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Aufbaurichtlinien 2013
Aufbaurichtlinie
Der neue Transporter
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 2 von 184
Inhaltsverzeichnis
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 3 von 184
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Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 4 von 184
Inhaltsverzeichnis
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 5 von 184
Inhaltsverzeichnis
*Electronic Stability Control
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 6 von 184
1 Allgemeines
1.1 Einleitung
1 Allgemeines
Diese Aufbaurichtlinie stellt Aufbauherstellern wichtige technische Informationen zur Verfügung, welche zur Planung und
Herstellung eines verkehrs- und betriebssicheren Aufbaus berücksichtigt werden müssen. Die hierzu erforderlichen
An-, Auf-, Ein- oder Umbauarbeiten werden im Folgenden „Aufbauarbeiten" genannt.
Die Volkswagen AG ist aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbauarten nicht in der Lage, alle möglichen Veränderungen z.B. am Fahrverhalten, der Stabilität, der Gewichtsverteilung, des Schwerpunktes des
Fahrzeuges und seiner Handhabungscharakteristiken vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten entstehen können.
Deshalb übernimmt die Volkswagen AG keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus derartigen Veränderungen ihrer Fahrzeuge resultieren, insbesondere dann nicht, wenn sich die Veränderungen negativ auf das Gesamtfahrzeug auswirken. Die Volkswagen AG haftet dementsprechend nur im Umfang ihrer eigenen Konstruktions-, Produktions- und
Instruktionsleistungen. Der Aufbauhersteller selbst ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Aufbauarbeiten weder an sich fehlerhaft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren am Gesamtfahrzeug führen können. Im Falle der Verletzung dieser
Pflicht ist eine eigene Produkthaftung des Aufbauherstellers gegeben.
Diese Aufbaurichtlinie wendet sich an professionelle Aufbauhersteller. Daher wird in dieser Aufbaurichtlinie ein entsprechendes Hintergrundwissen vorausgesetzt. Es ist zu beachten, dass einige Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten an tragenden Teilen) nur durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden dürfen, um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für Aufbauarbeiten notwendige Qualität zu erreichen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 7 von 184
1.1.1 Konzept dieser Anleitung
Damit Sie Informationen schnell finden, ist die folgende Aufbaurichtlinie in 7 Kapitel gegliedert:
1 Einleitung
2 Technische Daten für die Planung
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
4 Änderungen an offenen Aufbauten
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
6 Technische Daten
7 Verzeichnisse
Information
Weitere Informationen siehe 1.2.2 „Aufbaurichtlinien,
Beratung“, 1.3 „Lieferprogramm“
Die in Kapitel 2 „Technische Daten für die Planung“ ausgewählten Grenzwerte sind unbedingt einzuhalten und müssen der Planung zu Grunde liegen.
1 Allgemeines
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 8 von 184
1.1.2 Darstellungsmittel
Sie finden in dieser Aufbaurichtlinie folgende Darstellungsmittel:
Warnhinweis
Ein Gefahrenhinweis macht Sie auf mögliche Unfall- oder Verletzungsgefahren für Sie oder andere
Personen aufmerksam.
Umwelthinweis
Ein Umwelthinweis gibt Ihnen Hinweise zum
Umweltschutz.
Sachhinweis
Dieser Hinweis macht Sie auf mögliche Schäden für das Fahrzeug aufmerksam.
Information
Dieser Hinweis weist Sie auf weiterführende
Informationen hin.
1 Allgemeines
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 9 von 184
1 Allgemeines
1.1.3 Fahrzeugsicherheit
Warnhinweis
Lesen Sie unbedingt vor der Montage von
Fremdaufbauten oder Aggregaten die mit der
Montage zusammenhängenden Kapitel in dieser
Aufbaurichtlinie, in den Anleitungen und Hinweisen der Aggregate Zulieferer und in der ausführlichen
Betriebsanleitung für das Basisfahrzeug. Sie können sonst Gefahren nicht erkennen und sich oder andere gefährden.
Wir empfehlen Ihnen, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeigneten und von der Volkswagen AG geprüften Teile,
Aggregate, Umbau- oder Zubehörteile zu verwenden.
Bei Verwendung von nicht empfohlenen Teilen, Aggregaten, Umbau- oder Zubehörteilen lassen Sie umgehend die
Fahrzeugsicherheit prüfen.
Sachhinweis
Beachten Sie unbedingt nationale
Zulassungsvorschriften, da sich durch
Aufbauarbeiten am Fahrzeug die zulassungsrechtliche Fahrzeugart ändert und die
Betriebserlaubnis erlöschen kann. Dies gilt besonders für:
Änderungen, durch die sich die in der
Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändert.
Änderungen, durch die eine Gefährdung von
Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
Änderungen, durch die sich das Abgas- oder
Geräuschverhalten verschlechtert.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 10 von 184
1.1.4 Betriebssicherheit
Warnhinweis
Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen
Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr funktionieren. Wegen der Vernetzung der
Elektronik können dabei auch Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden.
Funktionsstörungen der Elektronik können die
Betriebssicherheit des Fahrzeugs erheblich gefährden.
Lassen Sie Arbeiten oder Veränderungen an elektronischen Bauteilen von einer qualifizierten
Fachwerkstatt durchführen, welche die notwendigen
Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.
Die Volkswagen AG empfiehlt Ihnen hierfür eine
Volkswagen AG Kundendienst Werkstatt.
Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Arbeiten und
Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen ist der
Service durch eine qualifizierte Fachwerkstatt unerlässlich.
Einige Sicherheitssysteme funktionieren nur bei laufendem Motor. Schalten Sie daher beim Fahren den Motor nicht aus.
1 Allgemeines
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 11 von 184
1 Allgemeines
1.2 Allgemeine Hinweise
1.2.1 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller
1.2.1.1 Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG (erWin*)
Für Aufbauhersteller stehen Reparatur- und Werkstattinformationen wie z.B.:
– Stromlaufpläne
– Reparaturleitfäden
– Instandhaltung
– Selbststudienprogramme
über das Elektronische Reparatur und Werkstatt Information System der Volkswagen AG (erWin*) zur Verfügung.
Information
Die Reparatur- und Werkstattinformationen der
Volkswagen AG können im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
1.2.1.2 Original Teile Online –Bestellportal*
Für die Ersatzteilbeschaffung und für die Recherche von Volkswagen Original Teilen stehen Ihnen unsere aktuellen Teile
Kataloge im Internet auf dem „Original Teile Online-Bestellportal“ zur Verfügung: www.partslink24.com
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
1.2.2 Aufbaurichtlinien, Beratung
Die Aufbaurichtlinien enthalten technische Richtlinien für Aufbauhersteller/Ausrüster zur Konstruktion und Montage von
Aufbauten für Volkswagen Nutzfahrzeuge Basisfahrzeuge.
Die Aufbaurichtlinien sind bei beabsichtigten Veränderungen unbedingt zu beachten.
Bei sämtlichen Veränderungen ist sicherzustellen, dass die Funktionssicherheit aller Teile des Fahrwerks, des Aufbaus und der Elektrik gewährleistet bleibt. Diese Veränderungen sollten nur von fachkundigem Personal nach den anerkannten
Regeln des Kfz-Handwerks ausgeführt werden.
Voraussetzung bei Änderungen an gebrauchten Fahrzeugen:
Das Fahrzeug muss in einem guten Allgemeinzustand sein, d.h. tragende Teile wie Längs- und Querträger, Säulen usw. dürfen nicht derart korrodiert sein, dass Festigkeitseinbußen zu erwarten sind.
Fahrzeuge, bei denen durch die Veränderung die Allgemeine Betriebserlaubnis berührt wird, müssen einer zuständigen amtlichen Prüfstelle vorgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit der Vorführung rechtzeitig mit der amtlichen
Prüfstelle zu klären.
Bei Anfragen zu beabsichtigten Veränderungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Für eine schnelle und umfängliche Beantwortung Ihrer Anfrage benötigen wir genaue Informationen von Ihnen.
Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage zwei Zeichnungssätze bei, aus dem der Gesamtumfang der Änderungen einschließlich aller
Gewichts-, Schwerpunkt- und Maßangaben bei, aus denen auch die genaue Befestigung des Aufbaus auf dem Fahrgestell zu ersehen ist. Bitte geben Sie auch die vorgesehenen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs bei Ihrer Anfrage an.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 12 von 184
1 Allgemeines
Soweit die Aufbauten der vorliegenden Aufbaurichtlinie entsprechen, ist eine gesonderte Bescheinigung der Volkswagen
AG zur Vorlage bei der amtlichen Prüfstelle nicht erforderlich.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die EG-Maschinen-Richtlinie sind zu beachten.
Bei Änderungen sind unbedingt alle gültigen gesetzlichen fahrzeugtechnischen Vorschriften und Richtlinien zu beachten.
1.2.2.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Volkswagen AG erteilt keine Aufbaugenehmigungen für Fremdaufbauten. Sie stellt den Aufbauherstellern lediglich wichtige Informationen und technische Vorgaben im Umgang mit dem Produkt in dieser Richtlinie zur Verfügung. Die
Volkswagen AG empfiehlt daher, dass alle Arbeiten an Grundfahrzeug und Aufbau nach der aktuellen und für das Fahrzeug geltenden Volkswagen Aufbaurichtlinie durchgeführt werden.
Die Volkswagen AG rät von Aufbauarbeiten ab, die
– nicht nach dieser Volkswagen-Aufbaurichtlinie gefertigt werden.
– das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.
– die zulässigen Achslasten überschreiten.
Die Volkswagen AG erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf freiwilliger Basis nach folgender Maßgabe:
Grundlage der Beurteilung der Volkswagen AG sind allein die eingereichten Unterlagen des Aufbauherstellers, der die
Veränderungen durchführt. Geprüft und für unbedenklich befunden werden nur die ausdrücklich bezeichneten Umfänge und ihre grundsätzliche Verträglichkeit mit dem bezeichneten Fahrgestell und seinen Schnittstellen bzw. bei
Fahrgestelländerungen die grundsätzliche konstruktive Zulässigkeit für das bezeichnete Fahrgestell.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich nicht auf die Konstruktion des Aufbaus insgesamt, seine Funktionen oder den geplanten Einsatz. Die Unbedenklichkeit gilt nur, wenn Konstruktion, Produktion und Montage durch den
Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt, nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der gültigen
Aufbaurichtlinie der Volkswagen AG - soweit nicht hiermit Abweichungen für unbedenklich erklärt werden - ausgeführt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet den Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt, nicht von seiner Produktverantwortung und der Pflicht, eigene Berechnungen, Tests und eine Gesamtfahrzeugerprobung durchzuführen, um sicherzustellen, dass Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit und Fahreigenschaften des von ihm hergestellten Gesamtfahrzeugs gewährleistet sind. Es ist dementsprechend die alleinige Aufgabe und Verantwortung des
Aufbauherstellers selbst, die Kompatibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug sowie die Betriebs- und
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Volkswagen AG stellt explizit keine technische Freigabe der untersuchten Veränderungen dar.
Sachhinweis
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 13 von 184
1 Allgemeines
1.2.2.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug folgende
Unterlagen und Zeichnungen bei der zuständigen Abteilung (siehe Kap. 1.2. „Allgemeine Hinweise“) einzureichen:
– Alle Abweichungen von dieser Volkswagen-Aufbaurichtlinie.
– Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktangaben (Wiegebescheinigungen).
– Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug.
– Einsatzverhältnisse des Fahrzeugs z. B.:
auf schlechten Straße
bei hohem Staubanfall
in großen Höhen
bei extremen Außentemperaturen
– Zertifizierungen (e-Kennzeichen, Sitzzugversuch).
Durch vollständige Unterlagen werden Rückfragen vermieden und die Bearbeitung beschleunigt.
1.2.2.3 Rechtsansprüche
– Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht nicht.
– Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der dabei gewonnenen Erkenntnisse kann die Volkswagen AG eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern, auch wenn bereits früher eine vergleichbare Bescheinigung erteilt wurde.
– Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auf Einzelfahrzeuge beschränkt werden.
– Für bereits fertig gestellte oder ausgelieferte Fahrzeuge kann die nachträgliche Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt werden.
– Der Aufbauhersteller ist allein verantwortlich:
Für die Funktionalität und Kompatibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug.
Für Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Für alle Aufbauarbeiten und eingebauten Teile.
1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers
Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/Ausrüsters gelten dessen Gewährleistungsbedingungen.
Gewährleistungsansprüche wegen Beanstandungen an diesem Lieferumfang können deshalb nicht im Rahmen der
Gewährleistung für Volkswagen Nutzfahrzeuge geltend gemacht werden.
Mängel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind sowohl von der Volkswagen Garantie als auch von der Volkswagen Lack- und Karosseriegarantie ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werksseitig eingebaut und /oder geliefert wurde.
Die Verantwortung für Konstruktion und Montage von Auf- und Umbauten liegt ausschließlich beim Aufbauhersteller/
Ausrüster.
Alle vorgenommenen Veränderungen sind durch den Aufbauhersteller/ Ausrüster im Serviceplan zu dokumentieren.
Dieser Serviceplan liegt jedem Volkswagen Fahrzeug bei.
Angesichts der Vielfalt der Veränderungen und der unterschiedlichen Einsatzbedingungen erfolgen die Hinweise der
Volkswagen AG mit der Einschränkung, dass sie keine Erprobung der veränderten Fahrzeuge durchgeführt hat. Durch die
Veränderungen können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges ändern.
Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es deshalb erforderlich, dass der Aufbauhersteller/ Ausrüster seinem Kunden schriftlich folgenden Hinweis gibt:
„Durch die Veränderungen* an Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Basisfahrzeug haben sich die Eigenschaften des
Fahrzeugs geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Volkswagen AG keine Haftung für etwaige negative
Auswirkungen, die durch die Veränderungen* des Fahrzeuges auftreten können, übernimmt.“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 14 von 184
1 Allgemeines
Die Volkswagen AG behält sich im Einzelfall vor, den Nachweis über die erfolgte Information des Kunden zu verlangen.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufbaugenehmigung besteht grundsätzlich nicht, auch nicht, wenn schon früher eine Genehmigung erteilt wurde.
Soweit die Aufbauten der vorliegenden Richtlinie entsprechen, ist eine gesonderte Bescheinigung der Volkswagen AG zur
Vorlage bei der amtlichen Prüfstelle nicht erforderlich.
* Statt „Veränderungen" kann hier auch die ausgeführte Arbeit näher spezifiziert werden, z. B. „Einbau einer Campingeinrichtung", „Verlängerung des Radstandes", Kofferaufbau".
1.2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
Erst nach Auslieferung erkannte Gefahren des Aufbaus können nachträgliche Maßnahmen im Markt erfordern
(Kundeninformation, Warnung, Rückruf). Um diese Maßnahmen so effizient wie möglich zu machen, ist eine
Rückverfolgbarkeit des Produkts nach Auslieferung erforderlich. Hierfür, und um das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des
Kraftfahrt-Bundesamts bzw. vergleichbare Register im Ausland für die Ermittlung betroffener Halter nutzen zu können, empfehlen wir Aufbauherstellern dringend, in ihren Datenbanken die Seriennummer/Identifikationsnummer ihres
Aufbaus mit der Fahrgestellidentifikationsnummer des Grundfahrzeugs verknüpft abzulegen. Ebenso empfiehlt es sich zu diesem Zweck, die Adressen der Kunden zu speichern und späteren Erwerbern die Möglichkeit zur Registrierung einzuräumen.
1.2.5 Markenzeichen
VW Zeichen und VW- Emblem sind Markenzeichen der Volkswagen AG. VW Zeichen und VW Embleme dürfen ohne
Genehmigung nicht entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden.
1.2.5.1 Positionen Fahrzeugheck
Lose mitgelieferte VW-Zeichen und VW Embleme müssen an der von Volkswagen vorgesehenen Stelle angebracht werden.
1.2.5.2 Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug
Entspricht das Fahrzeug nicht dem Erscheinungsbild und den von der Volkswagen AG gestellten Qualitätsanforderungen, behält sich die Volkswagen AG vor, die Entfernung der Markenzeichen der Volkswagen AG einzufordern.
1.2.5.3 Fremde Markenzeichen
Fremde Markenzeichen dürfen nicht neben Volkswagen Zeichen angebracht werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 15 von 184
1 Allgemeines
1.2.6 Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung
Längere Standzeiten lassen sich nicht immer vermeiden. Um die Qualität auch für Fahrzeuge mit Standzeit zu gewährleisten werden nachfolgende Maßnahmen empfohlen:
Bei Fahrzeuganlieferung:
– Nachtanken.
– Fahrzeug nicht unter Bäumen, Masten etc. abstellen.
– Sämtliche Belüftungsklappen öffnen, Gebläse auf max. Stufe stellen.
– Batterie(n) abklemmen.
– Schmutz, Schnee und Nässe aus dem Fahrzeug (Fußraum) entfernen.
– Fenster, Türen, Fronthaube, Heckklappe und Schiebedach verschließen.
– Bei Handschaltern 1. Gang, bei Automatik Parkstellung einlegen. Nicht den Rückwärtsgang einlegen. Handbremse nicht anziehen.
– Scheibenwischertüten abziehen und Styroporklotz unter den Wischerarm klemmen. Sonstige lose Folien bitte entfernen. („Aero-Wischer": Abbauen und an geeigneter Stelle im Fahrzeug lagern).
– Reifenfülldruck prüfen.
Danach sollte das Fahrzeug wöchentlich auf Befall durch aggressive Medien (z.B. Vogelkot, Industriestaub) kontrolliert und gegebenenfalls nachgereinigt werden.
Im Abstand von 3 Monaten sollte die Batterieruhespannung der Batterie geprüft werden. Die Ruhespannung ist die
Spannung bei offenem Stromkreis (Batterie abgeklemmt) nach mindestens 12 Stunden Lagerung. Vor dem Erreichen einer
Ruhespannung von 12,4 V (Umschlag des magischen Auges von Grün auf Schwarz) soll die Batterie schnellstmöglich nachgeladen werden. Batterien mit einer Ruhespannung von unter 11,6 V sind tiefentladen und sollten umgehend verschrottet werden.
Für das Nachladen der Batterie sind ausschließlich stromgeregelte und spannungsbegrenzte Ladegeräte einzusetzen. Die maximale Ladespannung von 14,4 V darf nicht überschritten werden.
Es wird empfohlen, alle drei Monate den Reifenfülldruck zu prüfen.
Vor der Inbetriebnahme des Fahrzeuges sollte der Minuspol der Batterie(n) wieder angeklemmt werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 16 von 184
1 Allgemeines
1.2.7 Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften
Umwelthinweis
Bereits bei der Planung der An- oder Aufbauten sollten, auch mit Rücksicht auf die gesetzliche
Auflage nach der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge
2000/53/EG, die nachfolgenden Grundsätze für eine umweltgerechte Konstruktion und Werkstoffwahl berücksichtigt werden.
Die Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An- und Aufbauten (Umrüstungen) geltende Umwelt-Gesetze und
Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge und die EU-Richtlinie
2003/11/EG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und
Zubereitungen („Schwerentflammbarkeit" und bestimmte Flammschutzmittel) zur Präzisierung der Richtlinie
76/769/EWG.
Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom Fahrzeughalter aufzubewahren und im Falle einer
Fahrzeugverschrottung dem ausführenden Demontagebetrieb bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen. Auf diese Weise soll die umweltgerechte Verwertung auch für umgerüstete Fahrzeuge sichergestellt werden.
Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze, Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW sind zu vermeiden.
– Die EU-Richtlinie 2000/53/EG ist zu berücksichtigen.
– Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die stoffliches Recycling und geschlossene Wertstoffkreisläufe ermöglichen.
– Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu wählen, dass bei der Produktion nur geringe, gut recycelbare
Abfallmengen entstehen.
– Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.
– Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbunden, dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe einer Werkstoff-
Familie eingesetzt werden.
– Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu halten.
– Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recycelmaterial bzw. mit Recycelzusätzen hergestellt werden kann.
– Auf gute Demontierbarkeit bei recyclingfähigen Bauteilen ist zu achten, z. B. durch Schnappverbindungen,
Sollbruchstellen, gute Zugänglichkeit, Einsatz von Normwerkzeugen.
– Einfache, umweltverträgliche Entnahme der Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben etc. ist sicherzustellen.
– Wo immer möglich, ist auf Lackierung und Beschichtung der Bauteile zu verzichten; stattdessen sind eingefärbte
Kunststoffteile zu verwenden.
– Bauteile in unfallgefährdeten Bereichen sind schadenstolerant, reparabel und leicht austauschbar zu gestalten.
– Alle Kunststoffteile sind entsprechend dem VDA-Werkstoffblatt 260 („Bauteile von Kraftfahrzeugen; Kennzeichnung der
Werkstoffe") zu kennzeichnen, z. B. „PP-GF30R".
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 17 von 184
1 Allgemeines
1.2.8 Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung
Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters sollten Inspektions- und Wartungsvorgaben bzw. ein Serviceplan vorliegen. Hierin sind die Wartungs- und Inspektionsintervalle mit den jeweils zu verwendenden Betriebs- und
Hilfsstoffen sowie Ersatzteilen aufgeführt. Wichtig ist auch eine Angabe der zeitbegrenzten Teile, die in festgelegten
Zeitabständen zu überprüfen sind, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und ggf. rechtzeitigen Austausch sicherzustellen.
In diesem Sinne sollte auch ein Reparaturleitfaden verfügbar sein, aus dem Drehmomente, Einstelltoleranzen und vergleichbare technische Größen hervorgehen. Spezifische Sonderwerkzeuge sollten mit Bezugsquelle angegeben werden.
Es sollte seitens des Aufbauherstellers/ Ausrüsters eine Definition vorliegen, welche Arbeiten nur von diesem selbst oder von ihm freigegebenen Werkstätten durchgeführt werden dürfen.
Sofern im Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters elektrische/ elektronische/ mechatronische/ hydraulische/ pneumatische Komponenten enthalten sind, sollten zusätzlich Stromlaufpläne und Fehlersuchprogramme oder vergleichbare Unterlagen zur systematischen Fehlersuche verfügbar sein.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 18 von 184
1 Allgemeines
1.2.9 Unfallverhütung
Die Aufbauhersteller haben sicher zu stellen, dass die Aufbauten den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den
Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der Unfallversicherungsträger entsprechen.
Zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen.
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulassungsbestimmungen sind zu beachten.
Der Aufbauhersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften.
Auskünfte über den gewerblichen Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilt:
1.2.10 Qualitätssystem
Weltweiter Wettbewerb, gesteigerte Qualitätsanforderungen der Kunden an das Gesamtprodukt Transporter, nationale und internationale Produkthaftungsgesetze, neue Organisationsformen und zunehmender Kostendruck erfordern wirksame Qualitätssicherungssysteme in allen Bereichen der Automobilindustrie.
Die Anforderungen an ein solches Qualitätsmanagement-System sind in der DIN EN ISO 9001 beschrieben.
Die Volkswagen AG empfiehlt aus den genannten Gründen dringend allen Aufbauherstellern die Einrichtung und Pflege eines Qualitätsmanagement-Systems mit folgenden Mindestanforderungen:
Festlegung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen einschließlich Organisationsplan.
– Beschreibung der Prozesse und Abläufe.
– Benennung eines Qualitätsmanagement-Beauftragten.
– Durchführung von Vertrags- und Baubarkeitsprüfungen.
– Durchführung von Produktprüfungen anhand vorgegebener Anweisungen.
– Regelung des Umgangs mit fehlerhaften Produkten.
– Dokumentation und Archivierung von Prüfergebnissen.
– Sicherstellung aktueller Qualitätsnachweise der Mitarbeiter.
– Systematische Überwachung der Prüfmittel.
– Systematische Material- und Teilekennzeichnung.
– Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Zulieferern.
– Sicherstellung der Verfügbarkeit und Aktualität von Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen in den Bereichen und an den Arbeitsplätzen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 19 von 184
1 Allgemeines
1.3 Lieferprogramm
Kastenwagen
(zGG
2,6 1) /2,8 2) /2,85 2) /
3,0 3) /3,2 3) t)
Kurzer Radstand (3.000mm)
Nutzlast(kg) 422-1.438
4)
Laderaumvolumen (m³)
Ladefläche(m²)
Außenmaße (mm) 5)
5,8
--
4.892x2.283x1.990
Normaldach
Nutzlast(kg)
Laderaumvolumen (m³)
Ladefläche (m²)
Außenmaße (mm) 5)
422-1.438
4)
6,7
--
4.892x2.283x2.176
Mittelhochdach
Langer Radstand (3.400mm)
Nutzlast(kg) 354-1.387
4)
Laderaumvolumen (m³)
Ladefläche(m²)
Außenmaße (mm) 5)
6,7
--
5.292x2.283x1.990
Normaldach
Nutzlast(kg)
Laderaumvolumen (m³)
Ladefläche (m²)
Außenmaße (mm) 5)
Mittelhochdach 6)
354-1.387
4)
7,8
--
5.292x2.283x2.176
Nutzlast(kg)
Laderaumvolumen (m³)
Ladefläche (m²)
Außenmaße (mm) 5)
Hochdach 6)
354-1.387
4)
9,3
--
5.292x2.283x2.476
Kombi/Rockton/
Rockton Expedition
(zGG
2,6 1) /2,8 2) /2,85 2)
3,0 3) /3,08
454-1.244
5,8
--
/
3) / 3,2 3) t)
4)
4.892x2.283x1.990
454-1.244
6,7
--
4)
4.892x2.283x2.176
451-1.244
6,7
--
4)
5.292x2.283x1.990
451-1.244
7,8
--
451-1.244
9,3
--
4)
5.292x2.283x2.179
4)
5.292x2.283x2.476
Fahrgestell
(zGG 2,8 2)
3,0
783-1.629
--
--
--
--
3) /3,2 3) t)
/
4.892x2.283x1.952
746-1.644
5.292x2.283x1.949
634-1.561
--
--
/2,85 2)
5.292x2.283x1.963
1) Ablastung als Sonderausstattung für Fahrzeuge mit kurzem Radstand und Normaldach möglich (nicht bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).
Pritschenwagen
(zGG 2,8 2) /2,85 2) /
3,0 3)) t)
783-1.629
--
--
5.076x2.300x1.952
561-1.259
--
5,7
5.476x2.300x1.949
561-1.259
--
5,7
5.476x2.300x1.949
484-1.211
--
4,2
5.476x2.300x1.963
2) Serienmäßiges zulässiges Gesamtgewicht (nicht bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).
3) Auflastung als Sonderausstattung möglich (3,2 t zGG serienmäßig bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).
4) Bei den hier angegebenen Gewichten sind die Gewichtsunterschiede für Mittelhoch- und Hochdach bereits berücksichtigt.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 20 von 184
1 Allgemeines
5) Länge x Breite x Höhe. Fahrzeugbreite inklusive Außenspiegel. Die Fahrzeugzeichnungen sind nicht maßstabgerecht. Nutzlasten sind abhängig von der Motorisierung.
Ausstattungen können die Nutzlast bzw. Zuladung durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts beeinflussen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner.
Die hier abgebildeten Nutzlastbereiche wurden unter Berücksichtigung von wähl- oder abwählbaren Ausstattungen oder sonstigen Umfängen, die nicht zum serienmäßigen
Liefer- oder Leistungsumfang gehören, ermittelt. Die tatsächliche Nutzlast eines Fahrzeugs, die sich aus der Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht errechnet, ist nur durch Wiegen eines individuellen Fahrzeugs ermittelbar.
6) Gilt nur für geschlossene Aufbauten
1.4 Konzeptvorteile
– Zwei Radstände.
– Sechs Gewichtsklassen von 2600 kg, 2800 kg, 2850 kg, 3000 kg, 3080 kg und 3200 kg.
– Hoher Nutzflächenanteil.
– Durchladebreite zwischen den Radkästen von 124 cm, Palettenmaß.
– Niedriger, ebener Ladeboden von 56 cm Höhe.
– Stabiler Rahmen und glatter Obergurt für leichte Aufbaumontage.
– Einzelradaufhängung vorn und hinten.
– Leistungsstarkes und sparsames Motorenprogramm.
– cw Spitzenwert von 0,33 bei geschlossenen Aufbauten.
– Hohe Fahrzeugsicherheit.
– Anhängelast bis 2.500 kg.
– 4Motion- Angebot für alle Modelle (nicht alle Gewichtsklassen).
– Geringer Wartungsumfang.
– Blue Motion Technologie mit verbrauchsarmen Aggregaten.
– Bi-Xenon Scheinwerfer.
– 150KW TSI Aggregat (auch mit DSG und 4Motion).
– Aufgewertete Schalttafel „Plus“ z.B. für hochwertige Reisemobile.
– Weitere Assistenzsysteme (z.B. Spurwechselassistent „Side Assist“,
– Park-Pilot vorne + hinten, hinten mit Kamera „Rear Assist“ etc.)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 21 von 184
1.5 Planung der Aufbauten
1 Allgemeines
Sachhinweis
Wichtig bei der Planung von Aufbauten ist neben einer nutzer- und wartungsfreundlichen
Konstruktion auch die richtige Auswahl von
Werkstoffen und damit folgend die Beachtung von
Korrosionsschutz-maßnahmen (siehe Kap. 2.3.2.10
„Korrosionsschutzmaßnahmen“).
1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs
Für den sicheren Einsatz des Fahrzeugs in dem gewünschten Einsatzbereich ist die sorgfältige Auswahl des
Grundfahrzeugs notwendig.
Hierzu sollten vor allem:
– Radstand
– Motor / Getriebe
– Achsübersetzung
– Zulässiges Gesamtgewicht
– Schwerpunktlage
– Bestuhlungsvariante (Anzahl und Anordnung)
– Elektrik – Umfänge (z.B. Innenraumbeleuchtung, Fahrzeugbatterie, E-Schnittstelle für Sonderfahrzeuge)
– Nebenabtriebe (z.B. Stärkerer Generator, größerer Kompressor, evtl. Dämpfungswanne zum Schutz des Nebenabtriebs) bei der Planung berücksichtigt werden und dem jeweiligen Einsatz angepasst sein.
Sachhinweis
Vor der Durchführung von Aufbau- bzw.
Umbaumaßnahmen ist das angelieferte
Grundfahrzeug hinsichtlich der Erfüllung der notwendigen Anforderungen zu prüfen.
Nähere Informationen zu den angebotenen Fahrgestell- und Aufbauvarianten erhalten Sie unter den Kapiteln:
1.3 „ Lieferprogramm“ oder bei der zuständigen Abteilung (siehe 1.2.2 „Aufbaurichtlinien, Beratung“).
1.5.2 Fahrzeugänderungen
Vor Beginn der Aufbauarbeiten ist vom Aufbauhersteller zu prüfen, ob
– das Fahrzeug für den geplanten Aufbau geeignet ist
– der Fahrgestell-Typ und die Ausrüstung auch nach dem Aufbau den Einsatzbedingungen entsprechen
Zum Planen von Aufbauten können Baumaßzeichnungen, Produktinformationen und Technische Daten bei der zuständigen Abteilung angefordert oder über das Kommunikationssystem abgerufen werden, (siehe Kap. 1.2.2
„Aufbaurichtlinien, Beratung“).
Des Weiteren ist auf die ab Werk angebotenen Sonderausstattungen zu achten (siehe Kap. 1.6 „Sonderausstattungen“).
Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den EG-Richtlinien und den nationalen Vorschriften (teilweise ausgenommen
Fahrzeuge für außereuropäische Länder).
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 22 von 184
1 Allgemeines
Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten Änderungen die EG-Richtlinien und die nationalen Vorschriften erfüllen.
Sachhinweis
Um die Funktion und Betriebssicherheit der
Aggregate zu gewährleisten, müssen ausreichend
Freiräume eingehalten werden.
Warnhinweis
Nehmen Sie keine Änderungen an Lenkung und
Bremsanlage vor! Änderungen an Lenkung und
Bremsanlage können dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und versagen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
Sachhinweis
Änderungen an der Geräuschkapselung können zulassungsrelevante Auswirkungen haben.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 23 von 184
1 Allgemeines
1.5.3 Fahrzeugabnahme
Über Veränderungen am Fahrgestell muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer vom Aufbauhersteller informiert werden.
