HP Leitfaden für den umweltbewussten Einkauf


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HP Leitfaden für den umweltbewussten Einkauf

Einleitung

Produktmerkmale

1. PCs (Desktop-Computer und Notebooks) und Monitore

2. Server

3. Drucker und Imaging-Geräte

4. Druckerzubehör

Allgemeine Merkmale

5. Verpackung

6. Rücknahme und Recycling

7. Verantwortung in der Zulieferkette

8. Umweltgerechte Unternehmensorganisation

Umweltnormen, Selbsterklärungen und Umweltzeichen

9. Umweltnormen und Umweltzeichen

10. Selbsterklärung im Vergleich zum Umweltzeichen

11. Verhaltenskodex der Elektronikindustrie (EICC)

Anhang – Mustercheckliste

Produktmerkmale

Allgemeine Merkmale

Merkmale für soziale und ökologische Verantwortung

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Einleitung

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Bei Organisationen im öffentlichen

Sektor können interne

Einschränkungen dahin gehend bestehen, wie diese

Grundsätze innerhalb des geltenden Rechts angewendet werden können.

Gegenstand dieses Leitfadens sind allgemeine

Grundsätze zur Entwicklung von Kriterien für den umweltbewussten Einkauf von Produkten und Services aus dem Bereich Informationstechnologie (IT).

Nachhaltigkeitsziele erlangen für Unternehmen und Organisationen immer mehr an Bedeutung.

Daher empfiehlt HP einige allgemeine Grundsätze, mit denen sichergestellt werden kann, dass

Einkaufsrichtlinien für die Anbieter nützlich, fair, nachvollziehbar und ökologisch sowie ökonomisch realisierbar sind. HP empfiehlt, beim Einkauf die folgenden Grundsätze zu Grunde zu legen:

Fairness und Gerechtigkeit

– Einkaufskriterien sollten gerecht und vergleichbar sein. Dabei sollten

Umweltaspekte über den gesamten Lebenszyklus hinweg berücksichtigt werden und auch

Produktoptionen einbeziehen. Der umweltbewusste

Einkauf sollte nicht als Maßnahme angesehen werden, bestimmten Waren und/oder Services den Vorzug zu geben. Vielmehr sollte durch

Einkaufskriterien die gerechte Behandlung aller

Anbieter sichergestellt werden.

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Harmonisierung und Anerkennung internationaler Normen

– Auf dem globalen

Markt finden zahlreiche Umweltnormen Anwendung.

HP unterstützt die allgemeine Angleichung der verschiedenen Normen und Einkaufsschemata, besonders bei der Entwicklung von Kriterien,

Hilfsmitteln und Testmethoden.

Priorisierung

– Durch die individuellen

Charakteristika des einkaufenden Unternehmens und die Art und Menge der eingekauften Produkte wird die mit dem Einkauf verbundene Umweltbelastung bestimmt. Der erwartete Gesamtnutzen sollte sich von den allgemeinen Umweltprioritäten des einkaufenden Unternehmens ableiten. Unternehmen, die Kriterien für den Einkauf entwickeln, werden am meisten davon profitieren, die Kriterien mit den allgemeinen Umweltprioritäten des Unternehmens in Einklang zu bringen und den umweltfreundlichen

Einkaufsvorgaben den Vorzug zu geben, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und auf die Bereiche mit dem größten Risiko des einkaufenden Unternehmens ausgerichtet sind. Es gibt

Einkaufskriterien, die eine maximale Anzahl von

Anforderungen benennen und die alle mit derselben

Wichtigkeit belegt sind. Bei diesen Kriterien besteht jedoch das Risiko, bei nur einer Nichterfüllung eines eigentlich weniger wichtigen Kriteriums viele umweltverträgliche Produkte abzulehnen, die bei einem anderen System die meisten Kriterien erfüllen würden.

Messbarkeit und Überprüfbarkeit

Umweltkriterien sollten nur dann herangezogen werden, wenn sie folgende Eigenschaften aufweisen:

Messbarkeit – Bezugnahme auf eine bestehende Norm

Vergleichbarkeit – Vergleich zwischen konkurrierenden Produkten zulassen

Überprüfbarkeit durch den Käufer

Zu den Überprüfungsmethoden zählen unter anderem die Bestätigung durch den Anbieter,

Selbsterklärungen und Erklärungen von Zweit- oder

Drittanbietern. HP unterstützt Programme, bei denen die Hersteller eine Selbsterklärung zur Einhaltung von veröffentlichten Normen abgeben. Viele Normen werden bereits erfolgreich durch ein System der

Selbstzertifizierung umgesetzt, bei dem die Hersteller ihre Einhaltung durch Vorlage oder Aufzeichnung dokumentieren (wie z. B. beim EPA ENERGY STAR

® in den USA und beim Blauen Engel in Deutschland).

Nachprüfbare Dokumente stellen einen Umsetzung der Einhaltung von Kriterien sicher. Bei einer

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Ausschreibung sollte dem Umweltaspekt eine angemessene Gewichtung verliehen werden. Die

Gewichtung sollte die Prioritäten des einkaufenden

Unternehmens widerspiegeln und variiert daher vermutlich von einem Unternehmen zum anderen.

Es ist zu empfehlen, Anbieter auf Prioritäten und

Gewichtung hinzuweisen, da diese dadurch veranlasst werden, ihre eigene Umweltausrichtung zu hinterfragen und zu verbessern.

Verfahrenstransparenz

– Damit sichergestellt wird, dass das Programm zum umweltbewussten

Einkauf realistische Ziele und Erwartungen umfasst, empfiehlt HP den Dialog des einkaufenden

Unternehmens mit den Anbietern und anderen

Interessenvertretern. Durch transparente Verfahren und Gespräche mit den Interessenvertretern erhält das einkaufende Unternehmen ein eindeutiges

Bild der Geschehnisse im Markt. Dies sollte eine

Unterstützung bei der Beurteilung von Auswirkungen,

Messbarkeit und den möglichen Optionen darstellen, die mit bestimmten Kriterien zur Umweltausrichtung verbunden sind.

Einhaltungsüberprüfung

– Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, die Einhaltung zu überprüfen:

Selbsterklärungen und Umweltzeichen.

Selbsterklärungen – Selbsterklärungen sind umweltbezogene Anbietererklärungen, wie sie in der Norm ISO 14021 definiert sind. HP zieht

Selbsterklärungen vor, die die internationale Norm

ECMA-370 von Juni 2009 unterstützen.

Umweltzeichen – Umweltzeichen sind freiwillige Systeme von Dritten, die eine vertragliche Beziehung mit einem unabhängigen

Umweltzeichen-Unternehmen umfassen.

Gegenwärtig unterstützt HP eine Vielzahl an Umweltzeichen wie das Umweltzeichen

EPEAT für PCs und Monitore aus den USA, das

Umweltzeichen TCO für Monitore und den Blauen

Engel für ausgewählte Drucker und Imaging-

Geräte. In einigen Ländern im asiatischen und pazifischen Raum sind Umweltzeichen eine Voraussetzung dafür, Geschäfte mit dem

öffentlichen Sektor abschließen zu können.

In den folgenden Abschnitten werden einige der am weitesten verbreiteten Kriterien für den nachhaltigen

Einkauf von IT-Produkten vorgestellt. Außerdem werden die Empfehlungen von HP für die Festlegung der Kriterien, die den hier zusammengefassten

Prinzipien entsprechen, erläutert.

Produktmerkmale

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Die Bestimmungen und freiwilligen Anforderungen, von denen IT-Abteilungen und deren Anbieter heutzutage betroffen sind, umfassen viele Aspekte, wie Umweltmanagementsysteme, Energieverbrauch von Produkten, umweltgerechte Produktentwicklung und Inhaltsstoffe sowie Anforderungen für das

Recycling von Produkten und Verpackungen.

HP empfiehlt die Beachtung dieser bestehenden

Anforderungen und Normen. Auf diese Weise können einkaufende Unternehmen bewährte

Verfahrensweisen weiter ausbauen und detaillierte

Vergleiche durchführen, anhand deren eine fundierte

Entscheidung getroffen werden kann. Darüber hinaus sind die folgenden Anforderungen und Normen durch die Elektronikindustrie allgemein anerkannt, und es bestehen international anerkannte Verfahrensweisen für Tests, Berichterstattung und Überprüfung.

1. PCs (Desktop-Computer und Notebooks) und

Monitore

1.1 ENERGY STAR

Die ENERGY STAR-Qualifizierung ist für Produkte erforderlich, die bei EPEAT registriert sind. Hierbei handelt es sich um ein gestuftes Umweltzeichen-System aus den USA sowie um eine weithin anerkannte eigenständige Bezugsnorm für energieeffiziente

PC-Ausstattung. ENERGY STAR ist ein Programm der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde

Environmental Protection Agency (EPA), das von vielen Ländern weltweit übernommen wurde. Um besonders energieeffiziente Produkte einzukaufen, sollte die Wahl auf Konfigurationen fallen, die den aktuellen ENERGY STAR-Vorgaben entsprechen.

1.1.1

Monitore (Anzeigegeräte) – HP empfiehlt den Einkauf von Flachbildschirmen, da diese energieeffizienter sind und aus weniger Material bestehen als Röhrenmonitore.

