Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch


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Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch | Manualzz

Aufbaurichtlinien 2013

Aufbaurichtlinie

Der neue Transporter

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................................................... 2

1 Allgemeines ................................................................................................................................................................................................ 7

1.1 Einleitung .............................................................................................................................................................................................. 7

1.1.1 Konzept dieser Anleitung ......................................................................................................................................................... 8

1.1.2 Darstellungsmittel ...................................................................................................................................................................... 9

1.1.3 Fahrzeugsicherheit ................................................................................................................................................................. 10

1.1.4 Betriebssicherheit ................................................................................................................................................................... 11

1.2 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................................................................................... 12

1.2.1 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller ............................................................................................. 12

1.2.1.1 Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG (erWin*) ........................................ 12

1.2.1.2 Original Teile Online –Bestellportal* ..................................................................................................................... 12

1.2.2 Aufbaurichtlinien, Beratung .................................................................................................................................................. 12

1.2.2.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung ............................................................................................................................ 13

1.2.2.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung ........................................................................................................ 14

1.2.2.3 Rechtsansprüche ........................................................................................................................................................ 14

1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers ........................................................................................... 14

1.2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ................................................................................................................................. 15

1.2.5 Markenzeichen ........................................................................................................................................................................ 15

1.2.5.1 Positionen Fahrzeugheck .......................................................................................................................................... 15

1.2.5.2 Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug .......................................................................................................................... 15

1.2.5.3 Fremde Markenzeichen ............................................................................................................................................ 15

1.2.6 Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung .................................................................................................................................. 16

1.2.7 Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften .......................................................................................................... 17

1.2.8 Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung ........................................................................................... 18

1.2.9 Unfallverhütung ...................................................................................................................................................................... 19

1.2.10 Qualitätssystem .................................................................................................................................................................... 19

1.3 Lieferprogramm ................................................................................................................................................................................ 20

1.4 Konzeptvorteile ................................................................................................................................................................................ 21

1.5 Planung der Aufbauten ................................................................................................................................................................... 22

1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs .............................................................................................................................................. 22

1.5.2 Fahrzeugänderungen ............................................................................................................................................................. 22

2 Technische Daten für die Planung ......................................................................................................................................................... 26

2.1 Grundfahrzeug ................................................................................................................................................................................. 26

2.1.1 Fahrzeugmaße ........................................................................................................................................................................ 26

2.1.1.1 Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi (Radstand Kurz + Lang) ................................................................... 26

2.1.1.2 Basisdaten T5 GP Fahrgestelle/ Pritschenwagen (Radstand Kurz + Lang) ...................................................... 32

2.1.1.3 Basisdaten T5 GP Zugkopf ...................................................................................................................................... 36

2.1.2 Überhangswinkel und Rampenwinkel ................................................................................................................................ 38

2.1.3 Fahrzeugschwerpunkt ............................................................................................................................................................ 39

2.1.3.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320/EWG ................................................................................ 39

2.1.4 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt .................................................................................................................................... 40

2.1.5 Schwerpunktermittlung .......................................................................................................................................................... 40

2.1.6 Maximale Abmessungen ....................................................................................................................................................... 41

2.1.7 Lenkbarkeit - Mindestvorderachslast .................................................................................................................................. 43

2.2 Fahrwerk ........................................................................................................................................................................................... 44

2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte ................................................................................................................................ 44

2.2.1.2 Einseitige Gewichtsverteilung.................................................................................................................................. 45

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 2 von 184

Inhaltsverzeichnis

2.2.2 Wendekreis ............................................................................................................................................................................. 46

2.2.3 Freigegebene Reifengrößen .................................................................................................................................................. 46

2.2.4 Änderung an Achsen ............................................................................................................................................................. 46

2.2.5 Änderungen Lenkanlage ....................................................................................................................................................... 46

2.2.6 Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC* ......................................................................................................................... 47

2.2.6.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................................ 47

2.2.6.2 Fahrzeugstabilität und ESC * ................................................................................................................................... 48

2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC * .................................. 49

2.2.7 Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer ................................................................................................................... 51

2.2.8 Radeinstellungen .................................................................................................................................................................... 51

2.2.9 Kotflügel und Radkästen ....................................................................................................................................................... 51

2.2.10 Überhangverlängerungen ................................................................................................................................................... 51

2.3. Rohbau ............................................................................................................................................................................................. 52

2.3.1 Dachlasten ............................................................................................................................................................................... 52

2.3.1.1 Dynamische Dachlasten ........................................................................................................................................... 52

2.3.1.2 Statische Dachlasten ................................................................................................................................................. 52

2.3.2 Änderungen am Rohbau ....................................................................................................................................................... 53

2.3.2.1 Schraubverbindungen ............................................................................................................................................... 53

2.3.2.2 Schweißarbeiten ........................................................................................................................................................ 54

2.3.2.3 Schweißverbindungen .............................................................................................................................................. 55

2.3.2.4 Auswahl von Schweißverfahren ............................................................................................................................. 55

2.3.2.5 Widerstandspunktschweißen ................................................................................................................................... 55

2.3.2.6 Schutzgas-Lochpunktschweißen .............................................................................................................................. 56

2.3.2.7 Heftschweißung ......................................................................................................................................................... 57

2.3.2.8 Nicht geschweißt werden darf ................................................................................................................................ 57

2.3.2.9 Korrosionsschutz nach dem Schweißen ................................................................................................................. 57

2.3.2.10 Korrosionsschutzmaßnahmen ............................................................................................................................... 57

2.3.2.11 Maßnahmen bei der Planung ................................................................................................................................ 58

2.3.2.12 Maßnahmen durch Bauteilgestaltung .................................................................................................................. 59

2.3.2.13 Maßnahmen durch Beschichtungen ...................................................................................................................... 59

2.3.2.14 Arbeiten am Fahrzeug ............................................................................................................................................ 59

2.4 Interieur ............................................................................................................................................................................................. 60

2.4.1 Änderungen im Bereich der Airbags ................................................................................................................................... 60

2.4.2 Änderungen im Bereich der Sitze ......................................................................................................................................... 60

2.4.2.1 Gurtverankerungen ................................................................................................................................................... 60

2.4.3 Zwangsentlüftung .................................................................................................................................................................. 60

2.4.4 Schalldämmung ...................................................................................................................................................................... 60

2.5 Elektrik/Elektronik ............................................................................................................................................................................ 61

2.5.1 Beleuchtung ............................................................................................................................................................................. 61

2.5.1.1 Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen ...................................................................................................................... 61

2.5.1.2 Sonderleuchten .......................................................................................................................................................... 62

2.5.1.3 Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite ......................................................................................................... 62

2.5.1.4 Zusätzliche Laderaumleuchte .................................................................................................................................. 62

2.5.2 Bordnetz .................................................................................................................................................................................. 63

2.5.2.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen ....................................................................................................................... 63

2.5.2.2 Zusätzliche Stromkreise ............................................................................................................................................ 64

2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte ............................................................................................................ 64

2.5.2.4. Elektromagnetische Verträglichkeit ....................................................................................................................... 64

2.5.2.5 Mobile Kommunikationssysteme ............................................................................................................................ 65

2.5.2.6 CAN-Bus ..................................................................................................................................................................... 65

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 3 von 184

Inhaltsverzeichnis

2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge ..................................................................................................................... 65

2.5.3.1 Lage der Schnittstellen für Sonderfahrzeuge ......................................................................................................... 66

2.5.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge Transporter (ab Modelljahr 2010) ........... 67

2.5.4 Fahrzeugbatterie .................................................................................................................................................................... 76

2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie ............................................................................................................................................... 76

2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren............................................................................................................................. 77

2.6 Motorperipherie/Antriebsstrang .................................................................................................................................................... 78

2.6.1 Motor / Triebstrangteile ........................................................................................................................................................ 78

2.6.2 Gelenkwellen .......................................................................................................................................................................... 78

2.6.3 Kraftstoffanlage ..................................................................................................................................................................... 78

2.6.4 Abgasanlage........................................................................................................................................................................... 79

2.7 Nebenabtriebe Motor / Getriebe ................................................................................................................................................... 80

2.7.3 Nachträgliche Laderaumkühlung ......................................................................................................................................... 83

2.7.4 Montage und Demontage des Keilrippenriemen ............................................................................................................... 90

2.7.4.1 Demontage des Riemens .......................................................................................................................................... 90

2.7.4.2 Montage des Riemens .............................................................................................................................................. 90

2.7.4.3 Arbeitsbereich des Riemenspanners: ..................................................................................................................... 91

2.7.4.4 Riemenführung .......................................................................................................................................................... 92

2.8 Anbauten/Einheiten ......................................................................................................................................................................... 93

2.8.1 Dachgepäckträger .................................................................................................................................................................. 93

2.8.2 Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN 74058 ........................................................................................................ 94

2.8.3 Anbau einer Ladebordwand................................................................................................................................................. 95

2.8.4 Zubehör .................................................................................................................................................................................... 96

2.9 Anheben des Fahrzeugs .................................................................................................................................................................. 96

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten .......................................................................................................................................... 97

3.1 Rohbau/Karosserie .......................................................................................................................................................................... 97

3.1.1 Seitenwandausschnitte .......................................................................................................................................................... 97

3.1.2 Nachträglicher Einbau von Scheiben ................................................................................................................................... 97

3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi ..................................................................................................................... 98

3.1.4 Dachausschnitte ...................................................................................................................................................................... 99

3.1.4.1 Aufstelldach mit großem Dachausschnitt ............................................................................................................... 99

3.1.4.2 Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches ........................................................................................................... 100

3.1.4.3 Nachträgliche Dachausschnitte ............................................................................................................................. 102

3.1.5 Ändern der Trennwand / Zwangsbelüftung ..................................................................................................................... 103

3.2 Interieur ........................................................................................................................................................................................... 104

3.2.1 Sicherheitsausstattung ......................................................................................................................................................... 104

3.2.2 Sitznachrüstung / Bestuhlung ............................................................................................................................................. 105

3.2.2.1 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrerhaus ............................................................................................................ 106

3.2.2.2 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrgastraum ....................................................................................................... 106

3.2.2.3 Sitznachrüstung /Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung ..................................................................................... 110

3.3 Anbauten ......................................................................................................................................................................................... 111

3.3.1 Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger/Heckleitern......................................................................................... 111

4 Änderungen an offenen Aufbauten ................................................................................................................................................... 112

4.1 Überführung von Fahrgestellen .................................................................................................................................................... 112

4.2 Fahrgestellrahmen ......................................................................................................................................................................... 113

4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen für zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten ......................................... 113

4.2.2 Schweißen am Fahrzeug ..................................................................................................................................................... 114

4.2.3 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung .................................................................................................. 115

4.2.4 Schnitte des Fahrgestellrahmens ........................................................................................................................................ 116

4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge ........................................................................................................................................ 117

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 4 von 184

Inhaltsverzeichnis

4.3.1 Ausführung des Hilfsrahmens ............................................................................................................................................. 117

4.3.2 Werkstoff ............................................................................................................................................................................... 118

4.3.3 Längsträger ........................................................................................................................................................................... 118

4.3.4 Querträger ............................................................................................................................................................................. 119

4.3.5 Befestigung des Hilfsrahmens ............................................................................................................................................ 119

4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten ......................................................................................................... 121

4.5 Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand ...................................................................................................................................... 122

4.6 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt ............................................................................................................................................ 123

4.7 Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk) ................................................................................................................................. 124

4.8 Hinweise für den Anbau eines Ladekranes ................................................................................................................................ 125

5 Ausführungen von Sonderaufbauten ................................................................................................................................................. 126

5.1 Umbauten im Handicap-Bereich .................................................................................................................................................. 126

5.2 Kühlfahrzeuge ................................................................................................................................................................................ 128

5.3 Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge .......................................................................................................................................... 130

5.4 Noteinsatzfahrzeuge ...................................................................................................................................................................... 130

5.5 Taxi ................................................................................................................................................................................................... 131

5.6 Freizeitfahrzeuge ............................................................................................................................................................................ 131

5.7 Fahrzeuge für Kommunen und Behörden ................................................................................................................................... 132

5.8 Sattelkraftfahrzeug ........................................................................................................................................................................ 132

6 Technische Daten .................................................................................................................................................................................. 133

6.1 Baumaßzeichnungen ..................................................................................................................................................................... 133

6.1.1 Kastenwagen (3.000/3.400mm) ........................................................................................................................................ 133

6.1.2 Kombi (3.000/3.400mm) .................................................................................................................................................... 133

6.1.3 Fahrgestell kurz (3000mm) ................................................................................................................................................. 133

6.1.4 Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm).......................................................................................................................... 133

6.2 Vignetten (Beklebungsvorlagen) .................................................................................................................................................. 134

6.2.1 Kastenwagen (alle Ansichten) ............................................................................................................................................ 134

6.2.2 Fahrgestell (alle Ansichten) ................................................................................................................................................. 134

6.2.3 Seitenansicht alle Derivate .................................................................................................................................................. 134

6.3 Stromlaufpläne ............................................................................................................................................................................... 138

6.4 CAD-Modelle .................................................................................................................................................................................. 139

6.5 Gewichtstabellen ............................................................................................................................................................................ 140

6.5.1 Gewichtstabellen Kasten .................................................................................................................................................... 140

6.5.1.1 Kasten 2.8t (Radstand: 3000/3400mm) .............................................................................................................. 140

6.5.1.2 Kasten 3.0t (Radstand: 3000/3400mm) .............................................................................................................. 142

6.5.1.3 Kasten 3.2t (Radstand: 3000/3400mm) .............................................................................................................. 143

6.5.1.4 Kasten 2.6t (Radstand: 3000mm) ......................................................................................................................... 144

6.5.2 Gewichtstabellen Pritsche / Fahrgestell............................................................................................................................ 145

6.5.2.1 Pritsche / Fahrgestell 2.8*t (Radstand: 3000mm) ............................................................................................... 145

6.5.2.2 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (3000mm) ................................................................................................................... 146

6.5.2.3 Pritsche / Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm) ................................................................................................ 147

6.5.2.4 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm) ................................................................................................ 148

6.5.2.5 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm) ............................................................ 149

6.5.2.6 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm) ............................................................ 150

6.5.3 Gewichtstabellen Kasten / Kombi .................................................................................................................................... 151

6.5.3.1 Kasten-Kombi 2.6t (Radstand: 3000mm) ............................................................................................................ 151

6.5.3.2 Kasten-Kombi 2.8t (Radstand: 3000mm) ............................................................................................................ 152

6.5.3.3 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3000mm) ................................................................... 153

6.5.3.4 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3000mm) ................................................................... 154

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 5 von 184

Inhaltsverzeichnis

6.5.3.5 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3000mm) ............................................................... 155

6.5.3.6 Kasten-Kombi 2.8t/Kasten-Caravelle 2.8t (Radstand: 3000/3400mm) ........................................................ 156

6.5.3.7 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3400mm) ................................................................... 157

6.5.3.8 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3400mm) ................................................................... 158

6.5.3.9 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3400mm) ............................................................... 159

6.5.4 Gewichtstabellen Fahrgestell ............................................................................................................................................. 160

6.5.4.1 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3000mm) .................................................................................................................. 160

6.5.4.2 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm) .................................................................................................................. 160

6.5.4.3 Doppelkabine-Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm) ........................................................................................ 161

6.5.4.4 Kombi 3.2t Widder / Rockton Expedition (Radstand 3000mm) ....................................................................... 162

6.5.4.5 Zugkopf 3.2t ............................................................................................................................................................. 163

7 Berechnungen ........................................................................................................................................................................................ 164

7.1 Schwerpunktermittlung .................................................................................................................................................................. 164

7.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung ............................................................................................................ 164

7.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung ............................................................................................................ 167

7.2. Achslastberechnung ...................................................................................................................................................................... 172

7.2.1 Bestimmung der Achslastverteilung beim kompletten Fahrzeug ................................................................................... 173

7.2.2 Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten .............................................................................................. 176

8 Verzeichnisse ......................................................................................................................................................................................... 178

8.1 Änderungsverzeichnis .................................................................................................................................................................... 178

*Electronic Stability Control

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 6 von 184

1 Allgemeines

1.1 Einleitung

1 Allgemeines

Diese Aufbaurichtlinie stellt Aufbauherstellern wichtige technische Informationen zur Verfügung, welche zur Planung und

Herstellung eines verkehrs- und betriebssicheren Aufbaus berücksichtigt werden müssen. Die hierzu erforderlichen

An-, Auf-, Ein- oder Umbauarbeiten werden im Folgenden „Aufbauarbeiten" genannt.

Die Volkswagen AG ist aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbauarten nicht in der Lage, alle möglichen Veränderungen z.B. am Fahrverhalten, der Stabilität, der Gewichtsverteilung, des Schwerpunktes des

Fahrzeuges und seiner Handhabungscharakteristiken vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten entstehen können.

Deshalb übernimmt die Volkswagen AG keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus derartigen Veränderungen ihrer Fahrzeuge resultieren, insbesondere dann nicht, wenn sich die Veränderungen negativ auf das Gesamtfahrzeug auswirken. Die Volkswagen AG haftet dementsprechend nur im Umfang ihrer eigenen Konstruktions-, Produktions- und

Instruktionsleistungen. Der Aufbauhersteller selbst ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Aufbauarbeiten weder an sich fehlerhaft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren am Gesamtfahrzeug führen können. Im Falle der Verletzung dieser

Pflicht ist eine eigene Produkthaftung des Aufbauherstellers gegeben.

Diese Aufbaurichtlinie wendet sich an professionelle Aufbauhersteller. Daher wird in dieser Aufbaurichtlinie ein entsprechendes Hintergrundwissen vorausgesetzt. Es ist zu beachten, dass einige Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten an tragenden Teilen) nur durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden dürfen, um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für Aufbauarbeiten notwendige Qualität zu erreichen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 7 von 184

1.1.1 Konzept dieser Anleitung

Damit Sie Informationen schnell finden, ist die folgende Aufbaurichtlinie in 7 Kapitel gegliedert:

1 Einleitung

2 Technische Daten für die Planung

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

4 Änderungen an offenen Aufbauten

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

6 Technische Daten

7 Verzeichnisse

Information

Weitere Informationen siehe 1.2.2 „Aufbaurichtlinien,

Beratung“, 1.3 „Lieferprogramm“

Die in Kapitel 2 „Technische Daten für die Planung“ ausgewählten Grenzwerte sind unbedingt einzuhalten und müssen der Planung zu Grunde liegen.

1 Allgemeines

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 8 von 184

1.1.2 Darstellungsmittel

Sie finden in dieser Aufbaurichtlinie folgende Darstellungsmittel:

Warnhinweis

Ein Gefahrenhinweis macht Sie auf mögliche Unfall- oder Verletzungsgefahren für Sie oder andere

Personen aufmerksam.

Umwelthinweis

Ein Umwelthinweis gibt Ihnen Hinweise zum

Umweltschutz.

Sachhinweis

Dieser Hinweis macht Sie auf mögliche Schäden für das Fahrzeug aufmerksam.

Information

Dieser Hinweis weist Sie auf weiterführende

Informationen hin.

1 Allgemeines

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 9 von 184

1 Allgemeines

1.1.3 Fahrzeugsicherheit

Warnhinweis

Lesen Sie unbedingt vor der Montage von

Fremdaufbauten oder Aggregaten die mit der

Montage zusammenhängenden Kapitel in dieser

Aufbaurichtlinie, in den Anleitungen und Hinweisen der Aggregate Zulieferer und in der ausführlichen

Betriebsanleitung für das Basisfahrzeug. Sie können sonst Gefahren nicht erkennen und sich oder andere gefährden.

Wir empfehlen Ihnen, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeigneten und von der Volkswagen AG geprüften Teile,

Aggregate, Umbau- oder Zubehörteile zu verwenden.

Bei Verwendung von nicht empfohlenen Teilen, Aggregaten, Umbau- oder Zubehörteilen lassen Sie umgehend die

Fahrzeugsicherheit prüfen.

Sachhinweis

Beachten Sie unbedingt nationale

Zulassungsvorschriften, da sich durch

Aufbauarbeiten am Fahrzeug die zulassungsrechtliche Fahrzeugart ändert und die

Betriebserlaubnis erlöschen kann. Dies gilt besonders für:

Änderungen, durch die sich die in der

Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändert.

Änderungen, durch die eine Gefährdung von

Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Änderungen, durch die sich das Abgas- oder

Geräuschverhalten verschlechtert.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 10 von 184

1.1.4 Betriebssicherheit

Warnhinweis

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen

Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr funktionieren. Wegen der Vernetzung der

Elektronik können dabei auch Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden.

Funktionsstörungen der Elektronik können die

Betriebssicherheit des Fahrzeugs erheblich gefährden.

Lassen Sie Arbeiten oder Veränderungen an elektronischen Bauteilen von einer qualifizierten

Fachwerkstatt durchführen, welche die notwendigen

Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.

Die Volkswagen AG empfiehlt Ihnen hierfür eine

Volkswagen AG Kundendienst Werkstatt.

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Arbeiten und

Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen ist der

Service durch eine qualifizierte Fachwerkstatt unerlässlich.

Einige Sicherheitssysteme funktionieren nur bei laufendem Motor. Schalten Sie daher beim Fahren den Motor nicht aus.

1 Allgemeines

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 11 von 184

1 Allgemeines

1.2 Allgemeine Hinweise

1.2.1 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

1.2.1.1 Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG (erWin*)

Für Aufbauhersteller stehen Reparatur- und Werkstattinformationen wie z.B.:

– Stromlaufpläne

– Reparaturleitfäden

– Instandhaltung

– Selbststudienprogramme

über das Elektronische Reparatur und Werkstatt Information System der Volkswagen AG (erWin*) zur Verfügung.

Information

Die Reparatur- und Werkstattinformationen der

Volkswagen AG können im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

1.2.1.2 Original Teile Online –Bestellportal*

Für die Ersatzteilbeschaffung und für die Recherche von Volkswagen Original Teilen stehen Ihnen unsere aktuellen Teile

Kataloge im Internet auf dem „Original Teile Online-Bestellportal“ zur Verfügung: www.partslink24.com

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

1.2.2 Aufbaurichtlinien, Beratung

Die Aufbaurichtlinien enthalten technische Richtlinien für Aufbauhersteller/Ausrüster zur Konstruktion und Montage von

Aufbauten für Volkswagen Nutzfahrzeuge Basisfahrzeuge.

Die Aufbaurichtlinien sind bei beabsichtigten Veränderungen unbedingt zu beachten.

Bei sämtlichen Veränderungen ist sicherzustellen, dass die Funktionssicherheit aller Teile des Fahrwerks, des Aufbaus und der Elektrik gewährleistet bleibt. Diese Veränderungen sollten nur von fachkundigem Personal nach den anerkannten

Regeln des Kfz-Handwerks ausgeführt werden.

Voraussetzung bei Änderungen an gebrauchten Fahrzeugen:

Das Fahrzeug muss in einem guten Allgemeinzustand sein, d.h. tragende Teile wie Längs- und Querträger, Säulen usw. dürfen nicht derart korrodiert sein, dass Festigkeitseinbußen zu erwarten sind.

Fahrzeuge, bei denen durch die Veränderung die Allgemeine Betriebserlaubnis berührt wird, müssen einer zuständigen amtlichen Prüfstelle vorgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit der Vorführung rechtzeitig mit der amtlichen

Prüfstelle zu klären.

Bei Anfragen zu beabsichtigten Veränderungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Für eine schnelle und umfängliche Beantwortung Ihrer Anfrage benötigen wir genaue Informationen von Ihnen.

Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage zwei Zeichnungssätze bei, aus dem der Gesamtumfang der Änderungen einschließlich aller

Gewichts-, Schwerpunkt- und Maßangaben bei, aus denen auch die genaue Befestigung des Aufbaus auf dem Fahrgestell zu ersehen ist. Bitte geben Sie auch die vorgesehenen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs bei Ihrer Anfrage an.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 12 von 184

1 Allgemeines

Soweit die Aufbauten der vorliegenden Aufbaurichtlinie entsprechen, ist eine gesonderte Bescheinigung der Volkswagen

AG zur Vorlage bei der amtlichen Prüfstelle nicht erforderlich.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die EG-Maschinen-Richtlinie sind zu beachten.

Bei Änderungen sind unbedingt alle gültigen gesetzlichen fahrzeugtechnischen Vorschriften und Richtlinien zu beachten.

1.2.2.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Volkswagen AG erteilt keine Aufbaugenehmigungen für Fremdaufbauten. Sie stellt den Aufbauherstellern lediglich wichtige Informationen und technische Vorgaben im Umgang mit dem Produkt in dieser Richtlinie zur Verfügung. Die

Volkswagen AG empfiehlt daher, dass alle Arbeiten an Grundfahrzeug und Aufbau nach der aktuellen und für das Fahrzeug geltenden Volkswagen Aufbaurichtlinie durchgeführt werden.

Die Volkswagen AG rät von Aufbauarbeiten ab, die

– nicht nach dieser Volkswagen-Aufbaurichtlinie gefertigt werden.

– das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

– die zulässigen Achslasten überschreiten.

Die Volkswagen AG erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf freiwilliger Basis nach folgender Maßgabe:

Grundlage der Beurteilung der Volkswagen AG sind allein die eingereichten Unterlagen des Aufbauherstellers, der die

Veränderungen durchführt. Geprüft und für unbedenklich befunden werden nur die ausdrücklich bezeichneten Umfänge und ihre grundsätzliche Verträglichkeit mit dem bezeichneten Fahrgestell und seinen Schnittstellen bzw. bei

Fahrgestelländerungen die grundsätzliche konstruktive Zulässigkeit für das bezeichnete Fahrgestell.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich nicht auf die Konstruktion des Aufbaus insgesamt, seine Funktionen oder den geplanten Einsatz. Die Unbedenklichkeit gilt nur, wenn Konstruktion, Produktion und Montage durch den

Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt, nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der gültigen

Aufbaurichtlinie der Volkswagen AG - soweit nicht hiermit Abweichungen für unbedenklich erklärt werden - ausgeführt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet den Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt, nicht von seiner Produktverantwortung und der Pflicht, eigene Berechnungen, Tests und eine Gesamtfahrzeugerprobung durchzuführen, um sicherzustellen, dass Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit und Fahreigenschaften des von ihm hergestellten Gesamtfahrzeugs gewährleistet sind. Es ist dementsprechend die alleinige Aufgabe und Verantwortung des

Aufbauherstellers selbst, die Kompatibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug sowie die Betriebs- und

Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Volkswagen AG stellt explizit keine technische Freigabe der untersuchten Veränderungen dar.

Sachhinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und

Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 13 von 184

1 Allgemeines

1.2.2.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug folgende

Unterlagen und Zeichnungen bei der zuständigen Abteilung (siehe Kap. 1.2. „Allgemeine Hinweise“) einzureichen:

– Alle Abweichungen von dieser Volkswagen-Aufbaurichtlinie.

– Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktangaben (Wiegebescheinigungen).

– Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug.

– Einsatzverhältnisse des Fahrzeugs z. B.:

 auf schlechten Straße

 bei hohem Staubanfall

 in großen Höhen

 bei extremen Außentemperaturen

– Zertifizierungen (e-Kennzeichen, Sitzzugversuch).

Durch vollständige Unterlagen werden Rückfragen vermieden und die Bearbeitung beschleunigt.

1.2.2.3 Rechtsansprüche

– Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht nicht.

– Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der dabei gewonnenen Erkenntnisse kann die Volkswagen AG eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern, auch wenn bereits früher eine vergleichbare Bescheinigung erteilt wurde.

– Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auf Einzelfahrzeuge beschränkt werden.

– Für bereits fertig gestellte oder ausgelieferte Fahrzeuge kann die nachträgliche Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt werden.

– Der Aufbauhersteller ist allein verantwortlich:

 Für die Funktionalität und Kompatibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug.

 Für Verkehrs- und Betriebssicherheit.

 Für alle Aufbauarbeiten und eingebauten Teile.

1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers

Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/Ausrüsters gelten dessen Gewährleistungsbedingungen.

Gewährleistungsansprüche wegen Beanstandungen an diesem Lieferumfang können deshalb nicht im Rahmen der

Gewährleistung für Volkswagen Nutzfahrzeuge geltend gemacht werden.

Mängel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind sowohl von der Volkswagen Garantie als auch von der Volkswagen Lack- und Karosseriegarantie ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werksseitig eingebaut und /oder geliefert wurde.

Die Verantwortung für Konstruktion und Montage von Auf- und Umbauten liegt ausschließlich beim Aufbauhersteller/

Ausrüster.

Alle vorgenommenen Veränderungen sind durch den Aufbauhersteller/ Ausrüster im Serviceplan zu dokumentieren.

Dieser Serviceplan liegt jedem Volkswagen Fahrzeug bei.

Angesichts der Vielfalt der Veränderungen und der unterschiedlichen Einsatzbedingungen erfolgen die Hinweise der

Volkswagen AG mit der Einschränkung, dass sie keine Erprobung der veränderten Fahrzeuge durchgeführt hat. Durch die

Veränderungen können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges ändern.

Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es deshalb erforderlich, dass der Aufbauhersteller/ Ausrüster seinem Kunden schriftlich folgenden Hinweis gibt:

„Durch die Veränderungen* an Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Basisfahrzeug haben sich die Eigenschaften des

Fahrzeugs geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Volkswagen AG keine Haftung für etwaige negative

Auswirkungen, die durch die Veränderungen* des Fahrzeuges auftreten können, übernimmt.“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 14 von 184

1 Allgemeines

Die Volkswagen AG behält sich im Einzelfall vor, den Nachweis über die erfolgte Information des Kunden zu verlangen.

Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufbaugenehmigung besteht grundsätzlich nicht, auch nicht, wenn schon früher eine Genehmigung erteilt wurde.

Soweit die Aufbauten der vorliegenden Richtlinie entsprechen, ist eine gesonderte Bescheinigung der Volkswagen AG zur

Vorlage bei der amtlichen Prüfstelle nicht erforderlich.

* Statt „Veränderungen" kann hier auch die ausgeführte Arbeit näher spezifiziert werden, z. B. „Einbau einer Campingeinrichtung", „Verlängerung des Radstandes", Kofferaufbau".

1.2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Erst nach Auslieferung erkannte Gefahren des Aufbaus können nachträgliche Maßnahmen im Markt erfordern

(Kundeninformation, Warnung, Rückruf). Um diese Maßnahmen so effizient wie möglich zu machen, ist eine

Rückverfolgbarkeit des Produkts nach Auslieferung erforderlich. Hierfür, und um das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des

Kraftfahrt-Bundesamts bzw. vergleichbare Register im Ausland für die Ermittlung betroffener Halter nutzen zu können, empfehlen wir Aufbauherstellern dringend, in ihren Datenbanken die Seriennummer/Identifikationsnummer ihres

Aufbaus mit der Fahrgestellidentifikationsnummer des Grundfahrzeugs verknüpft abzulegen. Ebenso empfiehlt es sich zu diesem Zweck, die Adressen der Kunden zu speichern und späteren Erwerbern die Möglichkeit zur Registrierung einzuräumen.

1.2.5 Markenzeichen

VW Zeichen und VW- Emblem sind Markenzeichen der Volkswagen AG. VW Zeichen und VW Embleme dürfen ohne

Genehmigung nicht entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden.

1.2.5.1 Positionen Fahrzeugheck

Lose mitgelieferte VW-Zeichen und VW Embleme müssen an der von Volkswagen vorgesehenen Stelle angebracht werden.

1.2.5.2 Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug

Entspricht das Fahrzeug nicht dem Erscheinungsbild und den von der Volkswagen AG gestellten Qualitätsanforderungen, behält sich die Volkswagen AG vor, die Entfernung der Markenzeichen der Volkswagen AG einzufordern.

1.2.5.3 Fremde Markenzeichen

Fremde Markenzeichen dürfen nicht neben Volkswagen Zeichen angebracht werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 15 von 184

1 Allgemeines

1.2.6 Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung

Längere Standzeiten lassen sich nicht immer vermeiden. Um die Qualität auch für Fahrzeuge mit Standzeit zu gewährleisten werden nachfolgende Maßnahmen empfohlen:

Bei Fahrzeuganlieferung:

– Nachtanken.

– Fahrzeug nicht unter Bäumen, Masten etc. abstellen.

– Sämtliche Belüftungsklappen öffnen, Gebläse auf max. Stufe stellen.

– Batterie(n) abklemmen.

– Schmutz, Schnee und Nässe aus dem Fahrzeug (Fußraum) entfernen.

– Fenster, Türen, Fronthaube, Heckklappe und Schiebedach verschließen.

– Bei Handschaltern 1. Gang, bei Automatik Parkstellung einlegen. Nicht den Rückwärtsgang einlegen. Handbremse nicht anziehen.

– Scheibenwischertüten abziehen und Styroporklotz unter den Wischerarm klemmen. Sonstige lose Folien bitte entfernen. („Aero-Wischer": Abbauen und an geeigneter Stelle im Fahrzeug lagern).

– Reifenfülldruck prüfen.

Danach sollte das Fahrzeug wöchentlich auf Befall durch aggressive Medien (z.B. Vogelkot, Industriestaub) kontrolliert und gegebenenfalls nachgereinigt werden.

Im Abstand von 3 Monaten sollte die Batterieruhespannung der Batterie geprüft werden. Die Ruhespannung ist die

Spannung bei offenem Stromkreis (Batterie abgeklemmt) nach mindestens 12 Stunden Lagerung. Vor dem Erreichen einer

Ruhespannung von 12,4 V (Umschlag des magischen Auges von Grün auf Schwarz) soll die Batterie schnellstmöglich nachgeladen werden. Batterien mit einer Ruhespannung von unter 11,6 V sind tiefentladen und sollten umgehend verschrottet werden.