Sachhinweis
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 24 von 184
1.6 Sonderausstattungen
1 Allgemeines
Für eine optimale Anpassung des geplanten Aufbaus an das Fahrzeug empfehlen wir Ihnen die Verwendung der als PR-Nr. erhältlichen Sonderausstattungen der Volkswagen AG.
Auskunft zu den als PR-Nrn. von Volkswagen zur Verfügung gestellten Sonderausstattungen erhalten Sie bei Ihrem
Volkswagen Kundendienst oder bei der Beratung von Aufbauherstellern (siehe Kap.1.2.2 „Aufbaurichtlinien, Beratung“).
Bitte beachten Sie hierzu auch Kapitel 5 „Ausführung von Sonderaufbauten“.
Sonderausstattungen (z. B. verstärkte Federn, Rahmenverstärkungen, Stabilisatoren usw.) oder nachträglich eingebrachte
Ausstattungen erhöhen das Leergewicht des Fahrzeugs.
Das tatsächliche Fahrzeuggewicht und die Achslasten sind vor dem Aufbau durch Wiegen zu ermitteln.
Es können nicht alle Zusatzausstattungen problemlos in jedes Fahrzeug eingebaut werden. Dies gilt besonders bei nachträglichem Einbau.
Für Auf- und Umbauten empfehlen wir Ihnen die ab Werk zur Verfügung stehenden verstärkten Federn zu verwenden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 25 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.1 Grundfahrzeug
2.1.1 Fahrzeugmaße
2.1.1.1 Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi (Radstand Kurz + Lang)
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 1: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi Radstand kurz (gemäß DIN70020, T1
* alle zwei Dachhöhen sind unter der Benennung H201 in der Tabelle Basisdaten zu finden
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 26 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 2: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi Radstand lang (gemäß DIN70020, T1
* alle drei Dachhöhen sind unter der Benennung H201 in der Tabelle Basisdaten zu finden
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 27 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 3: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi vorn und hinten, Radstand kurz/ lang (gemäß DIN70020, T1
* alle drei Dachhöhen sind unter der Benennung H100 und H202 in der Tabelle Basisdaten zu finden
Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi
( alle Motorisierungen)
L101 Radstand
Abmessungen
L103 Fahrzeuglänge
L102
L515
Fahrzeuglänge mit Anhängevorrichtung
(starr / abnehmbar
Schwerpunktlage, Laderaum, Abstand zur
Vorderachse (VA), 3-Sitzer
Schwerpunktlage, Laderaum, Abstand zur
Vorderachse (VA), 6-Sitzer
W103 Fahrzeugbreite (Meßstelle Türgriff)
Fahrzeughöhe Body (Normaldach)
->mit Kennleuchte (Normaldach)
H100
->mit GSM/GPS Antenne (Normaldach)
->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten
(Normaldach)
Kastenwagen/Kombi
Kurzer Radstand
[mm]
Kastenwagen/Kombi
Langer Radstand
[mm]
3000
4892
4991
2746/ - - -
3302/ - - -
1904
1990
2298
- - -
2066
3400
5292
5391
2946/ - - -
3502/ - - -
1904
1990
2298
- - -
2066
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 28 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi
( alle Motorisierungen)
->mit Rundumtonkennleuchte
(Normaldach)
->Fahrzeughöhe mit Dachlüfter
(Normaldach)
Fahrzeughöhe Body (Mittelhochdach)
Kastenwagen/Kombi
Kurzer Radstand
[mm]
2175
2103
H100
->mit Kennleuchte (Mittelhochdach)
2176
2456
->mit GSM/GPS Antenne (Mittelhochdach) 2199
->mit Rundumtonkennleuchte
(Mittelhochdach)
->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten
(Mittelhochdach)
->Dachlüfter (Mittelhochdach)
2376
2251
2304
Fahrzeughöhe Body (Hochdach)
->mit Kennleuchte (Hochdach)
- - -
- - -
Kastenwagen/Kombi
Langer Radstand
[mm]
2175
2103
2176
2456
2199
2376
2251
2304
2476
2778
2514
H100
->mit GSM/GPS Antenne (Hochdach) - - -
->mit Rundumtonkennleuchte (Hochdach) - - -
->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten
(Hochdach)
->mit Dachlüfter (Hochdach)
- - -
- - -
L104 Überhanglänge vorn 896
2676
2564
2604
896
Überhanglänge hinten 996
L105
W101-1
W102-2
Spurweite vorn
->bei Einpresstiefe 50
->bei Einpresstiefe 51
->bei Einpresstiefe 52
->bei Einpresstiefe 55
->bei Einpresstiefe 56
Spurweite hinten
->bei Einpresstiefe 50
->bei Einpresstiefe 51
->bei Einpresstiefe 52
->bei Einpresstiefe 55
->bei Einpresstiefe 56
WX 1 Maximale Hinterachsbreite
H157*
Überhang hinten mit Anhängevorrichtung 1095
Bodenabstand zw. d. Achsen nach
70/156/EWG
165
1630
1628
1626
1620
1618
1630
1628
1626
1620
1618
1890
996
1095
1630
1628
1626
1620
1618
1630
1628
1626
1620
1618
1890
165
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 29 von 184
Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi
( alle Motorisierungen)
Wendekreis
Räder / Reifen.
Laderaummaße
Kastenwagen/Kombi
Kurzer Radstand
[mm]
2 Technische Daten für die Planung
Kastenwagen/Kombi
Langer Radstand
[mm]
A117 Rampenwinkel - - - /14° - - -/12°
A116-1
A116-2
Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Spoiler
Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger (mit Pannenset)
Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Reserverad
D102 Minimaler Wendekreis
21°
17°
13°
Basisbereifung*
21°
17°
13°
11,9m 13,2m
Kleinster Reifen
215/60R17 C 109/107T größter Reifen
235/55 R17 103W XL
Kleinster Reifen
215/60R17 C 109/107T größter Reifen
235/55 R17 103W XL
L214-1
Länge Laderaum in Höhe Oberkante
Fahrerlehne
Gepäckraumbodenlänge 1. Sitzreihe
2353
2570
2753
2970
L212
Gepäckraumbodenlänge 2. Sitzreihe
Gepäckraumbodenlänge 3. Sitzreihe
Gepäckraumbodenlänge 4. Sitzreihe
F201-1 Laderaumfläche
W200 Größte Gepäckraumbreite
W202 Kleinste Gepäckraumbreite
H201*
H201*
H201*
H201*
Ladehöhe - Kastenwagen
->mit Normaldach
->mit Mittelhochdach
->mit Hochdach
Ladehöhe - Kombi (Normaldach)
->mit Multivan-Boden
->mit Komfort-Himmel
->mit Multivan-Boden und Komfort-
Himmel
Ladehöhe- Kombi (Mittelhochdach)
->mit Multivan-Boden
Ladehöhe -Kombi (Hochdach)
->mit Multivan-Boden
H196 Ladekantenhöhe über Standebene
- - - / 1600
- - - / 750
- - - / - - -
4,3 m²
1692
1244
1410 / --
1626 / --
- - - / --
--- / 1394
--- / 1379
--- / 1332
--- / 1317
--- / 1610
-- / 1595
- - -
- - -
566/572
- - - / 2000
- - - / 1150
- - - / 350
4,3 / 5 m²
1692
1244
1410/--
1626/--
1940/--
--- / 1394
--- / 1379
--- / 1332
--- / 1317
--- / 1610
--- / 1595
--- / 1925
--- / 1910
571/572
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 30 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi
( alle Motorisierungen)
H508 Lichte Öffnungshöhe Schiebetür
L903 Lichte Öffnungsbreite Schiebetür
H110
H202
Fahrzeughöhe maximum
->mit Normaldach
->mit Mittelhochdach
->mit Hochdach
Fahrzeughöhe bei geöffneter Heckklappe
->mit Normaldach
->Normaldach mit Flügeltür
Karosserieöffnungshöhe
->Flügeltür Normal-/Mittelhochdach
->Flügeltür bei Hochdach
->Heckkl./Flügeltür mit Formhimmel
W206 Größte Breite der Hecköffnung
W120-1 Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet
Kastenwagen/Kombi
Kurzer Radstand
[mm]
1284/1268
1020
2298
2456
- - -
2226
2049
1297 / 1295
- - - / - - -
- - - / 1276
1486
3845
W114 Y-Koordinate des fahrseitigen Außenspiegels 1153
Kastenwagen/Kombi
Langer Radstand
[mm]
1284/1268
1020
2298
2456
2778
2226
2049
1297 / 1295
1694 / 1692
- - - / 1276
1486
3845
1153
Garagenmaße
W115 Y-Koordinate Beifahreraußenspiegel 1130 1130
H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe
Abmessungen
Innenraum
H61-2 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe
H61-3 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe
*bei tiefergelegtem Fahrwerk -20mm bei den Höhenangaben bezogen zur Standebene (ausser H157)
1003
1038
- - - / 1037
1003
1038
- - - / 1037
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 31 von 184
2.1.1.2 Basisdaten T5 GP Fahrgestelle/ Pritschenwagen (Radstand Kurz + Lang)
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 4: Fahrzeugmaße Pritschenwagen (gemäß DIN70020, T1
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 32 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb.5 Fahrzeugmaße–Pritschenwagen Radstand kurz und lang
Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen
(alle Motorisierungen)
Abmessungen
L101
L103
W103
H 100
Radstand
Fahrzeuglänge mit Fahrerhaus
Fahrzeuglänge mit Doppelkabine
Mindestzulässige Fahrzeuglänge
Höchstzulässige Fahrzeuglänge mit
Fahrerhaus
Höchstzulässige Fahrzeuglänge mit
Doppelkabine
Fahrzeugbreite
Mindestzulässige Fahrzeugbreite
Höchstzulässige Fahrzeugbreite
- für Bügelaußenspiegel klein
- für Bügelaußenspiegel groß
Fahrzeughöhe Body (Fahrerhaus)
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit
Kennleuchte
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit
Rundum-Ton-Kennscheinwerfer
Fahrzeughöhe Body (Doppelkabine)
- - -
1904/1994
1904
2030
2200
1952
2196
2152
- - -
Fahrgestelle/Pritsche
Kurzer Radstand
[mm]
Fahrgestelle/Pritsche
Langer Radstand
[mm]
3000 3400
4892/5076
- - -
5292/5476
5292/5476
4890 5290
5184 5756
5754
1904/1994
1904
2030
2200
1949
2196
2149
1963
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 33 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen
(alle Motorisierungen)
H431
H101
L104
Fahrgestelle/Pritsche
Kurzer Radstand
[mm]
Fahrgestelle/Pritsche
Langer Radstand
[mm]
Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit
Kennleuchte
Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit
Rundum-Ton-Kennscheinwerfer
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit
Verdeckgestell und Plane
Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit
Verdeckgestell und Plane
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus-
Tiefladepritsche) mit Verdeckgestell und
Plane
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit
Leitertransportgestell
Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit
Leitertransportgestell
Fahrzeughöhe (Fahrerhaus-
Tiefladepritsche) mit
Leitertransportgestell
- - -
- - -
- - - / 2594
- - - / - - -
- - - / 2594
- - - / 2335
- - - / - - -
- - - / - - -
Fahrzeughöhe Maximum (Fahrerhaus-
Tiefladepritsche) mit Verdeckgestell und
Plane
- - - / 2594
Fahrzeughöhe Maximum
(Doppelkabine ) mit Verdeckgestell und
Plane
- - - /
Überhanglänge vorn 896
2194
2163
- - - / 2575
- - - / 2579
- - - / 2446
- - - / 2332
- - - / 2332
- - - / 2197
- - - / 2575
- - - / 2579
896
L105
W101-1
W101-2
WX 1
Überhanglänge hinten
Spurweite vorn bei Einpresstiefe 50
51
55
Spurweite hinten
Bei Einpresstiefe 50
51
55
Maximale Hinterachsbreite
996/1180
1630
1628
1620
1630
1628
1620
1890
996/1180
1630
1628
1620
1630
1628
1620
1890
H157
A116-1
A116-2
Bodenabstand zw. d. Achsen nach
70/156/EWG
Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger
Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Abschlussquerträger
165
21°
22°
165
21°
22°
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 34 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen
(alle Motorisierungen)
Räder / Reifen.
Garagenmaße
Abmessungen
Innenraum
Fahrgestelle/Pritsche
Kurzer Radstand
[mm]
Fahrgestelle/Pritsche
Langer Radstand
[mm]
L212-1
Gepäckraumbodenlänge 1. Sitzreihe
Doka
- - - /2539
- - - / - - -
- - - /2939
- - - /2169
W200
Größte Gepäckraumbreite
Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe
- - - /1940 - - - /1940
H502
H202
W206
Ladekantenhöhe über Standebene
Karosserieöffnungshöhe
Flügeltür Normal-/Mittelhochdach
Flügeltür bei Hochdach
Karosserieöffnungshöhe
Flügeltür Normal-/Mittelhochdach
Heckkl./Flügeltür mit Formhimmel
Flügeltür bei Hochdach
Größte Breite der Hecköffnung
905
1297
- - -
- - - / 1295
- - - / 1276
- - - / - - -
- - -
902
1297
1694
- - - / 1295
- - - / 1276
- - -/ 1692
- - -
D102 Minimaler Wendekreis
Basisbereifung
W120-1
Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet
W114+W115 Fahrzeugbreite mit Außenspiegel (links und rechts)
-Bügelaußenspiegel
-Bügelaußenspiegel auf großem Bügel
H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe
11,9m 13,2m
Kleinster Reifen
215/65 R16 C 106/104T
Größter Reifen
235/55 R17 103 W XL
- - - /3845
2301
2494
Kleinster Reifen
215/65 R16 C 106/104T
Größter Reifen
235/55 R17 103 W XL
- - - /3845
2301
2494
- - - /1003 - - - /1003
H61-2 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe - - - / - - - - - - /956
H61-3 - - - / - - - - - - / - - -
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 35 von 184
2.1.1.3 Basisdaten T5 GP Zugkopf
2 Technische Daten für die Planung
Abb.6 Fahrzeugmaße–Zugkopfg
Basisdaten T5 GP Zugkopf
Zugkopf
[mm]
Abmessungen
L101
L103
Radstand
Fahrzeuglänge mit Fahrerhaus 3606
Fahrzeugbreite 1904
W103
H100
L104
W101-1
WX 1
Mindestzulässige Fahrzeugbreite
Höchstzulässige Fahrzeugbreite
- Gehäusespiegel
- für Bügelaußenspiegel klein
- für Bügelaußenspiegel groß
Fahrzeughöhe Body (Fahrerhaus)
- Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit
Kennleuchte
- Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit Rundum-
Ton-Kennscheinwerfer
Überhanglänge vorn
2196
2152
Spurweite vorn bei Einpresstiefe 52 (16“ 6 1/2Jx16)
56 (17“ 7J x17)
Maximale Hinterachsbreite
896
1626
1618
- - -
1904
1904
2030
2200
1952
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 36 von 184
Bemerkung
Je nach Traglast der verwendeten Reifen
2 Technische Daten für die Planung
Basisdaten T5 GP Zugkopf
Zugkopf
[mm]
Bemerkung
Räder / Reifen
H157
A116
H502
W120-1
Bodenfreiheit bei ML1 201
Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger
21°
Ladekantenhöhe über Standebene
- - -
Basisbereifung
Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet
215/65 R16 C 106/104T
215/60 R17 C 109/107T
3845
Garagenmaße
W114 +
W115
Fahrzeugbreite mit Außenspiegel (links und rechts)
- Außenspiegel (Serienausstattung)
- Bügelaußenspiegel (Sonderausstattung)
- Bügelaußenspiegel auf großem Bügel
(Sonderausstattung)
2283
2301
2494
Y-Koordinate Beifahreraußenspiegel 1130 W115
Abmessungen
Innenraum
H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe
Bitte berücksichtigen beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.2.1 “Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– 2.2.6 “Änderung Bremsanlage“
– 2.3.2 “Änderungen am Rohbau“
– 2.5.2.1 “Elektrische Leitungen und Sicherungen“
– 2.5.2.3 “Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte“
– 2.6.3 “Kraftstoffanlage“
– 2.6.4 “Abgasanlage“
– 2.7 “Nebenabtriebe Motor/Getriebe“
– 3.2.1 “Sicherheitsausstattung“
1003
Je nach
Motorisierung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 37 von 184
2.1.2 Überhangswinkel und Rampenwinkel
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 1 Überhang- und Rampenwinkel Transporter Kasten/Kombi
Die Werte für den Überhangwinkel (A116) und den Rampenwinkelwinkel A117 entnehmen Sie bitte der Basisdatentabelle
Siehe Kap. 2.1.1.1.
* Bei Otto und Dieselmotoren weichen die Werte für den Überhangswinkel A116 aufgrund unterschiedlicher Abgasanlagen voneinander ab
Abb. 2 Überhang- und Rampenwinkel Transporter Pritsche/Fahrgestell
Die Werte für den Überhangwinkel (A116) und den Rampenwinkelwinkel A117 entnehmen Sie bitte der Basisdatentabelle.
Siehe Kap. 2.1.1.2.
* Bei Otto und Dieselmotoren weichen die Werte für den Überhangswinkel A116 aufgrund unterschiedlicher Abgasanlagen voneinander ab.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 38 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.1.3 Fahrzeugschwerpunkt
2.1.3.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320/EWG
Alle Nutzfahrzeuge müssen seit dem 01.01.1991 den Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320/EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser EG-Richtlinie in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat zur Folge, dass auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.
Abb.1: Radstand 3000 mm
Abb. 2: Radstand 3400 mm
Bei allen zul. Gewichten darf die Schwerpunkthöhe Y1 bzw. Y2 nicht überschritten werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 39 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schwerpunkthöhe bei Leergewicht X (serienmäßiger Ausstattung) und bei bis zum jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht Y ausgelasteten Fahrzeugen zulässig ist.
Ausführung
ZGG Stabilisatoren
Schwerpunkt des Grund- bzw. Leerfahrzeugs max. zul.
Schwerpunkt
- höhe des
Fahrzeugs max. zul.
Schwerpunkt
-höhe des
Fahrzeugs bei reduzierter VA-Last max. zul.
Schwerpunkt
-höhe von
Aufbau und
Nutzlast über der Fahrbahn
[t] Vorderachse Hinterachse X [mm] Y1 [mm] Y2 [mm] Z [mm]
Kasten/
Kombi
Pritsche/
Doka
Fahrgestell
Kasten/
Kombi
Pritsche/
Doka
Fahrgestell
Kasten/
Kombi
2.8
2.8
2.8
3.0
2.85
2.85
3.2
Sv
Sv
Sv
Sv
Sv
Sv
2MG
Sh
Sh
Sh
Sh
Sh
Sh
2MG
730
680
620
730
680
620
730
890
890
890
920
920
920
950 990
1325
1275
1300
1375
1325
1350
1550
Pritsche
3.2
2MG 2MG 680 950 990 1500
3.2 2MG 2MG 620 950 990 1525
Fahrgestell
2MG = 28 mm, Stabilisator hinten (Sh), Stabilisator vorn (Sv)
Die Schwerpunkthöhe Y2 kann bei Reduzierung der zul. Vorderachslast um 40 kg angewendet werden
2.1.4 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
Bei Fahrzeugen mit hohen Aufbauten bzw. mit erhöhtem Gesamtschwerpunkt (>920mm) ist mit eingeschränkten
Fahreigenschaften zu rechnen. (siehe hierzu auch Kap. 2.2.6 „Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC“).
2.1.5 Schwerpunktermittlung
Volkswagen empfiehlt, die Schwerpunktlage von einer anerkannten und erfahrenen Prüfinstitution ermitteln zu lassen.
Für die Schwerpunktermittlung durch den Aufbauhersteller selbst wird empfohlen, die unter Kapitel
7.1.Schwerpunktermittlung beschriebenen Vorgehensweisen einzuhalten.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 40 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.1.6 Maximale Abmessungen
Die Abmessungen des Fahrgestelles können den Baumaßzeichnungen entnommen werden. Durch Einbau verstärkter
Federn, Komfort-Federn oder vom Serienstand abweichenden Reifengrößen können sich die Fahrzeug- und
Rahmenhöhen über Boden erheblich ändern. Wir bitten diese Ausstattungen bei Ihren Projektierungen zu berücksichtigen.
Wichtige Hinweise:
– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhaus und Aufbau muss 30mm betragen.
– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhausdach und Überbau muss 30mm betragen.
– Der vordere Überhang der Aufbauten darf die „Ampelsicht“ nicht beeinträchtigen.
Abb. 1: Max. Abmessungen
Maximal zulässige Fahrzeuglängen
Der hintere Überhang der Aufbauten darf 43% des Radstandes nicht übersteigen.
Aufgrund dieser Längenbegrenzung dürfen nachfolgenden Aufbauaußenlängen nicht überschritten werden:
Radstand Serienaufbaulänge innen max. Aufbauaußenlänge bei 43% Überhang
Fahrgestell mit Fahrerhaus
Fahrgestell mit Fahrerhaus
Fahrgestell mit
Doppelkabine
3.000 mm
3.400 mm
3.400 mm
2.539 mm
2.939 mm
2.169 mm
2.692 mm
3.264 mm
2.212 mm
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 41 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Maximal zulässige Fahrzeugbreite
Bitte beachten Sie bei Auswahl Ihres Basisfahrzeugs für Ihren Umbau die max. zul. Aufbaubreiten der werkseitigen
Serienspiegel und Scheinwerfer:
Fahrzeugmodel Außenspiegel max. Fahrzeugbreite
Kastenwagen, Kombi
(Serienausstattung)
Fahrgestell, Pritsche
(Serienausstattung)
Gehäusespiegel
Bügelaußenspiegel kurz (PR-ZB1)
Fahrgestell, Pritsche
(Sonderausstattung)
Bügelaußenspiegel lang (PR-ZB2)
Die max. zul. Fahrzeugbreite der Standardscheinwerfer in Einbauposition beträgt:
Fahrzeugmodel Ausführung
≤ 1904 mm
≤ 1900mm bis
≤ 2030mm
≤ 2022mm bis
≤ 2200mm max. zul. Fahrzeugbreite
Kastenwagen, Kombi, Fahrgestell,
Pritsche
Standardscheinwerfer 2200 mm
Für die Fahrzeugzulassung innerhalb der EU sind die Maßvorgaben der EG-Richtlinien 97/27/EG bzw. 92/21/EWG zu beachten:
Fahrzeugbreite
Allgemein
Personenkraftwagen
Fahrzeughöhe
2550 mm
2500 mm
4000 mm
Fahrzeuglänge
Details siehe RREG 97/27/EG, 92/21/EWG
Bitte beachten Sie, dass beim komplettierten (umgebauten) Fahrzeug die Anbauvorschriften und –maße aller lichttechnischen Einrichtungen gemäß ECE-R 48 einzuhalten sind. (siehe auch Kap. 2.5.1 „Beleuchtung“).
Beim Aufbau von Fahrgestellen ist der Aufbauhersteller insbesondere auch für die vorschriftsmäßige Anbringung der hinteren und ggf. seitlichen lichttechnischen Einrichtungen verantwortlich.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 42 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.1.7 Lenkbarkeit - Mindestvorderachslast
In allen Beladungszuständen muss die Vorderachslast mindestens 38% des tatsächlichen Fahrzeuggesamtgewichts entsprechen. Die zulässigen Achslasten sind in allen Beladungssituationen einzuhalten.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– 2.2.6 „Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC“
– 2.2.10 „Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 43 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.2 Fahrwerk
2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
Die Volkswagen AG bietet front- und allradangetriebene Fahrzeuge wie Kastenwagen, Kombi, Pritschenaufbauten mit
Einzel- und Doppelkabine in den folgenden Gewichtsklassen an: 2.600kg, 2.800 kg, 2.850 kg, 3.000 kg, 3080 kg und 3.200 kg.
Zusätzlich wird ein Zugkopf (Fahrgestell mit Einzelkabine 3,2t mit verkürztem Rahmen hinten) angeboten.
In Verbindung mit einem externen Chassis lässt sich damit ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t realisieren.
Die in den Gewichtstabellen (siehe Kapitel 6.5.1 bis Kap. 6.5.4.4) aufgeführten zulässigen Achslasten sind einzuhalten.
Information
Nutzlasten sind abhängig von der Motorisierung.
Ausstattungen können die Nutzlast bzw. Zuladung durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts beeinflussen. Die Gewichtsangaben in den technischen Daten beziehen sich auf die serienmäßige Basis-Fahrzeugausrüstung.
Gewichtstoleranzen von +5 % in der Fertigung sind nach DIN 70020 zulässig und gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Beim Einbau von Sonderausstattungen verringert sich die Nutzlast.
Die tatsächliche Nutzlast eines Fahrzeugs, die sich aus der Differenz zwischen zulässigem
Gesamtgewicht und Leergewicht errechnet, ist nur durch Wiegen eines individuellen Fahrzeugs ermittelbar.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 44 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.2.1.2 Einseitige Gewichtsverteilung
Warnhinweis
In keinem Fall dürfen die Gewichte:
- zulässiges Gesamtgewicht
- zulässige Vorderachslast
- zulässige Hinterachslast
überschritten werden (siehe Kap. 2.2.1 „zulässige
Gewichte und Leergewichte“).
Beim Projektieren von Aufbauten/Ausbauten ist darauf zu achten, dass eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird.
Der Unterschied der tatsächlichen Radlast zwischen dem linken und rechten Rad einer Achse darf nicht mehr als 8% der höheren Radlast betragen. Die Reifentragfähigkeiten sind zu beachten.
Beispiel:
Achslast gewogen 1.680 kg
Radlast links / rechts
Unterschied Radlast
806 kg / 874 kg
68 kg
%-Abweichung vom höheren Wert 7,8%
Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden
Fahrverhaltens in allen Beladungsfällen, darf die Mindestvorderachslast nicht unterschritten werden. (siehe Kap. 2.1.6
„Lenkbarkeit-Mindestvorderachslast“)
Abb. 1: Einseitige Gewichtsverteilung (Ansicht:Hinten)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 45 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 2:Einseitige Gewichtsverteilung (Ansicht:Seite)
2.2.2 Wendekreis siehe Tabelle Basisdaten Kapitel 2.1.1 „Fahrzeugmaße“.
2.2.3 Freigegebene Reifengrößen siehe Tabelle Basisdaten Kapitel 2.1.1 „Fahrzeugmaße“.
2.2.4 Änderung an Achsen
Änderungen an den Achsen sind zu unterlassen, da diese zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens und zu instabilem
Fahrverhalten führen können.
2.2.5 Änderungen Lenkanlage
Änderungen an der Lenkanlage sind unzulässig.
Ausnahmen, wie z.B. behindertengerechte Umbauten, müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 46 von 184
2.2.6 Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC*
2.2.6.1 Allgemeine Hinweise
Änderungen am Bremssystem sind generell unzulässig:
– Wenn die Änderung der Bremsanlage den Rahmen der Betriebszulassung verlässt.
– Wenn die Luftan- und Luftabströmung von Scheibenbremsen verändert werden.
Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden und mit eigenem
Bremsgenehmigungsgutachten dokumentiert werden.
Warnhinweis
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an
Bremsschläuchen, Leitungen und Kabeln kann deren
Funktion beeinträchtigen.
Dies kann zum Ausfall von Komponenten oder sicherheitsrelevanten Bauteilen führen. Arbeiten an
Bremsschläuchen, Leitungen und Kabeln sollten daher nur durch eine qualifizierte Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Information
Alle Nutzfahrzeuge müssen seit dem 01.01.1991 den
Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen
71/320/EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser
EG-Richtlinie in die Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung hat zur Folge, dass auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.
*
Electronic Stability Control
2 Technische Daten für die Planung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 47 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.2.6.2 Fahrzeugstabilität und ESC *
Bei Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs muss nach der EG-Richtlinie Bremsen 71/320/EWG und ECE-R 13 ein rechnerischer Nachweis über die Schwerpunkthöhe bei beladenem Fahrzeug erbracht werden.
Die zulässigen Schwerpunkthöhen können dem Kapitel 2.1.3 „Fahrzeugschwerpunkte“ entnommen werden.
Von Volkswagen wird keine Aussage getroffen über:
– Fahrverhalten
– Bremsverhalten
– Lenkverhalten und
– ESC-Regelverhalten bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwerpunktlagen (z. B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten), da diese Aspekte wesentlich durch Aufbauarbeiten beeinflusst werden und daher ausschließlich vom Aufbauhersteller beurteilt werden können.
Warnhinweis
Sowohl bei Um- und Einbauten als auch im fahrfertigen Zustand dürfen die zulässigen Rad- und
Achslasten sowie die zulässigen Gesamtgewichte
(siehe Kapitel 2.2.1) des Fahrzeugs keinesfalls
überschritten werden. Werden die zulässigen
Achslasten überschritten, kann bei Fahrzeugen mit
ESC dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle
über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
Sachhinweis
Ab November 2014 gilt in Europa die gesetzliche
Vorgabe der ESC-Pflicht für alle Fahrzeug-
Neuzulassungen (N1 und M1. Ab Juni 2015 für N2
Nutzfahrzeuge). Ohne ESC keine Zulassung der
Fahrzeuge ab Stichtag mehr möglich.
*
Electronic Stability Control
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 48 von 184
2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC *
Veränderung am Fahrzeug
ESC - Teilsysteme
2 Technische Daten für die Planung
Radstands- veränderung extreme
Schwerpunkt- erhöhung
>920mm
Änderung am
Fahrwerk
(Feder, Dämpfer,
Stabilisatoren,
Räder, Reifen,
Spurweite,
Lenkung)
Achsweise unterschiedliche
Abrollumfänge
Änderung an Bremse
(Sättel,
Beläge,
Bauart)
Umbau zur
Sattelzugmaschine
2
ABS
Antiblockiersystem
Offroad-ABS
BAS
Brems-Assistent
EDS
Elektronische
Differenzialsperre
Berganfahrassistent
ASR
Antriebsschlupfregelungssystem
ESC
Elektronische
Stabilisierungsprogramm
Gespannstabilisierung
+
+
--
+
-
++
++
+
+
--
+
-
+
+++ 1
++ ++
--
-
+
++
1 insbesondere stark zunehmende Kippgefahr
2 Degradierung erforderlich
3 Hardwareanpassung der Raddrehzahlsensorik erforderlich kein Einfluss sehr geringer Einfluss spürbarer Einfluss, kann ggfs. angepasst werden starker Einfluss, kann ggfs. angepasst werden
+++ sehr starker Einfluss, kann ggfs. angepasst werden
++++ keine technische Lösung
*
Electronic Stability Control
+
+
--
+++ 1
+++
+
-
+
++
++
++
++ 3
++ 3
++
+++
3
3
3
3
++++
3
3
++
++
++
+++
++
-
+++
+++
1 ++++
++++
+
-
+
+
+
--
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 49 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Warnhinweis
Fahrzeuge mit An-, Auf, Ein- oder Umbauten, bei denen die fahrzeugspezifischen Grenzwerte
(Schwerpunktlage, Achslasten, Überhänge, etc.) nicht eingehalten werden, gelten als bedenklich und können zur Beeinträchtigung des Fahrverhaltens führen. Sie sollten daher nicht betrieben werden.
Unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen sind
Überhangverlängerungen und
Radstandveränderungen sowie der Umbau zum
Sattelkraftfahrzeug eingeschränkt möglich.
2.2.6.4 Aktivierung des ESC für Sonderfahrzeuge
Auf- und Umbauten (z.B. längere Radstände) können gegebenenfalls mit voller Funktionalität des Bremsregelsystems angeboten werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge stellt zur Erfüllung der gesetzlichen ESC-Pflicht (Europa) für einige Sonderumbauten spezielle
ESC- Datensätze zur Verfügung.
Gegebenenfalls müssen Fahrwerk und ESC nach Vorgaben der Volkswagen AG modifiziert werden.
Zur Prüfung der fahrzeugindividuellen Anpassung ist die Vorstellung des Fahrzeugs bei der Volkswagen AG erforderlich.
2.2.6.5 Degradierung des ESC
Zur Degradierung des ESC sind die Fahrzeuge bzgl. der Software zu aktualisieren und auf eine Grundfunktionalität von
ABS (Antiblockiersystem) einschließlich Offroad-ABS, Bremsassistent und EDS (Elektronische Differenzialsperre) zu degradieren.
Der Berganfahrassistent kann weiterhin genutzt werden. Der wirkungslos gewordene ESC-Off- bzw. ASR-Off-Taster muss durch eine Abdeckung ersetzt und der bordnetzseitige Stecker fixiert werden.
