Eigentümerrechte. SAP 4.0 Support Package 5
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Festlegen von Rechten beispielsweise hilfreich, wenn zwei delegierte Administratoren dafür verantwortlich sind, unterschiedlichen
Benutzergruppen Rechte für denselben Ordner zu gewähren, ein delegierter Administrator jedoch nicht in der Lage sein soll, Zugriff auf die Gruppen zu verweigern, die vom anderen delegierten Administrator
überwacht werden. Dieses Risiko lässt sich mit dem Recht Sicher Rechte ändern, die Benutzer für
Objekte haben ausschließen, da delegierte Administratoren sich das Recht zum sicheren Ändern von
Rechten in der Regel nicht gegenseitig gewähren.
Einstellungen für die Übernahme von Rechten sicher ändern
Dieses Recht ermöglicht es einem delegierten Administrator, Übernahmeeinstellungen für andere
Prinzipale zu ändern, die den Objekten zugewiesen sind, auf die der delegierte Administrator Zugriff hat. Um die Übernahmeeinstellungen anderer Prinzipale erfolgreich zu ändern, muss ein delegierter
Administrator über dieses Recht für das Objekt und für die Benutzerkonten der Prinzipale verfügen.
6.5.2 Eigentümerrechte
Hierbei handelt es sich um Rechte, die nur für den Eigentümer des Objekts gelten, für das Rechte aktiviert werden. In der BI-Plattform entspricht der Eigentümer eines Objekts dem Prinzipal, der ein
Objekt erstellt hat. Falls dieser Prinzipal aus dem System gelöscht werden sollte, geht das Eigentum wieder auf den Administrator über.
Eigentümerrechte sind hilfreich bei der Verwaltung von eigentümerbasierten Sicherheitseinstellungen.
Beispielsweise können Sie einen Ordner oder eine Ordnerhierarchie erstellen, in denen verschiedene
Benutzer Dokumente erstellen und anzeigen lassen können, jedoch darauf beschränkt sind, nur eigene
Dokumente zu ändern oder zu löschen. Darüber hinaus sind Eigentümerrechte nützlich, wenn Benutzer nur berechtigt sein sollen, Instanzen der von Ihnen erstellten Berichte, jedoch keine anderen Instanzen zu ändern. Bei der Zugriffsberechtigung "Zeitgesteuerte Verarbeitung" können Benutzer auf diese
Weise lediglich eigene Instanzen bearbeiten, löschen, anhalten und erneut zeitgesteuert verarbeiten.
Eigentümerrechte funktionieren ähnlich wie die entsprechenden regulären Rechte. Eigentümerrechte treten jedoch nur dann in Kraft, wenn dem Prinzipal Eigentümerrechte gewährt, reguläre Rechte aber verweigert bzw. nicht angegeben wurden.
6.6 Zusammenfassung der Empfehlungen zur Verwaltung von Rechten
Berücksichtigen Sie diese Überlegungen bei der Verwaltung von Rechten:
• Verwenden Sie möglichst immer Zugriffsberechtigungen. Mit diesen vordefinierten, kombinierten
Rechten lässt sich die Verwaltung vereinfachen, da die mit allgemeinen Benutzeranforderungen verknüpften Rechte praktisch gruppiert sind.
• Legen Sie Rechte und Zugriffsberechtigungen für Ordner der obersten Ebene fest. Indem Sie die
Übernahme aktivieren, können diese Rechte mit einem minimalen Verwaltungsaufwand innerhalb des Systems an untergeordnete Objekte weitergegeben werden.
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Festlegen von Rechten
• Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Auflösen der Übernahme. Dadurch können Sie die in der
BI-Plattform hinzugefügten Inhalte mit weniger Zeitaufwand sicherer gestalten.
• Legen Sie geeignete Rechte für Benutzer und Gruppen auf Ordnerebene fest, und veröffentlichen
Sie anschließend Objekte in diesem Ordner. Standardmäßig übernehmen Benutzer oder Gruppen, die Rechte für einen Ordner besitzen, dieselben Rechte für jedes Objekt, das nachfolgend in diesem
Ordner veröffentlicht wird.
• Organisieren Sie Benutzer in Benutzergruppen, weisen Sie der gesamten Gruppe und ggf. bestimmten
Mitgliedern Zugriffsberechtigungen und Rechte zu.
• Erstellen Sie einzelne Administratorkonten für jeden Administrator im System, und fügen Sie sie der
Gruppe "Administratoren" hinzu, um die Verantwortlichkeit in Bezug auf Systemänderungen zu verbessern.
• Der Gruppe "Alle" werden standardmäßig sehr eingeschränkte Rechte für Ordner der obersten
Ebene in der BI-Plattform gewährt. Nach der Installation wird empfohlen, dass Sie die Rechte von
Mitgliedern der Gruppe "Alle" überprüfen und entsprechende Sicherheitsmerkmale zuweisen.
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Festlegen von Rechten
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