Die Vorgaben von ENERGY STAR in der Version 5.0 für Anzeigegeräte umfassen Computermonitore, digitale Bilderrahmen und Firmenbeschilderung.

Die Anforderungen für Anzeigegeräte mit einer

Bildschirmdiagonale von weniger als 30 Zoll

(ca. 76 cm) sind am 30. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die Anforderungen für Anzeigegeräte mit einer Bildschirmdiagonale zwischen 30 Zoll

(ca. 76 cm) und 60 Zoll (ca. 152 cm) sind am

30. Januar 2010 in Kraft getreten.

1.1.2

Desktop-PCs und Notebooks – PC-Produktreihen mit Desktop-Computern und Notebooks weisen einige Konfigurationen auf, die den ENERGY STAR-

Vorgaben entsprechen.

Die ENERGY STAR-Version 5.0 für Computer umfasst

Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebooks, kleine Server, Thin Clients sowie

Workstations und ist seit dem 1. Juli 2009 gültig.

1.1.3

Externe Netzteile – Die ENERGY STAR-Version 2.0 für externe Netzteile ist seit dem 1. November 2008 gültig. Computer, die der ENERGY STAR-Version

5.0 entsprechen, erfüllen die Anforderungen der

Version 2.0 für externe Netzteile.

1.2 EPEAT

®

Bei EPEAT handelt es sich um ein gestuftes

Umweltzeichen-System aus den USA, mit dessen

Hilfe Einkäufer PCs und Monitore anhand ihrer umweltverträglichen Merkmale bewerten, vergleichen und auswählen können. Das EPEAT-System umfasst gegenwärtig Desktop-Computer, Notebooks, Thin

Clients, Workstations und Computermonitore. Damit

Hersteller von Elektronikartikeln in das EPEAT-

Verzeichnis aufgenommen werden können, müssen sie 23 Umweltkriterien in folgenden Bereichen erfüllen:

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Umweltgefährdende Stoffe

: drei erforderliche Kriterien, darunter Einhaltung der

EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und

Elektronikgeräten (RoHS)

Materialauswahl

: drei erforderliche Kriterien, darunter Kennzeichnung der enthaltenen Menge an recyceltem Kunststoff

Produktentwicklung hinsichtlich

Nutzungseinstellung

: sechs erforderliche Kriterien, darunter mindestens 65 % wiederverwendbar/ wiederverwertbar

Langlebigkeit/Verlängerung der

Lebensdauer von Produkten

: zwei erforderliche

Kriterien, darunter Aufrüstbarkeit mit gewöhnlichen

Hilfsmitteln

Energieersparnis

: ein erforderliches Kriterium,

ENERGY STAR.

Handhabung bei Nutzungseinstellung

: zwei erforderliche Kriterien, darunter Bereitstellung von

Dienstleistungen zur Produktrücknahme

Unternehmensverhalten

: drei erforderliche

Kriterien, darunter ein mit dem Programm

„Performance Track“ oder der „Global Reporting

Initiative“ übereinstimmender Unternehmensbericht

Verpackung

: drei erforderliche Kriterien, darunter trennbare Verpackungsmaterialien

Produkte, die den erforderlichen Kriterien zur

Umweltausrichtung entsprechen, können durch die

Hersteller in 41 Ländern weltweit bei EPEAT registriert werden. Registrierte Produkte werden abhängig davon, wie viele neben den 23 erforderlichen Umweltkriterien der 28 optionalen Umweltkriterien erfüllt sind, in die

Kategorien Bronze, Silver oder Gold eingestuft.

EPEAT-Kategorien

Eingehaltene

erforderliche

Umweltkriterien in Prozent

Eingehaltene

optionale

Umweltkriterien in Prozent

100

< 50

100 100

50 – 75 75 – 100

1.3 ECMA-370 (IT Eco Declaration)

Die IT Eco Declaration liefert umweltbezogene

Informationen zu einem bestimmten Produkt oder einer Produktfamilie in einem Branchenstandard-

Format, das von IT-Unternehmen in Schweden,

Norwegen und Dänemark entwickelt wurde und 2006 von ECMA International in eine internationale Norm umgewandelt wurde. Die IT

Eco Declaration kann auf jede IT-Produktkategorie angewendet werden. Bei PCs und Workstations wird nur der Prozessor betrachtet. Der Monitor bleibt unberücksichtigt. IT Eco Declarations zu HP

PCs sind einsehbar unter: http://h41111.www4.

hp.com/globalcitizenship/de/de/environment/ productdesign/ecolabels.html

1.4 Geräuschemission

HP empfiehlt die Erhebung und Deklaration von

Daten zur Geräuschemission gemäß den Normen

ISO 7779 und ISO 9296 durch den Anbieter.

1.4.1

Produkte ohne bewegliche Teile sind von diesem

Kriterium ausgeschlossen.

1.5 Materialien

HP empfiehlt die Veröffentlichung von Informationen durch den Anbieter über seine Standards in der Zulieferkette und seine Prozesse zum

Anbietermanagement, die darauf abzielen, keine regulierten und verbotenen Stoffe in den Produkten zu verwenden.

Beispielsweise ist eine solche Norm zur Handhabung von Chemikalien die „HP General Specification on the Environment“. Die aktuelle Version ist einsehbar unter: www.hp.com/hpinfo/globalcitizenship/ environment/pdf/gse.pdf

1.5.1

Die vom Anbieter bereitgestellten Produkte sollten

Anforderungen zur Materialbeschränkung erfüllen.

Beispielsweise sollten sich die einkaufenden

Unternehmen auf die EU-Richtlinie RoHS zur

Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beziehen (2002/95/EG).

1.5.2

Anbieter sollten sicherstellen, dass alle in einem

Produkt eingesetzten Batterien der EU-Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren (2006/66/EG) entsprechen.

Quelle: http://www.epeat.net/criteria.aspx

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1.6 Umweltgerechte Produktentwicklung

Bei nachhaltigen Programmen zur umweltgerechten

Produktentwicklung liegt der Fokus üblicherweise auf der Energieeffizienz, der Ausrichtung auf

Wiederverwendbarkeit und einfaches Recycling sowie auf innovativen Verpackungen und

Materialien. Solche Merkmale zur umweltgerechten

Produktentwicklung können für den Anwender von

Nutzen sein, da die Zeitspanne für die Verwendung verlängert wird, Aufrüstungen vereinfacht werden und das verantwortliche Recycling am Ende des

Produktlebens möglich ist.

1.6.1

Alle Formplastikteile schwerer als 25 g sollten entsprechend den Normen ISO 11469 und

ISO 1043 Teile 1-4 gekennzeichnet sein.

1.6.2

Wenn während der Herstellung eines Produkts recycelter Kunststoff eingesetzt wird, sollten die

Hersteller den Anteil des recycelten Kunststoffs als

Prozentsatz des Gesamtkunststoffanteils des Produkts angeben.

1.6.3

Das Produkt sollte leicht aufrüstbar sein, damit die

Produktlebensdauer verlängert werden kann.

1.6.4

Hersteller sollten sicherstellen, dass Ersatzteile für eine Mindestanzahl von Jahren nach dem Kauf verfügbar sind, beispielsweise für fünf Jahre.

2. Server

2.1 ENERGY STAR

ENERGY STAR ist eine anerkannte eigenständige

Bezugsnorm für energieeffiziente Server. ENERGY

STAR ist ein Programm der US-amerikanischen

Umweltschutzbehörde EPA, das von vielen Ländern weltweit übernommen wurde.

2.1.1

Um besonders energieeffiziente Modelle einzukaufen, sollte die Wahl auf Konfigurationen fallen, die den aktuellen ENERGY STAR-Vorgaben entsprechen.

Die ENERGY STAR-Version 1.0 für Server ist seit dem

15. Mai 2009 gültig.

2.2 ECMA-370 (IT Eco Declaration)

Die IT Eco Declaration liefert umweltbezogene

Informationen zu einem bestimmten Produkt oder einer Produktfamilie in einem Branchenstandard-

Format, das von IT-Unternehmen in Schweden,

Norwegen und Dänemark entwickelt wurde.

Die IT Eco Declaration kann auf jede

IT-Produktkategorie angewendet werden. IT Eco

Declarations zu HP Servern sind einsehbar unter: http://h41111.www4.hp.com/globalcitizenship/ de/de/environment/productdesign/ecolabels.html

2.3 Geräuschemission

Der Anbieter sollte Daten zur Geräuschemission gemäß den Normen ISO 7779 und ISO 9296 erheben und deklarieren.

2.3.1

Produkte ohne bewegliche Teile sind von diesem

Kriterium ausgeschlossen.

2.4 Materialien

HP empfiehlt die Veröffentlichung von Informationen durch den Anbieter über seine Standards in der Zulieferkette und seine Prozesse zum

Anbietermanagement, die darauf ausgerichtet sind, keine regulierten und verbotenen Stoffe in den

Produkten zu verwenden.

Beispielsweise ist eine solche Norm zur Handhabung von Chemikalien die HP General Specification on the

Environment. Die aktuelle Version ist einsehbar unter: www.hp.com/hpinfo/globalcitizenship/environment/ pdf/gse.pdf

2.4.1

Die vom Anbieter bereitgestellten Produkte sollten

Anforderungen zur Materialbeschränkung erfüllen.