Sachhinweis
Die Degradierung des ESC kann nur als
Übergangslösung bis November 2014 (Europa) gesehen werden, da ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche ESC Pflicht in Kraft tritt für alle Fahrzeug-
Neuzulassungen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 50 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.2.7 Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer
Die Federcharakteristik darf grundsätzlich nicht verändert werden.
Wir empfehlen die für das aufgebaute Fahrzeug optimal passende Feder aus dem Lieferprogramm von Volkswagen zu verwenden.
Änderungen der Federn müssen von einer jeweils zuständigen technischen
Prüfstelle/Überwachungsorganisation/Technischen Dienst begutachtet werden und können zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
2.2.8 Radeinstellungen
Veränderungen von Radeinstellungsgrößen sind unzulässig!
2.2.9 Kotflügel und Radkästen
Der erforderliche Freiraum für die Räder einschließlich Schneeketten muss beachtet werden.
Nähere Angaben finden Sie in den Baumaßzeichnungen.
Bei eigenen Aufbauten ist auf ausreichenden Freiraum für die Rad-Reifenkombination gemäß 92/23/EWG sowie für eine ausreichende Radabdeckung in Anlehnung an die EG-Richtlinie 78/549/EWG zu achten.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– Bohren am Fahrgestellrahmen (Kap. 4.2.1)
– Schweißen am Fahrgestellrahmen (Kap.4.2.2)
– Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten (Kap. 4.4)
2.2.10 Überhangverlängerungen
Überhangverlängerungen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)
– Fahrzeugstabilität und ESC (Kap. 2.2.6.2)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 51 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3. Rohbau
2.3.1 Dachlasten
2.3.1.1 Dynamische Dachlasten
Fahrzeugtyp max. Dachlast
150 kg Fahrzeuge mit Normaldach (nur mit 4 Grundträgern)
Fahrzeuge mit Normaldach (mit 2 Grundträgern) 100 kg
Doppelkabine (mit 2 Grundträgern)
Fahrerhaus
75 kg
50 kg
Aufstelldach (mit 2 Grundträgern) 50 kg
Zum Anbau von Dachgepäckträgern siehe Kapitel 2.8.1 „Dachgepäckträger“
Der Grenzwert der maximalen Schwerpunktlage des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
2.3.1.2 Statische Dachlasten
Die Tabellenwerte (siehe 2.3.1.1) beziehen sich auf dynamische Dachlasten.
Die statischen Dachlasten bei stehendem Fahrzeug (z.B. Dachzelt) sind höher anzusetzen. Die Befestigungen sind entsprechend auszulegen.
Bitte beachten Sie auch die Kapitel:
– 2.1.4 „Aufbauten mit hohem Schwerpunkt“
– 2.2.6.2 „Fahrzeugstabilität und ESC“
– 2.2.6.3 „Einfluss von Fahrzeugumbauten“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 52 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2 Änderungen am Rohbau
Durch Änderungen am Aufbau darf die Funktion und Festigkeit von Aggregaten und Bedienungseinrichtungen des
Fahrzeugs sowie die Festigkeit tragender Teile nicht beeinträchtigt werden.
Bei Fahrzeugumbauten und der Montage von Aufbauten dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, welche die
Funktion und Bewegungsfreiheit der Fahrgestellteile (z. B. bei Wartungs- und Prüfarbeiten) und die Zugänglichkeit zu diesen beeinträchtigen.
2.3.2.1 Schraubverbindungen
Müssen serienmäßige Schrauben / Muttern ersetzt werden, dürfen nur Schrauben / Muttern verwendet werden mit:
– Gleichem Durchmesser.
– Gleicher Festigkeit.
– Gleicher Schraubennorm beziehungsweise Schraubenart.
– Gleicher Oberflächenbeschichtung (Korrosionsschutz, Reibungszahl).
– Gleicher Gewindesteigung.
Bei allen Montagen ist die VDI-Richtlinie 2862 umzusetzen.
Eine Verkürzung der freien Klemmlänge, Umstellung auf Dehnschaft oder die Verwendung von Schrauben mit kürzerem, freien Gewindeanteil, ist zu unterlassen.
Das Setzverhalten von Schraubverbindungen ist zu beachten.
Die Verwendung von Volkswagen Anzugsmomenten setzt eine Gesamt-Reibungszahl im Bereich μges=0.08 bis 0.14 für die jeweiligen Verschraubungspartner voraus.
Werden Schrauben bei Volkswagen mit Drehmoment und Drehwinkel angezogen, ist eine konstruktive Änderung nicht möglich
Unfallgefahr
Alle sicherheitsrelevanten Verschraubungen z. B. für
Radführungs-, Lenk- und Bremsfunktionen dürfen nicht verändert werden. Sonst können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen. Die
Neumontage ist gemäß Volkswagen Kundendienst-
Anweisung mit geeigneten Normteilen durchzuführen. Wir empfehlen Volkswagen
Originalteile.
Information
Auskunft zu den Volkswagen
Kundendienstanweisungen kann jeder Volkswagen
Kundendienst erteilen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 53 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2.2 Schweißarbeiten
Unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten können zum Ausfall von sicherheitsrelevanten Bauteilen und damit zu
Unfällen führen. Im Zusammenhang mit Schweißarbeiten müssen daher die nachfolgend aufgeführten
Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:
– Schweißarbeiten sollten nur von Personen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
– Vor Schweißarbeiten sind Komponenten, in denen sich feuer- oder explosionsgefährliche Gase befinden können, z.B. Kraftstoffanlage, auszubauen oder mit einer feuerfesten Decke vor Funkenflug zu schützen. Gasbehälter, die durch Funkenflug bei Schweißarbeiten beschädigt wurden, sind auszutauschen.
– Vor Schweißarbeiten im Bereich von Sicherheitsgurten, Airbagsensoren bzw. Airbag-Steuergerät müssen die Bauteile für die Dauer der Arbeiten ausgebaut werden. Wichtige Informationen zu Umgang, Beförderung und Lagerung von
Airbageinheiten finden Sie unter 2.4.“ Interieur“.
– Vor Schweißarbeiten müssen Federn und Federbälge gegen Schweißperlen abgedeckt werden. Federn dürfen nicht mit
Schweißelektroden oder Schweißzangen berührt werden.
– Nicht geschweißt werden darf an Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen.
– Plus- und Minusklemmen der Batterien sind abzunehmen und abzudecken.
– Die Masseklemme des Schweißgeräts ist direkt mit dem zu schweißenden Teil zu verbinden. Die Masseklemme darf nicht mit Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen verbunden werden.
– Gehäuse elektronischer Bauteile (z. B. Steuergeräte) und elektrische Leitungen dürfen nicht mit der Schweißelektrode oder Masseklemme des Schweißgeräts berührt werden.
– Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.
Verletzungsgefahr
Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme (Airbag oder Gurte) kann dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.
Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme ist deshalb zu unterlassen.
Sachhinweis
Vor Schweißarbeiten ist die Batterie abzuklemmen.
Airbags, Sicherheitsgurte, Airbag Steuergerät und
Airbag Sensoren sind gegen Schweißspritzer zu schützen und ggf. auszubauen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 54 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2.3 Schweißverbindungen
Für die Erstellung hochwertiger Schweißnähte wird prinzipiell empfohlen:
– Gründliche Reinigung der zu schweißenden Bereiche.
– Mehrere kurze Schweißraupen statt einer langen.
– Symmetrische Raupen zur Begrenzung des Schrumpfens.
– Vermeidung von mehr als drei Schweißnähten in einem Punkt.
– Vermeidung von Schweißungen in kaltverfestigten Bereichen.
– Punkt- bzw. Schrittschweißungen sollten versetzt erfolgen.
2.3.2.4 Auswahl von Schweißverfahren
Von der Auswahl des Schweißverfahrens und der zu verbindenden Geometrie sind die mechanischen Eigenschaften von
Schweißnähten abhängig.
Bei überlappenden Blechen richtet sich das Schweißverfahren nach der Zugänglichkeit der Seiten:
Zugängliche Seiten Schweißverfahren
1
2
Schutzgas- Lochpunktschweißen
Widerstandspunktschweißen
2.3.2.5 Widerstandspunktschweißen
Widerstandspunktschweißen wird bei überlappenden Teilen mit beidseitigem Zugang angewandt. Punktschweißen von mehr als zwei Blechschichten ist zu vermeiden.
Abstand der Schweißpunkte:
Um Nebenschluss (Shunteffekte) zu vermeiden, müssen die angegebenen Abstände zwischen den Schweißpunkten eingehalten werden (d=10e+10 mm).
Verhältnis Blechdicke/Abstand der Schweißpunkte d Abstand der Schweißpunkte e Blechdicke
Abstand zum Rand des Blechs:
Um Schädigungen der Schmelzkerne zu vermeiden, müssen die angegebenen Abstände zum Rand des Blechs eingehalten werden (L=3e+2 mm).
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 55 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Verhältnis Blechdicke/Randabstand e Blechdicke
L Abstand zum Rand des Blechs
2.3.2.6 Schutzgas-Lochpunktschweißen
Sind überlappende Bleche nur von einer Seite schweißbar, ist die Verbindung durch Schutzgas-Lochpunktschweißen oder
Heftschweißen möglich. Wird die Verbindung durch Stanzen oder Bohren und anschließendes Lochpunktschweißen erzielt, muss der Bohrungsbereich vor dem Schweißen entgratet werden.
Verhältnis Blechdicke/Lochdurchmesser
D - Lochdurchmesser [mm] e- Blechdecke [mm]
4,5
0,6
5
0,7
5,5
1
6
1,25
6,5
1,5
7
2
Die mechanische Qualität kann zusätzlich durch den Einsatz von „Langlöchern“ erhöht werden (l=2xb).
Verhältnis Breite/Länge von Langlöchern b Breite Langloch
I Länge Langloch
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 56 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2.7 Heftschweißung
Bei Blechdicken >2 mm können überlappende Bleche auch durch Heftschweißung verbunden werden
(30 mm < L < 40 x e; d > 2 L).
Verhältnis Blechdicke/Abstand der Schweißpunkte d Abstand Heftschweißung e Blechdicke
L Länge Heftschweißung
2.3.2.8 Nicht geschweißt werden darf
Nicht geschweißt werden darf:
– An Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen usw.
– Am Fahrgestellrahmen außer bei Rahmenverlängerung.
– An A- und B-Säule.
– Am Ober- und Untergurt des Rahmens.
– In Biegeradien.
– Im Bereich der Airbags.
– Lochschweißung ist nur in den senkrechten Stegen des Rahmenlängsträgers zulässig.
2.3.2.9 Korrosionsschutz nach dem Schweißen
Nach allen Schweißarbeiten am Fahrzeug sind die angegebenen Korrosionsschutzmaßnahmen zu beachten
(Siehe Kapitel 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“).
2.3.2.10 Korrosionsschutzmaßnahmen
Nach Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen Stellen durchgeführt werden.
Sachhinweis
Für alle anfallenden Korrosionsschutz-Maßnahmen sind ausschließlich die von Volkswagen geprüften und freigegebenen Konservierungsmittel zu verwenden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 57 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2.11 Maßnahmen bei der Planung
Durch geeignete Materialauswahl und Gestaltung von Bauteilen sollte der Korrosionsschutz mit in die Planung und
Konstruktion einfließen.
Information
Werden zwei unterschiedliche metallische Werkstoffe durch einen Elektrolyt (z. B. Luftfeuchtigkeit) verbunden, entsteht eine galvanische Verbindung. Es kommt zur elektrochemischen Korrosion, wobei das unedlere Metall beschädigt wird. Die elektrochemische Korrosion ist umso größer, je weiter die betroffenen Metalle in der elektrochemischen Spannungsreihe auseinander liegen.
Deshalb muss durch entsprechende Behandlung der
Bauteile oder Isolierungen die elektrochemische
Korrosion verhindert oder durch geeignete
Materialauswahl gering gehalten werden.
Vermeidung von Kontaktkorrosion durch elektrische Isolierungen
Vermeidung von Kontaktkorrosion
1 Isolierende Unterlegscheibe
2 Isolierende Muffe
Durch den Einsatz von elektrischen Isolierungen wie Unterlegscheiben, Muffen oder Hülsen kann Kontaktkorrosion vermieden werden. Schweißarbeiten an unzugänglichen Hohlräumen sind zu vermeiden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 58 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.3.2.12 Maßnahmen durch Bauteilgestaltung
Durch konstruktive Maßnahmen, besonders bei der Auslegung von Verbindungen zwischen gleichen oder unterschiedlichen Materialien, kann Korrosionsschutz betrieben werden:
Ecken, Kanten sowie Sicken und Falze beinhalten die Gefahr der Ablagerung von Schmutz und Feuchtigkeit.
Durch den Einsatz von geneigten Flächen, Abläufen und durch Vermeidung von Spalten an Bauteilverbindungen kann bereits konstruktiv der Korrosion entgegengewirkt werden.
Konstruktiv bedingte Spalten an Schweißverbindungen und ihre Vermeidung
Ausführungsbeispiele Schweißverbindungen
A = günstig
(durchgeschweißt)
B = ungünstig
(Spalte)
2.3.2.13 Maßnahmen durch Beschichtungen
Durch das Aufbringen von Schutzschichten (z. B. Galvanisieren, Lackieren oder Zink- Auftrag per Flamme), wird das Fahrzeug gegen Korrosion geschützt(siehe 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“).
2.3.2.14 Arbeiten am Fahrzeug
Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind:
– Bohrspäne zu entfernen.
– Kanten zu entgraten.
– Verbrannte Lacke zu entfernen und Oberflächen für die Lackierung gründlich vorbereiten.
– Alle blanken Teile zu grundieren und lackieren.
– Hohlräume mit Wachskonservierungsmittel zu konservieren.
– Korrosionsschutzmaßnahmen an Unterboden und Rahmenteilen auszuführen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 59 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.4 Interieur
2.4.1 Änderungen im Bereich der Airbags
Änderungen an der Airbaganlage und der Gurtstrafferanlage sowie an und im Bereich von Airbagkomponenten, der Airbagsensorik und des Airbagsteuergerätes sind unzulässig. Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel 5.1 „Umbauten im Handicap Bereich“
Der Innenausbau ist so zu gestalten, dass die Airbagentfaltungsbereiche uneingeschränkt bestehen bleiben.
(siehe auch Kap. 3.2 „Interieur“)
Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Warnhinweis
Änderungen oder unsachgemäß durchgeführte
Arbeiten an Sicherheitsgurten und -verankerungen,
Gurtstraffer oder Airbags oder dessen Verkabelung könnten ihre bestimmungsgemäße Funktion beeinträchtigen. Sie könnten ungewollt aktiviert werden oder im Falle eines Unfalls ausfallen.
2.4.2 Änderungen im Bereich der Sitze
Änderungen an der Sitzanlage oder die Befestigung von Sitzen am Radkasten sind unzulässig, da die Sitze im Falle eines
Unfalls aus der Verankerung gerissen werden könnten.
Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befestigungselementen gültig.
Beim nachträglichen Einbau von Sitzen ist das Einhalten des H-Punktes dringend erforderlich.
Beim erneuten Anbringen von Sicherheitsgurten ist zu beachten, dass die vorgeschriebenen Schrauben mit dem ursprünglichen Drehmoment angezogen werden. (Siehe hierzu auch Kapitel 3.2.2 „Sitznachrüstung/Bestuhlung“)
2.4.2.1 Gurtverankerungen
Das Einbringen von zusätzlichen Gurtpunkten obliegt der alleinigen Verantwortung des Aufbauherstellers.
Die erforderlichen Nachweise sind durch den Aufbauhersteller zu erbringen. Es sind die gesetzlichen Vorgaben und
Richtlinien einzuhalten, wie z.B. die EU-Richtlinie 76/115/EWG.
2.4.3 Zwangsentlüftung
Bei geschlossenen Aufbauten mit Trennwand sind Entlüftungsschlitze in der Trennwand und den D-Säulen einzubauen.
Bei Ausbauten dürfen diese Entlüftungen nur zugebaut werden, wenn dafür z.B. in den Fahrerhaustüren neue
Entlüftungen geschaffen werden.
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Schall- oder Abgasquellen angebracht werden.
2.4.4 Schalldämmung
Bei Umbauten ist auf eine Minimierung der Innengeräusche zu achten, um den Geräuschpegel des Fahrzeugs nicht zu verändern.
Das umgebaute Fahrzeug muss die EG Richtlinie 70/157/EWG Werte für Außengeräusche einhalten.
Zum optimalen Schallschutz von Aufbauten, sollten Fachleute wie z.B. Hersteller und Lieferanten von Schallmaterial zu
Rate gezogen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 60 von 184
2.5 Elektrik/Elektronik
2 Technische Daten für die Planung
Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Wegen der Vernetzung der Elektronik können dabei auch Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden. Funktionsstörungen der Elektronik können die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs erheblich gefährden.
Arbeiten oder Veränderungen an elektronischen Bauteilen, insbesondere bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen, dürfen nur von einer qualifizierten Fachwerkstatt und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, welche die notwendigen Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.
Eingriffe in die Fahrzeugelektrik / Fahrzeugelektronik kann zum Erlöschen der Gewährleistung / Betriebserlaubnis führen.
Bei Änderungen an der Elektrik ist nach Abschluss der Arbeiten zum Löschen der Fehlerspeichereinträge die VW-
Werkstatt aufzusuchen. Bei vorhandenem VAS Tester kann das Löschen des Fehlerspeichers auch durch das geschulte
Fachpersonal des Aufbauherstellers durchgeführt werden.
2.5.1 Beleuchtung
2.5.1.1 Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen
Für die kompletten Beleuchtungseinrichtungen (Leucht- und Blinkeinrichtungen) sind die länderspezifischen
Zulassungsbestimmungen zu beachten. Die Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Die Scheinwerfer-Grundeinstellung ist zu beachten (siehe Typschild
).
Die Verwendung von LED-Leuchten ist herstellerseitig nicht vorgesehen.
Der Verbau von LED Leuchten anstelle der VW-Originalleuchten kann zum Auslösen der Lampenausfallkontrolle führen, da das Beleuchtungssystem in sich abgestimmt ist. Eine Deaktivierung der Lampenausfallkontrolle ist nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Verwendung von Volkswagen Original Rückleuchten oder eines Produkts mit E-Prüfzeichen und herkömmlichen Glühlampen.
Bitte beachten Sie, dass beim komplettierten (umgebauten) Fahrzeug die Anbauvorschriften und –maße aller lichttechnischen Einrichtungen gemäß ECE-Regelung ECE-R 48 einzuhalten sind.
Für alle Fahrzeugtypen gilt hiernach:
ECE-Regelung:
ECE-R 48, 6.12
ECE-R 48, 6.13
Beleuchtungseinrichtung
Parkleuchten
Fahrzeugabmessungen
Zulässig für
Fahrzeugabmessungen:
Breite : ≤ 2.000 mm und
Länge: ≤ 6.000 mm
Bemerkung
Die Parkleuchte ist nicht vorgeschrieben.
Bei längeren und breiteren
Fahrzeugen ist sie unzulässig und muss ggf. deaktiviert werden.
Gilt für alle T5 und Crafter
Modelle
ECE-R48, 6.18
Umrissleuchten 1) Zulässig für Fahrzeuge mit einer Breite: ≤ 1.800 mm
2) Vorgeschrieben für
Fahrzeuge mit einer Breite:
>2.100mm
Seitenmarkierungsleuchten Vorgeschrieben für
Fahrzeuge mit einer Länge:
> 6.000mm
Zulässig für andere
Fahrzeuge.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 61 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Beim Aufbau von Fahrgestellen ist der Aufbauhersteller insbesondere auch für die vorschriftsmäßige Anbringung der hinteren und ggfs. seitlichen lichttechnischen Einrichtungen verantwortlich.
2.5.1.2 Sonderleuchten
2.5.1.2.1 Rundumkennleuchte, Gelblicht
Als Sonderausstattung können Sie unter der PR-Nr. ZF7 eine Rundumkennleuchte, Gelblicht direkt bei der Volkswagen AG bestellen.
Für den nachträglichen Umbau empfehlen wir Ihnen das Basisfahrzeug mit der Sonderausstattung „Vorbereitung
Rundumkennleuchte“ mit der PR-Nr. 9LX zu bestellen. Diese beinhaltet die Zusatzkonsole, Kabelführung bis zum Dach bei allen Dacharten sowie den Schalter in der Zusatzkonsole.
Bitte beachten Sie, dass bei Einbau von Sonderleuchten die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen zu beachten sind.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– Kap. 2.2.1 “Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– Kap. 2.5.4 “Fahrzeugbatterie“
– Kap. 2.5.3 “Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge“
– Kap. 3.1 “Rohbau/Karosserie“
2.5.1.2.2 Dachblinkleuchten
Dachblinkleuchten für Sonderumbauten können Sie für alle Dachhöhen als Sonderausstattung mit der PR-Nr. 9H1
„Dachblinkleuchten, hinten links und rechts“ direkt ab Werk bestellen.
Bitte beachten Sie, dass in Kombination mit Dachblinkleuchten (9H1) die letzten beiden Dachbefestigungspunkte für den nachträglichen Anbau von Dachträgersystemen nicht mehr nutzbar sind.
Bei Einbau von Sonderleuchten sind die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen zu beachten.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– Kap. 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– Kap. 2.5.4 „Fahrzeugbatterie“
– Kap. 2.5.3 „Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge“
– Kap. 3.1 „Rohbau/Karosserie“
2.5.1.3 Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite
Bei Sonderaufbauten mit größeren Abmessungen als Serie ergibt sich evtl. für die vorderen „Blinkleuchten“ ein größerer
Seitenabstand als 400mm. Dann ist ein neuer, im zulässigen Feld befindlicher, Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich. Dabei muss der Serienstand unbrauchbar gemacht werden.
2.5.1.4 Zusätzliche Laderaumleuchte
Bei Bedarf einer zusätzlichen Laderaumleuchte empfehlen wir Ihnen einen zusätzlichen Schalter sowie eine gesonderte
Verkabelung zu installieren (siehe Kap.2.5.2.1 „Elektrische Leitungen/ Sicherungen“; Kap. 2.5.2.2 "zusätzliche Stromkreise" und Kap.2.5.2.3 „Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte“).
Eine Relaislösung an der originalen Beleuchtungsverkabelung ist nicht zu empfehlen, da das Innenlicht über PWM
(pulsweitenmoduliertes Signal) gedimmt und ausgeschaltet wird.
An der vorhandenen Beleuchtungsverkabelung der Volkswagen AG dürfen keine zusätzlichen Leitungen angeschlossen werden. Siehe auch Kapitel 2.5.3 „ Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 62 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.2 Bordnetz
2.5.2.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen
Bei notwendigen Verlegungsänderungen sind folgende Punkte zu beachten:
– Das Überqueren scharfer Kanten ist zu vermeiden.
– Die Verlegung in zu engen Zwischenräumen und in der Nähe von beweglichen Teile zu vermeiden.
– Es dürfen nur bleifreie PVC - ummantelte Kabel mit einer Isolierungs-Grenztemperatur
> 105 °C verwendet werden.
– Verbindungen sind fachgerecht und wasserdicht auszuführen.
– Die Leitung ist je nach abgenommener Stromstärke zu dimensionieren und durch Sicherungen zu schützen.
Max.
Dauerstromstärke
Nennstrom der Schmelzsicherung [A]
[A]
Leitungsquerschnitt [mm²]
0 – 4
4,1 – 8
5 1
10 1
0,35
0,5
8,1 – 12
12,1 – 16
16,1 – 24
24,1 – 32
32,1 – 40
15 1
20 1
30 1
40 2
50 2
1
1,5
2,5
4
6
40,1 – 80 100 10
80,1 – 100
100,1 – 140
125
175
16
25
140,1 – 180
180,1 – 240
225
300
35
50
1 Form C; DIN 72581 Flachstecker
2 Form E; DIN 72581 Flachstecker
Warnhinweis
Grundsätzlich dürfen zusätzliche Elektrikkabel oder
Schlauchleitungen nicht an bestehenden Leitungen wie z.B. Brems- oder Kraftstoffleitungen oder Kabel befestigt werden, da die serienmäßigen Halter sonst
überlastet werden können. Eine eigenständige
Befestigungslösung muss gefunden werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 63 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.2.2 Zusätzliche Stromkreise
Bei zusätzlich erforderlichen Stromkreisen empfehlen wir grundsätzlich die elektrische Schnittstelle für externe Nutzung
(Klemmleiste im Fahrersitzkasten, PR-Nr. UF1) zu verwenden (siehe Kap. 2.5.3).
Zusätzliche Stromkreise sind gegenüber dem Hauptstromkreis durch geeignete Sicherungen abzusichern.
Leitungen sind entsprechend der Belastung zu dimensionieren und gegen Abriss, Schlag- und Hitzeeinwirkung zu schützen.
Bei Verlegung von nicht abgesicherten Kabeln in Fahrtrichtung vor der Batterie müssen diese Kabel mit besonderen
Schnittschutzschläuchen entsprechend der Serie (z.B. Kevlar, Aramidschlauch) geschützt werden.
2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher ist zu beachten, dass:
– An belegten Sicherungen keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden dürfen.
– An vorhandene Leitungen keine zusätzlichen Leitungen (z.B. mit Schneidklemmen) angeschlossen werden.
– Verbraucher über zusätzliche Sicherungen ausreichend abgesichert werden.
– Alle verbauten elektrischen Geräte nach der EG-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit dem e-Kennzeichen versehen sind.
2.5.2.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
Unter elektromagnetischer Verträglichkeit wird die Eigenschaft eines elektrischen Systems verstanden, sich in der Umgebung anderer Systeme bei vollständiger Funktion neutral zu verhalten.
Aktive Systeme in der Umgebung werden dabei durch das System nicht gestört und umgekehrt wird es ebenfalls nicht beeinträchtigt.
In Kfz-Bordnetzen treten durch die einzelnen Verbraucher elektrische Störgrößen auf. Bei der Volkswagen AG sind die ab
Werk verbauten elektronischen Komponenten auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit im Fahrzeug überprüft.
Bei Nachrüstung elektrischer oder elektronischer Systeme ist auch deren elektromagnetische Verträglichkeit zu prüfen und nachzuweisen.
Volkswagen erstellt keine Herstellerbescheinigung für Elektromagnetische Verträglichkeit bei nachträglich eingebauten
Zusatzgeräten von Aufbauherstellern.
Geräte, welche als „elektrisch/elektronische Unterbaugruppe“ (EUB) im Sinne der EG-Richtlinie72/245/EWG in der jeweils aktuellen Fassung fallen, müssen typgenehmigt sein und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 64 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.2.5 Mobile Kommunikationssysteme
Um spätere Betriebsstörungen zu vermeiden, sind bei nachträglicher Montage mobiler Kommunikationssysteme
(z. B. Telefon, CB-Funk) folgende Punkte zu beachten:
– Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach der EG-Richtlinie72/245/EWG in der aktuellen Fassung besitzen und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.
– Die maximale Sendeleistung darf nicht überschritten werden.
– Die Geräte und Halterungen müssen außerhalb des Entfaltungsbereichs der Airbags liegen.
– Sie müssen fest installiert sein.
– Für den Betrieb von mobilen Geräten innerhalb des Fahrerhauses ist nur über eine reflexionsfrei angebrachte
Außenantenne zulässig.
– Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik einzubauen.
– Das Gerät ist vor Nässe und starken mechanischen Erschütterungen zu schützen; die zulässige Betriebstemperatur ist zu beachten.
2.5.2.6 CAN-Bus
Eingriffe in den CAN-BUS und die angeschlossenen Komponenten sind unzulässig
2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
Für Sonderfahrzeuge und Aufbauhersteller gibt es prinzipiell zwei Schnittstellen zur externen Nutzung:
1- Klemmleiste: 3 Stecker mit ausgesuchten Bordnetzpotentialen
2- Multifunktionssteuergerät: Steuergerät mit Zugriff auf das CAN-Netzwerk des Fahrzeuges
Die Schnittstellen sind über die nachfolgenden Ausstattungsnummern (PR-Nummer) bestellbar:
PR-Nummer Beschreibung
UF1 Klemmleiste
„Elektrische Schnittstelle für externe Nutzung“
(Klemmleiste im Fahrersitzkasten)“
UF8 Multifunktionssteuergerät
„Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung“
(Beifahrersitzkasten)
UF2 Klemmleiste (UF1) und Multifunktionssteuergerät (UF8)
„Elektrische Schnittstelle und Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung“
„“ – Vertriebsbezeichnung
Hinweis:
Das Multifunktionssteuergerät (MFG) mit der Teilenummer 7E0.907.427.B (bestellbar ab KW10/2013) verfügt über eine
CANopen Schnittstelle nach der Spezifikation CIA447.
Multifunktionssteuergeräte mit der Teile-Nr. 7E0.907.427.A (vor KW10/2013) ohne CANopen Schnittstelle können durch ein
Multifunktionssteuergerät mit CANopen Schnittstelle ersetzt werden.
Bei Fahrzeugen ohne Multifunktionsgerät ist ein Nachrüsten nicht möglich.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 65 von 184
2.5.3.1 Lage der Schnittstellen für Sonderfahrzeuge
Verbau Multifunktionssteuergerät Verbau Multifunktionssteuergerät
(UF8) in der Einzelsitzkiste (rechts)
2 Technische Daten für die Planung
(UF8) in der Doppelsitzkiste(rechts)
Verbau Klemmleiste (UF1) in der Koppelstelle der linken Sitzkiste
Abb. 1: Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 66 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge Transporter (ab Modelljahr 2010)
Grundsätzliche Forderungen zur Nutzung der Schnittstelle:
– Die Nutzung dieser Schnittstellen darf nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen.
– Durch unsachgemäße Eingriffe kann es zu Schäden am Fahrzeug, Liegenbleiben sowie zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis kommen.
– Die Parametrisierung des Steuergerätes für Sonderfahrzeuge darf nur in Abstimmung mit VW durchgeführt werden.
– Verbindungen sind fachgerecht und insbesondere im Bodenbereich der Fahrersitzkiste wasserdicht auszuführen.
( siehe Kap.2.5.2.1 elektrische Leitungen /Sicherungen)
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:
– VDE-Richtlinien für die Auslegung und den Verbau elektrischer Leitungen und Komponenten (Kabelquerschnitte,
Sicherungen, usw.)
– Für die Adaption an das Bordnetz dürfen nur Volkswagen freigegebene Komponenten verwendet werden.
Die Teilenummern dieser Komponenten sind dieser Beschreibung zu entnehmen.
– In dieser Beschreibung werden ausschließlich VW-übliche Potentialbezeichnungen verwendet.
– Da angeschlossene Zusatzgeräte nicht bekannt sind, ist durch den Fahrzeug-Ausrüster der Schnittstelle ein ausgeglichener Stromhaushalt zu gewährleisten.
– Die EMV-Sicherheit für Verschaltung hinter der Schnittstelle liegt in der Verantwortung des Fahrzeug-Ausrüsters.
– Die Leitungsquerschnitte der Schnittstellen sind in der kompletten Schaltung beizubehalten, d.h. Querschnittsreduzierungen nach der Schnittstelle sind nicht zulässig.
– Eine Einspeisung von Energie in das Bordnetz darf nur an den hierfür ausdrücklich vorgesehenen Potentialen erfolgen
(siehe Beschreibung) und ist extern nach VDE abzusichern.
– Zusätzliche Informationen sind den T5-Kundendienstunterlagen oder der Technischen Dokumentation der
Klemmleiste (UF1) bzw. des Multifunktionssteuergeräts (UF8) zu entnehmen.
– Alle an das Bordnetz angeschlossenen elektrischen Leitungen sind sicher und dauerhaft gegen Überlast nach Batterie
„+“ und Karosseriemasse zu schützen.
– Massepotential: Die angegebenen Potentiale beziehen sich immer auf die Fahrzeug- Karosseriemasse.
Vorzugsweise zu verwenden ist der Massebolzen in der linken Sitzkiste.
– Der Anschluss zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen über die Klemmleiste kann zum Fehlverhalten oder zum Ausfall der Lampenausfallkontrolle des Fahrzeuges führen (siehe auch Kap.2.5.1.Beleuchtung).
