahrverbotes, den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheines zu wählen (z. B. zur Urlaubszeit). Er muss während dieses Zeitraumes seinen Führerschein bei der Behörde abgeben und kann ihn nach Ablauf der Frist ohne weitere Maßnahmen wieder abholen. Hier haben wir für Sie die gängigsten Fahrverbote zusammengestellt: §3 StVO „Geschwindigkeit“ Überschreitungen innerhalb von Ortschaften von mehr als: 31 km/h 51 km/h 61 km/h 1 Monat 2 Monate 3 Monate Fahrverbot VI. Fahrerverbot Überschreitungen außerhalb von Ortschaften von mehr als: 24 41 km/h 61 km/h 70 km/h 1 Monat 2 Monate 3 Monate Fahrverbot §4 StVO „Abstand“ Den Abstand zum Vorausfahrenden unterschritten: Weniger als 1/10 der gefahrenen Geschwindigkeit ab 100 km/h: 1 Monat Fahrverbot §5 StVO „Überholen“ Überholen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 1 Monat Fahrverbot §18 StVO „Autobahn und Kraftfahrstraßen“ Wer dort wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt (schon der Versuch): 1 Monat Fahrverbot §37 StVO „Wechsellichtzeichen (Ampel)“ Rotlichtverstoss mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 1 Monat Fahrverbot Länger als 1 Sekunde rot 1 Monat Fahrverbot §24a StVG „0,5 Promille - Gesetz“ KFZ geführt mit Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille: 1 Monat Fahrverbot Als Mehrfachtäter 3 Monate Fahrverbot Wird die Fahrerlaubnis nach §69 StGB entzogen, muss in der Regel die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges überprüft werden, d. h. MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) und dann eine erneute Befähigungsprüfung abgelegt werden (theoretische und praktische Prüfung bei einer Fahrschule). Übrigens, der Entzug der Fahrerlaubnis nach §69 droht auch, wenn ein Fahrzeugführer grob verkehrswidrig und rücksichtslos - die Vorfahrt nicht beachtet - falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt - an Fußgängerüberwegen falsch fährt - an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen u.ä. zu schnell fährt - auf Autobahnen rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dreht - Unfälle/Pannen nicht richtig absichert Für weitere Fragen zum Thema Verkehrsvorschriften, steht Ihnen die Hotline der Fahrschule Hoffmann unter 02 1 81 / 64 708 zur Verfügung. VI. Fahrerverbot (Achtung: ab 1,1 Promille Straftat nach §316 StGB (Trunkenheitsfahrt), Fahrerlaubnisentzug nach §69 StGB von mindestens 6 Monaten) 25 VII. Die Ansprechpartner In jedem Johnson&Johnson Unternehmen in Deutschland findet sich ein Ansprechpartner, der sich um alle Safe Fleet Belange kümmert. 26 Herr Stefan Meuter Raiffeisenstr.8 D-41470 Neuss E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 2137 955385 Fax: +49 (0) 2137 955683 Direct Contact: Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Neukirchener Str.19 D-41470 Neuss Tel.: +49 (0) 2137 799810 od.: +49 (0) 173 8686004 E-Mail: [email protected] Herr Volker Schmidhuber Karl-Landsteiner-Strasse 1 69151 Neckargemünd Tel.: + 49 (0) 6223 77290 Email: [email protected] Direct Contact: Volker Schmidhuber Leharstrasse 21 D-69245 Bammental Tel.: + 49 (0) 6223 4185 Fax: + 49 (0) 6223 4358 Mobil: +49 (0) 160 9776 8002 E-Mail: [email protected] Herr Rüdiger Strauss Robert-Koch-Str. 1 D-22851 NORDERSTEDT Tel.: +49 (40) 52 97 52 80 Fax: +49 (40) 52 97 58 94 E-Mail: [email protected] Frau Monika Rudnick Elisabeth-Selbert-Str. 4a D-40764 Langenfeld Tel.: +49-2173-205-1101 Fax: +49-2173-205-2101 Mobile: +49-173-5466582 E-mail: [email protected] Frau Katja Metzen Konrad-Zuse-Strasse 19 66459 Kirkel-Limbach Phone: +49 6841 1893-615 Fax: +49 6841 1893-644 