Transportbeton und Mörtel

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Transportbeton und Mörtel | Manualzz

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Transportbeton und Mörtel

Genauer Ablauf des Geofencing

Für jede von einem mobilen Gerät des Fahrzeugs gemeldete Koordinate erfolgt in Verbindung mit der vorherig gemeldeten Koordinate eine Prüfung durch PxServices, ob ein Betreten oder Verlassen eines überwachten Gebietes stattgefunden hat.

Hinsichtlich der zu prüfenden Gebiete bzw. Korridore gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Es ist ein Korridor (Überwachungsgebiet) um das Fahrzeug gelegt. In diesem Fall wird das Betreten und Verlassen des Korridors durch dieses Fahrzeug unabhängig von der Disposition immer überwacht und protokolliert.

2. Es ist ein Korridor (Überwachungsgebiet) um ein Werk bzw. eine Baustelle gelegt. In diesem Fall wird das Betreten und Verlassen dieses

Korridors durch das Fahrzeug unabhängig von der Disposition immer

überwacht und protokolliert.

3. Werke, Baustellen und Fahrzeuge der Dispositionen des jeweiligen

Tages werden unabhängig von den obigen Einstellungen dynamisch

überwacht.

Bei allen drei Fällen kann es dabei durchaus vorkommen, dass eine neue

Koordinate gleichzeitig das Verlassen des einen sowie das Betreten eines anderen Korridors/Gebietes signalisiert sowie in Kombination auch die obigen Fälle gleichzeitig auftreten können.

Bei 3. gibt es wiederum eine Unterscheidung:

 Sind für die überwachten Werke/Baustellen Korridore erfasst, werden diese zur Ermittlung herangezogen.

 Ist kein Korridor erfasst, so wird um die in den Stammdaten festgelegte

Geoposition des Werkes/der Baustelle ein einstellbarer Radius gezogen und das Gebiet auf dieser Basis überprüft.

Sobald festgestellt wird, dass ein Betreten oder Verlassen eines Gebietes durch ein überwachtes Fahrzeug stattgefunden hat, wird dies in einer Tabelle der Datenbank durch einen speziellen Statuswert protokolliert. Damit ist der reine Vorgang Geofencing beendet. Die Daten können nun im Modul

Disposition ausgewertet werden. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Auswertung Geofencing im Modul Disposition II in diesem

Handbuch.

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