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 67 von 184
Information
Die Belegung sowie die Funktionen der elektrischen
Schnittstellen für Sonderfahrzeuge sind ausstattungsabhängig. Hauptunterschied ist die verbaute Variante des Steuergerätes „Elektronische Zentralelektrik“ kurz BCM. Es wird unterschieden zwischen:
– BCM Standard (Teilenummer:7H0.937.086.x/.087.x)
– BCM Max (Teilenummer 7H0.937.090.x).
Folgende PR-Nummern führen zum Verbau eines
BCM Max:
8K3 – „Fahrlichtschaltung automatisch, mit
Tagfahrlicht, "Leaving home"-Funktion und manueller "Coming home"-Funktion“
8K8 – „Fahrlicht-Assistent (situationsbed. aut.Ein-
/Ausschaltung) inkl. "Coming home"/"Leaving home"-Funktion“
7L6 – „Start/Stopp-Anlage mit Rekuperation“
2 Technische Daten für die Planung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 68 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.3.3 Belegung der Klemmleiste (UF1)
Die 3 Stecker sind mit ausgesuchten Bordnetzpotentialen belegt. Die Belegung der Schnittstelle sowie die Möglichkeit der
Stromentnahme bzw. Stromeinspeisung sind ausstattungsabhängig.
Stecker 1 (violett)
4F0.937.743.K
Pin
Poten tial
Farbe
Querschnitt
[mm²]
Max.
Stromentnahme
[A]
Max. Stromeinspeisung
[A]
Absicheru ng
A1 X
RA schwar z / gelb
1,5 12,0 nicht zulässig
Gegenstecke r-Kontakt
Verwendung
F1 (15A)
Mittelkons ole
N.906.845.01 X-Kontakt
A2 55 weiß / gelb
1,0
BCM Std:
4,0
BCM Max:
0,5
BCM Std:
0,2 1
BCM Max: nicht zulässig
C17/2 (5A)
Fahrersitzk iste
N.103.358.01 Nebelscheinwerfer
A3 RFS grün / schwar z
1,0 1,0 nicht zulässig keine eigenständ ige
N.103.358.01
Rückfahrscheinwerfer
Restriktionen
Bei BCM Max:
PWM-Signal,
Signalausgabe auch bei aktivem
Abbiegelicht links
Bei
Automatikgetriebe oder BCM Max:
PWM-Signal
A4 56bL gelb / schwar z
0,35 1,0 nicht zulässig
C44 (5A) N.906.843.01 Abblendlicht
A5 56bR gelb
A6 86S
A7 58d
A8 56aL
A9 15A
A10
58L/
58 braun
/rot grau / blau weiß / schwar z schwar z / blau grau / schwar z
0,35
0,5
0,35
1,5
0,5
0,5
1,0
0,5
2,0
1,0
2,0
BCM Std:
1,0
BCM Max:
0,5 nicht zulässig nicht zulässig
-
12,0 1 nicht zulässig nicht zulässig
C16/1 (5A)
3 Fach
Sicherungs träger
Sitzkiste links
N.906.843.01 Abblendlicht keine eigenständ ige
N.103.358.01 S-Kontakt
C16/2 (3A)
3 Fach
Sicherungs träger
Sitzkiste links
N.103.357.01
Instrumenten- /
Schalterbeleuchtun g
C16/3 (15A)
3 Fach
Sicherungs träger
Sitzkiste links
N.906.845.01 Fernlicht
F36 (5A)
Sicherungs box
Mehrausst attung
N.103.358.01 Klemme 15
Nur BCM
Std.
F11 (5A)
Sicherungs box
Innenausst attung
N.103.358.01 Standlicht
A4 und A5 sind phys. verbunden
Bei verbautem
Dimmer:
PWM-Signal
Pin A8 und Stecker 2
Pin A1 sind phys. verbunden
Bei BCM Max:
PWM-Signal; Abgriff am Standlicht links
Bei BCM Std.:
Abgriff vom
Lichtdrehschalter
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 69 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Stecker 2 (gelb)
4F0.937.743.C
Pin
Poten tial
Farbe
Querschnitt
[mm²]
Max.
Stromentnahme
[A]
Max. Stromeinspeisung
[A]
Absicherung
A1 56aR weiß
A2 V
A3 L 49a
A4 50a weiß / violett schwar z / weiß schwar z / blau
1,5
0,35 0,2
0,5
1,0
0,35 0,02
0,2 3
2
Gegenstecke r-Kontakt
Verwendung Restriktionen
12,0
-
1
C17/1 (15A)
3 Fach
Sicherungs träger
Sitzkiste links keine eigenständige
N.906.845.01 Fernlicht
N.103.357.01
Geschwindigkeitssig nal
Pin A1 und Stecker 1
Pin A8 sind phys. verbunden
Einspeisung durch anlegen an
Masse keine eigenständige
N.103.357.01
Fahrtrichtungsanzeige, links
Massesignal
Stat. Blinker Status kein Taktsignal
- keine eigenständige
N.906.844.01 Klemme 50
A5 n.c. - - - - - n.c. -
A6 R 49a
A7
HB-
Sig.
A8 50a
A9 n.c.
A10 71a schwar z / grün
0,35 0,2 blau / schwar z
0,35 0,01 4 schwar z / blau
-
0,5
- schwar z / gelb
1,5
0,2
-
0,5
Einspeisung durch anlegen an
Masse keine eigenständige
N.103.357.01
Fahrtrichtungsanzeige, rechts nicht
Zulässig
-
Massesignal
Stat. Blinker Status kein Taktsignal keine keine eigenständige
N.103.357.01
Handbremskontroll e
Massesignal
N.906.844.01 Klemme 50
Pin A8 ist nur bei
Handschaltgetriebe n vorhanden; gleiches Signal wie
Pin A4
- nicht zulässig
- n.c. - keine eigenständige
N.105.407.01 Horneintastung
Signalabgriff an
Fahrzeug Fanfare
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2 Technische Daten für die Planung
Stecker 3 (grau)
4F0.937.731.G
Pin
Poten tial
Farbe
Querschnitt
[mm²]
Max.
Stromentnahme
[A]
Max. Stromeinspeisung
[A]
Absicheru ng
A1 54
A2 54
A3 15
A4 30A
A5 75
A6 n.c. schwar z / rot schwar z / rot schwar z / gelb rot / gelb schwar z / rot
-
1
1
2,5
4
2,5
-
0,2
0,2
-
30
-
6
5 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig
25 max. nicht zulässig
2,5
-
7
Gegenstecke r-Kontakt
Verwendung Restriktionen keine eigenständ ige
N.105.114.01 Bremslicht keine eigenständ ige
N.105.114.01 Bremslicht
C17/3 (12A)
3 Fach
Sicherungs träger
Sitzkiste links
N.105.118.01
C14 (40A)
Sitzkiste links
N.105.119.01
F5 (10A)
Sicherungs box
Mehrausst attung
-
N.105.115.01 n.c.
Motorweiterlauf
Klemme 15
Erhaltung
Entnahme Batterie
Plus-Potential
Motorweiterlauf
Klemme 75 (X-
Kontakt) Erhaltung
-
Pin A1 und Pin A2 sind phys. verbunden
Anschluss an
Starterbatterie
1. Bei einer externen Einspeisung ist eine externe Absicherung erforderlich. Bitte unbedingt die Auswirkungen auf das Bordnetz beachten
2. Die Spezifikation der Schnittstelle Kombiinstrument beachten
3. Bei einer Trennung der Leitung zwischen Pin 4 und Pin 8 (Stecker 2) müssen die Leitungsenden ordnungsgemäß isoliert werden. Zu beachten ist der erforderliche Dauerstrom für die Relaisspule von ≥200mA
4. Einfluss / Rückwirkung auf das Kombiinstrument beachten
5. Bei einer Trennung der Leitung zwischen Pin 1 und Pin 2 (Stecker 3) müssen die Leitungsenden ordnungsgemäß isoliert werden.
6. Parallelbetrieb weiterer Verbraucher beachten (Ladebilanz)
7. Es ist eine externe Sicherung direkt vor der Schnittstelle erforderlich
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2 Technische Daten für die Planung
2.5.3.4 Kontaktbelegung am Multifunktionssteuergerät (UF8)
An allen Highside – Ausgängen des Multifunktionssteuergerätes können diskrete Signale mit Klemme 30 Pegel abgegriffen werden. An allen Lowside –Ausgängen können Signale mit Klemme 31 Pegel abgegriffen werden. Die Ausgänge sind bis zu dem jeweils vorgeschriebenen Wert belastbar. Die Eingänge des Steuergerätes müssen je nach Angabe gegen Masse (Low aktiv) oder gegen Plus (High aktiv) geschaltet werden.
Für den Anschluss externer Einrichtungen an das Steuergerät für Sonderfahrzeuge sind folgende Stecker und Kontakte zu nutzen:
1
2
3
4
5
6
7
8
A01
A02
A03
A04
A05
A06
A07
A08
Stecker 1
Teilenummer
Kontakte
4B0.973.721
Pin 1 - 8:
0,5 – 1mm 2
N.906.844.01
1,5 – 2,5 mm 2
N.906.845.01
Belegung der Stecker 1:
Pin Bezeichnung Typ
443.972.807
Pin 1 - 16:
0,5 – 1 mm 2
N.101.905.01
1,5 – 2,5 mm 2
N.101.906.01
Nicht belegt
Belastbarkeit [A] Funktion
Ausgang
Highside /
Lowside 1
Ausgang
Highside /
Lowside 1
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
Stecker 2
6,5 / 3,8
6,5 / 3,8
Stecker 3
Horneintastung;
Status des Fzg. Signalhorns
Stecker 4
8E0.972.420
Pin 1 – 20:
0,5 mm 2
N.907.649.01
Status der Generatorladekontrolle
Stecker 5
8E0.972.416.A
Pin 3 – 16:
0,5 mm 2
N.907.649.01
Motorweiterlaufsicherheitsschaltung
Signals für die externe Einspeisung von Klemme 15 / 75
Lichtsignal;
Status des Abblendlichtes / Ansteuerung für intermittierendes
Abblendlicht
Lichtsignal;
Status des Fahrtrichtungsanzeigers links
Lichtsignal;
Status des Fahrtrichtungsanzeigers rechts
Lichtsignal;
Status des Fernlichtes / Ansteuerung für intermittierendes Fernlicht
Versorgungsausgang mit Tiefentladeschutz;
Der Ausgang wird nach Ablauf einer parametrierbaren Klemme S
Nachlaufzeit oder bei Erreichen einer parametrierbaren Batterie
Spannungsschwelle deaktiviert
9 Kl. 31
10 Kl. 30
11 Kl. 31
12 Kl. 30
Anschlüsse werden für die Versorgung des Steuergerätes benötigt und sind bereits ab Serie vorhanden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 72 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Belegung für Stecker 2:
Pin Bezeichnung Typ
1
2
A11
A12
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
3
4
5
6
7
8
9
10
11
A13
A14
A15
A16
A17
A18
A19
A20
A21
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Highside
Ausgang
Lowside
Ausgang
Lowside
Ausgang
Lowside
Ausgang
Lowside
12
9
A22
E09
Ausgang
Lowside
13 A23
14 Pullup (Kl.30)
Ausgang
Lowside
15 Reserve
16 Reserve
Belegung für Stecker 4:
Pin Bezeichnung Typ
1
2
3
4
5
6
7
8
E01
E02
E03
E04
E05
E06
E07
E08
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Belastbarkeit [A] Funktion
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
0.15
Lichtsignal;
Status des Standlicht
Lichtsignal;
Status des Bremslicht
Status der Zentralverriegelung
AUS = Fahrzeug verschlossen / gesafet
EIN = Fahrzeug geöffnet
Türstatus;
Fahrertür
Türstatus
Beifahrertür
Türstatus;
Schiebetür links
Türstatus
Schiebetür rechts
Motorweiterlaufsicherheitsschaltung;
Kontrollleuchte
Türstatus;
Heckklappe / Hecktüren
Türstatus;
Motorhaube
Crash-Signal;
Bei erkanntem Crash (Airbag / Gurtstraffer lösen aus) wird der
Ausgang bis zum nächsten Klemmenwechsel EIN geschaltet.
Geschwindigkeitssignal /
Anzeige beim Überschreiten einer parametrierbaren
Geschwindigkeitsschwelle 1
Lichtsignal;
Status Nebelscheinwerfer
Funktion
Aktivierung Motorweiterlaufsicherheitsschalung n.c.
Ansteuerung des Summers (Gong) im Kombiinstrument;
Die Frequenz und die Dauer der Ansteuerung kann parametriert werden
Ansteuerung Fensterheber vorne links zum Öffnen des Seitenfensters
Ansteuerung Fensterheber vorne links zum Schließen des Seitenfensters
Deaktivierung des Tagfahrlichtes (nur bei BCM Max) 2
Ansteuerung Fensterheber vorne rechts zum Öffnen des Seitenfensters
Ansteuerung Fensterheber vorne rechts zum Schließen des Seitenfensters
Ansteuerung des Warnblinklichtes;
Die Funktion reagiert nur auf Taster. Einmal Tasten = einschalten, zweites tasten = ausschalten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 73 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Pin Bezeichnung Typ
10
11
12
13
14
E10
E11
E12
E13
E14
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Eingang
Low aktiv
Funktion
Ansteuerung der Zentralverriegelung;
Tasteingang zum Schließen (safe) der Zentralverriegelung
Ansteuerung der Zentralverriegelung;
Tasteingang zum Öffnen der Zentralverriegelung n.c. n.c.
Ansteuerung des Fahrzeug Signalhorns
15
16
15
16
E15
E16
Eingang
High aktiv
Eingang
High aktiv
Aktivierung für das intermittierende Licht / Springlicht
Über die Parametrierung des Steuergerätes kann festgelegt werden, welche Lampen angesteuert werden sollen 2
Deaktivierung des Motor Start/Stopp Systems im Fahrzeug;
Die Deaktivierung erfolgt dauerhaft, solange der Eingang angesteuert wird (auch nach
Klemmenwechsel)
Aktivierung der Innenbeleuchtung / Unterdrückung der Innenbeleuchtung 1 17
18
E17
E18
19 Reserve
20 Reserve
1
2
3
4
Belegung für Stecker 5:
Pin Bezeichnung Typ
CAN High
CAN Low
Reserve
LIN
5
Eingang
High aktiv
Eingang
High aktiv
6
LIN Gnd
CANopen
High
7
CANopen
Low
8
9
Reserve
A09 C
10 A09 NO
11 A09 NC
12 Reserve
13
14
A10 C
A10 NO
Relais
Relais
Relais
Relais
Eingang
Relais
A10 NC
Reserve
Relais
Ausgang n.c.
Belastbarkeit [A] Funktion
0.5
0.5
0.5
0,5
0,5
0,5
Kommunikationsschnittstelle des Steuergerätes mit dem Fahrzeug;
Diese Anschlüsse sind ab Serie vorhanden n.c. n.c. n.c.
Über die LIN Schnittstelle kann eine Fahrhilfe Fernbedienung angeschlossen werden; das Steuergerät muss dafür entsprechend
Parametriert werden
Das Multifunktionssteuergerät mit derTeilenummer 7E0.907.427.B verfügt über eine CANopen Schnittstelle nach der Spezifikation
CIA447 – („CANopen application profile for special-purpose car addon devices“) Das Multifunktionssteuergerät fungiert für diese
Schnittstelle als Gateway
Klemme 30 n.c.
Lichtsignal;
Status Rückfahrlicht, Bei aktiviertem Rückfahrlicht schaltet das intern verbaute Relais den Ausgang auf den Eingang A10 C (erfordert das Klemme 30 Potential an A10 C)
1 Die Funktion ist abhängig von der Parametrierung des Steuergerätes
2 Die gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 74 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Information
Für folgende Funktionen ist neben dem
Multifunktions-steuergerät auch die elektrische
Klemmleiste erforderlich (Bestellcode UF2):
- Motorweiterlaufsicherheitsschaltung
- Intermittierende Lichtfunktionen bzw. Springlicht
2.5.3.5 Schaltpläne zur Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
Ausführliche Informationen zur Elektrische Schnittstelle für externe Nutzung (UF1) und zum Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung (UF8) finden Sie in den Reparaturleitlinien und Stromlaufplänen der Volkswagen AG.
Information
Die Reparaturleitlinien und Stromlaufpläne der
Volkswagen AG können im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 75 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.4 Fahrzeugbatterie
Wird ein Fahrzeug längere Zeit nicht betrieben, wird die Batterie durch Verbraucher (Zeituhr, Fahrtenschreiber,
Zigarettenanzünder oder Radio) nach und nach tief entladen und damit dauerhaft geschädigt.
Zur Vermeidung dieser Schädigung wird der Leitungsstrang mit einer Steckverbindung produktionsseitig getrennt und bei
Überführungsfahrten bzw. Übergabe-Service wieder zusammengesteckt.
Sollten Fahrzeuge bei Aufbauherstellern längere Zeit stehen, muss die Steckverbindung wieder getrennt werden.
Für den erhöhten Strombedarf zusätzlicher Verbraucher können Sie ab Werk als Sonderausstattung eine stärkere Batterie beziehen:
Bestell-Nr.
(PR-Nr.)
Benennung
NY1
NY2
Stärkere Batterie und stärkerer
Generator
Stärkere Batterie
2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie
Bei Einbau von Zusatzbatterien ist darauf zu achten, dass dies nur in Verbindung mit einem Batterietrennrelais erfolgen darf. Die Zusatzbatterie darf nur für ihre bestimmten zusätzlichen Verbraucher verwendet werden. Zusätzliche
Verbraucher können sein: z.B. Kühlaggregate, Standheizungen etc. Wenn eine Zusatzbatterie im Fahrgastraum untergebracht wird, muss für eine ausreichende Entlüftung gesorgt werden.
Wir empfehlen Ihnen die Zusatzbatterie ab Werk zu bestellen (siehe auch Kap. 1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs).
Ab Werk steht Ihnen als Sonderausstattung eine Zusatzbatterie mit der PR-Nr. 8FB (2.Batterie mit Trennrelais) zur
Verfügung.
Warnhinweis
Bei Arbeiten am Bordnetz müssen unbedingt an der
Batterie und an der Zusatzbatterie die Masse-
Leitungen abklemmt werden! Erst danach dürfen die
Plus-Leitungen abgenommen werden! Bei nicht
Beachtung kann es zu Kurzschlüssen kommen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 76 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren
Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher kann der erhöhte Strombedarf durch den Einsatz stärkerer Generatoren sichergestellt werden.
Ab Werk stehen Ihnen hierzu die nachfolgenden Sonderausstattungen zur Verfügung:
Bestell-Nr.
(PR-Nr.)
Benennung
NY1
NY3
Stärkere Batterie und stärkerer
Generator
Stärkerer Generator
Bei der Verwendung von Zusatzaggregaten sind die werkseitigen Nebenabtriebe zu nutzen (siehe Kap. 2.7.
„Nebenabtriebe“).
Sollen andere Generatoren nachträglich verbaut werden, sind folgende Punkte zu beachten:
Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau eines Generators sind zu unterlassen.
– Die Kapazität der Batterie und die bereit stehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein
– Der Generatorenstromkreis ist mit einer zusätzlichen Absicherung zu versehen (siehe „Elektrische Leitungen
/Sicherungen“).
– Der Leitungsquerschnitt ist je nach abgenommener Stromstärke zu dimensionieren (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische
Leitungen /Sicherungen“).
– Der höhere Strombedarf kann den Austausch des Starter/Generator- Leitungssatzes erforderlich machen. Wir empfehlen hierzu Volkswagen Originalteile.
– Auf die einwandfreie Verlegung von elektrischen Leitungen ist zu achten (siehe Kap.2.5.2.1 „Elektrische Leitungen
/Sicherungen“)
– Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit dürfen nicht verschlechtert werden.
– Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors dürfen nicht beeinträchtigt werden
– Die Richtlinien des Geräteherstellers für die Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind zu beachten.
– Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate sind bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 77 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.6 Motorperipherie/Antriebsstrang
Bei Veränderungen geräuschrelevanter Teile wie z. B. Motor, Abgasanlage, Reifen, Luftsauganlage usw. sind
Geräuschmessungen nach EG-Richtlinien durchzuführen. Zul. Werte dürfen nicht überschritten werden.
Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und Richtlinien.
Bauteile zur Geräuschdämmung, die serienmäßig eingebaut sind, dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
(vgl. auch Kap. 2.4.4 „Schalldämmung“.)
2.6.1 Motor / Triebstrangteile
Änderungen an der Motorluftansaugung sind zu unterlassen.
Nachträgliche Lösungen zur Motor-Drehzahlregulierung sind nicht möglich.
Änderungen am Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle usw.) sind unzulässig
Kühllufteinlassflächen sind freizuhalten.
2.6.2 Gelenkwellen
Die richtige Auslegung und Umsetzung eines geänderten Gelenkwellenstranges verhindert Geräusch- und
Schwingungsbildung und sollte nur von einem für Gelenkwellenbau qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
Es sollten nur Volkswagen Originalteile verwendet werden.
2.6.3 Kraftstoffanlage
Änderungen an der Kraftstoffanlage sind unzulässig.
Bei Änderungen an der Karosserie im Bereich des Kraftstoffbehälters muss dieser ausgebaut werden.
Es sind die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG einzuhalten.
Information
Die Reparatur- und Werkstattinformationen der
Volkswagen AG können im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Bei Arbeiten an der Kraftstoffanlage ist folgendes zu beachten:
– Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor befindet sich am hinteren Ende des Kraftstoffbehälters der Aktivkohlebehälter.
Änderungen der Position und der Befestigung des Aktivkohlebehälters sind zu unterlassen.
– Das Anbringen von hitzeführenden Komponenten oder von Komponenten, die den Bauraum einschränken, ist zu unterlassen.
– Änderungen an Kraftstoffpumpe, Kraftstoffleitungslänge und Kraftstoffleitungsführung sind zu unterlassen.
Veränderungen an diesen aufeinander abgestimmten Komponenten können die Funktion des Motors beeinträchtigen.
– Im Bereich des Kraftstoffeinfüllstutzens im Bereich der B-Säule sind Veränderungen und Befestigungen (z. B. zusätzliche
Ösen) zu unterlassen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 78 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.6.4 Abgasanlage
Änderungen an der Abgasanlage bis zum Hauptschalldämpfer und im Bereich der Komponenten zur
Abgasnachbehandlung (Dieselpartikelfilter, Katalysator, Lambdasonde etc.) sind grundsätzlich nicht zulässig.
Sollte für den Auf-/ Aus-/ oder Umbau dennoch eine Änderungen an der Abgasanlage erforderlich sein, kann dies zulasssungsrelevante Auswirkungen haben. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld zu Ihrem Umbauumfang, damit wir Sie beraten können.
Wir empfehlen Ihnen VW Originalteile zu verwenden und die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG zu befolgen.
Information
Weitere Informationen zum Ein- und Ausbau der
Abgasanlage finden sie im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Information
Länderbezogene Vorschriften und Richtlinien sind zu beachten
Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden und mit den von den Änderungen betroffenen und angepassten Zulassungsgutachten dokumentiert werden.
Warnhinweis
Achtung Brandgefahr!
Längen und Führungen der Abgasanlage sind hinsichtlich ihres Temperaturverhaltens optimal ausgelegt. Veränderungen können höhere bis extreme Erwärmungen der Abgasanlage und der umgebende Bauteile (Gelenkwellen, Tank,
Bodenblech usw.) zur Folge haben.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 79 von 184
2.7 Nebenabtriebe Motor / Getriebe
2 Technische Daten für die Planung
Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes ausgewählt werden (siehe auch Kap. 1.5.1 „Auswahl Grundfahrzeug“).
Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:
– Stärkerer Generator (z.B. 180A statt 140A)
– Batterie in stärkerer Ausführung
– 2. Batterie für Verbraucher (wie z.B. Kühlaggregate und Verbraucher, die im Stand betrieben werden sollen.)
– Dämpfungswanne zum Schutz des Motors und Nebenabtriebs vor Verunreinigung und Fremdkörpern
Bitte beachten Sie, dass Nebenantriebe wie z.B. Stromgeneratoren, Tiefkühlkompressoren, Hydraulikpumpen nur anstelle des werkseitigen Kältemittelverdichters verbaut werden können. Bitte beachten Sie hierzu die Leistungsklassen (siehe
2.7.1) und die Bauraumvorgaben
Für einen einwandfreien Betrieb des Nebenabtriebs empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ab Werk für das
Basisfahrzeug vorgesehenen Kältemittelverdichter.
Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
2.7.1. Nachträglicher Einbau Klimaanlage
Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach der EG-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.
Für den nachträglichen Einbau von Klimaanlagen empfehlen wir Ihnen Volkswagen Originalteile zu verwenden.
Angaben zu originalen Kältemittelverdichtern:
Motorbezeichnung Klimatisierung
2.0l 85KW-SRE
150KW-FSI
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
Fahrerhaus
Kältemittelverdichte r Typ
Sanden SD7V16
(160ccm) 1)
Denso-6SEU14
(140ccm) 2)
150KW-FSI
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
Fahrerhaus
Denso-7SEU17
(170ccm)
Denso-6SEU14
(140ccm)
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
Denso-7SEU17
(170ccm)
1) vor Modelljahr 2011 (T5)
2) ab Modelljahr 2011 (T5-GP)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 80 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Sollen nachträglich andere Klimaanlagen verbaut werden, sind die Richtlinien des Geräteherstellers und der
Systemkomponenten zu beachten. Der Aufbauhersteller trägt dann alleine die Verantwortung für Betriebs- und
Verkehrssicherheit.
Der nachträgliche Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten wie zum Beispiel des Kältemittelverdichters ist nur anstelle des Original Kältemittelverdichters möglich. (siehe Kap. 2.7.3.1 Spezifikation Original-Kältemitteverdichter)
Für die Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind folgende Punkte zu beachten:
– Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau einer Klimaanlage sind zu unterlassen.
– Die Kapazität der Batterie und die bereitstehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein.
– Zusätzliche Absicherung des Klimaanlagenstromkreises (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen“).
– Die Befestigung von Kältemittelverdichtern ist über den zur Verfügung stehenden Aggregateträger zu realisieren.
– Das Gewicht des Zusatzaggregats darf das Gewicht des Original Kältemittelverdichters (siehe Tabelle 2) nicht
überschreiten.
– Durchmesser und Position der Antriebsscheibe des Zusatzaggregats muss mit dem des Original Kältemittelverdichters
übereinstimmen. (siehe Abb.2-6)
– Es muss ausreichend Bauraum zum Betrieb des Aggregats vorhanden sein.
– Die Spurlage des Keilrippenriemens muss mit dem Original identisch sein und die Spezifikation des Keilrippenriemens
(siehe Tabelle 4) ist einzuhalten.
– Bei Verwendung des Serien-Kältemittelverdichters ist eine Füllmengenoptimierung und eine Ölzirkulations- und
Ölrücklaufmessung durchzuführen. Die Messungen zur Sicherstellung der Ölzirkulation im Kältekreis hat der
Aufbauhersteller auf seine Kosten bei den entsprechenden Verdichterherstellern durchführen zu lassen.
– Auf die einwandfreie Verlegung von Leitungen (Bremsschläuche / Kabel und Leitungen) ist zu achten.
– Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit darf nicht verschlechtert werden.
– Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate ist bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.
– Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors darf nicht beeinträchtigt werden.
– Bei der Montage von Kompaktanlagen (Verdampfer, Kondensator und Gebläse) auf dem Fahrerhausdach, sind die zulässigen Dachlasten nicht zu überschreiten (siehe Kap. 2.3.1 „Maximale Dachlasten“).
– Befestigungen am Dach benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung (siehe Kap. 1.2.2.1).
Sachhinweis
Bei Fahrzeugen ohne Klimaanlage ist beim
Nachrüsten eines Zusatzaggregates ein Nachcodieren des Motorsteuergeräts erforderlich.
2.7.2 Vorbereitung Laderaumkühlung (Frischdienstfahrzeuge)
Ab Werk steht Ihnen eine Vorbereitung zur Laderaumkühlung unter der Bestell-Nr. ZX9 (F0H) als Sonderausstattung zur
Verfügung. Sie ist für den T5 Kastenwagen optional bestellbar.
Sie basiert auf der Klimaanlage "9AP" mit dem großen extern regelbaren Kältemittelverdichter (DENSO-7SEU17).
Außerdem steuert die ZX9 eine erhöhte Motorkühlleistung (großer Lüfter, 850W), um maximale Kälteleistungen auch bei niedriger Geschwindigkeit zu erzielen. Sie ist die ideale Vorbereitung für die plusgradige, nachträgliche Laderaumkühlung bzw. Laderaumklimatisierung über Aufbauhersteller, z.B. für FrischeMobile.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 81 von 184
Sachhinweis
Bei BlueMotion Technology Fahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass die Laderaumkühlung in die BMT-
Funktion eingebunden werden muss, damit ein automatisches Abschalten des Motors während des
Kühlvorganges (Kühlanlage an und
Laderaumtemperatur nicht erreicht) verhindert wird.
Zur einfachen Realisierung dieser Forderung empfehlen wir Ihnen das Multifunktionssteuergerät
(UF8) mit zu bestellen. Weitere Informationen finden
Sie unter Kap. 2.5.3.4.
E-Kühlungen sind für BlueMotion Fahrzeuge ausgeschlossen.
2 Technische Daten für die Planung
Abb.1: Vorbereitung Laderaumkühlung (Kühlfahrzeug)
1- Kältemittelleitungen mit Blindstopfen (für den Anschluss einer Laderaumkühlung)
2 - Großer Lüfter, 850W
3 - Großer Kältemittelverdichter Denso-7SEU17 (170ccm)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 82 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.7.3 Nachträgliche Laderaumkühlung
Der nachträglichen Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten (zum Beispiel Kältemittelverdichter, Pumpen etc.) ist nur anstelle des Originalbauteils möglich.
Für die nachträgliche Laderaumkühlung empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Original Kältemittelverdichters
(siehe auch Kap. 2.7.2 und Kap.2.7.3.1 Spezifikation Serien-Kältemittelverdichter):
Motorbezeichnung Klimatisierung Kältemittelverdichte r Typ
Sanden SD7H15*
(150ccm)
2,0l 85KW-SRE
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
2,0l 150KW-FSI
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
Sanden SD7V16**
(160ccm)
Denso-7SEU17
(170ccm)
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
Fahrerhaus und
Fahrgastraum
Denso-7SEU17
(170ccm)
* Serien-Kältemittelverdichter für Frischdienstfahrzeuge, ** Serien-Kältemittelverdichter für Personenklimatisierung
Sollte ein alternativer Kältemittelverdichter verbaut werden, sind die Richtlinien des Geräteherstellers und der
Systemkomponenten zu beachten. Der Aufbauhersteller trägt dann alleine die Verantwortung für Betriebs- und
Verkehrssicherheit für den Kältemittelverdichter und das Klimasystem.
Die zuvor in Kap. 2.7.1 genannten Punkte zur Einhaltung der Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind unbedingt zu beachten.
Bitte berücksichtigen Sie auch die Hinweise zum Arbeitsbereich des Riemenspanners (siehe Kapitel 2.7.4 „Montage und
Demontage Keilrippenriemens“)
Sachhinweis
Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugen ohne
Klimaanlage beim Nachrüsten eines Zusatzaggregats ein Nachcodieren des Motorsteuergeräts erforderlich ist.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 83 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.7.3.1 Spezifikation Original-Kältemittelverdichter
Tabelle 1: Maximal abnehmbare Leistung Kältemittelverdichter
Motorbezeichnung
2,0l 85KW-SRE
2,0l 150KW-FSI
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
Kältemittelverdichter
Typ
SANDEN SD7H15
SANDEN SD7V16
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
Leistung „L“
[kW]
-- 2)
-- 2)
5,71 1)
6,99 1)
5,71 1)
6,99 1)
Kälteleistung
„Q“
[kW]
---
---
2)
2)
8,32 1)
9,93
8,32 1)
9,93
1)
1)
1) Werte am Kältemittelverdichtzer bei Hochdruck Pd=1,47MPaG,Saugdruck Ps=0,196MPaG und Drehzahl N=4000U/min, 2) Werte lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Tabelle 2: Gewicht des Kältemittelverdichters
Motorbezeichnung Kältemittelverdichter Typ
2,0l 85KW-SRE
SANDEN SD7H15
SANDEN SD7V16
Gewicht
[kg]
6,59
6,30
2,0l 150KW-FSI
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
4,60
5,22
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
4,60
5,22
Tabelle 3: Riemenscheibendurchmesser des Kältemittelverdichters
Motorbezeichnung Kältemittelverdichter
Typ
Riemenscheiben- durchmesser
2,0l 85KW-SRE
2,0l 150KW-FSI
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
SANDEN SD7H15
SANDEN SD7V16
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
120mm
120mm
100mm
100mm
100mm
100mm
Übersetzungsverhältnis „i“
(Kurbelwelle/
Klimakompressor)
-- 2)
-- 2)
1,38
1,38
1,38
1,38
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 84 von 184
Tabelle 4: Spezifikation des Keilrippenriemens
Motorbezeichnung Kältemittelverdichter Riemenspezifikation / Teile-Nr.