Für das Nachladen der Batterie sind ausschließlich stromgeregelte und spannungsbegrenzte Ladegeräte einzusetzen. Die maximale Ladespannung von 14,4 V darf nicht überschritten werden.

Es wird empfohlen, alle drei Monate den Reifenfülldruck zu prüfen.

Vor der Inbetriebnahme des Fahrzeuges sollte der Minuspol der Batterie(n) wieder angeklemmt werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 16 von 184

1 Allgemeines

1.2.7 Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften

Umwelthinweis

Bereits bei der Planung der An- oder Aufbauten sollten, auch mit Rücksicht auf die gesetzliche

Auflage nach der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge

2000/53/EG, die nachfolgenden Grundsätze für eine umweltgerechte Konstruktion und Werkstoffwahl berücksichtigt werden.

Die Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An- und Aufbauten (Umrüstungen) geltende Umwelt-Gesetze und

Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge und die EU-Richtlinie

2003/11/EG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und

Zubereitungen („Schwerentflammbarkeit" und bestimmte Flammschutzmittel) zur Präzisierung der Richtlinie

76/769/EWG.

Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom Fahrzeughalter aufzubewahren und im Falle einer

Fahrzeugverschrottung dem ausführenden Demontagebetrieb bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen. Auf diese Weise soll die umweltgerechte Verwertung auch für umgerüstete Fahrzeuge sichergestellt werden.

Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze, Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW sind zu vermeiden.

– Die EU-Richtlinie 2000/53/EG ist zu berücksichtigen.

– Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die stoffliches Recycling und geschlossene Wertstoffkreisläufe ermöglichen.

– Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu wählen, dass bei der Produktion nur geringe, gut recycelbare

Abfallmengen entstehen.

– Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.

– Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbunden, dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe einer Werkstoff-

Familie eingesetzt werden.

– Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu halten.

– Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recycelmaterial bzw. mit Recycelzusätzen hergestellt werden kann.

– Auf gute Demontierbarkeit bei recyclingfähigen Bauteilen ist zu achten, z. B. durch Schnappverbindungen,

Sollbruchstellen, gute Zugänglichkeit, Einsatz von Normwerkzeugen.

– Einfache, umweltverträgliche Entnahme der Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben etc. ist sicherzustellen.

– Wo immer möglich, ist auf Lackierung und Beschichtung der Bauteile zu verzichten; stattdessen sind eingefärbte

Kunststoffteile zu verwenden.

– Bauteile in unfallgefährdeten Bereichen sind schadenstolerant, reparabel und leicht austauschbar zu gestalten.

– Alle Kunststoffteile sind entsprechend dem VDA-Werkstoffblatt 260 („Bauteile von Kraftfahrzeugen; Kennzeichnung der

Werkstoffe") zu kennzeichnen, z. B. „PP-GF30R".

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 17 von 184

1 Allgemeines

1.2.8 Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung

Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters sollten Inspektions- und Wartungsvorgaben bzw. ein Serviceplan vorliegen. Hierin sind die Wartungs- und Inspektionsintervalle mit den jeweils zu verwendenden Betriebs- und

Hilfsstoffen sowie Ersatzteilen aufgeführt. Wichtig ist auch eine Angabe der zeitbegrenzten Teile, die in festgelegten

Zeitabständen zu überprüfen sind, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und ggf. rechtzeitigen Austausch sicherzustellen.

In diesem Sinne sollte auch ein Reparaturleitfaden verfügbar sein, aus dem Drehmomente, Einstelltoleranzen und vergleichbare technische Größen hervorgehen. Spezifische Sonderwerkzeuge sollten mit Bezugsquelle angegeben werden.

Es sollte seitens des Aufbauherstellers/ Ausrüsters eine Definition vorliegen, welche Arbeiten nur von diesem selbst oder von ihm freigegebenen Werkstätten durchgeführt werden dürfen.

Sofern im Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters elektrische/ elektronische/ mechatronische/ hydraulische/ pneumatische Komponenten enthalten sind, sollten zusätzlich Stromlaufpläne und Fehlersuchprogramme oder vergleichbare Unterlagen zur systematischen Fehlersuche verfügbar sein.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 18 von 184

1 Allgemeines

1.2.9 Unfallverhütung

Die Aufbauhersteller haben sicher zu stellen, dass die Aufbauten den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den

Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der Unfallversicherungsträger entsprechen.

Zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen.

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulassungsbestimmungen sind zu beachten.

Der Aufbauhersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften.

Auskünfte über den gewerblichen Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilt:

1.2.10 Qualitätssystem

Weltweiter Wettbewerb, gesteigerte Qualitätsanforderungen der Kunden an das Gesamtprodukt Transporter, nationale und internationale Produkthaftungsgesetze, neue Organisationsformen und zunehmender Kostendruck erfordern wirksame Qualitätssicherungssysteme in allen Bereichen der Automobilindustrie.

Die Anforderungen an ein solches Qualitätsmanagement-System sind in der DIN EN ISO 9001 beschrieben.

Die Volkswagen AG empfiehlt aus den genannten Gründen dringend allen Aufbauherstellern die Einrichtung und Pflege eines Qualitätsmanagement-Systems mit folgenden Mindestanforderungen:

Festlegung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen einschließlich Organisationsplan.

– Beschreibung der Prozesse und Abläufe.

– Benennung eines Qualitätsmanagement-Beauftragten.

– Durchführung von Vertrags- und Baubarkeitsprüfungen.

– Durchführung von Produktprüfungen anhand vorgegebener Anweisungen.

– Regelung des Umgangs mit fehlerhaften Produkten.

– Dokumentation und Archivierung von Prüfergebnissen.

– Sicherstellung aktueller Qualitätsnachweise der Mitarbeiter.

– Systematische Überwachung der Prüfmittel.

– Systematische Material- und Teilekennzeichnung.

– Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Zulieferern.

– Sicherstellung der Verfügbarkeit und Aktualität von Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen in den Bereichen und an den Arbeitsplätzen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 19 von 184

1 Allgemeines

1.3 Lieferprogramm

Kastenwagen

(zGG

2,6 1) /2,8 2) /2,85 2) /

3,0 3) /3,2 3) t)

Kurzer Radstand (3.000mm)

Nutzlast(kg) 422-1.438

4)

Laderaumvolumen (m³)

Ladefläche(m²)

Außenmaße (mm) 5)

5,8

--

4.892x2.283x1.990

Normaldach

Nutzlast(kg)

Laderaumvolumen (m³)

Ladefläche (m²)

Außenmaße (mm) 5)

422-1.438

4)

6,7

--

4.892x2.283x2.176

Mittelhochdach

Langer Radstand (3.400mm)

Nutzlast(kg) 354-1.387

4)

Laderaumvolumen (m³)

Ladefläche(m²)

Außenmaße (mm) 5)

6,7

--

5.292x2.283x1.990

Normaldach

Nutzlast(kg)

Laderaumvolumen (m³)

Ladefläche (m²)

Außenmaße (mm) 5)

Mittelhochdach 6)

354-1.387

4)

7,8

--

5.292x2.283x2.176

Nutzlast(kg)

Laderaumvolumen (m³)

Ladefläche (m²)

Außenmaße (mm) 5)

Hochdach 6)

354-1.387

4)

9,3

--

5.292x2.283x2.476

Kombi/Rockton/

Rockton Expedition

(zGG

2,6 1) /2,8 2) /2,85 2)

3,0 3) /3,08

454-1.244

5,8

--

/

3) / 3,2 3) t)

4)

4.892x2.283x1.990

454-1.244

6,7

--

4)

4.892x2.283x2.176

451-1.244

6,7

--

4)

5.292x2.283x1.990

451-1.244

7,8

--

451-1.244

9,3

--

4)

5.292x2.283x2.179

4)

5.292x2.283x2.476

Fahrgestell

(zGG 2,8 2)

3,0

783-1.629

--

--

--

--

3) /3,2 3) t)

/

4.892x2.283x1.952

746-1.644

5.292x2.283x1.949

634-1.561

--

--

/2,85 2)

5.292x2.283x1.963

1) Ablastung als Sonderausstattung für Fahrzeuge mit kurzem Radstand und Normaldach möglich (nicht bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).

Pritschenwagen

(zGG 2,8 2) /2,85 2) /

3,0 3)) t)

783-1.629

--

--

5.076x2.300x1.952

561-1.259

--

5,7

5.476x2.300x1.949

561-1.259

--

5,7

5.476x2.300x1.949

484-1.211

--

4,2

5.476x2.300x1.963

2) Serienmäßiges zulässiges Gesamtgewicht (nicht bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).

3) Auflastung als Sonderausstattung möglich (3,2 t zGG serienmäßig bei Transporter Rockton/Rockton Expedition).

4) Bei den hier angegebenen Gewichten sind die Gewichtsunterschiede für Mittelhoch- und Hochdach bereits berücksichtigt.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 20 von 184

1 Allgemeines

5) Länge x Breite x Höhe. Fahrzeugbreite inklusive Außenspiegel. Die Fahrzeugzeichnungen sind nicht maßstabgerecht. Nutzlasten sind abhängig von der Motorisierung.

Ausstattungen können die Nutzlast bzw. Zuladung durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts beeinflussen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner.

Die hier abgebildeten Nutzlastbereiche wurden unter Berücksichtigung von wähl- oder abwählbaren Ausstattungen oder sonstigen Umfängen, die nicht zum serienmäßigen

Liefer- oder Leistungsumfang gehören, ermittelt. Die tatsächliche Nutzlast eines Fahrzeugs, die sich aus der Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht errechnet, ist nur durch Wiegen eines individuellen Fahrzeugs ermittelbar.

6) Gilt nur für geschlossene Aufbauten

1.4 Konzeptvorteile

– Zwei Radstände.

– Sechs Gewichtsklassen von 2600 kg, 2800 kg, 2850 kg, 3000 kg, 3080 kg und 3200 kg.

– Hoher Nutzflächenanteil.

– Durchladebreite zwischen den Radkästen von 124 cm, Palettenmaß.

– Niedriger, ebener Ladeboden von 56 cm Höhe.

– Stabiler Rahmen und glatter Obergurt für leichte Aufbaumontage.

– Einzelradaufhängung vorn und hinten.

– Leistungsstarkes und sparsames Motorenprogramm.

– cw Spitzenwert von 0,33 bei geschlossenen Aufbauten.

– Hohe Fahrzeugsicherheit.

– Anhängelast bis 2.500 kg.

– 4Motion- Angebot für alle Modelle (nicht alle Gewichtsklassen).

– Geringer Wartungsumfang.

– Blue Motion Technologie mit verbrauchsarmen Aggregaten.

– Bi-Xenon Scheinwerfer.

– 150KW TSI Aggregat (auch mit DSG und 4Motion).

– Aufgewertete Schalttafel „Plus“ z.B. für hochwertige Reisemobile.

– Weitere Assistenzsysteme (z.B. Spurwechselassistent „Side Assist“,

– Park-Pilot vorne + hinten, hinten mit Kamera „Rear Assist“ etc.)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 21 von 184

1.5 Planung der Aufbauten

1 Allgemeines

Sachhinweis

Wichtig bei der Planung von Aufbauten ist neben einer nutzer- und wartungsfreundlichen

Konstruktion auch die richtige Auswahl von

Werkstoffen und damit folgend die Beachtung von

Korrosionsschutz-maßnahmen (siehe Kap. 2.3.2.10

„Korrosionsschutzmaßnahmen“).

1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

Für den sicheren Einsatz des Fahrzeugs in dem gewünschten Einsatzbereich ist die sorgfältige Auswahl des

Grundfahrzeugs notwendig.

Hierzu sollten vor allem:

– Radstand

– Motor / Getriebe

– Achsübersetzung

– Zulässiges Gesamtgewicht

– Schwerpunktlage

– Bestuhlungsvariante (Anzahl und Anordnung)

– Elektrik – Umfänge (z.B. Innenraumbeleuchtung, Fahrzeugbatterie, E-Schnittstelle für Sonderfahrzeuge)

– Nebenabtriebe (z.B. Stärkerer Generator, größerer Kompressor, evtl. Dämpfungswanne zum Schutz des Nebenabtriebs) bei der Planung berücksichtigt werden und dem jeweiligen Einsatz angepasst sein.

Sachhinweis

Vor der Durchführung von Aufbau- bzw.

Umbaumaßnahmen ist das angelieferte

Grundfahrzeug hinsichtlich der Erfüllung der notwendigen Anforderungen zu prüfen.

Nähere Informationen zu den angebotenen Fahrgestell- und Aufbauvarianten erhalten Sie unter den Kapiteln:

1.3 „ Lieferprogramm“ oder bei der zuständigen Abteilung (siehe 1.2.2 „Aufbaurichtlinien, Beratung“).

1.5.2 Fahrzeugänderungen

Vor Beginn der Aufbauarbeiten ist vom Aufbauhersteller zu prüfen, ob

– das Fahrzeug für den geplanten Aufbau geeignet ist

– der Fahrgestell-Typ und die Ausrüstung auch nach dem Aufbau den Einsatzbedingungen entsprechen

Zum Planen von Aufbauten können Baumaßzeichnungen, Produktinformationen und Technische Daten bei der zuständigen Abteilung angefordert oder über das Kommunikationssystem abgerufen werden, (siehe Kap. 1.2.2

„Aufbaurichtlinien, Beratung“).

Des Weiteren ist auf die ab Werk angebotenen Sonderausstattungen zu achten (siehe Kap. 1.6 „Sonderausstattungen“).

Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den EG-Richtlinien und den nationalen Vorschriften (teilweise ausgenommen

Fahrzeuge für außereuropäische Länder).

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 22 von 184

1 Allgemeines

Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten Änderungen die EG-Richtlinien und die nationalen Vorschriften erfüllen.

Sachhinweis

Um die Funktion und Betriebssicherheit der

Aggregate zu gewährleisten, müssen ausreichend

Freiräume eingehalten werden.

Warnhinweis

Nehmen Sie keine Änderungen an Lenkung und

Bremsanlage vor! Änderungen an Lenkung und

Bremsanlage können dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und versagen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Sachhinweis

Änderungen an der Geräuschkapselung können zulassungsrelevante Auswirkungen haben.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 23 von 184

1 Allgemeines

1.5.3 Fahrzeugabnahme

Über Veränderungen am Fahrgestell muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer vom Aufbauhersteller informiert werden.

Sachhinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und

Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 24 von 184

1.6 Sonderausstattungen

1 Allgemeines

Für eine optimale Anpassung des geplanten Aufbaus an das Fahrzeug empfehlen wir Ihnen die Verwendung der als PR-Nr. erhältlichen Sonderausstattungen der Volkswagen AG.

Auskunft zu den als PR-Nrn. von Volkswagen zur Verfügung gestellten Sonderausstattungen erhalten Sie bei Ihrem

Volkswagen Kundendienst oder bei der Beratung von Aufbauherstellern (siehe Kap.1.2.2 „Aufbaurichtlinien, Beratung“).

Bitte beachten Sie hierzu auch Kapitel 5 „Ausführung von Sonderaufbauten“.

Sonderausstattungen (z. B. verstärkte Federn, Rahmenverstärkungen, Stabilisatoren usw.) oder nachträglich eingebrachte

Ausstattungen erhöhen das Leergewicht des Fahrzeugs.

Das tatsächliche Fahrzeuggewicht und die Achslasten sind vor dem Aufbau durch Wiegen zu ermitteln.

Es können nicht alle Zusatzausstattungen problemlos in jedes Fahrzeug eingebaut werden. Dies gilt besonders bei nachträglichem Einbau.

Für Auf- und Umbauten empfehlen wir Ihnen die ab Werk zur Verfügung stehenden verstärkten Federn zu verwenden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 25 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.1 Grundfahrzeug

2.1.1 Fahrzeugmaße

2.1.1.1 Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi (Radstand Kurz + Lang)

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 1: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi Radstand kurz (gemäß DIN70020, T1

* alle zwei Dachhöhen sind unter der Benennung H201 in der Tabelle Basisdaten zu finden

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 26 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 2: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi Radstand lang (gemäß DIN70020, T1

* alle drei Dachhöhen sind unter der Benennung H201 in der Tabelle Basisdaten zu finden

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 27 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 3: Fahrzeugmaße Kastenwagen/Kombi vorn und hinten, Radstand kurz/ lang (gemäß DIN70020, T1

* alle drei Dachhöhen sind unter der Benennung H100 und H202 in der Tabelle Basisdaten zu finden

Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi

( alle Motorisierungen)

L101 Radstand

Abmessungen

L103 Fahrzeuglänge

L102

L515

Fahrzeuglänge mit Anhängevorrichtung

(starr / abnehmbar

Schwerpunktlage, Laderaum, Abstand zur

Vorderachse (VA), 3-Sitzer

Schwerpunktlage, Laderaum, Abstand zur

Vorderachse (VA), 6-Sitzer

W103 Fahrzeugbreite (Meßstelle Türgriff)

Fahrzeughöhe Body (Normaldach)

->mit Kennleuchte (Normaldach)

H100

->mit GSM/GPS Antenne (Normaldach)

->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten

(Normaldach)

Kastenwagen/Kombi

Kurzer Radstand

[mm]

Kastenwagen/Kombi

Langer Radstand

[mm]

3000

4892

4991

2746/ - - -

3302/ - - -

1904

1990

2298

- - -

2066

3400

5292

5391

2946/ - - -

3502/ - - -

1904

1990

2298

- - -

2066

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 28 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi

( alle Motorisierungen)

->mit Rundumtonkennleuchte

(Normaldach)

->Fahrzeughöhe mit Dachlüfter

(Normaldach)

Fahrzeughöhe Body (Mittelhochdach)

Kastenwagen/Kombi

Kurzer Radstand

[mm]

2175

2103

H100

->mit Kennleuchte (Mittelhochdach)

2176

2456

->mit GSM/GPS Antenne (Mittelhochdach) 2199

->mit Rundumtonkennleuchte

(Mittelhochdach)

->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten

(Mittelhochdach)

->Dachlüfter (Mittelhochdach)

2376

2251

2304

Fahrzeughöhe Body (Hochdach)

->mit Kennleuchte (Hochdach)

- - -

- - -

Kastenwagen/Kombi

Langer Radstand

[mm]

2175

2103

2176

2456

2199

2376

2251

2304

2476

2778

2514

H100

->mit GSM/GPS Antenne (Hochdach) - - -

->mit Rundumtonkennleuchte (Hochdach) - - -

->mit hochgesetzten Dachblinkleuchten

(Hochdach)

->mit Dachlüfter (Hochdach)

- - -

- - -

L104 Überhanglänge vorn 896

2676

2564

2604

896

Überhanglänge hinten 996

L105

W101-1

W102-2

Spurweite vorn

->bei Einpresstiefe 50

->bei Einpresstiefe 51

->bei Einpresstiefe 52

->bei Einpresstiefe 55

->bei Einpresstiefe 56

Spurweite hinten

->bei Einpresstiefe 50

->bei Einpresstiefe 51

->bei Einpresstiefe 52

->bei Einpresstiefe 55

->bei Einpresstiefe 56

WX 1 Maximale Hinterachsbreite

H157*

Überhang hinten mit Anhängevorrichtung 1095

Bodenabstand zw. d. Achsen nach

70/156/EWG

165

1630

1628

1626

1620

1618

1630

1628

1626

1620

1618

1890

996

1095

1630

1628

1626

1620

1618

1630

1628

1626

1620

1618

1890

165

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 29 von 184

Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi

( alle Motorisierungen)

Wendekreis

Räder / Reifen.

Laderaummaße

Kastenwagen/Kombi

Kurzer Radstand

[mm]

2 Technische Daten für die Planung

Kastenwagen/Kombi

Langer Radstand

[mm]

A117 Rampenwinkel - - - /14° - - -/12°

A116-1

A116-2

Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Spoiler

Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger (mit Pannenset)

Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Reserverad

D102 Minimaler Wendekreis

21°

17°

13°

Basisbereifung*

21°

17°

13°

11,9m 13,2m

Kleinster Reifen

215/60R17 C 109/107T größter Reifen

235/55 R17 103W XL

Kleinster Reifen

215/60R17 C 109/107T größter Reifen

235/55 R17 103W XL

L214-1

Länge Laderaum in Höhe Oberkante

Fahrerlehne

Gepäckraumbodenlänge 1. Sitzreihe

2353

2570

2753

2970

L212

Gepäckraumbodenlänge 2. Sitzreihe

Gepäckraumbodenlänge 3. Sitzreihe

Gepäckraumbodenlänge 4. Sitzreihe

F201-1 Laderaumfläche

W200 Größte Gepäckraumbreite

W202 Kleinste Gepäckraumbreite

H201*

H201*

H201*

H201*

Ladehöhe - Kastenwagen

->mit Normaldach

->mit Mittelhochdach

->mit Hochdach

Ladehöhe - Kombi (Normaldach)

->mit Multivan-Boden

->mit Komfort-Himmel

->mit Multivan-Boden und Komfort-

Himmel

Ladehöhe- Kombi (Mittelhochdach)

->mit Multivan-Boden

Ladehöhe -Kombi (Hochdach)

->mit Multivan-Boden

H196 Ladekantenhöhe über Standebene

- - - / 1600

- - - / 750

- - - / - - -

4,3 m²

1692

1244

1410 / --

1626 / --

- - - / --

--- / 1394

--- / 1379

--- / 1332

--- / 1317

--- / 1610

-- / 1595

- - -

- - -

566/572

- - - / 2000

- - - / 1150

- - - / 350

4,3 / 5 m²

1692

1244

1410/--

1626/--

1940/--

--- / 1394

--- / 1379

--- / 1332

--- / 1317

--- / 1610

--- / 1595

--- / 1925

--- / 1910

571/572

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 30 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Basisdaten T5 GP Kastenwagen/Kombi

( alle Motorisierungen)

H508 Lichte Öffnungshöhe Schiebetür

L903 Lichte Öffnungsbreite Schiebetür

H110

H202

Fahrzeughöhe maximum

->mit Normaldach

->mit Mittelhochdach

->mit Hochdach

Fahrzeughöhe bei geöffneter Heckklappe

->mit Normaldach

->Normaldach mit Flügeltür

Karosserieöffnungshöhe

->Flügeltür Normal-/Mittelhochdach

->Flügeltür bei Hochdach

->Heckkl./Flügeltür mit Formhimmel

W206 Größte Breite der Hecköffnung

W120-1 Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet

Kastenwagen/Kombi

Kurzer Radstand

[mm]

1284/1268

1020

2298

2456

- - -

2226

2049

1297 / 1295

- - - / - - -

- - - / 1276

1486

3845

W114 Y-Koordinate des fahrseitigen Außenspiegels 1153

Kastenwagen/Kombi

Langer Radstand

[mm]

1284/1268

1020

2298

2456

2778

2226

2049

1297 / 1295

1694 / 1692

- - - / 1276

1486

3845

1153

Garagenmaße

W115 Y-Koordinate Beifahreraußenspiegel 1130 1130

H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe

Abmessungen

Innenraum

H61-2 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe

H61-3 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe

*bei tiefergelegtem Fahrwerk -20mm bei den Höhenangaben bezogen zur Standebene (ausser H157)

1003

1038

- - - / 1037

1003

1038

- - - / 1037

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 31 von 184

2.1.1.2 Basisdaten T5 GP Fahrgestelle/ Pritschenwagen (Radstand Kurz + Lang)

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 4: Fahrzeugmaße Pritschenwagen (gemäß DIN70020, T1

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 32 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb.5 Fahrzeugmaße–Pritschenwagen Radstand kurz und lang

Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen

(alle Motorisierungen)

Abmessungen

L101

L103

W103

H 100

Radstand

Fahrzeuglänge mit Fahrerhaus

Fahrzeuglänge mit Doppelkabine

Mindestzulässige Fahrzeuglänge

Höchstzulässige Fahrzeuglänge mit

Fahrerhaus

Höchstzulässige Fahrzeuglänge mit

Doppelkabine

Fahrzeugbreite

Mindestzulässige Fahrzeugbreite

Höchstzulässige Fahrzeugbreite

- für Bügelaußenspiegel klein

- für Bügelaußenspiegel groß

Fahrzeughöhe Body (Fahrerhaus)

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit

Kennleuchte

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit

Rundum-Ton-Kennscheinwerfer

Fahrzeughöhe Body (Doppelkabine)

- - -

1904/1994

1904

2030

2200

1952

2196

2152

- - -

Fahrgestelle/Pritsche

Kurzer Radstand

[mm]

Fahrgestelle/Pritsche

Langer Radstand

[mm]

3000 3400

4892/5076

- - -

5292/5476

5292/5476

4890 5290

5184 5756

5754

1904/1994

1904

2030

2200

1949

2196

2149

1963

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 33 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen

(alle Motorisierungen)

H431

H101

L104

Fahrgestelle/Pritsche

Kurzer Radstand

[mm]

Fahrgestelle/Pritsche

Langer Radstand

[mm]

Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit

Kennleuchte

Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit

Rundum-Ton-Kennscheinwerfer

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit

Verdeckgestell und Plane

Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit

Verdeckgestell und Plane

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus-

Tiefladepritsche) mit Verdeckgestell und

Plane

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit

Leitertransportgestell

Fahrzeughöhe (Doppelkabine) mit

Leitertransportgestell

Fahrzeughöhe (Fahrerhaus-

Tiefladepritsche) mit

Leitertransportgestell

- - -

- - -

- - - / 2594

- - - / - - -

- - - / 2594

- - - / 2335

- - - / - - -

- - - / - - -

Fahrzeughöhe Maximum (Fahrerhaus-

Tiefladepritsche) mit Verdeckgestell und

Plane

- - - / 2594

Fahrzeughöhe Maximum

(Doppelkabine ) mit Verdeckgestell und

Plane

- - - /

Überhanglänge vorn 896

2194

2163

- - - / 2575

- - - / 2579

- - - / 2446

- - - / 2332

- - - / 2332

- - - / 2197

- - - / 2575

- - - / 2579

896

L105

W101-1

W101-2

WX 1

Überhanglänge hinten

Spurweite vorn bei Einpresstiefe 50

51

55

Spurweite hinten

Bei Einpresstiefe 50

51

55

Maximale Hinterachsbreite

996/1180

1630

1628

1620

1630

1628

1620

1890

996/1180

1630

1628

1620

1630

1628

1620

1890

H157

A116-1

A116-2

Bodenabstand zw. d. Achsen nach

70/156/EWG

Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger

Überhangwinkel hinten bei Volllast, begrenzt durch Abschlussquerträger

165

21°

22°

165

21°

22°

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 34 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Basisdaten T5 GP Fahrgestelle und Pritschenwagen

(alle Motorisierungen)

Räder / Reifen.

Garagenmaße

Abmessungen

Innenraum

Fahrgestelle/Pritsche

Kurzer Radstand

[mm]

Fahrgestelle/Pritsche

Langer Radstand

[mm]

L212-1

Gepäckraumbodenlänge 1. Sitzreihe

Doka

- - - /2539

- - - / - - -

- - - /2939

- - - /2169

W200

Größte Gepäckraumbreite

Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe

- - - /1940 - - - /1940

H502

H202

W206

Ladekantenhöhe über Standebene

Karosserieöffnungshöhe

Flügeltür Normal-/Mittelhochdach

Flügeltür bei Hochdach

Karosserieöffnungshöhe

Flügeltür Normal-/Mittelhochdach

Heckkl./Flügeltür mit Formhimmel

Flügeltür bei Hochdach

Größte Breite der Hecköffnung

905

1297

- - -

- - - / 1295

- - - / 1276

- - - / - - -

- - -

902

1297

1694

- - - / 1295

- - - / 1276

- - -/ 1692

- - -

D102 Minimaler Wendekreis

Basisbereifung

W120-1

Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet

W114+W115 Fahrzeugbreite mit Außenspiegel (links und rechts)

-Bügelaußenspiegel

-Bügelaußenspiegel auf großem Bügel

H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe

11,9m 13,2m

Kleinster Reifen

215/65 R16 C 106/104T

Größter Reifen

235/55 R17 103 W XL

- - - /3845

2301

2494

Kleinster Reifen

215/65 R16 C 106/104T

Größter Reifen

235/55 R17 103 W XL

- - - /3845

2301

2494

- - - /1003 - - - /1003

H61-2 Effektiver Kopfraum -2.Sitzreihe - - - / - - - - - - /956

H61-3 - - - / - - - - - - / - - -

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 35 von 184

2.1.1.3 Basisdaten T5 GP Zugkopf

2 Technische Daten für die Planung

Abb.6 Fahrzeugmaße–Zugkopfg

Basisdaten T5 GP Zugkopf

Zugkopf

[mm]

Abmessungen

L101

L103

Radstand

Fahrzeuglänge mit Fahrerhaus 3606

Fahrzeugbreite 1904

W103

H100

L104

W101-1

WX 1

Mindestzulässige Fahrzeugbreite

Höchstzulässige Fahrzeugbreite

- Gehäusespiegel

- für Bügelaußenspiegel klein

- für Bügelaußenspiegel groß

Fahrzeughöhe Body (Fahrerhaus)

- Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit

Kennleuchte

- Fahrzeughöhe (Fahrerhaus) mit Rundum-

Ton-Kennscheinwerfer

Überhanglänge vorn

2196

2152

Spurweite vorn bei Einpresstiefe 52 (16“ 6 1/2Jx16)

56 (17“ 7J x17)

Maximale Hinterachsbreite

896

1626

1618

- - -

1904

1904

2030

2200

1952

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 36 von 184

Bemerkung

Je nach Traglast der verwendeten Reifen

2 Technische Daten für die Planung

Basisdaten T5 GP Zugkopf

Zugkopf

[mm]

Bemerkung

Räder / Reifen

H157

A116

H502

W120-1

Bodenfreiheit bei ML1 201

Überhangwinkel vorn bei Volllast, begrenzt durch Stoßfänger

21°

Ladekantenhöhe über Standebene

- - -

Basisbereifung

Fahrzeugbreite, Vordertüren geöffnet

215/65 R16 C 106/104T

215/60 R17 C 109/107T

3845

Garagenmaße

W114 +

W115

Fahrzeugbreite mit Außenspiegel (links und rechts)

- Außenspiegel (Serienausstattung)

- Bügelaußenspiegel (Sonderausstattung)

- Bügelaußenspiegel auf großem Bügel

(Sonderausstattung)

2283

2301

2494

Y-Koordinate Beifahreraußenspiegel 1130 W115

Abmessungen

Innenraum

H61-1 Effektiver Kopfraum -1.Sitzreihe

Bitte berücksichtigen beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.2.1 “Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– 2.2.6 “Änderung Bremsanlage“

– 2.3.2 “Änderungen am Rohbau“

– 2.5.2.1 “Elektrische Leitungen und Sicherungen“

– 2.5.2.3 “Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte“

– 2.6.3 “Kraftstoffanlage“

– 2.6.4 “Abgasanlage“

– 2.7 “Nebenabtriebe Motor/Getriebe“

– 3.2.1 “Sicherheitsausstattung“

1003

Je nach

Motorisierung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 37 von 184

2.1.2 Überhangswinkel und Rampenwinkel

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 1 Überhang- und Rampenwinkel Transporter Kasten/Kombi

Die Werte für den Überhangwinkel (A116) und den Rampenwinkelwinkel A117 entnehmen Sie bitte der Basisdatentabelle

Siehe Kap. 2.1.1.1.

* Bei Otto und Dieselmotoren weichen die Werte für den Überhangswinkel A116 aufgrund unterschiedlicher Abgasanlagen voneinander ab

Abb. 2 Überhang- und Rampenwinkel Transporter Pritsche/Fahrgestell

Die Werte für den Überhangwinkel (A116) und den Rampenwinkelwinkel A117 entnehmen Sie bitte der Basisdatentabelle.

Siehe Kap. 2.1.1.2.

* Bei Otto und Dieselmotoren weichen die Werte für den Überhangswinkel A116 aufgrund unterschiedlicher Abgasanlagen voneinander ab.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 38 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.1.3 Fahrzeugschwerpunkt

2.1.3.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320/EWG

Alle Nutzfahrzeuge müssen seit dem 01.01.1991 den Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320/EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser EG-Richtlinie in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat zur Folge, dass auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.

Abb.1: Radstand 3000 mm

Abb. 2: Radstand 3400 mm

Bei allen zul. Gewichten darf die Schwerpunkthöhe Y1 bzw. Y2 nicht überschritten werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 39 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schwerpunkthöhe bei Leergewicht X (serienmäßiger Ausstattung) und bei bis zum jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht Y ausgelasteten Fahrzeugen zulässig ist.

Ausführung

ZGG Stabilisatoren

Schwerpunkt des Grund- bzw. Leerfahrzeugs max. zul.

Schwerpunkt

- höhe des

Fahrzeugs max. zul.

Schwerpunkt

-höhe des

Fahrzeugs bei reduzierter VA-Last max. zul.