Beispielsweise sollten sich die einkaufenden

Unternehmen auf die EU-Richtlinie RoHS zur

Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beziehen (2002/95/EG).

2.4.2

Anbieter sollten sicherstellen, dass alle in einem

Produkt eingesetzten Batterien der EU-Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren (2006/66/EG) entsprechen.

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2.5 Umweltgerechte Produktentwicklung

Bei nachhaltigen Programmen zur umweltgerechten

Produktentwicklung liegt der Fokus üblicherweise auf der Energieeffizienz, der Ausrichtung auf

Wiederverwendbarkeit und einfaches Recycling sowie auf innovativen Verpackungen und

Materialien. Solche Merkmale zur umweltgerechten

Produktentwicklung können für den Anwender von

Nutzen sein, da die Zeitspanne für die Verwendung verlängert wird, Aufrüstungen vereinfacht werden und das verantwortliche Recycling am Ende des

Produktlebens möglich ist.

2.5.1

Alle Formplastikteile schwerer als 25 g sollten entsprechend den Normen ISO 11469 und

ISO 1043 Teile 1-4 gekennzeichnet sein.

2.5.2

Wenn während der Herstellung eines Produkts recycelter Kunststoff eingesetzt wird, sollten die

Hersteller den Anteil des recycelten Kunststoffs als

Prozentsatz des Gesamtkunststoffanteils des Produkts angeben.

2.5.3

Das Produkt sollte leicht aufrüstbar sein, damit die

Produktlebensdauer verlängert werden kann.

2.5.4

Hersteller sollten sicherstellen, dass Ersatzteile für eine Mindestanzahl von Jahren nach dem Kauf verfügbar sind, beispielsweise für fünf Jahre.

3. Drucker und Imaging-Geräte

3.1 ENERGY STAR

ENERGY STAR ist gegenwärtig die anerkannte

Bezugsnorm für energieeffiziente Drucker und

Imaging-Geräte. ENERGY STAR ist ein Programm der

US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA, das von vielen Ländern weltweit übernommen wurde.

3.1.1

Derzeit gibt es ENERGY STAR-Normen für Imaging-

Geräte wie Tintenstrahldrucker, Laserdrucker,

Multifunktionsgeräte, Kopierer, Faxgeräte und Scanner.

Die aktuelle ENERGY STAR-Vorgabe in Version 1.1 für

Imaging-Geräte ist seit dem 1. Juli 2009 gültig.

3.1.2

Um besonders energieeffiziente externe Netzteile einzukaufen, sollte die Wahl auf Konfigurationen fallen, die den aktuellen ENERGY STAR-Vorgaben entsprechen.

Die ENERGY STAR-Version 2.0 für externe

Netzteile ist seit dem 1. November 2008 gültig.

Imaging-Geräte, die der ENERGY STAR-Version

1.1 entsprechen, erfüllen die Anforderungen der

Version 2.0 für externe Netzteile.

3.2 Emission von Chemikalien

Für das gesamte Drucksystem bestehend aus Drucker und Zubehör sollten sämtliche Daten zur Emission von

Chemikalien erfasst und gemäß der Norm

ECMA-328 bzw. vergleichbarer Normen wie

RAL-UZ122 gemeldet werden.

3.3 ECMA-370 (IT Eco Declaration)

Die IT Eco Declaration liefert umweltbezogene

Informationen zu einem bestimmten Produkt oder einer

Produktfamilie in einem Branchenstandard-Format, das von IT-Unternehmen in Schweden, Norwegen und

Dänemark entwickelt wurde. Die IT Eco Declaration kann auf jede IT-Produktkategorie angewendet werden.

IT Eco Declarations Druckern und Imaging-Geräte von

HP sind einsehbar unter: http://h41111.www4.

hp.com/globalcitizenship/de/de/environment/ productdesign/ecolabels.html

3.4 Geräuschemission

HP empfiehlt die Erhebung und Deklaration von

Daten zur Geräuschemission gemäß den Normen

ISO 7779 und ISO 9296 durch den Anbieter.

Produkte ohne bewegliche Teile sind von diesem

Kriterium ausgeschlossen.

3.5 Materialien

HP empfiehlt die Veröffentlichung von Informationen durch den Anbieter über seine Standards in der Zulieferkette und seine Prozesse zum

Anbietermanagement, die darauf ausgerichtet sind, keine regulierten und verbotenen Stoffe in den

Produkten zu verwenden.

Beispielsweise ist eine solche Norm die HP General

Specification on the Environment. Die aktuelle

Version ist einsehbar unter www.hp.com/hpinfo/ globalcitizenship/environment/pdf/gse.pdf

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3.5.1

Die vom Anbieter bereitgestellten Produkte sollten

Anforderungen zur Materialbeschränkung erfüllen.

Beispielsweise sollten sich die einkaufenden

Unternehmen auf die EU-Richtlinie RoHS zur

Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beziehen (2002/95/EG).

3.5.2

Alle Formplastikteile schwerer als 25 g sollten entsprechend der Norm ISO 11469 mit

Materialcodes gekennzeichnet sein.

3.5.3

Der enthaltene Anteil des recycelten Kunststoffs im Produkt sollte entweder als Prozentsatz des

Gesamtkunststoffanteils oder als im Produkt enthaltenes Gesamtgewicht angegeben werden.

3.5.4

Wiederverwerter von Imaging-Geräten müssen entsprechend den Wiederverwertungsnormen von

R2 oder e-Stewards zertifiziert sein.

3.5.5

Externe Kunststoffgehäuse oder externe Teile schwerer als 25 g sollten weniger als 0,1 % Chlor und Brom (gemessen am Gewicht) enthalten.

4. Druckerzubehör

4.1 IT Eco Declaration für Zubehör

Die IT Eco Declaration liefert umweltbezogene

Informationen zu einem bestimmten Produkt oder einer Produktfamilie in einem Branchenstandard-

Format, das von IT-Unternehmen in Schweden,

Norwegen und Dänemark entwickelt wurde.

Die IT Eco Declaration kann auf jede IT-

Produktkategorie angewendet werden. IT

Eco Declarations zu HP Druckerzubehör sind einsehbar unter: http://h41111.www4.

hp.com/globalcitizenship/de/de/environment/ productdesign/ecolabels.html

4.2 Emissionen

Siehe Vorgabe zu den Emissionen bei Druckern und Imaging-Geräten weiter oben (3.2). Das zu erwerbende Zubehör sollte in dem Drucker getestet worden sein, in dem es verwendet werden wird.

4.3 Materialien

4.3.1

Die Zubereitung aus Tinte/Toner sowie neu hergestellte Teile sollten keine Substanzen in

Konzentrationen oberhalb der folgenden Grenzwerte enthalten:

Kadmium: 100 ppm

Chrom VI: 1000 ppm

Blei: 1000 ppm

Quecksilber: 1000 ppm

PBBs und PBDEs: 1000 ppm

Die Zubereitung mit Tinte/Toner sollte gemäß den

EU-Richtlinien 2002/61/EG, 2003/3/EG und den

Anhängen keine Azofarbstoffe enthalten, die sich in aromatische Amine aufspalten können.

Bei Kartuschen für elektrofotografische Systeme sollte die Fotoleitertrommel weniger als die folgenden

Werte (nach Gewicht) enthalten:

Kadmium: 100 ppm

Selen: 1000 ppm

Die Zubereitung aus Tinte/Toner sollte entsprechend der EU-Richtlinie RoHS zu Beschränkungen des

Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2002/45/

EG und Anhänge) weniger als ein Prozent seines

Gewichts von kurzkettigen Chlorparaffinen enthalten.

4.3.2

Alle Kunststoffteile schwerer als 25 g sollten entsprechend der Norm ISO 11469 mit

Materialcodes gekennzeichnet sein.

Druckerzubehör sollte so beschaffen sein, dass es die Anforderungen des Blauen Engels zur

Wiederverwertbarkeit von Konsumgütern (gemäß

RAL-UZ 85/114 oder RAL-UZ 122) erfüllt.

4.3.3

Sowohl die Handelsverpackung als auch die

Druckerpatrone sollten deutlich lesbar den Namen desjenigen tragen, der das Produkt auf den Markt bringt.

Allgemeine Merkmale

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5. Verpackung

5.1 Inhaltsstoffe

Ozonschicht schädigende Stoffe in

Verpackungsmaterialien – Fluorchlorkohlenwasserstoffe

(FCKW) und teilhalogenierte

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) dürfen nicht in Schaumverpackungen aus Kunststoff, z. B. als schaumbildende Mittel, verwendet werden. Zur

Schädlingsbekämpfung bei Holzverpackungen darf kein Brommethan eingesetzt werden.

Schwermetalle in Verpackungsmaterialien –

Verpackungsmaterialien sollten nicht mehr als 0,01 %

(100 ppm) ihres Gewichts an Blei, Quecksilber,

Kadmium oder sechswertigem Chrom enthalten.