SANDEN SD7H15
6DK 1195 /
06A.260.849.B
2,0l 85KW-SRE
SANDEN SD7V16
6DK 1195 /
06A.260.849.B
2,0l 150KW-FSI
2,0l TDI 62KW bis
2,0l TDI 132KW
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
DENSO-6SEU14
DENSO-7SEU17
6PK 1577 /
06H.903.137.H
6PK 1577 /
06H.903.137.H
6PK1555, SILENT GRIP /
03L.903.137.H
6PK1555, SILENT GRIP /
03L.903.137.H
2) Werte lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
2 Technische Daten für die Planung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 85 von 184
2.7.3.2 Anschlussmaße der Original-Kältemittelverdichter
2 Technische Daten für die Planung
Abb.2 Keilrippenriemenantrieb (Darstellung TDI Motor)
1 - Drehstromgenerator
2 - Keilrippenriemenscheibe
3 - Umlenk-Rolle
4 - ZSB Klimakompressor
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 86 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 3.: Abmessungen Klimakompressor DENSO-7SEU17 mit Scheibendurchmesser 100mm (Seitenansicht)
1* Kombischraube M8x28
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 87 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 4: Abmessungen Klimakompressor DENSO-7SEU17 mit Scheibendurchmesser 100mm (Ansicht vorn)
Abb. 5: Abmessungen Klimakompressor (Ansicht oben)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 88 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 6: Detail U - Antriebsscheibe Klimakompressor DENSO-7SEU17
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– Zusatzaggregate (Kap.2.7.1)
– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)
– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge(Kap. 2.5.2.3)
Bitte beachten Sie beim Umrüsten die Ein-und Ausbauvorschriften der Volkswagen AG.
Information
Detaillierte Anleitungen zum Ein- und Ausbau wie z.B. des Keilrippenriemens finden sie in den
Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt
Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Bei der Verwendung von Zusatzaggregaten sind die empfohlenen Nebenantriebe zu nutzen (siehe „Nebenantriebe“).
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 89 von 184
2.7.4 Montage und Demontage des Keilrippenriemen
2 Technische Daten für die Planung
Abb. 7: Riemenspanner
1 - Riemenspanner
2 - Absteckstift
3 - Bewegliches Auge
4- festes Auge
5 - Feder
Z - Mittelpunkt der Zentralschraube
2.7.4.1 Demontage des Riemens
Zur Demontage des Riemens muss das bewegliche Auge „3“ mit einem geeigneten Werkzeug im Uhrzeigersinn bis zur
Überdeckung zum festen Auge „4“ gedreht und mit einem Absteckstift „2“ (d=5mm) fixiert werden. Dadurch wird das
Federpaket des Riemenspanners gespannt, die Spannung auf den Riemen wird aufgehoben und er kann demontiert werden. Diese Position des Spanners wird im Folgenden als Absteckposition bezeichnet.
2.7.4.2 Montage des Riemens
Zur Montage wird der Riemen über sämtliche Aggregate und Umlenkungen geführt und zuletzt über den Riemenspanner gelegt. Nach Entfernen des Absteckstiftes (nur im eingebauten Zustand zulässig) entspannt sich die Feder, dreht die
Riemenscheibe gegen den Uhrzeigersinn und überträgt die Spannkraft auf den Riemen. Dabei ist mit Hilfe einer geeigneten Riemenlänge (insbesondere, wenn sie nicht dem Erstausrüstungsstand entspricht) darauf zu achten, dass der Riemenspanner in seinem definierten Arbeitsbereich arbeiten kann. Die Position des Spanners im eingebauten und ruhenden Zustands (Motor aus) wird im Folgenden als Nominalstellung bezeichnet. Aus dieser Stellung heraus ist der Riemenspanner in der Lage, Toleranzen und Riemenlängung durch Temperatur etc. auszugleichen.
Im unteren Endanschlag ist das Federpaket entspannt und kann keine Spannung mehr auf den Riemen ausüben.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 90 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.7.4.3 Arbeitsbereich des Riemenspanners:
Die nachfolgende Darstellung (Abb. 8) zeigt die verschiedenen Eckpunkte des Arbeitsbereichs und soll eine einfache
Kontrolle der korrekten Stellung des Riemenspanners ermöglichen.
Diese Darstellung gibt keine Aussage über die Unbedenklichkeit eines vom Serienstand abweichenden Riementriebs.
Abb.8: Arbeitsbereich des Riemenspanners
A- Absteckposition 0°(Überdeckung)r
B - Beginn des Arbeitsbereichs 28°t
C - Nominalstellung 34° (Soll)
D - Ende des Arbeitsbereichs 57°
E - unterer Anschlag 80°
Winkel [°]
0
28
34
57
Abstand A [mm]
0
14,5
17,5
50,3
Position des Riemenspanners (Kürzel)
Absteckposition, Überdeckung (A)
Beginn des Arbeitsbereichs (B)
Nominalstellung, SOLL (C)
Ende des Arbeitsbereichs (D)
Der Winkel wird zwischen dem Punkt der Überdeckung (festes Auge) und dem beweglichen Auge gemessen.
In Nominalstellung beträgt er 34°. Er darf den Arbeitsbereich von 28°-57° nicht über/unterschreiten. Für den Abstand A ist das Stichmaß zwischen dem festen Auge und dem beweglichen Auge angegeben, solange sich das bewegliche Auge im
Arbeitsbereich befindet. Der Abstand beträgt in Nominalstellung 17,5mm.
Information
Weitere Informationen finden sie in den
Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt
Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
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2 Technische Daten für die Planung
2.7.4.4 Riemenführung
Insbesondere kann eine von der Serie abweichende Riemenführung über die Umlenkrolle des Riemenspanners die
Funktion des Riemenspanners erheblich beeinträchtigen. Die Winkelhalbierende (1) zwischen dem auflaufenden und dem ablaufenden Riementrum sollte im Arbeitsbereich nahezu rechtwinklig (β ≈ 90°) zum Hebelarm des Riemenspanners verlaufen. (Abb. 9)
Abb.9: Riemenführung um den Riemenspanner
1-Winkelhalbierenden des auflaufenden und ablaufenden Riementrums um den Riemenspanner
α- Winkel der Riemenführung um den Riemenspanner
ß – Winkel zwischen der Winkelhalbierenden des auflaufenden und ablaufenden Riementrums zum Hebelarm des Riemenspanners.
Information
Weitere Informationen finden sie in den
Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt
Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
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2 Technische Daten für die Planung
2.8 Anbauten/Einheiten
2.8.1 Dachgepäckträger
Dachlasten erhöhen den Schwerpunkt des Fahrzeuges und führen zu hoher dynamischer Achslastverlagerung sowie
Fahrzeugneigung bei Fahrbahnunebenheiten und Kurvenfahrt. Das Fahrverhalten wird erheblich verschlechtert.
Aus diesem Grund sind Dachlasten möglichst zu vermeiden.
Je nach Lastverteilung sind mind. 2 Grundträger erforderlich, die möglichst im Säulenbereich zu montieren sind.
Beim Kastenwagen und beim Kombi (kurzer Radstand) sind je Seite 4 Befestigungspunkte vorhanden und 5 Befestigungspunkte beim langen Radstand im Dach vorhanden.
Abb.1: Dachbefestigungspunkte Kastenwagen und Kombi (kurzer Radstand)
Bei der Doppelkabine sind je Seite 2 Befestigungspunkte im Dach vorhanden.
Abb.2: Dachbefestigungspunkte Doppelkabine
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 93 von 184
Beim Pritschenwagen ist je Seite 1 Befestigungspunkt im Dach vorhanden.
2 Technische Daten für die Planung
Abb.3: Dachbefestigungspunkte Pritschenwagen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Dachlasten (siehe Kap.2.3.1)
2.8.2 Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN 74058
Als Anhängevorrichtung sind nur vom Werk freigegebene Vorrichtungen zu verwenden.
Unter der nachfolgenden PR-Nr. können Sie ab Werk Anhängevorrichtungen (Kugelkopfkupplungen) als Mehrausstattung beziehen:
– 1D1 (in Kombination mit ESC einschließlich Gespannstabilisierung)
Anhängelast max. 750 kg ungebremst und 2.000 - 2.500 kg gebremst (je nach Motorisierung) bei 12% Bergsteigfähigkeit.
– 1D2 (in Kombination mit ESC einschließlich Gespannstabilisierung) wie oben, jedoch abnehmbar und abschließbar.
Die zulässige Stützlast beträgt 100 kg.
Das in den Papieren angegebene max. zulässige Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Das tatsächliche
Gewicht der Anhängelast darf das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.
Beim nachträglichen Anbau einer Anhängevorrichtung sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:
– Die Vorschriften des jeweiligen Landes sind zu beachten, sehen Sie hierzu auch die ECE-Regelung ECE-R 55 und die EG-
Richtlinie 94/20/EG (in der jeweils gültigen Fassung).
– Der notwendige Freigang des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug ist sicherzustellen (DIN 74058).
– Das Fahrzeug ist einer hierfür zuständigen technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen.
– Eine Werkseitige Verlängerung der Anhängevorrichtung steht nicht zur Verfügung.
– Befestigungspunkte sind in den Fahrzeug-Längsträgern vorhanden.
– Bei extremer Tieflage bzw. weitem Überhang eines Aufbaus sowie nach Überhangverlängerung kann der Betrieb mit der werkseitig angebrachten Kupplung ausgeschlossen sein. Herstellerseitig steht keine Anhängerkupplungsverlängerung zur Verfügung.
– Das zul. Gesamtzuggewicht (motorabhängig) ist vor einer Nachrüstung zu ermitteln.
– Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen.
– Die Prüfung der Maße und Winkel muss mit geeigneten Längen- bzw. Winkelmessinstrumenten vorgenommen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 94 von 184
2 Technische Daten für die Planung
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)
– Zulässige Gewichte und Leergewichte (Kap. 2.2.1)
– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)
– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge (Kap. 2.5.3)
2.8.3 Anbau einer Ladebordwand
Hinweise für den Anbau von Ladebordwänden:
– Vor Anbau einer Ladebordwand ist durch eine Lastverteilungsrechnung die Einhaltung der zulässigen Hinterachslast und der Mindestvorderachslast zu überprüfen. (siehe Kap. 2.2.1 und Kap. 2.1.6).
– Der Anbau einer Ladebordwand führt zur Entlastung der Vorderachse und zu einer erheblichen Belastung der
Hinterachse. Die Mindestvorderachslast und die zulässige Hinterachslast sind zu beachten.
– Eine Überlastung der Achsen ist zu vermeiden.
– Die Standsicherheit muss auch im Ladebetrieb jederzeit gewährleistet sein.
– Bei der Bestellung des Fahrgestelles, das mit einer elektrohydraulischen Ladebordwand versehen werden soll, empfehlen wir die Verwendung der Zusatzbatterie (PR-Nr.: 8FB) und eines stärkeren Generators (siehe Kap. 2.5.5)
– Für den Anbau der Ladebordwand ist das Fahrgestell mit einem Montagerahmen auszurüsten (siehe Hinweis
Montagerahmen).
– Der Anbau einer Ladebordwand an serienmäßige Kastenwagen ist ohne besondere Genehmigung des Werkes nicht zulässig.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– Fahrzeugmaße (Kap. 2.1.1)
– Lenkbarkeit (Kap.2.1.6)
– Zulässige Gewichte und Leergewichte (Kap. 2.2.1)
– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)
– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)
– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge (Kap. 2.5.3)
– Nebenabtrieb Motor/ Getrieb (Kap. 2.7.)
– Bohren am Fahrgestellrahmen (Kap. 4.2.1)
– Schweißen am Fahrzeug (Kap. 4.2.2)
– Achslastberechnung (Kap. 7.2)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 95 von 184
2 Technische Daten für die Planung
2.8.4 Zubehör
Umfangreiches Zubehör zum Transporter können Sie über die Volkswagen-Zubehör GmbH beziehen.
Information
Weitere Informationen zu diesem Thema
(Konfigurator, Prospekte und Downloads) finden Sie auf der Interseite der Volkswagen AG: http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/ sowie unter: http://www.volkswagen-zubehoer.de/
2.9 Anheben des Fahrzeugs
a) Mit Hebebühnen
Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden. Die Aufnahmepunkte finden Sie in der jeweiligen Betriebsanleitung. b) Mit einem Wagenheber
Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber bei allen Fahrzeugvarianten finden Sie in der
Betriebsanleitung.
Bitte beachten Sie, dass der Wagenheber vom Aufbauhersteller mit dem Aufbau abgestimmt werden muss.
Die Aufnahmepunkte für Hebebühnen am Leiterrahmen können benutzt werden (mit großflächigen Unterlagen) und müssen auch nach dem Umbau zugänglich sein. Wenn dies nicht möglich ist, müssen alternative Aufnahmen geschaffen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 96 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.1 Rohbau/Karosserie
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.1.1 Seitenwandausschnitte
Aufbau und Bodengruppe bilden beim Kombi/Kastenwagen eine selbsttragende Einheit. Tragende Teile dieser selbsttragenden Einheit dürfen nicht ersatzlos entfernt werden.
Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig.
Ausschnitte für Fenster, Türen, Klappen, Be- und Entlüftungen etc. dürfen nur zwischen den tragenden Teilen (Säulen,
Dachrahmen und Boden) erfolgen. Tragende Teile dürfen nicht angeschnitten oder geschwächt werden. Die Ausschnitte sind mit einem umlaufenden Rahmen zu versehen, der mit den angrenzenden tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.
Warnhinweis
Bei Fahrzeugen mit seitlichen Kopfairbags ist ein
Bearbeiten der äußeren Dachrahmen nicht zulässig!
Information
Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische
Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen
AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
3.1.2 Nachträglicher Einbau von Scheiben
Der nachträgliche Einbau von Fenstern ist umständlich und kostenaufwendig. Daher ist es ratsam die gewünschten
Fenster (siehe Lieferprogramm) ab Werk zu bestellen.
Sollten nachträglich Fenster eingebracht werden, so ist entsprechend dem Reparaturleitfaden T5 Modelljahr 2011
(Karosserie –Montageanleitungen Außen, Abschnitt 64-Verglasung/Unterkapitel 1.9 Seitenscheibe, Schiebetür,
Kastenwagen, Post- und Kurierfahrzeuge) zu verfahren.
Information
Detaillierte Anleitungen zum Ein- und Ausbau von
Scheiben finden sie in den Reparaturleitlinien der
Volkswagen AG im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
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3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Sollten kleinere Fenster eingebaut werden, sind folgende Punkte zu beachten:
– Der Ausschnitt darf grundsätzlich nur zwischen den Säulen erfolgen.
– Es dürfen keine tragenden Teile angeschnitten oder geschwächt werden.
– Der Ausschnitt muss umlaufend mit einem Rahmen versehen werden, der mit den angrenzend tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.
3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi
Werden Änderungen der Dachstruktur an Kastenwagen/Kombi durchgeführt müssen folgende Punkte beachtet werden:
– Das umlaufende Konzept muss erhalten bleiben, dabei muss eine ausreichende Ersatzsteifigkeit gewährleistet sein.
– Funktionsbeeinträchtigungen des Regen-/Lichtsensors sind zu vermeiden.
– Befestigungen analog zum Dachgepäckträger sind für das nachträgliche Anbringen von Anbauten möglich.
– Für Befestigungen an der Dachhaut müssen die Fahrzeugrandbedingungen (Festigkeit, Gesamtfahrzeugmaße,
Zulassung etc.) berücksichtigt werden. (ausgenommen Rundumleuchten und Arbeitsscheinwerfer).
– Die Ersatzsteifigkeit der neuen Dachstruktur muss dem Seriendach entsprechen.
– Nach allen Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen
Stellen durchgeführt werden.
Information
Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische
Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen
AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
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3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.1.4 Dachausschnitte
Dachausschnitte als Vorbereitung für den nachträglichen Aufbau von Ausstell-, Aufstell- und Hochdächern sind z.Z. ab Werk nicht erhältlich.
Wichtiger Hinweis:
Bei Fahrzeugen mit seitlichen Kopfairbags ist ein Bearbeiten der äußeren Dachrahmen nicht zulässig!
3.1.4.1 Aufstelldach mit großem Dachausschnitt
Für den Kastenwagen und den Kombi wird von Volkswagen ein Aufstelldach angeboten.
Diese Konstruktion ist von uns erprobt und gewährleistet eine größtmögliche Karosseriesteifigkeit.
Abb.1: Aufstelldach mit großem Dachausschnitt
1 - Befestigungsflansch umlaufend laminiert
2- Klebefläche umlaufend
3- Schweißmuttern vom Dachträger verwenden
4 - Abdichtung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 99 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.1.4.2 Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches
Ab Werk hat Volkswagen Fahrzeuge mit Hochdach für den Radstand 3.400mm im Angebot.
Bei nachträglicher Montage eines Hochdaches durch den Aufbauhersteller müssen die nachfolgenden Bedingungen beachtet werden:
1- Die Hochdachschale muss aus mind. 4 mm dickem glasfaserverstärktem Polyester bestehen und umlaufend einen Befestigungsflansch einlaminiert haben, der mit dem Dachrahmen verklebt und verschraubt wird.
2- Das Hochdach muß ausreichend sicher montiert und umlaufend abgedichtet werden.
Zur Abdichtung empfehlen wie Ihnen den Serienkleber zu verwenden.
3- Dacherhöhungen dürfen nur mit integrierten Spriegeln und Verstärkungsrahmen erfolgen.
4- Dachspriegel oder tragende Teile dürfen nicht ohne Ersatz entfernt oder beschädigt werden.
5- Die Ersatzsteifigkeit der neuen Dachstruktur muss dem Seriendach entsprechen.
6- Die Befestigung der Spriegel an den Seitenwänden muss so ausgelegt sein, dass eine kraftschlüssige Verbindung gewährleistet ist (biegesteife Verbindung von Spriegel und Dachrahmen).
7- Nach allen Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen Stellen durchgeführt werden.
8- Der Grenzwert der maximalen Schwerpunktlage (siehe Kap. 2.1.5 und 2.1.3) des Fahrzeugs darf nicht
überschritten werden.
9- Änderungen am Heckportal inklusive Dachbereich sind zu vermeiden. Sollte eine hohe Schiebetür bzw.
Heckflügeltür geplant sein, muss ein Ersatzrahmen mit entsprechender Biegesteifigkeit eingebracht werden.
Information
Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten und
Serienkleber finden Sie in den Reparaturleitlinien der
Volkswagen AG im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Information
Zur Begutachtung der Betriebsfestigkeit von veränderten Fahrzeugen empfehlen wir Ihnen u.a. das VdTÜV-Merkblatt 751:
„Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit;
Kraftfahrwesen 751“.
Beziehbar im Internet unter: http://www.vdtuev.de/publikationen/merkblaetter **
**kostenpflichtig VdTÜV
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 100 von 184
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.1.3. „Fahrzeugschwerpunkte“
– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“
– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– 2.2.6.3 „Einfluss von Fahrzeugumbauten“
– 2.3.1 „Dachlasten“
– 2.3.2 „Änderungen am Rohbau“
– 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“
– 2.4.1 „Änderungen im Bereich des Airbags“
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 101 von 184
3.1.4.3 Nachträgliche Dachausschnitte
Dachausschnitte zwischen den Spriegeln und den seitlichen Dachrahmen sind möglich.
Details siehe Abb. 2.
Bei Dachausschnitt sind keine Dachlasten gem. Kap. 2.3.1 möglich.
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Abb.2: Nachträgliche Dachausschnitte
1 Dachrahmen rechts
2 B-Säule
3 Mitte Dachrahmen
4 Der Ausschnitt muss mit einem umlaufenden Rahmen versehen werden, der mit den angrenzenden tragenden Teilen (Spriegel, Dachrahmen) kraftschlüssig zu verblenden ist.
5 C-Säule
6 Dachspriegel
7 Dachrahmen links
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.1.3. „Fahrzeugschwerpunkte“
– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“
– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– 2.9 „Anheben des Fahrzeugs“
– 3.1.1 „Seitenwandausschnitte“
– 3.1.2 „Nachträglicher Einbau von Scheiben“
– 3.1.3 „Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi“
– 3.1.5 „Ändern der Trennwand/Zwangsbelüftung“
– 4.2.1 „Bohren am Fahrgestellrahmen“
– 4.2.2 „Schweißen am Fahrgestellrahmen“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 102 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Information
Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische
Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen
AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
3.1.5 Ändern der Trennwand / Zwangsbelüftung
Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig.
Bei geschlossenen Aufbauten mit Trennwand sind Entlüftungsschlitze in der Trennwand und in den
D-Säulen vorhanden.
Bei Ausbauten dürfen diese nur zugebaut werden, wenn dafür z.B. in den Fahrerhaustüren neue Entlüftungen geschaffen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 103 von 184
3.2 Interieur
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Bei Umbauten sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:
Die Fahrer- bzw. Beifahrer-Airbag-Einheiten, die Airbags und die Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände.
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und sind deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau sowie Entsorgung dürfen nur durch geschultes Personal und unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorschriften erfolgen.
Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie müssen die Kriterien der Kopfaufschlagprüfungen nach der ECE-Regelung ECE-R 21 bzw. der EG-Richtlinie 74/60/EWG i.d.F. 2000/4/EG erfüllen. Dies gilt insbesondere für die
Entfaltungsbereiche der Airbags (Holzdekore, zusätzliche Einbauten, Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.).
Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der Aufreißnähte der
Airbags sind nicht zulässig.
Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Oberflächen zu gestalten.
Einbauten müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt und fest montiert sein.
Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewährleistet sein.
Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen führen können.
3.2.1 Sicherheitsausstattung
Warnhinweis
Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des
Fahrzeugs wie
– Änderungen der Sitze und eine damit veränderte
Kinematik der Insassen im Crashfall
– Änderungen des Vorbaus
– Einbauten von Teilen in der Nähe der
Austrittsöffnungen und im Entfaltungsbereich der
Airbags (siehe Betriebsanleitung des Fahrzeugs)
– Einbau von Fremdsitzen
– Änderungen an den Türen ist die sichere Funktion von Frontairbag, Seitenairbag und Gurtstraffern nicht mehr gewährleistet.
Personenschäden können die Folge sein.
In der Nähe des Airbag-Steuergeräts oder der Sensor-Montageorte dürfen keine schwingungserzeugenden Fahrzeugteile befestigt werden.
Unzulässig sind auch Änderungen der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-Steuergerätes oder der Satellitensensoren.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung des Seitenairbags ein dauerhaftes Aufleuchten der Airbagkontrollleuchte in der
Schalttafel zur Folge hat.
Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 104 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.2.2 Sitznachrüstung / Bestuhlung
Sitznachrüstungen sind ausschließlich beim Kombi möglich, da hier entsprechende Sitzverstärkungen am Bodenblech vorhanden sind. Beachten Sie bitte hierzu Kapitel 1.5.1 „Auswahl des Grundfahrzeugs“.
Beim nachträglichen Einbau von Sitzen ist das Einhalten des H-Punktes dringend erforderlich.
(siehe Definition H-Punkt nach VW DIN 80310)
Es wird empfohlen, die Ausstattung PR-NR. 2Q1, „modulare Sitzbefestigung“, von vornherein mit zu bestellen.
Nähere Informationen und aktuelle Unterlagen zur Lage des H-Punktes, finden Sie in den Baumaßzeichnungen.
Bei Änderungen der Bestuhlung müssen bei Bohrungen im Bodenblech im Bereich des Kraftstoffbehälters der
Kraftstoffbehälter ausgebaut werden.
Die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG sind einzuhalten (siehe auch Kapitel 2.6.3 „Kraftstoffanlage“).
Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befestigungselementen gültig.
Bei der Wiederanbringung der Sicherheitsgurte, müssen die vorgeschriebenen Schrauben mit dem ursprünglichen
Drehmoment angezogen werden. Nähere Informationen zu Drehmomenten finden Sie in den Reparaturleitlinien.
Beim Einbau von Sicherheitsgurten und Gurtschlössern dürfen nur Bauteile des Serienlieferanten verwendet werden:
Beim Einbau von anderen als den werkseitig lieferbaren Sicherheitsgurten und Gurtschlössern ist darauf zu achten, dass alle zulassungsrelevanten Vorschriften (z.B. zur Gurtschlosslage) eingehalten werden. (Bitte beachten Sie hierzu auch
Kapitel 2.4.2.1 „ Gurtverankerungen“.)
Sachhinweis
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Information
Die Reparatur- und Werkstattinformationen der
Volkswagen AG können im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Eine von der Serienbestuhlung abweichende Fondsitzanlage mit 2- bzw. 3-Punkt-Gurten muss die Anforderungen der EG-
Richtlinie 76/115/EWG und 74/408/EWG erfüllen.
Verletzungsgefahr
Die Befestigung von Sitzen am Radkasten sind zu unterlassen. Andernfalls können bei einem Unfall die
Sitze aus der Verankerung gerissen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 105 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Warnhinweis
Wenn andere als die werkseitig lieferbaren Sitze zusammen mit werkseitigen Sicherheitsgurten verbaut werden, dürfen nur solche Gurtschlösser verwendet werden, die zu den Schlosszungen der werkseitigen Sicherheitsgurte passen. Andernfalls kann der Sicherheitsgurt nicht wie vorgesehen im
Gurtschloss gesichert werden und bei einem Unfall können Personen verletzt werden.
3.2.2.1 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrerhaus
Ein nachträglicher Austausch des Beifahrer Einzelsitzes gegen eine Doppelsitzbank ist nicht möglich, da hierzu umfangreiche Änderungen am Grundfahrzeug erforderlich sind.
3.2.2.2 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrgastraum
Bei Verwendung von VW-Originalteilen und Serienverankerungen zur Sitznachrüstung muss die Berufung auf die
Typprüffreigabe des Fahrzeugherstellers für die Zulassung herangezogen werden.
Sachhinweis
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 106 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Abb1: 3er-Sitzbank, Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (2.Sitzreihe)
1 ZSB Sicherheitsgurt
2 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer
3 ZSB Sicherheitsgurt
Abb2: 3er-Sitzbank, Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (3.Sitzreihe)
1 ZSB Sicherheitsgurt
2 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer
3 ZSB Sicherheitsgurt
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 107 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Abb3: 2er-Sitzbank Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (2.Sitzreihe)
1 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer
2 ZSB Sicherheitsgurt (auch Easy Entry L0R und modulares Sitzbefestigungs-System)
Vorgehensweise zum Nachrüsten der Sitzbank:
– Wenn vorhanden, Demontage des Bodenbelags
– Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
– Bohren der Löcher mit einem Durchmesser von 12 mm im Bodenblech durch die in den Flanschen der Querträger vorhandenen Löcher, wobei das Stichmaß von 110 mm, entsprechend dem Abstand der Schrauben in den
Befestigungsschienen, einzuhalten ist.
– Anschließend ist eine Korrosionsschutzbehandlung vorzunehmen
– Es ist darauf zu achten, dass die zu einem Sitz oder einer Sitzbank gehörenden Lochpaare und damit die
Befestigungsschienen, parallel zueinander angeordnet sind
– Einsetzen der Befestigungsschienen von oben, Einbaurichtung beachten
– Verschraubung der Befestigungsschienen mit der Kombimutter M10 (WHT 003.219)
– Montage der entsprechenden Bauteile am Unterboden gemäß der Reparaturleitlinie der Volkswagen AG und den zugehörigen Verstärkungen (Montageteile) gemäß Volkswagen Richtlinie. Bitte beachten Sie hierzu auch den Verweis auf erWin*
– Ggf. Bodenbelag im Innenraum verlegen. Vorab, wenn erforderlich, Lochbild der Lage der Befestigungsschienen entsprechend in den Bodenbelag einbringen
– Die Abdeckung 7H0.883.087 montieren und mit der Schraube N 906.487.02 befestigen.
– Einbau der Sitzbank
– Einbau der Sicherheitsgurte
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 108 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Alle Gurtanbindungspunkte sind im Fahrzeug vorhanden. Bei eigenen Aufbauhersteller-Lösungen zur Sitzbefestigung und
Gurtverankerung trägt der Aufbauhersteller die alleinige Verantwortung.
Nachfolgende EWG Richtlinien für die Fahrzeugzulassung müssen eingehalten werden:
– Sicherheitsgurte und Verankerung:
EWG 77/541 Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme
EWG 76/115 Verankerungen der Sicherheitsgurte
– Sitze und Verankerung:
EWG 74/408 Sitze und Ihre Verankerungen
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 109 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.2.2.3 Sitznachrüstung /Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung
Ein nachträglicher Einbau einer Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung ist nicht möglich, da hierzu umfangreiche
Änderungen am Grundfahrzeug erforderlich sind.
Es wird empfohlen, die Ausstattung PR-NR. 3UK, 2er Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung (mit steiler Lehne), bzw. 3UQ 2er Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung, von vornherein mit zu bestellen.
Abb4: 2er-Sitzbank Kombi langer Radstand, entgegen der Fahrtrichtung, mit Dreipunktgurt an der C-Säule und integriertem Dreipunktgurt. (2.Sitzreihe)
1 Beckengurt/Retraktor (2.Sitzreihe)
2 Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“
– 2.3.2 „Änderungen am Rohbau“
– 2.4.1 „Änderungen im Bereich der Airbags“
– 2.4.2 „Änderung im Bereich der Sitze“
– 3.2.1 „Sicherheitsausstattung“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 110 von 184
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
3.3 Anbauten
3.3.1 Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger/Heckleitern
Bei nachträglicher Montage von Heckgepäckträger bzw. Heckleiter sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu berücksichtigen:
Sie müssen so ausgeführt sein, dass nach deren Montage keine statischen oder dynamischen Belastungen auf die
Stoßfänger wirken.
Die Heckklappe darf mit max. 75 kg belastet werden.
Sachhinweis
Heckflügeltüren dürfen nicht mit zusätzlichem
Gewicht belastet werden!
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4 Änderungen an offenen Aufbauten
4.1 Überführung von Fahrgestellen
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Bei Überführung von Fahrgestellen auf eigener Achse sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, wie z.B.:
– Radabdeckung
– Ballastgewicht für Abbremsung
– Seitlicher Anfahrschutz
– Beleuchtungseinrichtung
Diese Teile sind nicht vorrätig und würden die Überführung auf eigener Achse unnötig teuer machen.
Aus diesem Grund ist die Selbstabholung von Fahrgestellen nicht mehr vorgesehen. Die Auslieferung sollte per
Bahn/LKW-Transport vorgenommen werden.
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4 Änderungen an offenen Aufbauten
4.2 Fahrgestellrahmen
4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen für zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Bei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile. Muss dort gebohrt werden, so darf das nur in der neutralen Zone
(Längsträger-Mitte, jedoch in ausreichendem Abstand vom Flansch) geschehen. Außerdem müssen dann
Abstandsbuchsen eingeschweißt werden (siehe Abb.1!).
Werkseitig angebrachte Bohrungen am Ober- und Untergurt der Längsträger dürfen nicht aufgebohrt bzw. vergrößert werden. Desgleichen dürfen diese Bohrungen nicht zur Befestigung irgendwelcher Aggregate herangezogen werden.
Bohrungen für Durchgänge von Rohren, Elektrokabeln, Seilzügen etc. sowie zum Befestigen von Anbauteilen (Schellen etc.).
In Ausnahmefällen sind wir damit einverstanden, dass Bohrungen im Steg der Längsträger oder in den Querträgern vorgenommen werden. Sie sollten sich dann aber unbedingt mit uns in Verbindung setzen.
Bei Demontage und anschließender Montage von Serienbauteilen sind die in den "Montagerichtlinien für Werkstätten“ angegebenen Drehmomente unbedingt einzuhalten.