Schwerpunkt

-höhe von

Aufbau und

Nutzlast über der Fahrbahn

[t] Vorderachse Hinterachse X [mm] Y1 [mm] Y2 [mm] Z [mm]

Kasten/

Kombi

Pritsche/

Doka

Fahrgestell

Kasten/

Kombi

Pritsche/

Doka

Fahrgestell

Kasten/

Kombi

2.8

2.8

2.8

3.0

2.85

2.85

3.2

Sv

Sv

Sv

Sv

Sv

Sv

2MG

Sh

Sh

Sh

Sh

Sh

Sh

2MG

730

680

620

730

680

620

730

890

890

890

920

920

920

950 990

1325

1275

1300

1375

1325

1350

1550

Pritsche

3.2

2MG 2MG 680 950 990 1500

3.2 2MG 2MG 620 950 990 1525

Fahrgestell

2MG = 28 mm, Stabilisator hinten (Sh), Stabilisator vorn (Sv)

Die Schwerpunkthöhe Y2 kann bei Reduzierung der zul. Vorderachslast um 40 kg angewendet werden

2.1.4 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

Bei Fahrzeugen mit hohen Aufbauten bzw. mit erhöhtem Gesamtschwerpunkt (>920mm) ist mit eingeschränkten

Fahreigenschaften zu rechnen. (siehe hierzu auch Kap. 2.2.6 „Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC“).

2.1.5 Schwerpunktermittlung

Volkswagen empfiehlt, die Schwerpunktlage von einer anerkannten und erfahrenen Prüfinstitution ermitteln zu lassen.

Für die Schwerpunktermittlung durch den Aufbauhersteller selbst wird empfohlen, die unter Kapitel

7.1.Schwerpunktermittlung beschriebenen Vorgehensweisen einzuhalten.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 40 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.1.6 Maximale Abmessungen

Die Abmessungen des Fahrgestelles können den Baumaßzeichnungen entnommen werden. Durch Einbau verstärkter

Federn, Komfort-Federn oder vom Serienstand abweichenden Reifengrößen können sich die Fahrzeug- und

Rahmenhöhen über Boden erheblich ändern. Wir bitten diese Ausstattungen bei Ihren Projektierungen zu berücksichtigen.

Wichtige Hinweise:

– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhaus und Aufbau muss 30mm betragen.

– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhausdach und Überbau muss 30mm betragen.

– Der vordere Überhang der Aufbauten darf die „Ampelsicht“ nicht beeinträchtigen.

Abb. 1: Max. Abmessungen

Maximal zulässige Fahrzeuglängen

Der hintere Überhang der Aufbauten darf 43% des Radstandes nicht übersteigen.

Aufgrund dieser Längenbegrenzung dürfen nachfolgenden Aufbauaußenlängen nicht überschritten werden:

Radstand Serienaufbaulänge innen max. Aufbauaußenlänge bei 43% Überhang

Fahrgestell mit Fahrerhaus

Fahrgestell mit Fahrerhaus

Fahrgestell mit

Doppelkabine

3.000 mm

3.400 mm

3.400 mm

2.539 mm

2.939 mm

2.169 mm

2.692 mm

3.264 mm

2.212 mm

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 41 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Maximal zulässige Fahrzeugbreite

Bitte beachten Sie bei Auswahl Ihres Basisfahrzeugs für Ihren Umbau die max. zul. Aufbaubreiten der werkseitigen

Serienspiegel und Scheinwerfer:

Fahrzeugmodel Außenspiegel max. Fahrzeugbreite

Kastenwagen, Kombi

(Serienausstattung)

Fahrgestell, Pritsche

(Serienausstattung)

Gehäusespiegel

Bügelaußenspiegel kurz (PR-ZB1)

Fahrgestell, Pritsche

(Sonderausstattung)

Bügelaußenspiegel lang (PR-ZB2)

Die max. zul. Fahrzeugbreite der Standardscheinwerfer in Einbauposition beträgt:

Fahrzeugmodel Ausführung

≤ 1904 mm

≤ 1900mm bis

≤ 2030mm

≤ 2022mm bis

≤ 2200mm max. zul. Fahrzeugbreite

Kastenwagen, Kombi, Fahrgestell,

Pritsche

Standardscheinwerfer 2200 mm

Für die Fahrzeugzulassung innerhalb der EU sind die Maßvorgaben der EG-Richtlinien 97/27/EG bzw. 92/21/EWG zu beachten:

Fahrzeugbreite

Allgemein

Personenkraftwagen

Fahrzeughöhe

2550 mm

2500 mm

4000 mm

Fahrzeuglänge

Details siehe RREG 97/27/EG, 92/21/EWG

Bitte beachten Sie, dass beim komplettierten (umgebauten) Fahrzeug die Anbauvorschriften und –maße aller lichttechnischen Einrichtungen gemäß ECE-R 48 einzuhalten sind. (siehe auch Kap. 2.5.1 „Beleuchtung“).

Beim Aufbau von Fahrgestellen ist der Aufbauhersteller insbesondere auch für die vorschriftsmäßige Anbringung der hinteren und ggf. seitlichen lichttechnischen Einrichtungen verantwortlich.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 42 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.1.7 Lenkbarkeit - Mindestvorderachslast

In allen Beladungszuständen muss die Vorderachslast mindestens 38% des tatsächlichen Fahrzeuggesamtgewichts entsprechen. Die zulässigen Achslasten sind in allen Beladungssituationen einzuhalten.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– 2.2.6 „Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC“

– 2.2.10 „Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 43 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.2 Fahrwerk

2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

Die Volkswagen AG bietet front- und allradangetriebene Fahrzeuge wie Kastenwagen, Kombi, Pritschenaufbauten mit

Einzel- und Doppelkabine in den folgenden Gewichtsklassen an: 2.600kg, 2.800 kg, 2.850 kg, 3.000 kg, 3080 kg und 3.200 kg.

Zusätzlich wird ein Zugkopf (Fahrgestell mit Einzelkabine 3,2t mit verkürztem Rahmen hinten) angeboten.

In Verbindung mit einem externen Chassis lässt sich damit ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t realisieren.

Die in den Gewichtstabellen (siehe Kapitel 6.5.1 bis Kap. 6.5.4.4) aufgeführten zulässigen Achslasten sind einzuhalten.

Information

Nutzlasten sind abhängig von der Motorisierung.

Ausstattungen können die Nutzlast bzw. Zuladung durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts beeinflussen. Die Gewichtsangaben in den technischen Daten beziehen sich auf die serienmäßige Basis-Fahrzeugausrüstung.

Gewichtstoleranzen von +5 % in der Fertigung sind nach DIN 70020 zulässig und gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Beim Einbau von Sonderausstattungen verringert sich die Nutzlast.

Die tatsächliche Nutzlast eines Fahrzeugs, die sich aus der Differenz zwischen zulässigem

Gesamtgewicht und Leergewicht errechnet, ist nur durch Wiegen eines individuellen Fahrzeugs ermittelbar.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 44 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.2.1.2 Einseitige Gewichtsverteilung

Warnhinweis

In keinem Fall dürfen die Gewichte:

- zulässiges Gesamtgewicht

- zulässige Vorderachslast

- zulässige Hinterachslast

überschritten werden (siehe Kap. 2.2.1 „zulässige

Gewichte und Leergewichte“).

Beim Projektieren von Aufbauten/Ausbauten ist darauf zu achten, dass eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird.

Der Unterschied der tatsächlichen Radlast zwischen dem linken und rechten Rad einer Achse darf nicht mehr als 8% der höheren Radlast betragen. Die Reifentragfähigkeiten sind zu beachten.

Beispiel:

Achslast gewogen 1.680 kg

Radlast links / rechts

Unterschied Radlast

806 kg / 874 kg

68 kg

%-Abweichung vom höheren Wert 7,8%

Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden

Fahrverhaltens in allen Beladungsfällen, darf die Mindestvorderachslast nicht unterschritten werden. (siehe Kap. 2.1.6

„Lenkbarkeit-Mindestvorderachslast“)

Abb. 1: Einseitige Gewichtsverteilung (Ansicht:Hinten)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 45 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 2:Einseitige Gewichtsverteilung (Ansicht:Seite)

2.2.2 Wendekreis siehe Tabelle Basisdaten Kapitel 2.1.1 „Fahrzeugmaße“.

2.2.3 Freigegebene Reifengrößen siehe Tabelle Basisdaten Kapitel 2.1.1 „Fahrzeugmaße“.

2.2.4 Änderung an Achsen

Änderungen an den Achsen sind zu unterlassen, da diese zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens und zu instabilem

Fahrverhalten führen können.

2.2.5 Änderungen Lenkanlage

Änderungen an der Lenkanlage sind unzulässig.

Ausnahmen, wie z.B. behindertengerechte Umbauten, müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 46 von 184

2.2.6 Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC*

2.2.6.1 Allgemeine Hinweise

Änderungen am Bremssystem sind generell unzulässig:

– Wenn die Änderung der Bremsanlage den Rahmen der Betriebszulassung verlässt.

– Wenn die Luftan- und Luftabströmung von Scheibenbremsen verändert werden.

Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden und mit eigenem

Bremsgenehmigungsgutachten dokumentiert werden.

Warnhinweis

Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an

Bremsschläuchen, Leitungen und Kabeln kann deren

Funktion beeinträchtigen.

Dies kann zum Ausfall von Komponenten oder sicherheitsrelevanten Bauteilen führen. Arbeiten an

Bremsschläuchen, Leitungen und Kabeln sollten daher nur durch eine qualifizierte Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Information

Alle Nutzfahrzeuge müssen seit dem 01.01.1991 den

Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen

71/320/EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser

EG-Richtlinie in die Straßenverkehrs-Zulassungs-

Ordnung hat zur Folge, dass auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.

*

Electronic Stability Control

2 Technische Daten für die Planung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 47 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.2.6.2 Fahrzeugstabilität und ESC *

Bei Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs muss nach der EG-Richtlinie Bremsen 71/320/EWG und ECE-R 13 ein rechnerischer Nachweis über die Schwerpunkthöhe bei beladenem Fahrzeug erbracht werden.

Die zulässigen Schwerpunkthöhen können dem Kapitel 2.1.3 „Fahrzeugschwerpunkte“ entnommen werden.

Von Volkswagen wird keine Aussage getroffen über:

– Fahrverhalten

– Bremsverhalten

– Lenkverhalten und

– ESC-Regelverhalten bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwerpunktlagen (z. B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten), da diese Aspekte wesentlich durch Aufbauarbeiten beeinflusst werden und daher ausschließlich vom Aufbauhersteller beurteilt werden können.

Warnhinweis

Sowohl bei Um- und Einbauten als auch im fahrfertigen Zustand dürfen die zulässigen Rad- und

Achslasten sowie die zulässigen Gesamtgewichte

(siehe Kapitel 2.2.1) des Fahrzeugs keinesfalls

überschritten werden. Werden die zulässigen

Achslasten überschritten, kann bei Fahrzeugen mit

ESC dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle

über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Sachhinweis

Ab November 2014 gilt in Europa die gesetzliche

Vorgabe der ESC-Pflicht für alle Fahrzeug-

Neuzulassungen (N1 und M1. Ab Juni 2015 für N2

Nutzfahrzeuge). Ohne ESC keine Zulassung der

Fahrzeuge ab Stichtag mehr möglich.

*

Electronic Stability Control

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 48 von 184

2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC *

Veränderung am Fahrzeug

ESC - Teilsysteme

2 Technische Daten für die Planung

Radstands- veränderung extreme

Schwerpunkt- erhöhung

>920mm

Änderung am

Fahrwerk

(Feder, Dämpfer,

Stabilisatoren,

Räder, Reifen,

Spurweite,

Lenkung)

Achsweise unterschiedliche

Abrollumfänge

Änderung an Bremse

(Sättel,

Beläge,

Bauart)

Umbau zur

Sattelzugmaschine

2

ABS

Antiblockiersystem

Offroad-ABS

BAS

Brems-Assistent

EDS

Elektronische

Differenzialsperre

Berganfahrassistent

ASR

Antriebsschlupfregelungssystem

ESC

Elektronische

Stabilisierungsprogramm

Gespannstabilisierung

+

+

--

+

-

++

++

+

+

--

+

-

+

+++ 1

++ ++

--

-

+

++

1 insbesondere stark zunehmende Kippgefahr

2 Degradierung erforderlich

3 Hardwareanpassung der Raddrehzahlsensorik erforderlich kein Einfluss sehr geringer Einfluss spürbarer Einfluss, kann ggfs. angepasst werden starker Einfluss, kann ggfs. angepasst werden

+++ sehr starker Einfluss, kann ggfs. angepasst werden

++++ keine technische Lösung

*

Electronic Stability Control

+

+

--

+++ 1

+++

+

-

+

++

++

++

++ 3

++ 3

++

+++

3

3

3

3

++++

3

3

++

++

++

+++

++

-

+++

+++

1 ++++

++++

+

-

+

+

+

--

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 49 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Warnhinweis

Fahrzeuge mit An-, Auf, Ein- oder Umbauten, bei denen die fahrzeugspezifischen Grenzwerte

(Schwerpunktlage, Achslasten, Überhänge, etc.) nicht eingehalten werden, gelten als bedenklich und können zur Beeinträchtigung des Fahrverhaltens führen. Sie sollten daher nicht betrieben werden.

Unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen sind

Überhangverlängerungen und

Radstandveränderungen sowie der Umbau zum

Sattelkraftfahrzeug eingeschränkt möglich.

2.2.6.4 Aktivierung des ESC für Sonderfahrzeuge

Auf- und Umbauten (z.B. längere Radstände) können gegebenenfalls mit voller Funktionalität des Bremsregelsystems angeboten werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge stellt zur Erfüllung der gesetzlichen ESC-Pflicht (Europa) für einige Sonderumbauten spezielle

ESC- Datensätze zur Verfügung.

Gegebenenfalls müssen Fahrwerk und ESC nach Vorgaben der Volkswagen AG modifiziert werden.

Zur Prüfung der fahrzeugindividuellen Anpassung ist die Vorstellung des Fahrzeugs bei der Volkswagen AG erforderlich.

2.2.6.5 Degradierung des ESC

Zur Degradierung des ESC sind die Fahrzeuge bzgl. der Software zu aktualisieren und auf eine Grundfunktionalität von

ABS (Antiblockiersystem) einschließlich Offroad-ABS, Bremsassistent und EDS (Elektronische Differenzialsperre) zu degradieren.

Der Berganfahrassistent kann weiterhin genutzt werden. Der wirkungslos gewordene ESC-Off- bzw. ASR-Off-Taster muss durch eine Abdeckung ersetzt und der bordnetzseitige Stecker fixiert werden.

Sachhinweis

Die Degradierung des ESC kann nur als

Übergangslösung bis November 2014 (Europa) gesehen werden, da ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche ESC Pflicht in Kraft tritt für alle Fahrzeug-

Neuzulassungen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 50 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.2.7 Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer

Die Federcharakteristik darf grundsätzlich nicht verändert werden.

Wir empfehlen die für das aufgebaute Fahrzeug optimal passende Feder aus dem Lieferprogramm von Volkswagen zu verwenden.

Änderungen der Federn müssen von einer jeweils zuständigen technischen

Prüfstelle/Überwachungsorganisation/Technischen Dienst begutachtet werden und können zum Erlöschen der

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.

2.2.8 Radeinstellungen

Veränderungen von Radeinstellungsgrößen sind unzulässig!

2.2.9 Kotflügel und Radkästen

Der erforderliche Freiraum für die Räder einschließlich Schneeketten muss beachtet werden.

Nähere Angaben finden Sie in den Baumaßzeichnungen.

Bei eigenen Aufbauten ist auf ausreichenden Freiraum für die Rad-Reifenkombination gemäß 92/23/EWG sowie für eine ausreichende Radabdeckung in Anlehnung an die EG-Richtlinie 78/549/EWG zu achten.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– Bohren am Fahrgestellrahmen (Kap. 4.2.1)

– Schweißen am Fahrgestellrahmen (Kap.4.2.2)

– Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten (Kap. 4.4)

2.2.10 Überhangverlängerungen

Überhangverlängerungen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)

– Fahrzeugstabilität und ESC (Kap. 2.2.6.2)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 51 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3. Rohbau

2.3.1 Dachlasten

2.3.1.1 Dynamische Dachlasten

Fahrzeugtyp max. Dachlast

150 kg Fahrzeuge mit Normaldach (nur mit 4 Grundträgern)

Fahrzeuge mit Normaldach (mit 2 Grundträgern) 100 kg

Doppelkabine (mit 2 Grundträgern)

Fahrerhaus

75 kg

50 kg

Aufstelldach (mit 2 Grundträgern) 50 kg

Zum Anbau von Dachgepäckträgern siehe Kapitel 2.8.1 „Dachgepäckträger“

Der Grenzwert der maximalen Schwerpunktlage des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.

2.3.1.2 Statische Dachlasten

Die Tabellenwerte (siehe 2.3.1.1) beziehen sich auf dynamische Dachlasten.

Die statischen Dachlasten bei stehendem Fahrzeug (z.B. Dachzelt) sind höher anzusetzen. Die Befestigungen sind entsprechend auszulegen.

Bitte beachten Sie auch die Kapitel:

– 2.1.4 „Aufbauten mit hohem Schwerpunkt“

– 2.2.6.2 „Fahrzeugstabilität und ESC“

– 2.2.6.3 „Einfluss von Fahrzeugumbauten“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 52 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2 Änderungen am Rohbau

Durch Änderungen am Aufbau darf die Funktion und Festigkeit von Aggregaten und Bedienungseinrichtungen des

Fahrzeugs sowie die Festigkeit tragender Teile nicht beeinträchtigt werden.

Bei Fahrzeugumbauten und der Montage von Aufbauten dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, welche die

Funktion und Bewegungsfreiheit der Fahrgestellteile (z. B. bei Wartungs- und Prüfarbeiten) und die Zugänglichkeit zu diesen beeinträchtigen.

2.3.2.1 Schraubverbindungen

Müssen serienmäßige Schrauben / Muttern ersetzt werden, dürfen nur Schrauben / Muttern verwendet werden mit:

– Gleichem Durchmesser.

– Gleicher Festigkeit.

– Gleicher Schraubennorm beziehungsweise Schraubenart.

– Gleicher Oberflächenbeschichtung (Korrosionsschutz, Reibungszahl).

– Gleicher Gewindesteigung.

Bei allen Montagen ist die VDI-Richtlinie 2862 umzusetzen.

Eine Verkürzung der freien Klemmlänge, Umstellung auf Dehnschaft oder die Verwendung von Schrauben mit kürzerem, freien Gewindeanteil, ist zu unterlassen.

Das Setzverhalten von Schraubverbindungen ist zu beachten.

Die Verwendung von Volkswagen Anzugsmomenten setzt eine Gesamt-Reibungszahl im Bereich μges=0.08 bis 0.14 für die jeweiligen Verschraubungspartner voraus.

Werden Schrauben bei Volkswagen mit Drehmoment und Drehwinkel angezogen, ist eine konstruktive Änderung nicht möglich

Unfallgefahr

Alle sicherheitsrelevanten Verschraubungen z. B. für

Radführungs-, Lenk- und Bremsfunktionen dürfen nicht verändert werden. Sonst können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen. Die

Neumontage ist gemäß Volkswagen Kundendienst-

Anweisung mit geeigneten Normteilen durchzuführen. Wir empfehlen Volkswagen

Originalteile.

Information

Auskunft zu den Volkswagen

Kundendienstanweisungen kann jeder Volkswagen

Kundendienst erteilen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 53 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2.2 Schweißarbeiten

Unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten können zum Ausfall von sicherheitsrelevanten Bauteilen und damit zu

Unfällen führen. Im Zusammenhang mit Schweißarbeiten müssen daher die nachfolgend aufgeführten

Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:

– Schweißarbeiten sollten nur von Personen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.

– Vor Schweißarbeiten sind Komponenten, in denen sich feuer- oder explosionsgefährliche Gase befinden können, z.B. Kraftstoffanlage, auszubauen oder mit einer feuerfesten Decke vor Funkenflug zu schützen. Gasbehälter, die durch Funkenflug bei Schweißarbeiten beschädigt wurden, sind auszutauschen.

– Vor Schweißarbeiten im Bereich von Sicherheitsgurten, Airbagsensoren bzw. Airbag-Steuergerät müssen die Bauteile für die Dauer der Arbeiten ausgebaut werden. Wichtige Informationen zu Umgang, Beförderung und Lagerung von

Airbageinheiten finden Sie unter 2.4.“ Interieur“.

– Vor Schweißarbeiten müssen Federn und Federbälge gegen Schweißperlen abgedeckt werden. Federn dürfen nicht mit

Schweißelektroden oder Schweißzangen berührt werden.

– Nicht geschweißt werden darf an Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen.

– Plus- und Minusklemmen der Batterien sind abzunehmen und abzudecken.

– Die Masseklemme des Schweißgeräts ist direkt mit dem zu schweißenden Teil zu verbinden. Die Masseklemme darf nicht mit Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen verbunden werden.

– Gehäuse elektronischer Bauteile (z. B. Steuergeräte) und elektrische Leitungen dürfen nicht mit der Schweißelektrode oder Masseklemme des Schweißgeräts berührt werden.

– Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.

Verletzungsgefahr

Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme (Airbag oder Gurte) kann dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme ist deshalb zu unterlassen.

Sachhinweis

Vor Schweißarbeiten ist die Batterie abzuklemmen.

Airbags, Sicherheitsgurte, Airbag Steuergerät und

Airbag Sensoren sind gegen Schweißspritzer zu schützen und ggf. auszubauen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 54 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2.3 Schweißverbindungen

Für die Erstellung hochwertiger Schweißnähte wird prinzipiell empfohlen:

– Gründliche Reinigung der zu schweißenden Bereiche.

– Mehrere kurze Schweißraupen statt einer langen.

– Symmetrische Raupen zur Begrenzung des Schrumpfens.

– Vermeidung von mehr als drei Schweißnähten in einem Punkt.

– Vermeidung von Schweißungen in kaltverfestigten Bereichen.

– Punkt- bzw. Schrittschweißungen sollten versetzt erfolgen.

2.3.2.4 Auswahl von Schweißverfahren

Von der Auswahl des Schweißverfahrens und der zu verbindenden Geometrie sind die mechanischen Eigenschaften von

Schweißnähten abhängig.

Bei überlappenden Blechen richtet sich das Schweißverfahren nach der Zugänglichkeit der Seiten:

Zugängliche Seiten Schweißverfahren

1

2

Schutzgas- Lochpunktschweißen

Widerstandspunktschweißen

2.3.2.5 Widerstandspunktschweißen

Widerstandspunktschweißen wird bei überlappenden Teilen mit beidseitigem Zugang angewandt. Punktschweißen von mehr als zwei Blechschichten ist zu vermeiden.

Abstand der Schweißpunkte:

Um Nebenschluss (Shunteffekte) zu vermeiden, müssen die angegebenen Abstände zwischen den Schweißpunkten eingehalten werden (d=10e+10 mm).

Verhältnis Blechdicke/Abstand der Schweißpunkte d Abstand der Schweißpunkte e Blechdicke

Abstand zum Rand des Blechs:

Um Schädigungen der Schmelzkerne zu vermeiden, müssen die angegebenen Abstände zum Rand des Blechs eingehalten werden (L=3e+2 mm).

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 55 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Verhältnis Blechdicke/Randabstand e Blechdicke

L Abstand zum Rand des Blechs

2.3.2.6 Schutzgas-Lochpunktschweißen

Sind überlappende Bleche nur von einer Seite schweißbar, ist die Verbindung durch Schutzgas-Lochpunktschweißen oder

Heftschweißen möglich. Wird die Verbindung durch Stanzen oder Bohren und anschließendes Lochpunktschweißen erzielt, muss der Bohrungsbereich vor dem Schweißen entgratet werden.

Verhältnis Blechdicke/Lochdurchmesser

D - Lochdurchmesser [mm] e- Blechdecke [mm]

4,5

0,6

5

0,7

5,5

1

6

1,25

6,5

1,5

7

2

Die mechanische Qualität kann zusätzlich durch den Einsatz von „Langlöchern“ erhöht werden (l=2xb).

Verhältnis Breite/Länge von Langlöchern b Breite Langloch

I Länge Langloch

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 56 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2.7 Heftschweißung

Bei Blechdicken >2 mm können überlappende Bleche auch durch Heftschweißung verbunden werden

(30 mm < L < 40 x e; d > 2 L).

Verhältnis Blechdicke/Abstand der Schweißpunkte d Abstand Heftschweißung e Blechdicke

L Länge Heftschweißung

2.3.2.8 Nicht geschweißt werden darf

Nicht geschweißt werden darf:

– An Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen usw.

– Am Fahrgestellrahmen außer bei Rahmenverlängerung.

– An A- und B-Säule.

– Am Ober- und Untergurt des Rahmens.

– In Biegeradien.

– Im Bereich der Airbags.

– Lochschweißung ist nur in den senkrechten Stegen des Rahmenlängsträgers zulässig.

2.3.2.9 Korrosionsschutz nach dem Schweißen

Nach allen Schweißarbeiten am Fahrzeug sind die angegebenen Korrosionsschutzmaßnahmen zu beachten

(Siehe Kapitel 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“).

2.3.2.10 Korrosionsschutzmaßnahmen

Nach Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen Stellen durchgeführt werden.

Sachhinweis

Für alle anfallenden Korrosionsschutz-Maßnahmen sind ausschließlich die von Volkswagen geprüften und freigegebenen Konservierungsmittel zu verwenden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 57 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2.11 Maßnahmen bei der Planung

Durch geeignete Materialauswahl und Gestaltung von Bauteilen sollte der Korrosionsschutz mit in die Planung und

Konstruktion einfließen.

Information

Werden zwei unterschiedliche metallische Werkstoffe durch einen Elektrolyt (z. B. Luftfeuchtigkeit) verbunden, entsteht eine galvanische Verbindung. Es kommt zur elektrochemischen Korrosion, wobei das unedlere Metall beschädigt wird. Die elektrochemische Korrosion ist umso größer, je weiter die betroffenen Metalle in der elektrochemischen Spannungsreihe auseinander liegen.

Deshalb muss durch entsprechende Behandlung der

Bauteile oder Isolierungen die elektrochemische

Korrosion verhindert oder durch geeignete

Materialauswahl gering gehalten werden.

Vermeidung von Kontaktkorrosion durch elektrische Isolierungen

Vermeidung von Kontaktkorrosion

1 Isolierende Unterlegscheibe

2 Isolierende Muffe

Durch den Einsatz von elektrischen Isolierungen wie Unterlegscheiben, Muffen oder Hülsen kann Kontaktkorrosion vermieden werden. Schweißarbeiten an unzugänglichen Hohlräumen sind zu vermeiden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 58 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.3.2.12 Maßnahmen durch Bauteilgestaltung

Durch konstruktive Maßnahmen, besonders bei der Auslegung von Verbindungen zwischen gleichen oder unterschiedlichen Materialien, kann Korrosionsschutz betrieben werden:

Ecken, Kanten sowie Sicken und Falze beinhalten die Gefahr der Ablagerung von Schmutz und Feuchtigkeit.

Durch den Einsatz von geneigten Flächen, Abläufen und durch Vermeidung von Spalten an Bauteilverbindungen kann bereits konstruktiv der Korrosion entgegengewirkt werden.

Konstruktiv bedingte Spalten an Schweißverbindungen und ihre Vermeidung

Ausführungsbeispiele Schweißverbindungen

A = günstig

(durchgeschweißt)

B = ungünstig

(Spalte)

2.3.2.13 Maßnahmen durch Beschichtungen

Durch das Aufbringen von Schutzschichten (z. B. Galvanisieren, Lackieren oder Zink- Auftrag per Flamme), wird das Fahrzeug gegen Korrosion geschützt(siehe 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“).

2.3.2.14 Arbeiten am Fahrzeug

Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind:

– Bohrspäne zu entfernen.

– Kanten zu entgraten.

– Verbrannte Lacke zu entfernen und Oberflächen für die Lackierung gründlich vorbereiten.

– Alle blanken Teile zu grundieren und lackieren.

– Hohlräume mit Wachskonservierungsmittel zu konservieren.

– Korrosionsschutzmaßnahmen an Unterboden und Rahmenteilen auszuführen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 59 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.4 Interieur

2.4.1 Änderungen im Bereich der Airbags

Änderungen an der Airbaganlage und der Gurtstrafferanlage sowie an und im Bereich von Airbagkomponenten, der Airbagsensorik und des Airbagsteuergerätes sind unzulässig. Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel 5.1 „Umbauten im Handicap Bereich“

Der Innenausbau ist so zu gestalten, dass die Airbagentfaltungsbereiche uneingeschränkt bestehen bleiben.

(siehe auch Kap. 3.2 „Interieur“)

Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.

Warnhinweis

Änderungen oder unsachgemäß durchgeführte

Arbeiten an Sicherheitsgurten und -verankerungen,

Gurtstraffer oder Airbags oder dessen Verkabelung könnten ihre bestimmungsgemäße Funktion beeinträchtigen. Sie könnten ungewollt aktiviert werden oder im Falle eines Unfalls ausfallen.

2.4.2 Änderungen im Bereich der Sitze

Änderungen an der Sitzanlage oder die Befestigung von Sitzen am Radkasten sind unzulässig, da die Sitze im Falle eines

Unfalls aus der Verankerung gerissen werden könnten.

Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befestigungselementen gültig.

Beim nachträglichen Einbau von Sitzen ist das Einhalten des H-Punktes dringend erforderlich.

Beim erneuten Anbringen von Sicherheitsgurten ist zu beachten, dass die vorgeschriebenen Schrauben mit dem ursprünglichen Drehmoment angezogen werden. (Siehe hierzu auch Kapitel 3.2.2 „Sitznachrüstung/Bestuhlung“)

2.4.2.1 Gurtverankerungen

Das Einbringen von zusätzlichen Gurtpunkten obliegt der alleinigen Verantwortung des Aufbauherstellers.

Die erforderlichen Nachweise sind durch den Aufbauhersteller zu erbringen. Es sind die gesetzlichen Vorgaben und

Richtlinien einzuhalten, wie z.B. die EU-Richtlinie 76/115/EWG.

2.4.3 Zwangsentlüftung

Bei geschlossenen Aufbauten mit Trennwand sind Entlüftungsschlitze in der Trennwand und den D-Säulen einzubauen.

Bei Ausbauten dürfen diese Entlüftungen nur zugebaut werden, wenn dafür z.B. in den Fahrerhaustüren neue

Entlüftungen geschaffen werden.

Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Schall- oder Abgasquellen angebracht werden.

2.4.4 Schalldämmung

Bei Umbauten ist auf eine Minimierung der Innengeräusche zu achten, um den Geräuschpegel des Fahrzeugs nicht zu verändern.

Das umgebaute Fahrzeug muss die EG Richtlinie 70/157/EWG Werte für Außengeräusche einhalten.

Zum optimalen Schallschutz von Aufbauten, sollten Fachleute wie z.B. Hersteller und Lieferanten von Schallmaterial zu

Rate gezogen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 60 von 184

2.5 Elektrik/Elektronik

2 Technische Daten für die Planung

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Wegen der Vernetzung der Elektronik können dabei auch Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden. Funktionsstörungen der Elektronik können die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs erheblich gefährden.

Arbeiten oder Veränderungen an elektronischen Bauteilen, insbesondere bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen, dürfen nur von einer qualifizierten Fachwerkstatt und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, welche die notwendigen Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.

Eingriffe in die Fahrzeugelektrik / Fahrzeugelektronik kann zum Erlöschen der Gewährleistung / Betriebserlaubnis führen.

Bei Änderungen an der Elektrik ist nach Abschluss der Arbeiten zum Löschen der Fehlerspeichereinträge die VW-

Werkstatt aufzusuchen. Bei vorhandenem VAS Tester kann das Löschen des Fehlerspeichers auch durch das geschulte

Fachpersonal des Aufbauherstellers durchgeführt werden.

2.5.1 Beleuchtung

2.5.1.1 Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen

Für die kompletten Beleuchtungseinrichtungen (Leucht- und Blinkeinrichtungen) sind die länderspezifischen

Zulassungsbestimmungen zu beachten. Die Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Die Scheinwerfer-Grundeinstellung ist zu beachten (siehe Typschild

).

Die Verwendung von LED-Leuchten ist herstellerseitig nicht vorgesehen.

Der Verbau von LED Leuchten anstelle der VW-Originalleuchten kann zum Auslösen der Lampenausfallkontrolle führen, da das Beleuchtungssystem in sich abgestimmt ist. Eine Deaktivierung der Lampenausfallkontrolle ist nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen die Verwendung von Volkswagen Original Rückleuchten oder eines Produkts mit E-Prüfzeichen und herkömmlichen Glühlampen.

Bitte beachten Sie, dass beim komplettierten (umgebauten) Fahrzeug die Anbauvorschriften und –maße aller lichttechnischen Einrichtungen gemäß ECE-Regelung ECE-R 48 einzuhalten sind.

Für alle Fahrzeugtypen gilt hiernach:

ECE-Regelung:

ECE-R 48, 6.12

ECE-R 48, 6.13

Beleuchtungseinrichtung

Parkleuchten

Fahrzeugabmessungen

Zulässig für

Fahrzeugabmessungen:

Breite : ≤ 2.000 mm und

Länge: ≤ 6.000 mm

Bemerkung

Die Parkleuchte ist nicht vorgeschrieben.

Bei längeren und breiteren

Fahrzeugen ist sie unzulässig und muss ggf. deaktiviert werden.

Gilt für alle T5 und Crafter

Modelle

ECE-R48, 6.18

Umrissleuchten 1) Zulässig für Fahrzeuge mit einer Breite: ≤ 1.800 mm

2) Vorgeschrieben für

Fahrzeuge mit einer Breite:

>2.100mm

Seitenmarkierungsleuchten Vorgeschrieben für

Fahrzeuge mit einer Länge:

> 6.000mm

Zulässig für andere

Fahrzeuge.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 61 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Beim Aufbau von Fahrgestellen ist der Aufbauhersteller insbesondere auch für die vorschriftsmäßige Anbringung der hinteren und ggfs. seitlichen lichttechnischen Einrichtungen verantwortlich.