Der recycelte Anteil in Verpackungsmaterialien sollte den höchsten Prozentsatz ausmachen, der in dem Markt verfügbar ist, in dem die Verpackung hergestellt wird. Zu beachten ist, dass in einigen

Fällen hohe Anteile von recyceltem Material in

Kartons aus Wellpappe das Gesamtgewicht des

Kartons erheblich erhöhen können und somit nicht zu einer möglichst geringen Auswirkung auf die Umwelt beitragen. Entwickler von Verpackungen sollten sicherstellen, dass die Produktsicherheit durch den

Einsatz von recycelten Materialien nicht gefährdet ist.

PVC sollte nicht als Verpackungsmaterial verwendet werden. Anbieter sollten zumindest einen festen Plan für die Beseitigung von PVC haben und im Begriff sein, diesen umzusetzen.

5.2 Wiederverwertbarkeit

Entwickler von Verpackungen sollten Material anhand von Faktoren wie ihrer Wiederverwertbarkeit, die von

Region zu Region unterschiedlich sein kann, sowie der Größe und des Gewichts des zu verpackenden

Produkts auswählen. Diese Faktoren haben

Auswirkungen auf die CO

2

-Bilanz des Transports.

HP empfiehlt die Vermeidung von permanenten

Klebstoffen zur Verklebung von nicht gleichen Materialien, da dies die Materialtrennung zwecks Recycling erschwert.

Bei Materialien zur Verwendung in Verpackungen sollte der entsprechende Recycling-Code auf allen Bestandteilen der Verpackung eingeprägt oder angegeben sein. Das Symbol, ohne den

Buchstabencode, muss zwischen 1,27 cm und

2,54 cm hoch sein. Kleinere Symbole sind dann zulässig, wenn das Teil so klein ist, dass die oben genannten erforderlichen Mindestgrößen nicht eingehalten werden können. Hiervon sind

Teile ausgenommen, die so klein sind, dass ein

Symbol nicht lesbar wäre. Das Symbol und der

Buchstabencode müssen auf das untere Teil einer

Komponente aufgedruckt, darin eingeformt oder eingeprägt sein oder auf einem Etikett angebracht sein. Der Code muss haltbar, deutlich erkennbar und beim Öffnen des Pakets leicht lesbar sein. Die

Abkürzung muss in Großbuchstaben angegeben sein.

6. Rücknahme und Recycling

Wenn Unternehmen IT-Geräte ersetzen müssen, die nicht mehr den Einsatzanforderungen genügen, stehen sie häufig vor einer Herausforderung. Durch vorausschauendes Denken können Unternehmen die mit der Entsorgung von IT-Geräten einhergehenden

Risiken auf ein Minimum reduzieren oder sogar zum

Positiven wenden.

HP empfiehlt, dass Geräte, die nicht wiederverwendet oder verkauft werden können, entsprechend den anwendbaren Umweltnormen demontiert und recycelt werden. Anbieter solcher Dienste sollten die Verantwortung für die Geräte und die

Recyclingprozesse übernehmen und Angaben dazu machen, wie und wo die Geräte bearbeitet werden und was mit den zurückgewonnenen Materialien geschieht.

Der Anbieter sollte die höchsten Standards für

Risikominimierung und Umweltschutz einhalten. HP empfiehlt, folgende Aspekte bei der Auswahl von

Verwertungsdienstleistungen in Betracht zu ziehen:

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6.1 Recycling

Elektronische Geräte enthalten häufig Schwermetalle und andere gefährliche Stoffe und sollten entsprechend aufbereitet oder recycelt werden. Bei der Beurteilung eines Recycling-Dienstleisters müssen einige Aspekte beachtet werden. Hierzu gehört, wie lange der Dienstleister bereits Produkte recycelt und wie konstant das Recycling auf regionaler und globaler Ebene durchgeführt wird.

Ein Anbieter, der mit seinen eigenen Dienstleistern zusammenarbeitet, sollte sicherstellen, dass der

Recycling-Dienstleister Recycling-Standards eingeführt hat. Die Anbieter sollten außerdem die Recycling-

Dienstleister hinsichtlich dieser Standards prüfen, einstufen und bewerten, um sicherzugehen, dass die Standards eingehalten und verstanden werden.

Des Weiteren ist das allgemeine technische

Wissen und die Erfahrung eines Anbieters oder

Recycling-Dienstleisters von Bedeutung. Auch sollte in Erfahrung gebracht werden, ob derzeit rechtliche

Auseinandersetzungen in Bezug auf schwere

Verstöße gegen Recycling-Bestimmungen anhängig sind. Schließlich sollte ein Anbieter in der Lage sein, auf Anforderung Entsorgungszertifikate vorzulegen.

6.2 Wiederverwendung

Um Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und

Produkte für mehr Menschen nutzbar zu machen, sollte versucht werden, durch die Reparatur von

Hardware und sonstige Aufbereitungsprogramme die

Lebensdauer von IT-Geräten zu verlängern. Bei der

Beurteilung von Möglichkeiten zur Wiederverwendung sollten verschiedene Aspekte in Betracht gezogen werden. Ein solcher Aspekt kann beispielsweise sein, ob Geräte, deren Nutzung an einer Stelle im Unternehmen nicht mehr möglich und sinnvoll ist, an anderer Stelle innerhalb des Unternehmens wiederverwendet werden können, oder ob ein

Dienstleister zur Wiederverwendung von Altgeräten die Geräte in Zahlung nimmt, als Ersatzgeräte nutzt oder einen geldwerten Rabatt bietet.

Viele Unternehmen spenden auch den Wert ihrer

überzähligen Geräte an Nonprofit-Organisationen.

Wenn ein Unternehmen in Erwägung zieht, eine

Partnerschaft mit einem Anbieter oder Dienstleister einzugehen, sollten Prozesse für das Testen, Bewerten und Aufbereiten der Geräte und, sofern zutreffend, zum Aufspielen neuer Software, eingeführt werden.

Der Dienstleister sollte auf dem Gebiet spezialisiert sein und auch über Kenntnisse über den

Sekundärmarkt und Datenschutzstandards verfügen.

6.3 Leasing

Beim Leasen von Geräten ist für gewöhnlich der Leasinggeber für die Entsorgung oder

Rückgewinnung verantwortlich. HP empfiehlt, die folgenden Umweltaspekte in Bezug auf Leasing in

Betracht zu ziehen:

6.3.1

Der Leasinggeber kann die Abwicklung für alle IT-Geräte, und nicht nur für neu erworbene Geräte, anbieten.

6.3.2

Am Ende der Leasinglaufzeit kann das Gerät einfach an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Wird das Gerät zurückgegeben, sollte das Unternehmen die

Verantwortung für die Entsorgung übernehmen und gemäß den entsprechenden Umweltgesetzen handeln.

6.3.3

Es ist wichtig zu erfahren, ob der Leasinggeber über eigene Entsorgungsmöglichkeiten verfügt und strikte

Geschäfts- und Prozesskontrollen durchführt oder ob er alles outsourct.

6.3.4

Von Bedeutung ist, wie der Leasinggeber zurückgegebene Geräte abwickelt und sicherstellt, dass die Produktkette streng kontrolliert wird und mit den entsprechenden Umweltbestimmungen übereinstimmt.

6.3.5

In Erfahrung zu bringen ist, ob der Leasinggeber sich um alle Logistikaufgaben inklusive

Datenschutzversicherung kümmert und

Rückgabemöglichkeiten für veraltete, nicht mehr verwendete oder schrottreife Geräte anbietet, die nicht geleast sind. Darunter fällt zum Beispiel, ob das verleasende Unternehmen eine Umsatzbeteiligung für weiter verkaufte Geräte, Bargeld für nicht gewünschte

Geräte und Belege für die Vernichtung mit Angabe der Seriennummer des verschrotteten Geräts anbietet.

6.4 Datensicherheit

Computer, Server, Mobiltelefone, PDAs und andere elektronische Geräte sind mehr als einfache

Hilfsmittel – sie sind umfangreiche Datensammlungen mit potenziell sensiblen Daten über das

Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden.

6.4.1

Produktkette und Kontrollen sind erforderlich, um Hardware in das Inventar aufzunehmen, zu lagern, zu versenden und dem Wiederverkauf oder der Entsorgung zuzuführen, damit eine sichere

Entsorgung von Altgeräten möglich ist. Physischer

Speicher muss zerstört oder irreversibel gelöscht werden, um sicherzustellen, dass Informationen nicht in die falschen Hände gelangen.

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6.4.2

Der Dienstleister sollte flexible Möglichkeiten der Datenlöschung anbieten, bei denen die

Empfehlungen von DoD 5220.22-M (oder vergleichbar) für PCs und Servertechnologie mit validierten Verfahren eingehalten werden. Nicht funktionstüchtige Laufwerke sollten physisch zerstört werden, wobei der Vorgang validiert werden sollte.

7. Verantwortung in der

Zulieferkette

Jedes Unternehmen muss bei der Auswahl eines sozial und ökologisch verantwortlichen Anbieters von elektronischen Geräten mehrere Faktoren berücksichtigen. Die Stärke und Erfahrung in der sozialen und ökologischen Verantwortung eines

Unternehmens sowie der Umgang mit seinen

Anbietern kann mit anderen Unternehmen verglichen werden, indem um Angaben zu Engagement,

Aktivitäten und Implementierung sowie zur Vorlegung und Berichterstattung von Ergebnissen gebeten wird.