Abb1:Längsträger mit Abstandsbuchse
1 neutrale Zone
2 Buchse geschweißt
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung
– 4.2.2 Schweißen am Fahrgestellrahmen
– 4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge)
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 113 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
4.2.2 Schweißen am Fahrzeug
Schweißarbeiten am Fahrzeugrahmen sollten auf unbedingt notwendige Ausnahmen beschränkt bleiben.
Die nachfolgenden Punkte sollten unbedingt beachtet werden:
– Vor Schweißarbeiten am Fahrzeug ist die Fahrzeugbatterie abzuklemmen.
– Werden bei abgeklemmter Batterie verdeckt liegende Kabel beschädigt, können durch Kurzschlüsse schwere Schäden entstehen.
– Bei E-Schweißarbeiten muss die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende Fahrzeugteil angeschlossen werden. Der hohe Strom und die auftretenden hohen Spannungsspitzen könnten sonst zu
Beschädigungen an den mechanischen und elektronischen Fahrzeugteilen führen.
– Geschweißt werden sollte nur mit Schutzgas.
– Im Ausnahmefall dürfen auch gut ausgetrocknete Stabelektroden - 2,5 mm - mit kalkbasischer Ummantelung verwendet werden.
– Beim Einschweißen zusätzlicher Konsolen etc. darf nur in der sogenannten neutralen Zone geschweißt werden.
Einer Lochschweißung (siehe Abb.2) ist in jedem Fall der Vorzug zu geben. Schweißnähte quer zum Rahmen sind zu vermeiden.
– Konsolen für Aufbauten müssen der der Serie entsprechen.
Hinweis:
Durch die beim Schweißen auftretende Wärmebelastung wird im Schweißbereich die in den Längsträgern aufgebrachte
Korrosionsschutzschicht zerstört. Sie ist daher durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen.
Abb. 2:Beispiel für Längsträger mit zusätzlichen Konsolen
1- Lochschweißung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 114 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung
– 4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge
– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
4.2.3 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung
Wird eine Radstandverlängerung erforderlich, sollte vom langen Radstand ausgegangen werden.
Die max. zul. Gesamtgewichte, Achslasten, hinteren Überhänge (letztere in Abhängigkeit vom Radstand) sind einzuhalten
(siehe Kap. 2.2.1 "Zulässige Gewichte und Leergewichte").
Beispiel für die Rahmenverlängerung des Fahrgestells (siehe Abb. 3):
– Werkstoff ST 1203
– Materialstärke 2 – 3 mm
Abb. 3:Beispiel für Rahmenverlängerung des Fahrgestells, Seitenansicht
1-ringsum stumpf verschweißt
2-lochgeschweißt, d=12mm
3-Verlängerungsstück in den Hauptrahmen eingesetzt
4-Verbindungslaschen U-förmig von oben und unten übergestülpt
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 115 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.1.5 Maximale Abmessungen
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.2.6 Änderung Bremsanlage
– 2.9 Anheben des Fahrzeugs
– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen
– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug
– 4.3 Hilfsrahmen, Montagerahmen
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
4.2.4 Schnitte des Fahrgestellrahmens
Schnitte zum Fahrgestellrahmen finden Sie in den Baummaßzeichnungen (siehe Kap.6.1 Baumaßzeichnungen).
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 116 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge
4.3.1 Ausführung des Hilfsrahmens
Der Hilfs- bzw. Montagerahmen dient dazu, die punktförmig eingeleiteten Kräfte gleichmäßig auf den Fahrzeugrahmen zu verteilen.
Empfehlung zur Ausführung eines flachen Hilfsrahmens:
– Profilauslauf ≤ 45°
– Untere Profilkante am Ende mit Radius R=0,5t verrundet
– Abstand zur Kabinenwand ≤ 10mm
– Wandstärke t Hilfsrahmen < t Hauptrahmen
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 117 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Abb. 1: Ausführungsbeispiel für einen Montagerahmen t - Wandstärke
R- Radius
4.3.2 Werkstoff
Der Hilfsrahmen muss entsprechend der Belastung und der Aufbauanforderung ausgelegt sein.
Bei alternativen Materialien wie z.B. Aluminium, muss die Steifigkeit und Festigkeit des Hilfsrahmens mindestens der eines Stahlrahmens entsprechen.
4.3.3 Längsträger
Der Hilfsrahmen ist in Leiterbauart durchgehend auszuführen (siehe Abb.1) und vom hinteren Rahmenende möglichst bis ans Fahrerhaus zu führen.
Um einen allmählichen Übergang der Profilsteifigkeit zu erreichen, muss das vordere Ende des Hilfsrahmen-Längsträgers unter einem Winkel ≤ 45º abgeschrägt bzw. entsprechend ausgeklinkt werden (siehe Abb.2), wobei das vordere Ende des
Hilfsrahmenuntergurtes zum Rahmen hin mit einem Radius (R=0,5t) abzurunden ist.
Abb. 2: Ausführungsbeispiel des Hilfsrahmen-Längsträgers (vorderes Ende)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 118 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
4.3.4 Querträger
Für eine verwindungsfreie Ausführung des Hilfsrahmens sind Querträger mindestens im vorderen und hinteren Bereich
(siehe Abb.1) vorzusehen. Im Allgemeinen darf der Hilfsrahmen im vorderen Bereich nicht zum Kastenprofil geschlossen werden.
Zur Aussteifung des Hilfsrahmens sind Querträger vorzusehen, welche zweckmäßigerweise an den Befestigungsstellen des
Hilfsrahmens angeordnet werden.
Die Querträger bestehen in der Regel aus offenen (z. B. U-Profil) oder geschlossen Profilen für höhere Steifigkeit.
4.3.5 Befestigung des Hilfsrahmens
Hilfsrahmen und selbsttragende Aufbauten sind über alle vorhandenen Konsolen am Fahrgestell zu befestigen.
Zur Befestigung sind Schrauben mit der Festigkeitsklasse 10.9 in Verbindung mit den serienmäßig in den Konsolen verschweißten Muttern zu verwenden.
Sollte die Verwendung der serienmäßigen verschweißten Muttern nicht gewünscht sein, so besteht die Möglichkeit die
Innengewinde der Muttern aufzubohren. In diesem Fall muss der Aufbauhersteller durch geeignete Unterlegscheiben oder
Hülsen für eine flächige Anlage des Gegenstücks der Verschraubung an der Konsole sorgen. Die Verantwortung für eine derartige abweichende Verschraubung liegt allein beim Aufbauhersteller.
Die Lage der Aufnahmepunkte am Fahrzeugrahmen können Sie aus den Baumaßzeichnungen (siehe Kapitel 6.1
Baumaßzeichnungen) entnehmen.
Der Hilfsrahmen muss auf den Konsolen (siehe Abb. 3 und 4) aufliegen. Ein direkter Kontakt zwischen Hilfsrahmen und
Rahmen muss außer an den Konsolenauflagepunkten nicht hergestellt werden.
Selbsttragende Aufbauten mit ausreichender Bodensteifigkeit können über einen Bodenrahmen direkt an den serienmäßigen Konsolen am Rahmen befestigt werden.
Abb. 3: Konsolen am Fahrzeugrahmen
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 119 von 184
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Abb. 4: Befestigung des Hilfsrahmens am Fahrzeugrahmen
1-Hilfsrahmen
2- Fahrgestellrahmen des Transporters
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 1.5 Planung der Aufbauten
– 1.6 Sonderausstattungen
– 2.1.5 Maximale Abmessungen
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung
– 2.8 Anbau/Einheiten
– 2.9 Anheben des Fahrzeugs
– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen
– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 120 von 184
4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Der Fahrzeugrahmen ist eine aus Blechpressteilen bestehende Hohlprofilkonstruktion.
Damit allen Gegebenheiten der Befestigung von Sonderaufbauten Rechnung getragen ist, sind konstruktive Vorkehrungen getroffen worden.
Auf den Längsträgern sind Konsolen angeschweißt, die zur Befestigung der Sonderaufbauten dienen.
Jede Konsole ist mit einer Bohrung von D=11,5 mm versehen. (siehe auch Kap. 4.3.5 „Befestigung des Hilfsrahmens“)
Bei Montage eines Aufbaus sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:
– Die Befestigung zwischen Aufbau und Fahrzeugrahmen sollte immer über alle Konsolen erfolgen.
– Die Schraubverbindung zu den Konsolen muss kraftschlüssig ausgeführt werden.
– Der Spalt zwischen den Konsolen über dem Fahrgestellrahmen muss nicht ausgefüttert werden.
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4.5 Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Der max. Ausschnitt wird durch die B-Säulen, den B-Spriegel und den Fahrerhausboden begrenzt.
Wichtige Hinweise:
– Dachspriegel oder tragende Teile dürfen nicht ohne Ersatz entfernt oder beschädigt werden.
– Die Festigkeit und Steifigkeit der Fahrerhausstruktur darf nicht verändert werden.
– ECE-Regelung ECE-R 14, EG-Richtlinie 76/115/EWG, 74/60/EWG und "Bordsteintest" müssen erfüllt werden
– Die Verbindung zwischen Spriegel und der Seitenwand muss biegesteif ausgeführt sein.
– Sollte aufgrund eines Um- oder Einbaus ein Beschnitt der Fahrerhausrückwand notwendig werden, ist dies in
Verbindung mit einem umlaufenden Rahmen möglich. Die Ersatzsteifigkeit des Rahmens muss mindestens der ursprünglichen Steifigkeit entsprechen.
– Durch Änderungen am Fahrerhaus dürfen keine sicherheitsrelevanten Bauteile (wie z.B. Airbageinheiten, Sensoren,
Pedale, Schalthebel, Leitungen und andere) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies kann zum Ausfall von
Komponenten und sicherheitsrelevanten Bauteilen führen.
– Die Verbindung Kofferaufbau zu Fahrerhaus muss formschlüssig, elastisch erfolgen. Der Anschluss darf nicht kraftschlüssig sein, sondern muss so ausgeführt werden, dass die auftretenden Verwindungen zwischen dem Koffer und dem Fahrerhaus nicht unmittelbar in das Fahrerhaus geleitet, sondern innerhalb der Verbindung aufgefangen werden.
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 3.1.4 Dachausschnitte
– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen
– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 122 von 184
4.6 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Die unter Kapitel 2.1.3 angegebenen max. Höhenschwerpunktangaben dürfen nicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.1.3. Fahrzeugschwerpunkte
– 2.1.5 Maximale Abmessungen
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 123 von 184
4.7 Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Die Spriegel dürfen neben der Plane nicht mit weiteren Gewichten, wie Leitern etc., belastet werden.
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
– 2.1.1 Fahrzeugmaße
– 2.1.5 Maximale Abmessungen
– 2.2.1 Zulässig Gewichte und Leergewichte
– 2.2.6 Änderung Bremsanlage
– 2.5.1.3 Blinkleuchten bei Fahrzeugen mit Überbreite
– 3.1.4 Dachausschnitte
– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 124 von 184
4.8 Hinweise für den Anbau eines Ladekranes
4 Änderungen an offenen Aufbauten
Aufgrund der seltenen Anwendung ist der Umbau hier nicht näher beschrieben.
Wir empfehlen in der Planungsphase Kontakt mit Volkswagen aufzunehmen.
Wichtige Hinweise:
Da ein Nebenabtrieb vom Getriebe nicht verfügbar ist, kann der Kran nur mit einem Elektro-Pumpenaggregat oder
Hydraulikpumpe betrieben werden.
Vor Anbau eines Ladekrans ist durch eine Lastverteilungsrechnung die Einhaltung der zulässigen Achslasten und der
Mindestvorderachslast zu überprüfen (siehe Kap. 7.2 Achslastberechnung).
Bei der Bestellung eines Fahrzeugs, das mit einem Ladekran versehen werden soll, empfehlen wir die Verwendung der
Zusatzbatterie (PR-Nr.: 8FB).
Für den Anbau des Ladekranes ist das Fahrgestell mit einem Montagerahmen auszurüsten (siehe Hinweise Kapitel
4.3.1 „Ausführung des Hilfsrahmens“).
Für den Betrieb des Ladekranes sind Abstützmaßnahmen vorzusehen.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:
– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“
– 2.2.1 „Abmessungen und Gewichte“
– 2.5.4 „Fahrzeugbatterie“
– 2.5.3 „Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge“
– 2.7 „Nebenabtriebe Motor/Getriebe“
– 4.2.1 „Bohren am Fahrgestellrahmen“
– 4.2.2 „Schweißen am Fahrzeug“
– 4.4 „Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten“
– 7.2 „Achslastberechnung“
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 125 von 184
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
5.1 Umbauten im Handicap-Bereich
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Abhängig von der Art der Behinderung steht Ihnen eine Vielzahl von Fahrhilfen als Sonderausstattung über die
Volkswagen AG zur Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Händler.
Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollten Sie die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes auswählen (vgl. auch Kap. 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug).
Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:
– Generator und Batterie in stärkerer Ausführung.
– Branchenspezifische Vorbereitungen.
Bitte beachten Sie, dass es beim Transporter zwei verschiedene Lenkgetriebe zur Auswahl gibt. Zusätzlich zur Standard
Servolenkung (PR-NR 1N1) gibt es die Servotronic Lenkung (PR-NR 1N3) mit geschwindigkeitsabhängiger
Lenkkraftunterstützung.
Bei höheren Geschwindigkeiten ergeben sich bei der Servotronic Lenkung höhere Lenkkräfte als bei der Standard
Servolenkung.
Die Servotronic Lenkung kann bei Bedarf nachträglich durch eine Standard Servolenkung ersetzt werden.
Hinweise zu Umbaulösungen zum Rollstuhltransporter:
– Wird die Abgasanlage in seiner Verlegung geändert oder Rohrstücke herausgeschnitten, muss sichergestellt sein, dass Abstände zu anderen Bauteilen auch bei Ausdehnung der Abgasanlage bei Betriebstemperatur groß genug sind und
Berührungen ausgeschlossen sind.
– Bei Veränderungen der Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges. Da der Rollstuhltransporter zu den Fahrzeugen mit „besonderer Zweckbestimmung“ zählt, bleibt die Genehmigung des Gesamtfahrzeugs bestehen.
Wird ein geänderter Endschalldämpfer verwendet, so ist lediglich ein Nachweis für die Geräuschentwicklung
„beschleunigte Vorbeifahrt“ für das Fahrzeug erforderlich.
– Bei Veränderungen an der Abgasanlage und der Kraftstoffanlage ist ausreichende Feuersicherheit durch Anbringung von
Wärmeabschirmblechen zu realisieren.
– Bei Umbauten am Heck zum Erzielen einer flachen Auffahrrampe zum einfachen Befahren des Rollstuhls sollte auf eine ausreichende Bodenfreiheit im Heckbereich geachtet werden, damit ein ausreichend großer Böschungswinkel erzielt werden kann (z.B. Fähre, Parkhaus bei zulässiger Hinterachslast).
– Evtl. vorhandene PDC Sensoren müssen in der Originalposition verbleiben, die Funktion muss wie im Serienfahrzeug sein.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 126 von 184
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Hinweise zum Einbau von Handbediengeräten für die Betriebsbremse:
– Beim Einbau von Handbediengeräten darf das Bremspedal nicht verändert werden.
– Der Betätigungsweg des Handbediengerätes muss auch für eine Blockierbremsung ausreichen und eine Wegreserve für einen Kreisausfall aufweisen.
Sachhinweis
Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das
Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.
Deaktivierung von Airbags:
In Ausnahmefällen, z.B. bei Fahrern mit Handicap (mit Führerscheineintrag), bei zu geringem Abstand zum Lenkrad oder kleinerem Lenkrad bei Rollstuhlfahrern (Selbstfahrer), bei dem kein Airbageinbau möglich ist, ist eine Deaktivierung des
Fahrerairbags durch die Kundendienstwerkstatt möglich.
Für nähere Informationen, wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Kundendienst.
Bitte beachten Sie bei Ihren Umbauten auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie
– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren
– 2.6.3 Kraftstoffanlage
– 2.6.4 Abgasanlage
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 127 von 184
5.2 Kühlfahrzeuge
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes ausgewählt werden. (vgl. auch Kap. 1.5.1 „Auswahl Grundfahrzeug“ und 2.7 Nebenabtriebe
Motor/Getriebe).
Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:
– Stärkerer Generator (z.B. 180A statt 140A)
– Batterie in stärkerer Ausführung
– 2. Batterie für Verbraucher (wie z.B. Kühlaggregate und Verbraucher, die im Stand betrieben werden sollen.)
– Dämpfungswanne zum Schutz des Motors und Nebenabtriebs vor Verunreinigung und Fremdkörpern
– Für einen einwandfreien Betrieb des Nebenabtriebs empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ab Werk für das
Basisfahrzeug vorgesehenen Zusatzaggregate (z.B. Kältemittelverdichter).
Beim Kastenwagen ist aus Gründen der Reparaturfreundlichkeit die Zugänglichkeit zu den Komponenten der
Türmechanik (z. B. Laufschienen und Scharniere) zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Isolierung beim Kastenwagen das Gewicht der Türen und somit auch die Belastung der Scharniere, Laufwagen und Schließanlagen erhöhen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie
– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren
– 2.7 Nebenabtriebe Motor/Getriebe
– 2.7.2 Vorbereitung Laderaumkühlung
– 3.1 Rohbau Karosserie.
– 3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen / Kombi.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 128 von 184
Sachhinweis
Bei BlueMotion-Fahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass die Laderaumkühlung in die BMT-
Funktion eingebunden werden muss, damit ein automatisches Abschalten des Motors während des
Kühlvorganges (Kühlanlage an und
Laderaumtemperatur nicht erreicht) verhindert wird.
Zur einfachen Realisierung dieser Forderung empfehlen wir Ihnen das Multifunktions-steuergerät
(UF8) mit zu bestellen. Weitere Informationen finden
Sie unter Kap. 2.5.3.4.
E-Kühlungen sind für BlueMotion Fahrzeuge ausgeschlossen.
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 129 von 184
5.3 Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Bei der Ausführung von Regaleinbauten sollten Sie auf die nachfolgenden Punkte achten:
– Ausreichend stabile und selbsttragende Ausführung.
– Aufliegen auf den Quer- und Längsträgern des Fahrzeugbodens.
– Gleichmäßige Verteilung der Kräfte.
– Befestigung an Lastschienen und Verzurrösen bzw. an der gesamten Anlagefläche am Rohbau analog der
Serienschienen.
– Gegebenenfalls verstärkte Hinterachsfedern zum Ausgleich des erhöhten Leergewichts an der Hinterachse.
Informationen hierzu finden Sie im Verkaufsprogramm der Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Sachhinweis
Um Beschädigungen der Seitenwand vorzubeugen sind Befestigungen mit Krafteinleitung nur in die
Fahrzeugseitenwand oder punktuelle
Krafteinleitungen in die Fahrzeugwand zu vermeiden.
Bitte berücksichtigen bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.6.3 Kraftstoffanlage
– 2.6.4 Abgasanlage
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
5.4 Noteinsatzfahrzeuge
Bitte berücksichtigen Sie beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
Sachhinweis
Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das
Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 130 von 184
5.5 Taxi
Bitte berücksichtigen bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
Sachhinweis
Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das
Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.
5.6 Freizeitfahrzeuge
Bitte berücksichtigen Sie beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.6.3 Kraftstoffanlage
– 2.6.4 Abgasanlage
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
Sachhinweis
Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das
Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 131 von 184
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
5.7 Fahrzeuge für Kommunen und Behörden
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:
– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug
– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
– 2.3.2 Änderungen am Rohbau
– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen
– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge
– 2.5.4 Fahrzeugbatterie
– 2.6.3 Kraftstoffanlage
– 2.6.4 Abgasanlage
– 3.2.1 Sicherheitsausstattung
Sachhinweis
Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das
Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.
5.8 Sattelkraftfahrzeug
Fahrzeuge mit ESC* sind nicht für den Einsatz als Sattelkraftfahrzeug geeignet.
Andernfalls kann es bei Fahrzeugen mit ESC dazu führen, dass dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktioniert und versagt. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
Die Degradierung des ESC (siehe Kapitel 2.2.6.5 „Degradierung des ESC“) ist bei der Umrüstung des T5 zum
Sattelkraftfahrzeug generell erforderlich.
Zur Prüfung der fahrzeugindividuellen Anpassung ist das Fahrzeug bei der Volkswagen AG vorzustellen.
*Electronic Stability Control
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 132 von 184
6 Technische Daten
6 Technische Daten
6.1 Baumaßzeichnungen
6.1.1 Kastenwagen (3.000/3.400mm)
Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-
Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.
6.1.2 Kombi (3.000/3.400mm)
Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-
Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.
6.1.3 Fahrgestell kurz (3000mm)
Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-
Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.
6.1.4 Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm)
Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-
Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 133 von 184
6.2 Vignetten (Beklebungsvorlagen)
6 Technische Daten
Zur Erstellung von Illustrationen oder Beklebungen stehen Ihnen Fahrzeugansichten im Maßstab 1:20 zum Download in den Formaten TIF, DXF, EPS zur Verfügung. Alle Dateien sind im Zip-Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt
(MAC) können Sie die Dateien entpacken.
Durch einen Mausklick auf den jeweiligen Link wird die ausgewählte Datei direkt auf Ihren Rechner gesichert. Sie können sich die Maßzeichnung dann mit der entsprechenden Software (bspw. CAD-System) ansehen und ausdrucken.
6.2.1 Kastenwagen (alle Ansichten)
6.2.2 Fahrgestell (alle Ansichten)
6.2.3 Seitenansicht alle Derivate
Zur Erstellung von Illustrationen stehen Ihnen die Seitenansichten für alle Derivate bereit.
Die nachfolgenden Seitenansichten stehen Ihnen zur Verfügung:
Bezeichnung Bild
Kastenwagen Kurzer Radstand
Normaldach
Kastenwagen Kurzer Radstand
Mittelhochdach
Kastenwagen Langer Radstand
Normaldach
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 134 von 184
Bezeichnung
Kastenwagen Langer Radstand
Mittelhochdach
Bild
Kastenwagen Langer Radstand
Hochdach
Kombi Kurzer Radstand
Normaldach
Kombi Kurzer Radstand
Mittelhochdach
Kombi Langer Radstand
Normaldach
Kombi Langer Radstand
Mittelhochdach
Kombi Langer Radstand
Hochdach
Pritschenwagen
Kurzer Radstand
Einzelkabine
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013
6 Technische Daten
Der neue Transporter – Seite 135 von 184
Bezeichnung
Pritschenwagen
Langer Radstand
Einzelkabine
Tiefladepritsche
Einzelkabine
Bild
6 Technische Daten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 136 von 184
Bezeichnung
Pritschenwagen
Doppelkabine
Zugkopf
Fahrgestell Kurzer Radstand
Einzelkabine
Fahrgestell Langer Radstand
Einzelkabine
Fahrgestell Langer Radstand
Doppelkabine
Bild
6 Technische Daten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 137 von 184
6.3 Stromlaufpläne
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Reparaturleitlinien und Stromlaufplänen der Volkswagen AG.
Information
Die Reparaturleitlinien und Stromlaufpläne der
Volkswagen AG können im Internet unter erWin*
(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
6 Technische Daten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 138 von 184
6.4 CAD-Modelle
6 Technische Daten
Auf Anfrage können Aufbauherstellern 3-D-Datenmodelle in den Formaten CATIA V.5 / STEP/JT für die Konstruktion zur
Verfügung gestellt werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 139 von 184
6.5 Gewichtstabellen
6 Technische Daten
6.5.1 Gewichtstabellen Kasten
(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)
6.5.1.1 Kasten 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)
Motor & Getriebe
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI mit DSG
4Motion
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI (BlueMotion)
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
PR-Nr
(zzG)
Radstand
OWN
OWM
OWM
OWM
OWM
OWM
OWM
OWZ
OWM
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI mit DSG
4Motion
2,0l 85KW Otto
OWM 3000
OWM
OWM
OWM
OWM
OWM
OWM
3000
3000
3000
3000
3000
3000
OWN 3400
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
OWM 3400
OWM 3400
2,0l 150KW TFSI mit DSG OWM 3400
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWM 3400
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI (BlueMotion)
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
OWM 3400
OWM 3400
OWZ 3400
OWM 3400
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
OWM 3400
OWM 3400
OWM 3400
OWM 3400
OWM 3400
Gesamt
gewicht
[kg]
2850
2800
2800
2800
Zul. Gewichte
Achs
-last vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1500 1550
1550 1550
1550 1550
1550 1550
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamt
gewicht
(min.)
1729
1824
1824
1836
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1099 630 1121
1185 639 976
1185
1197
639
639
976
964
2800
2800
2800
2700
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2850
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2700
2800
2800
2800
2800
2800
2800
1600
1500 1550
1500 1550
1500 1550
1500 1550
1550 1550
1550 1550
1550 1550
1550 1550
1600 1550
1600 1550
1600
1525
1525
1550
1550
1550
1575 1550
1575 1550
1575 1550
1600 1550
1525 1550
1525 1550
1525 1550
1550
1575 1550
1575 1550
1575 1550
1575 1550
1600 1550
1958
1762
1762
1762
1762
1797
1809
1844
1856
1917
1965
1978
1780
1875
1875
1887
2009
1813
1813
1813
1813
1848
1860
1895
1907
1968
1244
1130
1130
1130
1130
1164
1139
632 1038
633 1003
1176
1207
633 991
637 956
1219 637 944
1209 708 883
1252 713 835
1266 712 822
1225 650 925
1225 650 925
1237 650 913
1284 725 791
1170
1170
1170
1170
714
632 1038
632 1038
632 938
641
643
643
643
643
842
1070
987
987
887
987
1204 644 952
1216 644 940
1247 648 905
1259 648 893
1249 719 832
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 140 von 184
6 Technische Daten
Motor & Getriebe
2,0l 132KW BITDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
DSG
Stand 12.01.2012
PR-Nr
(zzG)
Radstand
OWM
OWM
3400
3400
Zul. Gewichte
Gesamt
gewicht
[kg]
2800
Leergewicht incl.
Fahrer
Achs
-last vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1600 1550
Gesamt
gewicht
(min.)
2016
VA
[kg]
HA
[kg]
1292 724 784
Nutzlast max.
[kg]
2800 1600 1550 2029 1306 723 771
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 141 von 184
6 Technische Daten
6.5.1.2 Kasten 3.0t (Radstand: 3000/3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamt- gewicht
[kg]
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
OWQ 3000 3000
OWQ 3000 3000
2,0l 150KW TFSI DSG OWQ 3000 3000
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWQ 3000 3000
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
OWQ
OWQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
OWQ 3000 3000
OWQ 3000 3000
OWQ 3000 3000
OWQ 3000 3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
OWQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWQ 3000 3000
2,0l 110KW TFSI OWQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI DSG
OWQ 3400 3000
OWQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWQ 3400 3000
2,0l 62KW TDI OWQ 3400 3000
OWQ 3400 3000 2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
OWQ 3400 3000
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
OWQ
OWQ
OWQ
OWQ
3400
3400
3400
3400
3000
3000
3000
3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
OWQ
OWQ
3400
3400
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWQ 3400 3000
Stand 12.01.2012
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1550 1625
1550 1625
1550 1625
1600 1625
1500 1625
1500 1625
1500
1550 1625
1550 1625
1550 1625
1550 1625
1600 1625
1600 1625
1600 1625
1575
1575
1575
1625
1625
1625
1600 1625
1525 1625
1525 1625
1525
1575
1575
1575
1575
1600
1600
1600
1625
1625
1625
1625
1625
1625
1625
1625
1625
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1824
1824
1836
1958
1762
1762
1762
1875
1887
2009
1813
1813
1797
1809
1844
1856
1917
1965
1978
1875
1813
1848
1860
1895
1907
1968
2016
2029
1185
1185
1197
1244
1130
1130
1130
1164
1176
1207
1219
1209 708 1083
1252 713 1035
1266 712 1022
1225
1225 650 1125
1237
1284 725 991
1170 643 1187
1170
1170
639 1176
639 1176
639 1164
714 1042
632 1238
632 1238
632
633 1203
633 1191
637 1156
637 1144
650
650
643 1187
643
1238
1125
1113
1187
1204 644 1152
1216 644 1140
1247 648 1105
1259 648 1093
1249 719 1032
1292 724 984
1306 723 971
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 142 von 184
6 Technische Daten
6.5.1.3 Kasten 3.2t (Radstand: 3000/3400mm)
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Zul. Gewichte
Radstand Gesamt- gewicht
[kg]
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
OWR 3000 3200
OWR 3000 3200
2,0l 150KW TFSI DSG OWR 3000 3200
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWR 3000 3200
OWR 3000 3200 2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
OWR
OWR
3000
3000
3200
3200
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
OWR
OWR
OWR
OWR
3000
3000
3000
3000
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion OWR 3000 3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWR 3000 3200
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
OWR 3400 3200
OWR 3400 3200
2,0l 150KW TFSI DSG OWR 3400 3200
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWR 3400 3200
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
OWR 3400 3200
2,0l 75KW TDI
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
OWR
OWR
OWR
OWR
OWR
OWR
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3200
3200
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion OWR 3400 3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWR 3400 3200
Stand 12.01.2012
Achs
-last vorn
(VA)
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1710 1720
1600 1720
1600
1650
Achslast hinten
(HA)
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesa mtgewic ht
(min.)
1824
1824
1836
1958
1762
VA
[kg]
1185
1185
1197
1244
1130
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
639
639
1376
1376
639 1364
714 1242
632 1438
1720
1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1710 1720
1710 1720
1710 1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1710 1720
1600 1720
1600 1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1650
1710
1710
1710
1720
1720
1720
1720
1762
1797
1809
1844
1856
1917
1965
1978
1875
1875
1887
2009
1813
1813
1848
1860
1895
1907
1968
2016
2029
1130
1164
1176
1207
1219
1209
1252
1266
1225
1225
1237
1284
1170
1170
1204
1216
1247
1259
1249
1292
1306
632
633 1403
633 1391
637 1356
637 1344
708 1283
713 1235
712 1222
650 1325
650 1325
650 1313
725 1191
643
1438
1387
643 1387
644 1352
644 1340
648 1305
648
719
724
723
1293
1232
1184
1171
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 143 von 184
6 Technische Daten
6.5.1.4 Kasten 2.6t (Radstand: 3000mm)
Motor & Getriebe
2,0l 85KW Otto
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamt- gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
0WL 3000 2600 1450
Achslast hinten
(HA)
1400
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1729 1099 630 871
2,0l 62KW TDI 0WL 3000 2600 1450 1400 1762 1130 632 838
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
Stand 12.01.2012
0WL 3000 2600
OWR 3000 2600
1450 1400
1450 1400
1762
1762
1130 632 838
1130 632 838
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 144 von 184
6 Technische Daten
6.5.2 Gewichtstabellen Pritsche / Fahrgestell
(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)
6.5.2.1 Pritsche / Fahrgestell 2.8*t (Radstand: 3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-Nr
(zzG)
Radstand
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW Otto
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
OWN 3000 2850
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWM 3000 2800
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW Otto
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
OWN 3000 2850
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM 3000 2800
OWM
OWM
OWM
OWM
OWM
3000
3000
3000
3000
3000
2800
2800
2800
2800
2800
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
OWM
OWM
3000
3000
2800
2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWM 3000 2800
Stand 12.01.2012
Gesamt- gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1500 1550
1550 1550
1500 1550
1500 1550
1500
1550 1550
1550 1550
1550 1550
1550 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1500 1550
1550 1550
1500 1550
1500 1550
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1600
1600
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamt
gewicht
(min.)