2.5.1.2 Sonderleuchten

2.5.1.2.1 Rundumkennleuchte, Gelblicht

Als Sonderausstattung können Sie unter der PR-Nr. ZF7 eine Rundumkennleuchte, Gelblicht direkt bei der Volkswagen AG bestellen.

Für den nachträglichen Umbau empfehlen wir Ihnen das Basisfahrzeug mit der Sonderausstattung „Vorbereitung

Rundumkennleuchte“ mit der PR-Nr. 9LX zu bestellen. Diese beinhaltet die Zusatzkonsole, Kabelführung bis zum Dach bei allen Dacharten sowie den Schalter in der Zusatzkonsole.

Bitte beachten Sie, dass bei Einbau von Sonderleuchten die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen zu beachten sind.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– Kap. 2.2.1 “Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– Kap. 2.5.4 “Fahrzeugbatterie“

– Kap. 2.5.3 “Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge“

– Kap. 3.1 “Rohbau/Karosserie“

2.5.1.2.2 Dachblinkleuchten

Dachblinkleuchten für Sonderumbauten können Sie für alle Dachhöhen als Sonderausstattung mit der PR-Nr. 9H1

„Dachblinkleuchten, hinten links und rechts“ direkt ab Werk bestellen.

Bitte beachten Sie, dass in Kombination mit Dachblinkleuchten (9H1) die letzten beiden Dachbefestigungspunkte für den nachträglichen Anbau von Dachträgersystemen nicht mehr nutzbar sind.

Bei Einbau von Sonderleuchten sind die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen zu beachten.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– Kap. 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– Kap. 2.5.4 „Fahrzeugbatterie“

– Kap. 2.5.3 „Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge“

– Kap. 3.1 „Rohbau/Karosserie“

2.5.1.3 Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite

Bei Sonderaufbauten mit größeren Abmessungen als Serie ergibt sich evtl. für die vorderen „Blinkleuchten“ ein größerer

Seitenabstand als 400mm. Dann ist ein neuer, im zulässigen Feld befindlicher, Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich. Dabei muss der Serienstand unbrauchbar gemacht werden.

2.5.1.4 Zusätzliche Laderaumleuchte

Bei Bedarf einer zusätzlichen Laderaumleuchte empfehlen wir Ihnen einen zusätzlichen Schalter sowie eine gesonderte

Verkabelung zu installieren (siehe Kap.2.5.2.1 „Elektrische Leitungen/ Sicherungen“; Kap. 2.5.2.2 "zusätzliche Stromkreise" und Kap.2.5.2.3 „Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte“).

Eine Relaislösung an der originalen Beleuchtungsverkabelung ist nicht zu empfehlen, da das Innenlicht über PWM

(pulsweitenmoduliertes Signal) gedimmt und ausgeschaltet wird.

An der vorhandenen Beleuchtungsverkabelung der Volkswagen AG dürfen keine zusätzlichen Leitungen angeschlossen werden. Siehe auch Kapitel 2.5.3 „ Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 62 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.2 Bordnetz

2.5.2.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen

Bei notwendigen Verlegungsänderungen sind folgende Punkte zu beachten:

– Das Überqueren scharfer Kanten ist zu vermeiden.

– Die Verlegung in zu engen Zwischenräumen und in der Nähe von beweglichen Teile zu vermeiden.

– Es dürfen nur bleifreie PVC - ummantelte Kabel mit einer Isolierungs-Grenztemperatur

> 105 °C verwendet werden.

– Verbindungen sind fachgerecht und wasserdicht auszuführen.

– Die Leitung ist je nach abgenommener Stromstärke zu dimensionieren und durch Sicherungen zu schützen.

Max.

Dauerstromstärke

Nennstrom der Schmelzsicherung [A]

[A]

Leitungsquerschnitt [mm²]

0 – 4

4,1 – 8

5 1

10 1

0,35

0,5

8,1 – 12

12,1 – 16

16,1 – 24

24,1 – 32

32,1 – 40

15 1

20 1

30 1

40 2

50 2

1

1,5

2,5

4

6

40,1 – 80 100 10

80,1 – 100

100,1 – 140

125

175

16

25

140,1 – 180

180,1 – 240

225

300

35

50

1 Form C; DIN 72581 Flachstecker

2 Form E; DIN 72581 Flachstecker

Warnhinweis

Grundsätzlich dürfen zusätzliche Elektrikkabel oder

Schlauchleitungen nicht an bestehenden Leitungen wie z.B. Brems- oder Kraftstoffleitungen oder Kabel befestigt werden, da die serienmäßigen Halter sonst

überlastet werden können. Eine eigenständige

Befestigungslösung muss gefunden werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 63 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.2.2 Zusätzliche Stromkreise

Bei zusätzlich erforderlichen Stromkreisen empfehlen wir grundsätzlich die elektrische Schnittstelle für externe Nutzung

(Klemmleiste im Fahrersitzkasten, PR-Nr. UF1) zu verwenden (siehe Kap. 2.5.3).

Zusätzliche Stromkreise sind gegenüber dem Hauptstromkreis durch geeignete Sicherungen abzusichern.

Leitungen sind entsprechend der Belastung zu dimensionieren und gegen Abriss, Schlag- und Hitzeeinwirkung zu schützen.

Bei Verlegung von nicht abgesicherten Kabeln in Fahrtrichtung vor der Batterie müssen diese Kabel mit besonderen

Schnittschutzschläuchen entsprechend der Serie (z.B. Kevlar, Aramidschlauch) geschützt werden.

2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher ist zu beachten, dass:

– An belegten Sicherungen keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden dürfen.

– An vorhandene Leitungen keine zusätzlichen Leitungen (z.B. mit Schneidklemmen) angeschlossen werden.

– Verbraucher über zusätzliche Sicherungen ausreichend abgesichert werden.

– Alle verbauten elektrischen Geräte nach der EG-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit dem e-Kennzeichen versehen sind.

2.5.2.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

Unter elektromagnetischer Verträglichkeit wird die Eigenschaft eines elektrischen Systems verstanden, sich in der Umgebung anderer Systeme bei vollständiger Funktion neutral zu verhalten.

Aktive Systeme in der Umgebung werden dabei durch das System nicht gestört und umgekehrt wird es ebenfalls nicht beeinträchtigt.

In Kfz-Bordnetzen treten durch die einzelnen Verbraucher elektrische Störgrößen auf. Bei der Volkswagen AG sind die ab

Werk verbauten elektronischen Komponenten auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit im Fahrzeug überprüft.

Bei Nachrüstung elektrischer oder elektronischer Systeme ist auch deren elektromagnetische Verträglichkeit zu prüfen und nachzuweisen.

Volkswagen erstellt keine Herstellerbescheinigung für Elektromagnetische Verträglichkeit bei nachträglich eingebauten

Zusatzgeräten von Aufbauherstellern.

Geräte, welche als „elektrisch/elektronische Unterbaugruppe“ (EUB) im Sinne der EG-Richtlinie72/245/EWG in der jeweils aktuellen Fassung fallen, müssen typgenehmigt sein und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 64 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.2.5 Mobile Kommunikationssysteme

Um spätere Betriebsstörungen zu vermeiden, sind bei nachträglicher Montage mobiler Kommunikationssysteme

(z. B. Telefon, CB-Funk) folgende Punkte zu beachten:

– Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach der EG-Richtlinie72/245/EWG in der aktuellen Fassung besitzen und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.

– Die maximale Sendeleistung darf nicht überschritten werden.

– Die Geräte und Halterungen müssen außerhalb des Entfaltungsbereichs der Airbags liegen.

– Sie müssen fest installiert sein.

– Für den Betrieb von mobilen Geräten innerhalb des Fahrerhauses ist nur über eine reflexionsfrei angebrachte

Außenantenne zulässig.

– Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik einzubauen.

– Das Gerät ist vor Nässe und starken mechanischen Erschütterungen zu schützen; die zulässige Betriebstemperatur ist zu beachten.

2.5.2.6 CAN-Bus

Eingriffe in den CAN-BUS und die angeschlossenen Komponenten sind unzulässig

2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge

Für Sonderfahrzeuge und Aufbauhersteller gibt es prinzipiell zwei Schnittstellen zur externen Nutzung:

1- Klemmleiste: 3 Stecker mit ausgesuchten Bordnetzpotentialen

2- Multifunktionssteuergerät: Steuergerät mit Zugriff auf das CAN-Netzwerk des Fahrzeuges

Die Schnittstellen sind über die nachfolgenden Ausstattungsnummern (PR-Nummer) bestellbar:

PR-Nummer Beschreibung

UF1 Klemmleiste

„Elektrische Schnittstelle für externe Nutzung“

(Klemmleiste im Fahrersitzkasten)“

UF8 Multifunktionssteuergerät

„Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung“

(Beifahrersitzkasten)

UF2 Klemmleiste (UF1) und Multifunktionssteuergerät (UF8)

„Elektrische Schnittstelle und Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung“

„“ – Vertriebsbezeichnung

Hinweis:

Das Multifunktionssteuergerät (MFG) mit der Teilenummer 7E0.907.427.B (bestellbar ab KW10/2013) verfügt über eine

CANopen Schnittstelle nach der Spezifikation CIA447.

Multifunktionssteuergeräte mit der Teile-Nr. 7E0.907.427.A (vor KW10/2013) ohne CANopen Schnittstelle können durch ein

Multifunktionssteuergerät mit CANopen Schnittstelle ersetzt werden.

Bei Fahrzeugen ohne Multifunktionsgerät ist ein Nachrüsten nicht möglich.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 65 von 184

2.5.3.1 Lage der Schnittstellen für Sonderfahrzeuge

Verbau Multifunktionssteuergerät Verbau Multifunktionssteuergerät

(UF8) in der Einzelsitzkiste (rechts)

2 Technische Daten für die Planung

(UF8) in der Doppelsitzkiste(rechts)

Verbau Klemmleiste (UF1) in der Koppelstelle der linken Sitzkiste

Abb. 1: Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 66 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge Transporter (ab Modelljahr 2010)

Grundsätzliche Forderungen zur Nutzung der Schnittstelle:

– Die Nutzung dieser Schnittstellen darf nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen.

– Durch unsachgemäße Eingriffe kann es zu Schäden am Fahrzeug, Liegenbleiben sowie zum Erlöschen der

Betriebserlaubnis kommen.

– Die Parametrisierung des Steuergerätes für Sonderfahrzeuge darf nur in Abstimmung mit VW durchgeführt werden.

– Verbindungen sind fachgerecht und insbesondere im Bodenbereich der Fahrersitzkiste wasserdicht auszuführen.

( siehe Kap.2.5.2.1 elektrische Leitungen /Sicherungen)

Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:

– VDE-Richtlinien für die Auslegung und den Verbau elektrischer Leitungen und Komponenten (Kabelquerschnitte,

Sicherungen, usw.)

– Für die Adaption an das Bordnetz dürfen nur Volkswagen freigegebene Komponenten verwendet werden.

Die Teilenummern dieser Komponenten sind dieser Beschreibung zu entnehmen.

– In dieser Beschreibung werden ausschließlich VW-übliche Potentialbezeichnungen verwendet.

– Da angeschlossene Zusatzgeräte nicht bekannt sind, ist durch den Fahrzeug-Ausrüster der Schnittstelle ein ausgeglichener Stromhaushalt zu gewährleisten.

– Die EMV-Sicherheit für Verschaltung hinter der Schnittstelle liegt in der Verantwortung des Fahrzeug-Ausrüsters.

– Die Leitungsquerschnitte der Schnittstellen sind in der kompletten Schaltung beizubehalten, d.h. Querschnittsreduzierungen nach der Schnittstelle sind nicht zulässig.

– Eine Einspeisung von Energie in das Bordnetz darf nur an den hierfür ausdrücklich vorgesehenen Potentialen erfolgen

(siehe Beschreibung) und ist extern nach VDE abzusichern.

– Zusätzliche Informationen sind den T5-Kundendienstunterlagen oder der Technischen Dokumentation der

Klemmleiste (UF1) bzw. des Multifunktionssteuergeräts (UF8) zu entnehmen.

– Alle an das Bordnetz angeschlossenen elektrischen Leitungen sind sicher und dauerhaft gegen Überlast nach Batterie

„+“ und Karosseriemasse zu schützen.

– Massepotential: Die angegebenen Potentiale beziehen sich immer auf die Fahrzeug- Karosseriemasse.

Vorzugsweise zu verwenden ist der Massebolzen in der linken Sitzkiste.

– Der Anschluss zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen über die Klemmleiste kann zum Fehlverhalten oder zum Ausfall der Lampenausfallkontrolle des Fahrzeuges führen (siehe auch Kap.2.5.1.Beleuchtung).

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 67 von 184

Information

Die Belegung sowie die Funktionen der elektrischen

Schnittstellen für Sonderfahrzeuge sind ausstattungsabhängig. Hauptunterschied ist die verbaute Variante des Steuergerätes „Elektronische Zentralelektrik“ kurz BCM. Es wird unterschieden zwischen:

– BCM Standard (Teilenummer:7H0.937.086.x/.087.x)

– BCM Max (Teilenummer 7H0.937.090.x).

Folgende PR-Nummern führen zum Verbau eines

BCM Max:

 8K3 – „Fahrlichtschaltung automatisch, mit

Tagfahrlicht, "Leaving home"-Funktion und manueller "Coming home"-Funktion“

 8K8 – „Fahrlicht-Assistent (situationsbed. aut.Ein-

/Ausschaltung) inkl. "Coming home"/"Leaving home"-Funktion“

 7L6 – „Start/Stopp-Anlage mit Rekuperation“

2 Technische Daten für die Planung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 68 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.3.3 Belegung der Klemmleiste (UF1)

Die 3 Stecker sind mit ausgesuchten Bordnetzpotentialen belegt. Die Belegung der Schnittstelle sowie die Möglichkeit der

Stromentnahme bzw. Stromeinspeisung sind ausstattungsabhängig.

Stecker 1 (violett)

4F0.937.743.K

Pin

Poten tial

Farbe

Querschnitt

[mm²]

Max.

Stromentnahme

[A]

Max. Stromeinspeisung

[A]

Absicheru ng

A1 X

RA schwar z / gelb

1,5 12,0 nicht zulässig

Gegenstecke r-Kontakt

Verwendung

F1 (15A)

Mittelkons ole

N.906.845.01 X-Kontakt

A2 55 weiß / gelb

1,0

BCM Std:

4,0

BCM Max:

0,5

BCM Std:

0,2 1

BCM Max: nicht zulässig

C17/2 (5A)

Fahrersitzk iste

N.103.358.01 Nebelscheinwerfer

A3 RFS grün / schwar z

1,0 1,0 nicht zulässig keine eigenständ ige

N.103.358.01

Rückfahrscheinwerfer

Restriktionen

Bei BCM Max:

PWM-Signal,

Signalausgabe auch bei aktivem

Abbiegelicht links

Bei

Automatikgetriebe oder BCM Max:

PWM-Signal

A4 56bL gelb / schwar z

0,35 1,0 nicht zulässig

C44 (5A) N.906.843.01 Abblendlicht

A5 56bR gelb

A6 86S

A7 58d

A8 56aL

A9 15A

A10

58L/

58 braun

/rot grau / blau weiß / schwar z schwar z / blau grau / schwar z

0,35

0,5

0,35

1,5

0,5

0,5

1,0

0,5

2,0

1,0

2,0

BCM Std:

1,0

BCM Max:

0,5 nicht zulässig nicht zulässig

-

12,0 1 nicht zulässig nicht zulässig

C16/1 (5A)

3 Fach

Sicherungs träger

Sitzkiste links

N.906.843.01 Abblendlicht keine eigenständ ige

N.103.358.01 S-Kontakt

C16/2 (3A)

3 Fach

Sicherungs träger

Sitzkiste links

N.103.357.01

Instrumenten- /

Schalterbeleuchtun g

C16/3 (15A)

3 Fach

Sicherungs träger

Sitzkiste links

N.906.845.01 Fernlicht

F36 (5A)

Sicherungs box

Mehrausst attung

N.103.358.01 Klemme 15

Nur BCM

Std.

F11 (5A)

Sicherungs box

Innenausst attung

N.103.358.01 Standlicht

A4 und A5 sind phys. verbunden

Bei verbautem

Dimmer:

PWM-Signal

Pin A8 und Stecker 2

Pin A1 sind phys. verbunden

Bei BCM Max:

PWM-Signal; Abgriff am Standlicht links

Bei BCM Std.:

Abgriff vom

Lichtdrehschalter

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 69 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Stecker 2 (gelb)

4F0.937.743.C

Pin

Poten tial

Farbe

Querschnitt

[mm²]

Max.

Stromentnahme

[A]

Max. Stromeinspeisung

[A]

Absicherung

A1 56aR weiß

A2 V

A3 L 49a

A4 50a weiß / violett schwar z / weiß schwar z / blau

1,5

0,35 0,2

0,5

1,0

0,35 0,02

0,2 3

2

Gegenstecke r-Kontakt

Verwendung Restriktionen

12,0

-

1

C17/1 (15A)

3 Fach

Sicherungs träger

Sitzkiste links keine eigenständige

N.906.845.01 Fernlicht

N.103.357.01

Geschwindigkeitssig nal

Pin A1 und Stecker 1

Pin A8 sind phys. verbunden

Einspeisung durch anlegen an

Masse keine eigenständige

N.103.357.01

Fahrtrichtungsanzeige, links

Massesignal

Stat. Blinker Status kein Taktsignal

- keine eigenständige

N.906.844.01 Klemme 50

A5 n.c. - - - - - n.c. -

A6 R 49a

A7

HB-

Sig.

A8 50a

A9 n.c.

A10 71a schwar z / grün

0,35 0,2 blau / schwar z

0,35 0,01 4 schwar z / blau

-

0,5

- schwar z / gelb

1,5

0,2

-

0,5

Einspeisung durch anlegen an

Masse keine eigenständige

N.103.357.01

Fahrtrichtungsanzeige, rechts nicht

Zulässig

-

Massesignal

Stat. Blinker Status kein Taktsignal keine keine eigenständige

N.103.357.01

Handbremskontroll e

Massesignal

N.906.844.01 Klemme 50

Pin A8 ist nur bei

Handschaltgetriebe n vorhanden; gleiches Signal wie

Pin A4

- nicht zulässig

- n.c. - keine eigenständige

N.105.407.01 Horneintastung

Signalabgriff an

Fahrzeug Fanfare

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 70 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Stecker 3 (grau)

4F0.937.731.G

Pin

Poten tial

Farbe

Querschnitt

[mm²]

Max.

Stromentnahme

[A]

Max. Stromeinspeisung

[A]

Absicheru ng

A1 54

A2 54

A3 15

A4 30A

A5 75

A6 n.c. schwar z / rot schwar z / rot schwar z / gelb rot / gelb schwar z / rot

-

1

1

2,5

4

2,5

-

0,2

0,2

-

30

-

6

5 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig

25 max. nicht zulässig

2,5

-

7

Gegenstecke r-Kontakt

Verwendung Restriktionen keine eigenständ ige

N.105.114.01 Bremslicht keine eigenständ ige

N.105.114.01 Bremslicht

C17/3 (12A)

3 Fach

Sicherungs träger

Sitzkiste links

N.105.118.01

C14 (40A)

Sitzkiste links

N.105.119.01

F5 (10A)

Sicherungs box

Mehrausst attung

-

N.105.115.01 n.c.

Motorweiterlauf

Klemme 15

Erhaltung

Entnahme Batterie

Plus-Potential

Motorweiterlauf

Klemme 75 (X-

Kontakt) Erhaltung

-

Pin A1 und Pin A2 sind phys. verbunden

Anschluss an

Starterbatterie

1. Bei einer externen Einspeisung ist eine externe Absicherung erforderlich. Bitte unbedingt die Auswirkungen auf das Bordnetz beachten

2. Die Spezifikation der Schnittstelle Kombiinstrument beachten

3. Bei einer Trennung der Leitung zwischen Pin 4 und Pin 8 (Stecker 2) müssen die Leitungsenden ordnungsgemäß isoliert werden. Zu beachten ist der erforderliche Dauerstrom für die Relaisspule von ≥200mA

4. Einfluss / Rückwirkung auf das Kombiinstrument beachten

5. Bei einer Trennung der Leitung zwischen Pin 1 und Pin 2 (Stecker 3) müssen die Leitungsenden ordnungsgemäß isoliert werden.

6. Parallelbetrieb weiterer Verbraucher beachten (Ladebilanz)

7. Es ist eine externe Sicherung direkt vor der Schnittstelle erforderlich

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 71 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.3.4 Kontaktbelegung am Multifunktionssteuergerät (UF8)

An allen Highside – Ausgängen des Multifunktionssteuergerätes können diskrete Signale mit Klemme 30 Pegel abgegriffen werden. An allen Lowside –Ausgängen können Signale mit Klemme 31 Pegel abgegriffen werden. Die Ausgänge sind bis zu dem jeweils vorgeschriebenen Wert belastbar. Die Eingänge des Steuergerätes müssen je nach Angabe gegen Masse (Low aktiv) oder gegen Plus (High aktiv) geschaltet werden.

Für den Anschluss externer Einrichtungen an das Steuergerät für Sonderfahrzeuge sind folgende Stecker und Kontakte zu nutzen:

1

2

3

4

5

6

7

8

A01

A02

A03

A04

A05

A06

A07

A08

Stecker 1

Teilenummer

Kontakte

4B0.973.721

Pin 1 - 8:

0,5 – 1mm 2

N.906.844.01

1,5 – 2,5 mm 2

N.906.845.01

Belegung der Stecker 1:

Pin Bezeichnung Typ

443.972.807

Pin 1 - 16:

0,5 – 1 mm 2

N.101.905.01

1,5 – 2,5 mm 2

N.101.906.01

Nicht belegt

Belastbarkeit [A] Funktion

Ausgang

Highside /

Lowside 1

Ausgang

Highside /

Lowside 1

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

5,0

5,0

5,0

5,0

5,0

5,0

Stecker 2

6,5 / 3,8

6,5 / 3,8

Stecker 3

Horneintastung;

Status des Fzg. Signalhorns

Stecker 4

8E0.972.420

Pin 1 – 20:

0,5 mm 2

N.907.649.01

Status der Generatorladekontrolle

Stecker 5

8E0.972.416.A

Pin 3 – 16:

0,5 mm 2

N.907.649.01

Motorweiterlaufsicherheitsschaltung

Signals für die externe Einspeisung von Klemme 15 / 75

Lichtsignal;

Status des Abblendlichtes / Ansteuerung für intermittierendes

Abblendlicht

Lichtsignal;

Status des Fahrtrichtungsanzeigers links

Lichtsignal;

Status des Fahrtrichtungsanzeigers rechts

Lichtsignal;

Status des Fernlichtes / Ansteuerung für intermittierendes Fernlicht

Versorgungsausgang mit Tiefentladeschutz;

Der Ausgang wird nach Ablauf einer parametrierbaren Klemme S

Nachlaufzeit oder bei Erreichen einer parametrierbaren Batterie

Spannungsschwelle deaktiviert

9 Kl. 31

10 Kl. 30

11 Kl. 31

12 Kl. 30

Anschlüsse werden für die Versorgung des Steuergerätes benötigt und sind bereits ab Serie vorhanden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 72 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Belegung für Stecker 2:

Pin Bezeichnung Typ

1

2

A11

A12

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

3

4

5

6

7

8

9

10

11

A13

A14

A15

A16

A17

A18

A19

A20

A21

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Highside

Ausgang

Lowside

Ausgang

Lowside

Ausgang

Lowside

Ausgang

Lowside

12

9

A22

E09

Ausgang

Lowside

13 A23

14 Pullup (Kl.30)

Ausgang

Lowside

15 Reserve

16 Reserve

Belegung für Stecker 4:

Pin Bezeichnung Typ

1

2

3

4

5

6

7

8

E01

E02

E03

E04

E05

E06

E07

E08

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Belastbarkeit [A] Funktion

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

0.15

Lichtsignal;

Status des Standlicht

Lichtsignal;

Status des Bremslicht

Status der Zentralverriegelung

AUS = Fahrzeug verschlossen / gesafet

EIN = Fahrzeug geöffnet

Türstatus;

Fahrertür

Türstatus

Beifahrertür

Türstatus;

Schiebetür links

Türstatus

Schiebetür rechts

Motorweiterlaufsicherheitsschaltung;

Kontrollleuchte

Türstatus;

Heckklappe / Hecktüren

Türstatus;

Motorhaube

Crash-Signal;

Bei erkanntem Crash (Airbag / Gurtstraffer lösen aus) wird der

Ausgang bis zum nächsten Klemmenwechsel EIN geschaltet.

Geschwindigkeitssignal /

Anzeige beim Überschreiten einer parametrierbaren

Geschwindigkeitsschwelle 1

Lichtsignal;

Status Nebelscheinwerfer

Funktion

Aktivierung Motorweiterlaufsicherheitsschalung n.c.

Ansteuerung des Summers (Gong) im Kombiinstrument;

Die Frequenz und die Dauer der Ansteuerung kann parametriert werden

Ansteuerung Fensterheber vorne links zum Öffnen des Seitenfensters

Ansteuerung Fensterheber vorne links zum Schließen des Seitenfensters

Deaktivierung des Tagfahrlichtes (nur bei BCM Max) 2

Ansteuerung Fensterheber vorne rechts zum Öffnen des Seitenfensters

Ansteuerung Fensterheber vorne rechts zum Schließen des Seitenfensters

Ansteuerung des Warnblinklichtes;

Die Funktion reagiert nur auf Taster. Einmal Tasten = einschalten, zweites tasten = ausschalten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 73 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Pin Bezeichnung Typ

10

11

12

13

14

E10

E11

E12

E13

E14

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Eingang

Low aktiv

Funktion

Ansteuerung der Zentralverriegelung;

Tasteingang zum Schließen (safe) der Zentralverriegelung

Ansteuerung der Zentralverriegelung;

Tasteingang zum Öffnen der Zentralverriegelung n.c. n.c.

Ansteuerung des Fahrzeug Signalhorns

15

16

15

16

E15

E16

Eingang

High aktiv

Eingang

High aktiv

Aktivierung für das intermittierende Licht / Springlicht

Über die Parametrierung des Steuergerätes kann festgelegt werden, welche Lampen angesteuert werden sollen 2

Deaktivierung des Motor Start/Stopp Systems im Fahrzeug;

Die Deaktivierung erfolgt dauerhaft, solange der Eingang angesteuert wird (auch nach

Klemmenwechsel)

Aktivierung der Innenbeleuchtung / Unterdrückung der Innenbeleuchtung 1 17

18

E17

E18

19 Reserve

20 Reserve

1

2

3

4

Belegung für Stecker 5:

Pin Bezeichnung Typ

CAN High

CAN Low

Reserve

LIN

5

Eingang

High aktiv

Eingang

High aktiv

6

LIN Gnd

CANopen

High

7

CANopen

Low

8

9

Reserve

A09 C

10 A09 NO

11 A09 NC

12 Reserve

13

14

A10 C

A10 NO

Relais

Relais

Relais

Relais

Eingang

Relais

A10 NC

Reserve

Relais

Ausgang n.c.

Belastbarkeit [A] Funktion

0.5

0.5

0.5

0,5

0,5

0,5

Kommunikationsschnittstelle des Steuergerätes mit dem Fahrzeug;

Diese Anschlüsse sind ab Serie vorhanden n.c. n.c. n.c.

Über die LIN Schnittstelle kann eine Fahrhilfe Fernbedienung angeschlossen werden; das Steuergerät muss dafür entsprechend

Parametriert werden

Das Multifunktionssteuergerät mit derTeilenummer 7E0.907.427.B verfügt über eine CANopen Schnittstelle nach der Spezifikation

CIA447 – („CANopen application profile for special-purpose car addon devices“) Das Multifunktionssteuergerät fungiert für diese

Schnittstelle als Gateway

Klemme 30 n.c.

Lichtsignal;

Status Rückfahrlicht, Bei aktiviertem Rückfahrlicht schaltet das intern verbaute Relais den Ausgang auf den Eingang A10 C (erfordert das Klemme 30 Potential an A10 C)

1 Die Funktion ist abhängig von der Parametrierung des Steuergerätes

2 Die gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 74 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Information

Für folgende Funktionen ist neben dem

Multifunktions-steuergerät auch die elektrische

Klemmleiste erforderlich (Bestellcode UF2):

- Motorweiterlaufsicherheitsschaltung

- Intermittierende Lichtfunktionen bzw. Springlicht

2.5.3.5 Schaltpläne zur Schnittstelle für Sonderfahrzeuge

Ausführliche Informationen zur Elektrische Schnittstelle für externe Nutzung (UF1) und zum Multifunktionssteuergerät für externe Nutzung (UF8) finden Sie in den Reparaturleitlinien und Stromlaufplänen der Volkswagen AG.

Information

Die Reparaturleitlinien und Stromlaufpläne der

Volkswagen AG können im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 75 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.4 Fahrzeugbatterie

Wird ein Fahrzeug längere Zeit nicht betrieben, wird die Batterie durch Verbraucher (Zeituhr, Fahrtenschreiber,

Zigarettenanzünder oder Radio) nach und nach tief entladen und damit dauerhaft geschädigt.

Zur Vermeidung dieser Schädigung wird der Leitungsstrang mit einer Steckverbindung produktionsseitig getrennt und bei

Überführungsfahrten bzw. Übergabe-Service wieder zusammengesteckt.

Sollten Fahrzeuge bei Aufbauherstellern längere Zeit stehen, muss die Steckverbindung wieder getrennt werden.

Für den erhöhten Strombedarf zusätzlicher Verbraucher können Sie ab Werk als Sonderausstattung eine stärkere Batterie beziehen:

Bestell-Nr.

(PR-Nr.)

Benennung

NY1

NY2

Stärkere Batterie und stärkerer

Generator

Stärkere Batterie

2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie

Bei Einbau von Zusatzbatterien ist darauf zu achten, dass dies nur in Verbindung mit einem Batterietrennrelais erfolgen darf. Die Zusatzbatterie darf nur für ihre bestimmten zusätzlichen Verbraucher verwendet werden. Zusätzliche

Verbraucher können sein: z.B. Kühlaggregate, Standheizungen etc. Wenn eine Zusatzbatterie im Fahrgastraum untergebracht wird, muss für eine ausreichende Entlüftung gesorgt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Zusatzbatterie ab Werk zu bestellen (siehe auch Kap. 1.5.1 Auswahl des Grundfahrzeugs).

Ab Werk steht Ihnen als Sonderausstattung eine Zusatzbatterie mit der PR-Nr. 8FB (2.Batterie mit Trennrelais) zur

Verfügung.

Warnhinweis

Bei Arbeiten am Bordnetz müssen unbedingt an der

Batterie und an der Zusatzbatterie die Masse-

Leitungen abklemmt werden! Erst danach dürfen die

Plus-Leitungen abgenommen werden! Bei nicht

Beachtung kann es zu Kurzschlüssen kommen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 76 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren

Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher kann der erhöhte Strombedarf durch den Einsatz stärkerer Generatoren sichergestellt werden.

Ab Werk stehen Ihnen hierzu die nachfolgenden Sonderausstattungen zur Verfügung:

Bestell-Nr.

(PR-Nr.)

Benennung

NY1

NY3

Stärkere Batterie und stärkerer

Generator

Stärkerer Generator

Bei der Verwendung von Zusatzaggregaten sind die werkseitigen Nebenabtriebe zu nutzen (siehe Kap. 2.7.

„Nebenabtriebe“).

Sollen andere Generatoren nachträglich verbaut werden, sind folgende Punkte zu beachten:

Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau eines Generators sind zu unterlassen.

– Die Kapazität der Batterie und die bereit stehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein

– Der Generatorenstromkreis ist mit einer zusätzlichen Absicherung zu versehen (siehe „Elektrische Leitungen

/Sicherungen“).

– Der Leitungsquerschnitt ist je nach abgenommener Stromstärke zu dimensionieren (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische

Leitungen /Sicherungen“).

– Der höhere Strombedarf kann den Austausch des Starter/Generator- Leitungssatzes erforderlich machen. Wir empfehlen hierzu Volkswagen Originalteile.

– Auf die einwandfreie Verlegung von elektrischen Leitungen ist zu achten (siehe Kap.2.5.2.1 „Elektrische Leitungen

/Sicherungen“)

– Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit dürfen nicht verschlechtert werden.

– Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors dürfen nicht beeinträchtigt werden

– Die Richtlinien des Geräteherstellers für die Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind zu beachten.

– Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate sind bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 77 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.6 Motorperipherie/Antriebsstrang

Bei Veränderungen geräuschrelevanter Teile wie z. B. Motor, Abgasanlage, Reifen, Luftsauganlage usw. sind

Geräuschmessungen nach EG-Richtlinien durchzuführen. Zul. Werte dürfen nicht überschritten werden.

Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und Richtlinien.

Bauteile zur Geräuschdämmung, die serienmäßig eingebaut sind, dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

(vgl. auch Kap. 2.4.4 „Schalldämmung“.)

2.6.1 Motor / Triebstrangteile

Änderungen an der Motorluftansaugung sind zu unterlassen.

Nachträgliche Lösungen zur Motor-Drehzahlregulierung sind nicht möglich.

Änderungen am Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle usw.) sind unzulässig

Kühllufteinlassflächen sind freizuhalten.

2.6.2 Gelenkwellen

Die richtige Auslegung und Umsetzung eines geänderten Gelenkwellenstranges verhindert Geräusch- und

Schwingungsbildung und sollte nur von einem für Gelenkwellenbau qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden.