Mobile: +49 172 414 8539 E-Mail: [email protected] Herr Michael Thöle Rhöndorfer Str. 80 53604 Bad Honnef Tel. +49 2224 774 140 E-Mail: [email protected] Frau Jutta Kalinke Kaiserswerther Str. 270 40474 Düsseldorf Tel. +49 211 4305412 E-Mail: [email protected] oder Tel. E-Mail: Herr Manfred Telltenkötter Rhöndorfer Str. 80 53604 Bad Honnef +49 173 5430153 [email protected] Auf diesen Internetseiten finden Sie Informationen zur Sicherheit im Strassenverkehr: www.ace-online.de www.acv.de www.unfallkassen.de www.hvbg.de www.fahrschule.de www.dekra.de www.vtiv.de www.bmvbw.de www.dvw-ev.de www.safefleet.de VIII. Informationsquellen www.adac.de 27 Verkehrssicherheit – nicht nur eine Frage der Technik 1971 kam es in der Bundesrepublik Deutschland zu ca. 1,34 Millionen Straßenverkehrsunfällen, bei denen 18.753 Tote zu beklagen waren. Trotz der seitdem enormen Zunahme zugelassener Pkw – beinahe eine Verdreifachung bis zum Jahr 2001, nämlich von ca. 15 Millionen auf rund 44 Millionen – stieg die Zahl der Straßenverkehrsunfälle lediglich um ca. 76 Prozent auf 2,36 Millionen. Dabei fanden „nur“ 6.949 Verkehrsteilnehmer den Tod, also ca. 63 Prozent weniger als 30 Jahre zuvor. Die Zahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten lag 2001 mit 494.400 um rund 4,5 Prozent ebenfalls unter dem Vergleichswert von vor 30 Jahren. Folgende Aussage ist deshalb voll berechtigt: Die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen hat sich seit 1971 gravierend erhöht. IX. Schlusswort Dass es dazu kommen konnte, ist auch und ganz wesentlich ein Verdienst der Automobilindustrie. Sie hat auf dem Gebiet der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit viel und mit großem Aufwand geforscht und die gewonnenen Erkenntnisse sehr erfolgreich in die Praxis umgesetzt. 28 Aber auch von anderer Seite wurde viel für ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr getan: Bessere Fahrausbildung, Verkehrsleitsysteme, Aufklärungskampagnen. Nicht zu vergessen: Der notwendige quantitative und vor allem qualitative Ausbau des Straßennetzes. Und die Verbesserungen des Rettungswesens und der Notfallmedizin haben dazu beigetragen, dass die gesundheitlichen Folgen von Verkehrsunfällen gemildert wurden und viele Menschenleben gerettet werden konnten. Das Hauptproblem aber bleibt – bedauerlicherweise - der Mensch. Er ist nach wie vor das schwächste Glied im Regelkreis Fahrer, Straße, Fahrzeug: Nach den Ermittlungen der Polizei sind etwa 70 Prozent der erfassten Straßenverkehrsunfälle auf ein Fehlverhalten des Fahrzeugführers zurück zu führen. Dieses kann ganz unterschiedlicher Art sein. Drei Phänomene, die nachdenklich stimmen sollten: Man hat den Eindruck, dass sich viele Autofahrer mehr auf die Verkehrsschilder als auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen. Zum Beispiel, wenn sie mit 80 km/h Geschwindigkeit fahren, weil dies die Geschwindigkeitsbeschränkung noch erlaubt, obwohl die aktuelle Straßen- und Verkehrssituation sowie die Witterungsbedingungen ein langsameres Tempo erfordern würden. Derartiges unvernünftiges Verhalten kann man täglich beobachten. Ein zweites Beispiel: Obwohl bekannt ist, dass der Sicherheitsgurt der Lebensretter Nr. 1 ist, schnallen sich noch immer viel zu wenige Fahrer bzw. Beifahrer an. Auf der Auto-Rücksitzbank ist gar nur jeder zweite Mitfahrer angegurtet. Bei Kindern ist der Anteil der nicht bzw. nicht richtig gesicherten Fondspassagiere noch höher. Drittes Phänomen: Das Thema „Telefonieren am Steuer“. In Wirklichkeit kann man sich eigentlich keine einzige Situation vorstellen, in der ein Telefonat