Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch

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Aufbaurichtlinie - Transporter T5 - Deutsch | Manualzz

2 Technische Daten für die Planung

2.2.1.2 Einseitige Gewichtsverteilung

Warnhinweis

In keinem Fall dürfen die Gewichte:

- zulässiges Gesamtgewicht

- zulässige Vorderachslast

- zulässige Hinterachslast

überschritten werden (siehe Kap. 2.2.1 „zulässige

Gewichte und Leergewichte“).

Beim Projektieren von Aufbauten/Ausbauten ist darauf zu achten, dass eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird.

Der Unterschied der tatsächlichen Radlast zwischen dem linken und rechten Rad einer Achse darf nicht mehr als 8% der höheren Radlast betragen. Die Reifentragfähigkeiten sind zu beachten.

Beispiel:

Achslast gewogen 1.680 kg

Radlast links / rechts

Unterschied Radlast

806 kg / 874 kg

68 kg

%-Abweichung vom höheren Wert 7,8%

Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden

Fahrverhaltens in allen Beladungsfällen, darf die Mindestvorderachslast nicht unterschritten werden. (siehe Kap. 2.1.6

„Lenkbarkeit-Mindestvorderachslast“)

Abb. 1: Einseitige Gewichtsverteilung (Ansicht:Hinten)

Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien-Ausgabe Mai 2013 Der neue Transporter – Seite 45 von 184

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