Es sollten nur Volkswagen Originalteile verwendet werden.

2.6.3 Kraftstoffanlage

Änderungen an der Kraftstoffanlage sind unzulässig.

Bei Änderungen an der Karosserie im Bereich des Kraftstoffbehälters muss dieser ausgebaut werden.

Es sind die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG einzuhalten.

Information

Die Reparatur- und Werkstattinformationen der

Volkswagen AG können im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Bei Arbeiten an der Kraftstoffanlage ist folgendes zu beachten:

– Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor befindet sich am hinteren Ende des Kraftstoffbehälters der Aktivkohlebehälter.

Änderungen der Position und der Befestigung des Aktivkohlebehälters sind zu unterlassen.

– Das Anbringen von hitzeführenden Komponenten oder von Komponenten, die den Bauraum einschränken, ist zu unterlassen.

– Änderungen an Kraftstoffpumpe, Kraftstoffleitungslänge und Kraftstoffleitungsführung sind zu unterlassen.

Veränderungen an diesen aufeinander abgestimmten Komponenten können die Funktion des Motors beeinträchtigen.

– Im Bereich des Kraftstoffeinfüllstutzens im Bereich der B-Säule sind Veränderungen und Befestigungen (z. B. zusätzliche

Ösen) zu unterlassen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 78 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.6.4 Abgasanlage

Änderungen an der Abgasanlage bis zum Hauptschalldämpfer und im Bereich der Komponenten zur

Abgasnachbehandlung (Dieselpartikelfilter, Katalysator, Lambdasonde etc.) sind grundsätzlich nicht zulässig.

Sollte für den Auf-/ Aus-/ oder Umbau dennoch eine Änderungen an der Abgasanlage erforderlich sein, kann dies zulasssungsrelevante Auswirkungen haben. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld zu Ihrem Umbauumfang, damit wir Sie beraten können.

Wir empfehlen Ihnen VW Originalteile zu verwenden und die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG zu befolgen.

Information

Weitere Informationen zum Ein- und Ausbau der

Abgasanlage finden sie im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Information

Länderbezogene Vorschriften und Richtlinien sind zu beachten

Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden und mit den von den Änderungen betroffenen und angepassten Zulassungsgutachten dokumentiert werden.

Warnhinweis

Achtung Brandgefahr!

Längen und Führungen der Abgasanlage sind hinsichtlich ihres Temperaturverhaltens optimal ausgelegt. Veränderungen können höhere bis extreme Erwärmungen der Abgasanlage und der umgebende Bauteile (Gelenkwellen, Tank,

Bodenblech usw.) zur Folge haben.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 79 von 184

2.7 Nebenabtriebe Motor / Getriebe

2 Technische Daten für die Planung

Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes ausgewählt werden (siehe auch Kap. 1.5.1 „Auswahl Grundfahrzeug“).

Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:

– Stärkerer Generator (z.B. 180A statt 140A)

– Batterie in stärkerer Ausführung

– 2. Batterie für Verbraucher (wie z.B. Kühlaggregate und Verbraucher, die im Stand betrieben werden sollen.)

– Dämpfungswanne zum Schutz des Motors und Nebenabtriebs vor Verunreinigung und Fremdkörpern

Bitte beachten Sie, dass Nebenantriebe wie z.B. Stromgeneratoren, Tiefkühlkompressoren, Hydraulikpumpen nur anstelle des werkseitigen Kältemittelverdichters verbaut werden können. Bitte beachten Sie hierzu die Leistungsklassen (siehe

2.7.1) und die Bauraumvorgaben

Für einen einwandfreien Betrieb des Nebenabtriebs empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ab Werk für das

Basisfahrzeug vorgesehenen Kältemittelverdichter.

Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge

2.7.1. Nachträglicher Einbau Klimaanlage

Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach der EG-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.

Für den nachträglichen Einbau von Klimaanlagen empfehlen wir Ihnen Volkswagen Originalteile zu verwenden.

Angaben zu originalen Kältemittelverdichtern:

Motorbezeichnung Klimatisierung

2.0l 85KW-SRE

150KW-FSI

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

Fahrerhaus

Kältemittelverdichte r Typ

Sanden SD7V16

(160ccm) 1)

Denso-6SEU14

(140ccm) 2)

150KW-FSI

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

Fahrerhaus

Denso-7SEU17

(170ccm)

Denso-6SEU14

(140ccm)

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

Denso-7SEU17

(170ccm)

1) vor Modelljahr 2011 (T5)

2) ab Modelljahr 2011 (T5-GP)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 80 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Sollen nachträglich andere Klimaanlagen verbaut werden, sind die Richtlinien des Geräteherstellers und der

Systemkomponenten zu beachten. Der Aufbauhersteller trägt dann alleine die Verantwortung für Betriebs- und

Verkehrssicherheit.

Der nachträgliche Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten wie zum Beispiel des Kältemittelverdichters ist nur anstelle des Original Kältemittelverdichters möglich. (siehe Kap. 2.7.3.1 Spezifikation Original-Kältemitteverdichter)

Für die Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind folgende Punkte zu beachten:

– Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau einer Klimaanlage sind zu unterlassen.

– Die Kapazität der Batterie und die bereitstehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein.

– Zusätzliche Absicherung des Klimaanlagenstromkreises (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen“).

– Die Befestigung von Kältemittelverdichtern ist über den zur Verfügung stehenden Aggregateträger zu realisieren.

– Das Gewicht des Zusatzaggregats darf das Gewicht des Original Kältemittelverdichters (siehe Tabelle 2) nicht

überschreiten.

– Durchmesser und Position der Antriebsscheibe des Zusatzaggregats muss mit dem des Original Kältemittelverdichters

übereinstimmen. (siehe Abb.2-6)

– Es muss ausreichend Bauraum zum Betrieb des Aggregats vorhanden sein.

– Die Spurlage des Keilrippenriemens muss mit dem Original identisch sein und die Spezifikation des Keilrippenriemens

(siehe Tabelle 4) ist einzuhalten.

– Bei Verwendung des Serien-Kältemittelverdichters ist eine Füllmengenoptimierung und eine Ölzirkulations- und

Ölrücklaufmessung durchzuführen. Die Messungen zur Sicherstellung der Ölzirkulation im Kältekreis hat der

Aufbauhersteller auf seine Kosten bei den entsprechenden Verdichterherstellern durchführen zu lassen.

– Auf die einwandfreie Verlegung von Leitungen (Bremsschläuche / Kabel und Leitungen) ist zu achten.

– Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit darf nicht verschlechtert werden.

– Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate ist bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.

– Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors darf nicht beeinträchtigt werden.

– Bei der Montage von Kompaktanlagen (Verdampfer, Kondensator und Gebläse) auf dem Fahrerhausdach, sind die zulässigen Dachlasten nicht zu überschreiten (siehe Kap. 2.3.1 „Maximale Dachlasten“).

– Befestigungen am Dach benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung (siehe Kap. 1.2.2.1).

Sachhinweis

Bei Fahrzeugen ohne Klimaanlage ist beim

Nachrüsten eines Zusatzaggregates ein Nachcodieren des Motorsteuergeräts erforderlich.

2.7.2 Vorbereitung Laderaumkühlung (Frischdienstfahrzeuge)

Ab Werk steht Ihnen eine Vorbereitung zur Laderaumkühlung unter der Bestell-Nr. ZX9 (F0H) als Sonderausstattung zur

Verfügung. Sie ist für den T5 Kastenwagen optional bestellbar.

Sie basiert auf der Klimaanlage "9AP" mit dem großen extern regelbaren Kältemittelverdichter (DENSO-7SEU17).

Außerdem steuert die ZX9 eine erhöhte Motorkühlleistung (großer Lüfter, 850W), um maximale Kälteleistungen auch bei niedriger Geschwindigkeit zu erzielen. Sie ist die ideale Vorbereitung für die plusgradige, nachträgliche Laderaumkühlung bzw. Laderaumklimatisierung über Aufbauhersteller, z.B. für FrischeMobile.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 81 von 184

Sachhinweis

Bei BlueMotion Technology Fahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass die Laderaumkühlung in die BMT-

Funktion eingebunden werden muss, damit ein automatisches Abschalten des Motors während des

Kühlvorganges (Kühlanlage an und

Laderaumtemperatur nicht erreicht) verhindert wird.

Zur einfachen Realisierung dieser Forderung empfehlen wir Ihnen das Multifunktionssteuergerät

(UF8) mit zu bestellen. Weitere Informationen finden

Sie unter Kap. 2.5.3.4.

E-Kühlungen sind für BlueMotion Fahrzeuge ausgeschlossen.

2 Technische Daten für die Planung

Abb.1: Vorbereitung Laderaumkühlung (Kühlfahrzeug)

1- Kältemittelleitungen mit Blindstopfen (für den Anschluss einer Laderaumkühlung)

2 - Großer Lüfter, 850W

3 - Großer Kältemittelverdichter Denso-7SEU17 (170ccm)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 82 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.7.3 Nachträgliche Laderaumkühlung

Der nachträglichen Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten (zum Beispiel Kältemittelverdichter, Pumpen etc.) ist nur anstelle des Originalbauteils möglich.

Für die nachträgliche Laderaumkühlung empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Original Kältemittelverdichters

(siehe auch Kap. 2.7.2 und Kap.2.7.3.1 Spezifikation Serien-Kältemittelverdichter):

Motorbezeichnung Klimatisierung Kältemittelverdichte r Typ

Sanden SD7H15*

(150ccm)

2,0l 85KW-SRE

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

2,0l 150KW-FSI

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

Sanden SD7V16**

(160ccm)

Denso-7SEU17

(170ccm)

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

Fahrerhaus und

Fahrgastraum

Denso-7SEU17

(170ccm)

* Serien-Kältemittelverdichter für Frischdienstfahrzeuge, ** Serien-Kältemittelverdichter für Personenklimatisierung

Sollte ein alternativer Kältemittelverdichter verbaut werden, sind die Richtlinien des Geräteherstellers und der

Systemkomponenten zu beachten. Der Aufbauhersteller trägt dann alleine die Verantwortung für Betriebs- und

Verkehrssicherheit für den Kältemittelverdichter und das Klimasystem.

Die zuvor in Kap. 2.7.1 genannten Punkte zur Einhaltung der Kompatibilität zum Basisfahrzeug sind unbedingt zu beachten.

Bitte berücksichtigen Sie auch die Hinweise zum Arbeitsbereich des Riemenspanners (siehe Kapitel 2.7.4 „Montage und

Demontage Keilrippenriemens“)

Sachhinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugen ohne

Klimaanlage beim Nachrüsten eines Zusatzaggregats ein Nachcodieren des Motorsteuergeräts erforderlich ist.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 83 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.7.3.1 Spezifikation Original-Kältemittelverdichter

Tabelle 1: Maximal abnehmbare Leistung Kältemittelverdichter

Motorbezeichnung

2,0l 85KW-SRE

2,0l 150KW-FSI

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

Kältemittelverdichter

Typ

SANDEN SD7H15

SANDEN SD7V16

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

Leistung „L“

[kW]

-- 2)

-- 2)

5,71 1)

6,99 1)

5,71 1)

6,99 1)

Kälteleistung

„Q“

[kW]

---

---

2)

2)

8,32 1)

9,93

8,32 1)

9,93

1)

1)

1) Werte am Kältemittelverdichtzer bei Hochdruck Pd=1,47MPaG,Saugdruck Ps=0,196MPaG und Drehzahl N=4000U/min, 2) Werte lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

Tabelle 2: Gewicht des Kältemittelverdichters

Motorbezeichnung Kältemittelverdichter Typ

2,0l 85KW-SRE

SANDEN SD7H15

SANDEN SD7V16

Gewicht

[kg]

6,59

6,30

2,0l 150KW-FSI

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

4,60

5,22

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

4,60

5,22

Tabelle 3: Riemenscheibendurchmesser des Kältemittelverdichters

Motorbezeichnung Kältemittelverdichter

Typ

Riemenscheiben- durchmesser

2,0l 85KW-SRE

2,0l 150KW-FSI

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

SANDEN SD7H15

SANDEN SD7V16

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

120mm

120mm

100mm

100mm

100mm

100mm

Übersetzungsverhältnis „i“

(Kurbelwelle/

Klimakompressor)

-- 2)

-- 2)

1,38

1,38

1,38

1,38

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 84 von 184

Tabelle 4: Spezifikation des Keilrippenriemens

Motorbezeichnung Kältemittelverdichter Riemenspezifikation / Teile-Nr.

SANDEN SD7H15

6DK 1195 /

06A.260.849.B

2,0l 85KW-SRE

SANDEN SD7V16

6DK 1195 /

06A.260.849.B

2,0l 150KW-FSI

2,0l TDI 62KW bis

2,0l TDI 132KW

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

DENSO-6SEU14

DENSO-7SEU17

6PK 1577 /

06H.903.137.H

6PK 1577 /

06H.903.137.H

6PK1555, SILENT GRIP /

03L.903.137.H

6PK1555, SILENT GRIP /

03L.903.137.H

2) Werte lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

2 Technische Daten für die Planung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 85 von 184

2.7.3.2 Anschlussmaße der Original-Kältemittelverdichter

2 Technische Daten für die Planung

Abb.2 Keilrippenriemenantrieb (Darstellung TDI Motor)

1 - Drehstromgenerator

2 - Keilrippenriemenscheibe

3 - Umlenk-Rolle

4 - ZSB Klimakompressor

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 86 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 3.: Abmessungen Klimakompressor DENSO-7SEU17 mit Scheibendurchmesser 100mm (Seitenansicht)

1* Kombischraube M8x28

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 87 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 4: Abmessungen Klimakompressor DENSO-7SEU17 mit Scheibendurchmesser 100mm (Ansicht vorn)

Abb. 5: Abmessungen Klimakompressor (Ansicht oben)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 88 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 6: Detail U - Antriebsscheibe Klimakompressor DENSO-7SEU17

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– Zusatzaggregate (Kap.2.7.1)

– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)

– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge(Kap. 2.5.2.3)

Bitte beachten Sie beim Umrüsten die Ein-und Ausbauvorschriften der Volkswagen AG.

Information

Detaillierte Anleitungen zum Ein- und Ausbau wie z.B. des Keilrippenriemens finden sie in den

Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt

Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Bei der Verwendung von Zusatzaggregaten sind die empfohlenen Nebenantriebe zu nutzen (siehe „Nebenantriebe“).

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 89 von 184

2.7.4 Montage und Demontage des Keilrippenriemen

2 Technische Daten für die Planung

Abb. 7: Riemenspanner

1 - Riemenspanner

2 - Absteckstift

3 - Bewegliches Auge

4- festes Auge

5 - Feder

Z - Mittelpunkt der Zentralschraube

2.7.4.1 Demontage des Riemens

Zur Demontage des Riemens muss das bewegliche Auge „3“ mit einem geeigneten Werkzeug im Uhrzeigersinn bis zur

Überdeckung zum festen Auge „4“ gedreht und mit einem Absteckstift „2“ (d=5mm) fixiert werden. Dadurch wird das

Federpaket des Riemenspanners gespannt, die Spannung auf den Riemen wird aufgehoben und er kann demontiert werden. Diese Position des Spanners wird im Folgenden als Absteckposition bezeichnet.

2.7.4.2 Montage des Riemens

Zur Montage wird der Riemen über sämtliche Aggregate und Umlenkungen geführt und zuletzt über den Riemenspanner gelegt. Nach Entfernen des Absteckstiftes (nur im eingebauten Zustand zulässig) entspannt sich die Feder, dreht die

Riemenscheibe gegen den Uhrzeigersinn und überträgt die Spannkraft auf den Riemen. Dabei ist mit Hilfe einer geeigneten Riemenlänge (insbesondere, wenn sie nicht dem Erstausrüstungsstand entspricht) darauf zu achten, dass der Riemenspanner in seinem definierten Arbeitsbereich arbeiten kann. Die Position des Spanners im eingebauten und ruhenden Zustands (Motor aus) wird im Folgenden als Nominalstellung bezeichnet. Aus dieser Stellung heraus ist der Riemenspanner in der Lage, Toleranzen und Riemenlängung durch Temperatur etc. auszugleichen.

Im unteren Endanschlag ist das Federpaket entspannt und kann keine Spannung mehr auf den Riemen ausüben.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 90 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.7.4.3 Arbeitsbereich des Riemenspanners:

Die nachfolgende Darstellung (Abb. 8) zeigt die verschiedenen Eckpunkte des Arbeitsbereichs und soll eine einfache

Kontrolle der korrekten Stellung des Riemenspanners ermöglichen.

Diese Darstellung gibt keine Aussage über die Unbedenklichkeit eines vom Serienstand abweichenden Riementriebs.

Abb.8: Arbeitsbereich des Riemenspanners

A- Absteckposition 0°(Überdeckung)r

B - Beginn des Arbeitsbereichs 28°t

C - Nominalstellung 34° (Soll)

D - Ende des Arbeitsbereichs 57°

E - unterer Anschlag 80°

Winkel [°]

0

28

34

57

Abstand A [mm]

0

14,5

17,5

50,3

Position des Riemenspanners (Kürzel)

Absteckposition, Überdeckung (A)

Beginn des Arbeitsbereichs (B)

Nominalstellung, SOLL (C)

Ende des Arbeitsbereichs (D)

Der Winkel wird zwischen dem Punkt der Überdeckung (festes Auge) und dem beweglichen Auge gemessen.

In Nominalstellung beträgt er 34°. Er darf den Arbeitsbereich von 28°-57° nicht über/unterschreiten. Für den Abstand A ist das Stichmaß zwischen dem festen Auge und dem beweglichen Auge angegeben, solange sich das bewegliche Auge im

Arbeitsbereich befindet. Der Abstand beträgt in Nominalstellung 17,5mm.

Information

Weitere Informationen finden sie in den

Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt

Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 91 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.7.4.4 Riemenführung

Insbesondere kann eine von der Serie abweichende Riemenführung über die Umlenkrolle des Riemenspanners die

Funktion des Riemenspanners erheblich beeinträchtigen. Die Winkelhalbierende (1) zwischen dem auflaufenden und dem ablaufenden Riementrum sollte im Arbeitsbereich nahezu rechtwinklig (β 90°) zum Hebelarm des Riemenspanners verlaufen. (Abb. 9)

Abb.9: Riemenführung um den Riemenspanner

1-Winkelhalbierenden des auflaufenden und ablaufenden Riementrums um den Riemenspanner

α- Winkel der Riemenführung um den Riemenspanner

ß – Winkel zwischen der Winkelhalbierenden des auflaufenden und ablaufenden Riementrums zum Hebelarm des Riemenspanners.

Information

Weitere Informationen finden sie in den

Reparaturleitlinien der Volkswagen AG im Internet unter erWin* (Elektronische Reparatur und Werkstatt

Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 92 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.8 Anbauten/Einheiten

2.8.1 Dachgepäckträger

Dachlasten erhöhen den Schwerpunkt des Fahrzeuges und führen zu hoher dynamischer Achslastverlagerung sowie

Fahrzeugneigung bei Fahrbahnunebenheiten und Kurvenfahrt. Das Fahrverhalten wird erheblich verschlechtert.

Aus diesem Grund sind Dachlasten möglichst zu vermeiden.

Je nach Lastverteilung sind mind. 2 Grundträger erforderlich, die möglichst im Säulenbereich zu montieren sind.

Beim Kastenwagen und beim Kombi (kurzer Radstand) sind je Seite 4 Befestigungspunkte vorhanden und 5 Befestigungspunkte beim langen Radstand im Dach vorhanden.

Abb.1: Dachbefestigungspunkte Kastenwagen und Kombi (kurzer Radstand)

Bei der Doppelkabine sind je Seite 2 Befestigungspunkte im Dach vorhanden.

Abb.2: Dachbefestigungspunkte Doppelkabine

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 93 von 184

Beim Pritschenwagen ist je Seite 1 Befestigungspunkt im Dach vorhanden.

2 Technische Daten für die Planung

Abb.3: Dachbefestigungspunkte Pritschenwagen

Weitere Informationen finden Sie unter:

Dachlasten (siehe Kap.2.3.1)

2.8.2 Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN 74058

Als Anhängevorrichtung sind nur vom Werk freigegebene Vorrichtungen zu verwenden.

Unter der nachfolgenden PR-Nr. können Sie ab Werk Anhängevorrichtungen (Kugelkopfkupplungen) als Mehrausstattung beziehen:

– 1D1 (in Kombination mit ESC einschließlich Gespannstabilisierung)

Anhängelast max. 750 kg ungebremst und 2.000 - 2.500 kg gebremst (je nach Motorisierung) bei 12% Bergsteigfähigkeit.

– 1D2 (in Kombination mit ESC einschließlich Gespannstabilisierung) wie oben, jedoch abnehmbar und abschließbar.

Die zulässige Stützlast beträgt 100 kg.

Das in den Papieren angegebene max. zulässige Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Das tatsächliche

Gewicht der Anhängelast darf das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

Beim nachträglichen Anbau einer Anhängevorrichtung sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:

– Die Vorschriften des jeweiligen Landes sind zu beachten, sehen Sie hierzu auch die ECE-Regelung ECE-R 55 und die EG-

Richtlinie 94/20/EG (in der jeweils gültigen Fassung).

– Der notwendige Freigang des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug ist sicherzustellen (DIN 74058).

– Das Fahrzeug ist einer hierfür zuständigen technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen.

– Eine Werkseitige Verlängerung der Anhängevorrichtung steht nicht zur Verfügung.

– Befestigungspunkte sind in den Fahrzeug-Längsträgern vorhanden.

– Bei extremer Tieflage bzw. weitem Überhang eines Aufbaus sowie nach Überhangverlängerung kann der Betrieb mit der werkseitig angebrachten Kupplung ausgeschlossen sein. Herstellerseitig steht keine Anhängerkupplungsverlängerung zur Verfügung.

– Das zul. Gesamtzuggewicht (motorabhängig) ist vor einer Nachrüstung zu ermitteln.

– Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen.

– Die Prüfung der Maße und Winkel muss mit geeigneten Längen- bzw. Winkelmessinstrumenten vorgenommen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 94 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)

– Zulässige Gewichte und Leergewichte (Kap. 2.2.1)

– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)

– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge (Kap. 2.5.3)

2.8.3 Anbau einer Ladebordwand

Hinweise für den Anbau von Ladebordwänden:

– Vor Anbau einer Ladebordwand ist durch eine Lastverteilungsrechnung die Einhaltung der zulässigen Hinterachslast und der Mindestvorderachslast zu überprüfen. (siehe Kap. 2.2.1 und Kap. 2.1.6).

– Der Anbau einer Ladebordwand führt zur Entlastung der Vorderachse und zu einer erheblichen Belastung der

Hinterachse. Die Mindestvorderachslast und die zulässige Hinterachslast sind zu beachten.

– Eine Überlastung der Achsen ist zu vermeiden.

– Die Standsicherheit muss auch im Ladebetrieb jederzeit gewährleistet sein.

– Bei der Bestellung des Fahrgestelles, das mit einer elektrohydraulischen Ladebordwand versehen werden soll, empfehlen wir die Verwendung der Zusatzbatterie (PR-Nr.: 8FB) und eines stärkeren Generators (siehe Kap. 2.5.5)

– Für den Anbau der Ladebordwand ist das Fahrgestell mit einem Montagerahmen auszurüsten (siehe Hinweis

Montagerahmen).

– Der Anbau einer Ladebordwand an serienmäßige Kastenwagen ist ohne besondere Genehmigung des Werkes nicht zulässig.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– Fahrzeugmaße (Kap. 2.1.1)

– Lenkbarkeit (Kap.2.1.6)

– Zulässige Gewichte und Leergewichte (Kap. 2.2.1)

– Maximale Abmessungen (Kap. 2.1.5)

– Fahrzeugbatterie (Kap. 2.5.4)

– Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge (Kap. 2.5.3)

– Nebenabtrieb Motor/ Getrieb (Kap. 2.7.)

– Bohren am Fahrgestellrahmen (Kap. 4.2.1)

– Schweißen am Fahrzeug (Kap. 4.2.2)

– Achslastberechnung (Kap. 7.2)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 95 von 184

2 Technische Daten für die Planung

2.8.4 Zubehör

Umfangreiches Zubehör zum Transporter können Sie über die Volkswagen-Zubehör GmbH beziehen.

Information

Weitere Informationen zu diesem Thema

(Konfigurator, Prospekte und Downloads) finden Sie auf der Interseite der Volkswagen AG: http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/ sowie unter: http://www.volkswagen-zubehoer.de/

2.9 Anheben des Fahrzeugs

a) Mit Hebebühnen

Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden. Die Aufnahmepunkte finden Sie in der jeweiligen Betriebsanleitung. b) Mit einem Wagenheber

Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber bei allen Fahrzeugvarianten finden Sie in der

Betriebsanleitung.

Bitte beachten Sie, dass der Wagenheber vom Aufbauhersteller mit dem Aufbau abgestimmt werden muss.

Die Aufnahmepunkte für Hebebühnen am Leiterrahmen können benutzt werden (mit großflächigen Unterlagen) und müssen auch nach dem Umbau zugänglich sein. Wenn dies nicht möglich ist, müssen alternative Aufnahmen geschaffen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 96 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.1 Rohbau/Karosserie

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.1.1 Seitenwandausschnitte

Aufbau und Bodengruppe bilden beim Kombi/Kastenwagen eine selbsttragende Einheit. Tragende Teile dieser selbsttragenden Einheit dürfen nicht ersatzlos entfernt werden.

Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig.

Ausschnitte für Fenster, Türen, Klappen, Be- und Entlüftungen etc. dürfen nur zwischen den tragenden Teilen (Säulen,

Dachrahmen und Boden) erfolgen. Tragende Teile dürfen nicht angeschnitten oder geschwächt werden. Die Ausschnitte sind mit einem umlaufenden Rahmen zu versehen, der mit den angrenzenden tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.

Warnhinweis

Bei Fahrzeugen mit seitlichen Kopfairbags ist ein

Bearbeiten der äußeren Dachrahmen nicht zulässig!

Information

Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische

Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen

AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

3.1.2 Nachträglicher Einbau von Scheiben

Der nachträgliche Einbau von Fenstern ist umständlich und kostenaufwendig. Daher ist es ratsam die gewünschten

Fenster (siehe Lieferprogramm) ab Werk zu bestellen.

Sollten nachträglich Fenster eingebracht werden, so ist entsprechend dem Reparaturleitfaden T5 Modelljahr 2011

(Karosserie –Montageanleitungen Außen, Abschnitt 64-Verglasung/Unterkapitel 1.9 Seitenscheibe, Schiebetür,

Kastenwagen, Post- und Kurierfahrzeuge) zu verfahren.

Information

Detaillierte Anleitungen zum Ein- und Ausbau von

Scheiben finden sie in den Reparaturleitlinien der

Volkswagen AG im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 97 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Sollten kleinere Fenster eingebaut werden, sind folgende Punkte zu beachten:

– Der Ausschnitt darf grundsätzlich nur zwischen den Säulen erfolgen.

– Es dürfen keine tragenden Teile angeschnitten oder geschwächt werden.

– Der Ausschnitt muss umlaufend mit einem Rahmen versehen werden, der mit den angrenzend tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.

3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi

Werden Änderungen der Dachstruktur an Kastenwagen/Kombi durchgeführt müssen folgende Punkte beachtet werden:

– Das umlaufende Konzept muss erhalten bleiben, dabei muss eine ausreichende Ersatzsteifigkeit gewährleistet sein.

– Funktionsbeeinträchtigungen des Regen-/Lichtsensors sind zu vermeiden.

– Befestigungen analog zum Dachgepäckträger sind für das nachträgliche Anbringen von Anbauten möglich.

– Für Befestigungen an der Dachhaut müssen die Fahrzeugrandbedingungen (Festigkeit, Gesamtfahrzeugmaße,

Zulassung etc.) berücksichtigt werden. (ausgenommen Rundumleuchten und Arbeitsscheinwerfer).

– Die Ersatzsteifigkeit der neuen Dachstruktur muss dem Seriendach entsprechen.

– Nach allen Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen

Stellen durchgeführt werden.

Information

Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische

Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen

AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 98 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.1.4 Dachausschnitte

Dachausschnitte als Vorbereitung für den nachträglichen Aufbau von Ausstell-, Aufstell- und Hochdächern sind z.Z. ab Werk nicht erhältlich.

Wichtiger Hinweis:

Bei Fahrzeugen mit seitlichen Kopfairbags ist ein Bearbeiten der äußeren Dachrahmen nicht zulässig!

3.1.4.1 Aufstelldach mit großem Dachausschnitt

Für den Kastenwagen und den Kombi wird von Volkswagen ein Aufstelldach angeboten.

Diese Konstruktion ist von uns erprobt und gewährleistet eine größtmögliche Karosseriesteifigkeit.

Abb.1: Aufstelldach mit großem Dachausschnitt

1 - Befestigungsflansch umlaufend laminiert

2- Klebefläche umlaufend

3- Schweißmuttern vom Dachträger verwenden

4 - Abdichtung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 99 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.1.4.2 Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches

Ab Werk hat Volkswagen Fahrzeuge mit Hochdach für den Radstand 3.400mm im Angebot.

Bei nachträglicher Montage eines Hochdaches durch den Aufbauhersteller müssen die nachfolgenden Bedingungen beachtet werden:

1- Die Hochdachschale muss aus mind. 4 mm dickem glasfaserverstärktem Polyester bestehen und umlaufend einen Befestigungsflansch einlaminiert haben, der mit dem Dachrahmen verklebt und verschraubt wird.

2- Das Hochdach muß ausreichend sicher montiert und umlaufend abgedichtet werden.

Zur Abdichtung empfehlen wie Ihnen den Serienkleber zu verwenden.

3- Dacherhöhungen dürfen nur mit integrierten Spriegeln und Verstärkungsrahmen erfolgen.

4- Dachspriegel oder tragende Teile dürfen nicht ohne Ersatz entfernt oder beschädigt werden.

5- Die Ersatzsteifigkeit der neuen Dachstruktur muss dem Seriendach entsprechen.

6- Die Befestigung der Spriegel an den Seitenwänden muss so ausgelegt sein, dass eine kraftschlüssige Verbindung gewährleistet ist (biegesteife Verbindung von Spriegel und Dachrahmen).

7- Nach allen Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müssen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betroffenen Stellen durchgeführt werden.

8- Der Grenzwert der maximalen Schwerpunktlage (siehe Kap. 2.1.5 und 2.1.3) des Fahrzeugs darf nicht

überschritten werden.

9- Änderungen am Heckportal inklusive Dachbereich sind zu vermeiden. Sollte eine hohe Schiebetür bzw.

Heckflügeltür geplant sein, muss ein Ersatzrahmen mit entsprechender Biegesteifigkeit eingebracht werden.

Information

Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten und

Serienkleber finden Sie in den Reparaturleitlinien der

Volkswagen AG im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Information

Zur Begutachtung der Betriebsfestigkeit von veränderten Fahrzeugen empfehlen wir Ihnen u.a. das VdTÜV-Merkblatt 751:

„Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer

Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit;

Kraftfahrwesen 751“.

Beziehbar im Internet unter: http://www.vdtuev.de/publikationen/merkblaetter **

**kostenpflichtig VdTÜV

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 100 von 184

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.1.3. „Fahrzeugschwerpunkte“

– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“

– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– 2.2.6.3 „Einfluss von Fahrzeugumbauten“

– 2.3.1 „Dachlasten“

– 2.3.2 „Änderungen am Rohbau“

– 2.3.2.10 „Korrosionsschutzmaßnahmen“

– 2.4.1 „Änderungen im Bereich des Airbags“

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 101 von 184

3.1.4.3 Nachträgliche Dachausschnitte

Dachausschnitte zwischen den Spriegeln und den seitlichen Dachrahmen sind möglich.

Details siehe Abb. 2.

Bei Dachausschnitt sind keine Dachlasten gem. Kap. 2.3.1 möglich.

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Abb.2: Nachträgliche Dachausschnitte

1 Dachrahmen rechts

2 B-Säule

3 Mitte Dachrahmen

4 Der Ausschnitt muss mit einem umlaufenden Rahmen versehen werden, der mit den angrenzenden tragenden Teilen (Spriegel, Dachrahmen) kraftschlüssig zu verblenden ist.

5 C-Säule

6 Dachspriegel

7 Dachrahmen links

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.1.3. „Fahrzeugschwerpunkte“

– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“

– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– 2.9 „Anheben des Fahrzeugs“

– 3.1.1 „Seitenwandausschnitte“

– 3.1.2 „Nachträglicher Einbau von Scheiben“

– 3.1.3 „Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi“

– 3.1.5 „Ändern der Trennwand/Zwangsbelüftung“

– 4.2.1 „Bohren am Fahrgestellrahmen“

– 4.2.2 „Schweißen am Fahrgestellrahmen“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 102 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Information

Weitere Hinweise zu Karosseriemontagearbeiten finden sie im Internet unter erWin* (Elektronische

Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen

AG): http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

3.1.5 Ändern der Trennwand / Zwangsbelüftung

Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig.

Bei geschlossenen Aufbauten mit Trennwand sind Entlüftungsschlitze in der Trennwand und in den

D-Säulen vorhanden.

Bei Ausbauten dürfen diese nur zugebaut werden, wenn dafür z.B. in den Fahrerhaustüren neue Entlüftungen geschaffen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 103 von 184

3.2 Interieur

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Bei Umbauten sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:

Die Fahrer- bzw. Beifahrer-Airbag-Einheiten, die Airbags und die Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände.

Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und sind deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau sowie Entsorgung dürfen nur durch geschultes Personal und unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorschriften erfolgen.

Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie müssen die Kriterien der Kopfaufschlagprüfungen nach der ECE-Regelung ECE-R 21 bzw. der EG-Richtlinie 74/60/EWG i.d.F. 2000/4/EG erfüllen. Dies gilt insbesondere für die

Entfaltungsbereiche der Airbags (Holzdekore, zusätzliche Einbauten, Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.).

Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der Aufreißnähte der

Airbags sind nicht zulässig.

Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen nicht überschritten werden.

Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Oberflächen zu gestalten.

Einbauten müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt und fest montiert sein.

Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewährleistet sein.

Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen führen können.

3.2.1 Sicherheitsausstattung

Warnhinweis

Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des

Fahrzeugs wie

– Änderungen der Sitze und eine damit veränderte

Kinematik der Insassen im Crashfall

– Änderungen des Vorbaus

– Einbauten von Teilen in der Nähe der

Austrittsöffnungen und im Entfaltungsbereich der

Airbags (siehe Betriebsanleitung des Fahrzeugs)

– Einbau von Fremdsitzen

– Änderungen an den Türen ist die sichere Funktion von Frontairbag, Seitenairbag und Gurtstraffern nicht mehr gewährleistet.

Personenschäden können die Folge sein.

In der Nähe des Airbag-Steuergeräts oder der Sensor-Montageorte dürfen keine schwingungserzeugenden Fahrzeugteile befestigt werden.

Unzulässig sind auch Änderungen der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-Steuergerätes oder der Satellitensensoren.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung des Seitenairbags ein dauerhaftes Aufleuchten der Airbagkontrollleuchte in der

Schalttafel zur Folge hat.

Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 104 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.2.2 Sitznachrüstung / Bestuhlung

Sitznachrüstungen sind ausschließlich beim Kombi möglich, da hier entsprechende Sitzverstärkungen am Bodenblech vorhanden sind. Beachten Sie bitte hierzu Kapitel 1.5.1 „Auswahl des Grundfahrzeugs“.

Beim nachträglichen Einbau von Sitzen ist das Einhalten des H-Punktes dringend erforderlich.

(siehe Definition H-Punkt nach VW DIN 80310)

Es wird empfohlen, die Ausstattung PR-NR. 2Q1, „modulare Sitzbefestigung“, von vornherein mit zu bestellen.

Nähere Informationen und aktuelle Unterlagen zur Lage des H-Punktes, finden Sie in den Baumaßzeichnungen.

Bei Änderungen der Bestuhlung müssen bei Bohrungen im Bodenblech im Bereich des Kraftstoffbehälters der

Kraftstoffbehälter ausgebaut werden.

Die Reparaturanleitungen der Volkswagen AG sind einzuhalten (siehe auch Kapitel 2.6.3 „Kraftstoffanlage“).

Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befestigungselementen gültig.

Bei der Wiederanbringung der Sicherheitsgurte, müssen die vorgeschriebenen Schrauben mit dem ursprünglichen

Drehmoment angezogen werden. Nähere Informationen zu Drehmomenten finden Sie in den Reparaturleitlinien.

Beim Einbau von Sicherheitsgurten und Gurtschlössern dürfen nur Bauteile des Serienlieferanten verwendet werden:

Beim Einbau von anderen als den werkseitig lieferbaren Sicherheitsgurten und Gurtschlössern ist darauf zu achten, dass alle zulassungsrelevanten Vorschriften (z.B. zur Gurtschlosslage) eingehalten werden. (Bitte beachten Sie hierzu auch

Kapitel 2.4.2.1 „ Gurtverankerungen“.)

Sachhinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und

Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!

Information

Die Reparatur- und Werkstattinformationen der

Volkswagen AG können im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Eine von der Serienbestuhlung abweichende Fondsitzanlage mit 2- bzw. 3-Punkt-Gurten muss die Anforderungen der EG-

Richtlinie 76/115/EWG und 74/408/EWG erfüllen.

Verletzungsgefahr

Die Befestigung von Sitzen am Radkasten sind zu unterlassen. Andernfalls können bei einem Unfall die

Sitze aus der Verankerung gerissen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 105 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Warnhinweis

Wenn andere als die werkseitig lieferbaren Sitze zusammen mit werkseitigen Sicherheitsgurten verbaut werden, dürfen nur solche Gurtschlösser verwendet werden, die zu den Schlosszungen der werkseitigen Sicherheitsgurte passen. Andernfalls kann der Sicherheitsgurt nicht wie vorgesehen im

Gurtschloss gesichert werden und bei einem Unfall können Personen verletzt werden.

3.2.2.1 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrerhaus

Ein nachträglicher Austausch des Beifahrer Einzelsitzes gegen eine Doppelsitzbank ist nicht möglich, da hierzu umfangreiche Änderungen am Grundfahrzeug erforderlich sind.

3.2.2.2 Sitznachrüstung /Bestuhlung Fahrgastraum

Bei Verwendung von VW-Originalteilen und Serienverankerungen zur Sitznachrüstung muss die Berufung auf die

Typprüffreigabe des Fahrzeugherstellers für die Zulassung herangezogen werden.

Sachhinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und

Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 106 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Abb1: 3er-Sitzbank, Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (2.Sitzreihe)

1 ZSB Sicherheitsgurt

2 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer

3 ZSB Sicherheitsgurt

Abb2: 3er-Sitzbank, Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (3.Sitzreihe)

1 ZSB Sicherheitsgurt

2 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer

3 ZSB Sicherheitsgurt

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 107 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Abb3: 2er-Sitzbank Kombi langer Radstand, Dreipunktgurt an Karosserie und integriertem Dreipunktgurt (2.Sitzreihe)

1 ZSB Sicherheitsgurt mit Klemmer

2 ZSB Sicherheitsgurt (auch Easy Entry L0R und modulares Sitzbefestigungs-System)

Vorgehensweise zum Nachrüsten der Sitzbank:

– Wenn vorhanden, Demontage des Bodenbelags

– Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden

– Bohren der Löcher mit einem Durchmesser von 12 mm im Bodenblech durch die in den Flanschen der Querträger vorhandenen Löcher, wobei das Stichmaß von 110 mm, entsprechend dem Abstand der Schrauben in den

Befestigungsschienen, einzuhalten ist.

– Anschließend ist eine Korrosionsschutzbehandlung vorzunehmen

– Es ist darauf zu achten, dass die zu einem Sitz oder einer Sitzbank gehörenden Lochpaare und damit die

Befestigungsschienen, parallel zueinander angeordnet sind

– Einsetzen der Befestigungsschienen von oben, Einbaurichtung beachten

– Verschraubung der Befestigungsschienen mit der Kombimutter M10 (WHT 003.219)

– Montage der entsprechenden Bauteile am Unterboden gemäß der Reparaturleitlinie der Volkswagen AG und den zugehörigen Verstärkungen (Montageteile) gemäß Volkswagen Richtlinie. Bitte beachten Sie hierzu auch den Verweis auf erWin*

– Ggf. Bodenbelag im Innenraum verlegen. Vorab, wenn erforderlich, Lochbild der Lage der Befestigungsschienen entsprechend in den Bodenbelag einbringen

– Die Abdeckung 7H0.883.087 montieren und mit der Schraube N 906.487.02 befestigen.

– Einbau der Sitzbank

– Einbau der Sicherheitsgurte

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 108 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Alle Gurtanbindungspunkte sind im Fahrzeug vorhanden. Bei eigenen Aufbauhersteller-Lösungen zur Sitzbefestigung und

Gurtverankerung trägt der Aufbauhersteller die alleinige Verantwortung.

Nachfolgende EWG Richtlinien für die Fahrzeugzulassung müssen eingehalten werden:

– Sicherheitsgurte und Verankerung:

 EWG 77/541 Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme

 EWG 76/115 Verankerungen der Sicherheitsgurte

– Sitze und Verankerung:

 EWG 74/408 Sitze und Ihre Verankerungen

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 109 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.2.2.3 Sitznachrüstung /Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung

Ein nachträglicher Einbau einer Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung ist nicht möglich, da hierzu umfangreiche

Änderungen am Grundfahrzeug erforderlich sind.

Es wird empfohlen, die Ausstattung PR-NR. 3UK, 2er Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung (mit steiler Lehne), bzw. 3UQ 2er Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung, von vornherein mit zu bestellen.

Abb4: 2er-Sitzbank Kombi langer Radstand, entgegen der Fahrtrichtung, mit Dreipunktgurt an der C-Säule und integriertem Dreipunktgurt. (2.Sitzreihe)

1 Beckengurt/Retraktor (2.Sitzreihe)

2 Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte“

– 2.3.2 „Änderungen am Rohbau“

– 2.4.1 „Änderungen im Bereich der Airbags“

– 2.4.2 „Änderung im Bereich der Sitze“

– 3.2.1 „Sicherheitsausstattung“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 110 von 184

3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten

3.3 Anbauten

3.3.1 Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger/Heckleitern

Bei nachträglicher Montage von Heckgepäckträger bzw. Heckleiter sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu berücksichtigen:

Sie müssen so ausgeführt sein, dass nach deren Montage keine statischen oder dynamischen Belastungen auf die

Stoßfänger wirken.

Die Heckklappe darf mit max. 75 kg belastet werden.

Sachhinweis

Heckflügeltüren dürfen nicht mit zusätzlichem

Gewicht belastet werden!

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 111 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

4.1 Überführung von Fahrgestellen

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Bei Überführung von Fahrgestellen auf eigener Achse sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, wie z.B.:

– Radabdeckung

– Ballastgewicht für Abbremsung

– Seitlicher Anfahrschutz

– Beleuchtungseinrichtung

Diese Teile sind nicht vorrätig und würden die Überführung auf eigener Achse unnötig teuer machen.

Aus diesem Grund ist die Selbstabholung von Fahrgestellen nicht mehr vorgesehen. Die Auslieferung sollte per

Bahn/LKW-Transport vorgenommen werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 112 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

4.2 Fahrgestellrahmen

4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen für zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Bei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile. Muss dort gebohrt werden, so darf das nur in der neutralen Zone

(Längsträger-Mitte, jedoch in ausreichendem Abstand vom Flansch) geschehen. Außerdem müssen dann

Abstandsbuchsen eingeschweißt werden (siehe Abb.1!).

Werkseitig angebrachte Bohrungen am Ober- und Untergurt der Längsträger dürfen nicht aufgebohrt bzw. vergrößert werden. Desgleichen dürfen diese Bohrungen nicht zur Befestigung irgendwelcher Aggregate herangezogen werden.

Bohrungen für Durchgänge von Rohren, Elektrokabeln, Seilzügen etc. sowie zum Befestigen von Anbauteilen (Schellen etc.).

In Ausnahmefällen sind wir damit einverstanden, dass Bohrungen im Steg der Längsträger oder in den Querträgern vorgenommen werden. Sie sollten sich dann aber unbedingt mit uns in Verbindung setzen.

Bei Demontage und anschließender Montage von Serienbauteilen sind die in den "Montagerichtlinien für Werkstätten“ angegebenen Drehmomente unbedingt einzuhalten.

Abb1:Längsträger mit Abstandsbuchse

1 neutrale Zone

2 Buchse geschweißt

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung

– 4.2.2 Schweißen am Fahrgestellrahmen

– 4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge)

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 113 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

4.2.2 Schweißen am Fahrzeug

Schweißarbeiten am Fahrzeugrahmen sollten auf unbedingt notwendige Ausnahmen beschränkt bleiben.

Die nachfolgenden Punkte sollten unbedingt beachtet werden:

– Vor Schweißarbeiten am Fahrzeug ist die Fahrzeugbatterie abzuklemmen.

– Werden bei abgeklemmter Batterie verdeckt liegende Kabel beschädigt, können durch Kurzschlüsse schwere Schäden entstehen.

– Bei E-Schweißarbeiten muss die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende Fahrzeugteil angeschlossen werden. Der hohe Strom und die auftretenden hohen Spannungsspitzen könnten sonst zu

Beschädigungen an den mechanischen und elektronischen Fahrzeugteilen führen.

– Geschweißt werden sollte nur mit Schutzgas.

– Im Ausnahmefall dürfen auch gut ausgetrocknete Stabelektroden - 2,5 mm - mit kalkbasischer Ummantelung verwendet werden.

– Beim Einschweißen zusätzlicher Konsolen etc. darf nur in der sogenannten neutralen Zone geschweißt werden.

Einer Lochschweißung (siehe Abb.2) ist in jedem Fall der Vorzug zu geben. Schweißnähte quer zum Rahmen sind zu vermeiden.

– Konsolen für Aufbauten müssen der der Serie entsprechen.

Hinweis:

Durch die beim Schweißen auftretende Wärmebelastung wird im Schweißbereich die in den Längsträgern aufgebrachte

Korrosionsschutzschicht zerstört. Sie ist daher durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen.

Abb. 2:Beispiel für Längsträger mit zusätzlichen Konsolen

1- Lochschweißung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 114 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung

– 4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge

– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

4.2.3 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung

Wird eine Radstandverlängerung erforderlich, sollte vom langen Radstand ausgegangen werden.

Die max. zul. Gesamtgewichte, Achslasten, hinteren Überhänge (letztere in Abhängigkeit vom Radstand) sind einzuhalten

(siehe Kap. 2.2.1 "Zulässige Gewichte und Leergewichte").

Beispiel für die Rahmenverlängerung des Fahrgestells (siehe Abb. 3):

– Werkstoff ST 1203

– Materialstärke 2 – 3 mm

Abb. 3:Beispiel für Rahmenverlängerung des Fahrgestells, Seitenansicht

1-ringsum stumpf verschweißt

2-lochgeschweißt, d=12mm

3-Verlängerungsstück in den Hauptrahmen eingesetzt

4-Verbindungslaschen U-förmig von oben und unten übergestülpt

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 115 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.1.5 Maximale Abmessungen

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.2.6 Änderung Bremsanlage

– 2.9 Anheben des Fahrzeugs

– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen

– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug

– 4.3 Hilfsrahmen, Montagerahmen

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

4.2.4 Schnitte des Fahrgestellrahmens

Schnitte zum Fahrgestellrahmen finden Sie in den Baummaßzeichnungen (siehe Kap.6.1 Baumaßzeichnungen).

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 116 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

4.3 Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge

4.3.1 Ausführung des Hilfsrahmens

Der Hilfs- bzw. Montagerahmen dient dazu, die punktförmig eingeleiteten Kräfte gleichmäßig auf den Fahrzeugrahmen zu verteilen.

Empfehlung zur Ausführung eines flachen Hilfsrahmens:

– Profilauslauf ≤ 45°

– Untere Profilkante am Ende mit Radius R=0,5t verrundet

– Abstand zur Kabinenwand ≤ 10mm

– Wandstärke t Hilfsrahmen < t Hauptrahmen

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 117 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Abb. 1: Ausführungsbeispiel für einen Montagerahmen t - Wandstärke

R- Radius

4.3.2 Werkstoff

Der Hilfsrahmen muss entsprechend der Belastung und der Aufbauanforderung ausgelegt sein.

Bei alternativen Materialien wie z.B. Aluminium, muss die Steifigkeit und Festigkeit des Hilfsrahmens mindestens der eines Stahlrahmens entsprechen.

4.3.3 Längsträger

Der Hilfsrahmen ist in Leiterbauart durchgehend auszuführen (siehe Abb.1) und vom hinteren Rahmenende möglichst bis ans Fahrerhaus zu führen.

Um einen allmählichen Übergang der Profilsteifigkeit zu erreichen, muss das vordere Ende des Hilfsrahmen-Längsträgers unter einem Winkel ≤ 45º abgeschrägt bzw. entsprechend ausgeklinkt werden (siehe Abb.2), wobei das vordere Ende des

Hilfsrahmenuntergurtes zum Rahmen hin mit einem Radius (R=0,5t) abzurunden ist.

Abb. 2: Ausführungsbeispiel des Hilfsrahmen-Längsträgers (vorderes Ende)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 118 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

4.3.4 Querträger

Für eine verwindungsfreie Ausführung des Hilfsrahmens sind Querträger mindestens im vorderen und hinteren Bereich

(siehe Abb.1) vorzusehen. Im Allgemeinen darf der Hilfsrahmen im vorderen Bereich nicht zum Kastenprofil geschlossen werden.

Zur Aussteifung des Hilfsrahmens sind Querträger vorzusehen, welche zweckmäßigerweise an den Befestigungsstellen des

Hilfsrahmens angeordnet werden.

Die Querträger bestehen in der Regel aus offenen (z. B. U-Profil) oder geschlossen Profilen für höhere Steifigkeit.

4.3.5 Befestigung des Hilfsrahmens

Hilfsrahmen und selbsttragende Aufbauten sind über alle vorhandenen Konsolen am Fahrgestell zu befestigen.

Zur Befestigung sind Schrauben mit der Festigkeitsklasse 10.9 in Verbindung mit den serienmäßig in den Konsolen verschweißten Muttern zu verwenden.

Sollte die Verwendung der serienmäßigen verschweißten Muttern nicht gewünscht sein, so besteht die Möglichkeit die

Innengewinde der Muttern aufzubohren. In diesem Fall muss der Aufbauhersteller durch geeignete Unterlegscheiben oder

Hülsen für eine flächige Anlage des Gegenstücks der Verschraubung an der Konsole sorgen. Die Verantwortung für eine derartige abweichende Verschraubung liegt allein beim Aufbauhersteller.

Die Lage der Aufnahmepunkte am Fahrzeugrahmen können Sie aus den Baumaßzeichnungen (siehe Kapitel 6.1

Baumaßzeichnungen) entnehmen.

Der Hilfsrahmen muss auf den Konsolen (siehe Abb. 3 und 4) aufliegen. Ein direkter Kontakt zwischen Hilfsrahmen und

Rahmen muss außer an den Konsolenauflagepunkten nicht hergestellt werden.

Selbsttragende Aufbauten mit ausreichender Bodensteifigkeit können über einen Bodenrahmen direkt an den serienmäßigen Konsolen am Rahmen befestigt werden.

Abb. 3: Konsolen am Fahrzeugrahmen

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 119 von 184

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Abb. 4: Befestigung des Hilfsrahmens am Fahrzeugrahmen

1-Hilfsrahmen

2- Fahrgestellrahmen des Transporters

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 1.5 Planung der Aufbauten

– 1.6 Sonderausstattungen

– 2.1.5 Maximale Abmessungen

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.2.10 Radstandverlängerungen und Überhangverlängerung

– 2.8 Anbau/Einheiten

– 2.9 Anheben des Fahrzeugs

– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen

– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 120 von 184

4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Der Fahrzeugrahmen ist eine aus Blechpressteilen bestehende Hohlprofilkonstruktion.

Damit allen Gegebenheiten der Befestigung von Sonderaufbauten Rechnung getragen ist, sind konstruktive Vorkehrungen getroffen worden.

Auf den Längsträgern sind Konsolen angeschweißt, die zur Befestigung der Sonderaufbauten dienen.

Jede Konsole ist mit einer Bohrung von D=11,5 mm versehen. (siehe auch Kap. 4.3.5 „Befestigung des Hilfsrahmens“)

Bei Montage eines Aufbaus sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:

– Die Befestigung zwischen Aufbau und Fahrzeugrahmen sollte immer über alle Konsolen erfolgen.

– Die Schraubverbindung zu den Konsolen muss kraftschlüssig ausgeführt werden.

– Der Spalt zwischen den Konsolen über dem Fahrgestellrahmen muss nicht ausgefüttert werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 121 von 184

4.5 Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Der max. Ausschnitt wird durch die B-Säulen, den B-Spriegel und den Fahrerhausboden begrenzt.

Wichtige Hinweise:

– Dachspriegel oder tragende Teile dürfen nicht ohne Ersatz entfernt oder beschädigt werden.

– Die Festigkeit und Steifigkeit der Fahrerhausstruktur darf nicht verändert werden.

– ECE-Regelung ECE-R 14, EG-Richtlinie 76/115/EWG, 74/60/EWG und "Bordsteintest" müssen erfüllt werden

– Die Verbindung zwischen Spriegel und der Seitenwand muss biegesteif ausgeführt sein.

– Sollte aufgrund eines Um- oder Einbaus ein Beschnitt der Fahrerhausrückwand notwendig werden, ist dies in

Verbindung mit einem umlaufenden Rahmen möglich. Die Ersatzsteifigkeit des Rahmens muss mindestens der ursprünglichen Steifigkeit entsprechen.

– Durch Änderungen am Fahrerhaus dürfen keine sicherheitsrelevanten Bauteile (wie z.B. Airbageinheiten, Sensoren,

Pedale, Schalthebel, Leitungen und andere) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies kann zum Ausfall von

Komponenten und sicherheitsrelevanten Bauteilen führen.

– Die Verbindung Kofferaufbau zu Fahrerhaus muss formschlüssig, elastisch erfolgen. Der Anschluss darf nicht kraftschlüssig sein, sondern muss so ausgeführt werden, dass die auftretenden Verwindungen zwischen dem Koffer und dem Fahrerhaus nicht unmittelbar in das Fahrerhaus geleitet, sondern innerhalb der Verbindung aufgefangen werden.

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 3.1.4 Dachausschnitte

– 4.2.1 Bohren am Fahrgestellrahmen

– 4.2.2 Schweißen am Fahrzeug

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 122 von 184

4.6 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Die unter Kapitel 2.1.3 angegebenen max. Höhenschwerpunktangaben dürfen nicht überschritten werden.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.1.3. Fahrzeugschwerpunkte

– 2.1.5 Maximale Abmessungen

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.2.6.3 Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des Bremsregelsystems ESC

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 123 von 184

4.7 Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Die Spriegel dürfen neben der Plane nicht mit weiteren Gewichten, wie Leitern etc., belastet werden.

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

– 2.1.1 Fahrzeugmaße

– 2.1.5 Maximale Abmessungen

– 2.2.1 Zulässig Gewichte und Leergewichte

– 2.2.6 Änderung Bremsanlage

– 2.5.1.3 Blinkleuchten bei Fahrzeugen mit Überbreite

– 3.1.4 Dachausschnitte

– 4.4 Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 124 von 184

4.8 Hinweise für den Anbau eines Ladekranes

4 Änderungen an offenen Aufbauten

Aufgrund der seltenen Anwendung ist der Umbau hier nicht näher beschrieben.

Wir empfehlen in der Planungsphase Kontakt mit Volkswagen aufzunehmen.

Wichtige Hinweise:

Da ein Nebenabtrieb vom Getriebe nicht verfügbar ist, kann der Kran nur mit einem Elektro-Pumpenaggregat oder

Hydraulikpumpe betrieben werden.

Vor Anbau eines Ladekrans ist durch eine Lastverteilungsrechnung die Einhaltung der zulässigen Achslasten und der

Mindestvorderachslast zu überprüfen (siehe Kap. 7.2 Achslastberechnung).

Bei der Bestellung eines Fahrzeugs, das mit einem Ladekran versehen werden soll, empfehlen wir die Verwendung der

Zusatzbatterie (PR-Nr.: 8FB).

Für den Anbau des Ladekranes ist das Fahrgestell mit einem Montagerahmen auszurüsten (siehe Hinweise Kapitel

4.3.1 „Ausführung des Hilfsrahmens“).

Für den Betrieb des Ladekranes sind Abstützmaßnahmen vorzusehen.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Kapitel:

– 2.1.5 „Maximale Abmessungen“

– 2.2.1 „Abmessungen und Gewichte“

– 2.5.4 „Fahrzeugbatterie“

– 2.5.3 „Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge“

– 2.7 „Nebenabtriebe Motor/Getriebe“

– 4.2.1 „Bohren am Fahrgestellrahmen“

– 4.2.2 „Schweißen am Fahrzeug“

– 4.4 „Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten“

– 7.2 „Achslastberechnung“

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 125 von 184

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

5.1 Umbauten im Handicap-Bereich

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Abhängig von der Art der Behinderung steht Ihnen eine Vielzahl von Fahrhilfen als Sonderausstattung über die

Volkswagen AG zur Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Händler.

Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollten Sie die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes auswählen (vgl. auch Kap. 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug).

Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:

– Generator und Batterie in stärkerer Ausführung.

– Branchenspezifische Vorbereitungen.

Bitte beachten Sie, dass es beim Transporter zwei verschiedene Lenkgetriebe zur Auswahl gibt. Zusätzlich zur Standard

Servolenkung (PR-NR 1N1) gibt es die Servotronic Lenkung (PR-NR 1N3) mit geschwindigkeitsabhängiger

Lenkkraftunterstützung.

Bei höheren Geschwindigkeiten ergeben sich bei der Servotronic Lenkung höhere Lenkkräfte als bei der Standard

Servolenkung.

Die Servotronic Lenkung kann bei Bedarf nachträglich durch eine Standard Servolenkung ersetzt werden.

Hinweise zu Umbaulösungen zum Rollstuhltransporter:

– Wird die Abgasanlage in seiner Verlegung geändert oder Rohrstücke herausgeschnitten, muss sichergestellt sein, dass Abstände zu anderen Bauteilen auch bei Ausdehnung der Abgasanlage bei Betriebstemperatur groß genug sind und

Berührungen ausgeschlossen sind.

– Bei Veränderungen der Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges. Da der Rollstuhltransporter zu den Fahrzeugen mit „besonderer Zweckbestimmung“ zählt, bleibt die Genehmigung des Gesamtfahrzeugs bestehen.

Wird ein geänderter Endschalldämpfer verwendet, so ist lediglich ein Nachweis für die Geräuschentwicklung

„beschleunigte Vorbeifahrt“ für das Fahrzeug erforderlich.

– Bei Veränderungen an der Abgasanlage und der Kraftstoffanlage ist ausreichende Feuersicherheit durch Anbringung von

Wärmeabschirmblechen zu realisieren.

– Bei Umbauten am Heck zum Erzielen einer flachen Auffahrrampe zum einfachen Befahren des Rollstuhls sollte auf eine ausreichende Bodenfreiheit im Heckbereich geachtet werden, damit ein ausreichend großer Böschungswinkel erzielt werden kann (z.B. Fähre, Parkhaus bei zulässiger Hinterachslast).

– Evtl. vorhandene PDC Sensoren müssen in der Originalposition verbleiben, die Funktion muss wie im Serienfahrzeug sein.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 126 von 184

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Hinweise zum Einbau von Handbediengeräten für die Betriebsbremse:

– Beim Einbau von Handbediengeräten darf das Bremspedal nicht verändert werden.

– Der Betätigungsweg des Handbediengerätes muss auch für eine Blockierbremsung ausreichen und eine Wegreserve für einen Kreisausfall aufweisen.

Sachhinweis

Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das

Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.

Deaktivierung von Airbags:

In Ausnahmefällen, z.B. bei Fahrern mit Handicap (mit Führerscheineintrag), bei zu geringem Abstand zum Lenkrad oder kleinerem Lenkrad bei Rollstuhlfahrern (Selbstfahrer), bei dem kein Airbageinbau möglich ist, ist eine Deaktivierung des

Fahrerairbags durch die Kundendienstwerkstatt möglich.

Für nähere Informationen, wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Kundendienst.

Bitte beachten Sie bei Ihren Umbauten auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie

– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren

– 2.6.3 Kraftstoffanlage

– 2.6.4 Abgasanlage

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 127 von 184

5.2 Kühlfahrzeuge

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen Einsatzes ausgewählt werden. (vgl. auch Kap. 1.5.1 „Auswahl Grundfahrzeug“ und 2.7 Nebenabtriebe

Motor/Getriebe).

Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:

– Stärkerer Generator (z.B. 180A statt 140A)

– Batterie in stärkerer Ausführung

– 2. Batterie für Verbraucher (wie z.B. Kühlaggregate und Verbraucher, die im Stand betrieben werden sollen.)

– Dämpfungswanne zum Schutz des Motors und Nebenabtriebs vor Verunreinigung und Fremdkörpern

– Für einen einwandfreien Betrieb des Nebenabtriebs empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ab Werk für das

Basisfahrzeug vorgesehenen Zusatzaggregate (z.B. Kältemittelverdichter).

Beim Kastenwagen ist aus Gründen der Reparaturfreundlichkeit die Zugänglichkeit zu den Komponenten der

Türmechanik (z. B. Laufschienen und Scharniere) zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Isolierung beim Kastenwagen das Gewicht der Türen und somit auch die Belastung der Scharniere, Laufwagen und Schließanlagen erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.5.4.1 Einbau Zusatzbatterie

– 2.5.5 Nachträglicher Einbau von Generatoren

– 2.7 Nebenabtriebe Motor/Getriebe

– 2.7.2 Vorbereitung Laderaumkühlung

– 3.1 Rohbau Karosserie.

– 3.1.3 Änderungen am Dach Kastenwagen / Kombi.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 128 von 184

Sachhinweis

Bei BlueMotion-Fahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass die Laderaumkühlung in die BMT-

Funktion eingebunden werden muss, damit ein automatisches Abschalten des Motors während des

Kühlvorganges (Kühlanlage an und

Laderaumtemperatur nicht erreicht) verhindert wird.

Zur einfachen Realisierung dieser Forderung empfehlen wir Ihnen das Multifunktions-steuergerät

(UF8) mit zu bestellen. Weitere Informationen finden

Sie unter Kap. 2.5.3.4.

E-Kühlungen sind für BlueMotion Fahrzeuge ausgeschlossen.

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 129 von 184

5.3 Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Bei der Ausführung von Regaleinbauten sollten Sie auf die nachfolgenden Punkte achten:

– Ausreichend stabile und selbsttragende Ausführung.

– Aufliegen auf den Quer- und Längsträgern des Fahrzeugbodens.

– Gleichmäßige Verteilung der Kräfte.

– Befestigung an Lastschienen und Verzurrösen bzw. an der gesamten Anlagefläche am Rohbau analog der

Serienschienen.

– Gegebenenfalls verstärkte Hinterachsfedern zum Ausgleich des erhöhten Leergewichts an der Hinterachse.

Informationen hierzu finden Sie im Verkaufsprogramm der Volkswagen Nutzfahrzeuge.

Sachhinweis

Um Beschädigungen der Seitenwand vorzubeugen sind Befestigungen mit Krafteinleitung nur in die

Fahrzeugseitenwand oder punktuelle

Krafteinleitungen in die Fahrzeugwand zu vermeiden.

Bitte berücksichtigen bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.6.3 Kraftstoffanlage

– 2.6.4 Abgasanlage

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

5.4 Noteinsatzfahrzeuge

Bitte berücksichtigen Sie beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

Sachhinweis

Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das

Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 130 von 184

5.5 Taxi

Bitte berücksichtigen bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

Sachhinweis

Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das

Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.

5.6 Freizeitfahrzeuge

Bitte berücksichtigen Sie beim Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.6.3 Kraftstoffanlage

– 2.6.4 Abgasanlage

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

Sachhinweis

Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das

Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 131 von 184

5 Ausführungen von Sonderaufbauten

5.7 Fahrzeuge für Kommunen und Behörden

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel:

– 1.5.1 Auswahl Grundfahrzeug

– 2.2.1 Zulässige Gewichte und Leergewichte

– 2.3.2 Änderungen am Rohbau

– 2.5.2.1 Elektrische Leitungen und Sicherungen

– 2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

– 2.5.3 Elektrische Schnittstelle Sonderfahrzeuge

– 2.5.4 Fahrzeugbatterie

– 2.6.3 Kraftstoffanlage

– 2.6.4 Abgasanlage

– 3.2.1 Sicherheitsausstattung

Sachhinweis

Zur einfachen Realisierung empfehlen wir Ihnen das

Multifunktionssteuergerät (UF8) mit zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Kap. 2.5.3.4.

5.8 Sattelkraftfahrzeug

Fahrzeuge mit ESC* sind nicht für den Einsatz als Sattelkraftfahrzeug geeignet.

Andernfalls kann es bei Fahrzeugen mit ESC dazu führen, dass dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktioniert und versagt. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Die Degradierung des ESC (siehe Kapitel 2.2.6.5 „Degradierung des ESC“) ist bei der Umrüstung des T5 zum

Sattelkraftfahrzeug generell erforderlich.

Zur Prüfung der fahrzeugindividuellen Anpassung ist das Fahrzeug bei der Volkswagen AG vorzustellen.

*Electronic Stability Control

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 132 von 184

6 Technische Daten

6 Technische Daten

6.1 Baumaßzeichnungen

6.1.1 Kastenwagen (3.000/3.400mm)

Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-

Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.

6.1.2 Kombi (3.000/3.400mm)

Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-

Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.

6.1.3 Fahrgestell kurz (3000mm)

Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-

Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.

6.1.4 Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm)

Die einzelnen Maßzeichnungen liegen in den Formaten DXF, TIF und PDF vor. Alle Dateien (außer PDFs) sind im Zip-

Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt (MAC) können Sie die Dateien entpacken.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 133 von 184

6.2 Vignetten (Beklebungsvorlagen)

6 Technische Daten

Zur Erstellung von Illustrationen oder Beklebungen stehen Ihnen Fahrzeugansichten im Maßstab 1:20 zum Download in den Formaten TIF, DXF, EPS zur Verfügung. Alle Dateien sind im Zip-Format gepackt. Mittels Winzip (PC) oder ZipIt

(MAC) können Sie die Dateien entpacken.

Durch einen Mausklick auf den jeweiligen Link wird die ausgewählte Datei direkt auf Ihren Rechner gesichert. Sie können sich die Maßzeichnung dann mit der entsprechenden Software (bspw. CAD-System) ansehen und ausdrucken.