1736
1766
1736
1736
VA
[kg]
1148
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
588 1114
1204 562 1034
1164 572 1064
1164 572 1064
1736
1740
1752
1783
1795
1860
1904
1917
1571
1601
1571
1571
1571
1575
1587
1618
1630
1695
1739
1752
1164
1187 553 1060
1199 553 1048
1226 557 1017
1238 557 1005
1232 628 940
1271 633 896
1285 632 883
1141 430 1279
1197 582 1199
1157 414 1229
1157 414 1229
1157
1180
1192
1219
1231
1225
1264
1278
572
414
395
395
399
399
470
475
474
1064
1229
1225
1213
1182
1170
1105
1061
1048
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 145 von 184
6 Technische Daten
6.5.2.2 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ
0WQ
0WQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000
2,0l 110KW TDI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ 3000 3000
0WQ
0WQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000
Stand 12.01.2012
Gesamt- gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1550 1680
1500 1680
1500 1680
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1680
1680
1680
1680
1680
1600 1680
1600 1680
1550 1680
1500 1680
1500 1680
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1600
1600
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1766
1736
1736
1736
1904
1917
1601
1571
1571
1740
1752
1783
1795
1860
1575
1587
1618
1630
1695
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1571
1739
1752
1204
1164
1164
1164
1187
1199
1226 557 1217
1238 557 1205
1232
1271
1285 632 1083
1197
1157
1157
1157
562
572
572
572
553 1260
553 1248
628
633 1096
404
414 1429
414 1429
414
1234
1264
1264
1264
1140
1399
1429
1180
1192
1219
1231
395
395
399
399
1425
1413
1382
1370
1225 470 1305
1264 475 1261
1278 474 1248
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 146 von 184
6 Technische Daten
6.5.2.3 Pritsche / Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WM 3400 2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
0WN
3400 2850
0WM
3400 2800
0WM
3400 2800
0WM
3400 2800
OW
M
3400 2800
0WM
3400 2800
0WM
3400 2800
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WM
0WM
0WM
0WM
3400
3400
3400
3400
2800
2800
2800
2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800
Stand 12.01.2012
PR-
Nr
(zzG)
0WN
0WM
0WM
0WM
OW
M
Radstand Gesamt- gewicht
[kg]
3400
3400
3400
3400
3400
2850
2800
2800
2800
2800
0WM 3400 2800
0WM 3400 2800
0WM
3400 2800
0WM
3400 2800
0WM
3400 2800
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1525 1550
1575 1550
1525 1550
1525 1550
1525
1575
1575
1575
1575
1550
1550
1550
1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1525 1550
1575 1550
1525 1550
1525 1550
1525
1575
1575
1575
1575
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1939
1952
1551
1617
1556
1556
1776
1788
1818
1830
1896
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1736
1802
1741
1741
1741
1556
1591
1603
1633
1645
1711
1754
1767
1164
1319
1169
1169
572 1114
1238 564 998
1187
1187
1187
1221
1233
1260
1272
1266
1305 634 861
1146 405 1299
1220 397 1183
1169
554
554
554
555
555
558
558
630
633
387
387
387
1059
1059
1059
1024
1012
982
970
904
848
1244
1244
1244
1203 388 1209
1215 388 1197
1242 391 1167
1254 391 1155
1248 463 1089
1287 467 1046
1301 466 1033
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 147 von 184
6 Technische Daten
6.5.2.4 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)
Motor & Getriebe
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand
Gesamt
- gewicht
[kg]
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
Achs
-last vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1525 1680
1525 1680
1525 1680 2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
0WQ
OWQ
3400
3400
3000
3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WQ
0WQ
3400
3400
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000
1525
1575
1575
1575
1575
1600
1600
1600
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1575 1680
1525 1680
1525 1680
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ
0WQ
0WQ
OWQ
3400
3400
3400
3400
3000
3000
3000
3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000
1525
1575
1575
1575
1575
1680
1680
1680
1680
1680
1600 1680
1600 1680
1600 1680
Stand 12.01.2012
1741
1556
1591
1603
1633
1645
1711
1754
1767
1776
1788
1818
1830
1896
1939
1952
1617
1556
1556
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamt
gewicht
(min.)
1802
1741
1741
VA
[kg]
1238
1187
1187
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
564
554
554
1198
1259
1259
1187
1221
1233
554 1259
1260 558 1182
1272
1266 630 1104
1305 634 1061
1319
1220
1169
1169
1169
1203
1215
1287
1301
555 1224
555 1212
558
633
397
387
387
387
388
388
467
466
1170
1048
1383
1444
1444
1444
1409
1397
1242 391 1367
1254 391 1355
1248 463 1289
1246
1233
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 148 von 184
6 Technische Daten
6.5.2.5 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)
Motor & Getriebe
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand
Gesamt
- gewicht
[kg]
0WM 3400 2800
0WN 3400 2850
Achs
-last vorn
(VA)
1600
1600
Achslast hinten
(HA)
1550
1550
2,0l 110KW TFSI
2,0l 85KW
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
0WM 3400 2800
0WM 3400 2800
0WM 3400 2800
0WM 3400 2800
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WM
0WM
0WM
0WM
3400
3400
3400
3400
2800
2800
2800
2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1550
2,0l 110KW TFSI
2,0l 85KW
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WM
0WN
0WM
0WM
0WM
0WM
0WM
0WM
0WM
0WM
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3400
2800
2850
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
1600 1550
Stand 12.01.2012
Gesamt
gewicht
(min.)
1700
1606
1639
1639
1674
1686
1717
1729
1794
1838
1851
1850
1756
1789
1789
1824
1836
1867
1879
1944
1988
2001
Leergewicht incl.
Fahrer
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1244
1162
606 950
594 1094
1193
1193
596 1011
596 1011
1227 597 976
1239 597 964
1266 601 933
1287 601 921
1272
1311
1325
672
677
676
856
812
799
1251
1169
449 1100
437 1244
1200 439 1161
1200 439 1161
1234 440 1126
1246 440 1114
1273 444 1083
1285 444 1071
1279
1318
515 1006
520 962
1332 519 949
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 149 von 184
6 Technische Daten
6.5.2.6 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
OWQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WQ
0WQ
3400
3400
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000
2,0l 110KW TFSI
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
0WQ
0WQ
0WQ
OWQ
3400
3400
3400
3400
3000
3000
3000
3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WQ
0WQ
3400
3400
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000
Stand 12.01.2012
PR-
Nr
(zzG)
0WQ
0WQ
0WQ
Radstand Gesamt- gewicht
[kg]
3400
3400
3400
3000
3000
3000
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1600 1680
1600 1680
1600 1680
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1600 1680
1600 1680
1600 1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
1680
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzl ast max.
[kg]
1850
1789
1789
1789
1824
1836
1867
1879
1944
1988
2001
1700
1639
1639
1639
1674
1686
1717
1729
1794
1838
1851
1244
1193
1193
1193
1227 597 1176
1239 597 1164
1266 601 1133
1278 601 1121
1272
1311
1325
1251 449 1300
1200 439 1361
1200 439 1361
1200
606
596
596
596
672
677
676
439
1150
1211
1211
1211
1056
1012
999
1361
1234 440 1326
1246 440 1314
1273 444 1283
1285 444 1271
1279
1318
1332
515
520
519
1206
1162
1149
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 150 von 184
6 Technische Daten
6.5.3 Gewichtstabellen Kasten / Kombi
(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)
6.5.3.1 Kasten-Kombi 2.6t (Radstand: 3000mm)
Motor & Getriebe
2,0l 85KW Otto
2,0l 62KW TDI
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
0WL 3000 2600 1500 1400
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamt
gewich t
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1976 1200 776 624
0WL 3000 2600 1500 1400 1976 1238 738 624
2,0l 75KW TDI
Stand 12.01.2012
0WM 3000 2600 1500 1400 1976 1238 738 624
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 151 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.2 Kasten-Kombi 2.8t (Radstand: 3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
Stand 12.01.2012
PR-Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
0WN 3000 2850
0WM 3000 2800
0WM 3000 2800
0WM 3000 2800
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WM 3000 2800
2,0l 62KW TDI 0WM 3000 2800
0WM 3000 2800 2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
OWM 3000 2800
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW TDI
2,0l 132KW TDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW TDI 4Motion
0WM
0WM
0WM
3000
3000
3000
2800
2800
2800
0WM 3000 2800
0WM 3000 2800
0WM 3000 2800
2,0l 132KW TDI DSG 4Motion 0WM 3000 2800
2,0l 85KW Otto 0WN 3000 2850
2,0l 110KW TFSI 0WM 3000 2800
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW TDI
2,0l 132KW TDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WM
0WM
0WM
0WM
OWM
0WM
0WM 3000 2800
0WM
0WM
0WM
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
Achslast vorn
(VA)
1500
1550
1550
1550
1600
1500
1500
1500
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1600
1500
1550
1550
1550
1500
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1600
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
Achslast hinten
(HA)
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1500
1982
2017
2029
2064
2076
2137
2026
1976
2044
2044
2056
1982
1982
1976
1976
1976
1976
1985
2013
1976
1956
1956
1956
2006
1976
1976
1976
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1200 776 874
1241 715 844
1241 715 844
1246 710 844
1248 758 794
1238 738 824
1238 738 824
1238 738 824
1250 726 824
1255 721 824
1263 713 824
1268 708 824
1226 759 815
1256 757 787
1270 756 774
1158 818 874
1226 818 756
1226 818 756
1238 818 744
1172 810 818
1172 810 818
1172 810 818
1206 811 783
1218 811 771
1248 816 736
1260 816 724
1251 886 663
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 152 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.3 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
0WQ 3000 3000
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
OWQ
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
0WQ 3000 3000
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WQ
0WQ
3000
3000
3000
3000
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3000 3000
Stand 12.01.2012
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1550 1600
1550 1600
1550 1600
1600 1600
1500 1600
1500 1600
1500
1550 1600
1550 1600
1550 1600
1550 1600
1600 1600
1600 1600
1600 1600
1550 1575
1550 1575
1550 1575
1600 1575
1500 1575
1500 1575
1500
1550
1550
1550
1550
1600
1600
1600
1600
1575
1575
1575
1575
1575
1575
1575
1575
1956
1956
1956
2006
1976
1976
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1976
1976
1976
1976
1976
1976
2013
2026
2044
2044
2056
2178
1995
1995
1995
2017
2029
2064
2076
2137
2185
2198
1241
1241
1246
1248
1238
1238
1238
1206
1218
715
715
710
758
738
738
738
811
811
1044
1044
1044
994
1024
1024
1024
1250 726 1024
1255 721 1024
1263 713 1024
1268 708 1024
1221 755 1024
1256 757 987
1270 756 974
1226 818 956
1226 818 956
1238 818 944
1285 893 822
1185
1185
810
810
1005
1005
1185 810 1005
983
971
1248 816 936
1260 816 924
1251 886 863
1293 892 815
1307 891 802
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 153 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.4 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
Stand 12.01.2012
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
OWR
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3200
3200
3200
3200
3200
3200
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WR
0WR
0WR
0WR
3000
3000
3000
3000
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WR 3000 3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3000 3200
2,0l 110KW TFSI
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
OWR
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3000
3200
3200
3200
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3000 3200
Achslast vorn
(VA)
1650
1650
1650
1700
1600
1600
1600
1650
1650
1650
1650
1700
1700
1700
1650
1650
1650
1650
1650
1700
1700
1700
1680
1680
1650
1700
1600
1680
1680
1680
1680
1680
1720
1720
1720
1650
1650
1680
1720
1680
1680
1680
1680
1680
1720
1720
1720
Achslast hinten
(HA)
1680
1680
1680
1720
1680
1956
1956
1956
2006
1976
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1241
1241
1246
1248
1238
715
715
710
758
738
1244
1244
1244
1194
1224
1680
1680
1976
1976
1976
1976
1976
1976
1976
2013
2026
2044
2044
2056
2178
1982
1982
2017
2029
2064
2076
2137
2185
2198
1238 738 1224
1250 726 1224
1250 726 1224
1255 721 1224
1263 713 1224
1268 708 1224
1221 755 1224
1256 757 1187
1270 756 1174
1226 818 1156
1226 818 1156
1238 818 1144
1285 893 1022
1172 810 1218
1172 810 1218
1206 811 1183
1218 811 1171
1248 816 1136
1260 816 1124
1251
1307
886 1063
1293 892 1015
891 1002
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 154 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.5 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3000mm)
Motor & Getriebe
Zul. Gewichte
PR-Nr
(zzG-)
Radstand
Gesamt
gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS 3000 3080 1600
Leergewicht incl.
Fahrer
Achslast hinten
(HA)
Gesamt
gewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg
]
Nutz
-last max.
[kg]
1600 2006 1248 758 1074
2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3000 3080
2,0l 132KW BITDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
DSG
0WS
0WS
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS
3000 3080
3000 3080
3000 3080
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1575
1976
2013
2026
2178
1221
1256
1270
1285
755
757
1104
1067
756 1054
893 902
2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3000 3080 1600 1575 2139 1253 886 941
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WS 3000 3080
2,0l 132KW BITDI 4Motion
DSG
Stand 12.01.2012
0WS 3000 3080
1600 1575 2185
1600 1575 2198
1293
1307
892 895
891 882
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 155 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.6 Kasten-Kombi 2.8t/Kasten-Caravelle 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)
Motor & Getriebe
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand
Gesamt
gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
2,0l 85KW Otto
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 85KW Otto
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
Stand 12.01.2012
0WN 3000
0WM 3400
0WM 3400
0WM 3400
0WM 3400
0WM 3400
OW
M
3400
0WM 3400
0WM 3400
0WM 3400
0WM 3400
0WN 3000
0WM 3400
0WM 3400
OW
M
3400
0WM 3400
0WM 3400
2850
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2800
2850
2800
2800
2800
2800
2800
1525 1500
1575
1575
1500
1500
1575 1500
1525 1500
1525 1500
1525 1500
1575
1575
1575
1575
1525 1500
1500
1500
1500
1500
1525 1500
1525 1500
1575
1575
1575
1500
1500
1500
1985
1976
1976
1985
2013
2046
2046
1956
1965
1965
1976
1976
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesa mtgewic ht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1976 1234 742 874
1248
1253
1257
1244
1244
708 844
712 835
708 835
732 824
732 824
1976 1244 732 824
1262
1261
1270
1279
1193
1224
1224
723 815
715 824
706 824
706 815
820 837
822 754
822 754
2075
2075
2075
1270
1258
1270
805 725
817 725
805 725
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 156 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.7 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3400mm)
Motor & Getriebe
Zul. Gewichte
PR-
Nr
(zzG)
Radstand
Gesamt
gewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
2,0l 110KW TFSI 0WQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI BIT
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ
0WQ
OWQ
3400
3400
3400
3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
3000
3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3400 3000
2,0l 110KW TFSI 0WQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI 0WQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI mit DSG
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion
2,0l 62KW TDI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
0WQ 3400 3000
0WQ 3400 3000
0WQ
0WQ
OWQ
3400
3400
3400
3000
3000
3000
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI BIT
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WQ 3400 3000
0WQ
0WQ
0WQ
0WQ
3400
3400
3400
3400
3000
3000
3000
3000
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3400 3000
Stand 12.01.2012
1575 1600
1575 1600
1575 1600
1600 1600
1525 1600
1525 1600
1525 1600
1575
1575
1600
1600
1575
1575
1600
1600
1600 1600
1600 1600
1600 1600
1575 1600
1575 1600
1575 1600
1600 1600
1525 1600
1525 1600
1525 1600
1575
1575
1575
1600
1600
1600
1575 1600
1600 1600
1600 1600
1600 1600
2046
2075
2075
2128
2140
2201
2249
2262
1244
1290
1337
1224
1224
1257
1261
1270
1274
1259
1301
1315
1278
1278
1976
2120
2242
2046
2046
1976
1976
1976
1976
2027
2075
2075
2108
2108
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesa mtgewic ht
(min.)
1956
1956
1956
2055
1976
1976
VA
[kg]
1248
1248
1252
1293
1244
1244
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
708 1044
708 1044
704 1044
762 945
732 1024
732 1024
732 1024
719 1024
715 1024
706 1024
702 1024
768 973
774 925
760 925
830 892
830 892
830 880
905 758
822 954
822 954
1224
1258
1270
1300
1312
1303
1345
1359
822 954
817 925
805 925
828 872
828 860
898 799
904 751
903 738
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 157 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.8 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
0WR 3400 3200
0WR 3400 3200
2,0l 150KW TFSI 0WQ 3400 3000
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WR 3400 3200
0WR 3400 3200 2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
OWR
0WR
3400
3400
3200
3200
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
3400
3400
3400
3400
3400
3200
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3400 3200
2,0l 110KW TFSI
2,0l 150KW TFSI
0WR 3400 3200
0WR 3400 3200
2,0l 150KW TFSI mit DSG 0WR 3400 3200
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WR 3400 3200
2,0l 75KW TDI
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3200
3200
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WR 3400 3200
2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3400 3200
Stand 12.01.2012
Achslast vorn
(VA)
1675
1675
1575
1700
1625
1625
1675
1675
1675
1675
1700
1700
1700
1675
1675
1675
1700
1625
1675
1675
1675
1675
1700
1700
1700
Achslast hinten
(HA)
1680
1680
1600
1720
1680
1956
1956
2108
2055
1976
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1248
1248
1278
708
708
1244
1244
830 892
1293 762 1145
1244 732 1224
1680
1680
1680
1680
1680
1720
1720
1720
1680
1680
1680
1720
1680
1680
1680
1680
1680
1720
1720
1720
1976
1976
1976
1976
1976
2027
2075
2075
2108
2108
2120
2242
2046
2075
2075
2128
2140
2201
2249
2262
1244 732 1224
1257 719 1224
1261
1270
715 1224
706 1224
1274 702 1224
1259 768 1173
1301 774 1125
1315 760 1125
1278
1278
830 1092
830 1092
1290 830 1080
1337 905 958
1224 822 1154
1258 817 1125
1270 805 1225
1300 828 1072
1312 828 1060
1303 898 999
1345 904 951
1359 903 938
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 158 von 184
6 Technische Daten
6.5.3.9 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
2,0l 150KW TFSI DSG 4 Motion
PR-
Nr
(zzG)
0WS
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
3400 3080
Achslast vorn
(VA)
1600
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WS
0WS
3400
3400
3080
3080
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion OWS 3400 3080
2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS 3400 3080
2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3400 3080
2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WS 3400 3080
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
1600
Achslast hinten
(HA)
1600
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
2055 1293 762 1025
2027
2075
2075
2242
2201
2249
1259 768 1053
1301 774 1075
1315 760 1005
1337 905 838
1303 898 879
1345 904 831
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion OWS 3400 3080 1600 1600 2262 1359 903 818
Stand 12.01.2012
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 159 von 184
6 Technische Daten
6.5.4 Gewichtstabellen Fahrgestell
(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung
6.5.4.1 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3000mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1650 1720
1600 1720
2,0l 110KW TFSI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
0WR
0WR
OWR
3000
3000
3000
3200
3200
3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
0WR 3000 3200
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
0WR
0WR
3000
3000
3200
3200
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WR 3000 3200
Stand 12.01.2012
1600 1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1710
1710
1710
1720
1720
1720
1575
1587
1618
1630
1695
1739
1752
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1601
1571
1571
1197
1157
1157
1180
1192
1219
1231
1225
1264
1278
404
414
414
395
395
399
399
470
475
474
1599
1629
1629
1625
1613
1582
1570
1505
1461
1448
6.5.4.2 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)
Zul. Gewichte
Motor & Getriebe
PR-
Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
Achslast hinten
(HA)
1650 1720
1600 1720
2,0l 110KW TFSI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
0WR
0WR
OWR
3400
3400
3400
3200
3200
3200
0WR 3400 3200
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
0WR
0WR
0WR
0WR
3400
3400
3400
3400
3200
3200
3200
3200
2,0l 132KW BITDI BIT 4Motion 0WR 3400 3200
2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WR 3400 3200
Stand 12.01.2012
1600
1650
1720
1720
1650 1720
1650 1720
1650 1720
1710 1720
1710
1710
1720
1720
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1617
1556
1556
1591
1603
1633
1645
1711
1754
1767
1220
1169
1169
397
387
387
1583
1644
1556
1203 388 1609
1215 388 1597
1242 391 1567
1254 391 1555
1248 463 1489
1287
1301
467 1446
466 1433
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 160 von 184
6 Technische Daten
6.5.4.3 Doppelkabine-Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)
Motor & Getriebe
2,0l 110KW TFSI
2,0l 75KW TDI
2,0l 84KW TDI
(BlueMotionTechnology)
2,0l 103KW TDI
2,0l 103KW TDI mit DSG
2,0l 132KW BITDI
2,0l 132KW BITDI mit DSG
2,0l 103KW TDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI 4Motion
2,0l 132KW BITDI DSG
4Motion
Stand 12.01.2012
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
0WR
Zul. Gewichte
PR-Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
0WR
0WR
3400
3400
OWR 3400
3200
3200
3200
Achslast vorn
(VA)
1650
1650
1650
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3400
3200
3200
3200
3200
3200
3200
3200
1650
1650
1650
1650
1710
1710
1710
1720
1720
1720
1720
1720
1720
1720
Achslast hinten
(HA)
1720
1720
1720
1700
1639
1639
1674
1686
1717
1729
1794
1838
1851
Leergewicht incl.
Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
1251
1200
1200
1332
449
439
439
1500
1561
1561
1234 440 1526
1246 440 1514
1273 444 1483
1285 444 1471
1279
1318
515 1406
520 1362
519 1349
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 161 von 184
6 Technische Daten
6.5.4.4 Kombi 3.2t Widder / Rockton Expedition (Radstand 3000mm)
Motor & Getriebe
2,0l 103KW TDI 4Motion *
2,0l 103KW TDI 4Motion **
*)Widder PR-Nr +F4D
**) Transporter Rockton Expedition PR-Nr +F0X
Zul. Gewichte
PR-Nr
(zzG)
Radstand Gesamtgewicht
[kg]
0WR
0WR
3000
3400
3200
3200
Achslast vorn
(VA)
1710
1710
Achslast hinten
(HA)
1720
1720
Leergewicht incl. Fahrer
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
2425
2425
1357
1357
1068 775
1068 775
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 162 von 184
6.5.4.5 Zugkopf 3.2t
6 Technische Daten
Motor & Getriebe
2,0l 75KW TDI M5*
MQ 250-5F
2,0l 103KW TDI M6**
MQ 500-6F
2,0l 103KW TDI AG7***
DQ 500-7F
2,0l 132KW TDI M6**
MQ 500-6F
2,0l 132KW TDI AG7***
DQ 500-7F
*Stand 12.01.2012
*)Gesamtgewicht M5 = 4900kg
**) Gesamtgewicht M6 = 5200kg
***) Gesamtgewicht AG7 = 5300kg
Zul. Gewichte
PR-Nr
(zzG) Gesamtgewicht
[kg]
Achslast vorn
(VA)
0WR
0WR
3200
3200
1710
1710
0WR
3200 1710
0WR
3200 1710
0WR
3200 1710
Achslast hinten
(HA)
Leergewicht incl.
Fahrer, Tank 90%
Gesamtgewicht
(min.)
VA
[kg]
HA
[kg]
Nutzlast max.
[kg]
-- 1351 1351 -- 1849
--
--
--
--
1386
1398
1433
1445
1386
1398
1433
1445
--
--
--
--
1814
1802
1767
1755
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 163 von 184
7 Berechnungen
7 Berechnungen
7.1 Schwerpunktermittlung
Die Gesamtschwerpunkthöhe (Fahrzeug mit An- bzw. kompletten Aufbau ohne Beladung) ist so niedrig
wie möglich zu halten.
Die Schwerpunktlage in Fahrzeuglängsrichtung wird bezogen auf eine Fahrzeugachse angegeben. Die Schwerpunkthöhe wird bezogen auf die Radnabe oder bezogen auf die Fahrbahn angegeben.
Volkswagen empfiehlt, die Schwerpunktlage von einer anerkannten und erfahrenen Prüfinstitution ermitteln zu lassen.
Für die Schwerpunktermittlung durch den Aufbauhersteller selbst wird empfohlen, die unter 7.1.1 „Bestimmung der
Schwerpunktlage in x–Richtung“ und 7.1.2 „Bestimmung der Schwerpunktlage in z–Richtung“ beschriebenen
Vorgehensweisen einzuhalten und entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen um verwertbare Ergebnisse zu erhalten.
7.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung
Vorgehensweise:
– Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung gewogen werden.
– Reifen sind bis zu dem Reifeninnendruck zu füllen, der für die jeweilige zulässige Achslast vorgesehen ist.
– Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) sind vollständig zu füllen.
– Das Fahrzeug ist auf der Waage, der Motor ist abzustellen, Getriebe ist in Neutralstellung zu schalten und die Bremsen zu lösen.
– Zum Wiegen muss das Fahrzeug waagerecht und eben stehen.
– Zuerst sind die einzelnen Achslasten (Vorder- und Hinterachslast) und danach das Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu wiegen.
– Mit den gemessenen Werten kann die Lage des Schwerpunkts in Fahrzeuglängsrichtung nach den Gleichungen (3) und
(4) berechnet werden. Zur Kontrolle der Ergebnisse nach (3) und (4) ist die Gleichung (2) heranzuziehen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 164 von 184
7 Berechnungen
Abb. 1: Ermittlung der Lage des Fahrzeuggesamtschwerpunktes in x-Richtung
Ermittlung des Gesamtgewichts des unbeladenen Fahrzeugs mit An- bzw. Aufbau:
𝐺
�
𝐺
��
𝐺
��
𝑆
�
𝐿
𝐿
𝐿
�
�
𝐺
�
= 𝐺
��
+ 𝐺
��
(1)
Berechnung der Lage des Gesamtschwerpunkts
𝑆
�
in x - Richtung
𝐿 = 𝐿
�
𝐿
�
=
+ 𝐿
�
��
�
�
𝐿
�
(2)
(3)
𝐿
�
=
�
��
�
�
𝐿
(4)
Verwendete Abkürzungen und Parameter:
-
-
-
-
-
-
-
Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs
Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)
Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)
Gesamtschwerpunkt
Radstand
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 165 von 184
Sachhinweis
Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten
Waagen durchgeführt werden.
Um Messfehler zu reduzieren ist jeder Messwert mindestens dreimal zu ermitteln und aus diesen drei
Werten der Mittelwert zu berechnen. Mit diesem
Wert erfolgt anschließend die Berechnung nach den
Gleichungen (3) und (4).
Information
Der Radstand „L“ ist durch das Fahrzeugbaumuster
(siehe Bestellung) definiert oder durch
Längenmessung gemäß DIN70020, Teil 1 zu ermitteln.
7 Berechnungen
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 166 von 184
7 Berechnungen
7.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung
Zur Bestimmung der Gesamtfahrzeugschwerpunkthöhe h
S
(siehe Abb.1) durch den Aufbauhersteller empfiehlt die
Volkswagen AG nach Fertigstellung des kompletten Fahrzeugs folgende Vorgehensweise:
– Das Fahrzeug ist nach dem Umbau in zwei Fahrstellungen nacheinander auf einer Plattenwaage oder auf geeigneten
Radlastwaagen zu wiegen.
– Dabei sind die gemessenen Achslasten im ebenen Zustand G
VA und G
HA (siehe 7.1.1 „Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung“) sowie die Achslasten bei einer um den Betrag h’ erhöhten Achse Q
HA bzw. Q
VA zu ermitteln.
Die Hubhöhe h’ sollte entsprechend des vorderen und hinteren Überhangwinkels des Fahrzeugs (auch als vorderer bzw. hinterer Böschungswinkel bezeichnet) so groß wie möglich sein. Der Zielwert ist > 600 mm.
– Um Messfehler zu reduzieren sind bei der Achslastermittlung für jede Fahrzeugachse mindestens sechs
Einzelmessungen durchzuführen: jeweils drei pro Achse im ebenen Fahrzeugzustand und jeweils drei bei einer angehobenen Achse. Aus den drei Messungen eines Zustandes ist für jede Achse jeweils der Mittelwert zu bilden.
– Aus diesen drei Werten ist der Mittelwert zu berechnen und dieser bei der Berechnung nach den Gleichungen (5) bis (9) zu verwenden. Zur Verbesserung der Genauigkeit des Endergebnisses ist die Achslaständerung sowohl bei angehobener
Hinterachse als auch bei angehobener Vorderachse zu ermitteln.
Sachhinweis
Um Fehlmessungen zu vermeiden, ist zu beachten:
– Beim Wiegen im ebenen Fahrzeugzustand muss das
Fahrzeug exakt waagerecht stehen. Durch eine
Waage verursachte Höhenunterschiede zwischen den Achsen sind entsprechend auszugleichen.
– Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe ist die zu wiegende Achse gegen Ein- bzw. Ausfedern zu blockieren.
– Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe darf kein Fahrzeugteil aufsetzen.
– Alle Fahrzeugräder müssen abrollen können,
Schaltung in Neutralstellung, alle Bremsen einschließlich Feststellbremse gelöst, eventuell
Vorlegekeile in ausreichendem Abstand zu den
Rädern platzieren.
– Fahrzeug zum Wenden (um die jeweils andere
Fahrzeugachse zu wiegen) mit eigener Kraft bewegen, um eventuelle Spannungen des Fahrzeugs zu lösen.
– Stellen Sie sicher, dass sich während der Messungen keine Gegenstände im Fahrzeug verschieben können.
Kann die Fahrzeugfederung aufbaubedingt oder bauraumbedingt nicht blockiert werden, müssen weitere
Achslastmessungen bei verschiedenen Anhebungen (beispielsweise 600 mm, 700 mm und 800 mm) durchgeführt werden.
Hierdurch können Fehler durch eine Mittelwertbildung ebenfalls eingegrenzt werden. Die Schwerpunkthöhe ergibt sich hierbei aus dem arithmetischen Mittelwert der einzelnen Schwerpunkthöhen je Anhebungshöhe.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 167 von 184
7 Berechnungen
Beispiel für die Vorgehensweise
1- Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung gewogen werden.
2- Reifen bis zu dem Reifeninnendruck füllen, der für die jeweilige maximal zulässige Achslast vorgesehen ist.
3- Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) vollständig füllen.
4- Auf der Waage Motor abstellen, Getriebe in Neutralstellung schalten und Bremsen lösen.
5- Fahrzeug mit Hinterachse (HA) waagerecht und eben auf die Waage stellen und Achslast ermitteln.
6- Vorderachse (VA) um den Wert h’ , mindestens 600 mm anheben. Eine größere Höhe h’ unter Beachtung der fahrzeugbedingten weiteren Randbedingungen ist für das Endergebnis günstiger. Der Wert h’ muss bei allen
Einzelmessungen mit angehobener Achse ermittelt werden und soll möglichst identisch sein. Alternativ zur angehobenen Höhe h’ kann der Winkel
α zwischen den Radnaben bestimmt werden.
7- Die sich an der Hinterachse auf der Waage einstellende Achslastverlagerung Q
HA
ermitteln.
8- Fahrzeug herunterlassen, wenden und entsprechende Messungen an der Vorderachse (zunächst G
VA bei ebener und anschließend Q
VA bei um h’ angehobener HA) durchführen.
9- Die Schritte 4-7 insgesamt dreimal (bei blockierter Federung) durchführen.
10- Mit den ermittelten Werten kann nach den Gleichungen (5) bis (9) die Schwerpunkthöhe berechnet werden.
11- Bei den Berechnungen nach den Gleichungen (3) bis (9) sind alle Längenmaße in Millimeter (mm) und alle
Gewichtsangaben in Deka-Newton (1 daN = 10 N) zu verwenden.*
12- Die angehobene Achse weiter anheben (um z.B. 100 mm) und erneut die Schwerpunkthöhe ermitteln, um das
Messergebnis zu bestätigen.
Sachhinweis
Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten
Messeinrichtungen und Messwerkzeugen durchgeführt werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 168 von 184
7 Berechnungen
Abb. 2: Ermittlung der Lage des Fahrzeuggesamtschwerpunktes in z-Richtung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 169 von 184
7 Berechnungen
1 ℎ ℎ
�
�
� ℎ′
𝐿
𝐿
𝐿
� 𝑟
����
𝑄
��
𝑄
��
𝐺
�
𝐺
��
𝐺
��
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts
𝑆
� in z-Richtung: ℎ
�
= ℎ
�
+ 𝑟
���� (5)
Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts
𝑆
� in z-Richtung für die für die angehobene Vorderachse: ℎ
�
= �
�
��
��
��
�
�
× 𝐿 ×
�
��� �
� + 𝑟
����
(6) sin 𝛼 =
��
�
(6a) 𝛼 = 𝑎𝑟𝑐 sin �
��
�
�
(6b) ℎ
�
= �
�
��
×
�
��
��
��
�
�
× √𝐿 � − ℎ′ � � + 𝑟
���� (7)
Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts
𝑆
� in z-Richtung für die für die angehobene Vorderachse: ℎ
�
= �
�
��
��
��
�
�
× 𝐿 ×
�
��� �
� + 𝑟
����
(8) sin 𝛼 =
��
�
(8a) 𝛼 = 𝑎𝑟𝑐 sin �
��
�
�
(8b) ℎ
�
= �
�
��
×
�
��
��
��
�
�
× √𝐿 � − ℎ′ � � + 𝑟
����
(9)
Verwendete Abkürzungen und Parameter: statischer Reifenhalbmesser
Vorderachslast bei hinten angehobenen Fahrzeug
Hinterachslast bei vorn angehobenen Fahrzeug
Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs
Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)
Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)
Radstand
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse
Schwerpunkthöhe über Fahrbahn
Schwerpunkthöhe über Mitte Rad
Höhe um die das Fahrzeug angehoben wurde
Wiegevorrichtung
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 170 von 184
Information
Der Radstand „L“ ist durch das Fahrzeugbaumuster
(siehe Bestellung) definiert oder durch
Längenmessung gemäß DIN70020, Teil 1 zu ermitteln.