7.1 Verhaltenskodex

Das einkaufende Unternehmen sollte sich vergewissern, dass der Anbieter strikte Standards und Programme bezüglich der Zulieferkette umsetzt, um sicherzustellen, dass auch dessen

Zulieferer wiederum angemessene soziale und umweltverträgliche Praktiken befolgen. Zu solchen

Standards und Programmen gehören:

Un ternehmenspolitik

Vertragsklauseln

Implementierungswerkzeuge

Überwachung der Einhaltung / Prüfungen vor Ort

Korrigierende Maßnahmen

Aufbau von Möglichkeiten zur Unterstützung von

Anbietern zwecks Verbesserung

Berichterstattung von Ergebnissen

7.2 Standards

Unternehmen können Anbieter darum bitten, eine Selbsterklärung zu den relevanten Prozessen abzugeben, nachweisbare Ergebnisse zur Verfügung zu stellen und sich auf bestehende Kodexe zur

Zulieferkette zu beziehen, bei denen die Anbieter dafür Sorge tragen, dass diese auch von ihren

Zulieferern eingehalten werden. Der Verhaltenskodex der Elektronikindustrie (Electronic Industry Code of Conduct, EICC) ist ein Beispiel für einen branchenweiten Anbieterkodex, der weltweit anerkannt ist und an den sich Anbietern von

Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) mehrheitlich halten.

7.3 Daten der Zulieferkette

Bei komplexen globalen Zulieferketten kann es nahezu unmöglich für das einkaufende Unternehmen sein, die Herstellungspraktiken, die in der gesamten

Zulieferkette des Produkts an allen Orten auf der Welt zu jeder Zeit Anwendung finden, zu ermitteln und zu verifizieren. Anbieter sollten jedoch nicht aufgefordert werden, administrativ besonders aufwendigen

Anfragen nach Daten nachzukommen, die nicht einfach mit den Daten von anderen Anbietern verglichen werden können und die aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit ihren eigenen

Anbietern als vertraulich anzusehen sind (z. B.

Prüfberichte einzelner Anbieter). Anbieter sollten jedoch darauf vorbereitet sein, detaillierte Berichte zu ihren eigenen Unternehmensprogrammen vorzulegen.

Das einkaufende Unternehmen hat das Vorrecht, diese Informationen von den Anbietern anzufordern.

8. Umweltgerechte

Unternehmensorganisation

8.1 Umweltpolitik

Anbieter sollten eine betriebliche Umweltpolitik schriftlich festgehalten haben, die in allen Bereichen den Anforderungen des Abschnitts zur Umweltpolitik der ISO 14001 entspricht.

8.2 Umweltmanagementsystem (UMS)

Anbieter sollten über ein selbstzertifiziertes betriebliches

UMS verfügen, das die Anforderungen der ISO 14001 oder eines vergleichbaren, international anerkannten

Umweltmanagementsystems erfüllt.

8.3 Berichterstattung

Anbieter sollten einen Geschäftsbericht veröffentlichen, der den Anforderungen zur

Berichterstattung der ISO 14001 oder von vergleichbaren, international anerkannten Normen zur Berichterstattung wie dem National Environmental

Performance Track Programm der EPA oder den

Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der

Global Reporting Initiative (GRI) entspricht.

12

Umweltnormen,

Selbsterklärungen und

Umweltzeichen

9. Umweltnormen und

Umweltzeichen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden als

Reaktion auf die steigenden Ansprüche bezüglich der Informationen zu den Umwelteigenschaften von

Produkten viele Normen und Umweltzeichen entwickelt.

Aktuell gibt es zahlreiche regionale und nationale

Kennzeichnungsprogramme mit unterschiedlichem

Umfang und verschiedenen Anwendungsbereichen.

HP ist gemeinsam mit anderen Anbietern aktiv daran beteiligt, die weltweite Angleichung und Akzeptanz von Umweltkriterien voranzubringen.

Die folgende Liste mit Umweltzeichen beziehungsweise

-programmen ist nicht vollständig. Vielmehr zeigt sie eine repräsentative Auswahl von international anerkannten Normen und Kennzeichnungen für die

Selbstdeklaration bezüglich umweltschutzrelevanter

Kriterien, die von HP empfohlen werden.

9.1 ENERGY STAR

ENERGY STAR ist ein Programm der US-Regierung zur Förderung von energieeffizienten Produkten.

Das Logo ist weithin bekannt und auf vielen Computerprodukten und

Peripheriegeräten sowie auf Haushaltsgeräten zu finden. In Einrichtungen der US-Regierung sowie des öffentlichen Sektors in Europa ist der Erwerb von Produkten mit ENERGY STAR-Kennzeichnung für den eigenen Gebrauch erforderlich. Die

EPA unterhält internationale Partnerschaften mit

Ländern der Europäischen Union sowie Australien,

Japan, Kanada, Neuseeland und Taiwan. Weitere

Informationen sind hier erhältlich:

• www.energystar.gov/index.cfm?c=products.pr_

find_es_products – allgemeine Informationen zu

ENERGY STAR und gekennzeichneten Produkten,

• www.energystar.gov/index.cfm?c=product_specs.

pt_product_specs#off – Produktspezifikationen

• http://eu-energystar.org/en/database.htm

– EU-Datenbank für Strom sparende Bürogeräte

9.2 IEEE 1680 – EPEAT

EPEAT steht für Electronic Product

Environmental Assessment Tool und dient den Einkäufern im privaten und

öffentlichen Sektor als Unterstützung bei der Evaluierung, dem Vergleich und der Auswahl von Desktop-Computern, Notebooks,

Thin Clients, Workstations und Monitoren anhand der Umwelteigenschaften. Die IEEE 1680 umfast 51

Umweltkriterien, von denen 23 erforderlich und 28 optional sind. In Einrichtungen der US-Regierung ist der Erwerb von bei EPEAT registrierten Produkten für den eigenen Gebrauch erforderlich. Die IEEE

1680-Norm für Imaging-Geräte befindet sich in der

Entwicklungsphase und wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2011 fertig gestellt sein. Eine IEEE

1680-Norm für Serverprodukte ist für die Zukunft vorgesehen.

Weitere Informationen unter: www.epeat.net/ – offizielle EPEAT-Webseite mit Produktverzeichnis

9.3 ECMA-370 – IT Eco Declaration

Die IT Eco Declaration ist eine Selbsterklärung des Herstellers und enthält umweltbezogene

Informationen eines bestimmten Produkts oder einer

Produktfamilie in einem Branchenstandard-Format, das von IT-Unternehmen in Schweden, Norwegen und Dänemark entwickelt und 2006 von ECMA in eine internationale Norm umgewandelt wurde. Die

IT Eco Declaration kann auf jede IT-Produktkategorie angewendet werden. Bei PCs und Workstations wird nur der Prozessor betrachtet. Der Monitor bleibt unberücksichtigt.

Weitere Informationen unter: www.hp.com/hpinfo/globalcitizenship/environment/ products/ecolabels.html

13

9.4 Blauer Engel – RAL-UZ 122 für Drucker und Kopierer, RAL-UZ 78 für Computer

Der Blaue Engel ist weltweit die älteste

Umweltkennzeichnung für Produkte und Services und in vielen Ländern, vor allem innerhalb Europas, bekannt.

Weitere Informationen unter: www.blauer-engel.de

9.5 TCO

Das schwedische Umweltzeichen TCO umfasst

Kriterien für IT-Produkte wie Anzeigegeräte und PCs und wird besonders häufig bei Computermonitoren verwendet. Die Normen wurden anfangs durch die

Jahreszahlen gekennzeichnet; seit 2009 werden

Versionsnummern verwendet. Die aktuelle Version für

Monitore ist TCO 5.0.

Weitere Informationen unter: www.tcodevelopment.de

9.6 Regionale oder von bestimmten

EU-Ländern verwendete Umweltzeichen

Einige IT-Unternehmen auf dem europäischen Markt bieten Produkte an, die mit dem nordischen Schwan oder der Euroblume gekennzeichnet sind.

9.7 Länderspezifische Umweltzeichen im asiatisch-pazifischen Raum

China, Korea, Japan und Taiwan haben länderspezifische Umweltzeichen, die beim Erwerb von elektronischen IT-Produkten zur Verwendung in

Regierungseinrichtungen vorgeschrieben sind.

Weitere Informationen zu Umweltzeichen und HP

Produkten sind hier erhältlich: http://h41111.www4.hp.com/globalcitizenship/ de/de/environment/productdesign/ecolabels.html

9.8 LEED

LEED ist ein Zertifizierungsprogramm eines Drittanbieters und die in den USA akzeptierte Bezugsnorm für Planung,

Konstruktion und Betrieb von besonders

ökologischen Gebäuden. Die Einstufung wird vom U.S. Green Building Council, einer

Nonprofit-Organisation in Washington, überwacht.

IT-Produkte werden nicht LEED-zertifiziert, doch der Kauf von ENERGY STAR-Produkten und

-Druckerzubehör mit Recycling-Anteil sowie die

Umsetzung von Recycling-Programmen für Hardware und Zubehör haben Einfluss auf die Punktevergabe im Rahmen der LEED-Norm für bestehende Gebäude.

Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.usgbc.org/DisplayPage.aspx?CategoryID=19

9.9 Umweltzeichen von Unternehmen

Von Unternehmen ins Leben gerufene

Umweltzeichen wie die HP Eco

Highlights Kennzeichnung dienen der Bewerbung von Produkten nach

ökologischen Standards. Diese

Standards werden von den Unternehmen selbst festgelegt und können Umweltaspekte wie die

Energieeinsparung oder den innovativen Einsatz von

Materialien umfassen. Solche von Unternehmen ins

Leben gerufenen Kennzeichnungen werden streng genommen nicht als Umweltzeichen angesehen.

Vielmehr sind sie Kommunikationswerkzeuge, mit denen Kunden auf prägnante Weise auf die

Umweltmerkmale und Vorteile von Produkten hingewiesen werden.

14

10. Selbsterklärung im Vergleich zum

Umweltzeichen

Häufig wird die umweltgerechte Ausrichtung von

Produkten und Verpackungsmaterial von Herstellern und anderen Organisationen durch freiwillige

Umweltzeichen wie beispielsweise den Blauen

Engel, die taiwanische Green Mark oder Kanadas

Environment Choice kenntlich gemacht. Viele

Unternehmen sehen in den Umweltzeichen ein einfaches Hilfsmittel, um Produkte auszuwählen, die am besten für den umweltgerechten Einkauf geeignet sind. Allerdings gibt es bei den derzeitigen

Methoden zur Vergabe von Umweltzeichen einige

Defizite.

Viele der Kriterien von Umweltzeichen erfüllen die allgemeinen Prinzipien nicht, die in diesem Papier dargelegt sind. Häufig umfassen Umweltzeichen eine besonders große Anzahl an möglichen

Umweltkriterien, anstatt den wichtigsten Aspekten die höchste Priorität zuzuweisen. Technische und praktische Schwierigkeiten bleiben bei dieser

Methode nicht aus und erschweren den Umgang mit der großen Menge und der Vielfalt an Produkten auf dem Markt.

Für IT-Produkte gibt es im globalisierten Markt zahlreiche Programme für Umweltkennzeichen sowie Standards für den Einkauf. Viele dieser

Programme wenden unterschiedliche Umweltkriterien an und einige greifen auf unterschiedliche

Messmethoden zurück. Globale Anbieter müssen also für ihre Zertifizierung nach den weltweit unterschiedlichen Umweltzeichen die Vorgänge für Registrierung und Prüfung desselben Merkmals mehrere Male wiederholen, damit sie die Kriterien der verschiedenen nationalen und regionalen

Anforderungen erfüllen. Wenn ein Hersteller in einem Land ein bestimmtes Umweltzertifikat erwirbt, jedoch nicht in einem anderen Land, kann es zu

Irritationen auf dem Markt kommen.

Wenn beispielsweise ein PC-Anbieter ein bestimmtes

Umweltzeichen anstrebt, muss er alle Kriterien dieser bestimmten Vergabemethode erfüllen. Das

Umweltzeichen wird nur dann vergeben, wenn alle

Kriterien erfüllt sind. Anbieter mit einer umfangreichen

Produktpalette wünschen häufig die Kennzeichnung aller Produkte mit einem Umweltzeichen. Dafür muss ein außen stehendes Prüforgan eine genaue Analyse durchführen, die möglicherweise Tausende Schritte für jedes einzelne Unternehmen und nur für bestimmte

Länder oder Regionen umfasst.

Alle diese Schwierigkeiten führen für gewöhnlich zu

Zusatzkosten, die nicht nur für den Anbieter, sondern auch für das einkaufende Unternehmen anfallen.

Dabei ist kein dem Aufwand entsprechender Vorteil für die Kunden oder die Umwelt zu erkennen.

HP Empfehlungen zur Selbsterklärung

Angesichts der genannten Schwierigkeiten mit vorhandenen Methoden zur Vergabe von

Umweltzeichen empfiehlt HP die Selbsterklärung, bei der Anbieter die Übereinstimmung ihrer Produkte mit vordefinierten und angeglichenen Kriterien erklären.

Dieses System hat hauptsächlich den Vorteil, dass die Einkaufs- und Versorgungsprozesse besonders effizient gestaltet sind.

Die Selbsterklärung ist eine weit verbreitete

Praktik, auch bei den zuvor genannten Methoden zur Vergabe von Umweltzeichen. Viele dieser

Methoden basieren auf einem effektiven System der

Selbsterklärung, bei dem Anbieter die Einhaltung durch Vorlage oder Aufzeichnung dokumentieren

(wie z. B. bei ENERGY STAR, EPEAT, Blauer Engel und dem japanischen Gesetz zum ökologischen

Einkauf). Durch eine Dokumentenprüfung wird sichergestellt, dass die Einhaltung vorliegt. Wenn es nötig ist, die Dokumente auf ihre Richtigkeit zu

überprüfen, sollten in unregelmäßigen Abständen

Selbstprüfungen durchgeführt werden. Dadurch werden die Kosten niedrig gehalten, und dennoch wird die erforderliche Sicherheit gegeben. Die

Aufdeckung der Nichteinhaltung von Kriterien in der

Selbsterklärung kann strengen Strafen unterliegen, was für einen eindeutigen Anreiz zur genauen und wahrheitsgemäßen Selbsterklärung sorgt.

15

Eine der umfassendsten Selbsterklärungen ist die IT Eco Declaration (siehe Abschnitt 9.3), die

Informationen zu den Umweltpraktiken des Anbieters sowie zu den Produktmerkmalen in Bereichen wie umweltgerechte Produktentwicklung, Batterien,

Geräuschemissionen, elektrische Sicherheit,

Energieverbrauch, Emissionen von Chemikalien, enthaltene Stoffe und Substanzen sowie Verpackung umfasst.

Bei der IT Eco Declaration ist der Vergleich von verschiedenen Anbietern und deren

Produkten einfach durchzuführen, da sie die

Umweltmerkmale ihrer Produkte auf dieselbe Weise auf einem gemeinsamen Berichtsformular nach

Branchenstandard angeben. Der Vorteil dieser

Erklärung ist, dass sie unter Berücksichtigung internationaler Normen entwickelt wurde. Sie umfasst ebenso viele oder teilweise mehr Kriterien als übliche andere Methoden zur Vergabe von

Umweltkennzeichen.

Da die IT Eco Declaration den umfassendsten

Kriterienkatalog aufweist, empfiehlt HP den

Einsatz dieser Erklärung bei der Priorisierung und der Festlegung von Kriteriengrenzen beim umweltgerechten Einkauf von IT-Produkten.

Das Programm der IT Eco Declaration umfasst regelmäßige Kontrollen durch Dritte, durch die die

Zuverlässigkeit der Methode auch für Einkäufer sichergestellt wird.

HP Empfehlungen zu Umweltzeichen als

Teil der Anbieterüberprüfung

Wenn als Teil der Anbieterüberprüfung der

Nachweis eines Umweltzeichens gefordert ist, empfiehlt HP, diese Anforderungen nicht auf ein oder ein paar Umweltzeichen zu beschränken, sondern alle anerkannten Umweltzeichen oder Systeme zur

Selbstüberprüfung zu akzeptieren. In den meisten

Ländern und Regionen sind Umweltzeichen Teil eines freiwilligen Systems. Die exklusive Bevorzugung eines Umweltzeichens, das von einem einzelnen

Land entwickelt wurde, ist jedoch beim Einkauf nicht zu empfehlen, da bei dieser Vorgehensweise das

Risiko besteht, den freien Handel und Wettbewerb zu behindern. Wenn bei der Überprüfung der umweltgerechten Ausrichtung ein Umweltzeichen den

Ausschlag geben soll, empfiehlt HP die Orientierung anhand einer Liste mit existierenden Umweltzeichen, um einen Eindruck von Umfang und Art der

Umweltzeichen zu erhalten. Diese Liste ist nicht als vollständige und exklusive Liste mit akzeptablen

Kennzeichen anzusehen. Auch andere Arten der

Verifizierung wie die Selbsterklärungsnorm

ECMA-370 sollten akzeptiert werden.

11. Verhaltenskodex der

Elektronikindustrie (EICC)

Der Electronic Industry Code of Conduct, kurz EICC, ist ein Verhaltenskodex der Elektroindustrie, der

Standards beschreibt, mit denen sichergestellt werden soll, dass in der Zulieferkette der Elektronikindustrie sichere Arbeitsbedingungen herrschen, Arbeitnehmer mit Respekt und Würde behandelt werden,

Fertigungsprozesse ökologisch verantwortbar und

Geschäftspraktiken ethisch sind. Der EICC wurde von mehr als 40 der weltweit größten Elektronikmarken und deren Anbietern angenommen und umgesetzt.

Ziel ist dabei die Verbesserung der Bedingungen in der Elektronik-Zulieferkette. An der Entwicklung des

Kodex waren viele Interessenvertreter beteiligt, die international anerkannte Normen mit eingebracht haben. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.eicc.info

Anhang

Mustercheckliste

Produktmerkmale

J N N. Z.

