Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch

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Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch | Manualzz

2 Technische Daten für die Planung

2.1.6 Maximale Abmessungen

Die Abmessungen des Fahrgestelles können den Baumaßzeichnungen entnommen werden. Durch Einbau verstärkter

Federn, Komfort-Federn oder vom Serienstand abweichenden Reifengrößen können sich die Fahrzeug- und

Rahmenhöhen über Boden erheblich ändern. Wir bitten diese Ausstattungen bei Ihren Projektierungen zu berücksichtigen.

Wichtige Hinweise:

– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhaus und Aufbau muss 30mm betragen.

– Der Mindestabstand zwischen Fahrerhausdach und Überbau muss 30mm betragen.

– Der vordere Überhang der Aufbauten darf die „Ampelsicht“ nicht beeinträchtigen.

Abb. 1: Max. Abmessungen

Maximal zulässige Fahrzeuglängen

Der hintere Überhang der Aufbauten darf 43% des Radstandes nicht übersteigen.

Aufgrund dieser Längenbegrenzung dürfen nachfolgenden Aufbauaußenlängen nicht überschritten werden:

Radstand Serienaufbaulänge innen max. Aufbauaußenlänge bei 43% Überhang

Fahrgestell mit Fahrerhaus

Fahrgestell mit Fahrerhaus

Fahrgestell mit

Doppelkabine

3.000 mm

3.400 mm

3.400 mm

2.539 mm

2.939 mm

2.169 mm

2.692 mm

3.264 mm

2.212 mm

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 41 von 184

2 Technische Daten für die Planung

Maximal zulässige Fahrzeugbreite

Bitte beachten Sie bei Auswahl Ihres Basisfahrzeugs für Ihren Umbau die max. zul. Aufbaubreiten der werkseitigen

Serienspiegel und Scheinwerfer:

Fahrzeugmodel Außenspiegel max. Fahrzeugbreite

Kastenwagen, Kombi

(Serienausstattung)

Fahrgestell, Pritsche

(Serienausstattung)

Gehäusespiegel

Bügelaußenspiegel kurz (PR-ZB1)

Fahrgestell, Pritsche

(Sonderausstattung)

Bügelaußenspiegel lang (PR-ZB2)

Die max. zul. Fahrzeugbreite der Standardscheinwerfer in Einbauposition beträgt:

Fahrzeugmodel Ausführung

≤ 1904 mm

≤ 1900mm bis

≤ 2030mm

≤ 2022mm bis

≤ 2200mm max. zul. Fahrzeugbreite

Kastenwagen, Kombi, Fahrgestell,

Pritsche

Standardscheinwerfer 2200 mm

Für die Fahrzeugzulassung innerhalb der EU sind die Maßvorgaben der EG-Richtlinien 97/27/EG bzw. 92/21/EWG zu beachten:

Fahrzeugbreite

Allgemein

Personenkraftwagen

Fahrzeughöhe

2550 mm

2500 mm

4000 mm

Fahrzeuglänge

Details siehe RREG 97/27/EG, 92/21/EWG

Bitte beachten Sie, dass beim komplettierten (umgebauten) Fahrzeug die Anbauvorschriften und –maße aller lichttechnischen Einrichtungen gemäß ECE-R 48 einzuhalten sind. (siehe auch Kap. 2.5.1 „Beleuchtung“).

Beim Aufbau von Fahrgestellen ist der Aufbauhersteller insbesondere auch für die vorschriftsmäßige Anbringung der hinteren und ggf. seitlichen lichttechnischen Einrichtungen verantwortlich.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau auch die länderspezifischen Zulassungsbestimmungen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 42 von 184

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