während der Autofahrt wirklich zwingend erforderlich wäre. Im Gegenteil: Immer häufiger wird im Straßenverkehr telefoniert. Obwohl doch jeder weiß – oder wissen sollte - , wie groß die Ablenkung ist und wie sehr die für ein sicheres Fahren notwendige Konzentration leidet, wenn man während der Fahrt telefoniert – auch mit bzw. trotz Freisprecheinrichtung. Denn wer mit 100 km/h fährt und auch nur eine einzige Sekunde abgelenkt ist, fährt 28 Meter sozusagen „blind“ . Beim Telefonieren am Steuer werden also völlig unnötigerweise Risiken in Kauf genommen. Soweit dieses dritte Beispiel zum Thema „Mensch als schwächstes Glied.“ Die technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zwar noch nicht ausgereizt, doch der entscheidende Faktor, um künftig Unfälle und damit menschliches Leid und materiellen Schaden zu vermeiden, bleibt der Mensch. Von seinem vernünftigen Verhalten wird es ganz wesentlich abhängen, ob und in welchem Ausmaß hier weitere Fortschritte erzielt werden können. Denn jeder Verkehrstote und jeder im Straßenverkehr Verletzte ist einer zuviel. Man sollte die Hoffnung noch nicht völlig aufgegeben, dass sich die Verkehrsteilnehmer in ihrem eigenen Interesse künftig insgesamt vernünftiger verhalten. Muss es soweit kommen, dass es in Deutschland drakonischer Strafen bedürfte, wie sie jetzt zum Beispiel in Spanien eingeführt werden: Bis zu 300 Euro Bußgeld für Telefonieren am Steuer – ohne Freisprecheinrichtung, sofortige Stillegung von Fahrzeugen. Ist die TÜV-Untersuchung überfällig: bis zu 1500 Euro Strafe. IX. Schlusswort Man kann diesen Leichtsinn einfach nicht verstehen, der ganz brutale Folgen haben kann. Denn bei einem Unfall schießen die nicht gesicherten Personen mit einer Wucht nach vorne, die dem 20- bis 50-Fachen ihres Körpergewichts entsprechen kann. Sitz und Kopfstützen von Fahrer und Beifahrer können diesen Belastungen nicht standhalten. Beifahrer und Fahrer sowie Fondspassagier können tödliche Verletzungen erleiden. 29 Ein- bis dreimonatiges Fahrverbot für den, der eine Einbahnstraße in verbotener Richtung durchfährt usw. usf. Und besonders drakonisch: Wer innerhalb von zwei Jahren drei schwere Verkehrsverstöße begeht (dazu zählt z. B. das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent und mehr als 30 km/h) soll in Spanien künftig mit endgültigem Entzug des Führerscheins bestraft werden. Es sollte in Deutschland doch auch anders möglich sein, im Straßenverkehr die Zahl der Unfälle, der Toten und Schwerverletzten weiter zu reduzieren, z. B. durch vernünftiges, der Verkehrssituation angepasstes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. IX. Schlusswort In deren eigenem und unser aller Interesse. 30 31 ">

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Häufig gestellte Fragen
Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck und der Warnweste. Rufen Sie die Polizei unter 110 (deutschlandweit) und informieren Sie Car Professional Management unter 01 80 / 321 23 56. Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende informieren Sie bitte die Unfallaufnahme der Roland Assistance unter 01 80 / 367 12 39.
Ein Fahrverbot ist eine Maßnahme, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird und die den Betroffenen daran hindert, für einen bestimmten Zeitraum ein Kraftfahrzeug zu führen. Es wird in der Regel für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Trunkenheit am Steuer verhängt.
Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten. Dies gilt auch für Freisprechanlagen, wenn das Telefon während der Gesprächsannahme in die Hand genommen werden muss.