PCs und

Anzeigegeräte

Drucker und bildgebende

Geräte

Zubehör

Unternehmensserver

1. Mehrere Merkmale

1.1

Ist das Produkt im EPEAT-Verzeichnis aufgeführt?

2. Materialien

2.1

Entspricht das Produkt / Entsprechen die Produkte EU-Bestimmungen oder mit RoHS vergleichbaren

Bestimmungen (wie die EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) und deren Änderungen)?

2.2

Die Produkte enthalten kein Asbest (76/769/EWG, Änderung 1999/77/EG).

2.3

2.4

2.5

Die Produkte enthalten keine die Ozonschicht schädigenden Stoffe:

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe

(HFBKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW), halogenierte

Kohlenwasserstoffe, Tetrachlormethan, 1,1,1-Trichlorethan, Brommethan.

Die Produkte enthalten keine polychlorierten Biphenyle (PCB) und keine polychlorierten

Terphenyle (PCT) (76/769/EWG).

Die Produkte enthalten gemäß der norwegischen Verordnung über die Beschränkung der

Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien vom 20.12.2002 keine kurzkettigen

Chlorparaffine (SCCP) mit 10-13 Kohlenstoffatomen in der Kette und mindestens

48 Massenprozent Chlor im SCCP.

D ie folgenDen

K riterien gelten nur für

t elepräsenz

-l

ösungen

2.6

Teile aus Textilien und Leder mit direktem Hautkontakt enthalten kein Tri-(2,3-dibrompropyl)-phosphat (TRIS), kein Tris-(aziridinyl)-phosphinoxid

(TEPA) und keine polybromierten Biphenyle (PBB) (76/769/EWG).

2.7

Teile aus Textilien und Leder mit direktem Hautkontakt enthalten gemäß 76/769/EWG, Änderung 2003/3/EG keine Azofarbstoffe, die sich in aromatische Amine aufspalten können.

2.8

Teile aus Holz enthalten als Holzschutzmittel kein Arsen, kein Chrom und kein Pentachlorphenol und dessen Derivate (76/769/EWG).

2.9

Teile mit direktem und andauerndem Hautkontakt geben Nickel nicht in Konzentrationen ab, die höher sind als in 76/769/EWG, Änderung 94/27/EWG angegeben.

3. Batterien

3.1

3.2

3.3

Wenn das Produkt eine Batterie oder einen Akkumulator enthält, ist dieser mit dem

Entsorgungssymbol gekennzeichnet und wenn dieser mehr als 0,0005 % seines Gewichts an Quecksilber (gilt nur für Knopfzellen) oder mehr als 0,004 % Blei enthält, so ist dies mit dem Elementsymbol des entsprechenden Metalls zu kennzeichnen (Hg bzw. Pb). Das

Benutzerhandbuch enthält Angaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung (siehe 2006/66/EG).

Im Produkt verwendete Knopfzellen enthalten nicht mehr als 2 % ihres Gewichts an Quecksilber.

Andere Batterien oder Akkumulatoren enthalten nicht mehr als 0,0005 % Quecksilber oder

0,002 % Kadmium (siehe 2006/66/EG).

Wenn die Batterien permanent in das Produkt eingesetzt sind, sind Informationen zu den umweltgefährdenden Stoffen und zur sicheren Entfernung in der WEEE-Anleitung zur

Demontage enthalten (siehe 2006/66/EG).

4. Verbrauchsmaterialien

4.1

4.2

4.3

Wenn in dem Produkt ein Fotoleiter (Trommel, Band usw.) zum Einsatz kommt, ist Kadmium nicht in höheren Konzentrationen als in den EU-Richtlinien 76/769/EWG und 91/338/

EWG angegeben enthalten.

Wenn in dem Produkt Tinte/Toner zum Einsatz kommt, ist Kadmium nicht in höheren

Konzentrationen als in den EU-Richtlinien 76/769/EWG und 91/338/EWG angegeben enthalten.

Wenn die Zubereitung aus Tinte/Toner gemäß der EU-Richtlinie 99/45/EG und deren

Änderungen als gefährlich eingestuft ist, ist das Produkt / die Verpackung entsprechend gekennzeichnet und ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß den EU-Richtlinien 99/45/EG und 2001/58/EG ist verfügbar.

16

J N

5. Produktverpackung

5.1

5.2

Die Summe der in Verpackungen oder Verpackungskomponenten enthaltenen

Konzentrationen von Blei, Kadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom überschreitet nicht 0,01 % des Gewichts (94/62/EG).

Verpackungsmaterial aus Kunststoff ist gemäß ISO 11469 in Bezugnahme auf ISO 1043

(97/129/EG) deklariert.

5.3

Das Material der Produktverpackung ist frei von FCKW/H-FCKW.

5.4

5.5

Die bei der Produktion von Verpackungsmaterial aus Papier verwendeten Fasern wurden auf legale Weise geerntet und die Produktkette ist dokumentiert.

Verwendete Verpackungsmaterialien: _____________________________

Gewicht (kg): ___________

5.6

Kunststoffverpackungen sind frei von Halogenen (inklusive PVC).

5.7

Die Produktdokumentation enthält kein chlorgebleichtes Papier.

5.8

Die Produktdokumentation ist auf Papier mit Recycling-Anteil gedruckt.

6. Informationen zur Aufbereitung (Recycling/Wiederverwendung/Leasing)

6.1

Informationen für Recycler/Aufbereitungsanlagen (z. B. wie in 2002/96/EG gefordert) sind verfügbar.

6.2

Wie lange ist der Dienstleister schon im Produkt-Recycling tätig? Anzahl der Jahre: _______

6.3

Wo werden konsistente Recycling-Dienste angeboten (z. B. weltweit)?

6.4

Managt der Anbieter seine eigenen Dienstleister, um sicherzustellen, dass die hohen Qualitätsstandards eingehalten werden? Wenn ja, wie?

6.5

Wie viel Erfahrung (technisches Wissen) hat der Anbieter insgesamt?

6.6

Gibt es derzeit rechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf schwere Verstöße gegen Recycling-

Bestimmungen?

6.7

Kann der Anbieter auf Anforderung Vernichtungszertifikate vorlegen?

6.8

6.9

Wurde im Unternehmen in Erwägung gezogen, Geräte, deren Nutzung eingestellt wurde, wiederzuverwenden?

Kann der Dienstleister zur Wiederverwendung die benutzten Geräte in Zahlung nehmen, als Ersatzgeräte nutzen oder einen geldwerten Rabatt bieten?

N.

Z.

PCs und

Anzeigegeräte

Drucker und bildgebende

Geräte

Zubehör

Unternehmensserver

6.11 Wenn eine Partnerschaft mit einem Dienstleister in Erwägung gezogen wird, bestehen Prozesse für das

Testen, Bewerten und Aufbereiten der Geräte?

6.12 Verfügt der Dienstleister über spezialisierte Kenntnisse, die den Sekundärmarkt und Datenschutzfragen betreffen?

6.13 Spricht sich der Dienstleister GEGEN die Verwendung von gebrauchten Druckerpatronen aus, um hohe

Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten?

6.14 Kann der Dienstleister alle Gerätearten unabhängig von dem ursprünglichen Hersteller wieder auf den

Markt bringen?

6.15 Kann der Leasinggeber die Abwicklung für alle IT-Geräte, und nicht nur für neu erworbene Geräte, anbieten?

werden und nimmt das Unternehmen die Verantwortung für die Entsorgung eindeutig an und handelt es gemäß den anwendbaren Umweltgesetzen?

17

6.19 Kümmert sich der Leasinggeber um alle Logistikaufgaben inklusive Datenschutzversicherung?

7. Demontage, Recycling, Produktlebensdauer, Materialien und Stoffe

7.1

7.2

7.3

7.4

7.5

7.6

7.7

7.8

7.9

Teile, die getrennt voneinander behandelt werden müssen, sind leicht voneinander zu trennen.

Kunststoffmaterialien in Abdeckungen/Gehäusen verfügen über keine

Oberflächenbeschichtung.

Kunststoffteile schwerer als 100 g bestehen aus einem Material oder aus leicht zu trennenden

Materialien.

Kunststoffteile schwerer als 25 g sind mit Materialcodes entsprechend ISO 11469 in

Bezugnahme auf ISO 1043 gekennzeichnet.

Kunststoffteile verfügen über keine Metalleinlagen oder Metalleinlagen können mit handelsüblichen Werkzeugen entfernt werden.

Etiketten sind leicht zu entfernen (gilt nicht für Sicherheitsetiketten/bestimmungsgemäße

Etiketten).

Aufrüstung ist möglich (z. B. mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Karten oder Laufwerken).

Aufrüstung ist mit handelsüblichen Werkzeugen möglich.

Ersatzteile sind noch fünf Jahre nach der Produktionseinstellung verfügbar.

7.10

Service ist noch fünf Jahre nach der Produktionseinstellung verfügbar.

7.11

Die Isolierung von Strom führenden Kabeln ist frei von Halogenen (inklusive PVC).

7.12

Die Isolierung von Signalkabeln ist frei von Halogenen (inklusive PVC).

7.13

Alle Kunststoffteile in Abdeckungen/Gehäusen schwerer als 25 g sind frei von Halogenen.