Sachhinweis
Der ermittelte Schwerpunkt darf die unter 2.1.3.1
“Maximal zulässige Schwerpunktlage“ genannten
Grenzwerte nicht überschreiten.
7 Berechnungen
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 171 von 184
7.2. Achslastberechnung
7 Berechnungen
Wenn ein Fahrgestell mit einem Aufbau versehen wird oder wenn schwere Anbauteile hinzugefügt oder entfernt werden, muss eine Achslastberechnung durchgeführt werden. Dies dient dazu, um festzustellen, ob bei gleich-mäßiger Beladung des Fahrzeugs bis zur zulässigen Gesamtmasse nicht vorher die zulässigen Achslasten überschritten werden.
Gleichmäßige Beladung bedeutet, der Schwerpunkt der Nutzlast befindet sich in der geometrischen Mitte der Ladefläche.
Dies entspricht der gleichmäßigen Beladung der Ladefläche z.B. mit Sand (Wasserlast). Die Höhe des Schwerpunkts über der Fahrbahn (Z-Richtung) wird bei der Achslastberechnung nicht betrachtet.
Ferner kann eine Achslastberechnung bei der Planung von Aufbauten und schweren Anbauteilen (z.B. einer
Ladebordwand) vorab durchgeführt werden, um die optimale Anbauposition dieser Teile festzulegen und sicherzustellen, dass die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. Dies ist besonders wichtig für Anbauteile welche vor der
Vorderachse (z.B. Schneeräumgerät) oder hinter der Hinterachse (z.B. Ladebordwand, Heckgepäckträger) montiert werden.
Die Achslastberechnung ist Teil der Abnahme des umgebauten oder komplettierten Fahrzeugs durch die Technische
Prüfstelle oder den technischen Dienst.
Verwendete Abkürzungen und Parameter:
𝐺
���
𝐺
�����
𝐺
�����
𝐺
�
𝐺
��
𝐺
��
-
-
-
-
-
-
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (kg, aus Fabrikschild bzw. Fahrzeugpapieren)
Zulässige Vorderachslast (kg, aus Fabrikschild oder Fahrzeugpapieren)
Zulässige Hinterachslast (kg, Aus Fabrikschild oder Fahrzeugpapieren)
Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs (Leergewicht incl. 75 kg Fahrer)
Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (kg)
Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (kg)
𝐺
�����
𝐺
������
𝐺
������
𝑆
�
-
Mindestvorderachslast (kg) (siehe Aufbaurichtlinie)
Nutzlastanteil Vorderachse (kg)
-
-
Nutzlastanteil Hinterachse (kg)
Gesamtschwerpunkt
𝐿
𝐿
𝐿
𝐿
𝐿
�
�
������
ü
-
-
-
-
-
Radstand (mm)
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse (mm)
Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse (mm)
Länge der Ladefläche (mm)
Überhang, Abstand Mitte Hinterachse – Hinterkante Aufbau (mm)
𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡
- Nutzlast (kg)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 172 von 184
7 Berechnungen
7.2.1 Bestimmung der Achslastverteilung beim kompletten Fahrzeug
Vorgehensweise:
– Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung (Nutzlast) gewogen werden.
– Es wird ohne Fahrer gewogen. Für den Fahrer werden später pauschal 75 kg hinzugerechnet.
– Die Reifen sind bis zu dem Reifeninnendruck zu füllen, der für die jeweilige Achslast vorgesehen ist.
– Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) sind vollständig zu füllen. Der Kraftstofftank wird dabei nur zu 90% gefüllt. (Falls dies nicht möglich ist, so müssen die entsprechenden Gewichte für die fehlenden Flüssigkeitsmengen nachträglich rechnerisch addiert und auf die Achsen verteilt werden).
– Bei der Wägung ist der Fahrzeugmotor abzustellen, das Getriebe in Leerlaufstellung zu bringen und Bremsen zu lösen.
– Zum Wiegen muss das Fahrzeug waagerecht und eben stehen.
– Zuerst sind die einzelnen Achslasten
𝐺
�� und
𝐺
�� und danach zur Kontrolle das Gesamtgewicht
𝐺
� des Fahrzeugs zu ermitteln.
– Am Fahrzeug sind folgende Längenmaße zu ermitteln:
Länge der Ladefläche L
������
Radstand L (3.000 mm T5 KR, 3.400 mm T5 LR)
Überhang L
Ü
(Abstand Mitte Hinterachse – Hinterkante Aufbau)
– Mit den gemessenen Werten kann die Verteilung der verbleibenden Nutzlast auf die Achsen und die Einhaltung der zulässigen Achslasten bei voller Beladung überprüft werden.
Abb. 1: Achslastermittlung beim kompletten Fahrzeug
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 173 von 184
7 Berechnungen
Rechengang:
Zuerst wird die theoretische Nutzlast berechnet:
Die Nutzlast ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs abzüglich des Leegewichts. Das zulässige Gesamtgewicht ist den Fahrzeugpapieren oder dem Fabrikschild zu entnehmen.
Das Leergewicht wurde durch Wägung ermittelt. Zur Leermasse gehört immer der Fahrer mit 75 kg und ein zu 90% gefüllter Kraftstofftank. Weiterhin alle werkseitig mitgelieferten Teile (z.B. Reserverad, falls vorgesehen) und alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile wie Aufbauten, Ladebordwände, Ladekrane usw.)
𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡 = 𝐺
���
− 𝐺
�
Dann muss der Abstand des Schwerpunkts der Nutzlast bei gleichmäßiger Beladung (Mitte der Ladefläche) von der
Hinterachse
𝐿
� bzw. von der Vorderachse
𝐿
� errechnet werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 174 von 184
7 Berechnungen
𝐿
�
=
𝐿
������
2
− 𝐿
Ü
𝐿
�
= 𝐿 − 𝐿
�
Der Schwerpunkt der Ladung bei gleichmäßiger Beladung befindet sich damit um den Betrag
𝐿
�
hinter der Vorderachse bzw. um den Betrag 𝐿
�
vor der Hinterachse. Der Schwerpunkt der Nutzlast kann unter Umständen auch hinter der
Hinterachse liegen (
𝐿
�
> 𝐿
). In diesem Fall wird
𝐿
�
negativ.
Die Nutzlast muss anteilig auf die Vorder- und Hinterachse verteilt werden:
𝐺
������
=
𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡
𝐿
𝐿
�
𝐺
������
=
𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡
𝐿
𝐿
�
Diese Nutzlastanteile für Vorder- und Hinterachse sind zu den gewogenen Leergewichten der Vorder- und Hinterachse hinzuzuzählen. Die Summe darf jeweils die zulässige Achslast nicht überschreiten.
𝐺
��
+ 𝐺
������
≤ 𝐺
�����
𝐺
��
+ 𝐺
������
≤ 𝐺
�����
Werden bei dieser gleichmäßigen Lastverteilung die zulässigen Achslasten überschritten, bevor das Fahrzeug auf das zulässige Gesamtgewicht ausgeladen ist, so muss die Nutzlast reduziert werden. Einige Zulassungsstaaten akzeptieren die
Beibehaltung des zulässigen Gesamtgewichtes bei ungleicher Lastverteilung. Andere Zulassungsstaaten verlangen die
Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichtes auf den maximal möglichen Wert bei gleichmäßiger Lastverteilung.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 175 von 184
7 Berechnungen
7.2.2 Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten
Eine Achslastermittlung kann auch erforderlich sein, wenn an einem Fahrzeug schwere zusätzliche Anbauteile geplant werden und vorab deren Einfluss auf die Achslasten, die verbleibende Nutzlast und die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs
(Mindest-Vorderachslast) überprüft werden soll. Praktische Beispiele sind Ladebordwände, Heckgepäckträger und
Anbaugeräte aller Art vorn und hinten.
Berechnungsbeispiel Ladebordwand:
Abb. 2: Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten
Formeln zur Ermittlung der zusätzlichen Belastung der Achsen durch das neue Bauteil (Ladebordwand):
𝐺
�������
= 𝐺
���������
+ 𝐺
���������
Berechnungsbeispiel:
Gewicht Ladebordwand
𝐺
������� :
Radstand
𝐿
:
Überhang bis Schwerpunkt Ladebordwand
𝐿
Ü
:
= 150 kg
= 3.000 mm
= 1.095 mm
Ermittlung der zusätzlichen Belastung der Hinterachse durch das Gewicht der Ladebordwand:
𝐺
���������
=
�� � �
Ü
�
�
𝐺
�������
=
(�.��� ����.��� ��)
�.��� ��
150 𝑘𝑔 = 204,75 kg
Ermittlung der Änderung der Belastung der Vorderachse durch das Gewicht der Ladebordwand:
𝐺
���������
= 𝐺
�������
− 𝐺
���������
= 150 𝑘𝑔 − 204,75 𝑘𝑔 = −54,75 𝑘𝑔
(Negatives Ergebnis = Entlastung der Vorderachse)
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 176 von 184
7 Berechnungen
Durch das zusätzliche Anbauteil darf die Mindest-Vorderachslast des Fahrzeugs nicht unterschritten und die maximal zulässigen Achslasten an der Vorder- und Hinterachse nicht überschritten werden.
𝐺
�����
≥ 𝐺
��
+ 𝐺
������
+ 𝐺
���������
≤ 𝐺
�����
𝐺
��
+ 𝐺
������
+ 𝐺
���������
≤ 𝐺
�����
Bitte beachten:
– Schwere Anbauteile vor der Vorderachse führen zu einer Entlastung der Hinterachse und zu einer stärkeren Erhöhung der Vorderachslast.
– Schwere Anbauteile hinter der Hinterachse führen zu einer Entlastung der Vorderachse und zu einer stärkeren
Erhöhung der Hinterachslast.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 177 von 184
8 Verzeichnisse
8.1 Änderungsverzeichnis
1.2.5
1.2.5.1
1.2.5.2
1.2.5.3
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
1.2.10
1.3
1.2.1.2
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.3
1.2.4
1.4
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.6
2.
2.1
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
Änderungen der Aufbaurichtlinie gegenüber dem Datenstand von November 2012.
Kapitel
Nr.
Kapitelüberschrift Änderungsumfang
1.
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.2
1.2.1
1.2.1.1
Allgemeines
Einleitung
Konzept dieser Anleitung
Darstellungsmittel
Fahrzeugsicherheit
Betriebssicherheit
Allgemeines
Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller
Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der
Volkswagen AG (erWin*)
*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG
Original Teile Online -Bestellportal
Aufbaurichtlinien, Beratung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Antrag auf Unbedenklichkeit
Rechtsansprüche
Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers
Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
Markenzeichen
Position Fahrzeugheck
Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug
Fremde Markenzeichen
Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung
Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften
Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung
Unfallverhütung
Qualitätssystem
Lieferprogramm
Infobox angepasst
Konzeptvorteile
Planung der Aufbauten
Auswahl des Grundfahrzeugs
Fahrzeugänderungen
Fahrzeugabnahme
Sonderausstattungen
Technische Daten für die Planung
Grundfahrzeug
Fahrzeugmaße
Basisdaten - Kastenwagen/Kombi Radstand kurz und Lang
Basisdaten - Fahrgestelle/Pritschenwagen Radstand kurz und
Infobox gestrichen
Box „Sachhinweis“ geändert
8 Verzeichnisse
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 178 von 184
8 Verzeichnisse
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.6.1
2.2.6.2
2.2.6.3
2.2.6.4
2.2.6.5
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
2.3
2.3.1
2.3.1.1
2.3.1.2
2.3.2
2.1.1.3
2.1.2
2.1.3
2.1.3.1
2.1.4
2.1.5
2.1.5.1
2.1.5.2
2.1.6
2.1.7
2.2
2.2.1
2.2.1.2
2.2.2
Kapitel
Nr.
Kapitelüberschrift lang
Basisdaten - Zugkopf
Überhangswinkel und Rampenwinkel
Fahrzeugschwerpunkt
Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320 EWG
Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
Schwerpunktermittlung
Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung
Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung
Maximale Abmessungen
Lenkbarkeit
Fahrwerk
Zulässige Gewichte und Leergewichte
Einseitige Gewichtsverteilung
Wendekreis
Freigegebene Reifengrößen
Änderung an Achsen
Änderungen Lenkanlage
Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC
Allgemeine Hinweise
Fahrzeugstabilität und ESC
Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des
Bremsregelsystems ESC
Aktivierung des ESC für Sonderfahrzeuge
Degradierung des ESC
Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer
Radeinstellungen
Kotflügel und Radkästen
Überhangverlängerungen
Rohbau
Dachlasten / Fahrzeugdach
Dynamische Dachlasten
Statische Dachlasten
Änderungen am Rohbau
Änderungsumfang
Auf neues Kapitel 7. Berechnungen verwiesen.
Neue Kapitel Nr. 7.1.1.
Neue Kapitel Nr. 7.1.2.
Gewichtstabellen verschoben (siehe Kap.
6.5)
Kapitelnummer geändert/angepasst.
Kapitel überarbeitet
Kapitel überarbeitet
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 179 von 184
Kapitel
Nr.
2.5
2.5.1
2.5.1.1
2.5.1.2
2.5.1.2.1
2.5.1.2.2
2.5.1.3
2.5.1.4
2.5.2
2.5.2.1
2.5.2.2
2.5.2.3
2.5.2.4
2.5.2.5
2.3.2.11
2.3.2.12
2.3.2.13
2.3.2.14
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.2.1
2.4.3
2.4.4
2.3.2.1
2.3.2.2
2.3.2.3
2.3.2.4
2.3.2.5
2.3.2.6
2.3.2.7
2.3.2.8
2.3.2.9
2.3.2.10
2.5.2.6
2.5.3
2.5.3.1
2.5.3.2
2.5.3.3
2.5.3.4
2.5.3.5
2.5.4
Kapitelüberschrift Änderungsumfang
Schraubverbindungen
Schweißarbeiten
Schweißverbindungen
Auswahl von Schweißverfahren
Widerstandspunktschweißen
Schutzgas- Lochpunktschweißen
Heftschweißung
Nicht geschweißt werden darf
Korrosionsschutz nach dem Schweißen
Korrosionsschutzmaßnahmen
Maßnahmen bei der Planung
Maßnahmen durch Bauteilgestaltung
Maßnahmen durch Beschichtung
Arbeiten am Fahrzeug
Interieur
Änderungen im Bereich der Airbags
Änderungen im Bereich der Sitze
Gurtverankerungen
Zwangsbelüftung
Schalldämmung
Elektrik/Elektronik
Beleuchtung
Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen
Anbau Sonderleuchten
Vorbereitung Rundumleuchte
Vorbereitung Erkennungsleuchten
Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite
Zusätzliche Laderaumleuchte
Bordnetz
Elektrische Leitungen / Sicherungen
Zusätzliche Stromkreise
Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
Elektromagnetische Verträglichkeit
Mobile Kommunikationssysteme
CAN-Bus
Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
Lage der Schnittstelle
Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge
(Transporter, ab Modelljahr 2010)
Kapitel überarbeitet
Kapitel ergänzt
Belegung der Klemmleiste
Kontaktbelegung am Multifunktionssteuergerät
Schaltpläne zu den Sonderschnittstellen
Fahrzeugbatterie
Kapitel bearbeitet
Kapitel überarbeitet
Text überarbeitet.
8 Verzeichnisse
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 180 von 184
8 Verzeichnisse
2.7.3
3.
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.4.1
2.7.3.1
2.7.3.2
2.7.4
2.7.4.1
2.7.4.2
2.7.4.3
2.7.4.4
2.8
2.8.1
2.8.2
2.8.3
2.8.4
2.9
Kapitel
Nr.
2.5.4.1
2.5.5
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
2.6.4
2.7
2.7.1
2.7.2
Kapitelüberschrift
Einbau Zusatzbatterie
Nachträglicher Einbau von Generatoren
Motorperipherie/Antriebsstrang
Motor / Triebstrangteile
Gelenkwellen
Kraftstoffanlage
Abgasanlage
Nebenabtriebe Motor/Getriebe
Nachträglicher Einbau Klimaanlage
Vorbereitung Laderaumkühlung ( Frischdienst Fahrzeuge)
Nachträgliche Laderaumkühlung
Spezifikation Original-Kältemittelverdichter
Anschlussmaße der Original- Kältemittelverdichter
Montage und Demontage des Keilrippenriemens
Demontage des Riemens
Montage des Riemens
Arbeitsbereich des Riemenspanners
Riemenführung / Arbeitsbereich Riemenspanner ABR T5
Anbauten/Einheiten
Dachgepäckträger
Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN 74058
Anbau einer Ladebordwand
Zubehör
Anheben des Fahrzeugs
Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Rohbau/Karosserie
Seitenwandausschnitte
Nachträglicher Einbau von Scheiben
Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi
Dachausschnitte
Aufstelldach mit großem Dachausschnitt
Änderungsumfang
Kapitel überarbeitet
Kapitel überarbeitet / korrigiert. Verweis auf Kap. 1.2.2.1 eingefügt.
Bezeichnung Kältemittelverdichter korrigiert: Sanden SD7H15. Tabelle ergänzt.
Kapitel neu eingefügt
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 181 von 184
8 Verzeichnisse
Kapitel
Nr.
3.1.4.2
3.1.4.3
3.1.5
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.2.1
3.2.2.2
3.2.2.3
4.2.4
4.3
4.3.1
4.3.2
3.3
3.3.1
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.5
4.6
4.7
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.4
Kapitelüberschrift Änderungsumfang
Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches
Nachträgliche Dachausschnitte
Ändern der Trennwand /Zwangsentlüftung
Interieur
Sicherheitsausstattung
Sitznachrüstung
Sitznachrüstung/Bestuhlung Fahrerhaus
Sitznachrüstung/Bestuhlung Fahrgastraum
Sitznachrüstung entgegen der Fahrtrichtung
Anbauten
Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger / Heckleitern
Änderungen an offenen Aufbauten
Überführung von Fahrgestellen
Fahrgestellrahmen
Bohren am Fahrgestellrahmen
Schweißen am Fahrzeug
Radstand- und Überhangverlängerungen
Schnitte des Fahrgestellrahmens
Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge
Ausführung des Hilfsrahmens
Werkstoff
Längsträger
Querträger
Befestigung des Hilfsrahmens
Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand
Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)
Kapitel überarbeitet
Grafik überarbeitet und ausgetauscht
Kapitel überarbeitet
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 182 von 184
Kapitel
Nr.
6.1.3
6.1.4
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.3
4.8
5.
5.1
5.6
5.7
5.8
6.
5.2
5.3
5.4
5.5
6.1
6.1.1
6.1.2
6.4
6.5
7.
7.1
7.2
8.
8.1
Kapitelüberschrift
Hinweis für den Anbau eines Ladekranes
Ausführung von Sonderaufbauten
Umbauten im Handicap Bereich
Kühlfahrzeuge
Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge
Noteinsatzfahrzeuge
Taxi
Freizeitfahrzeuge
Fahrzeuge für Kommunen und Behörden
Sattelkraftfahrzeug
Technische Daten
Baumaßzeichnungen
Kastenwagen
Kombi
Fahrgestell kurz (3000mm)
Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm)
Vignetten (Beklebungsvorlagen)
Kastenwagen (Radstand 3000/3400mm, alle Ansichten)
Fahrgestell (Radstand 3000/34000mm, alle Ansichten)
Seitenansicht alle Derivate
Stromlaufpläne
CAD -Modelle
Gewichtstabellen
Berechnungen
Schwerpunktermittlung
Achslastberechnung
Verzeichnisse
Änderungsverzeichnis
8 Verzeichnisse
Änderungsumfang
Kapitel überarbeitet
Infobox „Sachhinweis“ Text angepasst /
Kapitel komplett überarbeitet
Kapitel ergänzt
Infobox Text angepasst
Infobox Text angepasst
Infobox Text angepasst
Infobox Text angepasst
Kombi hinzugefügt
Kapitelnummer geändert
Kapitelnummer geändert
Überschrift angepasst
Kapitel überarbeitet (Format JT hinzugefügt)
Inhalte Kapitel 6.5 bis 6.5.4.4 verschoben / gehörte vorher zu Kapitel 2.2 bzw. 2.2.1
Kapitel verschoben
Kapitel verschoben
Kapitel verschoben
War Kapitel 7 / aktualisiert
Aktualisiert
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 183 von 184
Aufbaurichtlinie
Der neue Transporter
Aufbaurichtlinien
Änderungen vorbehalten
Ausgabe Mai 2013
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Table of contents
- 2 Inhaltsverzeichnis
- 7 1 Allgemeines
- 7 1.1 Einleitung
- 8 1.1.1 Konzept dieser Anleitung
- 9 1.1.2 Darstellungsmittel
- 10 1.1.3 Fahrzeugsicherheit
- 11 1.1.4 Betriebssicherheit
- 12 1.2 Allgemeine Hinweise
- 12 1.2.1 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller
- 12 1.2.1.1 Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG (erWin*)
- 12 1.2.1.2 Original Teile Online –Bestellportal
- 12 1.2.2 Aufbaurichtlinien, Beratung
- 13 1.2.2.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 14 1.2.2.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 14 1.2.2.3 Rechtsansprüche
- 14 1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers
- 15 1.2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
- 15 1.2.5 Markenzeichen
- 15 1.2.5.1 Positionen Fahrzeugheck
- 15 1.2.5.2 Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug
- 15 1.2.5.3 Fremde Markenzeichen
- 16 1.2.6 Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung
- 17 1.2.7 Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften
- 18 1.2.8 Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung
- 19 1.2.9 Unfallverhütung
- 19 1.2.10 Qualitätssystem
- 20 1.3 Lieferprogramm
- 21 1.4 Konzeptvorteile
- 22 1.5 Planung der Aufbauten
- 22 1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs
- 22 1.5.2 Fahrzeugänderungen
- 26 2 Technische Daten für die Planung
- 26 2.1 Grundfahrzeug
- 26 2.1.1 Fahrzeugmaße
- 26 2.1.1.1 Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi (Radstand Kurz + Lang)
- 32 2.1.1.2 Basisdaten T5 GP Fahrgestelle/ Pritschenwagen (Radstand Kurz + Lang)
- 36 2.1.1.3 Basisdaten T5 GP Zugkopf
- 38 2.1.2 Überhangswinkel und Rampenwinkel
- 39 2.1.3 Fahrzeugschwerpunkt
- 39 2.1.3.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320/EWG
- 40 2.1.4 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
- 40 2.1.5 Schwerpunktermittlung
- 41 2.1.6 Maximale Abmessungen
- 43 2.1.7 Lenkbarkeit - Mindestvorderachslast
- 44 2.2 Fahrwerk
- 44 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte
- 45 2.2.1.2 Einseitige Gewichtsverteilung
- 46 2.2.2 Wendekreis
- 46 2.2.3 Freigegebene Reifengrößen
- 46 2.2.4 Änderung an Achsen
- 46 2.2.5 Änderungen Lenkanlage
- 47 2.2.6 Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC
- 47 2.2.6.1 Allgemeine Hinweise
- 48 2.2.6.2 Fahrzeugstabilität und ESC
- 49 2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC
- 51 2.2.7 Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer
- 51 2.2.8 Radeinstellungen
- 51 2.2.9 Kotflügel und Radkästen
- 51 2.2.10 Überhangverlängerungen
- 52 2.3. Rohbau
- 52 2.3.1 Dachlasten
- 52 2.3.1.1 Dynamische Dachlasten
- 52 2.3.1.2 Statische Dachlasten
- 53 2.3.2 Änderungen am Rohbau
- 53 2.3.2.1 Schraubverbindungen
- 54 2.3.2.2 Schweißarbeiten
- 55 2.3.2.3 Schweißverbindungen
- 55 2.3.2.4 Auswahl von Schweißverfahren
- 55 2.3.2.5 Widerstandspunktschweißen
- 56 2.3.2.6 Schutzgas-Lochpunktschweißen
- 57 2.3.2.7 Heftschweißung
- 57 2.3.2.8 Nicht geschweißt werden darf
- 57 2.3.2.9 Korrosionsschutz nach dem Schweißen
- 57 2.3.2.10 Korrosionsschutzmaßnahmen
- 58 2.3.2.11 Maßnahmen bei der Planung
- 59 2.3.2.12 Maßnahmen durch Bauteilgestaltung
- 59 2.3.2.13 Maßnahmen durch Beschichtungen
- 59 2.3.2.14 Arbeiten am Fahrzeug
- 60 2.4 Interieur
- 60 2.4.1 Änderungen im Bereich der Airbags
- 60 2.4.2 Änderungen im Bereich der Sitze
- 60 2.4.2.1 Gurtverankerungen
- 60 2.4.3 Zwangsentlüftung
- 60 2.4.4 Schalldämmung
- 61 2.5 Elektrik/Elektronik
- 61 2.5.1 Beleuchtung
- 61 2.5.1.1 Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen
- 62 2.5.1.2 Sonderleuchten
- 62 2.5.1.3 Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite
- 62 2.5.1.4 Zusätzliche Laderaumleuchte
- 63 2.5.2 Bordnetz
- 63 2.5.2.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen
- 64 2.5.2.2 Zusätzliche Stromkreise
- 64 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
- 64 2.5.2.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
- 65 2.5.2.5 Mobile Kommunikationssysteme
- 65 2.5.2.6 CAN-Bus
- 65 2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
- 66 2.5.3.1 Lage der Schnittstellen für Sonderfahrzeuge
- 67 2.5.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge Transporter (ab Modelljahr 2010)
- 76 2.5.4 Fahrzeugbatterie
- 76 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie
- 77 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren
- 78 2.6 Motorperipherie/Antriebsstrang
- 78 2.6.1 Motor / Triebstrangteile
- 78 2.6.2 Gelenkwellen
- 78 2.6.3 Kraftstoffanlage
- 79 2.6.4 Abgasanlage
- 80 2.7 Nebenabtriebe Motor / Getriebe
- 83 2.7.3 Nachträgliche Laderaumkühlung
- 90 2.7.4 Montage und Demontage des Keilrippenriemen
- 90 2.7.4.1 Demontage des Riemens
- 90 2.7.4.2 Montage des Riemens
- 91 2.7.4.3 Arbeitsbereich des Riemenspanners
- 92 2.7.4.4 Riemenführung
- 93 2.8 Anbauten/Einheiten
- 93 2.8.1 Dachgepäckträger
- 94 2.8.2 Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN
- 95 2.8.3 Anbau einer Ladebordwand
- 96 2.8.4 Zubehör
- 96 2.9 Anheben des Fahrzeugs
- 97 3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
- 97 3.1 Rohbau/Karosserie
- 97 3.1.1 Seitenwandausschnitte
- 97 3.1.2 Nachträglicher Einbau von Scheiben
- 98 3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi
- 99 3.1.4 Dachausschnitte
- 99 3.1.4.1 Aufstelldach mit großem Dachausschnitt
- 100 3.1.4.2 Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches
- 102 3.1.4.3 Nachträgliche Dachausschnitte
- 103 3.1.5 Ändern der Trennwand / Zwangsbelüftung
- 104 3.2 Interieur
- 104 3.2.1 Sicherheitsausstattung
- 105 3.2.2 Sitznachrüstung / Bestuhlung
- 106 3.2.2.1 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrerhaus
- 106 3.2.2.2 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrgastraum
- 110 3.2.2.3 Sitznachrüstung /Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung
- 111 3.3 Anbauten
- 111 3.3.1 Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger/Heckleitern
- 112 4 Änderungen an offenen Aufbauten
- 112 4.1 Überführung von Fahrgestellen
- 113 4.2 Fahrgestellrahmen
- 113 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen für zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
- 114 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug
- 115 4.2.3 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung
- 116 4.2.4 Schnitte des Fahrgestellrahmens
- 117 4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge
- 117 4.3.1 Ausführung des Hilfsrahmens
- 118 4.3.2 Werkstoff
- 118 4.3.3 Längsträger
- 119 4.3.4 Querträger
- 119 4.3.5 Befestigung des Hilfsrahmens
- 121 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
- 122 4.5 Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand
- 123 4.6 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt
- 124 4.7 Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)
- 125 4.8 Hinweise für den Anbau eines Ladekranes
- 126 5 Ausführungen von Sonderaufbauten
- 126 5.1 Umbauten im Handicap-Bereich
- 128 5.2 Kühlfahrzeuge
- 130 5.3 Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge
- 130 5.4 Noteinsatzfahrzeuge
- 131 5.5 Taxi
- 131 5.6 Freizeitfahrzeuge
- 132 5.7 Fahrzeuge für Kommunen und Behörden
- 132 5.8 Sattelkraftfahrzeug
- 133 6 Technische Daten
- 133 6.1 Baumaßzeichnungen
- 133 6.1.1 Kastenwagen (3.000/3.400mm)
- 133 6.1.2 Kombi (3.000/3.400mm)
- 133 6.1.3 Fahrgestell kurz (3000mm)
- 133 6.1.4 Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm)
- 134 6.2 Vignetten (Beklebungsvorlagen)
- 134 6.2.1 Kastenwagen (alle Ansichten)
- 134 6.2.2 Fahrgestell (alle Ansichten)
- 134 6.2.3 Seitenansicht alle Derivate
- 138 6.3 Stromlaufpläne
- 139 6.4 CAD-Modelle
- 140 6.5 Gewichtstabellen
- 140 6.5.1 Gewichtstabellen Kasten
- 140 6.5.1.1 Kasten 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)
- 142 6.5.1.2 Kasten 3.0t (Radstand: 3000/3400mm)
- 143 6.5.1.3 Kasten 3.2t (Radstand: 3000/3400mm)
- 144 6.5.1.4 Kasten 2.6t (Radstand: 3000mm)
- 145 6.5.2 Gewichtstabellen Pritsche / Fahrgestell
- 145 6.5.2.1 Pritsche / Fahrgestell 2.8*t (Radstand: 3000mm)
- 146 6.5.2.2 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (3000mm)
- 147 6.5.2.3 Pritsche / Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)
- 148 6.5.2.4 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)
- 149 6.5.2.5 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)
- 150 6.5.2.6 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)
- 151 6.5.3 Gewichtstabellen Kasten / Kombi
- 151 6.5.3.1 Kasten-Kombi 2.6t (Radstand: 3000mm)
- 152 6.5.3.2 Kasten-Kombi 2.8t (Radstand: 3000mm)
- 153 6.5.3.3 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3000mm)
- 154 6.5.3.4 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3000mm)
- 155 6.5.3.5 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3000mm)
- 156 6.5.3.6 Kasten-Kombi 2.8t/Kasten-Caravelle 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)
- 157 6.5.3.7 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3400mm)
- 158 6.5.3.8 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3400mm)
- 159 6.5.3.9 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3400mm)
- 160 6.5.4 Gewichtstabellen Fahrgestell
- 160 6.5.4.1 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3000mm)
- 160 6.5.4.2 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)
- 161 6.5.4.3 Doppelkabine-Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)
- 162 6.5.4.4 Kombi 3.2t Widder / Rockton Expedition (Radstand 3000mm)
- 163 6.5.4.5 Zugkopf 3.2t
- 164 7 Berechnungen
- 164 7.1 Schwerpunktermittlung
- 164 7.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung
- 167 7.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung
- 172 7.2. Achslastberechnung
- 173 7.2.1 Bestimmung der Achslastverteilung beim kompletten Fahrzeug
- 176 7.2.2 Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten
- 178 8 Verzeichnisse
- 178 8.1 Änderungsverzeichnis