6.2.1 Kastenwagen (alle Ansichten)

6.2.2 Fahrgestell (alle Ansichten)

6.2.3 Seitenansicht alle Derivate

Zur Erstellung von Illustrationen stehen Ihnen die Seitenansichten für alle Derivate bereit.

Die nachfolgenden Seitenansichten stehen Ihnen zur Verfügung:

Bezeichnung Bild

Kastenwagen Kurzer Radstand

Normaldach

Kastenwagen Kurzer Radstand

Mittelhochdach

Kastenwagen Langer Radstand

Normaldach

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 134 von 184

Bezeichnung

Kastenwagen Langer Radstand

Mittelhochdach

Bild

Kastenwagen Langer Radstand

Hochdach

Kombi Kurzer Radstand

Normaldach

Kombi Kurzer Radstand

Mittelhochdach

Kombi Langer Radstand

Normaldach

Kombi Langer Radstand

Mittelhochdach

Kombi Langer Radstand

Hochdach

Pritschenwagen

Kurzer Radstand

Einzelkabine

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013

6 Technische Daten

Der neue Transporter – Seite 135 von 184

Bezeichnung

Pritschenwagen

Langer Radstand

Einzelkabine

Tiefladepritsche

Einzelkabine

Bild

6 Technische Daten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 136 von 184

Bezeichnung

Pritschenwagen

Doppelkabine

Zugkopf

Fahrgestell Kurzer Radstand

Einzelkabine

Fahrgestell Langer Radstand

Einzelkabine

Fahrgestell Langer Radstand

Doppelkabine

Bild

6 Technische Daten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 137 von 184

6.3 Stromlaufpläne

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Reparaturleitlinien und Stromlaufplänen der Volkswagen AG.

Information

Die Reparaturleitlinien und Stromlaufpläne der

Volkswagen AG können im Internet unter erWin*

(Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der Volkswagen AG) heruntergeladen werden: http://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

6 Technische Daten

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 138 von 184

6.4 CAD-Modelle

6 Technische Daten

Auf Anfrage können Aufbauherstellern 3-D-Datenmodelle in den Formaten CATIA V.5 / STEP/JT für die Konstruktion zur

Verfügung gestellt werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 139 von 184

6.5 Gewichtstabellen

6 Technische Daten

6.5.1 Gewichtstabellen Kasten

(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)

6.5.1.1 Kasten 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)

Motor & Getriebe

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI mit DSG

4Motion

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI (BlueMotion)

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

PR-Nr

(zzG)

Radstand

OWN

OWM

OWM

OWM

OWM

OWM

OWM

OWZ

OWM

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI mit DSG

4Motion

2,0l 85KW Otto

OWM 3000

OWM

OWM

OWM

OWM

OWM

OWM

3000

3000

3000

3000

3000

3000

OWN 3400

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

OWM 3400

OWM 3400

2,0l 150KW TFSI mit DSG OWM 3400

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWM 3400

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI (BlueMotion)

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

OWM 3400

OWM 3400

OWZ 3400

OWM 3400

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

OWM 3400

OWM 3400

OWM 3400

OWM 3400

OWM 3400

Gesamt

gewicht

[kg]

2850

2800

2800

2800

Zul. Gewichte

Achs

-last vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1500 1550

1550 1550

1550 1550

1550 1550

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamt

gewicht

(min.)

1729

1824

1824

1836

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1099 630 1121

1185 639 976

1185

1197

639

639

976

964

2800

2800

2800

2700

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2850

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2700

2800

2800

2800

2800

2800

2800

1600

1500 1550

1500 1550

1500 1550

1500 1550

1550 1550

1550 1550

1550 1550

1550 1550

1600 1550

1600 1550

1600

1525

1525

1550

1550

1550

1575 1550

1575 1550

1575 1550

1600 1550

1525 1550

1525 1550

1525 1550

1550

1575 1550

1575 1550

1575 1550

1575 1550

1600 1550

1958

1762

1762

1762

1762

1797

1809

1844

1856

1917

1965

1978

1780

1875

1875

1887

2009

1813

1813

1813

1813

1848

1860

1895

1907

1968

1244

1130

1130

1130

1130

1164

1139

632 1038

633 1003

1176

1207

633 991

637 956

1219 637 944

1209 708 883

1252 713 835

1266 712 822

1225 650 925

1225 650 925

1237 650 913

1284 725 791

1170

1170

1170

1170

714

632 1038

632 1038

632 938

641

643

643

643

643

842

1070

987

987

887

987

1204 644 952

1216 644 940

1247 648 905

1259 648 893

1249 719 832

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 140 von 184

6 Technische Daten

Motor & Getriebe

2,0l 132KW BITDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

DSG

Stand 12.01.2012

PR-Nr

(zzG)

Radstand

OWM

OWM

3400

3400

Zul. Gewichte

Gesamt

gewicht

[kg]

2800

Leergewicht incl.

Fahrer

Achs

-last vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1600 1550

Gesamt

gewicht

(min.)

2016

VA

[kg]

HA

[kg]

1292 724 784

Nutzlast max.

[kg]

2800 1600 1550 2029 1306 723 771

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 141 von 184

6 Technische Daten

6.5.1.2 Kasten 3.0t (Radstand: 3000/3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamt- gewicht

[kg]

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

OWQ 3000 3000

OWQ 3000 3000

2,0l 150KW TFSI DSG OWQ 3000 3000

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWQ 3000 3000

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

OWQ

OWQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

OWQ 3000 3000

OWQ 3000 3000

OWQ 3000 3000

OWQ 3000 3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

OWQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWQ 3000 3000

2,0l 110KW TFSI OWQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI DSG

OWQ 3400 3000

OWQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWQ 3400 3000

2,0l 62KW TDI OWQ 3400 3000

OWQ 3400 3000 2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

OWQ 3400 3000

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

OWQ

OWQ

OWQ

OWQ

3400

3400

3400

3400

3000

3000

3000

3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

OWQ

OWQ

3400

3400

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWQ 3400 3000

Stand 12.01.2012

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1550 1625

1550 1625

1550 1625

1600 1625

1500 1625

1500 1625

1500

1550 1625

1550 1625

1550 1625

1550 1625

1600 1625

1600 1625

1600 1625

1575

1575

1575

1625

1625

1625

1600 1625

1525 1625

1525 1625

1525

1575

1575

1575

1575

1600

1600

1600

1625

1625

1625

1625

1625

1625

1625

1625

1625

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1824

1824

1836

1958

1762

1762

1762

1875

1887

2009

1813

1813

1797

1809

1844

1856

1917

1965

1978

1875

1813

1848

1860

1895

1907

1968

2016

2029

1185

1185

1197

1244

1130

1130

1130

1164

1176

1207

1219

1209 708 1083

1252 713 1035

1266 712 1022

1225

1225 650 1125

1237

1284 725 991

1170 643 1187

1170

1170

639 1176

639 1176

639 1164

714 1042

632 1238

632 1238

632

633 1203

633 1191

637 1156

637 1144

650

650

643 1187

643

1238

1125

1113

1187

1204 644 1152

1216 644 1140

1247 648 1105

1259 648 1093

1249 719 1032

1292 724 984

1306 723 971

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 142 von 184

6 Technische Daten

6.5.1.3 Kasten 3.2t (Radstand: 3000/3400mm)

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Zul. Gewichte

Radstand Gesamt- gewicht

[kg]

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

OWR 3000 3200

OWR 3000 3200

2,0l 150KW TFSI DSG OWR 3000 3200

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWR 3000 3200

OWR 3000 3200 2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

OWR

OWR

3000

3000

3200

3200

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

OWR

OWR

OWR

OWR

3000

3000

3000

3000

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion OWR 3000 3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWR 3000 3200

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

OWR 3400 3200

OWR 3400 3200

2,0l 150KW TFSI DSG OWR 3400 3200

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion OWR 3400 3200

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

OWR 3400 3200

2,0l 75KW TDI

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

OWR

OWR

OWR

OWR

OWR

OWR

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3200

3200

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion OWR 3400 3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWR 3400 3200

Stand 12.01.2012

Achs

-last vorn

(VA)

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1710 1720

1600 1720

1600

1650

Achslast hinten

(HA)

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesa mtgewic ht

(min.)

1824

1824

1836

1958

1762

VA

[kg]

1185

1185

1197

1244

1130

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

639

639

1376

1376

639 1364

714 1242

632 1438

1720

1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1710 1720

1710 1720

1710 1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1710 1720

1600 1720

1600 1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1650

1710

1710

1710

1720

1720

1720

1720

1762

1797

1809

1844

1856

1917

1965

1978

1875

1875

1887

2009

1813

1813

1848

1860

1895

1907

1968

2016

2029

1130

1164

1176

1207

1219

1209

1252

1266

1225

1225

1237

1284

1170

1170

1204

1216

1247

1259

1249

1292

1306

632

633 1403

633 1391

637 1356

637 1344

708 1283

713 1235

712 1222

650 1325

650 1325

650 1313

725 1191

643

1438

1387

643 1387

644 1352

644 1340

648 1305

648

719

724

723

1293

1232

1184

1171

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 143 von 184

6 Technische Daten

6.5.1.4 Kasten 2.6t (Radstand: 3000mm)

Motor & Getriebe

2,0l 85KW Otto

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamt- gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

0WL 3000 2600 1450

Achslast hinten

(HA)

1400

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1729 1099 630 871

2,0l 62KW TDI 0WL 3000 2600 1450 1400 1762 1130 632 838

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

Stand 12.01.2012

0WL 3000 2600

OWR 3000 2600

1450 1400

1450 1400

1762

1762

1130 632 838

1130 632 838

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 144 von 184

6 Technische Daten

6.5.2 Gewichtstabellen Pritsche / Fahrgestell

(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)

6.5.2.1 Pritsche / Fahrgestell 2.8*t (Radstand: 3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-Nr

(zzG)

Radstand

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW Otto

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

OWN 3000 2850

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWM 3000 2800

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW Otto

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

OWN 3000 2850

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM 3000 2800

OWM

OWM

OWM

OWM

OWM

3000

3000

3000

3000

3000

2800

2800

2800

2800

2800

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

OWM

OWM

3000

3000

2800

2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG OWM 3000 2800

Stand 12.01.2012

Gesamt- gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1500 1550

1550 1550

1500 1550

1500 1550

1500

1550 1550

1550 1550

1550 1550

1550 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1500 1550

1550 1550

1500 1550

1500 1550

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1600

1600

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamt

gewicht

(min.)

1736

1766

1736

1736

VA

[kg]

1148

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

588 1114

1204 562 1034

1164 572 1064

1164 572 1064

1736

1740

1752

1783

1795

1860

1904

1917

1571

1601

1571

1571

1571

1575

1587

1618

1630

1695

1739

1752

1164

1187 553 1060

1199 553 1048

1226 557 1017

1238 557 1005

1232 628 940

1271 633 896

1285 632 883

1141 430 1279

1197 582 1199

1157 414 1229

1157 414 1229

1157

1180

1192

1219

1231

1225

1264

1278

572

414

395

395

399

399

470

475

474

1064

1229

1225

1213

1182

1170

1105

1061

1048

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 145 von 184

6 Technische Daten

6.5.2.2 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ

0WQ

0WQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000

2,0l 110KW TDI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ 3000 3000

0WQ

0WQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000

Stand 12.01.2012

Gesamt- gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1550 1680

1500 1680

1500 1680

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1680

1680

1680

1680

1680

1600 1680

1600 1680

1550 1680

1500 1680

1500 1680

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1600

1600

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1766

1736

1736

1736

1904

1917

1601

1571

1571

1740

1752

1783

1795

1860

1575

1587

1618

1630

1695

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1571

1739

1752

1204

1164

1164

1164

1187

1199

1226 557 1217

1238 557 1205

1232

1271

1285 632 1083

1197

1157

1157

1157

562

572

572

572

553 1260

553 1248

628

633 1096

404

414 1429

414 1429

414

1234

1264

1264

1264

1140

1399

1429

1180

1192

1219

1231

395

395

399

399

1425

1413

1382

1370

1225 470 1305

1264 475 1261

1278 474 1248

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 146 von 184

6 Technische Daten

6.5.2.3 Pritsche / Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WM 3400 2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

0WN

3400 2850

0WM

3400 2800

0WM

3400 2800

0WM

3400 2800

OW

M

3400 2800

0WM

3400 2800

0WM

3400 2800

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WM

0WM

0WM

0WM

3400

3400

3400

3400

2800

2800

2800

2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800

Stand 12.01.2012

PR-

Nr

(zzG)

0WN

0WM

0WM

0WM

OW

M

Radstand Gesamt- gewicht

[kg]

3400

3400

3400

3400

3400

2850

2800

2800

2800

2800

0WM 3400 2800

0WM 3400 2800

0WM

3400 2800

0WM

3400 2800

0WM

3400 2800

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1525 1550

1575 1550

1525 1550

1525 1550

1525

1575

1575

1575

1575

1550

1550

1550

1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1525 1550

1575 1550

1525 1550

1525 1550

1525

1575

1575

1575

1575

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1939

1952

1551

1617

1556

1556

1776

1788

1818

1830

1896

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1736

1802

1741

1741

1741

1556

1591

1603

1633

1645

1711

1754

1767

1164

1319

1169

1169

572 1114

1238 564 998

1187

1187

1187

1221

1233

1260

1272

1266

1305 634 861

1146 405 1299

1220 397 1183

1169

554

554

554

555

555

558

558

630

633

387

387

387

1059

1059

1059

1024

1012

982

970

904

848

1244

1244

1244

1203 388 1209

1215 388 1197

1242 391 1167

1254 391 1155

1248 463 1089

1287 467 1046

1301 466 1033

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 147 von 184

6 Technische Daten

6.5.2.4 Pritsche / Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)

Motor & Getriebe

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand

Gesamt

- gewicht

[kg]

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

Achs

-last vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1525 1680

1525 1680

1525 1680 2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

0WQ

OWQ

3400

3400

3000

3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WQ

0WQ

3400

3400

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000

1525

1575

1575

1575

1575

1600

1600

1600

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1575 1680

1525 1680

1525 1680

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ

0WQ

0WQ

OWQ

3400

3400

3400

3400

3000

3000

3000

3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000

1525

1575

1575

1575

1575

1680

1680

1680

1680

1680

1600 1680

1600 1680

1600 1680

Stand 12.01.2012

1741

1556

1591

1603

1633

1645

1711

1754

1767

1776

1788

1818

1830

1896

1939

1952

1617

1556

1556

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamt

gewicht

(min.)

1802

1741

1741

VA

[kg]

1238

1187

1187

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

564

554

554

1198

1259

1259

1187

1221

1233

554 1259

1260 558 1182

1272

1266 630 1104

1305 634 1061

1319

1220

1169

1169

1169

1203

1215

1287

1301

555 1224

555 1212

558

633

397

387

387

387

388

388

467

466

1170

1048

1383

1444

1444

1444

1409

1397

1242 391 1367

1254 391 1355

1248 463 1289

1246

1233

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 148 von 184

6 Technische Daten

6.5.2.5 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 2.8t (Radstand: 3400mm)

Motor & Getriebe

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand

Gesamt

- gewicht

[kg]

0WM 3400 2800

0WN 3400 2850

Achs

-last vorn

(VA)

1600

1600

Achslast hinten

(HA)

1550

1550

2,0l 110KW TFSI

2,0l 85KW

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

0WM 3400 2800

0WM 3400 2800

0WM 3400 2800

0WM 3400 2800

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WM

0WM

0WM

0WM

3400

3400

3400

3400

2800

2800

2800

2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

1550

2,0l 110KW TFSI

2,0l 85KW

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WM

0WN

0WM

0WM

0WM

0WM

0WM

0WM

0WM

0WM

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3400

2800

2850

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WM 3400 2800

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

1600 1550

Stand 12.01.2012

Gesamt

gewicht

(min.)

1700

1606

1639

1639

1674

1686

1717

1729

1794

1838

1851

1850

1756

1789

1789

1824

1836

1867

1879

1944

1988

2001

Leergewicht incl.

Fahrer

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1244

1162

606 950

594 1094

1193

1193

596 1011

596 1011

1227 597 976

1239 597 964

1266 601 933

1287 601 921

1272

1311

1325

672

677

676

856

812

799

1251

1169

449 1100

437 1244

1200 439 1161

1200 439 1161

1234 440 1126

1246 440 1114

1273 444 1083

1285 444 1071

1279

1318

515 1006

520 962

1332 519 949

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 149 von 184

6 Technische Daten

6.5.2.6 Doppelkabine/ Doppelkabine Fahrgestell 3.0t (Radstand: 3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

OWQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WQ

0WQ

3400

3400

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000

2,0l 110KW TFSI

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

0WQ

0WQ

0WQ

OWQ

3400

3400

3400

3400

3000

3000

3000

3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WQ

0WQ

3400

3400

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3400 3000

Stand 12.01.2012

PR-

Nr

(zzG)

0WQ

0WQ

0WQ

Radstand Gesamt- gewicht

[kg]

3400

3400

3400

3000

3000

3000

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1600 1680

1600 1680

1600 1680

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1600 1680

1600 1680

1600 1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

1680

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzl ast max.

[kg]

1850

1789

1789

1789

1824

1836

1867

1879

1944

1988

2001

1700

1639

1639

1639

1674

1686

1717

1729

1794

1838

1851

1244

1193

1193

1193

1227 597 1176

1239 597 1164

1266 601 1133

1278 601 1121

1272

1311

1325

1251 449 1300

1200 439 1361

1200 439 1361

1200

606

596

596

596

672

677

676

439

1150

1211

1211

1211

1056

1012

999

1361

1234 440 1326

1246 440 1314

1273 444 1283

1285 444 1271

1279

1318

1332

515

520

519

1206

1162

1149

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 150 von 184

6 Technische Daten

6.5.3 Gewichtstabellen Kasten / Kombi

(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung)

6.5.3.1 Kasten-Kombi 2.6t (Radstand: 3000mm)

Motor & Getriebe

2,0l 85KW Otto

2,0l 62KW TDI

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

0WL 3000 2600 1500 1400

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamt

gewich t

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1976 1200 776 624

0WL 3000 2600 1500 1400 1976 1238 738 624

2,0l 75KW TDI

Stand 12.01.2012

0WM 3000 2600 1500 1400 1976 1238 738 624

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 151 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.2 Kasten-Kombi 2.8t (Radstand: 3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

Stand 12.01.2012

PR-Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

0WN 3000 2850

0WM 3000 2800

0WM 3000 2800

0WM 3000 2800

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WM 3000 2800

2,0l 62KW TDI 0WM 3000 2800

0WM 3000 2800 2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

OWM 3000 2800

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW TDI

2,0l 132KW TDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW TDI 4Motion

0WM

0WM

0WM

3000

3000

3000

2800

2800

2800

0WM 3000 2800

0WM 3000 2800

0WM 3000 2800

2,0l 132KW TDI DSG 4Motion 0WM 3000 2800

2,0l 85KW Otto 0WN 3000 2850

2,0l 110KW TFSI 0WM 3000 2800

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW TDI

2,0l 132KW TDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WM

0WM

0WM

0WM

OWM

0WM

0WM 3000 2800

0WM

0WM

0WM

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

Achslast vorn

(VA)

1500

1550

1550

1550

1600

1500

1500

1500

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1600

1500

1550

1550

1550

1500

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1600

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

Achslast hinten

(HA)

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1500

1982

2017

2029

2064

2076

2137

2026

1976

2044

2044

2056

1982

1982

1976

1976

1976

1976

1985

2013

1976

1956

1956

1956

2006

1976

1976

1976

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1200 776 874

1241 715 844

1241 715 844

1246 710 844

1248 758 794

1238 738 824

1238 738 824

1238 738 824

1250 726 824

1255 721 824

1263 713 824

1268 708 824

1226 759 815

1256 757 787

1270 756 774

1158 818 874

1226 818 756

1226 818 756

1238 818 744

1172 810 818

1172 810 818

1172 810 818

1206 811 783

1218 811 771

1248 816 736

1260 816 724

1251 886 663

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 152 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.3 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

0WQ 3000 3000

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3000 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WQ 3000 3000

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

OWQ

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

0WQ 3000 3000

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WQ

0WQ

3000

3000

3000

3000

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3000 3000

Stand 12.01.2012

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1550 1600

1550 1600

1550 1600

1600 1600

1500 1600

1500 1600

1500

1550 1600

1550 1600

1550 1600

1550 1600

1600 1600

1600 1600

1600 1600

1550 1575

1550 1575

1550 1575

1600 1575

1500 1575

1500 1575

1500

1550

1550

1550

1550

1600

1600

1600

1600

1575

1575

1575

1575

1575

1575

1575

1575

1956

1956

1956

2006

1976

1976

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1976

1976

1976

1976

1976

1976

2013

2026

2044

2044

2056

2178

1995

1995

1995

2017

2029

2064

2076

2137

2185

2198

1241

1241

1246

1248

1238

1238

1238

1206

1218

715

715

710

758

738

738

738

811

811

1044

1044

1044

994

1024

1024

1024

1250 726 1024

1255 721 1024

1263 713 1024

1268 708 1024

1221 755 1024

1256 757 987

1270 756 974

1226 818 956

1226 818 956

1238 818 944

1285 893 822

1185

1185

810

810

1005

1005

1185 810 1005

983

971

1248 816 936

1260 816 924

1251 886 863

1293 892 815

1307 891 802

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 153 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.4 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

Stand 12.01.2012

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

OWR

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3200

3200

3200

3200

3200

3200

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WR

0WR

0WR

0WR

3000

3000

3000

3000

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WR 3000 3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3000 3200

2,0l 110KW TFSI

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

OWR

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3000

3200

3200

3200

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3000 3200

Achslast vorn

(VA)

1650

1650

1650

1700

1600

1600

1600

1650

1650

1650

1650

1700

1700

1700

1650

1650

1650

1650

1650

1700

1700

1700

1680

1680

1650

1700

1600

1680

1680

1680

1680

1680

1720

1720

1720

1650

1650

1680

1720

1680

1680

1680

1680

1680

1720

1720

1720

Achslast hinten

(HA)

1680

1680

1680

1720

1680

1956

1956

1956

2006

1976

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1241

1241

1246

1248

1238

715

715

710

758

738

1244

1244

1244

1194

1224

1680

1680

1976

1976

1976

1976

1976

1976

1976

2013

2026

2044

2044

2056

2178

1982

1982

2017

2029

2064

2076

2137

2185

2198

1238 738 1224

1250 726 1224

1250 726 1224

1255 721 1224

1263 713 1224

1268 708 1224

1221 755 1224

1256 757 1187

1270 756 1174

1226 818 1156

1226 818 1156

1238 818 1144

1285 893 1022

1172 810 1218

1172 810 1218

1206 811 1183

1218 811 1171

1248 816 1136

1260 816 1124

1251

1307

886 1063

1293 892 1015

891 1002

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 154 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.5 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3000mm)

Motor & Getriebe

Zul. Gewichte

PR-Nr

(zzG-)

Radstand

Gesamt

gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS 3000 3080 1600

Leergewicht incl.

Fahrer

Achslast hinten

(HA)

Gesamt

gewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg

]

Nutz

-last max.

[kg]

1600 2006 1248 758 1074

2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3000 3080

2,0l 132KW BITDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

DSG

0WS

0WS

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS

3000 3080

3000 3080

3000 3080

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1575

1976

2013

2026

2178

1221

1256

1270

1285

755

757

1104

1067

756 1054

893 902

2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3000 3080 1600 1575 2139 1253 886 941

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WS 3000 3080

2,0l 132KW BITDI 4Motion

DSG

Stand 12.01.2012

0WS 3000 3080

1600 1575 2185

1600 1575 2198

1293

1307

892 895

891 882

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 155 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.6 Kasten-Kombi 2.8t/Kasten-Caravelle 2.8t (Radstand: 3000/3400mm)

Motor & Getriebe

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand

Gesamt

gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

2,0l 85KW Otto

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 85KW Otto

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

Stand 12.01.2012

0WN 3000

0WM 3400

0WM 3400

0WM 3400

0WM 3400

0WM 3400

OW

M

3400

0WM 3400

0WM 3400

0WM 3400

0WM 3400

0WN 3000

0WM 3400

0WM 3400

OW

M

3400

0WM 3400

0WM 3400

2850

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2800

2850

2800

2800

2800

2800

2800

1525 1500

1575

1575

1500

1500

1575 1500

1525 1500

1525 1500

1525 1500

1575

1575

1575

1575

1525 1500

1500

1500

1500

1500

1525 1500

1525 1500

1575

1575

1575

1500

1500

1500

1985

1976

1976

1985

2013

2046

2046

1956

1965

1965

1976

1976

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesa mtgewic ht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1976 1234 742 874

1248

1253

1257

1244

1244

708 844

712 835

708 835

732 824

732 824

1976 1244 732 824

1262

1261

1270

1279

1193

1224

1224

723 815

715 824

706 824

706 815

820 837

822 754

822 754

2075

2075

2075

1270

1258

1270

805 725

817 725

805 725

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 156 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.7 Kasten-Kombi 3.0t/Kasten-Caravelle 3.0t (Radstand: 3400mm)

Motor & Getriebe

Zul. Gewichte

PR-

Nr

(zzG)

Radstand

Gesamt

gewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

2,0l 110KW TFSI 0WQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI BIT

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ

0WQ

OWQ

3400

3400

3400

3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

3000

3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3400 3000

2,0l 110KW TFSI 0WQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI 0WQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI mit DSG

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion

2,0l 62KW TDI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

0WQ 3400 3000

0WQ 3400 3000

0WQ

0WQ

OWQ

3400

3400

3400

3000

3000

3000

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI BIT

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WQ 3400 3000

0WQ

0WQ

0WQ

0WQ

3400

3400

3400

3400

3000

3000

3000

3000

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WQ 3400 3000

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WQ 3400 3000

Stand 12.01.2012

1575 1600

1575 1600

1575 1600

1600 1600

1525 1600

1525 1600

1525 1600

1575

1575

1600

1600

1575

1575

1600

1600

1600 1600

1600 1600

1600 1600

1575 1600

1575 1600

1575 1600

1600 1600

1525 1600

1525 1600

1525 1600

1575

1575

1575

1600

1600

1600

1575 1600

1600 1600

1600 1600

1600 1600

2046

2075

2075

2128

2140

2201

2249

2262

1244

1290

1337

1224

1224

1257

1261

1270

1274

1259

1301

1315

1278

1278

1976

2120

2242

2046

2046

1976

1976

1976

1976

2027

2075

2075

2108

2108

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesa mtgewic ht

(min.)

1956

1956

1956

2055

1976

1976

VA

[kg]

1248

1248

1252

1293

1244

1244

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

708 1044

708 1044

704 1044

762 945

732 1024

732 1024

732 1024

719 1024

715 1024

706 1024

702 1024

768 973

774 925

760 925

830 892

830 892

830 880

905 758

822 954

822 954

1224

1258

1270

1300

1312

1303

1345

1359

822 954

817 925

805 925

828 872

828 860

898 799

904 751

903 738

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 157 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.8 Kasten-Kombi 3.2t/Kasten-Caravelle 3.2t (Radstand: 3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

0WR 3400 3200

0WR 3400 3200

2,0l 150KW TFSI 0WQ 3400 3000

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WR 3400 3200

0WR 3400 3200 2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

OWR

0WR

3400

3400

3200

3200

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

3400

3400

3400

3400

3400

3200

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3400 3200

2,0l 110KW TFSI

2,0l 150KW TFSI

0WR 3400 3200

0WR 3400 3200

2,0l 150KW TFSI mit DSG 0WR 3400 3200

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WR 3400 3200

2,0l 75KW TDI

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3200

3200

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WR 3400 3200

2,0l 132KW BITDI 4Motion DSG 0WR 3400 3200

Stand 12.01.2012

Achslast vorn

(VA)

1675

1675

1575

1700

1625

1625

1675

1675

1675

1675

1700

1700

1700

1675

1675

1675

1700

1625

1675

1675

1675

1675

1700

1700

1700

Achslast hinten

(HA)

1680

1680

1600

1720

1680

1956

1956

2108

2055

1976

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1248

1248

1278

708

708

1244

1244

830 892

1293 762 1145

1244 732 1224

1680

1680

1680

1680

1680

1720

1720

1720

1680

1680

1680

1720

1680

1680

1680

1680

1680

1720

1720

1720

1976

1976

1976

1976

1976

2027

2075

2075

2108

2108

2120

2242

2046

2075

2075

2128

2140

2201

2249

2262

1244 732 1224

1257 719 1224

1261

1270

715 1224

706 1224

1274 702 1224

1259 768 1173

1301 774 1125

1315 760 1125

1278

1278

830 1092

830 1092

1290 830 1080

1337 905 958

1224 822 1154

1258 817 1125

1270 805 1225

1300 828 1072

1312 828 1060

1303 898 999

1345 904 951

1359 903 938

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 158 von 184

6 Technische Daten

6.5.3.9 Kasten-Kombi 3.08t/Kasten-Caravelle 3.08t (Radstand: 3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

2,0l 150KW TFSI DSG 4 Motion

PR-

Nr

(zzG)

0WS

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

3400 3080

Achslast vorn

(VA)

1600

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WS

0WS

3400

3400

3080

3080

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion OWS 3400 3080

2,0l 150KW TFSI DSG 4Motion 0WS 3400 3080

2,0l 103KW TDI 4Motion 0WS 3400 3080

2,0l 132KW BITDI 4Motion 0WS 3400 3080

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

1600

Achslast hinten

(HA)

1600

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

2055 1293 762 1025

2027

2075

2075

2242

2201

2249

1259 768 1053

1301 774 1075

1315 760 1005

1337 905 838

1303 898 879

1345 904 831

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion OWS 3400 3080 1600 1600 2262 1359 903 818

Stand 12.01.2012

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 159 von 184

6 Technische Daten

6.5.4 Gewichtstabellen Fahrgestell

(Leergewichte mit Fahrer, fahrbereit mit 90% Tankfüllung

6.5.4.1 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3000mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1650 1720

1600 1720

2,0l 110KW TFSI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

0WR

0WR

OWR

3000

3000

3000

3200

3200

3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

0WR 3000 3200

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

0WR

0WR

3000

3000

3200

3200

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WR 3000 3200

Stand 12.01.2012

1600 1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1710

1710

1710

1720

1720

1720

1575

1587

1618

1630

1695

1739

1752

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1601

1571

1571

1197

1157

1157

1180

1192

1219

1231

1225

1264

1278

404

414

414

395

395

399

399

470

475

474

1599

1629

1629

1625

1613

1582

1570

1505

1461

1448

6.5.4.2 Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)

Zul. Gewichte

Motor & Getriebe

PR-

Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

Achslast hinten

(HA)

1650 1720

1600 1720

2,0l 110KW TFSI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

0WR

0WR

OWR

3400

3400

3400

3200

3200

3200

0WR 3400 3200

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

0WR

0WR

0WR

0WR

3400

3400

3400

3400

3200

3200

3200

3200

2,0l 132KW BITDI BIT 4Motion 0WR 3400 3200

2,0l 132KW BITDI DSG 4Motion 0WR 3400 3200

Stand 12.01.2012

1600

1650

1720

1720

1650 1720

1650 1720

1650 1720

1710 1720

1710

1710

1720

1720

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1617

1556

1556

1591

1603

1633

1645

1711

1754

1767

1220

1169

1169

397

387

387

1583

1644

1556

1203 388 1609

1215 388 1597

1242 391 1567

1254 391 1555

1248 463 1489

1287

1301

467 1446

466 1433

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 160 von 184

6 Technische Daten

6.5.4.3 Doppelkabine-Fahrgestell 3.2t (Radstand: 3400mm)

Motor & Getriebe

2,0l 110KW TFSI

2,0l 75KW TDI

2,0l 84KW TDI

(BlueMotionTechnology)

2,0l 103KW TDI

2,0l 103KW TDI mit DSG

2,0l 132KW BITDI

2,0l 132KW BITDI mit DSG

2,0l 103KW TDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI 4Motion

2,0l 132KW BITDI DSG

4Motion

Stand 12.01.2012

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

0WR

Zul. Gewichte

PR-Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

0WR

0WR

3400

3400

OWR 3400

3200

3200

3200

Achslast vorn

(VA)

1650

1650

1650

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3400

3200

3200

3200

3200

3200

3200

3200

1650

1650

1650

1650

1710

1710

1710

1720

1720

1720

1720

1720

1720

1720

Achslast hinten

(HA)

1720

1720

1720

1700

1639

1639

1674

1686

1717

1729

1794

1838

1851

Leergewicht incl.

Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

1251

1200

1200

1332

449

439

439

1500

1561

1561

1234 440 1526

1246 440 1514

1273 444 1483

1285 444 1471

1279

1318

515 1406

520 1362

519 1349

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 161 von 184

6 Technische Daten

6.5.4.4 Kombi 3.2t Widder / Rockton Expedition (Radstand 3000mm)

Motor & Getriebe

2,0l 103KW TDI 4Motion *

2,0l 103KW TDI 4Motion **

*)Widder PR-Nr +F4D

**) Transporter Rockton Expedition PR-Nr +F0X

Zul. Gewichte

PR-Nr

(zzG)

Radstand Gesamtgewicht

[kg]

0WR

0WR

3000

3400

3200

3200

Achslast vorn

(VA)

1710

1710

Achslast hinten

(HA)

1720

1720

Leergewicht incl. Fahrer

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

2425

2425

1357

1357

1068 775

1068 775

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 162 von 184

6.5.4.5 Zugkopf 3.2t

6 Technische Daten

Motor & Getriebe

2,0l 75KW TDI M5*

MQ 250-5F

2,0l 103KW TDI M6**

MQ 500-6F

2,0l 103KW TDI AG7***

DQ 500-7F

2,0l 132KW TDI M6**

MQ 500-6F

2,0l 132KW TDI AG7***

DQ 500-7F

*Stand 12.01.2012

*)Gesamtgewicht M5 = 4900kg

**) Gesamtgewicht M6 = 5200kg

***) Gesamtgewicht AG7 = 5300kg

Zul. Gewichte

PR-Nr

(zzG) Gesamtgewicht

[kg]

Achslast vorn

(VA)

0WR

0WR

3200

3200

1710

1710

0WR

3200 1710

0WR

3200 1710

0WR

3200 1710

Achslast hinten

(HA)

Leergewicht incl.