7.14

Alle Leiterplatten (ohne Komponenten) schwerer als 25 g sind frei von Halogenen.

7.15

7.16

7.17

7.18

Chemische Spezifikationen von Flammschutzmitteln in Kunststoffteilen von Abdeckungen/

Gehäusen schwerer als 25 g entsprechen ISO 1043-4.

Chemische Spezifikationen von Flammschutzmitteln in Leiterplatten (ohne Komponenten) schwerer als 25 g entsprechen ISO 1043-4.

Kunststoffteile schwerer als 25 g sind frei von Flammenschutzmitteln/-zubereitungen oberhalb von 0,1 %, die als R45, R40, R46, R48, R50, R51, R53, R60, R61 sowie sämtlichen

Kombinationen davon klassifiziert sind (67/548/EWG).

Lichtquellen sind frei von Quecksilber.

Bei Verwendung von Quecksilber: Anzahl der Leuchtmittel: _______und max. Quecksilbergehalt pro Leuchtmittel: _______mg

8. Energieverbrauch

8.1

Das Produkt erfüllt die Energieanforderungen von ENERGY STAR oder vergleichbaren

Normen/Zeichen.

Genaue Angaben: _____________________

9. Emissionen

9.1

9.2

Die Geräuschemissionen des Produkts wurden gemäß ISO 7779 getestet und in

Übereinstimmung mit ISO 9296 deklariert.

Die Emissionen von Chemikalien des Produkts wurden gemäß ECMA-328 getestet.

18

J N

N.

Z.

PCs und

Anzeigegeräte

Drucker und bildgebende

Geräte

Zubehör

Unternehmensserver

J N

N.

Z.

PCs und

Anzeigegeräte

Drucker und bildgebende

Geräte

Zubehör

Unternehmensserver

10. Verbrauchsmaterialien für Drucker

10.1 Zu der Tinten-/Tonerzubereitung ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) verfügbar.

10.3 Funktionen zum doppelseitigen (Duplex-) Drucken/Kopieren sind im Produkt integriert.

Allgemeine Merkmale

J N N. Z.

1. Informationen zum Unternehmen

1.1

Verfügt das Unternehmen über eine dokumentierte und vom Management genehmigte Umweltpolitik?

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

1.7

Verfügt das Unternehmen über ein Umweltmanagementsystem, das Produktentwicklung und/oder Herstellung einschließt?

Wenn ja: zertifiziert nach __ ISO 14001 __ EMAS __ Anderer Standard (erläutern)

Veröffentlicht das Unternehmen in regelmäßigen Abständen einen Umweltbericht?

Wenn ja: er entspricht den Empfehlungen von __ Global Reporting Initiative (GRI) __ Andere Empfehlungen (erläutern)

Stellt das Unternehmen Informationen über die Rücknahme des Produkts, der Batterien und der Verpackung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung?

Ist das Unternehmen Mitglied in einem System oder verfügt es über ein eigenes System für die Sammlung und das Recycling von nicht mehr verwendeten Produkten in Ländern, in denen das Unternehmen die Produkte auf den Markt bringt?

Ist das Unternehmen Mitglied in einem System oder verfügt es über ein eigenes System für die Sammlung und das Recycling von

Batterien in Ländern, in denen das Unternehmen die Produkte auf den Markt bringt oder, sofern erforderlich, Umweltsteuern/

Umweltabgaben zahlt?

Ist das Unternehmen Mitglied in einem System oder verfügt es über ein eigenes System für die Sammlung und das Recycling von

Verpackungsmaterial in Ländern, in denen das Unternehmen die Produkte auf den Markt bringt und wo eine entsprechende Anforderung besteht?

Merkmale für soziale und ökologische Verantwortung

J N N. Z.

1. Engagement

1.1

Gibt das Unternehmen eine öffentliche Stellungnahme in Bezug auf sein Engagement bei der sozialen und ökologischen

Verantwortung ab?

(Unternehmenspolitik zu Menschenrechten, Global Citizenship usw.)

1.2

Hat das Unternehmen spezifische, öffentliche Anforderungen an seine Anbieter bezüglich sozialer und ökologischer Verantwortung?

(Kodex oder Unternehmenspolitik mit Bezug auf Arbeit, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Ethik)

2. Unternehmensführung

2.1

Auf welcher Stufe befindet sich der Manager des Programms?

2.2

2.3

An wen erstattet der Manager im Unternehmen Bericht? Wie viele Stufen ist das vom CEO entfernt?

Wie sieht die Führungsstruktur für das Programm aus?

2.4

2.5

Wie viele Personen (gemessen in Vollzeit) arbeiten an dem Programm für soziale und ökologische Verantwortung?

Über welches Budget verfügt das Programm für soziale und ökologische Verantwortung in der Zulieferkette?

19

3. Aktivitäten/Implementierung

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

3.6

3.7

Wie groß ist der Anbieterstamm des Unternehmens insgesamt (wie viele Anbieter)?

In wie vielen Fabriken werden die Produkte gefertigt?

In welchen Ländern werden die Produkte gefertigt? (mit Angaben zu den Produkten)

Wie viele der internen Warenmanager/Produkteinkäufer wurden zu Anforderungen der sozialen und ökologischen Verantwortung für Anbieter geschult?

Wie bewerten Sie Risiken in der Zulieferkette? Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise zur Bewertung von Risiken in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung.

Wie erfolgt die Umsetzung?

Umfassen die Klauseln in Ihren Anbieterverträgen Anforderungen zur sozialen und ökologischen Verantwortung?

(Kopie der Vertragsklauseln)

Wie viele Anbieter beteiligen sich am Programm zur sozialen und ökologischen Verantwortung und haben entsprechende

Anforderungen erhalten?

Wie viele Anbieter haben die Fragebögen zur Selbstbeurteilung für den Electronic Industry Code of Conduct (EICC) ausgefüllt?

3.8

3.9

Was machen Sie mit den Ergebnissen aus den Fragebögen zur Selbstbeurteilung?

3.10

Wie viele Anbieterfabriken haben Sie vor Ort auf ihre Praktiken bezüglich sozialer und ökologischer Verantwortung geprüft?

3.11

Welchen Aktionsplan mit korrigierenden Maßnahmen wenden Sie nach dem Besuch der Anbieterfabriken an?

3.12

Was hat sich aus den Besuchen/Prüfungen ergeben?

3.13

Wie gehen Sie bei den Anbietern Ihrer Anbieter vor?

4. Nachweisbare Ergebnisse

4.1

4.2

4.3

4.4

Veröffentlicht Ihr Unternehmen einen Bericht zu den Ergebnissen aus dem Programm für soziale und ökologische Verantwortung in der Zulieferkette? (Global-Citizenship-Bericht etc.)

Welche Veränderungen wurden in der Zulieferkette aufgrund Ihres Programms vorgenommen? (Fallstudien etc.)

Wie bemisst das Unternehmen Fortschritt?

4.5

4.6

4.7

4.8

4.9

Lässt Ihr Unternehmen die Ergebnisse von Anbieterprüfungen von Dritten validieren?

Wurden Pressemitteilungen, Kontoverbindungen von Nichtregierungsorganisationen oder Berichte zum Programm des Unternehmens zur sozialen und ökologischen Verantwortung veröffentlicht?

An welchen externen Aktivitäten zur sozialen und ökologischen Verantwortung ist Ihr Unternehmen beteiligt?

(EICC, Global e-Sustainability Initiative, Ethical Trading Initiative etc.)

Anzahl der Anbieter, die zur Implementierung der Anforderungen zur sozialen und ökologischen Verantwortung sowie zur

Verbesserung der entsprechenden Praktiken geschult wurden?

Anzahl der Fabrikarbeiter, die Schulungsprogramme zur sozialen und ökologischen Verantwortung durchlaufen haben?

Arbeiten Nichtregierungsorganisationen bezüglich Fabrikprogrammen und Verbesserungen direkt mit Ihrem Unternehmen zusammen?

4.10

Werden Zahlen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von sozialer und ökologischer Verantwortung erhoben?

5. Weitere Überlegungen

5.1

5.2

5.3

5.4

Ökologische Unterscheidungsmerkmale von Produkten (EPEAT, Verpackungsmaterialien, Stromverbrauch, TCO für Monitore, Blauer

Engel für einige bildgebende Geräte usw.)

Programme zum Energieverbrauch und zum Klimawandel

Programme zur Produktrücknahme (Recycling, Wiederverwendung usw.)

Das Unternehmen hat einen geschlossenen umweltschonenden Produktlebenszyklus (umweltgerechte Produkte bis zur

Nutzungseinstellung).

J N N. Z.

20

ENERGY STAR und die ENERGY STAR Marken sind in den USA registrierte Marken

© 2010 Hewlett-Packard Company, L.P. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben können sich ohne Ankündigung ändern. Die einzigen Gewährleistungen für HP Produkte und Services sind in den

Gewährleistungsbestimmungen zu den jeweiligen Produkten und Services aufgeführt. Aussagen in diesem

Dokument stellen keine zusätzliche Gewährleistung dar. HP übernimmt keine Haftung für in diesem

Dokument enthaltene technische oder redaktionelle Fehler oder Auslassungen.

Überarbeitete Version Mai 2010

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