Fahrer, Tank 90%

Gesamtgewicht

(min.)

VA

[kg]

HA

[kg]

Nutzlast max.

[kg]

-- 1351 1351 -- 1849

--

--

--

--

1386

1398

1433

1445

1386

1398

1433

1445

--

--

--

--

1814

1802

1767

1755

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 163 von 184

7 Berechnungen

7 Berechnungen

7.1 Schwerpunktermittlung

Die Gesamtschwerpunkthöhe (Fahrzeug mit An- bzw. kompletten Aufbau ohne Beladung) ist so niedrig

wie möglich zu halten.

Die Schwerpunktlage in Fahrzeuglängsrichtung wird bezogen auf eine Fahrzeugachse angegeben. Die Schwerpunkthöhe wird bezogen auf die Radnabe oder bezogen auf die Fahrbahn angegeben.

Volkswagen empfiehlt, die Schwerpunktlage von einer anerkannten und erfahrenen Prüfinstitution ermitteln zu lassen.

Für die Schwerpunktermittlung durch den Aufbauhersteller selbst wird empfohlen, die unter 7.1.1 „Bestimmung der

Schwerpunktlage in x–Richtung“ und 7.1.2 „Bestimmung der Schwerpunktlage in z–Richtung“ beschriebenen

Vorgehensweisen einzuhalten und entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen um verwertbare Ergebnisse zu erhalten.

7.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung

Vorgehensweise:

– Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung gewogen werden.

– Reifen sind bis zu dem Reifeninnendruck zu füllen, der für die jeweilige zulässige Achslast vorgesehen ist.

– Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) sind vollständig zu füllen.

– Das Fahrzeug ist auf der Waage, der Motor ist abzustellen, Getriebe ist in Neutralstellung zu schalten und die Bremsen zu lösen.

– Zum Wiegen muss das Fahrzeug waagerecht und eben stehen.

– Zuerst sind die einzelnen Achslasten (Vorder- und Hinterachslast) und danach das Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu wiegen.

– Mit den gemessenen Werten kann die Lage des Schwerpunkts in Fahrzeuglängsrichtung nach den Gleichungen (3) und

(4) berechnet werden. Zur Kontrolle der Ergebnisse nach (3) und (4) ist die Gleichung (2) heranzuziehen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 164 von 184

7 Berechnungen

Abb. 1: Ermittlung der Lage des Fahrzeuggesamtschwerpunktes in x-Richtung

Ermittlung des Gesamtgewichts des unbeladenen Fahrzeugs mit An- bzw. Aufbau:

𝐺

𝐺

��

𝐺

��

𝑆

𝐿

𝐿

𝐿

𝐺

= 𝐺

��

+ 𝐺

��

(1)

Berechnung der Lage des Gesamtschwerpunkts

𝑆

in x - Richtung

𝐿 = 𝐿

𝐿

=

+ 𝐿

��

𝐿

(2)

(3)

𝐿

=

��

𝐿

(4)

Verwendete Abkürzungen und Parameter:

-

-

-

-

-

-

-

Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs

Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)

Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)

Gesamtschwerpunkt

Radstand

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 165 von 184

Sachhinweis

Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten

Waagen durchgeführt werden.

Um Messfehler zu reduzieren ist jeder Messwert mindestens dreimal zu ermitteln und aus diesen drei

Werten der Mittelwert zu berechnen. Mit diesem

Wert erfolgt anschließend die Berechnung nach den

Gleichungen (3) und (4).

Information

Der Radstand „L“ ist durch das Fahrzeugbaumuster

(siehe Bestellung) definiert oder durch

Längenmessung gemäß DIN70020, Teil 1 zu ermitteln.

7 Berechnungen

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 166 von 184

7 Berechnungen

7.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung

Zur Bestimmung der Gesamtfahrzeugschwerpunkthöhe h

S

(siehe Abb.1) durch den Aufbauhersteller empfiehlt die

Volkswagen AG nach Fertigstellung des kompletten Fahrzeugs folgende Vorgehensweise:

– Das Fahrzeug ist nach dem Umbau in zwei Fahrstellungen nacheinander auf einer Plattenwaage oder auf geeigneten

Radlastwaagen zu wiegen.

– Dabei sind die gemessenen Achslasten im ebenen Zustand G

VA und G

HA (siehe 7.1.1 „Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung“) sowie die Achslasten bei einer um den Betrag h’ erhöhten Achse Q

HA bzw. Q

VA zu ermitteln.

Die Hubhöhe h’ sollte entsprechend des vorderen und hinteren Überhangwinkels des Fahrzeugs (auch als vorderer bzw. hinterer Böschungswinkel bezeichnet) so groß wie möglich sein. Der Zielwert ist > 600 mm.

– Um Messfehler zu reduzieren sind bei der Achslastermittlung für jede Fahrzeugachse mindestens sechs

Einzelmessungen durchzuführen: jeweils drei pro Achse im ebenen Fahrzeugzustand und jeweils drei bei einer angehobenen Achse. Aus den drei Messungen eines Zustandes ist für jede Achse jeweils der Mittelwert zu bilden.

– Aus diesen drei Werten ist der Mittelwert zu berechnen und dieser bei der Berechnung nach den Gleichungen (5) bis (9) zu verwenden. Zur Verbesserung der Genauigkeit des Endergebnisses ist die Achslaständerung sowohl bei angehobener

Hinterachse als auch bei angehobener Vorderachse zu ermitteln.

Sachhinweis

Um Fehlmessungen zu vermeiden, ist zu beachten:

– Beim Wiegen im ebenen Fahrzeugzustand muss das

Fahrzeug exakt waagerecht stehen. Durch eine

Waage verursachte Höhenunterschiede zwischen den Achsen sind entsprechend auszugleichen.

– Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe ist die zu wiegende Achse gegen Ein- bzw. Ausfedern zu blockieren.

– Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe darf kein Fahrzeugteil aufsetzen.

– Alle Fahrzeugräder müssen abrollen können,

Schaltung in Neutralstellung, alle Bremsen einschließlich Feststellbremse gelöst, eventuell

Vorlegekeile in ausreichendem Abstand zu den

Rädern platzieren.

– Fahrzeug zum Wenden (um die jeweils andere

Fahrzeugachse zu wiegen) mit eigener Kraft bewegen, um eventuelle Spannungen des Fahrzeugs zu lösen.

– Stellen Sie sicher, dass sich während der Messungen keine Gegenstände im Fahrzeug verschieben können.

Kann die Fahrzeugfederung aufbaubedingt oder bauraumbedingt nicht blockiert werden, müssen weitere

Achslastmessungen bei verschiedenen Anhebungen (beispielsweise 600 mm, 700 mm und 800 mm) durchgeführt werden.

Hierdurch können Fehler durch eine Mittelwertbildung ebenfalls eingegrenzt werden. Die Schwerpunkthöhe ergibt sich hierbei aus dem arithmetischen Mittelwert der einzelnen Schwerpunkthöhen je Anhebungshöhe.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 167 von 184

7 Berechnungen

Beispiel für die Vorgehensweise

1- Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung gewogen werden.

2- Reifen bis zu dem Reifeninnendruck füllen, der für die jeweilige maximal zulässige Achslast vorgesehen ist.

3- Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) vollständig füllen.

4- Auf der Waage Motor abstellen, Getriebe in Neutralstellung schalten und Bremsen lösen.

5- Fahrzeug mit Hinterachse (HA) waagerecht und eben auf die Waage stellen und Achslast ermitteln.

6- Vorderachse (VA) um den Wert h’ , mindestens 600 mm anheben. Eine größere Höhe h’ unter Beachtung der fahrzeugbedingten weiteren Randbedingungen ist für das Endergebnis günstiger. Der Wert h’ muss bei allen

Einzelmessungen mit angehobener Achse ermittelt werden und soll möglichst identisch sein. Alternativ zur angehobenen Höhe h’ kann der Winkel

α zwischen den Radnaben bestimmt werden.

7- Die sich an der Hinterachse auf der Waage einstellende Achslastverlagerung Q

HA

ermitteln.

8- Fahrzeug herunterlassen, wenden und entsprechende Messungen an der Vorderachse (zunächst G

VA bei ebener und anschließend Q

VA bei um h’ angehobener HA) durchführen.

9- Die Schritte 4-7 insgesamt dreimal (bei blockierter Federung) durchführen.

10- Mit den ermittelten Werten kann nach den Gleichungen (5) bis (9) die Schwerpunkthöhe berechnet werden.

11- Bei den Berechnungen nach den Gleichungen (3) bis (9) sind alle Längenmaße in Millimeter (mm) und alle

Gewichtsangaben in Deka-Newton (1 daN = 10 N) zu verwenden.*

12- Die angehobene Achse weiter anheben (um z.B. 100 mm) und erneut die Schwerpunkthöhe ermitteln, um das

Messergebnis zu bestätigen.

Sachhinweis

Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten

Messeinrichtungen und Messwerkzeugen durchgeführt werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 168 von 184

7 Berechnungen

Abb. 2: Ermittlung der Lage des Fahrzeuggesamtschwerpunktes in z-Richtung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 169 von 184

7 Berechnungen

1 ℎ ℎ

� ℎ′

𝐿

𝐿

𝐿

� 𝑟

����

𝑄

��

𝑄

��

𝐺

𝐺

��

𝐺

��

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts

𝑆

� in z-Richtung: ℎ

= ℎ

+ 𝑟

���� (5)

Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts

𝑆

� in z-Richtung für die für die angehobene Vorderachse: ℎ

= �

��

��

��

× 𝐿 ×

��� �

� + 𝑟

����

(6) sin 𝛼 =

��

(6a) 𝛼 = 𝑎𝑟𝑐 sin �

��

(6b) ℎ

= �

��

×

��

��

��

× √𝐿 � − ℎ′ � � + 𝑟

���� (7)

Ermittlung der Lage des Gesamtschwerpunkts

𝑆

� in z-Richtung für die für die angehobene Vorderachse: ℎ

= �

��

��

��

× 𝐿 ×

��� �

� + 𝑟

����

(8) sin 𝛼 =

��

(8a) 𝛼 = 𝑎𝑟𝑐 sin �

��

(8b) ℎ

= �

��

×

��

��

��

× √𝐿 � − ℎ′ � � + 𝑟

����

(9)

Verwendete Abkürzungen und Parameter: statischer Reifenhalbmesser

Vorderachslast bei hinten angehobenen Fahrzeug

Hinterachslast bei vorn angehobenen Fahrzeug

Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs

Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)

Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrgestells)

Radstand

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse

Schwerpunkthöhe über Fahrbahn

Schwerpunkthöhe über Mitte Rad

Höhe um die das Fahrzeug angehoben wurde

Wiegevorrichtung

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 170 von 184

Information

Der Radstand „L“ ist durch das Fahrzeugbaumuster

(siehe Bestellung) definiert oder durch

Längenmessung gemäß DIN70020, Teil 1 zu ermitteln.

Sachhinweis

Der ermittelte Schwerpunkt darf die unter 2.1.3.1

“Maximal zulässige Schwerpunktlage“ genannten

Grenzwerte nicht überschreiten.

7 Berechnungen

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 171 von 184

7.2. Achslastberechnung

7 Berechnungen

Wenn ein Fahrgestell mit einem Aufbau versehen wird oder wenn schwere Anbauteile hinzugefügt oder entfernt werden, muss eine Achslastberechnung durchgeführt werden. Dies dient dazu, um festzustellen, ob bei gleich-mäßiger Beladung des Fahrzeugs bis zur zulässigen Gesamtmasse nicht vorher die zulässigen Achslasten überschritten werden.

Gleichmäßige Beladung bedeutet, der Schwerpunkt der Nutzlast befindet sich in der geometrischen Mitte der Ladefläche.

Dies entspricht der gleichmäßigen Beladung der Ladefläche z.B. mit Sand (Wasserlast). Die Höhe des Schwerpunkts über der Fahrbahn (Z-Richtung) wird bei der Achslastberechnung nicht betrachtet.

Ferner kann eine Achslastberechnung bei der Planung von Aufbauten und schweren Anbauteilen (z.B. einer

Ladebordwand) vorab durchgeführt werden, um die optimale Anbauposition dieser Teile festzulegen und sicherzustellen, dass die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. Dies ist besonders wichtig für Anbauteile welche vor der

Vorderachse (z.B. Schneeräumgerät) oder hinter der Hinterachse (z.B. Ladebordwand, Heckgepäckträger) montiert werden.

Die Achslastberechnung ist Teil der Abnahme des umgebauten oder komplettierten Fahrzeugs durch die Technische

Prüfstelle oder den technischen Dienst.

Verwendete Abkürzungen und Parameter:

𝐺

���

𝐺

�����

𝐺

�����

𝐺

𝐺

��

𝐺

��

-

-

-

-

-

-

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (kg, aus Fabrikschild bzw. Fahrzeugpapieren)

Zulässige Vorderachslast (kg, aus Fabrikschild oder Fahrzeugpapieren)

Zulässige Hinterachslast (kg, Aus Fabrikschild oder Fahrzeugpapieren)

Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs (Leergewicht incl. 75 kg Fahrer)

Vorderachslast des unbeladenen Fahrzeugs (kg)

Hinterachslast des unbeladenen Fahrzeugs (kg)

𝐺

�����

𝐺

������

𝐺

������

𝑆

-

Mindestvorderachslast (kg) (siehe Aufbaurichtlinie)

Nutzlastanteil Vorderachse (kg)

-

-

Nutzlastanteil Hinterachse (kg)

Gesamtschwerpunkt

𝐿

𝐿

𝐿

𝐿

𝐿

������

ü

-

-

-

-

-

Radstand (mm)

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse (mm)

Abstand des Gesamtgewichtsschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse (mm)

Länge der Ladefläche (mm)

Überhang, Abstand Mitte Hinterachse – Hinterkante Aufbau (mm)

𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡

- Nutzlast (kg)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 172 von 184

7 Berechnungen

7.2.1 Bestimmung der Achslastverteilung beim kompletten Fahrzeug

Vorgehensweise:

– Das Fahrzeug muss mit dem kompletten An-bzw. Aufbau ohne Beladung (Nutzlast) gewogen werden.

– Es wird ohne Fahrer gewogen. Für den Fahrer werden später pauschal 75 kg hinzugerechnet.

– Die Reifen sind bis zu dem Reifeninnendruck zu füllen, der für die jeweilige Achslast vorgesehen ist.

– Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheibenreinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) sind vollständig zu füllen. Der Kraftstofftank wird dabei nur zu 90% gefüllt. (Falls dies nicht möglich ist, so müssen die entsprechenden Gewichte für die fehlenden Flüssigkeitsmengen nachträglich rechnerisch addiert und auf die Achsen verteilt werden).

– Bei der Wägung ist der Fahrzeugmotor abzustellen, das Getriebe in Leerlaufstellung zu bringen und Bremsen zu lösen.

– Zum Wiegen muss das Fahrzeug waagerecht und eben stehen.

– Zuerst sind die einzelnen Achslasten

𝐺

�� und

𝐺

�� und danach zur Kontrolle das Gesamtgewicht

𝐺

� des Fahrzeugs zu ermitteln.

– Am Fahrzeug sind folgende Längenmaße zu ermitteln:

 Länge der Ladefläche L

������

 Radstand L (3.000 mm T5 KR, 3.400 mm T5 LR)

 Überhang L

Ü

(Abstand Mitte Hinterachse – Hinterkante Aufbau)

– Mit den gemessenen Werten kann die Verteilung der verbleibenden Nutzlast auf die Achsen und die Einhaltung der zulässigen Achslasten bei voller Beladung überprüft werden.

Abb. 1: Achslastermittlung beim kompletten Fahrzeug

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 173 von 184

7 Berechnungen

Rechengang:

Zuerst wird die theoretische Nutzlast berechnet:

Die Nutzlast ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs abzüglich des Leegewichts. Das zulässige Gesamtgewicht ist den Fahrzeugpapieren oder dem Fabrikschild zu entnehmen.

Das Leergewicht wurde durch Wägung ermittelt. Zur Leermasse gehört immer der Fahrer mit 75 kg und ein zu 90% gefüllter Kraftstofftank. Weiterhin alle werkseitig mitgelieferten Teile (z.B. Reserverad, falls vorgesehen) und alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile wie Aufbauten, Ladebordwände, Ladekrane usw.)

𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡 = 𝐺

���

− 𝐺

Dann muss der Abstand des Schwerpunkts der Nutzlast bei gleichmäßiger Beladung (Mitte der Ladefläche) von der

Hinterachse

𝐿

� bzw. von der Vorderachse

𝐿

� errechnet werden.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 174 von 184

7 Berechnungen

𝐿

=

𝐿

������

2

− 𝐿

Ü

𝐿

= 𝐿 − 𝐿

Der Schwerpunkt der Ladung bei gleichmäßiger Beladung befindet sich damit um den Betrag

𝐿

hinter der Vorderachse bzw. um den Betrag 𝐿

vor der Hinterachse. Der Schwerpunkt der Nutzlast kann unter Umständen auch hinter der

Hinterachse liegen (

𝐿

> 𝐿

). In diesem Fall wird

𝐿

negativ.

Die Nutzlast muss anteilig auf die Vorder- und Hinterachse verteilt werden:

𝐺

������

=

𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡

𝐿

𝐿

𝐺

������

=

𝑁𝑢𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡

𝐿

𝐿

Diese Nutzlastanteile für Vorder- und Hinterachse sind zu den gewogenen Leergewichten der Vorder- und Hinterachse hinzuzuzählen. Die Summe darf jeweils die zulässige Achslast nicht überschreiten.

𝐺

��

+ 𝐺

������

≤ 𝐺

�����

𝐺

��

+ 𝐺

������

≤ 𝐺

�����

Werden bei dieser gleichmäßigen Lastverteilung die zulässigen Achslasten überschritten, bevor das Fahrzeug auf das zulässige Gesamtgewicht ausgeladen ist, so muss die Nutzlast reduziert werden. Einige Zulassungsstaaten akzeptieren die

Beibehaltung des zulässigen Gesamtgewichtes bei ungleicher Lastverteilung. Andere Zulassungsstaaten verlangen die

Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichtes auf den maximal möglichen Wert bei gleichmäßiger Lastverteilung.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 175 von 184

7 Berechnungen

7.2.2 Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten

Eine Achslastermittlung kann auch erforderlich sein, wenn an einem Fahrzeug schwere zusätzliche Anbauteile geplant werden und vorab deren Einfluss auf die Achslasten, die verbleibende Nutzlast und die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs

(Mindest-Vorderachslast) überprüft werden soll. Praktische Beispiele sind Ladebordwände, Heckgepäckträger und

Anbaugeräte aller Art vorn und hinten.

Berechnungsbeispiel Ladebordwand:

Abb. 2: Achslastermittlung bei geplanten zusätzlichen Anbauten

Formeln zur Ermittlung der zusätzlichen Belastung der Achsen durch das neue Bauteil (Ladebordwand):

𝐺

�������

= 𝐺

���������

+ 𝐺

���������

Berechnungsbeispiel:

Gewicht Ladebordwand

𝐺

������� :

Radstand

𝐿

:

Überhang bis Schwerpunkt Ladebordwand

𝐿

Ü

:

= 150 kg

= 3.000 mm

= 1.095 mm

Ermittlung der zusätzlichen Belastung der Hinterachse durch das Gewicht der Ladebordwand:

𝐺

���������

=

�� � �

Ü

𝐺

�������

=

(�.��� ����.��� ��)

�.��� ��

150 𝑘𝑔 = 204,75 kg

Ermittlung der Änderung der Belastung der Vorderachse durch das Gewicht der Ladebordwand:

𝐺

���������

= 𝐺

�������

− 𝐺

���������

= 150 𝑘𝑔 − 204,75 𝑘𝑔 = −54,75 𝑘𝑔

(Negatives Ergebnis = Entlastung der Vorderachse)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 176 von 184

7 Berechnungen

Durch das zusätzliche Anbauteil darf die Mindest-Vorderachslast des Fahrzeugs nicht unterschritten und die maximal zulässigen Achslasten an der Vorder- und Hinterachse nicht überschritten werden.

𝐺

�����

≥ 𝐺

��

+ 𝐺

������

+ 𝐺

���������

≤ 𝐺

�����

𝐺

��

+ 𝐺

������

+ 𝐺

���������

≤ 𝐺

�����

Bitte beachten:

– Schwere Anbauteile vor der Vorderachse führen zu einer Entlastung der Hinterachse und zu einer stärkeren Erhöhung der Vorderachslast.

– Schwere Anbauteile hinter der Hinterachse führen zu einer Entlastung der Vorderachse und zu einer stärkeren

Erhöhung der Hinterachslast.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 177 von 184

8 Verzeichnisse

8.1 Änderungsverzeichnis

1.2.5

1.2.5.1

1.2.5.2

1.2.5.3

1.2.6

1.2.7

1.2.8

1.2.9

1.2.10

1.3

1.2.1.2

1.2.2

1.2.2.1

1.2.2.2

1.2.2.3

1.2.3

1.2.4

1.4

1.5

1.5.1

1.5.2

1.5.3

1.6

2.

2.1

2.1.1

2.1.1.1

2.1.1.2

Änderungen der Aufbaurichtlinie gegenüber dem Datenstand von November 2012.

Kapitel

Nr.

Kapitelüberschrift Änderungsumfang

1.

1.1

1.1.1

1.1.2

1.1.3

1.1.4

1.2

1.2.1

1.2.1.1

Allgemeines

Einleitung

Konzept dieser Anleitung

Darstellungsmittel

Fahrzeugsicherheit

Betriebssicherheit

Allgemeines

Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

Elektronische Reparatur und Werkstatt Information der

Volkswagen AG (erWin*)

*kostenpflichtiges Informationssystem der Volkswagen AG

Original Teile Online -Bestellportal

Aufbaurichtlinien, Beratung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Antrag auf Unbedenklichkeit

Rechtsansprüche

Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Markenzeichen

Position Fahrzeugheck

Erscheinungsbild Gesamtfahrzeug

Fremde Markenzeichen

Empfehlungen zur Fahrzeuglagerung

Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften

Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung

Unfallverhütung

Qualitätssystem

Lieferprogramm

Infobox angepasst

Konzeptvorteile

Planung der Aufbauten

Auswahl des Grundfahrzeugs

Fahrzeugänderungen

Fahrzeugabnahme

Sonderausstattungen

Technische Daten für die Planung

Grundfahrzeug

Fahrzeugmaße

Basisdaten - Kastenwagen/Kombi Radstand kurz und Lang

Basisdaten - Fahrgestelle/Pritschenwagen Radstand kurz und

Infobox gestrichen

Box „Sachhinweis“ geändert

8 Verzeichnisse

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 178 von 184

8 Verzeichnisse

2.2.3

2.2.4

2.2.5

2.2.6

2.2.6.1

2.2.6.2

2.2.6.3

2.2.6.4

2.2.6.5

2.2.7

2.2.8

2.2.9

2.2.10

2.3

2.3.1

2.3.1.1

2.3.1.2

2.3.2

2.1.1.3

2.1.2

2.1.3

2.1.3.1

2.1.4

2.1.5

2.1.5.1

2.1.5.2

2.1.6

2.1.7

2.2

2.2.1

2.2.1.2

2.2.2

Kapitel

Nr.

Kapitelüberschrift lang

Basisdaten - Zugkopf

Überhangswinkel und Rampenwinkel

Fahrzeugschwerpunkt

Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320 EWG

Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

Schwerpunktermittlung

Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung

Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung

Maximale Abmessungen

Lenkbarkeit

Fahrwerk

Zulässige Gewichte und Leergewichte

Einseitige Gewichtsverteilung

Wendekreis

Freigegebene Reifengrößen

Änderung an Achsen

Änderungen Lenkanlage

Bremsanlage und Bremsregelsystem ESC

Allgemeine Hinweise

Fahrzeugstabilität und ESC

Einfluss von Fahrzeugumbauten auf die Funktionalität des

Bremsregelsystems ESC

Aktivierung des ESC für Sonderfahrzeuge

Degradierung des ESC

Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer

Radeinstellungen

Kotflügel und Radkästen

Überhangverlängerungen

Rohbau

Dachlasten / Fahrzeugdach

Dynamische Dachlasten

Statische Dachlasten

Änderungen am Rohbau

Änderungsumfang

Auf neues Kapitel 7. Berechnungen verwiesen.

Neue Kapitel Nr. 7.1.1.

Neue Kapitel Nr. 7.1.2.

Gewichtstabellen verschoben (siehe Kap.

6.5)

Kapitelnummer geändert/angepasst.

Kapitel überarbeitet

Kapitel überarbeitet

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 179 von 184

Kapitel

Nr.

2.5

2.5.1

2.5.1.1

2.5.1.2

2.5.1.2.1

2.5.1.2.2

2.5.1.3

2.5.1.4

2.5.2

2.5.2.1

2.5.2.2

2.5.2.3

2.5.2.4

2.5.2.5

2.3.2.11

2.3.2.12

2.3.2.13

2.3.2.14

2.4

2.4.1

2.4.2

2.4.2.1

2.4.3

2.4.4

2.3.2.1

2.3.2.2

2.3.2.3

2.3.2.4

2.3.2.5

2.3.2.6

2.3.2.7

2.3.2.8

2.3.2.9

2.3.2.10

2.5.2.6

2.5.3

2.5.3.1

2.5.3.2

2.5.3.3

2.5.3.4

2.5.3.5

2.5.4

Kapitelüberschrift Änderungsumfang

Schraubverbindungen

Schweißarbeiten

Schweißverbindungen

Auswahl von Schweißverfahren

Widerstandspunktschweißen

Schutzgas- Lochpunktschweißen

Heftschweißung

Nicht geschweißt werden darf

Korrosionsschutz nach dem Schweißen

Korrosionsschutzmaßnahmen

Maßnahmen bei der Planung

Maßnahmen durch Bauteilgestaltung

Maßnahmen durch Beschichtung

Arbeiten am Fahrzeug

Interieur

Änderungen im Bereich der Airbags

Änderungen im Bereich der Sitze

Gurtverankerungen

Zwangsbelüftung

Schalldämmung

Elektrik/Elektronik

Beleuchtung

Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen

Anbau Sonderleuchten

Vorbereitung Rundumleuchte

Vorbereitung Erkennungsleuchten

Blinkleuchten bei Aufbauten mit Überbreite

Zusätzliche Laderaumleuchte

Bordnetz

Elektrische Leitungen / Sicherungen

Zusätzliche Stromkreise

Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte

Elektromagnetische Verträglichkeit

Mobile Kommunikationssysteme

CAN-Bus

Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge

Lage der Schnittstelle

Allgemeine Hinweise zu den Schnittstellen für Sonderfahrzeuge

(Transporter, ab Modelljahr 2010)

Kapitel überarbeitet

Kapitel ergänzt

Belegung der Klemmleiste

Kontaktbelegung am Multifunktionssteuergerät

Schaltpläne zu den Sonderschnittstellen

Fahrzeugbatterie

Kapitel bearbeitet

Kapitel überarbeitet

Text überarbeitet.

8 Verzeichnisse

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 180 von 184

8 Verzeichnisse

2.7.3

3.

3.1

3.1.1

3.1.2

3.1.3

3.1.4

3.1.4.1

2.7.3.1

2.7.3.2

2.7.4

2.7.4.1

2.7.4.2

2.7.4.3

2.7.4.4

2.8

2.8.1

2.8.2

2.8.3

2.8.4

2.9

Kapitel

Nr.

2.5.4.1

2.5.5

2.6

2.6.1

2.6.2

2.6.3

2.6.4

2.7

2.7.1

2.7.2

Kapitelüberschrift

Einbau Zusatzbatterie

Nachträglicher Einbau von Generatoren

Motorperipherie/Antriebsstrang

Motor / Triebstrangteile

Gelenkwellen

Kraftstoffanlage

Abgasanlage

Nebenabtriebe Motor/Getriebe

Nachträglicher Einbau Klimaanlage

Vorbereitung Laderaumkühlung ( Frischdienst Fahrzeuge)

Nachträgliche Laderaumkühlung

Spezifikation Original-Kältemittelverdichter

Anschlussmaße der Original- Kältemittelverdichter

Montage und Demontage des Keilrippenriemens

Demontage des Riemens

Montage des Riemens

Arbeitsbereich des Riemenspanners

Riemenführung / Arbeitsbereich Riemenspanner ABR T5

Anbauten/Einheiten

Dachgepäckträger

Anhängevorrichtungen / Freiraum nach DIN 74058

Anbau einer Ladebordwand

Zubehör

Anheben des Fahrzeugs

Änderungen an geschlossenen Aufbauten

Rohbau/Karosserie

Seitenwandausschnitte

Nachträglicher Einbau von Scheiben

Änderungen am Dach Kastenwagen/Kombi

Dachausschnitte

Aufstelldach mit großem Dachausschnitt

Änderungsumfang

Kapitel überarbeitet

Kapitel überarbeitet / korrigiert. Verweis auf Kap. 1.2.2.1 eingefügt.

Bezeichnung Kältemittelverdichter korrigiert: Sanden SD7H15. Tabelle ergänzt.

Kapitel neu eingefügt

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 181 von 184

8 Verzeichnisse

Kapitel

Nr.

3.1.4.2

3.1.4.3

3.1.5

3.2

3.2.1

3.2.2

3.2.2.1

3.2.2.2

3.2.2.3

4.2.4

4.3

4.3.1

4.3.2

3.3

3.3.1

4.

4.1

4.2

4.2.1

4.2.2

4.2.3

4.5

4.6

4.7

4.3.3

4.3.4

4.3.5

4.4

Kapitelüberschrift Änderungsumfang

Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches

Nachträgliche Dachausschnitte

Ändern der Trennwand /Zwangsentlüftung

Interieur

Sicherheitsausstattung

Sitznachrüstung

Sitznachrüstung/Bestuhlung Fahrerhaus

Sitznachrüstung/Bestuhlung Fahrgastraum

Sitznachrüstung entgegen der Fahrtrichtung

Anbauten

Nachträgliche Montage von Heckgepäckträger / Heckleitern

Änderungen an offenen Aufbauten

Überführung von Fahrgestellen

Fahrgestellrahmen

Bohren am Fahrgestellrahmen

Schweißen am Fahrzeug

Radstand- und Überhangverlängerungen

Schnitte des Fahrgestellrahmens

Hilfsrahmen für leichte Nutzfahrzeuge

Ausführung des Hilfsrahmens

Werkstoff

Längsträger

Querträger

Befestigung des Hilfsrahmens

Serienmäßige Befestigungspunkte für Sonderaufbauten

Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand

Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)

Kapitel überarbeitet

Grafik überarbeitet und ausgetauscht

Kapitel überarbeitet

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 182 von 184

Kapitel

Nr.

6.1.3

6.1.4

6.2

6.2.1

6.2.2

6.2.3

6.3

4.8

5.

5.1

5.6

5.7

5.8

6.

5.2

5.3

5.4

5.5

6.1

6.1.1

6.1.2

6.4

6.5

7.

7.1

7.2

8.

8.1

Kapitelüberschrift

Hinweis für den Anbau eines Ladekranes

Ausführung von Sonderaufbauten

Umbauten im Handicap Bereich

Kühlfahrzeuge

Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge

Noteinsatzfahrzeuge

Taxi

Freizeitfahrzeuge

Fahrzeuge für Kommunen und Behörden

Sattelkraftfahrzeug

Technische Daten

Baumaßzeichnungen

Kastenwagen

Kombi

Fahrgestell kurz (3000mm)

Fahrgestell mit Doppelkabine (3400mm)

Vignetten (Beklebungsvorlagen)

Kastenwagen (Radstand 3000/3400mm, alle Ansichten)

Fahrgestell (Radstand 3000/34000mm, alle Ansichten)

Seitenansicht alle Derivate

Stromlaufpläne

CAD -Modelle

Gewichtstabellen

Berechnungen

Schwerpunktermittlung

Achslastberechnung

Verzeichnisse

Änderungsverzeichnis

8 Verzeichnisse

Änderungsumfang

Kapitel überarbeitet

Infobox „Sachhinweis“ Text angepasst /

Kapitel komplett überarbeitet

Kapitel ergänzt

Infobox Text angepasst

Infobox Text angepasst

Infobox Text angepasst

Infobox Text angepasst

Kombi hinzugefügt

Kapitelnummer geändert

Kapitelnummer geändert

Überschrift angepasst

Kapitel überarbeitet (Format JT hinzugefügt)

Inhalte Kapitel 6.5 bis 6.5.4.4 verschoben / gehörte vorher zu Kapitel 2.2 bzw. 2.2.1

Kapitel verschoben

Kapitel verschoben

Kapitel verschoben

War Kapitel 7 / aktualisiert

Aktualisiert

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 183 von 184

Aufbaurichtlinie

Der neue Transporter

Aufbaurichtlinien

Änderungen vorbehalten

Ausgabe Mai 2013

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